Hoher politischer und polizeilicher Druck führen zur Absage von kurdischer Demonstration in Mannheim

Pressemitteilung 6.10.2010

Absage der Demonstration am Sa. 7.10.2023 in Mannheim: „40 Millionen Kurden wollen eine friedliche Zukunft!“ durch die Kurdische Gemeinschaft

Das Bild zeigt einen „Friedensmarsch“ von kurdischen Aktivisten am 12. Februar 2019 vor dem Mannheimer Hauptbahnhof

Das Kurdische Gemeinschaftszentrum Mannheim/Ludwigshafen e.V. hat sich als Veranstalter entschlossen, die für den Samstag geplante Demonstration unter dem Motto „40 Millionen Kurden wollen eine friedliche Zukunft!“ abzusagen.

Die von den Behörden auferlegten Auflagen machen es schwierig, für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Zu den Auflagen gehören auch das Verbot des Zeigens von vielen Fahnen, Symbolen und Parolen, da ihnen eine Nähe zur PKK unterstellt wird. Ebenso das Verbot des Zeigens des Bildnisses von Abdullah Öcalan. Der Druck auf die kurdische Community ist in den letzten Tagen sehr stark angestiegen. Es wäre mit einem starken Polizeiaufgebot zu rechnen, der es fast unmöglich macht, das wenn auch noch so berechtigte Anliegen wirksam an die Öffentlichkeit zu bringen.

Mit der Absage will der Veranstalter zur Beruhigung der aufgeladenen politischen Situation beitragen.

Auf Grund der aktuellen Ereignisse in der Türkei will die kurdische Gemeinschaft ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie für eine politische und friedliche Konfliktlösung eintrete. Gerade die jetzigen Ereignisse zeigen, dass der Weg der Gewaltspirale in die politische Sackgasse geführt habe. Der Dialog mit der kurdischen Seite sei der einzige Schlüssel zur Lösung des Konflikts.

Unter dem Vorwand, zwei Guerillakämpfer der PKK hätten am 1. Oktober einen Anschlag mit zwei leicht verletzten Polizisten gegen die Generaldirektion für Sicherheit des Innenministeriums in Ankara durchgeführt, werden nun hunderte, ja wahrscheinlich tausende von Menschen, verhaftet und eingekerkert. Unter dem Vorwand der PKK-Bekämpfung werden Dörfer, Siedlungen und zivile Infrastruktur in Nordirak und in Nordsyrien durch militärische Operationen zerstört. Wir wollen nicht die Opferzahlen gegenseitig aufrechnen. In diesem Fall müssen wir allerdings schon fragen, ob die Reaktion des türkischen Staates in einem Verhältnis steht zur Aktion am 1. Oktober stehen kann.

Allzu offensichtlich instrumentalisiert der türkische Staat mit Präsident Erdogan an der Spitze den Anschlag in Ankara um die demokratische Selbstverwaltung in Rojava in Nordsyrien zu zerstören und die demokratische Öffentlichkeit in der Türkei endgültig mundtot zu machen.

Auch im Konflikt zwischen Aserbeidschan und Armenien spielt Erdogan eine unheilvolle Rolle. Ohne seine militärische Unterstützung für Aserbeidschan wäre der Exodus der armenischen Bevölkerung aus Bergkarabach nicht geschehen.

Wir fragen hier schon: Wo bleibt hier eine politische Reaktion gegenüber dem NATO-Land Türkei? Wie lange lässt die europäische und deutschen Politik Erdogan gewähren?

Kerim Kurt – Kurdisches Gemeinschaftszentrum Mannheim/Ludwigshafen e.V.

Roland Schuster – Unterstützerkreis




Erdoğans Angriffe und das Schweigen der Bundesregierung

Während die große Aufmerksamkeit auf den Ukraine-Konflikt gerichtet ist, fliegt der NATO-Partner Türkei erneut völkerrechtswidrige Angriffe in seinen Nachbarländern: Die Türkische Luftwaffe bombardiert seit letzter Woche wieder kurdische Stellungen in Nordsyrien (Rojava) und im Nordirak (Südkurdistan).

