Kandel-Demos: Staatsanwaltschaft und Polizei desaströs – Verfahren gegen Antifaschistin eingestellt / mit Kommentar

Vor der Verhandlung am 21.1.20 in Kandel

Erneut wurde am Amtsgericht Kandel am 21.01.20 ein Verfahren gegen eine Antifaschistin geführt. Josy Wohlhart(*) wurden laut Verlesung der Anklageschrift massive Vorwürfe gemacht. Dabei war in Bezug auf die juristische Vita der Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht von Anfang an auszuschließen. Dabei ging es um einen Aufzug rechtsextremer Gruppen am 24.3.18 in Kandel und entsprechenden Protesten aus antifaschistischen Lagern an diesem Tag, die dagegenhielten. Es kam aber anders, diesmal, das Verfahren wurde nach § 154 – Absatz 2 (Teileinstellung bei mehreren Taten) eingestellt. (AZ: 1DS7150Js7985/18)

Staatsanwalt tischt deftig auf / Polizeizeugen können Anklagevorwürfe nicht erhärten

Josy Wohlhart soll sich, laut Anklageschrift, u.a. am 24.3.18 wegen „Mitführen verbotener Gegenstände, vermutlichem Verstoß gegen das Vermummungsverbot, Mitführen einer Waffe/Einsatz derer und gefährlicher Gegenstände“ strafbar gemacht haben.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft führte an, dass „3 Rauchfackeln, 3 Polenböller und weitere Feuerwerkskörper in einer Plastiktüte und einem Stoffbeutel“ am Tatort Bahnhofsstraße/Dierbachweg aufgefunden wurden – am Straßenrand. Die Angeklagte soll sich mit einer Sturmhaube vermummt haben, um sich damit „in einer Schutzposition befindlich, Sprengkörper vorbereitet und diese an Werfer weitergereicht zu haben“.

Laut Staatsanwalt wurden beim Werfen der Knallkörper (in Richtung Rheinstrasse) keine Personen verletzt.

Sage und schreibe sechs Zeugen bot die Staatsanwaltschaft auf, um ihre Anklagevorwürfe vor Gericht beweisen zu wollen. Die vorgeladenen PolizeibeamtInnen konnten dies aber aus diversen Gründen nicht leisten. Entweder war man gar nicht vor Ort, sondern woanders, oder man hat die Beklagte vor Ort nicht wahrgenommen oder war mit anderen Dingen am Einsatzort beschäftigt.

Und nun? Der nicht ultimative Videobeweis

Ein halbes Dutzend Videoclips von Polizei-Videographen aufgenommen (auch in 4-K-Qualität) wurden im Rahmen der Beweisaufnahme vorgeführt. Was war zu sehen? Rein gar nichts was die Angeklagte belastet hätte.

Der vorsitzende Richter mahnte die Streitparteien, aufgrund der dürren Beweislage, Freispruch geht nicht; aber Einstellung wäre möglich.

Der Strafverteidiger hatte sogar anfangs infrage gestellt, ob der Polizeieinsatz an besagter Stelle überhaupt rechtmäßig gewesen sei. Auch hierauf gab der vorsitzende Richter ein klare Antwort-Frage: „Liegen gegen den Polizeieinsatz Strafanträge vor?“ Nein – diese gibt es nicht.

Wenn sich die Staatsanwaltschaft, wie auch in diesem Fall, in der Defensive befindet, können dann schon Mal so Pseudo-Anträge wie „Ob das Gericht nicht zumindest eine Ordnungswidrigkeit wegen einer Sturmhaube ahnden könnte“ gestellt werden. Was vom Gericht aber sofort, mangels Beweise (auch schon während der Beweisaufnahme), kassiert wurde.

 

Urteil: Einstellung des Verfahrens nach § 154 – Absatz 2 StPo (Teileinstellung bei mehreren Taten)

Das Urteil wurde damit begründet, dass die Angeklagte Josy Wohlhart zuletzt im Frühjahr 2018 in Stuttgart verurteilt worden war und eine Gesamtstrafen Bildung, was die Anklage in Kandel angeht, keine Veränderung bei der Zumessung einer möglichen Verurteilung gespielt hätte.

Im Anschluss an die Verhandlung verlas Josy Wohlhart diese Erklärung vor dem Amtsgericht Kandel (es gilt das geschriebene Wort):

„09. September 2000 bis 25. April 2007: Der „Nationalsozialistische Untergrund“, kurz NSU,

ermordet mindestens 10 Menschen. Zuvor und während dieses Zeitraums verübten die Nazis

mehrere Sprengstoffanschläge und ein Nagelbombenattentat. Das Alles geschah unter den Augen

des Verfassungsschutzes und unter Mithilfe seiner V-Leute.

Am 22. Juli 2011 ermordet der norwegische Faschist Anders Breivik insgesamt 77 Menschen,

indem er in Oslo eine Autobombe zündet und anschließend auf einer nahe gelegenen Insel das

Feriencamp einer sozialdemokratischen Jugendorganisation niedermetzelt. Zuvor hatte er auf 1500

Seiten sein rechtes Motiv für das Attentat dargelegt.

Am 12. August 2017 rast ein 20-jähriger Nazi im Anschluss an eine der größten rechten

Demonstrationen in der Geschichte der USA bewusst mit seinem Auto in eine Gruppe von

Antifaschistinnen und Antifaschisten. Er tötet dabei eine 32-jährige Frau und verletzt 19 weitere

Menschen.

Am 15. März 2019 erschießt der Faschist Brenton Tarrant in Christchurch in Neuseeland insgesamt

51 Menschen. Er feuert dabei in zwei Moscheen, in denen sich Muslime zum Gebet versammelt

hatten. Er überträgt seine Tat live ins Internet und will mit einer Zitat „großen, bis dahin nicht in

Neuseeland vorgekommenen Gewalttat zeigen, dass es nirgendwo in der westlichen Welt sicher für

Einwanderer ist.“Zitatende

Auch er verfasst ein rechtes Pamphlet, in dem er sich unter anderem auf Anders Breivik bezieht und

stellt darin seine faschistische Gesinnung dar. Sein jüngstes Opfer ist drei Jahre alt.

Am 02. Juni 2019 wird der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübke auf seiner Terasse mit

einem Kopfschuss von dem Nazi Stephan Ernst ermordet. Lübke hatte sich zuvor für die Aufnahme

von geflüchteten Menschen eingesetzt und sich öffentlich rechten Anfeindungen entgegengestellt.

Der ehemalige NPDler und jetzige AfD-Unterstützer hatte in den 30 Jahren zuvor bereits einen

Menschen getötet und mindestens einen Messerangriff, einen Brandanschlag und ein

Bombenattentat verübt.

  1. Oktober 2019 in Halle: Der 27-jährige Faschist Stephan Balliet erschießt auf offener Straße

zwei Menschen, nachdem er zuvor erfolglos versucht hatte, in eine zahlreich besuchte Synagoge

einzudringen und ein Massaker anzurichten. Auch er übertrug seine Tat live im Internet, leugnet in

dem Video den Holocaust, äußert sich antifeministisch und sagt, der „Jude“ sei Ursache aller

Probleme.

