„Ich fiel nach einem Schlag in mein Gesicht sehr schnell zu Boden“ – Interview mit Lotta

Ab heute steht die 21-jährige Lotta aus Mannheim in Hamburg vor Gericht. Zusammen mit vier weiteren, im Juli 2017 noch minderjährigen, AktivistInnen hatte sie an einem antikapitalistischen Protest gegen den G20-Gipfel im Hamburger Stadtbezirk Rondenbarg teilgenommen.

 

 

 

 

KIM hat mit Lotta(*) gesprochen:

KIM: Liebe Lotta, du hast dich im Juli 2017 in Hamburg an Protesten gegen den G20-Gipfel beteiligt und wirst aus diesem Grund ab 3.12.20 in Hamburg vor Gericht stehen. Welche Motivation hattest Du dich den Protesten anzuschließen und was wird dir von der Staatsanwaltschaft (laut Anklageschrift) konkret vorgeworfen?

Lotta: Es genügt zu verdeutlichen, wofür die G20 stehen, aus welchen Gründen sie zusammen kamen im Juli 2017 und welche gemeinsamen Ziele sie vor Augen haben. Diese wären: die Zerstörung unserer Umwelt, Kriege und Flucht, Ausbeutung und Unterdrückung, Abschottung und Überwachung! Unter diesen Aspekten ist es vollkommen legitim und notwendig, den Protest gegen die G20 und das kapitalistische System auf die Straßen getragen zu haben.

In der Anklageschrift werden uns unter anderem folgende Straftaten vorgeworfen: ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Widerstand und Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Bildung einer bewaffneten Gruppe. Uns wird keine konkrete Straftat im Einzelnen zugeordnet, da dies in dem Fall auch nicht möglich ist! Ausreichend für die Anklage ist nämlich allein unsere Anwesenheit bei der Demonstration, welches das Recht auf Versammlungsfreiheit angreift!

KIM: Kannst du unseren LerserInnen bitte erzählen, wie du den Protest im Hamburger Gewerbegebiet Rondenbarg am 07. Juli 2017 erlebt hast?

Lotta: Die Straße wurde vorne seitens der Polizei blockiert, als die Einheit von hinten angerannt kam. Es brach schnell Panik aus, da die Reaktion der Polizei, die alles andere als einen deeskalierenden Charakter hatte, abrupt gewalttätig wurde. Man versuchte, sich der Situation zu entziehen, um sich selbst zu retten. Ich fiel nach einem Schlag in mein Gesicht sehr schnell zu Boden, konnte jedoch sehen, wie Polizisten auf einzelne DemonstrantInnen einschlugen, während diese ebenfalls schon auf dem Boden lagen. Das alles geschah sehr schnell. Wenn ich rückblickend an den Protest am Rondenbarg denke, habe ich nur gewalttätige Szenen aufgrund der Polizei vor Augen. Ich habe nach meiner Festnahme lange gebraucht, diese Erfahrung zu verarbeiten.

KIM: Wurdest du durch den / bei dem dokumentierten gewalttätigen Polizeieinsatz verletzt? Wurdest du vor Ort verhaftet und in der GeSa (Gefangenensammelstelle, Anm. d. Red.) festgesetzt? Welche Erinnerungen hast du ggf. an die Zeit in der GeSa?

Lotta: Ich hatte nur leichte Prellungen, da ich sehr schnell zu Boden fiel. Wir mussten ungefähr 2-3 Stunden auf die erste Kontrolle warten. Als ich in die GeSa gebracht wurde, hat man es mir verwehrt, einen Anwalt und meine Eltern anzurufen. Ich war zu dem Zeitpunkt minderjährig, d.h. ich habe ein Recht darauf gehabt beide telefonisch zu sprechen. Mein erstes Telefonat hatte ich jedoch erst 3-4 (!) Stunden nachdem ich in der GeSa ankam! Alle 10-15 Minuten klopfte es an der Tür der Zelle und ich wurde aufgefordert mich zu bewegen. Das war reine psychische Schikane. Ich wurde auch keinem Richter vorgeführt, der untersucht hat, ob ich überhaupt festgehalten werden darf!

KIM: Wann und wie hast du erfahren, dass gegen dich ein Ermittlungsverfahren läuft und dass Anklage erhoben wurde?

Lotta: Es wurde mir schon in der GeSa mehrmals von den Beamten gesagt, dass Anklagen erhoben werden und es zu einem Prozess kommen wird. Die Anklageschrift kam jedoch erst 2 Jahre nach der Festnahme. Nachdem Fabio aus der Haft kam und sein Verfahren abgebrochen wurde, dachte ich, sie würden auch die Verfahren gegen uns beenden.

KIM: Ab 03.12.20 stehst du zusammen mit vier weiteren (im Juli 2017 noch minderjährigen) Angeklagten in Hamburg vor Gericht. In diesem ersten Verfahrenskomplex (der vom Hauptverfahren mit weiteren rd. 75 Personen) abgetrennt wurde, steht nun eine kleine Gruppe junger Menschen vor Gericht. Hast du Kontakt zu den Mitangeklagten und wirst du anwaltlich vertreten? Wie ist deine/euere Stimmung wenige Tage vor Prozessbeginn?

Lotta: Es hat zwar vorerst nur uns fünf getroffen, jedoch stehen wir das gemeinschaftlich durch mit allen Angeklagten des Rondenbarg-Komplexes. Wir werden alle anwaltlich vertreten und haben Kontakt miteinander. Es liegen schon fast 3,5 Jahre zwischen unserer Festnahme und dem Prozessbeginn. Unsere wöchentlichen Gerichtstermine in Hamburg stellen einiges in unserem Leben auf den Kopf; sei es das Studium, die Ausbildung oder sonstiges. Es wird erwartet, dass wir uns davon einschüchtern lassen, jedoch machen wir uns gemeinsam entschlossen und gelassen auf den Weg nach Hamburg. Wir werden dem Prozess auch als eine kleine Gruppe gemeinsam standhalten und uns gegenseitig unterstützen.

KIM: Welche Erwartungen hast du an den Vorsitzenden Jugendrichter Georg Halbach (Große Strafkammer 27)?

Lotta: Ich habe keinerlei Erwartungen an ihn, da uns von Anfang an bereits klar war, dass wir von massiver Repression betroffen sind, die so viele der G20-Protestierenden betroffen hat. Das verdeutlicht uns nur noch einmal, wessen Interesse die Justiz durchsetzen will: die der herrschenden Klasse.

Banner der Roten Hilfe e.V. Heidelberg/Mannheim

KIM: Wie wichtig ist dir die Solidarität verschiedener Gruppen mit den Angeklagten, wie bspw. durch die Solikundgebung am 28.11. in Heidelberg?

Lotta: Die Solidarität der vielen Gruppen verleiht mir unglaublich viel Kraft. Es verdeutlicht mir und den andern Betroffenen, dass wir nicht allein sind. Wir danken jedem einzelnen, der für uns auf die Straßen geht oder uns auf andere Art und Weise unterstützt. Wir werden es durch eure Soliaktionen schaffen nach vorne zu blicken und das Gerichtsverfahren kämpferisch zu führen.

((*) Name von der Redaktion geändert / Das Interview wurde am 30.11.20 in schriftlicher Form geführt)

 

In der Reportage von Leftvision mit dem Titel „Hamburger Gitter“ wird auch der Rondenbarg-Protest thematisiert. Zu sehen von Minute 18:50 bis 22:20.

Attac veröffentlichte am 02.12.20 in diesem Zusammenhang eine Pressemitteilung, die KIM an dieser Stelle verlinkt:

https://www.attac.de/startseite/teaser-detailansicht/news/g20-prozess-rechtlicher-und-politischer-skandal/

Bisherige KIM-Berichterstattung zu diesem Thema:

https://kommunalinfo-mannheim.de/2020/11/26/solidaritaetskundgebung-in-heidelberg-g20-gipfel-2017-in-hamburg-aktivistin-aus-dem-rhein-neckar-raum-angeklagt/

https://kommunalinfo-mannheim.de/2020/12/01/dezentraler-aktionstag-gegen-repression/

https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/09/22/kommentar-koerperverletzung-im-amt-durch-polizeibeamtinnen-kviapol/

 

(Bericht, Interview und Fotos: Christian Ratz)




Rhein-Neckar-Blogger auch in zweiter Instanz verurteilt

Im Januar 2019 wurde der Herausgeber eines Internetblogs für „Nachrichten und Informationen“ am Amtsgericht Mannheim wegen des Verbreitens von Falschnachrichten und der Störung des öffentlichen Friedens zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Gegen das Urteil legten der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft Mannheim Berufung ein. Der Berufungsprozess am Landgericht Mannheim endete am 02.03.2020 erneut mit einer Verurteilung des Beklagten zu einer Geldstrafe.  

(Az: 15 Ns 806 Js 10181/18)

 

KIM berichtete über den Prozess am Amtsgericht Mannheim 2018/19:

https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/01/11/verbreitung-von-fake-news-ist-strafbar-blogger-aus-dem-rhein-neckar-raum-wurde-zu-einer-hohen-geldstrafe-verurteilt/

 

Befangenheitsanträge gegen die vorsitzende Richterin

Am 19.02.20 begann der Berufungsprozess am Landgericht Mannheim mit der Verlesung der Anklageschrift und des schriftlichen Urteils des Amtsgericht Mannheim aus dem Jahr 2019. Es waren am ersten Verhandlungstag drei Zeugen geladen.