Einige Tage zuvor hatte der sogenannte „Islamische Staat“ (IS) in einer großangelegten Offensive versucht, gefangene IS-Kämpfer in Nordsyrien zu befreien. Bei beiden Angriffen kamen Duzende Menschen ums Leben, zudem gab es viele Verletzte. Ob es nur Zufall ist, dass beide Angriffe zeitlich fast zusammenfielen, darf bezweifelt werden. Die Kollaboration zwischen Erdoğans Türkei mit diversen dschihadistischen Terrororganisationen wie dem IS ist jedenfalls kein Geheimnis.

Das Schweigen der Bundesregierung

An vielen Orten in Deutschland gab es Protestaktionen. Ich habe mich an einer Kundgebung in Mannheim beteiligt. Trotz der vielen Proteste und der alarmierenden Berichte aus der Region schweigt die Bundesregierung zu diesen Angriffen. Dabei sind die kurdischen Strukturen ein wichtiger Faktor im Kampf gegen den IS und andere dschihadistische Terrororganisationen. Mehr Stabilität in dieser Region bedeutet auch mehr Sicherheit in Europa. Warum aber gibt es keine Reaktion der Bundesregierung in dieser Frage, wie es sie etwa beim aktuellen Ukraine-Konflikt gibt? Warum wird es toleriert, wenn die angegriffenen Menschen Kurden sind, und weshalb werden völkerrechtswidrige Verstöße der Türkei derart ignoriert?

Neue Koalition, alte Türkei-Politik?

Die Regierungskonstellation und die Besetzung des Außenministeriums mögen sich geändert haben, aber die Politik gegenüber der Türkei und den Kurden hat es bislang nicht. Die Bundesregierung wahrt weiterhin ihre Treue zum NATO-Partner Türkei, und auch jüngste Verlautbarungen aus dem Bundesinnenministerium lassen darauf schließen, dass es auch in Deutschland keine Änderung in der Haltung gegenüber kurdischen Organisationen geben wird.

Ich fordere die Bundesregierung auf, endlich die völkerrechtswidrigen Angriffe der Türkei klar und deutlich zu verurteilen! Es wird endlich Zeit, dass die deutsche Außenpolitik in Bezug auf Erdoğan zu einer werteorientierten Politik findet!

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages hatten bei den militärischen Angriffen der Türkei zwischen dem 14. und dem 17. Juni 2020 im Nordirak Verstöße gegen das Völkerrecht bestätigt (Quelle). Doch schon damals schwieg die Bundesregierung zu den Übergriffen ihres Bündnispartners, so wie sie es heute wieder tut. Deutschland unterstützt das Erdoğan-Regime – politisch, wirtschaftlich und militärisch. Die Bundesregierung lässt Völkerrechtsbrüche durch die Türkei unkommentiert geschehen.

Zugleich nehmen die Repressionen in der Türkei gegen Oppositionelle und Medienschaffende weiter zu. So hat die türkische Medienaufsichtsbehörde RTÜK es nun auch auf ausländische Medien abgesehen. Sie verpflichtete diese Woche ausländische Medienhäuser, darunter die Deutsche Welle und euronews, kurzfristig eine Sendelizenz zu beantragen. Kommen sie der Aufforderung nicht nach, werden sie gesperrt.

Durch diese neuerliche Einschränkung der Presse- und Medienfreiheit wird die freie und demokratische Willensbildung in der Türkei weiter eingeschränkt. Ich finde das alarmierend und frage mich: Wie lange will die Bundesregierung noch wegschauen, anstatt deutlich Position zu beziehen für Demokratie und Frieden in der Türkei und der Region?

Gökay Akbulut – 12. Februar 2022




Türkei bombardiert kurdische Städte in Nordirak und Rojava – Protestkundgebung am vergangenen Mittwoch

Die türkische Luftwaffe hat in der Nacht auf den 2. Februar das Dorf Beqil in Rojava und mehrere Ziele in Sindschar bombardiert. Auch das Geflüchtetencamp Makhmour im Nordirak ist betroffen.