Hiermit sind sicherlich nur wenige der offensichtlichsten Beispiele faschistischen Terrors der

letzten Jahre genannt, neben den hunderten Brandanschlägen, die in den letzten Jahren gegen

Geflüchtetenunterkünfte verübt wurden. Und sie verdeutlichen doch eines: Die Gefahr, die von

Faschisten ausgeht, die Bereitschaft von ihnen zu morden und auch deren tatsächliche Umsetzung.

Was anderes bleibt uns übrig, als uns Nazis und Rechten dort, wo sie auftreten, entgegenzustellen

und daran zu hindern, ihre Ideologie in Taten umzusetzen?

Der Mord einer jungen Frau Ende 2017 wurde von zahlreichen Rechten zum Anlass genommen, zu

Tausenden hier in Kandel aufzumarschieren. Diese Aufmärsche hatten sowohl zahlenmäßig, als

auch hinsichtlich der verschiedenen rechten Spektren, die sich auf Kandels Straßen vereinigten,

eine neue Qualität. Nur wenige Monate später erlebten wir Ähnliches in Chemnitz. Hier in Kandel,

wie auch in Chemnitz waren es unter anderem Faschisten wie Stephan Ernst, die marodierend

durch die Straßen zogen. Es sind unter anderem diese rechten Aufmärsche, auf denen sich die Nazis

vernetzen und radikalisieren, auf denen sie propagieren, was später in die Tat umgesetzt wird.

Umso wichtiger war und ist es, dass diese Ereignisse und das Auftreten der Faschisten nicht

unbeantwortet blieben und sich innerhalb kürzester Zeit antifaschistischer Protest formierte.

Was folgte, waren Wochen und Monate mit wiederkehrenden Großaufmärschen der Rechten.

Doch nicht nur das: Die Polizei stellte in Kandel immer wieder unter Beweis, dass ihr die

Kriminalisierung antifaschistischen Protests nicht nur eine Herzensangelegenheit ist, sondern auch

System hat: Angriffe gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten, sei es durch prügelnde Polizisten

oder Polizeihunde, bis hin zur Unterbindung der Proteste, gehörten zur Tagesordnung.

Was uns aber auch nicht wirklich verwundern braucht: Ob NSU, Hannibal-Netzwerk, Nordkreuz,

NSU 2.0, Ku-Klux-Klan und wie sie alle heißen: Das bewusste Gewährenlassen, Verstrickungen

und Überschneidungen von Polizei und staatlichen Behörden mit rechten Strukturen zeigen uns nur

einmal mehr, dass wir im Kampf gegen Rechts von ihnen nichts erwarten brauchen.

Auch das aktuelle Beispiel zweier Nazis aus Neukölln, die unter den Augen der Berliner

Ermittlungsbehörden Brandanschläge gegen Linke verübten, Wohnorte ausspähten und eine

Feindesliste führten, wohlgemerkt während sie überwacht wurden, lässt den Schluss zu, dass diese

Taten nicht verhindert werden sollen.

Wir als Antifaschistinnen und Antifaschisten, wir als Gesellschaft haben eine Verantwortung.

Die Verantwortung als Menschen, die aus Geschichte lernen, dafür zu sorgen, dass sie sich nicht

wiederholt. Dieser Verantwortung werden wir trotz aller Kriminalisierung auch in Zukunft nachkommen!“.

 

Kommentar:

Bullshit, meiner Meinung nach, was Behörden schon kurz nach dem 24.3.18 aus Kandel berichteten. Und was auch unkritisch von bestimmten Medien in die Berichterstattung übernommen wurde. Von „Unterarmlangen Sprengkörpern war die Rede. Polizeieinsatzkräfte wären angegriffen worden“. Bullshit. Ich habe mich an diesem Tag um ca. 17 Uhr im Kreuzungsbereich Rheinstrasse/Bahnhofsstrasse befunden. Die rechtsextremen Horden der Vaterlandsbeschwörer, Hools, Reichsbürger und das AfD- und NPD-Pack waren gerade durchgezogen, als ich den ersten von drei Kanonenschlägen wahrnahm. Bullshit. Irritiert war ich von der Tatsache, als ich mich von der Rheinstrasse aus in Richtung „Tatort“ in Bewegung setzte, dass ein Fotograf der rechsextremen Partei der III. Weg im Schutz von Polizeifahrzeugen, die der Blockade dienten, ungehindert Gegendemonstranten fotografieren konnte. Bullshit. Was dann im „Kessel“ Bahnhofstraße Ecke Dierbachweg passierte und sonst noch so, darüber haben ich und Kollegen seinerzeit berichtet. Kein Bullshit. Was am Amtsgericht Kandel am 21.01.20 verhandelt wurde ist eine Sache, die unglaublich ist, und sie ist nicht die erste in einer langen Linie von Prozessen vor Gerichten, es wird etwas angeklagt, die Beweise reichen nicht; ergo Freispruch, Einstellung oder nur meist überschaubare Geldbußen. Unser aller Steuergeld vor Gerichten verballert. Bullshit. Antifaschismus muss teuer bleiben. Bullshit.

N.B.: Ich bin mir durchaus bewusst, dass Bullen auf vier Beinen und meist mit zwei Hörnern ausgestattet nichts mit dem Shit zu tun haben. Alles weitere wäre eine Glosse wert.

KIM-Berichte zum 24.03.18 in Kandel:

Rechte Kundgebungen in Kandel: Erstmals größere Gegendemo [mit Bildergalerie]

 

Kommentar Kandel am 24. März: Die Polizei, die Medien und das Märchen von der Gewalt [mit Video]

 

 

(Bericht (mit Material einer Pressemitteilung) und Kommentar: Christian Ratz / Fotos: Christian Ratz und antifasolikandel)

(*) Name von der Redaktion geändert




Sprecher der Kurfürstlich-Kurpfälzischen Antifa binnen einer Woche zweimal vor Gericht – Rekordverdächtig

Holger Heim (KKA) und UnterstützerInnen nach dem Freispruch in Kandel

Am 12.11.19 wurde am Amtsgericht Kandel der Anklagevorwurf „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ (AZ: 1Cs7126Js1508/18) und wenige Tage später am 14.11.19 eine Anklage am Amtsgericht Speyer wegen Verstößen gegen §22 und §33 KUG (Kunsturhebergesetz) verhandelt. Im ersten Fall in Kandel erfolgte ein Freispruch mangels Beweise. In Speyer wurde das Verfahren auf Antrag des Gerichts und der Staatsanwaltschaft ohne Auflagen eingestellt.

 

Hagenbach (Südpfalz): AfD lädt zum öffentlichen Bürgerdialog ein – Einlass erhalten nur handverlesene Gäste

Holger Heim, Sprecher der Kurfürstlich-Kurpfälzischen Antifa (KKA) und weitere AntifaschistInnen beabsichtigten im Oktober 2018 konstruktiv und kritisch an diesem Bürgerdialog teilzunehmen. Der Einlass zu der Veranstaltung wurde dieser Personengruppe verwehrt. Daraufhin wurde eine Spontankundgebung bei den Polizeikräften vor Ort angemeldet, welche auch in räumlicher Distanz zum AfD-Veranstaltungsort genehmigt wurde. Wer letztendlich Strafanzeige gestellt hatte, blieb auch vor Gericht ungeklärt. Vermutlich hatte auch in diesem Fall die Ordnungsbehörde in Germersheim im Nachgang eine wesentliche und erneut unrühmliche Rolle hierbei gespielt.

