Erster Blick in den Entwurf zum Doppelhaushalt 2018/2019: Der OB geht auf die Konservativen zu

Der Haushalt wird in einer Zeit beraten, in der die Stadt fast im Geld schwimmt. Die Ergebnishaushalte schließen positiver als geplant ab. Trotzdem bestehen der OB und sein CDU-Kämmerer auf der Durchführung der „Strategischen Haushaltskonsolidierung Mannheim“ SHM², die in der Endstufe 42 Mio. Euro Ersparnisse bei den laufenden Kosten bewirken soll, damit das derzeit extreme Investitionsvolumen von 100 Mio. Euro jährlich gehalten und für die nächsten vier Jahre sogar auf 125 Mio. Euro gesteigert werden kann. Das Ganze bei deutlich wachsenden Pflichtausgaben v.a. im Sozialen und Jugendbereich. Beide, OB und Kämmerer, haben grundsätzlich Recht.

Wo es anfängt zu knacken ist einerseits der Verzicht, angesichts der immensen Investitionen die Gewerbesteuer zu erhöhen (mag gegenwärtig noch angehen), und gleichzeitig die Nettoneuverschuldung bei Null zu halten. Dieser neoliberale Fetisch v.a. der Konservativen nimmt allmählich groteske Formen an: Fast alle Zukunftsaufgaben der Stadt für ihre Bevölkerung sind auf privatrechtliche Töchter der Stadt verlagert. Und die nehmen munter Kredite auf, für die die Stadt dann bürgt.

Nun hatte im Sommer der OB die kecke Idee (und brachte sie auch in der Vorlage 317/2017 in den Gemeinderat ein): Lasst uns bei der Neuanschaffung von LED-Straßenbeleuchtung ausnahmsweise ein Darlehen aufnehmen, das dann in den kommenden Jahren aus den erreichbaren Energieeinsparungen refinanziert wird (rentierlicher Kredit). Darauf kam ein kleiner „storm“ von Gegenanträgen der CDU, ML, und FDP: Investieren ja, aber keinesfalls aus Neuverschuldung! Die Vorlage wurde in diesem Punkt vertagt. Nun steht im Haushaltsentwurf: Bezahlung aus Haushaltsmitteln. Die stehen damit z.B. nicht für weitere Schulsanierungen zur Verfügung. 1:0 für die CDU.

Es wird schon lange über die neu Stadtbibliothek diskutiert: Die SPD und auch ihr OB machten sich für einen Neubau zwischen Altem Messplatz und Neckar stark. Die CDU lehnt diesen Standort ab und möchte N1 weiternutzen. Nun schlägt der OB in der Haushaltsrede die Fläche N2 vor, wo bekanntlich noch ein großes Parkhaus steht. Die Schleifung eines City-Parkhauses wird der CDU sicher nicht schmecken, dafür hätte sie sich aber bezüglich der City-Lage durchgesetzt. 2:0.

Ob die bereits im Haushaltsplan eingepreiste neue „intelligente“ Videoüberwachung ein Herzensanliegen des OB ist, sei zweifelnd dahingestellt. Für die CDU ist sie ein Wunschtraum. 3:0.

Die Bewerbung zur europäischen Kulturhauptstadt wird nicht weiterverfolgt. Die CDU forderte das von Anfang an. 4:0.

Es gibt weitere Punkte. Sie alle besagen: Der OB sieht sich inzwischen gezwungen, Mehrheiten mit der CDU zusammen zu suchen. Die neueste Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat gibt ihm leider Recht. Dass im Sommer noch die Verabschiedung des 12-Punkteprogramms Wohnen mit seiner Stimme gelang (bei Abwesenheit einzelner Stadträt*innen von der rechten Seite des Hauses), ist ein hart erkämpfter „Glücksfall“. Wie es mit der Konkretisierung weitergeht, wird man sehen. Projekte wie die Verbesserung des Sozialtickets rücken in weite Ferne, allerdings nicht nur wegen der CDU. Milderung bestehender Armut ist dem OB zu wenig „strategisch“.

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE




Das neue Prostituiertenschutzgesetz hält nicht, was es verspricht!