Am Mittwoch den 02.02.2022 fanden in 25 Städten dazu Protestkundgebungen statt, unter anderem auch in Mannheim. Rund 70 Protestierende trafen sich auf dem Vorplatz des Mannheimer Hauptbahnhofes. Neben den kurdischen Redner:innen sprach auch die Mannheimer Bundestagsabgeordnete der LINKE Gökay Akbulut.

Gökay Akbulut:
„Während gerade alle Welt auf die Ukraine schaut hat die Türkei erneut Ziele im Nordirak und in Rojava völkerrechtswidrig angegriffen. Wir werden diese Luftangriffe nicht hinnehmen. Der Luftraum über dem Irak und Syrien muss sofort geschlossen und die Bevölkerung geschützt werden. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich hier klar positioniert und alles für die Sicherheit und den Frieden in dieser Region tut!
Stattdessen aber versorgt die Bundesregierung die Türkei mit Waffenlieferungen. Sie unterstützt das Erdogan-regime damit, und zwar politisch, wirtschaftlich und militärisch. Eine Abkehr von dieser Politik lässt die neue Außenministerin Baerbock bisher missen. Es wird endlich Zeit, dass die deutsche Außenpolitik in Bezug auf Erdogan und die Kurdinnen und Kurden wieder zu einer werteorientierten Politik zurückkehrt!“

GA




18. März – Internationaler Tag der politischen Gefangenen (mit Fotogalerien)

Heidelberg/Stuttgart – Auch am vergangenen Samstag gab es noch Veranstaltungen zum Gedenktag in der BRD. KIM dokumentiert das Geschehen am 20.03.2021 in Heidelberg und Stuttgart. In der Unistadt Heidelberg nahmen rund 50 Personen an der Kundgebung auf dem Marktplatz teil. Knapp 1.500 TeilnehmerInnen zählte die dezentrale Demo in Stuttgart.

 

 

Heidelberg: „Linke und antifaschistische AktivistInnen in Baden-Württemberg massiv unter Druck staatlicher Organe“ 

Auf Initiative der Ortsgruppe der Roten Hilfe Heidelberg/Mannheim fand am vergangenen Samstagvormittag eine Kundgebung auf dem Heidelberger Marktplatz statt. An der einstündigen Veranstaltung nahmen in der Spitze rund 50 Personen teil. Im Fokus der Aktion stand unter anderem das Schicksal politischer Häftlinge in der BRD.

Neben Grußworten wurden auch „Nachrichten aus dem Knast“ rezitiert.

KIM dokumentiert in Auszügen aus den Redebeiträgen (es gilt das gesprochene Wort):

Kurdische Gefangene 

Mit derzeit zehn Personen, die wegen ihres politischen Engagements in Untersuchungs- oder Strafhaft sitzen, bilden die kurdischen Aktivisten die größte Gruppe der politischen Gefangenen in der BRD.

Ihre Namen sind 

Yilmaz ACIL, Hüseyin AÇAR, Gökmen ÇAKIL, Mustafa ÇELIK, Salih KARAASLAN, Agit KULU, Veysel SATILMIŞ, Özkan TAŞ, Mazhar TURAN, Mustafa TUZAK 

Ihnen allen wird Unterstützung und Mitgliedschaft in der PKK, der Arbeiterpartei Kurdistans vorgeworfen. Diese kurdische Partei wird in der BRD als „ausländische terroristische Vereinigung“ nach § 129b kriminalisiert. Konkret vorgeworfen werden den zehn Betroffenen ausschließlich legale politische Tätigkeiten wie das Organisieren von Veranstaltungen, Busfahrten zu Demonstrationen und Newroz-Feiern und ähnliche Arbeit in den kurdischen Kulturvereinen.