Die vor Gericht geladenen Zeugen der Anklage, ein Polizeikommissar aus Landau und die Leiterin der Ordnungsbehörde Germersheim konnten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in ihren Einlassungen nicht belegen. Der Polizeibeamte sagte aus, dass er die Geschehnisse am 26.10.18 nur von seinem Schreibtisch in Landau aus telefonisch verfolgt hat. Die „Unordnungshüterin“ aus Germersheim sagte, dass ihre Behörde an Freitagen nur bis maximal 14 Uhr erreichbar ist. Nach 17:30 Uhr, als Herr Heim die Spontankundgebung in Hagenbach angemeldet hat, war ihre Behörde keinesfalls mehr erreichbar. Ergo war die Anmeldung bei den Polizeikräften vor Ort rechtskonform.

Als Zeugin der Verteidigung bestätigte Dörte Keller(*), die zuvor getätigten Aussagen des Angeklagten Heim, der einem Bußgeldbescheid über € 1.200,- widersprochen hatte.

Der vorsitzende Richter zog nunmehr in Erwägung das Verfahren einzustellen. Dieser Vorschlag gefiel dem aus anderen Verfahren bereits bekannten Vertreter der Staatsanwaltschaft gar nicht. Dieser wollte im Prozess feststellen lassen, ob unabhängig von der Sache Hagenbach, eventuell noch weitere Dinge Herrn Heim zur Last gelegt werden könnten, um ein Strafmaß ansetzen zu können. Diesem abwegigen Ansinnen erteilten Verteidigung und Gericht eine klare Absage.

Nach einer kurzen Prozessunterbrechung beantragte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer einen Freispruch des Angeklagten. Diesem Antrag schlossen sich Verteidigung und Gericht an. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

„Tanzbärchen“ geht gar nicht, meinte ein AfD-Stadtrat und klagt vor Gericht

Gegen die Bezeichnung „Tanzbärchen“ genannt zu werden klagte in Speyer vor Gericht, KIM-Informationen zufolge nach, Michael Faber. Dieser hatte sich daran gestört, dass die KKA dies bei Facebook so behauptet hat. Vor Gericht konnte der Beweis nicht erbracht werden, dass Holger Heim, als Sprecher der KKA, dies in dieser Form so bei Facebook publiziert hatte.

Bekannt ist Beobachtern der rechtsextremen Szene in der Südpfalz, dass Faber im Jahr 2018 eine integrale Rolle beim sogenannten Frauenbündnis Kandel mit ihrem Anführer Marco Kurz und bei der AfD-gesteuerten Initiative „Kandel ist überall“ gespielt hat. Ferner bezeichnet sich der Kläger bei Facebook in seinem Nutzerprofil selbst als „Tanzbär“. Faber hat sich aus seiner aktiven Rolle beim migrationsfeindlichen Frauenbündnis erst im Rahmen seines Kommunalwahlkampfes 2019 für die AfD zurückgezogen. Im Mai diesen Jahres wurde der AfD-Kandidat Faber in den Stadtrat Germersheim gewählt.

Michael Faber, als Handyfilmer, im Mai 2018 in Germersheim (Archivbild)

In einer Pressemitteilung vom 14.11.19 der KKA ist zu lesen (es gilt das geschriebene Wort):

„Weiterer juristischer Erfolg für KKA-Sprecher

Nachdem Heim bereits am Dienstag vor dem Amtsgericht Kandel einen durchschlagenden Erfolg gegenüber der Versammlungsbehörde Germersheim erzielt hatte, wurde heute beim Amtsgericht Speyer ein weiterer juristischer Erfolg erzielt.

Verhandelt wurde eine Anklage wegen §33 KUG.
Ein früherer Protagonist des sogenannten „Frauenbündnis Kandel“ und Mitglied der AfD Germersheim hatte Heim wegen des Verstoßes gegen §22 KUG angezeigt.
Durch das Amtsgericht Speyer wurde Heim ein Strafbefehl in Höhe von 600€ zugesandt, wogegen dieser Einspruch einlegte.
Dies führte zu der heutigen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Speyer.
Konkret wurde Heim vorgeworfen, in drei Fällen ein Portraitfoto des „Geschädigten“ auf der Facebook-Seite von KKA gepostet zu haben.
Heim bestritt, die fraglichen Beiträge gepostet zu haben und er könne auch nicht mehr nachvollziehen, wer aus dem Redaktionsteam die beanstandeten Beiträge gepostet habe.

Als Zeuge der Anklage waren ein Polizeibeamter, sowie der „Geschädigte“ geladen.

Auf Nachfrage des Gerichtes konnte der Polizist keine Angaben dazu machen, wer die Beiträge gepostet hatte. Die „Polizeiermittlung“ erschöpfte sich in der bildlichen Sicherung der beanstandeten Beiträge.

Der „Geschädigte“, welcher eine angebrochene Radlerflasche sichtbar in seiner Jackentasche trug, konnte neben verwirrenden Aussagen keine Beweise für seine Anschuldigungen gegenüber Heim vorlegen.
Er subsummierte mehrere gegen seine Person gerichtete Beitrag auf verschiedenen Facebookseiten allesamt unter „die Antifa“, bzw. KKA und machte Heim als Verantwortlichen aus.
Insbesondere schien er sich über die Bezeichnung „Tanzbärchen“ aufzuregen und fühlte sich hiermit der Lächerlichkeit preisgegeben.
Auch verschiedene Vorfälle in Wiesbaden und in Germersheim nutzte er, um sich in der Opferrolle zu suhlen.
Auf konkrete Nachfrage des Angeklagten, ob er sich auf seinem Facebookprofil selbst den Spitznamen „Tanzbär“ gegeben habe, musste der „Geschädigte“ einräumen, dass dies den Tatsachen entspreche, was bei dem Richter nach unserem Eindruck zu einem zumindest angedeuteten Lächeln geführt hat.

Eine vom Angeklagten benannte Zeugin aus unserem Team sagte gleichlautend mit der Aussage des Angeklagten, dass KKA von mehreren Personen betrieben und mit Content befüllt werde.

Einem Vorschlag des Staatsanwaltes weitere Ermittlungen durchzuführen, um Beweise für ein möglicherweise rechtswidriges Verhalten Heims in weiteren Fällen zu erhalten, wurde von Heim, der sich selbst vertrat, zurückgewiesen. Angeklagt seien drei konkrete Fälle, eine Ausweitung auf weitere mögliche Fälle sei Aufgrund der Anklage nicht gegeben.
Der Richter schloss sich dem Widerspruch an und sagte, weitere Ermittlungen seien „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“.

Der Richter schlug letztendlich vor, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen, dem sich Staatsanwaltschaft und der Beklagte anschlossen.“

(*)Name von der Redaktion geändert

 (Bericht und Fotos: Christian Ratz)




Kandel-Demos: Staatsanwaltschaft geht K.O. / Prozess gegen Studenten eingestellt

Prozessauftakt am 03.09.19 am Amtsgericht Kandel (Archivbild)

 Am vierten Verhandlungstag, dem 11.10.19, wurde der Prozess am Amtsgericht Kandel gegen einen Studenten nach §153a StPo eingestellt. Die Niederlage der Staatsanwaltschaft hatte sich bereits am dritten Prozesstag angedeutet. 

