ver.di Baden-Württemberg: Kritik an Kita-Öffnungs-Regelung

Kultusministerium will Kita-Notbetreuung nicht einschränken – Ministerium hat Weckruf aus Freiburg nicht verstanden

29.01.2021

ver.di bedauert, dass das Kultusministerium trotz der alarmierenden Vorkommisse in einer Freiburger Kita die Regelungen für die Notbetreuung immer noch nicht verbindlicher regeln will. Am Montag hatte die Gewerkschaft ein Zehn-Punkte-Programm mit Maßnahmen für eine Kitaöffnung vorgelegt, die sich vor Ort mit wenig Vorlauf umsetzen lassen würden. Eine Reaktion des Kultusministeriums gibt es immer noch nicht.
ver.di hat deshalb an die Träger appelliert, gemeinsam mehr Schutz in den Einrichtungen zu organisieren.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Die Landespolitik, insbesondere das verantwortliche Kultusministerium, hat den Weckruf aus Freiburg zwar gehört, aber nicht verstanden. Die Kitas sind offen, die zahlreichen Infektionen sind in der Notbetreuung passiert. Die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas und der Grundschulbetreuung haben ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit. Wie alle anderen Beschäftigten auch. Dass das Kultusministerium dies fortgesetzt ignoriert, ist einfach nicht mehr zu verantworten.“

Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Viele Einrichtungen im Land beweisen längst, dass mehr Gesundheitsschutz möglich ist. Dass keine landesweiten Vorgaben gemacht werden, die überall den größtmöglichen Schutz gewährleisten, ist für Kinder, Eltern und Beschäftigte nicht mehr nachvollziehbar. Es braucht vor allem sofort verbindliche Vorgaben für die Gruppengrößen in der Notbetreuung, in Abhängigkeit von den örtlichen Möglichkeiten, Abstand und Schutz zu organisieren.“

Zehn-Punkte-Programm:
https://bawue.verdi.de/++file++600e9d5b5812b588248f222f/download/zehn Punkte Programm für Kitaöffnung.pdf

 

Zehn-Punkte-Programm für Kitaöffnung

25.01.2021

ver.di Baden-Württemberg hat heute Vormittag im Rahmen einer Online-Pressekonferenz ein zehn-Punkte-Programm für eine möglichst sichere Öffnung der Kitas und Grundschulbetreuung vorgestellt:

Warum?
Immer wieder müssen Eltern, Kinder und Beschäftigte gleichermaßen ohnmächtig abwarten, was die Landesregierung in dieser für sie immer existenzieller werdenden Frage entscheidet. Und genauso unvorhersehbar diese Entscheidungen inzwischen sind, so wenig nachvollziehbar sind sie hinterher dann natürlich auch, egal in welche Richtung sie ausfallen.

Wenn wir Kitas so weitgehend wie möglich und gleichzeitig so sicher wie nötig öffnen wollen, werden wir den Mut haben müssen, feste landesweite Kriterien festzulegen, nach denen dann vor Ort entschieden werden kann, ob, und wenn ja wie weitgehend, eine Einrichtung geöffnet werden kann.

Damit Eltern, Kinder und Beschäftigte im Land diese Schritte in ihrer Kita nachvollziehen können, müssen die Kriterien vorher verbindlich festgelegt werden.

Wir wollen nicht, dass diese Frage noch weiter in den Landtagswahlkampf hineingezogen wird, und damit Millionen Betroffene im Land zum Spielball von Wahltaktiken zu werden drohen.
Auch deshalb braucht es jetzt verbindliche und nachvollziehbare Kriterien für eine Öffnung.
Wir fordern die Landesregierung auf, folgende zehn Punkte festzulegen:

zehn-Punkte-Programm für Kitaöffnung

  1. Die Landesregierung muss offenlegen, aufgrund welcher Inzidenzwerte sie entscheidet:
    Kitas ganz zu schließen;
    Kitas mit Notbetreuung zu öffnen;
    Kitas vollständig unter Pandemiebedingungen zu öffnen.
    Der Grad der Öffnung einer Einrichtung muss dabei auch davon abhängen, ob sie die folgenden Kriterien einhalten kann. Deswegen und weil sich die räumlichen Gegebenheiten, die Möglichkeit, ausreichend zu Lüften und die personelle Ausstattung von Einrichtung zu Einrichtung massiv unterscheiden, müssen die Beschäftigten bei der Gestaltung der jeweiligen Öffnung berücksichtigt werden.

In jeder Einrichtung müssen folgende Punkte für eine Öffnung – auch in der Notbetreuung – erfüllt sein.