Der Strafverteidiger stellte Befangenheitsanträge gegen die Richterin, da er diese als voreingenommen einstufte; dieser unterstellte, dass sie die Berufung verwerfen würde. Laut Verteidiger soll sich die Richterin am Rande einer anderen Verhandlung ihm gegenüber so geäußert haben: „Da wollen Sie auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht noch einmal bei mir Station machen.“ Die Anträge wurden seitens Gerichts als unbegründet zurückgewiesen.

Die Verhandlung wurde auf den 02.03.20 vertagt.

In der Sache selbst gab es während der Beweisaufnahme weder durch die Einlassungen der Zeugen am ersten Verhandlungstag noch bei der Erörterung von Beweismitteln neue Erkenntnisse.

Außer: Dass der Beklagte jetzt Auskünfte über seine wirtschaftliche Situation machte, was bei der späteren Strafzumessung eine wesentliche Rolle spielte.

Und, dass der Strafverteidiger mit einem neuen Antrag eine weitere Zeugin vor Gericht laden wollte, die seinen Mandanten entlasten könne. Auch dieser Antrag wurde von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht abgewiesen. Begründet wurde dies sinngemäß damit, „dass die subjektive Meinung einer Einzelperson (redaktionelle Ergänzung; die mit dem Angeklagten privat verkehrt) irrelevant für die Beweisführung gemäß Anklagevorwürfen ist.“

Erster Verhandlungstag am 19.02.2020 am Landgericht Mannheim

Die Plädoyers

Die Staatsanwältin plädierte auf schuldig nach § 126 StGB („Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Vortäuschung von Straftaten wider besseres Wissen“) und forderte eine Bestrafung von 130 Tagessätzen à 40 Euro. Argumentativ begründet wurde dies analog des Plädoyers im Januar 2019 am Amtsgericht. Ergänzt wurde der schwerwiegende Umstand, dass der Angeklagte beim wissentlichen Verbreiten von Falschnachrichten das Vertrauen in Medien erschüttert habe und der Glaubwürdigkeit der Presse Schaden zugefügt hätte. Das Blog wirbt mit „Nachrichten und Informationen“ und nicht mit „Fakenews und Gonzo“. Verschärfend sei zu werten, dass der Blogger in seinem Bericht im März 2018 auf ein Video mit dem darin enthaltenen Zitat „Allah ist groß“ verwies, was Rechtsextremisten dazu verleiten könnte Anschläge auf muslimische Mitbürger zu verüben. Sie bezog sich exemplarisch auf das mutmaßlich rassistische Attentat in Hanau im Februar diesen Jahres. Bei der geforderten Geldstrafe habe man die nun bekannten Einkommensverhältnisse des Angeklagten berücksichtigt.

In seinem Plädoyer sprach der Strafverteidiger seinen Mandanten frei von jeder Schuld und forderte Freispruch. Der Anklagevorwurf nach § 126 StGB sei keinesfalls erwiesen. Das Internet-Blogangebot sei zu unbedeutend, als das von einer Störung des öffentlichen Friedens ausgegangen werden könne. Der Anwalt kritisierte Staatsanwaltschaft und Gericht, indem er infrage stellte ob ein rechtsstaatliches Verfahren geführt worden sei. Er mutmaßte, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim seinem Mandanten „eine mitgeben wolle“, weil dieser in der Vergangenheit kritisch über die Staatsanwaltschaft Mannheim berichtet hätte und in der Stadtgesellschaft aufgrund seiner Berichterstattung schon öfter angeeckt sei. Der Angeklagte greift bei „seinen letzten Worten“ die Staatsanwältin massiv an. Er frage sich, wie diese ihr Jurastudium erfolgreich abschließen konnte, da sie offenbar keine Ahnung von Grammatik hat. Er finde den Verweis auf das Hanau-Attentat für widerlich. Dies solle sich die Staatsanwältin bei jedem Blick in den Spiegel vor Augen halten.

Das Urteil: Das Verbreiten von Fakenews ist nicht durch die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit gedeckt

Bei der Verkündung des Urteils teilte die Richterin mit, dass die Berufung verworfen ist und der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt wird. Zusätzlich hat dieser seine eigenen Kosten und die Kosten durch das Einlegen der Berufungen zu tragen. Die Verfahrenskosten beim Landgericht gehen Lasten der Staatskasse.

Die mündliche Urteilsbegründung war ähnlich derer am Amtsgericht formuliert:

Die Beweisführung hat belegt, dass der Tatvorwurf nach § 126 StGB bewiesen ist. Mit dem wissentlichen Verbreiten von falschen Informationen und Nachrichten hat der Angeklagte rassistische Ressentiments bedient und habe mit der Berichterstattung Effekthascherei betrieben. In Zeiten in denen seriöse Medien in rechtsradikalen Kreisen als „Lügenpresse“ tituliert werden, hat der Journalist mit seinem vorsätzlichen, fahrlässigen Tun die gesetzlich verbriefte Pressefreiheit missbraucht. „Gonzo“ ist kein journalistisches Stilmittel, sondern zählt zur Literatur. Von daher ist das Handeln des Angeklagten nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt. Die Meinungsfreiheit endet, wenn strafbares Handeln und Tun vorliegen, wie in diesem Fall. Die Richterin sagte, dass der Angeklagte durch sein Auftreten vor Gericht gezeigt hat, dass er an einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Vorwürfen kein Interesse hatte.

Gegen das Urteil ist Revision zulässig. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so gilt der Blogger als vorbestraft. Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, dass der Strafverteidiger Revision angekündigt habe.

 

(Bericht/Fotos: Christian Ratz)




Kandel-Demos: Staatsanwaltschaft und Polizei desaströs – Verfahren gegen Antifaschistin eingestellt / mit Kommentar

Vor der Verhandlung am 21.1.20 in Kandel

Erneut wurde am Amtsgericht Kandel am 21.01.20 ein Verfahren gegen eine Antifaschistin geführt. Josy Wohlhart(*) wurden laut Verlesung der Anklageschrift massive Vorwürfe gemacht. Dabei war in Bezug auf die juristische Vita der Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht von Anfang an auszuschließen. Dabei ging es um einen Aufzug rechtsextremer Gruppen am 24.3.18 in Kandel und entsprechenden Protesten aus antifaschistischen Lagern an diesem Tag, die dagegenhielten. Es kam aber anders, diesmal, das Verfahren wurde nach § 154 – Absatz 2 (Teileinstellung bei mehreren Taten) eingestellt. (AZ: 1DS7150Js7985/18)

Staatsanwalt tischt deftig auf / Polizeizeugen können Anklagevorwürfe nicht erhärten

Josy Wohlhart soll sich, laut Anklageschrift, u.a. am 24.3.18 wegen „Mitführen verbotener Gegenstände, vermutlichem Verstoß gegen das Vermummungsverbot, Mitführen einer Waffe/Einsatz derer und gefährlicher Gegenstände“ strafbar gemacht haben.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft führte an, dass „3 Rauchfackeln, 3 Polenböller und weitere Feuerwerkskörper in einer Plastiktüte und einem Stoffbeutel“ am Tatort Bahnhofsstraße/Dierbachweg aufgefunden wurden – am Straßenrand. Die Angeklagte soll sich mit einer Sturmhaube vermummt haben, um sich damit „in einer Schutzposition befindlich, Sprengkörper vorbereitet und diese an Werfer weitergereicht zu haben“.

Laut Staatsanwalt wurden beim Werfen der Knallkörper (in Richtung Rheinstrasse) keine Personen verletzt.

Sage und schreibe sechs Zeugen bot die Staatsanwaltschaft auf, um ihre Anklagevorwürfe vor Gericht beweisen zu wollen. Die vorgeladenen PolizeibeamtInnen konnten dies aber aus diversen Gründen nicht leisten. Entweder war man gar nicht vor Ort, sondern woanders, oder man hat die Beklagte vor Ort nicht wahrgenommen oder war mit anderen Dingen am Einsatzort beschäftigt.

Und nun? Der nicht ultimative Videobeweis

Ein halbes Dutzend Videoclips von Polizei-Videographen aufgenommen (auch in 4-K-Qualität) wurden im Rahmen der Beweisaufnahme vorgeführt. Was war zu sehen? Rein gar nichts was die Angeklagte belastet hätte.

Der vorsitzende Richter mahnte die Streitparteien, aufgrund der dürren Beweislage, Freispruch geht nicht; aber Einstellung wäre möglich.

Der Strafverteidiger hatte sogar anfangs infrage gestellt, ob der Polizeieinsatz an besagter Stelle überhaupt rechtmäßig gewesen sei. Auch hierauf gab der vorsitzende Richter ein klare Antwort-Frage: „Liegen gegen den Polizeieinsatz Strafanträge vor?“ Nein – diese gibt es nicht.