 

 

 

In Runde vier erleidet Staatsanwaltschaft herbe Niederlage

Bereits am 01.10. hatte sich abgezeichnet, dass die Beweisaufnahme und -führung in der Verhandlung die Anklagevorwürfe nicht erhärten.

KIM hatte berichtet: https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/10/01/kandel-demos-intermezzo-und-schlagabtausch-bei-gericht-prozess-geht-in-die-vierte-runde-weiterer-prozess-bahnt-sich-an/

Der vierte Prozesstag begann mit der Vorführung eines weiteren „Beweis“-Video. Dieses Filmdokument wurde in der Berichterstattung der Beobachter News über den Vorfall im Frühjahr 2018 am Bahnhof Wörth verwendet.

Link zum Video auf YouTube:

Was das Video, welches bis dato mehr als 32.000 Aufrufe verzeichnet, nicht zeigt, sind die Vorwürfe aus der Anklageschrift. Daher erscheint es verwunderlich, weshalb die Staatsanwaltschaft dieses Video in die Beweisaufnahme einfließen ließ.

Was das Video jedoch deutlich zeigt ist die Tatsache, dass Polizeibeamte am 07.04.18 Gewalt gegen Mitreisende anwandten.

Geladen waren als Zeugen an diesem Tag zwei weitere Polizeibeamte. Zum einen der Beamte, der am 01.10. unentschuldigt gefehlt hatte. Bei diesem handelte es sich um den verantwortlichen Einsatzleiter am Bahnhof Wörth. Der zweite Polizeizeuge wurde nicht mehr gehört.

Der Einsatzleiter sagte aus, wie er den Einsatztag in Erinnerung hatte. Er und seine Polizeimannschaften hatten den Befehl gehabt in Wörth eine Regionalbahn zu besteigen, um eine Gruppe jugendlicher DemonstrantInnen nach Kandel zu begleiten. Der Befehl wäre vom Polizei-Hundertschaft Führer in Kandel gekommen. Ziel der Maßnahme sei es gewesen die Demo-Gruppe zu schützen und gleichzeitig ein Aufeinandertreffen mit Teilnehmern des rechten Spektrums während der Fahrt bzw. beim Eintreffen in Kandel zu verhindern. Ausschlaggebend sei zum einen gewesen, dass in Kandel offenbar zu geringe Polizeikräfte am Bahnhof stationiert waren und zum anderen ein Vorfall am Bahnhof Karlsruhe, bei dem möglicherweise von Personen aus der Gruppe der Demonstranten einer politisch andersdenkenden Person eine Schärpe (studentische Burschenschaft; Anm. d. Red.) entwendet wurde.

„Der schwarze Block sei meist jungen Alters“, so der Zeuge sinngemäß. Dieser Ausspruch sorgte unter den etwa 20, den Angeklagten solidarisch unterstützenden, ProzessbeobachterInnen hörbar für Erheiterung.

Er habe seinen MitarbeiterInnen am Bahnhof Wörth den Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock verboten. Dies habe er mit Rücksicht auf die vielen Jugendlichen und aus Gründen der Deeskalation so entschieden.

In seinen Einlassungen sagte der Zeuge auch, dass 16 Personen, nach der Identitätsfeststellung, ein Platzverweis für die Bahnhöfe Wörth und Kandel ausgesprochen wurde. Diese Personen seien dann mit der S5 nach Karlsruhe zurückgefahren. Die übrigen Personen aus der Gruppe der Demonstranten hätten daraufhin kein Interesse mehr an einer Weiterfahrt nach Kandel gehabt.

Der Angeklagte sei ihm persönlich aus Wörth nicht bekannt, so der Zeuge weiter.

Staatsanwalt rudert zurück und macht überraschendes Angebot

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte sich bislang kategorisch gegen eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPo (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen), wie von der Strafverteidigung mehrfach vorgeschlagen, gewehrt und auf der Anklage nach § 113 und 114 StGB (Widerstand gegen und Angriff auf Vollstreckungsbeamte), welche mit einer Haftstrafe ab 3 Monaten strafrechtlich geahndet werden, gepocht.

Um so erstaunlicher war es, dass der Staatsanwalt nun selbst den Vorschlag machte den Prozess unter Auflagen einzustellen. Den anderen Polizeizeugen wollte er nicht mehr vernommen sehen. Damit wurde auch zunächst auf das Halten der Plädoyers verzichtet.

Strafverteidigung und Gericht waren sichtlich erstaunt über diesen Vorschlag. Dieser war jedoch aufgrund der vorgetragenen Beweisführung unausweichlich.

Der Strafverteidiger konterte damit, dass er sogar einen Freispruch für seinen Mandanten für möglich sieht. Hierzu müsste die Beweisführung jedoch gezielt weitergeführt werden. Die Vorwürfe „Widerstand“ und „Angriff“ seien in keiner Weise in der Verhandlung bis hierhin bewiesen worden.

Nach einer kurzen Verhandlungspause fragte der Strafverteidiger den vorsitzenden Richter und den Staatsanwalt, wie denn die Auflagen aussehen würden, falls sein Mandant und er der Einstellung zustimmen würden?

Der ursprüngliche Strafbefehl lautete über eine Geldbuße von € 2.400,- . Der Staatsanwalt schlug eine Geldauflage in Höhe von € 1.200,- vor, welche binnen 6 Monaten in Raten zu zahlen seien. Diesem Vorschlag schloss sich der Vorsitzende an. Nach kurzer Beratung stimmten auch Verteidigung und Angeklagter zu.

Der Betrag ist an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen, so der Richter in seiner Verkündung. Sollte der Student die Summe nicht binnen 6 Monaten zahlen können, dann wäre eine Fristverlängerung um weitere 3 Monate möglich. Die Verfahrenskosten zahlt die Staatskasse.

(Bericht und Foto: Christian Ratz / Video: Redaktion Beobachter News)




Kandel-Demos: Intermezzo und Schlagabtausch bei Gericht / Prozess geht in die vierte Runde / weiterer Prozess bahnt sich an

Archivbild: Kandel am 3.9.19

Am Amtsgericht Kandel wurde am 01.10.19 ein Verfahren fortgesetzt, über das wir bereits berichtet haben. Am 10.09. fand ein sogenannter „Springtermin“ bei Gericht statt. Dieser 10-minütige Termin diente formellen Gründen der Prozessführung vor Gericht. Am heutigen Verhandlungstag sagten zwei Polizeizeugen aus. Ein weiterer geladener Polizeibeamter fehlte unentschuldigt. „Videobeweise“ flossen in die Beweisaufnahme ein. Die Staatsanwaltschaft beharrt auf der Fortführung des Prozesses, obschon die bisherige Beweislage die Anklagevorwürfe kaum noch stützt.

 

„Videobeweis“ vorgeführt – „nichts zu sehen, was die Anklage stützt“

Am ersten Verhandlungstag wurde festgestellt, dass sich Videoaufnahmen in den Asservaten der Polizeibehörden befinden, die dem Gericht nicht vorlagen. Zudem wurde ein Video auf YouTube thematisiert.

Heute zog der vorsitzende Richter zum Verhandlungsauftakt zwei CDs aus seiner Akte. Auf diesen sollten sich die Aufnahmen der Polizei-Videografen vom 07.04.18 am Bahnhof Wörth befinden. Die erste CD lies sich aufgrund nicht näher bekannter technischer Probleme auf dem PC der Gerichtsstenographin nicht abspielen. Das Abspielen der zweiten CD mit mehreren Aufnahmesequenzen/-dateien funktionierte.