  1. Medizinische Masken und FFP-2-Masken müssen für alle Beschäftigten vor Ort in ausreichender Menge bereitgestellt sein.
    3. Die Homeoffice-Pflicht für Beschäftigte gilt auch in Kitas und Grundschulbetreuung: Alles, was daheim erledigt werden kann, muss auch daheim erledigt werden dürfen: Elterngespräche, Vor- und Nachbereitung, die gesamte konzeptionelle Arbeit, Kontakt zu Kindern, die nicht in der Betreuung sein können. Dafür müssen die Beschäftigten mit den dafür notwendigen digitalen Endgeräten ausgestattet werden.
    4. Beschäftigte, die ohne eine Einhaltung der AHA+L-Regeln jeden Tag Kontakt zu vielen Kindern und Eltern haben, müssen bei der freiwilligen Impfung oberste Priorität erhalten.
    5. Ein Recht, sich jederzeit freiwillig testen zu lassen.
    6. Welches Kind in eine Notbetreuung darf, muss wie im ersten Lockdown verbindlich festgelegt werden. Die Entscheidung und Verantwortung darf nicht weiter Eltern und Beschäftigten überlassen werden.
    7. Medizinische Maskenpflicht auf dem gesamten Kita- oder Schulgelände für alle Externen (Eltern, Handwerker). Eltern müssen in der Kita zu allen Beschäftigten und anderen Kindern zwingend und jederzeit den Mindestabstand einhalten.
    8. Kurzarbeit ist in den kommunalen Kitas nach dem TV-Covid nicht vorgesehen. Da die Kitas nie ganz geschlossen sind, darf es keine Kurzarbeit geben. Wir brauchen mehr und nicht weniger Beschäftigte für die Umsetzung des Gesundheitsschutzes.
    9. Wenn das Personal nicht für die festen und ggf. kleineren Gruppen ausreicht, müssen Öffnungszeiten reduziert werden.
    10. Betreuung nur in festen Gruppen und Kohortenprinzip. Auch die Beschäftigten sollten in festen Tandems gemeinsam im Team arbeiten. Das bietet den größtmöglichen Schutz in einer geöffneten Kita und verhindert gleichzeitig die Schließung der ganzen Einrichtung, wenn Infektionen auftreten.



KIM TV: Podiumsdiskussion Kita und Schulöffnungen … und jetzt?

Wie gestalten sich die Schul- und Kita-Öffnungen für die Lehrkräfte, für die Eltern und auch für die Schülerinnen und Schüler? Was braucht es an den Schulen an Unterstützung (Stichpunkt Digitalisierung) und wie sieht es für Kinder aus nicht-akademischen Haushalten aus, denen es womöglich bereits an der Ausstattung mangelt (Stichpunkt Bildungsgerechtigkeit)?

Podiumsdiskussion mit Nalan Erol (StR DIE LINKE Mannheim), Harald Leber (GEW Mannheim, Rektor der Humboldt-Werksrealschule), Alice van Scoter (Stadtelternbeirat KiTas) und Gökay Akbulut (MdB, Moderation).

Am Freitag, 19. Juni 2020 ab 19:00 Uhr bei Facebook Live: https://www.facebook.com/KommunalinfoMannheim/live_videos/

…und anschließend auch hier auf unserer Webseite.




Grenzen des Anständigen: Öffentliche Förderung für exklusive Reichen-Kita?

Symbolbild: pixabay

Aus der Mitte des Mannheimer Großbürgertums heraus gibt es eine Kita-Gründung, über deren finanzielle Förderung durch die Stadt Mannheim am 24.4. im Hauptausschuss und am 3.5. im Gemeinderat entschieden werden soll. Die Initiative kommt aus dem Eigentümer-Clan des in Mannheim ansässigen Röchling-Konzerns, einst in Kohle / Stahl / Rüstung, jetzt etwas „friedlicher“ in Kunststoff, Elektro und z.B. Sanitärkeramik tätig. Die Röchlings leben sehr zurückgezogen und treten in der Öffentlichkeit selten in Erscheinung. Man ist gut verdrahtet z.B. mit Dietmar Hopp, dem Bauunternehmer Scheidel und vielen anderen. Man trifft sich im Aufsichtsrat der Rhein-Neckar-Löwen, und der eingeheiratete langjährige Clanchef Klaus Greinert war lange selbst als Sportler und Funktionär im Hockey aktiv. Sein Sohn Gregor hat nun die Kita-Initiative ergriffen. Man gründete hierzu eigens die ActiveKids GmbH. Großzügig gebaut wird in der Hans-Thoma-Straße 12.

Um es kurz zu machen: Welcher Art die Kita mit einer Krippen- und vier Kindergartengruppen sein wird, entnimmt man am besten der Preisliste: Für einen Kindergarten-Ganztagesplatz mit 11 Stunden Betreuung (auf Wunsch auch samstags) sind inkl. Verpflegung 836,00 Euro pro Monat zu bezahlen. Für das 2. Kind gibt es 20% Ermäßigung. Ausdrücklich wird betont, dass man sich mit diesem Angebot an Eltern in Gesamt-Mannheim wendet.