Wenn sich die Staatsanwaltschaft, wie auch in diesem Fall, in der Defensive befindet, können dann schon Mal so Pseudo-Anträge wie „Ob das Gericht nicht zumindest eine Ordnungswidrigkeit wegen einer Sturmhaube ahnden könnte“ gestellt werden. Was vom Gericht aber sofort, mangels Beweise (auch schon während der Beweisaufnahme), kassiert wurde.

 

Urteil: Einstellung des Verfahrens nach § 154 – Absatz 2 StPo (Teileinstellung bei mehreren Taten)

Das Urteil wurde damit begründet, dass die Angeklagte Josy Wohlhart zuletzt im Frühjahr 2018 in Stuttgart verurteilt worden war und eine Gesamtstrafen Bildung, was die Anklage in Kandel angeht, keine Veränderung bei der Zumessung einer möglichen Verurteilung gespielt hätte.

Im Anschluss an die Verhandlung verlas Josy Wohlhart diese Erklärung vor dem Amtsgericht Kandel (es gilt das geschriebene Wort):

„09. September 2000 bis 25. April 2007: Der „Nationalsozialistische Untergrund“, kurz NSU,

ermordet mindestens 10 Menschen. Zuvor und während dieses Zeitraums verübten die Nazis

mehrere Sprengstoffanschläge und ein Nagelbombenattentat. Das Alles geschah unter den Augen

des Verfassungsschutzes und unter Mithilfe seiner V-Leute.

Am 22. Juli 2011 ermordet der norwegische Faschist Anders Breivik insgesamt 77 Menschen,

indem er in Oslo eine Autobombe zündet und anschließend auf einer nahe gelegenen Insel das

Feriencamp einer sozialdemokratischen Jugendorganisation niedermetzelt. Zuvor hatte er auf 1500

Seiten sein rechtes Motiv für das Attentat dargelegt.

Am 12. August 2017 rast ein 20-jähriger Nazi im Anschluss an eine der größten rechten

Demonstrationen in der Geschichte der USA bewusst mit seinem Auto in eine Gruppe von

Antifaschistinnen und Antifaschisten. Er tötet dabei eine 32-jährige Frau und verletzt 19 weitere

Menschen.

Am 15. März 2019 erschießt der Faschist Brenton Tarrant in Christchurch in Neuseeland insgesamt

51 Menschen. Er feuert dabei in zwei Moscheen, in denen sich Muslime zum Gebet versammelt

hatten. Er überträgt seine Tat live ins Internet und will mit einer Zitat „großen, bis dahin nicht in

Neuseeland vorgekommenen Gewalttat zeigen, dass es nirgendwo in der westlichen Welt sicher für

Einwanderer ist.“Zitatende

Auch er verfasst ein rechtes Pamphlet, in dem er sich unter anderem auf Anders Breivik bezieht und

stellt darin seine faschistische Gesinnung dar. Sein jüngstes Opfer ist drei Jahre alt.

Am 02. Juni 2019 wird der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübke auf seiner Terasse mit

einem Kopfschuss von dem Nazi Stephan Ernst ermordet. Lübke hatte sich zuvor für die Aufnahme

von geflüchteten Menschen eingesetzt und sich öffentlich rechten Anfeindungen entgegengestellt.

Der ehemalige NPDler und jetzige AfD-Unterstützer hatte in den 30 Jahren zuvor bereits einen

Menschen getötet und mindestens einen Messerangriff, einen Brandanschlag und ein

Bombenattentat verübt.

  1. Oktober 2019 in Halle: Der 27-jährige Faschist Stephan Balliet erschießt auf offener Straße

zwei Menschen, nachdem er zuvor erfolglos versucht hatte, in eine zahlreich besuchte Synagoge

einzudringen und ein Massaker anzurichten. Auch er übertrug seine Tat live im Internet, leugnet in

dem Video den Holocaust, äußert sich antifeministisch und sagt, der „Jude“ sei Ursache aller

Probleme.

Hiermit sind sicherlich nur wenige der offensichtlichsten Beispiele faschistischen Terrors der

letzten Jahre genannt, neben den hunderten Brandanschlägen, die in den letzten Jahren gegen

Geflüchtetenunterkünfte verübt wurden. Und sie verdeutlichen doch eines: Die Gefahr, die von

Faschisten ausgeht, die Bereitschaft von ihnen zu morden und auch deren tatsächliche Umsetzung.

Was anderes bleibt uns übrig, als uns Nazis und Rechten dort, wo sie auftreten, entgegenzustellen

und daran zu hindern, ihre Ideologie in Taten umzusetzen?

Der Mord einer jungen Frau Ende 2017 wurde von zahlreichen Rechten zum Anlass genommen, zu

Tausenden hier in Kandel aufzumarschieren. Diese Aufmärsche hatten sowohl zahlenmäßig, als

auch hinsichtlich der verschiedenen rechten Spektren, die sich auf Kandels Straßen vereinigten,

eine neue Qualität. Nur wenige Monate später erlebten wir Ähnliches in Chemnitz. Hier in Kandel,

wie auch in Chemnitz waren es unter anderem Faschisten wie Stephan Ernst, die marodierend

durch die Straßen zogen. Es sind unter anderem diese rechten Aufmärsche, auf denen sich die Nazis

vernetzen und radikalisieren, auf denen sie propagieren, was später in die Tat umgesetzt wird.

Umso wichtiger war und ist es, dass diese Ereignisse und das Auftreten der Faschisten nicht

unbeantwortet blieben und sich innerhalb kürzester Zeit antifaschistischer Protest formierte.

Was folgte, waren Wochen und Monate mit wiederkehrenden Großaufmärschen der Rechten.

Doch nicht nur das: Die Polizei stellte in Kandel immer wieder unter Beweis, dass ihr die

Kriminalisierung antifaschistischen Protests nicht nur eine Herzensangelegenheit ist, sondern auch

System hat: Angriffe gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten, sei es durch prügelnde Polizisten

oder Polizeihunde, bis hin zur Unterbindung der Proteste, gehörten zur Tagesordnung.

Was uns aber auch nicht wirklich verwundern braucht: Ob NSU, Hannibal-Netzwerk, Nordkreuz,

NSU 2.0, Ku-Klux-Klan und wie sie alle heißen: Das bewusste Gewährenlassen, Verstrickungen

und Überschneidungen von Polizei und staatlichen Behörden mit rechten Strukturen zeigen uns nur

einmal mehr, dass wir im Kampf gegen Rechts von ihnen nichts erwarten brauchen.

Auch das aktuelle Beispiel zweier Nazis aus Neukölln, die unter den Augen der Berliner

Ermittlungsbehörden Brandanschläge gegen Linke verübten, Wohnorte ausspähten und eine

Feindesliste führten, wohlgemerkt während sie überwacht wurden, lässt den Schluss zu, dass diese

Taten nicht verhindert werden sollen.

Wir als Antifaschistinnen und Antifaschisten, wir als Gesellschaft haben eine Verantwortung.

Die Verantwortung als Menschen, die aus Geschichte lernen, dafür zu sorgen, dass sie sich nicht

wiederholt. Dieser Verantwortung werden wir trotz aller Kriminalisierung auch in Zukunft nachkommen!“.

 

Kommentar:

Bullshit, meiner Meinung nach, was Behörden schon kurz nach dem 24.3.18 aus Kandel berichteten. Und was auch unkritisch von bestimmten Medien in die Berichterstattung übernommen wurde. Von „Unterarmlangen Sprengkörpern war die Rede. Polizeieinsatzkräfte wären angegriffen worden“. Bullshit. Ich habe mich an diesem Tag um ca. 17 Uhr im Kreuzungsbereich Rheinstrasse/Bahnhofsstrasse befunden. Die rechtsextremen Horden der Vaterlandsbeschwörer, Hools, Reichsbürger und das AfD- und NPD-Pack waren gerade durchgezogen, als ich den ersten von drei Kanonenschlägen wahrnahm. Bullshit. Irritiert war ich von der Tatsache, als ich mich von der Rheinstrasse aus in Richtung „Tatort“ in Bewegung setzte, dass ein Fotograf der rechsextremen Partei der III. Weg im Schutz von Polizeifahrzeugen, die der Blockade dienten, ungehindert Gegendemonstranten fotografieren konnte. Bullshit. Was dann im „Kessel“ Bahnhofstraße Ecke Dierbachweg passierte und sonst noch so, darüber haben ich und Kollegen seinerzeit berichtet. Kein Bullshit. Was am Amtsgericht Kandel am 21.01.20 verhandelt wurde ist eine Sache, die unglaublich ist, und sie ist nicht die erste in einer langen Linie von Prozessen vor Gerichten, es wird etwas angeklagt, die Beweise reichen nicht; ergo Freispruch, Einstellung oder nur meist überschaubare Geldbußen. Unser aller Steuergeld vor Gerichten verballert. Bullshit. Antifaschismus muss teuer bleiben. Bullshit.

N.B.: Ich bin mir durchaus bewusst, dass Bullen auf vier Beinen und meist mit zwei Hörnern ausgestattet nichts mit dem Shit zu tun haben. Alles weitere wäre eine Glosse wert.