Gezeigt wurden die mehrminütigen Videodateien auf dem PC-Monitor der Gerichtsstenographin. Für die anwesenden Pressevertreter war aus deren Sitzposition nur ein sehr eingeschränkter Blick auf die Filmaufnahmen möglich. Zu hören waren nicht näher verständliche Stimmen vieler Menschen, das Bellen von Hunden und zu sehen waren Außenaufnahmen vom Bahnsteig in Richtung Zug. Jedoch keine Aufnahmen, die die Anklage stützen. Wie gesagt der Blick auf die Videovorführung war nur bedingt möglich. Eine Person, die die Aufnahmen ungehindert sehen konnte, sagte nach Ende des Verhandlungstages (sinngemäß): „Da war nichts zu sehen, was als belastendes Beweismittel herangezogen werden kann.“

Sitzungssaal Amtsgericht Kandel kurz vor Verhandlungsbeginn am 1.10.

Zwei Polizeizeugen sagen aus und tragen nicht zu neuen Erkenntnissen bei

Der erste vor Gericht vernommene Beamte sagte im Großen und Ganzen ähnlich aus, wie der Beamte am ersten Verhandlungstag, dem 03.09.19. Viel Erhellendes konnte der Zeuge heute in seinen Einlassungen vor Gericht nicht vortragen. Er sprach viel von „Dynamik“ an diesem Einsatztag. An genaue zeitliche Abläufe konnte er sich nicht mehr erinnern, auch nicht daran welche Personen, aus welchem Grund genau zur Identitätsfeststellung von wem aus dem Zugabteil herausgegriffen wurden. Nur in zwei Punkten war sich dieser Zeuge sicher: Er und der Zeuge vom ersten Verhandlungstag hätten den Angeklagten aus dem Zug geholt und ihn auf dem Bahnsteig an Beamte der Landespolizei übergeben. Und er konnte in einem der gezeigten Videos einen Kollegen identifizieren, in der Art und Weise, wie dieser seinen Schlagstock im Einsatz „führte“.

Diese Aussage entlockte den im Gerichtssaal anwesenden uniformierten PolizeibeamtInnen ein hämisches Lächeln. Diese waren zum Schutz der Verhandlung anwesend, wie auch ein Justizwachtmeister.  Wo der Grund für diese „Schutz- und Personeneinlasskontrollen“ liegt, bleibt das Geheimnis der Justizbehörden.

Auf die Frage der Verteidigung, wie der Zeuge auf die Polizeivideos aufmerksam wurde, antwortete dieser (sinngemäß):“ Auf meiner Dienststelle, aus privatem Interesse und um meine Erinnerungen mit den Filmaufnahmen abgleichen zu können.“ Und dann sagte der Zeuge, dass auch er ein Video auf YouTube gesehen hat von diesem Tag in Wörth. Dieses Video scheint auch dem Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht unbekannt zu sein.

Gericht und Verteidigung waren sich augenscheinlich einig, dass die Einlassungen dieses Zeugen mehrheitlich als Schlussfolgerungen einzustufen sind. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ordnete die Einlassungen des Zeugen eher als beweiskräftig ein.

 

Der zweite Polizeibeamte, der vernommen wurde, berichtete, dass er zu den Anklagevorwürfen keine Aussagen machen kann, da er diesbezüglich selbst keine Beobachtungen gemacht hat. Der Zeuge sagte, dass er auch keine Tritte und Schläge von Zugreisenden gegen seine Kollegen gesehen hat. Er stand beim Versuch des Betretens des Zugabteils in zweiter Reihe. Mitbekommen habe er, dass Menschen im Zug das Zugreifen seiner Kollegen durch Abwehrbewegungen versucht hätten zu verhindern. Einzelpersonen könne er diese Handlungen nicht zuordnen.

Der dritte Zeuge aus den Reihen der Polizei fehlte am heutigen Verhandlungstag unentschuldigt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft fragte das Gericht, ob deswegen nicht eine Ordnungsmaßnahme gegen den Beamten verhängt werden könnte. Der Vorsitzende zuckte mit den Schultern und rollte die Augen: „Bundespolizei – Koblenz – gerichtliche Ordnungsmaßnahme?“

 

Prozess geht in Runde 4

Heute wurden noch keine Plädoyers gehalten. Dies unterstellte der Staatsanwalt jedoch dem Strafverteidiger. Dieser hatte lediglich angeregt sich erneut Gedanken zu machen, ob eine Prozessfortsetzung noch Sinn macht oder ob man nicht § 153a Strafprozessordnung („Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen“) anwenden könnte.

Davon wollte der Staatsanwalt nichts wissen. Seiner Auffassung nach habe der Angeklagte bislang keine Bereitschaft zu einem Schuldeingeständnis, auch nicht in Teilen keine Reue, gezeigt.

Der vorsitzende Richter entschied, dass das mehrfach angesprochene YouTube-Video von „Experten“ mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft als Beweismittel gesichert werden soll. Des Weiteren soll ein neuer Polizeizeuge vor Gericht geladen werden, sowie erneut der Beamte, der den Prozesstag heute geschwänzt hatte. Als Fortsetzungstermin wurde vom Gericht der 10.10.19, 13:30 Uhr festgelegt.

 

„Neuer Prozess bahnt sich an“

Am 07.10.19 wird vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Mannheim (ab 8:45 Uhr, Sitzungssaal 135) in öffentlicher Verhandlung der Prozess gegen einen Beteiligten am Protest gegen den Aufzug des sogenannten Frauenbündnis Kandel im März 2018 geführt.

Archivbild: Kandel März 2018

 

(Bericht und Fotos: Christian Ratz)

KIM-Bericht vom ersten Verhandlungstag (03.09.19):

https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/09/03/kandel-demos-erneut-steht-antifaschist-vor-gericht-kaum-aufklaerung-am-ersten-verhandlungstag-mit-fotogalerie/




Kandel-Demos: Videobeweis entlastet angeklagten Antifaschisten / Verfahren wird unter Auflagen eingestellt (mit Kommentar)

Am Amtsgericht Kandel wurde am 10.09.19 das Verfahren gegen Siegfried Kerner(*) verhandelt. Ihm wurde zur Last gelegt am 07.04.18 am Bahnhof Wörth „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Beteiligung an einer Gefangenenbefreiung“. Gegen einen Strafbefehl hatte der Beschuldigte Einspruch eingelegt. Die Beweisaufnahme in der Verhandlung erbrachte, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht aufrecht zu erhalten war. Das Verfahren wurde unter Auflagen eingestellt. (AZ: 1 Cs 7150 Js 11763/18)

 

„Gefangenenbefreiung“ als Vorwurf der Anklagebehörde konstruiert?

Während der öffentlichen Verhandlung wurde als Beweismittel der Anklage ein Polizeivideo abgespielt, welches die Anklageschrift zementieren sollte. Nur die direkt am Prozess beteiligten Parteien konnten sich den Film auf einem PC-Bildschirm anschauen; die übrigen Prozessbesucher konnten dies nicht. Nach Auskunft des Staatsanwalts, auf Nachfrage des KIM-Reporter, wurde das Filmmaterial von der Bundespolizei gefertigt.