Zum Vergleich: Die mehrsprachige und durchaus als „etwas elitär“ zu bezeichnende private Kita auf Turley (MIS Metropolitain International School) verlangt für 11 Stunden Mo-Fr inkl. Verpflegung 725,00 Euro. Die Roche-Mitarbeiter-Kita, die allerdings auch öffentlich zugänglich ist (Krabbelkäfer gGmbH auf der Schönau) fordert für 10,5 Stunden inkl. Verpflegung und Spielgeld 510,00 Euro. Ein städtischer Kindergartenplatz kostet mit Ganztagsbetreuung inkl. Verpflegung 285,00 Euro, wird aber im kommendem Jahr um 105 Euro (entfallende Gebühr für die „Regelversorgung“) vermindert.

ActiveKids ist also wahrlich kein Angebot für „jedermann“. Es ist exklusiv, für Führungskräfte-Nachwuchs.

Was schert dies nun den Gemeinderat? So lange die neue Kita die gesetzlichen Standards einhält, ist ja nichts einzuwenden. Die Reichen sorgen eben für sich. Die Investitionskosten trägt die ActiveKids GmbH selbst.

Aber: Die Personalkosten – da hätten die Herrschaften doch gerne den üblichen Zuschuss für freie Träger: Ab dem Jahr 2019 in Höhe von mindestens 829.942 Euro (in Mannheim 84% der anerkannten Fachpersonalkosten). Sie wünschen Gleichbehandlung mit anderen freien Trägern. Diese sind jedoch anerkannt als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGBVIII. ActiveKids kann diese Norm nicht erfüllen, da keine „gemeinnützigen Ziele“ verfolgt werden und man keine drei Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist. Der Gemeinderat wird von der Verwaltung daher gebeten, trotzdem ausdrücklich zuzustimmen.

Außerdem soll der Gemeinderat diese Privat-Kita in den Bedarfsplan aufnehmen, d.h. die 80 Plätze in ActiveKids sollen als Beitrag zur Deckung des allgemeinen Kita-Platz-Bedarfs anerkannt werden. Insofern die dort unterkommenden Kinder keine Kita-Plätze z.B. in der Neckarstadt-West belegen, ist dies rein rechnerisch richtig. Aber als tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung stehend kann man diese höchstpreisigen Kita-Plätze nun wahrlich nicht bezeichnen.

Wenn die öffentliche Förderung entfiele, müssten die Eltern ca. das Doppelte für einen Kita-Platz zahlen. Das wäre dann eine Einübung in die sehr häufig folgende Unterbringung der Kids in teuren Internaten.

DIE LINKE wird der Verwaltungs-Vorlage deshalb nicht zustimmen. Mag auch diese Exclusiv-Kita nach § 8 des „Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege“ (KiTaG) zehnmal Anspruch auf öffentliche Förderung haben – hier wird jedes Gerechtigkeitsempfinden blamiert, und es fragt sich, ob die breiten Schultern, die gerne so schmale Steuern zahlen, ernsthaft Anspruch auf öffentliche Unterstützung haben sollen. Nobel wäre es, darauf ebenso zu verzichten wie auf den Baukostenzuschuss. Irgendwo ist Schluss mit kommunaler Verpflichtung.

Interessant ist übrigens die Beschreibung und Begründung der herrschaftlichen Kita-Gründung:

„Der Gründungsimpuls wird getragen von dem besonderen Anliegen, Kinder in einer entwicklungsgerechten Umgebung durch bestmögliche pädagogische Interaktion ganzheitlich zu fördern. Die besondere Zugangsweise besteht darin, Kinder in ihrer natürlich vorhandenen Neugierde und dem natürlichen Bewegungsdrang abzuholen, indem ihnen Bildungsräume angeboten werden, die explorative Aktivität ermöglichen und in denen spiel- und bewegungsbezogene Interaktion das Bildungspotential vollumfänglich ausschöpfen helfen. Die Entfaltungsmöglichkeiten kindlicher Bewegung haben sich in den letzten 30 Jahren rapide verschlechtert. Zunehmende Verbauung und Zerschneidung von Spielräumen, Verinselung von Bewegungsangeboten, passives Mobilitätsverhalten, wachsende digitale Medienangebote und labilere Familienstrukturen stellen Risikofaktoren einer gesunden Entwicklung dar. ActiveKid blickt deshalb voraus, um im Sinne primärpräventiver Intervention jene Grundlagen zu schaffen, auf der sich Kinder zu gesunden, aktiven und verantwortungsbewussten Erwachsenen entwickeln, die ihrerseits wiederum nachfolgenden Generationen einen lebenswerten Bildungsraum hinterlassen möchten.“ (Quelle: http://activekid.de/activekid-kitas/traeger/)

Für welche Kinder gilt dies nicht?

(Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE)




Kommentar zur Haushaltsrede der CDU: „Mehr für Kinder und Familien“ – aber bloß keinen Familiennachzug!