KIM-Berichte zum 24.03.18 in Kandel:

Rechte Kundgebungen in Kandel: Erstmals größere Gegendemo [mit Bildergalerie]

 

Kommentar Kandel am 24. März: Die Polizei, die Medien und das Märchen von der Gewalt [mit Video]

 

 

(Bericht (mit Material einer Pressemitteilung) und Kommentar: Christian Ratz / Fotos: Christian Ratz und antifasolikandel)

(*) Name von der Redaktion geändert




Mutmaßlicher Reichsbürger in Heidelberg verurteilt

Symbolbild (Justizzentrum Heidelberg)

 Am Amtsgericht Heidelberg wurde am 09.12.19 der Prozess wegen Beleidigung gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger aus Baden-Württemberg geführt. Die Anzeige erfolgte bereits 2017. In Abwesenheit wurde der beschuldigte Helmut F. zu 50 Tagessätzen verurteilt. (Az: 9Cs 150 Js 2881/17)

 

 

Rückblende

2017 sprach der nunmehr verurteilte Helmut F. Beleidigungen im Kontext mit einer Berichterstattung der „AfD Watch Heidelberg“ bei Facebook aus. Daraufhin erfolgte mindestens eine Strafanzeige. Die Ermittlungen der zuständigen Behörden gerieten damals ins Stocken und mussten vorübergehend eingestellt werden, da der Beschuldigte sich ins benachbarte Ausland abgesetzt hatte. Nach dessen Rückkehr in die BRD nahmen die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit wieder auf und stellten Helmut F. einen Strafbefehl zu. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte Einspruch. Dies hatte zur Folge, dass die Sache in öffentlicher Sitzung Anfang Dezember am Amtsgericht Heidelberg verhandelt wurde. KIM-Recherchen deuten darauf hin, dass Helmut F. mindestens seit 2014/15 der Reichsbürgerszene (in Baden-Württemberg) zugrechnet werden kann. Ein Unterstützer des Verurteilten hatte u.a. auf der Facebookseite „AfD-Stadträte Heidelberg“ zu einer kritischen Prozessbeobachtung mobilisiert.

Schuldspruch in Abwesenheit

Der Angeklagte blieb der Gerichtsverhandlung am 09.12.19 unentschuldigt fern. Ebenso wenig erschien beim Prozess ein möglicherweise vom Angeklagten in der Strafsache beauftragter Rechtsanwalt aus Norddeutschland. Aus diesem Grund wurde der Einspruch des Helmut F. vor Gericht verworfen. Der ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Heidelberg ausgestellte Strafbefehl wurde somit rechtskräftig. Das Fernbleiben des Angeklagten kann als weiteres Indiz dafür gewertet werden, dass dieser der Reichsbürgerszene angehört. Vertreter dieser Szene lehnen u.a. deutsche Gerichte ab.

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Heidelberg antwortet am 18.12.19 auf KIM-Anfrage schriftlich: „Ich kann Ihnen mitteilen, dass der Verurteilte wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt wurde. Gegenstand des Verfahrens waren Beleidigungen, die im Zusammenhang mit einem Kommentar auf der Facebookseite „AfD Watch Heidelberg“ standen.“.

„Reichsbürger und Selbstverwalter“ sind kein neues Phänomen

In einer Handreichung des Landesinnenministeriums Baden-Württemberg vom Mai 2019 ist zu lesen:

„Nach Definition der Verfassungsschutzbehörden handelt es sich bei „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ um Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen. Sie sprechen den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab oder definieren sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend. In der Folge sind sie auch dazu bereit, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen. Bei ihrer Ablehnung des Staates berufen sie sich unter anderem auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht.“

„Wer bislang den Eindruck hatte, Reichsideologie und die ihr nahestehenden Verschwörungserzählungen seien vor allem am gesellschaftlichen Rand zu finden, irrt. Mittlerweile ist die Reichsideologie milieuübergreifend und deutschlandweit verbreitet: sei es die junge Polizistin und Mutter, die sich in einer Kindertageseinrichtung nach Jahren als Reichsideologin outet, der Vorsitzende eines lokalen Tauschrings, der Reichsmark oder Dienstleistungen als Zahlungsmittel akzeptiert, oder der Besitzer eines Fuhrunternehmens, der sich weigert, Maut-Gebühren an die »BRD GmbH« zu zahlen.“, so die Amadeu-Antonio-Stiftung im April 2019.

In ihrem aktuellen Sachbuch „Völkische Landnahme“ beschreiben die Autoren und Rechtsextremismus-Experten Andrea Röpke und Andreas Speit die um einen wichtigen Aspekt erweiterte Reichsbürgerszene aus einem neuen Blickwinkel. „Seit Jahren siedeln sich junge Rechtsextreme bewusst in ländlichen Regionen an, um dort generationsübergreifend »nationale Graswurzelarbeit« zu betreiben. Dieser unauffällige Aktionismus ist gegen die moderne und liberale Gesellschaft der Großstädte gerichtet, es herrschen alte Geschlechterbilder und autoritäre Erziehungsmuster vor. Die Aussteiger von rechts betreiben ökologische Landwirtschaft, pflegen altes Handwerk und nationales Brauchtum, organisieren Landkaufgruppen und eigene Wirtschaftsnetzwerke, die bundesweit agieren. Sie bringen sich in örtlichen Vereinen ein und gehen in die lokale Politik, um Umweltschutz mit »Volksschutz« zu verbinden und eine angebliche »Überfremdung « zu verhindern. Sie (Anm. die Autoren) zeigen die historischen Wurzeln und aktuellen Vernetzungen auf, die bis in die Parlamente reichen. Dabei wird deutlich: Hier handelt es sich um eine unterschätzte Gefahr.“ (Quelle: Christoph Links-Verlag)

 

Internet-Links zum Bericht:

 

(Bericht/Foto: Christian Ratz)




Kandel-Demos: Staatsanwaltschaft geht K.O. / Prozess gegen Studenten eingestellt

Prozessauftakt am 03.09.19 am Amtsgericht Kandel (Archivbild)

 Am vierten Verhandlungstag, dem 11.10.19, wurde der Prozess am Amtsgericht Kandel gegen einen Studenten nach §153a StPo eingestellt. Die Niederlage der Staatsanwaltschaft hatte sich bereits am dritten Prozesstag angedeutet. 

 

 

 

In Runde vier erleidet Staatsanwaltschaft herbe Niederlage

Bereits am 01.10. hatte sich abgezeichnet, dass die Beweisaufnahme und -führung in der Verhandlung die Anklagevorwürfe nicht erhärten.

KIM hatte berichtet: https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/10/01/kandel-demos-intermezzo-und-schlagabtausch-bei-gericht-prozess-geht-in-die-vierte-runde-weiterer-prozess-bahnt-sich-an/

Der vierte Prozesstag begann mit der Vorführung eines weiteren „Beweis“-Video. Dieses Filmdokument wurde in der Berichterstattung der Beobachter News über den Vorfall im Frühjahr 2018 am Bahnhof Wörth verwendet.

Link zum Video auf YouTube:

Was das Video, welches bis dato mehr als 32.000 Aufrufe verzeichnet, nicht zeigt, sind die Vorwürfe aus der Anklageschrift. Daher erscheint es verwunderlich, weshalb die Staatsanwaltschaft dieses Video in die Beweisaufnahme einfließen ließ.

Was das Video jedoch deutlich zeigt ist die Tatsache, dass Polizeibeamte am 07.04.18 Gewalt gegen Mitreisende anwandten.

Geladen waren als Zeugen an diesem Tag zwei weitere Polizeibeamte. Zum einen der Beamte, der am 01.10. unentschuldigt gefehlt hatte. Bei diesem handelte es sich um den verantwortlichen Einsatzleiter am Bahnhof Wörth. Der zweite Polizeizeuge wurde nicht mehr gehört.

Der Einsatzleiter sagte aus, wie er den Einsatztag in Erinnerung hatte. Er und seine Polizeimannschaften hatten den Befehl gehabt in Wörth eine Regionalbahn zu besteigen, um eine Gruppe jugendlicher DemonstrantInnen nach Kandel zu begleiten. Der Befehl wäre vom Polizei-Hundertschaft Führer in Kandel gekommen. Ziel der Maßnahme sei es gewesen die Demo-Gruppe zu schützen und gleichzeitig ein Aufeinandertreffen mit Teilnehmern des rechten Spektrums während der Fahrt bzw. beim Eintreffen in Kandel zu verhindern. Ausschlaggebend sei zum einen gewesen, dass in Kandel offenbar zu geringe Polizeikräfte am Bahnhof stationiert waren und zum anderen ein Vorfall am Bahnhof Karlsruhe, bei dem möglicherweise von Personen aus der Gruppe der Demonstranten einer politisch andersdenkenden Person eine Schärpe (studentische Burschenschaft; Anm. d. Red.) entwendet wurde.

„Der schwarze Block sei meist jungen Alters“, so der Zeuge sinngemäß. Dieser Ausspruch sorgte unter den etwa 20, den Angeklagten solidarisch unterstützenden, ProzessbeobachterInnen hörbar für Erheiterung.