Fazit nach dem Video-Anschauen:

Die Anklage ist, in diesem Punkt, nicht mehr aufrecht zu erhalten. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung sahen dies ebenso und beantragten einvernehmlich die Einstellung des Verfahrens. Somit erging auch der Urteilsspruch unter Auflagen.

Urteil: „40 Stunden Sozialarbeit“ – weshalb?

Der vorsitzende Richter urteilte, dass der Angeklagte „als Strafe“ binnen drei Monaten 40 Stunden gemeinnützig arbeitstechnisch nachweisbar leisten müsse. Diesem Kompromiss (siehe Kommentar) schlossen sich der Angeklagte und sein Strafverteidiger an. Begründet wurde dieses Urteil damit, dass sich der Angeklagte nicht eventuell doch noch strafbar gemacht haben könnte wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Bewiesen vor Gericht wurde auch dieser Anklagepunkt nicht. Der einzige Zeuge der Anklage, der am Verhandlungstag vernommen wurde, ein Polizeikommissar aus Koblenz, konnte diesen Anklagepunkt nicht wirklich erhärten. Im Zweifel für die Anklage?

Das Verfahren gegen den Angeklagten wurde zunächst unter Auflagen eingestellt. Damit ist auch der ursprüngliche Strafbefehl über € 2.400,- hinfällig. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

Große Solidarität mit dem Angeklagten – Unnötige Sicherheitsmaßnahmen

Bereits am frühen Morgen kamen am Prozesstag rund 20 Personen zur solidarischen Unterstützung vor das Amtsgericht Kandel. Die Leute quatschten auf dem Bürgersteig; einige nahmen ihr Frühstück zu sich. Erneut wurden seitens Gerichts strenge Einlasskontrollen durchgeführt. „Leibesvisite, Taschenverbot, Getränkeflaschen nicht erlaubt, auch keine mobilen Endgeräte (z.B. Smartphones)“.

Der Angeklagte verlass vor Gericht eine persönliche Erklärung, in der Siegfried Kerner, u.a. sinngemäß sagte dass er die rechten Aufmärsche in Kandel verabscheue und die vor Gericht geführten Prozesse gegen antifschistische AktivistInnen nur zur Legitimation von Polizeigewalt, wie in Wörth, stattfänden.

KIM berichtete u.a. https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/09/03/kandel-demos-erneut-steht-antifaschist-vor-gericht-kaum-aufklaerung-am-ersten-verhandlungstag-mit-fotogalerie/?fbclid=IwAR0ccNSRryg8oNXsZc0P8_Ud4VnE51PCbO6VlGR34NHu3xt467bYD_8qwv8

(Dieser Prozess wird am Amtsgericht Kandel am 01.10.19 um 9:30 Uhr fortgeführt.)

Was den vergleichsweise großen Aufwand an Polizei- und Justizpersonal rechtfertigt, bei einer absolut unauffälligen Besuchergruppe, muss das Amtsgericht erklären. Im Gerichtssaal saßen 3 bewaffnete PolizeibeamtInnen und und ein minderschwer ausgerüsteter uniformierter Justiz-Mitarbeiter. Grundlos oder zur Einschüchterung des Prozessbesucher?

Kommentar:

Der Kompromiss bei der Auflagenzuweisung gestaltete sich fremd-schäm-mäßig nach dem Motto „Wer über- oder unterbietet wen“? 60, 40, 30-Sozialstunden? Ich habe schon zahlreiche Prozesse vor Gericht begleitet. So etwas aber noch nicht erlebt. Im Mittelalter hätten Gerichte möglicherweise das Volk gefragt: „Aufhängen, Verbrennen auf dem Scheiterhaufen oder Vierteilen?“

Ich habe von einem Verfahren berichtet, welches eine Woche zuvor stattfand, mit ähnlichen Vorwürfen gegen einen anderen Angeklagten (dessen Prozess wird am 01.10. am Amtsgericht Kandel fortgeführt). Vor einer Woche noch fehlten Videobeweise in der Gerichtsakte. Bei diesem Prozess, am 10.09., hatte es eine DVD mit Bildmaterial in der Gerichtsakte gegeben, dessen Inhalt den Angeklagten entlastete. Da frage ich mich schon, wie kann sowas sein? Gleicher Tag in Wörth; Personengruppe zuzuordnen, prinzipiell vergleichbare Anklagepunkte und dann eine fast schon diametral von sich abweichende Beweisführung. Was läuft da ab?

Absolut bedenklich wird es, wenn ich die Aussagen und Einlassungen des nicht vereidigten Zeugen der Anklage, eines Polizeikommissar aus Koblenz, nebeneinanderlege. Dieser Polizeibeamte hat meiner Beobachtung nach entweder unwahr am 10.09. ausgesagt bzw. schon eine Woche davor, mit seinen Einlassungen in dem anderen Prozess. Wird so etwas seitens Gericht automatisch abgeglichen?

 

(Bericht und Kommentar: Christian Ratz)

(*) Name von der Redaktion geändert

 

 

 




Kandel-Demos: Erneut steht Antifaschist vor Gericht – Kaum Aufklärung am ersten Verhandlungstag (mit Fotogalerie)

Am 03.09.19 wurde der Einspruch eines 24-jährigen Studenten aus Karlsruhe gegen einen Strafbefehl vor dem Amtsgericht Kandel verhandelt. Ihm wird zum Vorwurf gemacht „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Angriff auf Vollstreckungsbeamte“. Die Straftat soll der Angeklagte am 07.04.18 am Bahnhof Wörth (Pfalz) begangen haben. An diesem Tag fanden in Kandel verschiedene Demonstrationen gegen den Aufzug rechter Gruppen u.a. „Kandel ist überall“ (AfD) und des sogenannten „Frauenbündnis Kandel“ statt. Bei der Anreise nach Kandel wurde eine Regionalbahn aus Karlsruhe kommend in Wörth von Polizeikräften aufgehalten und Bahngäste an der Weiterfahrt gehindert. Der heutige Prozesstag endete mit vielen Fragezeichen und der Bekanntgabe eines Fortsetzungstermins. (AZ: 1CS7150 Js11750/18)

Rückblende

Über das Demogeschehen in Kandel 2018 berichtete KIM regelmäßig und mehrfach. So auch am 07. April des vergangenen Jahres. Was den Vorfall am Bahnhof Wörth angeht berichtete die Redaktion der Beobachter News (BN) umfänglich.

In einem Online-Artikel der BN vom 22.07.19 ist zu lesen:

Vermummt und gewaltbereit

Obwohl nach Berichten die Zugfahrt friedlich verlief und der Zug nahezu überfüllt war, drängten vermummte und behelmte Beamte – auch unter Anwendung von Gewalt – hinein. Danach wurden laut Berichten alle Fahrgäste von den Polizisten durchsucht, ihre Personalien aufgenommen und gefilmt. Insgesamt wurde der Zug drei Stunden im Bahnhof festgehalten, sodass die DemonstrantInnen nicht mehr an den Kundgebungen in Kandel teilnehmen konnten und ihnen so ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verwehrt wurde. …“

Link zum vollständigen Bericht:

http://www.beobachternews.de/2019/07/22/polizei-wird-gewalttaetig-antifaschist-verurteilt/ 

Die BN veröffentlichten auch Videoaufnahmen, die die Geschehnisse damals dokumentierten. Diese Filmdokumente könnten nun in die Beweisaufnahme in diesem Prozess einfließen, da sie augenscheinlich bereits der Polizei für die Beweissicherung dienten.