Plakat der CDU (Bild: privat)

Die CDU überrascht in ihrer Haushaltsrede das Publikum mit der Forderung: „Wir wollen die flächendeckende und kostenlose Versorgung mit Kindertages­stätten in ganz Mannheim.“ Und zwar sofort. Prima! Das hatte DIE LINKE schon 2009 in ihrem Kommunalwahlprogramm drinstehen, bisher vergebens. 2015 hat die CDU noch an der Erhöhung der Kita-Gebühren mitgewirkt – es ging um das Haushaltsstrukturprogramm II. Die jetzige Forderung dürfte sich schätzungsweise auf 5 Mio. Euro jährlich belaufen. Die CDU, die jede Steuererhöhung aber auch jede Neuverschuldung ablehnt, deutet an, dass sie einen Teil der Steuermehreinnahmen wegen guter Konjunktur für ihre neue Forderung verwenden möchte. Und weil‘s so schön ist, fordert sie auch noch 700.000 Euro zusätzlich für Sport- und Musik-Vereinsmitgliedschaf ten als Teil des Familienpasses. Auch gut!

Der Familienpass beglückt alle Familien von der des Hauptabteilungsleiters im Konzern XY (wenn die überhaupt in Mannheim wohnt) bis hin zur alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern. Das nennt die CDU Gerechtigkeit. Dass 20% aller Kinder in Armutshaushalten leben, dass dies für 40% der Kinder von Alleinerziehenden gilt – das ist der CDU keiner besonderen Berücksichtigung wert. Die CDU zeichnet das Bild der glücklichen deutschstämmigen Mittelschichtsfamilie, der sie viel Gutes tun möchte. Da fehlen nur noch ein paar hundert Einfamilienhäuschen oder Doppelhaushälften zum Familienglück. Es ist die Partei, die sich mit Händen und Füßen gegen Familiennachzug wehrt, und die sich bei den letzten Haushaltsberatungen nicht zu schade war, die Abschaffung des schütteren Mannheimer Sozialtickets zu fordern. Eine deutliche Verstärkung der Sozialarbeit? Fehlanzeige!

Angesichts einer immer mehr auseinanderfallenden Gesellschaft hat und möchte die CDU kein Konzept, wie die Armut am unteren Rand der Gesellschaft und die Schwierigkeiten bis hinein in die mittleren Schichten effektiv gelöst werden können. Da hilft es auch nicht, mal mildtätig in der Vesperkirche vorbeizuschauen. Übrigens sind auch die in Mannheim aufgrund unterschiedlicher Migrationsgründe neu angekommenen Familien Mannheimer Familien.
Geflüchtete tauchen bei der CDU nur unter den Stichworten „Kriminalitätsentwicklung“ und „künftige Finanzrisiken“ auf. Ein „prima“ Konzept für eine integrierte Gesellschaft!

(Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE)




Kampf um den Epiphanias-Kindergarten – Kampf um einen Bebauungsplan

Es ist ein Drama um Subsidiarität, um Restrukturierung der schrumpfenden Kirchen und um die Durchsetzung gesellschaftlicher Interessen im Rahmen der Kommune: Es geht um die drohende Schließung des 3-gruppigen Epiphanias-Kindergartens in Mannheim-Feudenheim. Einrichtungsträger ist die evangelische Kirchengemeinde.

Zwei Gruppen sollen in einiger Entfernung in einen dort bestehenden, abzureißenden und neu zu errichtenden Kindergarten der Evangelische Kirche integriert werden. Dies Projekt stößt bei den betroffenen Familien jedoch auf heftigen Widerstand, denn die Wege werden dadurch sehr viel weiter; außerdem reichen zwei Gruppen nicht, um den steigenden Bedarf zu decken. Auch sind die katholische und evangelische Gemeinde noch am Diskutieren, ob und wie sie ihre jeweils geplanten Neubauten zusammenlegen.

Hintergrund ist das Bestreben der evangelischen Kirche, das von ihr mit Kirche, Gemeindesaal, Pfarr- und Küsterhaus bebaute Areal „Epiphanias“ komplett zu räumen, abzureißen und als Premiumwohnlage zum Höchstpreis auf den Immobilienmarkt zu bringen. Dieser Tafelsilber-Verkauf soll zum einen den o.g. Kindergarten-Neubau finanzieren und andererseits die schrumpfende Liquidität der Kirche aufbessern. Die Geschichte handelt somit vom Überlebenskonzept der beiden Großkirchen: Wie können sie unter Beibehaltung ihrer bisherigen Prägung und unter der Bedingung dramatisch abnehmender Mitgliederzahlen und Steuereinnahmen bestehen? Die Antwort heißt für sie: Auflösung bisheriger Standorte und die Fusion bisher selbstständiger Kirchengemeinden, also z.B. Epiphanias in Feudenheim.