Er habe seinen MitarbeiterInnen am Bahnhof Wörth den Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock verboten. Dies habe er mit Rücksicht auf die vielen Jugendlichen und aus Gründen der Deeskalation so entschieden.

In seinen Einlassungen sagte der Zeuge auch, dass 16 Personen, nach der Identitätsfeststellung, ein Platzverweis für die Bahnhöfe Wörth und Kandel ausgesprochen wurde. Diese Personen seien dann mit der S5 nach Karlsruhe zurückgefahren. Die übrigen Personen aus der Gruppe der Demonstranten hätten daraufhin kein Interesse mehr an einer Weiterfahrt nach Kandel gehabt.

Der Angeklagte sei ihm persönlich aus Wörth nicht bekannt, so der Zeuge weiter.

Staatsanwalt rudert zurück und macht überraschendes Angebot

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte sich bislang kategorisch gegen eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPo (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen), wie von der Strafverteidigung mehrfach vorgeschlagen, gewehrt und auf der Anklage nach § 113 und 114 StGB (Widerstand gegen und Angriff auf Vollstreckungsbeamte), welche mit einer Haftstrafe ab 3 Monaten strafrechtlich geahndet werden, gepocht.

Um so erstaunlicher war es, dass der Staatsanwalt nun selbst den Vorschlag machte den Prozess unter Auflagen einzustellen. Den anderen Polizeizeugen wollte er nicht mehr vernommen sehen. Damit wurde auch zunächst auf das Halten der Plädoyers verzichtet.

Strafverteidigung und Gericht waren sichtlich erstaunt über diesen Vorschlag. Dieser war jedoch aufgrund der vorgetragenen Beweisführung unausweichlich.

Der Strafverteidiger konterte damit, dass er sogar einen Freispruch für seinen Mandanten für möglich sieht. Hierzu müsste die Beweisführung jedoch gezielt weitergeführt werden. Die Vorwürfe „Widerstand“ und „Angriff“ seien in keiner Weise in der Verhandlung bis hierhin bewiesen worden.

Nach einer kurzen Verhandlungspause fragte der Strafverteidiger den vorsitzenden Richter und den Staatsanwalt, wie denn die Auflagen aussehen würden, falls sein Mandant und er der Einstellung zustimmen würden?

Der ursprüngliche Strafbefehl lautete über eine Geldbuße von € 2.400,- . Der Staatsanwalt schlug eine Geldauflage in Höhe von € 1.200,- vor, welche binnen 6 Monaten in Raten zu zahlen seien. Diesem Vorschlag schloss sich der Vorsitzende an. Nach kurzer Beratung stimmten auch Verteidigung und Angeklagter zu.

Der Betrag ist an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen, so der Richter in seiner Verkündung. Sollte der Student die Summe nicht binnen 6 Monaten zahlen können, dann wäre eine Fristverlängerung um weitere 3 Monate möglich. Die Verfahrenskosten zahlt die Staatskasse.

(Bericht und Foto: Christian Ratz / Video: Redaktion Beobachter News)




Kandel-Demos: Antifaschist zu Bewährungsstrafe verurteilt

Kandel Oktober 2018 (Archivbild)

„Landfriedensbruch, Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ wurde dem Angeklagten von der Staatsanwaltschaft Mannheim zum Vorwurf gemacht. Dieser hatte sich mehrfach an antifaschistischen Protesten 2018 gegen die Aufzüge, in Teilen von ultra-rechten Gruppierungen in Kandel beteiligt. Rund 20 Menschen beobachteten den Prozess und drückten damit ihre Solidarität mit dem Angeklagten aus. Das Jugendschöffengericht sprach den Heranwachsenden  am 07.10.19 in Teilen für schuldig: 18 Monate auf Bewährung plus Geldauflage. (Az: 9 LS 826 Js 42371/18jug)

 

Rückspiegel / Zwei Verfahren in einem Prozess zusammengeführt

Konkret wurden Mirko Eggers(*) seine Beteiligungen an den Protesten in Kandel gegen die Aufzüge des rechts-radikalen „Frauenbündnis Kandel“ im Oktober und Dezember 2018 zur Last gelegt. Laut Staatsanwaltschaft habe sich der Angeklagte mehrfach strafbar gemacht. Dies ergaben die Aussagen der fünf vor Gericht aussagenden Polizeibeamten final nicht. Das Jugendschöffengericht sah dies auch so und urteilte aufgrund der Faktenlage entsprechend.

 

Einträge im Zentralregister

Mirko E. verfügt trotz seines jungen Alters (20 Jahre und Auszubildender in einem Handwerksberuf) über zahlreiche Einträge, die seinen politischen Aktivismus gegen Rechts eindrucksvoll dokumentieren. Die vorsitzende Richterin verlas diese in der öffentlichen Verhandlung komplett. Thematisch reihen sich diese Einträge und abgeschlossenen Verfahren in der Vergangenheit, die entweder eingestellt und/oder mit Auflagen (Arbeitsstunden) versehen wurden nahtlos in die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ein.

 

Polizeizeugen sagen unisono aus, widersprechen sich und entlasten den Angeklagten in Teilen

Was den ersten Tatkomplex im Oktober 2018 angeht, wo der Angeklagte sich wegen „Landfriedensbruch, Beleidigung von und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ schuldig gemacht haben soll, konnten die Einlassungen der vor Gericht vernommen Zeugen diesen Vorwurf nicht erhärten. Deutlich wurde während der Beweisaufnahme, dass die Polizeikräfte an diesem Tag stellenweise nicht so aufgestellt waren, wie es eigentlich deren Taktik vorgesehen hatte. Reizgas („Pfefferspray“) kam u.a. von den wenigen an diesem Ort in Kandel sich befindenden Polizeikräften zum Einsatz gegen eine „rasch laufende Personengruppe“. Ziel war es nach Aussagen der Zeugen, diese Gruppe daran zu hindern, mit dem „Frauenbündnis“ aufeinander zu treffen.

Deutlich anders sah es aus, was die Vorhaltungen vor Gericht bezüglich Dezember 2018 angeht. Hier wurde dem Angeklagten u.a. „Landfriedensbruch und Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ zum Vorwurf gemacht. Die Zeugen aus den Reihen der Polizei sagten aus, dass sie am Bahnhof Kandel komplett von „etwa 30-40 heranstürmenden Personen aus dem linken Spektrum“ überrascht worden seien. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse der Polizei bei den Demogeschehnissen in Kandel seit Anfang 2018 und der damit verbundenen Einsatzstrategie „hätte dies nicht passieren dürfen“. Ein Polizeizeuge sagte auch, dass an diesem Tag eine Person mit einer gelben Weste (als Teil des bürgerlich konservativen Spektrums) ein mobiles Verkehrsschild ergriffen habe, um vermutlich einen Angriff von Links abzuwehren. Hierbei könnte möglicherweise eine Person verletzt worden sein. Festlegen wolle er sich aber nicht.

Im Namen des Volkes – Richterin appelliert an Rechtsstaatlichkeit und spricht Nachdenkaufgaben aus

Die Staatsanwältin befand den Angeklagten in ihrem Plädoyer in allen Punkten für schuldig und forderte eine 6-monatige Haftstrafe, welche auf Bewährung ausgesetzt werden könnte, und einen 2-wöchigen Dauerarrest aus erziehungstechnischen Gründen.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe stellte dem Angeklagten eine gute Sozialprognose aus.

Der Strafverteidiger plädierte dafür, dass sein Mandant, wenn überhaupt, nach Jugendstrafrecht sanktioniert werden dürfe. Der Anwalt stellte in Frage, ob der Einsatz von Reizgas durch die Polizei im Oktober 2018 nicht rechtswidrig erfolgt sein könnte. Er kritisierte das Einsatzverhalten der Polizei insgesamt als mangelhaft.

In der Urteilsbegründung, 18 Monate auf Bewährung und eine Geldauflage über € 600,- , würdigte das Gericht die aktenkundige Vorgeschichte des Angeklagten und widersprach auch in wesentlichen Teilen der Anklage.

Seitens Gerichts vollkommen abgewiesen wurde der erste Tatkomplex. Eine Beleidigung seitens des Angeklagten mit dem Wort „Wichser“ gegenüber einem Polizeibeamten ist in der besonderen Situation durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dieser hatte sich erst nachdem er durch Reizgas verletzt wurde in dieser Form verbal geäußert Das Gericht erkannte keine Notwendigkeit für den geschilderten Polizeieinsatz laut Anklageschrift.

Deutlich hingegen sanktioniert wurde seitens Gerichts der Vorfall im Dezember 2018, was aus dem gesprochenen Urteil ablesbar ist. Der Tatvorwurf des Landfriedensbruchs, tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte konnte im Rahmen der Beweisaufnahme erbracht werden.

Die Vorsitzende machte deutlich, dass sich der nunmehr verurteilte Mirko E. während der Bewährungszeit keine weiteren Sachen leisten kann. Ansonsten drohe ihm eine Haftstrafe.

Sie sagte auch, dass er sich selbst und der Sache (gegen Rechts aufzustehen) massiv schaden würde, in der Form und Weise, wie er dies im Dezember 2018 getan hat. Hierüber sollte er gründlich nachdenken. Sein Anwalt und ein Bewährungshelfer könnten ihn auf diesem Nachdenk-Weg begleiten.