Soli-Kundgebung und erster Prozesstag

Kurz vor 8:30 Uhr heute Morgen trafen etwa 20 ProzessbesucherInnen mit einer Regionalbahn aus Karlsruhe kommend in Kandel am Bahnhof ein. Dort wurden sie schon von Polizeibeamten erwartet. Eine Kundgebung, die ursprünglich vor dem Amtsgericht Kandel hätte stattfinden sollen, aber von der zuständigen Ordnungsbehörde in Germersheim verboten wurde, war für den Bereich vor der Gemeindeverwaltung Kandel erlaubt worden.

Dort versammelten sich dann rund 30 Menschen friedlich, auch mit Unterstützung von „Kandel gegen Rechts“, unter streng-freundlicher und vergleichsweise massiver Beobachtung durch Polizei und Ordnungsbehörde Germersheim. Die Behörde war vertreten durch ihre Leiterin Frau Grimm, die zusammen mit Kollegen auch an der Verhandlung teilnahm.

Nachdem ein Infostand aufgebaut worden war, konnte nach Begrüßung durch den Versammlungsleiter eine Solidaritätsrede gehalten werden. In dieser bezog sich der Sprecher auf die Geschehnisse am 07.04.18 und appellierte an die Anwesenden den Beschuldigten bei Gericht zu unterstützen. Am Stand angeboten wurden diverse Infomaterialen und eine Fotodokumentation über den Vorfall in Wörth. Interessierte Pressevertreter bekamen ein knapp 40-seitiges Dossier ausgehändigt, welches KIM vorliegt. Nachdem die Kundgebung beendet wurde, machten sich die AntifaschistInnen auf den Weg zum Amtsgericht.

Für den KIM-Reporter war es keine Überraschung, dass die am Prozess interessierten Menschen dort bereits von Polizeikräften und den Vertretern der Ordnungsbehörde Germersheim erwartet wurden.

Es fand eine strenge Einlasskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgericht Kandel statt. Leibesvisitationen inklusive. Das Verbot irgendwelche Taschen oder Rucksäcke in den Sitzungssaal mitzubringen, wurden von einem Justiz-Mitarbeiter verlautbart. „Nur 25 Personen“, war die Teilnahme am Prozess möglich. Die Ordnungsbehörde Germersheim hatte eine eigene für sie reservierte Stuhlreihe. Auf den drei Plätzen, die für Pressevertreter vorgesehen waren, war noch ein Sitzplatz vakant.

Verlesung der Anklageschrift – Beweisführung – weiterer Verhandlungstermin

Der unerfahren wirkende Vertreter der Staatsanwaltschaft ratterte die
Anklageschrift – ohne Punkt und Komma – binnen kürzester Zeit runter. Vorwurf, wie schon eingangs in diesem Bericht genannt „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Angriff auf Vollstreckungsbeamte“. Und dann kam noch was wegen §114 StGB (NB: tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte; Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahre). Dieser Paragraf sollte noch eine wesentliche Rolle an diesem Tag spielen.

Der Angeklagte Marcus Schuster(*) verlas vor Gericht eine persönliche Erklärung, in der sinngemäß sagte, dass „er heute in Kandel stellvertretend für 250 Personen hier steht. Für alle die Personen, die am 07.04.19 in Wörth durch Polizeikräfte darin gehindert wurden, sich an Protesten gegen den Aufzug rechter Gruppen in Kandel zu beteiligen. Vom Protest abgehalten wurden gegen AfD, NPD, Identitäre Bewegung und Reichsbürgern. Damit verhindert wurde, rassistischen – migrationsfeindlichen Aufzügen Paroli zu bieten.“ Den konkreten Vorfall in Wörth skizzierte er „als Angriff von Polizeikräften gegen die linke Bewegung, die sich Rechtsextremisten in den Weg stellen wollte“.

Der vorsitzende Richter wollte diese Rede gerne zu den Verhandlungsakten nehmen. Dies wurde vom Angeklagten und seinem Strafverteidiger verneint.

Der einzige von der Staatsanwaltschaft benannte Zeuge, der vor Gericht geladen wurde, war ein Polizeibeamter.

Dieser sagte sinngemäß aus, dass „er am 07.04.18 in Kandel im Einsatz war. Sein Einsatzzug ist nach Order eines Polizeikommandanten nach Wörth verlegt worden. Dort sollte seine Polizeieinheit einen Zug aus Karlsruhe nach Kandel besteigen. Begründet dadurch, dass etwa 30-60 Bahnreisende in Karlsruhe am Bahnhof auf „Menschen mit anderer politischer Einstellung“ getroffen seien und dass es dabei zu einem Diebstahl gekommen wäre.“

Der Beamte sagte aus, dass er (und weitere Polizeikräfte) von einigen Bahnreisenden am Betreten des Zugs durch Schlagen mit Fahnenstangen, Fußtritten und Ellenbogeneinsätzen gehindert wurde. Durchsagen des Lokführers und Ansprachen seitens der Polizei, die Zugänge zum Zug frei zu geben, seien an seiner Einsatzstelle auf dem Bahnsteig keine Folge geleistet worden. Auch einem verbal durch den Leiter des polizeilichen Einsatzzugs ausgesprochener Platzverweis gegenüber aller Bahnreisenden auf dem Weg zur Kandel-Demo „Ihre Kundgebung ist beendet. Sie erhalten ein Platzverbot.“, sollen die Zugreisenden nicht gefolgt sein.

Auf Nachfragen des Gerichts und der Strafverteidigung konnte der Zeuge seine Aussagen was die zeitlichen Abläufe angeht am Wörther Bahnhof nicht präzisieren. In der verlesenen Anklageschrift steht, dass der Angeklagte zwischen 13:00 und 13:15 Uhr festgenommen wurde. Der Polizeibeamte sagte vor Gericht, dass der Zugriff zwischen 15 und 16 Uhr passiert sein könnte.

Auf die Frage der Verteidigung, ob der Zeuge den Angeklagten im Gerichtssaal erkennt, antwortet dieser mit „Ja“. Nachfrage der Verteidigung: „Welche Kleidung und welches Schuhwerk trug mein Mandant am 07.04.18?“. Zeuge: „Daran habe ich keine Erinnerung.“.

Der einzige Zeuge der Anklagebehörden sagte weiter aus, „dass er getreten worden sei und einen schmerzhaften Ellenbogendruck an der unteren rechten Rippe“ gespürt habe. Der Vorsitzende fragt nach (sinngemäß): „Trugen sie Schutzkleidung und waren sie danach dienstunfähig?“. Der Zeuge: „Nein, ich trug normale Uniform, ohne besonderen Zusatzschutz…keine Verletzungen, die zur Dienstunfähigkeit geführt hatten.“

Der Strafverteidiger fragt den Zeugen, ob es Foto- oder Videoaufnahmen der Polizei gäbe, die seine Einlassungen vor Gericht untermauern könnten. Dieser antwortet (sinngemäß): „Es existiert ein Polizeivideo und er habe rund eine Woche nach dem Einsatz dienstlich bedingt auch YouTube-Videos vom 07.04.18 gesehen und mit Kollegen untersucht, um Identitäten von Personen zu verifizieren“.