Kirche im Konflikt mit der Bürgerschaft

Nun hatte dieses kühne Immobilienkonzept auf dem Standort Epiphanias bereits einen ersten Schlag erlitten, weil sich eine gut bürgerliche Initiative gegen des Abriss der von dem Architekten Mitzlaff (u.a. Mannheimer Kunsthalle 1983, Abriss 2015) geplanten und ab 1963 gebauten Kirche erfolgreich zur Wehr setzte: Nicht zuletzt durch eine zweckgebundene 1,2-Millionen-Spende der Engelhardt-Stiftung entschloss sich der neu gegründete Trägerverein „Kulturkirche Epiphanias e.V.“, die Kirche selbst zu sanieren und zu bespielen. Damit war der Verkauf von Kirche und Kirchplatz schon mal vom Tisch. Bleiben Gemeindehaus mit dem Kindergarten und die beiden Wohnhäuser. Hierfür veranstaltete die Kirche einen Wettbewerb zur Planung eines Wohngebietes. Von den vier Preisträgern hat nur einer einen Kindergarten berücksichtigt. Die Kirche hat inzwischen auch zu Protokoll gegeben, an dieser Stelle ohnehin keinen Kindergarten mehr betreiben zu wollen. Das Subsidiaritätsprinzip sichert den Kirchen zwar zu, z.B. Kitas betreiben zu können, aber sie können sich auch fast beliebig wieder zurückziehen. Der Rückzug aus übernommenen öffentlichen Aufgaben geschieht aktuell beispielsweise auch bei ko-finanzierten Quartiermanagements oder den JobBörsen.

Das kirchliche Konzept auf Epiphanias sieht vor, einen Investor zu finden, der die Planungen umsetzt und für die Erhaltung des Kirchengebäudes aufkommt – nicht eben ein attraktives Angebot für Investoren.

Grundvoraussetzung für diesen Deal der Kirche, den man wirtschaftlich als Hebung von Buchgewinnen und somit als Immobilienspekulation bezeichnen muss, ist die Änderung des bestehenden Baurechts. Das bisherige Baurecht weist das Grundstück als „Gemeinbedarfsfläche“ aus. Die Kirche hatte es in der 60er Jahren entsprechend preisgünstig erhalten. Nun soll es als WA-Fläche („Allgemeines Wohngebiet“) ausgewiesen werden. Entgegen dem vom kirchlichen Verwaltungsdirektor Jooß in diversen Versammlungen und gegenüber den Kindergarteneltern vorlaut behaupteten Umschreibungsakt auf dem kleinen Dienstweg ist natürlich der Gemeinderat bzw. dessen beschließender „Ausschuss für Umwelt und Technik“, (AUT, zugleich Bauausschuss) zuständig.

Zahnloser Verwaltungsvorschlag fällt durch

Folgerichtig hat die Stadtverwaltung dem Bezirksbeirat Feudenheim am 28.6. und dem AUT am 11.7. den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan vorgelegt. Man möchte der Kirche durchaus entgegenkommen und die Voraussetzungen für einen Grundstücksverkauf schaffen. Um auch das Interesse an der Erhaltung eines Kindergartenstandortes irgendwie zu berücksichtigen, hat die Verwaltung in den Anhang mit der erforderlichen Planbegründung den Passus aufgenommen: „Planungsziel ist eine städtebauliche Neuordnung und zeitgemäße Nachverdichtung der Flächen des Plangebiets. Unter Zugrundelegung der o.g. Überlegungen soll auf der gesamten Fläche zukünftig die wohnbauliche Nutzung (allgemeines Wohngebiet) und Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Nutzungen festgesetzt werden. Damit können alle derzeit vorgesehene Nutzungen unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes ermöglicht werden. Aus Sicht der Stadt Mannheim ist bei der Neubebauung ein 2-gruppiger Kindergarten in die Bebauung zu integrieren. Die EKMA wird daher eine Investorenausschreibung für das Grundstück durchführen, bei der als Vorgabe ein 2-gruppiger Kindergarten in die Bebauung integriert werden soll.“

Und wenn nun die Kirche eine andere „Sicht“ hat? Wenn sie z.B. eine Investorenausschreibung ohne Kindergarten durchführt, obwohl sie es anders „soll“? Dann ist das neue Baurecht erteilt, und die Stadt und die Familien haben das Nachsehen.

So zahnlos freilich braucht sich die Stadt nicht zu geben: Das Baugesetzbuch gibt der Kommune durchaus die Möglichkeit, ihr öffentliches Interesse durchzusetzen: Beispielsweise kann sie den an der Änderung des Baurechts interessierten Grundstückseigentümer verpflichten, die Errichtung eines Kindergartens durchzusetzen, und zwar nachhaltig, auch bei Weiterverkauf an einen Investor. Dies wäre dann ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB. Oder sie kann nach § 12 einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ aufstellen mit einem sog. Durchführungsvertrag. Das Vorhaben wäre dann der Kindergarten.