Stellvertretend für diese zehn Politiker verlesen wir Ausschnitte aus einer Erklärung von Gökmen Çakıl: 

Das PKK-Verbot, welches am 26. November 1993 in Kraft trat, führte zu dieser Situation. Das Rechtssystem ist die letzte Festung, die die Gesellschaft und das Individuum vor der Ungerechtigkeit schützt. Denn demokratische und unabhängige Rechtssysteme sind an unveränderbare Prinzipien wie Gerechtigkeit, Gewissen und Moral gebunden. Das ist jedenfalls, was ich weiß und glaube. Dem können Sie auch Tugenden wie Gleichheit und Menschenrechte hinzufügen.

Alle Aktivitäten, die ich durchgeführt habe, wurden entsprechend der europäischen Gesetze vollzogen. Es sind demokratische Aktivitäten, die Deutschland nicht schaden. Leider habe ich gesehen, dass solche Aktivitäten in Deutschland strafrechtlich sanktioniert werden. Die gleichen Aktivitäten werden in der Schweiz oder in Belgien nicht sanktioniert.

Aus diesem Grunde bin ich aus eigenem Willen, in die Schweiz und in die dortige kurdische Gesellschaft gegangen. Ich wollte gegen Erdoğan und dschihadistische Banden neben meinem Volk stehen. Ich bin also nirgendwohin geflohen, da ich mich ohnehin häufig in Deutschland aufgehalten habe.

Die Situation, die ich erlebt habe, hat mit den Umständen zu tun, die dem Volk zugemutet werden, dessen Teil ich bin. Es ist wirklich verletzend. Wenn man nach einem Terroristen suchen möchte, wenn man jemanden des Terrorismus bezichtigen möchte, dann sollte es nicht das unterdrückte kurdische Volk sein, sondern die türkischen, persischen und arabischen Regime, die dem kurdischen Volk seit zig Jahren Grausamkeiten antun. Dass ich in Haft bleibe, wird ausschließlich das Erdoğan-Regime erfreuen.“

Ella

„Die Klimaaktivistin wurde am 26. November 2020 bei den Protesten im Dannenröder Wald verhaftet und sitzt seither in der Frankfurter JVA Preungesheim. Weil sie ihren Klarnamen nicht angibt, ist sie als „Unbekannte Person 1“ oder unter dem Pseudonym Ella bekannt.

In einem Brief schreibt sie: 

Ich bin wütend über die Vorwürfe gegen mich – Unterdrückung fühlt sich schrecklich an –, nur weil ich diese Bedürfnisse verteidige, die ein wesentlicher Teil von uns selbst sind. Und ich bin erschrocken angesichts der gesellschaftlichen Illusion von Gerechtigkeit, die auf einem von Angst angetriebenen System von Belohnung und Bestrafung beruht. Ist es wirklich das, was die Welt im Großen und Ganzen noch will? Wann wachen wir auf zu dem, was wahre Lebensqualität gibt?

Aber es liegt an uns, zuerst unsere Überzeugungen, unsere Gedanken, Worte und Handlungen zu überprüfen und festzustellen, ob sie mit dem übereinstimmen, was wir wirklich wollen. Es liegt an uns, diejenigen zu konfrontieren und zu hinterfragen, die die Erfüllung unserer Grundbedürfnisse verhindern, und es liegt an uns, die Risiken einzugehen, die mit der Erfüllung dieser Bedürfnisse verbunden sind.

Meine Gedanken und absolut besten Wünsche gehen an all diejenigen, die lieben und kämpfen. Diejenigen, die über das Dreiecksschema von Opfer, Bösewicht*in und Held*in hinausgehen und diejenigen, die Win-Win-Szenarien schaffen, die alle auf den Weg zum Glück bringen. Wenn wir uns daran erinnern, dass diese toxischen Projekte immer noch zusammenbrechen können, dass der Wald immer noch nachwachsen kann, kann „One struggle, one fight – Danni, Herri, Mauli bleibt!“ tatsächlich wahr werden.“

Dy

Seit letztem Frühsommer überziehen die Repressionsorgane die antifaschistische Szene in Baden-Württemberg – hauptsächlich im Raum Stuttgart – mit einer massiven Repressionswelle. Anlass ist eine körperliche Auseinandersetzung mit Nazis am 16. Mai 2020. Bei einer Großrazzia am 2. Juli wurde der Stuttgarter Antifaschist Jo verhaftet, am 4. November sein Genosse Dy; beide wurden in der berüchtigten JVA Stuttgart-Stammheim eingesperrt. Der Prozess soll am 14. April 2021 beginnen. Während der Haftbefehl gegen Jo im Januar außer Vollzug gesetzt wurde, ist Dy weiter in Haft und wurde vor wenigen Wochen in die JVA Tübingen verlegt.