Zum großen Erstaunen des Gerichts, der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft befindet sich dieses Bildmaterial nicht in der Gerichtsakte.

Die Verteidigung regt darauf hin an, weitere Aufklärung zu betreiben – „Wer soll wann, wo gewesen sein und was getan haben?“ – oder den Prozess nach §StPO 153 einzustellen.

Das Gericht unterbricht die Verhandlung für 10 Minuten, um Recherchen zu betreiben.

Nach der Unterbrechung erklärt der Vertreter der Staatsanwaltschaft, dass er keiner Einstellung nach §153 (NB: Strafprozessordnung: Absehen von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit) zustimmen könne, da er den eingangs in der Anklageschrift genannten § 114 StGB stehen hat. Die Videobeweise interessieren auch ihn.

Der Vorsitzende sagte (sinngemäß), dass nach seiner Recherche und Einschätzung im laufenden Prozess Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetz gewahrt sei. Polizeibeamte sind seiner Auffassung nach Bürger in Uniform, die jederzeit z.B. wie in diesem Fall Züge unbehindert betreten und verlassen müssen können, ohne weitere Hintergründe ins Feld führen zu müssen“.

Nun fragte die Verteidigung die Staatsanwaltschaft, ob, um Zeit und Kosten zu sparen, eine Einstellung nach §153a der StPO (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen) eine Idee wäre. Der Staatsanwalt meinte, dass er zuerst die gesicherten Videobeweise sehen wolle und erst danach über die vorgetragene Idee eine Entscheidung fällen kann.

Fortführung

Vom Gericht wurde bestimmt, dass der Prozess am 10.09.19 um 13:30 Uhr am Amtsgericht Kandel fortgeführt wird.

(*) Name von der Redaktion geändert

Alle Bilder des Tages:

(Bericht: Christian Ratz / Bilder: Christian Ratz und KIM-Archiv)




Verstoß gegen das Vermummungsverbot? – Gericht stellt Verfahren ein

Amtsgericht Kandel (Archivbild)

Vor dem Amtsgericht Kandel wurde am 13.06.19 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in öffentlicher Sitzung verhandelt. Im September 2018 soll ein junger Antifaschist gemeinsam mit weiteren Beteiligten am Rande eines Aufzugs des rechten „Frauenbündnis Kandel“ gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben. Gegen einen Bußgeldbescheid hatte der Beteiligte Einspruch eingelegt.

 

 

Rückblende

Seit Januar 2018 wird die südpfälzische Kleinstadt, nach der Ermordung einer Jugendlichen Ende Dezember 2017, durch einen inzwischen rechtskräftig verurteilten Asylantragsteller, von Protagonisten aus dem extrem rechten Spektrum für deren Zwecke als Projektionsplattform missbraucht. KIM berichtete mehrfach aus Kandel.

Im September 2018 fanden zwei Aufzüge des rechten, Reichsbürger nahestehenden „Frauenbündnis Kandel“ statt. Im Prozess ging es um den Aufzug der „Follower“ um Marco Kurz am 01.09.18. Bei dieser Gelegenheit hatte sich eine zahlenmäßig überschaubare Gruppierung von Personen mit antifaschistischer Gesinnung der Aufzugsroute des von M. Kurz geführten Frauenbündnis genähert. Polizeibehörden und Ordnungsamt Germersheim vermuteten einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot und brachten dies zur Anzeige.

Anzeigen und Bußgeldbescheide – Polizei und Ordnungsbehörde können keine Belege vorweisen – Staatsanwaltschaft empfiehlt Einstellung

 Neben dem Beschuldigten Patrick Lechner (*) wurden noch weitere Beteiligte von den Behörden angezeigt. Einige dieser Personen scheinen wohl Bußgeldbescheide in Höhe von Euro 300,- akzeptiert zu haben. Andere wiederum warten noch auf ihre Verhandlungstermine vor dem Amtsgericht Kandel.

Der vom Gericht, unter Vorsitz des Richters Zwick, aufgerufene Zeuge war der PHK Dieter Scharf (*) vom Polizeipräsidium Ludwigshafen. Er war auch der einzige Zeuge, der Einlassungen für die schuldzuweisenden Parteien vor Gericht machte.

Der Zeuge sagte (sinngemäß), dass er am 01.09.18 als Einsatzleiter einer mobilen polizeilichen Eingreifgruppe in Kandel eingesetzt war. „Eingreifgruppen würden oft erst sehr kurzfristig zusammengestellt. Er soll nicht alle PolizeibeamtInnen in seinem Team vorher persönlich gekannt haben.“ Zu Lasten des Betroffenen vor Gericht, sagte der Beamte, dass der „Angeklagte“ durch seine verbalen Äußerungen und seine Vermummung in den Fokus der Polizeiarbeit geriet. Ergänzend fügte der Zeuge hinzu, dass an diesem Tag in seinem Einsatzgebiet keine polizeilichen Foto- und Videografen verfügbar gewesen sind. Richter Zwick machte unmissverständlich klar, dass es sich bei Patrick Lechner um keinen Angeklagten, sondern um einen Verfahrensbeteiligten handelt.

Der Vorsitzende Richter fragte nach: „Wie der Vorwurf der Vermummung zu belegen sei?“ Der Zeuge (sinngemäß): „Ich habe keine Erinnerung mehr, ob der Beteiligte vermummt war oder Gegenstände (bei der Identitätsfestellung), die geeignet sein könnten gegen das Vermummungsverbot zu verstoßen, bei sich trug.

„Sonnenbrillen und Hoody“ verstoßen nicht gegen das Vermummungsverbot

Vor Gericht vorgetragen wurden Protokolle von Polizeibeamten, die sich im Team von PHK Scharf befanden. Aus diesen Protokolleinträgen konnten keine Beweise erbracht werden, die gegen den Beteiligten sprechen. Im Vorfeld schon hatte die zuständige Staatsanwaltschaft empfohlen das Verfahren einzustellen. Der vorsitzende Richter stellte fest, dass das Tragen einer Sonnenbrille und eines Kapuzenpullovers schlecht geeignet seien, um gegen das Vermummungsverbot zu verstoßen. Daraufhin entschied das Gericht das Verfahren gegen den Beteiligten einzustellen, da der Tatvorwurf nicht erbracht wurde. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

Quo vadis?

Der Rechtsanwalt von Patrick Lechner sagte im Nachgang an die Verhandlung (sinngemäß): „Die Entscheidung des Gerichts war richtig und erfolgte begründet“. Auf Nachfrage sagte der Jurist: „Von dieser Gerichtsentscheidung geht eine Signalwirkung aus, welche Einfluss auf die noch anderen Prozesse in gleicher Sache haben wird.“

Es wird, was die antifaschistischen Kandel-Demos angeht, noch weitere Gerichtsverhandlungen geben.

Die nächste am 25.06.19 vor dem Amtsgericht Kandel: Gegendemonstranten, die per Zug im Sommer 2018 nach Kandel aus Richtung Karlsruhe anreisen wollten, wurden abrupt am Bahnhof Wörth gestoppt und über Stunden von Polizeikräften festgehalten.

Des Weiteren sollen sich in diesem Jahr noch zwei Beklagte wegen vermeintlicher „Böllerwürfe“ auf Polizeibeamte in Kandel vor Gericht verantworten müssen.

(* = Namen der Personen von der Redaktion geändert)

(Bericht und Fotos: Christian Ratz)