DIE LINKE brachte deshalb nach all den Diskussionen zwischen der unwilligen Kirchleitung und den Eltern bzw. dem Bezirksbeirat einen Änderungsantrag in den AUT ein, der genau die Nutzung dieser Möglichkeiten verlangt, und der außerdem statt des 2-gruppigen einen 3-gruppigen Kindergarten fordert. Nach Unterstützung für den Änderungsantrag durch die Grünen und sehr vorsichtiger Positionierung der SPD und einigem Hin und Her stellte der Baudezernent Quast schließlich fest: „Ich kann auch erstmal ohne Aufstellungsbeschluss leben. Wir müssen eine Einigung suchen.“ Im Bürgerinformationssystem steht nun als „Bemerkung“ unter dem Tagesordnungspunkt: „Die städtebaulichen Fragestellungen werden vorerst zurückgestellt; vorrangig sind Bedarfe an das Grundstück hinsichtlich Kindergartenplätzen zu klären. Verwaltung erarbeitet Lösung, die den zuständigen Ausschüssen vorgelegt wird.“

Die Kirchenverwaltung wird sich jetzt damit auseinanderzusetzen haben, dass es nicht einfach nach ihrem Willen geht. Wer den Kindergarten dann betreibt, steht auf einem anderen Blatt. Von Seiten der (immer etwas kirchenkritischen) FDP kam noch der Hinweis: Es sei unklug, wenn nach wertsteigernder Umwidmung des Plangebietes einem Kindergartenträger oder am Ende womöglich der Stadt selbst hohe Kosten entstünden. Dann solle doch lieber die Stadt vor Umwidmung ein geeignetes Grundstück im Plangebiet kostengünstig erwerben. Wo die FDP Recht hat, hat sie Recht! Nun darf man erstmal gespannt sein. Die Befassung im AUT war bisher jedenfalls für die Familien ein Erfolg!

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE




Verbesserung der Kommunalen Einnahmen

Die Verwaltung schlägt im Doppelhaushalt 2016/2017 eine Verbesserung der Einnahmeseite vor – aber nicht ausreichend und teilweise an der vollkommen falschen Stelle

Thomas Trüper – Für den zur Diskussion stehenden Doppelhaushalt 2016/2017 (Etatberatung ab 14. Dezember) schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Grundsteuer vor: Der Hebesatz soll von 450 Punkten auf 487 Punkte angehoben werden (+ 8,2%). Das soll zu einer Einnahmensteigerung von 6,3 Mio. Euro jährlich führen. Die letzte Erhöhung fand 2010 statt von 400 auf 450 Punkte (+ 12,5%). Erneut soll auch der Hebesatz für Grundsteuer A (Landwirtschaftliche Flächen) angehoben werden von 260 auf 416 Punkte (+ 60%). Diese Steuer ergibt aber nur ca. 100.000 EUR insgesamt.
Der Gewerbesteuerhebesatz soll auf 430 Punkten gehalten werden. Zuletzt wurde auf Antrag von SPD, Grünen und LINKE 2012 von 415 angehoben.
Eine deutliche Einnahmesteigerung soll ferner aus der Erhöhung der Kita-Gebühren um ca. 10% erfolgen, d.h. um jährlich 678.318 EUR. Das Ziel all dieser Versuche der Mehreinnahme ist – so sagen OB und Kämmerer – die Aufrechterhaltung der Investitionskraft bei tendenziell sinkender Gewerbesteuer und steigenden Sozialausgaben.

Grundsteuer ist entgegen manchen Vorurteilen eine leidlich „gerechte“ Steuer

Wo immer es zu Grundsteuererhöhungen kommt, erhebt sich natürlich Kritik: Mit Sicherheit von Seiten der FDP und Freien Wähler. Sie entdecken dann immer ihr Herz für die „Mieter“ und weisen drohend darauf hin, dass damit die Mieten bzw. die Nebenkosten weiter steigen. Dieser Hinweis stimmt, aber die Relation stimmt nicht. Deshalb ist auch die Kritik, die teilweise aus der LINKEN geäußert wird, verständlich aber nicht wirklich stichhaltig.