Die ersten Tage in der JVA Stammheim beschrieb Jo im August 2020 eindrücklich in einem Brief:

„Während der sechs Wochen, die ich nun schon hinter Gittern verbringe, habe ich gelernt, dass Knast viel mehr ist, als nur eingesperrt zu sein.

Es sind die ersten Wochen, in denen man keine Möglichkeit hat, sich bei Familie und Freunden zu melden, bis einem – wenn man Glück hat – eine Sozialarbeiterin eine Briefmarke zusteckt.

Es ist die Tatsache, dass man das Geschirr nur mit kaltem Wasser und bis zum ersten Einkauf – falls man bis dahin Geld hat – auch ohne Spülmittel abwaschen kann.

Es ist die Anstaltskleidung, die schon aus Prinzip nie passt.

Es ist die Matratze, die viel zu dünn ist und von der man schnell Rückenschmerzen bekommt.

Und vor allem ist es das ewige Warten auf alles: Egal ob Briefe von draußen, Anträge auf Gespräche mit Ärzten, einen Arbeitsplatz, Anwaltstreffen oder Skype-Gespräche mit der Familie; alles braucht seine Zeit – manchmal sogar wochenlang.

Hier im Gefängnis durfte ich aber auch das Beste erfahren, was wir als linke Bewegung zu bieten haben: die uneingeschränkte Solidarität.

Es gibt einem unendlich viel Kraft, wenn man die vielen Nachrichten von GenossInnen aus ganz Deutschland liest und die vielen Bilder von Solidaritätsaktionen sieht. Diese Solidarität ist das, was unsere Bewegung zusammenhält und sie stark genug macht, jedwede Art der Repression und jegliche Rückschläge zu überstehen und gestärkt daraus hervorzugehen.

Daran müssen wir festhalten und auch weiterhin konsequent für eine bessere Zukunft kämpfen.“

Verlesen wurde das Grußwort des Bundesvorstandes der Roten Hilfe e.V. zum 18. März 2021:

„Liebe Genoss*innen, liebe Freund*innen,

die dringend notwendige praktische Solidarität mit den politischen Gefangenen ist so alt wie die Geschichte der sozialen Kämpfe. Auch die Rote Hilfe kann auf eine lange Geschichte zurückblicken: In wenigen Tagen jährt sich die Entstehung der Solidaritätsgruppen unter dem Namen „Rote Hilfe“ zum 100. Mal, denn im April 1921 wurden überall Rote-Hilfe-Komitees gegründet.

 Anfang 1923 dann erklärte die Dachorganisation „Internationale Rote Hilfe“ den 18. März zum Internationalen Tag der politischen Gefangenen.

Das Datum war nicht zufällig gewählt: An diesem Tag wurde von sozialistischen Organisationen weltweit an die Pariser Kommune erinnert, die am 18. März 1871 – vor genau 150 Jahren – ausgerufen worden war und einen zentralen Bezugspunkt der Arbeiter*innenbewegung darstellte.“

https://www.rote-hilfe.de/news/bundesvorstand/1127-grusswort-des-bundesvorstandes-der-roten-hilfe-e-v-zum-18-maerz-2021

Von der Antifaschistischen Initiative Heidelberg kam dieses Grußwort:

„Liebe Genoss*innen und Freund*innen,

das Rechtssystem der bürgerlichen Gesellschaft gilt als aufklärerisch und als Garant für Gleichheit und Demokratie. Dies scheint auch zu stimmen, da wir doch vor Gericht alle gleich seien sollen.
Diese angebliche Gleichheit der Individuen vor Gericht ist jedoch trügerisch. Die gesamte Gesellschaft ist durchzogen von Widersprüchen, von patriarchalen und rassistischen Spaltungen, von unvereinbaren Klassengegensätzen mit dem Potenzial, das soziale Gefüge zu sprengen. Diese Verhältnisse müssen zwangsläufig von einem legalen und politischen Überbau stabilisiert werden: dem Bürgerlichen Staat mit seiner Klassenjustiz.
Das Privateigentum ist rechtlich kodiert; und damit ist die Ausbeutung der Arbeiter*innenklasse legalisiert. Welche*r das Kapital bekämpft, sieht sich deshalb mit der Klassenjustiz konfrontiert. „Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“
Die Ausbeutung des globalen Südens und das Abschieberegime stehen ebenfalls auf legalem Grund. Welche*r dies bekämpft, sieht sich mit der Klassenjustiz konfrontiert.


Nazis dürfen sich legal organisieren und hinter einem Zerrbild der Meinungsfreiheit verschanzen, terroristische Netzwerke wie der NSU werden durch Quellenschutz gedeckt und nur halbherzig ausgehoben. Die Polizei, welche Gleichheit und Demokratie angeblich schützen soll, entlarvt sich als Hort und Komplize des faschistischen Terrors. Immer wieder werden rechte Netzwerke in den Sicherheitsbehörden aufgedeckt, dennoch wartet man vergeblich auf die kleinsten strukturellen Reformen. Stattdessen reden die Parteien der so genannten Mitte der AfD den Mund und fordern – hier beispielsweise sozialdemokratisch verantwortet – Verbote antifaschistischer Strukturen in Niedersachsen oder entziehen der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit.
Welche*r also den Faschismus bekämpft, steht der Klassenjustiz unversöhnlich gegenüber und kann sich nicht auf den Staat verlassen.
Das heißt, dass wir als Bewegung das große Ganze nicht aus den Augen verlieren dürfen, dass wir kompromisslos und unabhängig handeln müssen.“

 https://aihd.noblogs.org/post/2021/03/20/1984/

Die Solidaritätsgruppe für in Griechenland inhaftierte politische Gefangene sagt:

„In Solidarität mit dem politischen Gefangenen Dimítris Koufontínas, der sich vom 8. Januar bis zum 14. März 2021 (65 Tage) in Hungerstreik aus Protest gegen seine schikanöse Behandlung, die an Rache angrenzt, seitens der griechischen Regierung befand, gingen in den vergangenen Wochen Tausende Unterstützer*innen auf die Straße. Der Staat reagierte mit brutaler Härte und verhaftete hunderte Demonstrant*innen, die sich nun mit unterschiedlichsten Vorwürfen konfrontiert sind. Dazu zählen Behinderung von Behörden- und Amtshandlungen, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, vor allem aber Verstoß gegen die rigiden Corona-Maßnahmen, die auch das Grundrecht auf Versammlungesfreiheit beschneiden und nun von den Behörden gezielt benutzt werden, um missliebige Meinungen und linke und anarchistische Bewegungen zu unterdrücken. Allein bei zwei Protestzügen wurden alle Teilnehmer, nahezu 190 Menschen, verhaftet, und auch bei größeren Demonstrationen in Athen und in anderen Großstädten wie Thessaloníki werden Dutzende bis Hunderte festgenommen.“

https://fytili.noblogs.org/

Weitere Bilder aus Heidelberg

 

Stuttgart: AfD-nahe Scheingewerkschaft „Zentrum Automobil“ 

Aus Anlass des jährlichen Tages der politischen Gefangenen am 18.03. fand am Samstag den 20.03.2021 auch in Stuttgart eine überregionale Demonstration unter dem Motto „Konsequent Antifaschistisch – Freiheit für alle politischen Gefangenen“ statt, zu der unter anderen auch das Offene Antifaschistische Treffen Mannheim mobilisiert hatte.

