Mutmaßlicher Reichsbürger in Heidelberg verurteilt

Symbolbild (Justizzentrum Heidelberg)

 Am Amtsgericht Heidelberg wurde am 09.12.19 der Prozess wegen Beleidigung gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger aus Baden-Württemberg geführt. Die Anzeige erfolgte bereits 2017. In Abwesenheit wurde der beschuldigte Helmut F. zu 50 Tagessätzen verurteilt. (Az: 9Cs 150 Js 2881/17)

 

 

Rückblende

2017 sprach der nunmehr verurteilte Helmut F. Beleidigungen im Kontext mit einer Berichterstattung der „AfD Watch Heidelberg“ bei Facebook aus. Daraufhin erfolgte mindestens eine Strafanzeige. Die Ermittlungen der zuständigen Behörden gerieten damals ins Stocken und mussten vorübergehend eingestellt werden, da der Beschuldigte sich ins benachbarte Ausland abgesetzt hatte. Nach dessen Rückkehr in die BRD nahmen die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit wieder auf und stellten Helmut F. einen Strafbefehl zu. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte Einspruch. Dies hatte zur Folge, dass die Sache in öffentlicher Sitzung Anfang Dezember am Amtsgericht Heidelberg verhandelt wurde. KIM-Recherchen deuten darauf hin, dass Helmut F. mindestens seit 2014/15 der Reichsbürgerszene (in Baden-Württemberg) zugrechnet werden kann. Ein Unterstützer des Verurteilten hatte u.a. auf der Facebookseite „AfD-Stadträte Heidelberg“ zu einer kritischen Prozessbeobachtung mobilisiert.

Schuldspruch in Abwesenheit

Der Angeklagte blieb der Gerichtsverhandlung am 09.12.19 unentschuldigt fern. Ebenso wenig erschien beim Prozess ein möglicherweise vom Angeklagten in der Strafsache beauftragter Rechtsanwalt aus Norddeutschland. Aus diesem Grund wurde der Einspruch des Helmut F. vor Gericht verworfen. Der ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Heidelberg ausgestellte Strafbefehl wurde somit rechtskräftig. Das Fernbleiben des Angeklagten kann als weiteres Indiz dafür gewertet werden, dass dieser der Reichsbürgerszene angehört. Vertreter dieser Szene lehnen u.a. deutsche Gerichte ab.

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Heidelberg antwortet am 18.12.19 auf KIM-Anfrage schriftlich: „Ich kann Ihnen mitteilen, dass der Verurteilte wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt wurde. Gegenstand des Verfahrens waren Beleidigungen, die im Zusammenhang mit einem Kommentar auf der Facebookseite „AfD Watch Heidelberg“ standen.“.

„Reichsbürger und Selbstverwalter“ sind kein neues Phänomen

In einer Handreichung des Landesinnenministeriums Baden-Württemberg vom Mai 2019 ist zu lesen:

„Nach Definition der Verfassungsschutzbehörden handelt es sich bei „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ um Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen. Sie sprechen den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab oder definieren sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend. In der Folge sind sie auch dazu bereit, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen. Bei ihrer Ablehnung des Staates berufen sie sich unter anderem auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht.“

„Wer bislang den Eindruck hatte, Reichsideologie und die ihr nahestehenden Verschwörungserzählungen seien vor allem am gesellschaftlichen Rand zu finden, irrt. Mittlerweile ist die Reichsideologie milieuübergreifend und deutschlandweit verbreitet: sei es die junge Polizistin und Mutter, die sich in einer Kindertageseinrichtung nach Jahren als Reichsideologin outet, der Vorsitzende eines lokalen Tauschrings, der Reichsmark oder Dienstleistungen als Zahlungsmittel akzeptiert, oder der Besitzer eines Fuhrunternehmens, der sich weigert, Maut-Gebühren an die »BRD GmbH« zu zahlen.“, so die Amadeu-Antonio-Stiftung im April 2019.