Neben diversen Zuweisungen, die die einzelnen Kommunen nicht direkt beeinflussen können, sind die Gebühren und die beiden Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) die einzig steuerbaren Einnahmequellen der Kommunen. Die Grundsteuer B macht gegenwärtig 63 Mio. Euro aus. Die Frage ist: Wer zahlt wieviel? Zahlen Arme und Reiche und in welchem Verhältnis? Die These sei gewagt, dass die Grundsteuer wesentlich gerechter als die Einkommensteuer ist, der am oberen Ende der Skala bekanntlich die Durchschlagskraft fehlt. Bei der Grundsteuer kann nichts „abgesetzt“ werden. Wer Grund hat oder nutzt, zahlt. Und zwar nach Größe und Wertigkeit der Fläche. Eine Wohnung im 5. Stockwerk eines alten Mietshauses wird natürlich viel geringer bewertet als eine Villa mit großem Garten. Und was die FDP zu erwähnen „vergisst“ sind die Flächen von Industrie und Gewerbe.
In Mannheim sind lt. städtischer Statistik Gebäude- und Freiflächen mit 50,56 km²  an der knapp dreimal so großen Gesamtfläche der Gemarkung Mannheim beteiligt, darunter: Wohnen mit 20,11 km² und Gewerbe und Industrie mit 15,56 km. „Wohnen“ ist ein weiter Begriff (s.o.) Der Kämmerer gibt in seinem Bericht über den geplanten Doppelhaushalt ein paar Beispiele, wie sich konkret die geplante Erhöhung auswirkt.

Grundstücksart (Beispiele)  Baujahr  Grundsteuer bei Hebesatz 450 v. H Euro Grundsteuer bei Hebesatz 487 v. H Euro Erhöhung pro Jahr Euro
 Einfamilienhaus

(Reichsheimstätte)

ca. 70 m² + Garage

 1936  122,64  132,72  10,08
 Einfamilienhaus

Genossenschaft

117 m² + Doppelgarage

 1921  143,00  154,76  11,76
 Mietwohnung

ca. 80 m²

 1964  242,00  261,90  19,90
 Mietwohnung

Genossenschaft ca. 60 m²

 1950  242,00  261,90  19,90
 Mehrfamilienhaus  1866  306,81  332,04  25,23
 Eigentumswohnung

135 m²

 2000  461,00  498,90  37,90
 Einfamilien-Reihenhaus 120 m²  2011  534,00  577,91  43,91
 Geschäftsgrundstück (kleiner Betrieb)  987,00  1.068,15  81,15
 Einfamilienhaus (Villa)  1927  1.709,73  1.850,31  140,58
 Geschäftsgrundstück (mittlerer Betrieb)  2.730,00  2.954,47  224,47
 Geschäftsgrundstück

(Großbetrieb)

 666.357,75  721.147,17  54.789,42

Die GBG verrechnet lt. Geschäftsbericht 2014 Grundsteuerkosten von durchschnittlich 153,69 je Wohnung weiter (19.208 Wohnungen). Die größte Baugenossenschaft, Gartenstadt, weist den nicht nachzuvollziehenden Grundsteueranteil an den Betriebskosten von lediglich 0,254 Euro/m² aus, das wären im Durchschnitt nur 18,72 Euro je Wohnung.

Die Grundsteuererhöhung trifft laut Tabelle durchschnittliche MieterInnen mit ca. 2 Euro/Monat. Für TransferleistungsempfängerInnen zahlt die Stadt die Nebenkosten und somit auch die Grundsteuer. Der „gesunde Mittelstand“ wird ebenfalls nicht überstrapaziert.

Bei einer Sozialverträglichkeitsbilanz muss gegengerechnet werden, welche Leistungseinschränkungen oder Gebührenerhöhungen alternativ auf die finanziell schlecht gestellten Menschen zukämen.
DIE LINKE wird also auch dieser Grundsteuererhöhung zustimmen.

Hände weg von den Kita-Gebühren!

Anders natürlich verhält es sich bei er Erhöhung der Kita-Gebühren, die allerdings – nach vorläufigen Äußerungen der beiden großen Fraktionen – wohl im Ansatz gescheitert ist. Für DIE LINKE sind Kita-Gebühren tendenziell abzuschaffen. Längst sind die Kitas als entscheidend wichtige Bildungseinrichtungen erkannt. Die Schulgeldfreiheit muss auf die Kitas ausgedehnt werden (obwohl es keine Kita-Pflicht analog der Schulpflicht gibt). Ein auch von der LINKEN unterstützter Schritt in die richtige Richtung war deshalb die Beitragsfreistellung für das dritte Kindergartenjahr. Eine Erhöhung der Kita-Gebühren geht dagegen vollkommen fehl. Der Schritt ist auch nicht nachhaltig in dem von OB Peter Kurz immer wieder betonten Präventionszusammenhang: In der frühkindlichen Bildung angelegtes Geld vermeidet spätere Haushaltsbelastungen im Bereich der Jugendhilfe und des Sozialamtes.
Die Erhöhung der Kita-Gebühren verbietet sich aus Sicht der LINKEN im übrigen auch deshalb, weil der Gemeinderat vor Jahren (gegen den Widerstand der LINKEN) die einkommensabhängige Sozialstaffel abgeschafft und durch eine von der Geschwisterzahl abhängige Staffel ersetzt hat.