 

 (*)Name von der Redaktion geändert

(Bericht: Christian Ratz / Fotos: KIM-Archiv)




Kandel-Demos: Intermezzo und Schlagabtausch bei Gericht / Prozess geht in die vierte Runde / weiterer Prozess bahnt sich an

Archivbild: Kandel am 3.9.19

Am Amtsgericht Kandel wurde am 01.10.19 ein Verfahren fortgesetzt, über das wir bereits berichtet haben. Am 10.09. fand ein sogenannter „Springtermin“ bei Gericht statt. Dieser 10-minütige Termin diente formellen Gründen der Prozessführung vor Gericht. Am heutigen Verhandlungstag sagten zwei Polizeizeugen aus. Ein weiterer geladener Polizeibeamter fehlte unentschuldigt. „Videobeweise“ flossen in die Beweisaufnahme ein. Die Staatsanwaltschaft beharrt auf der Fortführung des Prozesses, obschon die bisherige Beweislage die Anklagevorwürfe kaum noch stützt.

 

„Videobeweis“ vorgeführt – „nichts zu sehen, was die Anklage stützt“

Am ersten Verhandlungstag wurde festgestellt, dass sich Videoaufnahmen in den Asservaten der Polizeibehörden befinden, die dem Gericht nicht vorlagen. Zudem wurde ein Video auf YouTube thematisiert.

Heute zog der vorsitzende Richter zum Verhandlungsauftakt zwei CDs aus seiner Akte. Auf diesen sollten sich die Aufnahmen der Polizei-Videografen vom 07.04.18 am Bahnhof Wörth befinden. Die erste CD lies sich aufgrund nicht näher bekannter technischer Probleme auf dem PC der Gerichtsstenographin nicht abspielen. Das Abspielen der zweiten CD mit mehreren Aufnahmesequenzen/-dateien funktionierte.

Gezeigt wurden die mehrminütigen Videodateien auf dem PC-Monitor der Gerichtsstenographin. Für die anwesenden Pressevertreter war aus deren Sitzposition nur ein sehr eingeschränkter Blick auf die Filmaufnahmen möglich. Zu hören waren nicht näher verständliche Stimmen vieler Menschen, das Bellen von Hunden und zu sehen waren Außenaufnahmen vom Bahnsteig in Richtung Zug. Jedoch keine Aufnahmen, die die Anklage stützen. Wie gesagt der Blick auf die Videovorführung war nur bedingt möglich. Eine Person, die die Aufnahmen ungehindert sehen konnte, sagte nach Ende des Verhandlungstages (sinngemäß): „Da war nichts zu sehen, was als belastendes Beweismittel herangezogen werden kann.“

Sitzungssaal Amtsgericht Kandel kurz vor Verhandlungsbeginn am 1.10.

Zwei Polizeizeugen sagen aus und tragen nicht zu neuen Erkenntnissen bei

Der erste vor Gericht vernommene Beamte sagte im Großen und Ganzen ähnlich aus, wie der Beamte am ersten Verhandlungstag, dem 03.09.19. Viel Erhellendes konnte der Zeuge heute in seinen Einlassungen vor Gericht nicht vortragen. Er sprach viel von „Dynamik“ an diesem Einsatztag. An genaue zeitliche Abläufe konnte er sich nicht mehr erinnern, auch nicht daran welche Personen, aus welchem Grund genau zur Identitätsfeststellung von wem aus dem Zugabteil herausgegriffen wurden. Nur in zwei Punkten war sich dieser Zeuge sicher: Er und der Zeuge vom ersten Verhandlungstag hätten den Angeklagten aus dem Zug geholt und ihn auf dem Bahnsteig an Beamte der Landespolizei übergeben. Und er konnte in einem der gezeigten Videos einen Kollegen identifizieren, in der Art und Weise, wie dieser seinen Schlagstock im Einsatz „führte“.

Diese Aussage entlockte den im Gerichtssaal anwesenden uniformierten PolizeibeamtInnen ein hämisches Lächeln. Diese waren zum Schutz der Verhandlung anwesend, wie auch ein Justizwachtmeister.  Wo der Grund für diese „Schutz- und Personeneinlasskontrollen“ liegt, bleibt das Geheimnis der Justizbehörden.

Auf die Frage der Verteidigung, wie der Zeuge auf die Polizeivideos aufmerksam wurde, antwortete dieser (sinngemäß):“ Auf meiner Dienststelle, aus privatem Interesse und um meine Erinnerungen mit den Filmaufnahmen abgleichen zu können.“ Und dann sagte der Zeuge, dass auch er ein Video auf YouTube gesehen hat von diesem Tag in Wörth. Dieses Video scheint auch dem Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht unbekannt zu sein.

Gericht und Verteidigung waren sich augenscheinlich einig, dass die Einlassungen dieses Zeugen mehrheitlich als Schlussfolgerungen einzustufen sind. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ordnete die Einlassungen des Zeugen eher als beweiskräftig ein.

 

Der zweite Polizeibeamte, der vernommen wurde, berichtete, dass er zu den Anklagevorwürfen keine Aussagen machen kann, da er diesbezüglich selbst keine Beobachtungen gemacht hat. Der Zeuge sagte, dass er auch keine Tritte und Schläge von Zugreisenden gegen seine Kollegen gesehen hat. Er stand beim Versuch des Betretens des Zugabteils in zweiter Reihe. Mitbekommen habe er, dass Menschen im Zug das Zugreifen seiner Kollegen durch Abwehrbewegungen versucht hätten zu verhindern. Einzelpersonen könne er diese Handlungen nicht zuordnen.

Der dritte Zeuge aus den Reihen der Polizei fehlte am heutigen Verhandlungstag unentschuldigt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft fragte das Gericht, ob deswegen nicht eine Ordnungsmaßnahme gegen den Beamten verhängt werden könnte. Der Vorsitzende zuckte mit den Schultern und rollte die Augen: „Bundespolizei – Koblenz – gerichtliche Ordnungsmaßnahme?“

 

Prozess geht in Runde 4

Heute wurden noch keine Plädoyers gehalten. Dies unterstellte der Staatsanwalt jedoch dem Strafverteidiger. Dieser hatte lediglich angeregt sich erneut Gedanken zu machen, ob eine Prozessfortsetzung noch Sinn macht oder ob man nicht § 153a Strafprozessordnung („Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen“) anwenden könnte.

Davon wollte der Staatsanwalt nichts wissen. Seiner Auffassung nach habe der Angeklagte bislang keine Bereitschaft zu einem Schuldeingeständnis, auch nicht in Teilen keine Reue, gezeigt.

Der vorsitzende Richter entschied, dass das mehrfach angesprochene YouTube-Video von „Experten“ mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft als Beweismittel gesichert werden soll. Des Weiteren soll ein neuer Polizeizeuge vor Gericht geladen werden, sowie erneut der Beamte, der den Prozesstag heute geschwänzt hatte. Als Fortsetzungstermin wurde vom Gericht der 10.10.19, 13:30 Uhr festgelegt.

 

„Neuer Prozess bahnt sich an“

Am 07.10.19 wird vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Mannheim (ab 8:45 Uhr, Sitzungssaal 135) in öffentlicher Verhandlung der Prozess gegen einen Beteiligten am Protest gegen den Aufzug des sogenannten Frauenbündnis Kandel im März 2018 geführt.

Archivbild: Kandel März 2018

 

(Bericht und Fotos: Christian Ratz)

KIM-Bericht vom ersten Verhandlungstag (03.09.19):

https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/09/03/kandel-demos-erneut-steht-antifaschist-vor-gericht-kaum-aufklaerung-am-ersten-verhandlungstag-mit-fotogalerie/




Kandel-Demos: Erneut steht Antifaschist vor Gericht – Kaum Aufklärung am ersten Verhandlungstag (mit Fotogalerie)

Am 03.09.19 wurde der Einspruch eines 24-jährigen Studenten aus Karlsruhe gegen einen Strafbefehl vor dem Amtsgericht Kandel verhandelt. Ihm wird zum Vorwurf gemacht „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Angriff auf Vollstreckungsbeamte“. Die Straftat soll der Angeklagte am 07.04.18 am Bahnhof Wörth (Pfalz) begangen haben. An diesem Tag fanden in Kandel verschiedene Demonstrationen gegen den Aufzug rechter Gruppen u.a. „Kandel ist überall“ (AfD) und des sogenannten „Frauenbündnis Kandel“ statt. Bei der Anreise nach Kandel wurde eine Regionalbahn aus Karlsruhe kommend in Wörth von Polizeikräften aufgehalten und Bahngäste an der Weiterfahrt gehindert. Der heutige Prozesstag endete mit vielen Fragezeichen und der Bekanntgabe eines Fortsetzungstermins. (AZ: 1CS7150 Js11750/18)

Rückblende

Über das Demogeschehen in Kandel 2018 berichtete KIM regelmäßig und mehrfach. So auch am 07. April des vergangenen Jahres. Was den Vorfall am Bahnhof Wörth angeht berichtete die Redaktion der Beobachter News (BN) umfänglich.