2002 wurde die Prostitution in Deutschland legalisiert, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Sexgewerbe zu verbessern und den Zugang zur Sozialversicherung zu ermöglichen. Seitdem können Prostituierte als ArbeitnehmerInnen oder als Selbstständige beschäftigt werden. Bis heute haben jedoch wenige Prostituierte einen sozial- versicherungspflichtigen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Der größere Teil der Prostituierten sind als Selbständige tätig. Aufgrund der gesellschaftlichen Stigmatisierung geben sie meisten Betroffenen bei Ämtern und Behörden andere Berufe  an. Durch die Legalisierung 2002 ist die Branche mit der käuflichen Liebe in Deutschland enorm expandiert. Von der freiwilligen und selbstbestimmen Prostitution, ist der Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung (Zwangsprostitution) zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist jedoch schwierig, da viele Grauzonen existieren und der Ausstieg für viele Betroffene sehr schwierig ist.

Ab dem 01. Juli 2017 soll das von der Bundesregierung beschlossene Prostituiertenschutzgesetz, von den Kommunen umgesetzt werden. Besserer Schutz von Sexarbeitenden und die Bekämpfung des Menschenhandels soll das neue Gesetz bringen. Der Rahmen ist vom Bund und den Ländern festgesetzt, daher bleibt den Kommunen kaum Spielraum. Obwohl es zahlreiche offene Fragen gibt und die Umsetzung noch Diskussionsbedarf hat, soll das Gesetz umgesetzt werden. Die Umsetzung in den Kommunen verläuft unterschiedlich. In Mannheim müssen sich alle 189 einschließlich männlicher und transsexueller Personen bereits registriertet und ca. 600 geschätzten SexarbeiterInnen im Fachbereich Sicherheit und Ordnung anmelden und eine Gebühr zahlen. Sie bekommen einen Ausweis mit Lichtbild, der von Ärzten, Polizisten, Behördenmitarbeiter und Bordellbetreiber kontrolliert wird. Außerdem sollen alle Orte an denen die Prostitution erfolgen soll, angegeben werden.  Die Gebühren sollen auch von SexarbeiterInnen, die in prekären Verhältnissen leben, gezahlt werden. Durch die Gebührenordnung ist eine zusätzliche Verschuldung und Kriminalisierung von überwiegend Frauen vorprogrammiert. Voraussetzung für die Anmeldung ist eine gesundheitliche Beratung im Fachbereich Gesundheit. Dort soll in Rahmen einer Beratung Fragen zu Krankheiten, Schwangerschaften und Alkohol- sowie Drogenkonsum geklärt werden. Inwieweit die Betroffenen, bei dieser Beratung wirklich unterstützt werden ist fraglich, da viele der SexarbeiterInnen unter Trauma,   Gewalt Erfahrungen und Suchmittel Abhängigkeit leiden.  Eine qualifizierte Beratung wird durch die von der Stadt geplanten Schulungen der MitarbeiterInnen nicht ersetzt.  Die Kosten für Dolmetscher werden von der Stadt übernommen.

Bis Ende des Jahres sollen alle SexarbeiterInnen sich anmelden. Ansonsten müssen Bußgelder gezahlt werden. Die Verunsicherung auf Seiten der Betroffenen ist groß, da die meisten anonym bleiben wollen. Die Sexarbeit wird unter anderem als Zusatzverdienst um das Studium zu finanzieren, als Escort Service im Nebenjob oder auch aus freiwilligem Interesse angeboten. Es ist daher  fraglich, inwieweit sich alle auch registrieren werden. De Facto führt das Gesetz zu einem „Zwangs-Outing“.  Die Anmeldepflicht gilt auch für 19 „Prostitutionsstätten“ in Mannheim, die eine Gebühr zahlen müssen. Die großen Betreiber werden die Gebühren auf die SexarbeiterInnen  umwälzen und die kleineren Betriebe und Wohnungen müssen für die zusätzlichen Kosten aufkommen.

Während die Grüne Fraktion einen schriftlichen Fragenkatalog mit dem Vorschlag die Gesundheitsberatung in der Frauen-Beratungsstelle „Amalie“ in der Neckarstadt anzubieten einreichte, lehnte die FDP diese Idee ab, da Amalie als Ort in den keine Männer rein dürfen, also auch keine männlichen Prostituierten nicht geeignet ist. Die Linke und der Stadtrat Julien Ferrat von der Familienpartei haben gegen die Beschlussvorlage gestimmt. Die FDP hat sich enthalten. Für die Linke trägt das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ der Großen Koalition nur wenig dazu bei, Sexarbeiter/innen zu schützen. Ganz im Gegenteil beschneidet dieses Gesetz allgemeine Persönlichkeitsrechte wie die „Freiheit der Berufswahl“ und die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ und wird deswegen von sämtlichen Organisationen und Verbänden von Sexarbeiter/innen abgelehnt.