In ihrem aktuellen Sachbuch „Völkische Landnahme“ beschreiben die Autoren und Rechtsextremismus-Experten Andrea Röpke und Andreas Speit die um einen wichtigen Aspekt erweiterte Reichsbürgerszene aus einem neuen Blickwinkel. „Seit Jahren siedeln sich junge Rechtsextreme bewusst in ländlichen Regionen an, um dort generationsübergreifend »nationale Graswurzelarbeit« zu betreiben. Dieser unauffällige Aktionismus ist gegen die moderne und liberale Gesellschaft der Großstädte gerichtet, es herrschen alte Geschlechterbilder und autoritäre Erziehungsmuster vor. Die Aussteiger von rechts betreiben ökologische Landwirtschaft, pflegen altes Handwerk und nationales Brauchtum, organisieren Landkaufgruppen und eigene Wirtschaftsnetzwerke, die bundesweit agieren. Sie bringen sich in örtlichen Vereinen ein und gehen in die lokale Politik, um Umweltschutz mit »Volksschutz« zu verbinden und eine angebliche »Überfremdung « zu verhindern. Sie (Anm. die Autoren) zeigen die historischen Wurzeln und aktuellen Vernetzungen auf, die bis in die Parlamente reichen. Dabei wird deutlich: Hier handelt es sich um eine unterschätzte Gefahr.“ (Quelle: Christoph Links-Verlag)

 

Internet-Links zum Bericht:

 

(Bericht/Foto: Christian Ratz)




„Wer hat Angst vorm linken Mann?“ Kommentar zum Urteil gegen Michael Csaszkóczy

Was wir heute im Saal 6 des Amtsgerichts in Heidelberg erlebten war eine 6-stündige Zurschaustellung staatlicher Willkür. Ein Prozess, der wie eine Maßnahme abgehandelt wurde, unterstrichen und unterstützt durch den unbedingten Unwillen vom Programm, durch abweichende Zeugenaussagen z.B., abzuweichen.

Die phantasievolle Urteilsbegründung war ein Abwatschen für alles „linke“, und links ist ziemlich viel, so wissen wir seit heute. Eine Verurteilung von dem Wesentlichen, was ein Demokrat in diesen Zeiten fühlt und tut und auch für das, was der Demokrat in Zukunft tun wird.

Fokussiert auf die Person Michael Csaszkóczy, dem heute wahrhaft magische Eigenschaften zugesagt wurden. Er könne seine meist jungen Eiferer für seine links gesinnte Doktrin mehr oder weniger wortlos lenken um beispielsweise die politische Veranstaltung seiner ideologischen Gegner stören. Das zur Neutralität verpflichtete Gericht verwandte den Begriff „Rädelsführer“, belegte damit das nicht Vorhandensein seiner Neutralität. Ihm wurde Intelligenz und ein enormes rhetorisches Talent bescheinigt, dies macht ihn zum führenden Kopf der linken Bewegung in Heidelberg.

Was die einseitige Anhörung von Zeugen – keine weiteren Zeugen wurden zugelassen – andeutete, fand schließlich in einem Schuldspruch sein Ende.

Für eine Steinigung braucht man keine sechs Stunden. Auch muss man keine 14 (!!) kampfausgerüsteten Polizeibeamt*innen im und im direkten Umfeld von Saal 6 postieren um zu zeigen dass jede Gegenwehr (vor der man sich scheinbar sehr fürchtete, in Anbetracht dessen dass Herr C. seine magischen linken Kräfte hätte wirken lassen können) so zwecklos ist, wie die Gegenrede im Verhandlungssaal drinnen. Das Ergebnis ist ein absurd begründeter Schuldspruch wegen Hausfriedensbruch und eine Strafe von 20 Tagessätzen.

Der Fisch stinkt weiterhin vom Kopf her – Ein Urteil im Namen „des Volkes“ war das nicht.

(Text und Bild: dk)