In einem Online-Artikel der BN vom 22.07.19 ist zu lesen:

Vermummt und gewaltbereit

Obwohl nach Berichten die Zugfahrt friedlich verlief und der Zug nahezu überfüllt war, drängten vermummte und behelmte Beamte – auch unter Anwendung von Gewalt – hinein. Danach wurden laut Berichten alle Fahrgäste von den Polizisten durchsucht, ihre Personalien aufgenommen und gefilmt. Insgesamt wurde der Zug drei Stunden im Bahnhof festgehalten, sodass die DemonstrantInnen nicht mehr an den Kundgebungen in Kandel teilnehmen konnten und ihnen so ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verwehrt wurde. …“

Link zum vollständigen Bericht:

http://www.beobachternews.de/2019/07/22/polizei-wird-gewalttaetig-antifaschist-verurteilt/ 

Die BN veröffentlichten auch Videoaufnahmen, die die Geschehnisse damals dokumentierten. Diese Filmdokumente könnten nun in die Beweisaufnahme in diesem Prozess einfließen, da sie augenscheinlich bereits der Polizei für die Beweissicherung dienten.

Soli-Kundgebung und erster Prozesstag

Kurz vor 8:30 Uhr heute Morgen trafen etwa 20 ProzessbesucherInnen mit einer Regionalbahn aus Karlsruhe kommend in Kandel am Bahnhof ein. Dort wurden sie schon von Polizeibeamten erwartet. Eine Kundgebung, die ursprünglich vor dem Amtsgericht Kandel hätte stattfinden sollen, aber von der zuständigen Ordnungsbehörde in Germersheim verboten wurde, war für den Bereich vor der Gemeindeverwaltung Kandel erlaubt worden.

Dort versammelten sich dann rund 30 Menschen friedlich, auch mit Unterstützung von „Kandel gegen Rechts“, unter streng-freundlicher und vergleichsweise massiver Beobachtung durch Polizei und Ordnungsbehörde Germersheim. Die Behörde war vertreten durch ihre Leiterin Frau Grimm, die zusammen mit Kollegen auch an der Verhandlung teilnahm.

Nachdem ein Infostand aufgebaut worden war, konnte nach Begrüßung durch den Versammlungsleiter eine Solidaritätsrede gehalten werden. In dieser bezog sich der Sprecher auf die Geschehnisse am 07.04.18 und appellierte an die Anwesenden den Beschuldigten bei Gericht zu unterstützen. Am Stand angeboten wurden diverse Infomaterialen und eine Fotodokumentation über den Vorfall in Wörth. Interessierte Pressevertreter bekamen ein knapp 40-seitiges Dossier ausgehändigt, welches KIM vorliegt. Nachdem die Kundgebung beendet wurde, machten sich die AntifaschistInnen auf den Weg zum Amtsgericht.

Für den KIM-Reporter war es keine Überraschung, dass die am Prozess interessierten Menschen dort bereits von Polizeikräften und den Vertretern der Ordnungsbehörde Germersheim erwartet wurden.

Es fand eine strenge Einlasskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgericht Kandel statt. Leibesvisitationen inklusive. Das Verbot irgendwelche Taschen oder Rucksäcke in den Sitzungssaal mitzubringen, wurden von einem Justiz-Mitarbeiter verlautbart. „Nur 25 Personen“, war die Teilnahme am Prozess möglich. Die Ordnungsbehörde Germersheim hatte eine eigene für sie reservierte Stuhlreihe. Auf den drei Plätzen, die für Pressevertreter vorgesehen waren, war noch ein Sitzplatz vakant.

Verlesung der Anklageschrift – Beweisführung – weiterer Verhandlungstermin

Der unerfahren wirkende Vertreter der Staatsanwaltschaft ratterte die
Anklageschrift – ohne Punkt und Komma – binnen kürzester Zeit runter. Vorwurf, wie schon eingangs in diesem Bericht genannt „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Angriff auf Vollstreckungsbeamte“. Und dann kam noch was wegen §114 StGB (NB: tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte; Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahre). Dieser Paragraf sollte noch eine wesentliche Rolle an diesem Tag spielen.

Der Angeklagte Marcus Schuster(*) verlas vor Gericht eine persönliche Erklärung, in der sinngemäß sagte, dass „er heute in Kandel stellvertretend für 250 Personen hier steht. Für alle die Personen, die am 07.04.19 in Wörth durch Polizeikräfte darin gehindert wurden, sich an Protesten gegen den Aufzug rechter Gruppen in Kandel zu beteiligen. Vom Protest abgehalten wurden gegen AfD, NPD, Identitäre Bewegung und Reichsbürgern. Damit verhindert wurde, rassistischen – migrationsfeindlichen Aufzügen Paroli zu bieten.“ Den konkreten Vorfall in Wörth skizzierte er „als Angriff von Polizeikräften gegen die linke Bewegung, die sich Rechtsextremisten in den Weg stellen wollte“.

Der vorsitzende Richter wollte diese Rede gerne zu den Verhandlungsakten nehmen. Dies wurde vom Angeklagten und seinem Strafverteidiger verneint.

Der einzige von der Staatsanwaltschaft benannte Zeuge, der vor Gericht geladen wurde, war ein Polizeibeamter.

Dieser sagte sinngemäß aus, dass „er am 07.04.18 in Kandel im Einsatz war. Sein Einsatzzug ist nach Order eines Polizeikommandanten nach Wörth verlegt worden. Dort sollte seine Polizeieinheit einen Zug aus Karlsruhe nach Kandel besteigen. Begründet dadurch, dass etwa 30-60 Bahnreisende in Karlsruhe am Bahnhof auf „Menschen mit anderer politischer Einstellung“ getroffen seien und dass es dabei zu einem Diebstahl gekommen wäre.“

Der Beamte sagte aus, dass er (und weitere Polizeikräfte) von einigen Bahnreisenden am Betreten des Zugs durch Schlagen mit Fahnenstangen, Fußtritten und Ellenbogeneinsätzen gehindert wurde. Durchsagen des Lokführers und Ansprachen seitens der Polizei, die Zugänge zum Zug frei zu geben, seien an seiner Einsatzstelle auf dem Bahnsteig keine Folge geleistet worden. Auch einem verbal durch den Leiter des polizeilichen Einsatzzugs ausgesprochener Platzverweis gegenüber aller Bahnreisenden auf dem Weg zur Kandel-Demo „Ihre Kundgebung ist beendet. Sie erhalten ein Platzverbot.“, sollen die Zugreisenden nicht gefolgt sein.

Auf Nachfragen des Gerichts und der Strafverteidigung konnte der Zeuge seine Aussagen was die zeitlichen Abläufe angeht am Wörther Bahnhof nicht präzisieren. In der verlesenen Anklageschrift steht, dass der Angeklagte zwischen 13:00 und 13:15 Uhr festgenommen wurde. Der Polizeibeamte sagte vor Gericht, dass der Zugriff zwischen 15 und 16 Uhr passiert sein könnte.

Auf die Frage der Verteidigung, ob der Zeuge den Angeklagten im Gerichtssaal erkennt, antwortet dieser mit „Ja“. Nachfrage der Verteidigung: „Welche Kleidung und welches Schuhwerk trug mein Mandant am 07.04.18?“. Zeuge: „Daran habe ich keine Erinnerung.“.

Der einzige Zeuge der Anklagebehörden sagte weiter aus, „dass er getreten worden sei und einen schmerzhaften Ellenbogendruck an der unteren rechten Rippe“ gespürt habe. Der Vorsitzende fragt nach (sinngemäß): „Trugen sie Schutzkleidung und waren sie danach dienstunfähig?“. Der Zeuge: „Nein, ich trug normale Uniform, ohne besonderen Zusatzschutz…keine Verletzungen, die zur Dienstunfähigkeit geführt hatten.“

Der Strafverteidiger fragt den Zeugen, ob es Foto- oder Videoaufnahmen der Polizei gäbe, die seine Einlassungen vor Gericht untermauern könnten. Dieser antwortet (sinngemäß): „Es existiert ein Polizeivideo und er habe rund eine Woche nach dem Einsatz dienstlich bedingt auch YouTube-Videos vom 07.04.18 gesehen und mit Kollegen untersucht, um Identitäten von Personen zu verifizieren“.

Zum großen Erstaunen des Gerichts, der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft befindet sich dieses Bildmaterial nicht in der Gerichtsakte.

Die Verteidigung regt darauf hin an, weitere Aufklärung zu betreiben – „Wer soll wann, wo gewesen sein und was getan haben?“ – oder den Prozess nach §StPO 153 einzustellen.

Das Gericht unterbricht die Verhandlung für 10 Minuten, um Recherchen zu betreiben.

Nach der Unterbrechung erklärt der Vertreter der Staatsanwaltschaft, dass er keiner Einstellung nach §153 (NB: Strafprozessordnung: Absehen von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit) zustimmen könne, da er den eingangs in der Anklageschrift genannten § 114 StGB stehen hat. Die Videobeweise interessieren auch ihn.