In diesem Zusammenhang noch ein kleiner Hinweis an die Verächter der Grundsteuer(erhöhung): Einkommensabhängige Gebührenstaffeln sind mit großem Verwaltungsaufwand verbunden. Und wenn die Kita-Gebühren vielleicht einmal ganz abgeschafft sind, tut sich doch eine Gerechtigkeitslücke auf: Soll der gut gestellte Mittelstand nicht doch etwas mehr als die ärmeren Leute an den Kosten der Kommune beteiligt werden? Die Wohnungsgröße und -qualität sind hier ein hervorragendes Kriterium!

Der Gewerbesteuerhebesatz muss nochmals angehoben werden!

Wie schon erwähnt wurde 2012 gegen den Willen der Verwaltung der Gewerbesteuerhebesatz von 415 auf 430 Punkte erhöht. Dieser Faktor war schon in den Jahren vor 2000 gültig, wurde jedoch von der damaligen CDU-Mehrheit reduziert, was der Stadt Mannheim kumulierte Mindereinnahmen von schätzungsweise gut 70 Mio. Euro einbrachte – etwa ein Zehntel der Kämmerei-Schuldenlast, die die CDU und ihre Anhängsel stets so laut beklagen. DIE LINKE fordert jetzt 440 Punkte.

Natürlich kann der Gewerbesteuerhebesatz vernünftigerweise nicht beliebig in die Höhe gepuscht werden. Ein vergleichender Blick auf andere Städte unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen Rahmenbedingungen ist hier geraten. Aber der Hebesatz-Gipfelpunkt ist für eine Stadt wie Mannheim noch nicht erreicht. Die Gewerbesteuerzahlenden müssen sich in größerem Umfang an den Kosten der Kommune beteiligen.
Die Stadt hat sehr Vieles in die Infrastruktur für neues und bereits vorhandenes Gewerbe investiert. Nicht zuletzt z.B. in den Kita-Ausbau, die Schulsanierungen und z.B. auch die Verlegung der Südtangente hin zum Hauptbahnhof. Nun kommen mit gewaltiger Geschwindigkeit neue Dimensionen auf die Stadt zu im Zusammenhang mit den Migrationsbewegungen aus den Kriegs- und Krisengebieten von Afrika bis Asien. Wenn erst einmal das „beschleunigte Verfahren“ hunderttausenden Geflüchteten die Freizügigkeit und die Arbeitsaufnahme ermöglicht, werden sich die meisten in den Städten niederlasen, in denen sie die besten Chancen vermuten. Es ist nicht verwegen, mit 10.000 überwiegend jungen neuen EinwohnerInnen in Mannheim zu rechnen. Die bisherigen städtischen Hochrechnungen gingen gleichsam von einem Nullwachstum (3.000 Menschen bis zum Jahr 2033) aus. Es muss nun weiter in Bildung und vor allem auch in bezahlbaren Wohnraum investiert werden. Und auch der Sanierungsstau bestehend vor allem aus Brücken, Schulen, technischem und Verwaltungsrathaus sowie Schwimmbädern verträgt kein Nachlassen der Investitionskraft.

Das Ansinnen, die Gewerbesteuer erstmals über den Satz der 90er Jahre zu heben, wird wieder den üblichen Sturm der Entrüstung im bürgerlichen Lager hervorrufen. Die Konkurrenz der Speckgürtelgemeinden mit ihren Dumping-Sätzen wird ebenso als Argument herhalten müssen wie die vollkommen übertriebene Bedeutung des Gewerbesteuersatzes als Standortfaktor. Bildung, Verkehr, Kultur, Verbindung zu einer Universität, Arbeitskräfteangebot und –qualifizierung sind allen unabhängigen Untersuchungen zufolge wesentlich wichtiger und verlangen nach finanzieller Stärke der Stadt. Und zu dieser müssen die Profiteure guter Standortfaktoren eben angemessen beitragen.

Die Erhöhung des Hebesatzes von 430 auf 440 Punkte (+2,3%) würde pro Jahr ca. 7 Mio. Euro zusätzlich erbringen, die zur Zukunftssicherung dringen gebraucht werden, und die gleichzeitig so unsinnige und nicht nachhaltige Projekte wie die Erhöhung der Kita-Gebühren erübrigen könnten. Die Stärkung der Einnahmeseite des Haushalts, die mit der Erhöhung der Grundsteuer bereits eingeschlagen ist, ist ein wirklicher Beitrag zu einer besseren „Haushaltsstruktur“, wie sie das „Haushaltsstrukturprogramm II“ mit „Verbesserungen“ in Höhe von 15 Mio. erbringen soll. Und wie das bereits als Volumen angekündigte „Haushaltsstrukturprogramm III“ mit „Verbesserungen“ von am Ende der dreijährigen Umsetzungsfrist zusätzlichen 40 Mio Euro funktionieren soll, das fragen sich zurzeit Viele. DIE LINKE hat dazu auch Ideen – allerdings andere, als sie sicherlich im Umfeld des OB angedacht werden.