DIE LINKE im Mannheimer Gemeinderat meint dazu:Wir stimmen für Aussetzen statt Umsetzen und haben der Verwaltungsvorlage der Stadt Mannheim nicht zugestimmt. Ab dem ersten Juli soll das Gesetz in Kraft treten, doch vorher erwarten wir eine rechtliche Einschätzung vom Bundesverfassungsgericht. Wir teilen die Auffassung, dass dieses Gesetz im eklatanten Gegensatz zu den Grundrechten der Sexarbeiter/innen steht und werden nicht zulassen, dass diese entrechtet und bespitzelt werden. Denn um nichts anderes handelt es sich hier, um ein verwaltungsaufwendiges Schikanierungs- und Überwachungsgesetz. Leider stimmten alle anderen Fraktionen der Umsetzungsvorlage zu. Wir hoffen jetzt auf ein bestätigendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen dieses Gesetz“.

In Mannheim haben rund 90% der Sexarbeiter/innen einen südosteuropäischen Migrationshintergrund. DIE LINKE setzt sich für wirksame Mittel im Kampf gegen Armut und Illegalität ein, beispielsweise durch einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt, niedrigschwellige Beratungen und Ausstiegsprogrammen. Auch vor diesem Hintergrund wird das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ die Situation der Betroffenen nicht verbessern, sondern weiter prekarisieren.

Gökay Akbulut, Stadträtin DIE LINKE




Bürgerbeteiligung? CDU blockt ab

Nun haben Stadträtinnen und Stadträte aus allen Fraktionen und Gruppierungen eineinhalb Jahre über ein Regelwerk für die Durchführung von Bürger*innenbeteiligung diskutiert und sich schließlich auf einen Verfahrensvorschlag mit der Verwaltung geeinigt, unter Berücksichtigung von Erfahrungen auch aus anderen Städten. Ferner hatte man sich geeinigt, das Regelwerk als „lernendes Dokument“ zu begreifen. Es soll bis Ende 2018 eine Pilotphase stattfinden, in der Erfahrungen und Kritikpunkte aufgenommen und die Lösung für evtl. noch nicht aufgetauchte Fragen gesucht werden sollen. Und damit in der Pilotphase auch wirklich Projekte im Bürger*innenteiligungsprozess ablaufen, wurden die Gestaltung des Stempelparks in Käfertal sowie des Marktplatzes Rheinau als Projekte vorgeschlagen. Für die Pilotphase soll außerdem eine befristete Stelle eingerichtet werden, die alles koordiniert und die notwendigen Zusammenfassungen erstellt. Im Hauptausschuss wollte die CDU dieser Stellenbesetzung nicht zustimmen. Sie lehnt in einem Gegenantrag zusätzliches Personal für die Bürgerbeteiligung nach dem neuen Verfahren ab. Das bisschen könne noch so vom bestehenden Personal mitgemacht werden. Bürgerbeteiligung sei zwar gut, aber kosten dürfe sie nichts.

Prof. Weizel (Freie Wähler / Mannheimer Liste) sprang der CDU bei. Die Stadt brauche keine zusätzlichen sondern weniger freiwillige Aufgaben (Weizel ist übrigens auch Vorsitzender des Vereins der Freunde des Nationaltheaters, einer ebenfalls freiwilligen Leistung der Stadt). So lehnten denn CDU, ML und Alfa die Vorlage ab, SPD, Grüne, CDU, FDP.  und Linke unterstützten sie mehrheitlich.

Das nun vom Gemeinderat zu beschließende Bürger*innenbeteiligungsverfahren ist ein aufwändiges Regelwerk, das sich natürlich zuerst einmal fragen lassen muss:
Braucht man so ein kompliziertes Opus? Der Grundgedanke und auch die Erfahrung aus zurückliegenden Beteiligungsverfahren ist jedoch: Es gab sehr viel unnötigen Streit über einzelne Verfahrensfragen, die die Auseinandersetzung über die eigentlichen Sachfragen in den Hintergrund zu drängen drohten. Sofort ist natürlich in solchen Situationen der Vorwurf der Willkür und der Ungleichbehandlung etc. auf dem Tisch. Klare, aber auch vernünftige Regeln können das vermeiden. Eine weitere Frage, die immer wieder zu klären ist: Wie verhält sich Bürger*innenbeteiligung zu den repräsentativen Entscheidungsgremien des Gemeinderats samt Bezirksbeiräten. Auch hierfür ist das Regelwerk wichtig.

Thomas Trüper