Der Vorsitzende sagte (sinngemäß), dass nach seiner Recherche und Einschätzung im laufenden Prozess Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetz gewahrt sei. Polizeibeamte sind seiner Auffassung nach Bürger in Uniform, die jederzeit z.B. wie in diesem Fall Züge unbehindert betreten und verlassen müssen können, ohne weitere Hintergründe ins Feld führen zu müssen“.

Nun fragte die Verteidigung die Staatsanwaltschaft, ob, um Zeit und Kosten zu sparen, eine Einstellung nach §153a der StPO (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen) eine Idee wäre. Der Staatsanwalt meinte, dass er zuerst die gesicherten Videobeweise sehen wolle und erst danach über die vorgetragene Idee eine Entscheidung fällen kann.

Fortführung

Vom Gericht wurde bestimmt, dass der Prozess am 10.09.19 um 13:30 Uhr am Amtsgericht Kandel fortgeführt wird.

(*) Name von der Redaktion geändert

Alle Bilder des Tages:

(Bericht: Christian Ratz / Bilder: Christian Ratz und KIM-Archiv)




Kandel-Demos: Demonstrant siegt vor Gericht gegen Kreisverwaltung Germersheim

Gegenproteste am 01.09.18 in Kandel (Archivbild)

Am Freitag, 16.08.2019, wurde vor dem Amtsgericht Germersheim der Einspruch des 48-jährigen Andreas Mayer (*) gegen einen von der Kreisverwaltung Germersheim erstellten Bußgeldbescheid in deutlich dreistelliger Höhe verhandelt. Mayer, einem Mitglied des Bündnisses KANDEL GEGEN RECHTS, wurde ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1a bei einer Demonstration des stramm rechten und der Reichsbürgerszene nahestehenden sogenannten „Frauenbündnis Kandel“ am 01.09.2018 vorgeworfen.

Konkret soll er im September 2018 im Rahmen der Proteste gegen den Aufmarsch des „Frauenbündnisses Kandel“ zusammen mit weiteren Personen „sich mit normalen Bekleidungsgegenständen (Schal, Kapuzen) und Sonnenbrillen)“ vermummt haben und diese angebliche Vermummung auf Aufforderung der Polizei „nur widerwillig“ entfernt haben.

Gegen den Bußgeldbescheid legte der Beschuldigte Einspruch ein, so dass es nun zur Verhandlung kam. Der Verteidiger von Mayer machte von Anfang an klar, dass es die vorgeworfene Vermummung mittels Kapuze nicht gegeben habe Zudem läge kein Verstoß gegen das Vermummungsverbot vor. Dieser läge nach allgemeiner Rechtsauffassung nur vor, wenn man sich zwecks Verhinderung der Feststellung der Identität vermummen würde. Da sich die Gruppe um Mayer quasi unmittelbar nach Betreten der Demonstrationsroute des sog. „Frauenbündnisses Kandel“ in einer polizeilichen Maßnahme befunden habe und so eine Identifizierung bereits erfolgt war, wäre diese Vermummungsabsicht nicht gegeben gewesen. Zudem hätte sein Mandant sich „mit offenem Visier“, sprich: mit Nennung des Namens, bei den Polizisten und den Vertretern der Versammlungsbehörde vorgestellt, da er versucht hatte, eine Spontanversammlung anzumelden.

Dieser Sichtweise schloss sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft an. Er bezeichnete eine Vermummung mit dem ausschließlichen Ziel, nicht von Mitgliedern des Aufmarsches des  „Frauenbündnisses Kandel“ erkannt und fotografiert zu werden, sogar als legitim, zumal Bilder der Gegendemonstranten bereits auf einschlägigen Internetseiten im Umfeld des rechten „Frauenbündnisses Kandel“ publiziert worden seien.

KIM berichtete:

https://kommunalinfo-mannheim.de/2018/09/05/waehrend-bundesweit-tausende-von-buergern-und-buergerinnen-gegen-rechtsextreme-rechtsradikale-aufmaersche-auf-die-strasse-gehen-ist-kandel-weiter-im-tiefschlaf-mit-bildergalerie/

So forderten der Verteidiger von Andreas Mayer und der Vertreter der Staatsanwaltschaft einhellig eine Einstellung des Verfahrens (analog zu einem gleichgelagerten Fall, der bereits im Juni vor dem Amtsgericht Kandel eingestellt worden war). Die Richterin ging sogar noch einen Schritt weiter und stellte das Verfahren nicht ein, sondern fällte ein Urteil zu Gunsten von Mayer, in dem diesem bescheinigt wurde, nicht gegen das Versammlungsrecht verstoßen zu haben, so daß der Bußgeldbescheid der Kreisverwaltung Germersheim nicht rechtmäßig war. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Bemerkenswert waren einige Aussagen sowohl des Vertreters der Staatsanwaltschaft als auch der Richterin. So stutzte der Vertreter der Staatsanwaltschaft bei der Verlesung des Tatvorwurfs, denn dort war vom „bürgerlich-rechten Aufzug“ die Rede. Hier vertrat er die eindeutige Sichtweise, dass das  „Frauenbündnis Kandel“, sicher nicht bürgerlich, sondern klar rechts sei. Die Richterin wiederum begründete ihr Urteil (bzw. die nicht erfolgte Einstellung des Verfahrens) u.a. damit, dass sie ein Zeichen an die Kreisverwaltung Germersheim senden wolle. Sie habe schon mehrere Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit den Gegendemonstrationen gegen die rechten Aufmärsche in Kandel gesehen und keiner davon sei rechtlich haltbar gewesen. Zudem merkte sie an, dass, wenn man Sonnenbrillen oder Schals schon als Vermummungsgegenstände ansehen würde, sie sich selbst regelmäßig strafbar machen würde, da sie Beides häufig mit sich führen würde.

Andreas Mayer sagte nach dem Urteil, dass er „darin ein klares Signal gegen die von Polizei und Kreisverwaltung immer wieder versuchte Kriminalisierung des Protests gegen die rechtsextremen Aufmärsche in Kandel und Umgebung sähe. Mit dem Urteil wurde seiner Meinung nach klargestellt, dass die zuständigen Behörden willkürlich und rechtlich unzulässig gehandelt hätten“.

(*) Name von der Redaktion geändert

(Bericht: Christian Ratz mit Material einer Pressemitteilung)




Antifaschist vor Gericht – Richter fällt zukunftsweisendes Urteil?

Am 12.07.19 wurde beim Amtsgericht Landau der Prozess gegen Michael Unger (*) verhandelt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten im Rahmen einer Demonstration in Kandel 2018 gegen den Aufzug von rechten Gruppierungen zu Last u.a. verbotene Gegenstände mitgeführt zu haben, gegen das Vermummungsverbot verstoßen zu haben und Widerstandsleistungen gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Das Gericht verurteilte den Aktivisten nach der Regel „en dubio pro reo“ zu 180 Tagessätzen a € 25,-.  

(AZ: Ls 7350 Js 7983/18 jug)

 

Solidarität und massive Sicherheitskontrollen

Bereits vor dem Prozess veranstalteten Unterstützer des Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude eine Soli-Kundgebung. Insbesondere dieser Personenkreis wurde beim Betreten des Amtsgerichts intensiv zweimal kontrolliert. Nummerische Einlasskarten für den Gerichtssaal wurden ausgeteilt; Mobiltelefone und Getränkeflaschen zeitweise von Justizangestellten konfisziert.

En dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten

Wenig blieb übrig aus der Anklage der Staatsanwaltschaft. Auch die Vernehmung von diversen Polizeibeamt*Innen konnten die Anklageschrift nicht untermauern. Ebenso wenig das Abspielen eines polizeilichen Videos vom Demonstrationsgeschehen. Der Hauptanklagepunkt „Polen-Böller“ mitgeführt zu haben beziehungsweise solche in Richtung Uniformierter im März 2018 geworfen zu haben, konnte im Rahmen der Beweisführung entkräftet werden.

Verurteilung

Der vorsitzende Richter Ruppert sprach in seiner Urteilsbegründung davon, dass er Michael Unger keinen „Ghandi-Märtyrer-Status“ zukommen lassen könne. „Humanismus und Ratio sollten auch beim Kampf auf der Straße obsiegen“. Verurteilt wurde der jugendliche Antifaschist wegen Verstößen gegen das Vermummungsverbot und das Versammlungsrecht, sowie wegen Landfriedensbruch zu einer Geldstrafe von € 4.500, -. Ins Urteil floss ein, dass der Angeklagte bereits bei Gerichten bekannt ist. Gegen das Urteil vom 12.07.19 kann Berufung eingelegt werden.

Direkt nach Beendigung der Verhandlung präsentierten Unterstützer im Gerichtssaal ein Transparent mit der Aufschrift „Auf der Straße und vor Gericht – Niemand bleibt im Regen stehen“.

Ausblick

Weitere Prozesse stehen gegen Antifaschist*Innen, die bei Demos in Kandel beteiligt waren, an. Die Anklagevorwürfe sollen ähnlich lauten. KIM versucht auch diese Gerichtsverhandlungen zu begleiten.

(*)Name von der Redaktion geändert

(Bericht und Fotos: Christian Ratz)