Bereits zur Auftaktkundgebung versammelten sich über tausend Menschen, um im Anschluss in einer kämpferischen Demonstration durch die Innenstadt zu ziehen. Auch auf mehreren Zwischenkundgebungen, unter anderem auch vor dem Gebäude des Landgerichts Stuttgart, wurde auf die Schicksale politischer Gefangener aufmerksam gemacht und lautstark deren Freilassung gefordert. Hierbei wurden vor allem die Namen der Antifaschist‘*innen Dy und Lina immer wieder genannt, welche sich derzeit in Untersuchungshaft befinden. Dy wird beschuldigt im Frühjahr 2020 am Angriff auf einen Nazi der AfD-nahen Scheingewerkschaft „Zentrum Automobil“ beteiligt gewesen zu sein und wurde mehrere Wochen danach im Rahmen mehrerer Hausdurchsuchungen festgenommen.

Auch die Leipziger Antifaschistin Lina sitzt wegen der Anschuldigung am Angriff auf einen Neonazi beteiligt gewesen zu sein in Untersuchungshaft. Diese Festnahmen und weitere repressive Maßnahmen gegen AntifaschistInnen und linke Strukturen, wie offene Observationen, Hausdurchsuchungen oder ZeugInnen- Anhörungen, werden von den OrganisatorInnen als „Angriff auf die gesamte Bewegung“ gewertet, weswegen die Veranstaltung auch als übergreifende und solidarische Demonstration geplant und von verschiedenen Organisationen, wie zum Beispiel auch der Rote Hilfe e.V. oder dem VVN-BdA unterstützt wurde. Von den OrganisatorInnen und auch vielen Teilnehmenden wurde die Demonstration als großer Erfolg bewertet, da mit der hohen Anzahl angereister AntifaschistInnen und der öffentlichkeitswirksamen gewählten Demoroute eine große Aufmerksamkeit für die genannten Anliegen erzeugt werden konnte.

Weitere Bilder aus Stuttgart

(Bericht: c.r. und d.b. / Fotos: c.r. und Antifa Report Pfalz)

 




Informative Veranstaltung in Mannheim: Völkerrechtswidriger Angriff der Türkei gegen Nordsyrien – wie geht es weiter?

Am 30.11.19 fand im Bürgerhaus Mannheim-Neckarstadt eine vierstündige Informations- und Diskussionsveranstaltung statt. Gekommen waren etwa 120 Besucher. Der Besucherkreis ging über den Kreis der Veranstalter*innen – das Bündnis gegen den Türkeikrieg – eigentlich nicht hinaus. Damit wurde ein wesentliches Ziel der Veranstaltung nicht erreicht. Das war aber insofern keine Überraschung, da die Thematik der Veranstaltung nicht mehr die medialen Schlagzeilen beherrscht.

 

Die Veranstaltung selbst war mit hochkarätigen Referenten bestückt: Hatip Dicle, ein fast schon legendärer kurdischer Politiker aus der Türkei, und Achmed Sêxo, Sprecher der Selbstverwaltung aus Rojava für diplomatische Außenbeziehungen.

Hatip Dicle, mehrfach Abgeordneter der türkischen Nationalversammlung, führender Vertreter verschiedener politischer und immer wieder verbotener Parteien und Institutionen, war selbst immer wieder politischer Verfolgung ausgesetzt und saß dafür insgesamt 15 Jahren in türkischen Gefängnissen. Erst 2016, nachdem ihm wiederum 9 Jahre Haft drohten, ging er ins politische Exil nach Deutschland.

Dicle verglich die politischen Zustände in der Türkei mit der Zeit während der Machtergreifung Hitlers 1933 in Deutschland. Eine zwar nur noch halbwegs vorhandene Demokratie werde in eine faschistische Diktatur umgewandelt.

Dicle wies daraufhin, dass Eigenstaatlichkeit nicht das Ziel der kurdischen Bewegung sei. Es gehe um gesellschaftliche, politische und kulturelle Emanzipation innerhalb bestehender Grenzen. 

Sêxo schilderte den Aufbau und den demokratischen Charakter der kommunalen Selbstverwaltung in Rojava. Trotz aller Bedrohung seitens der Türkei seien die Institutionen der kurdischen Selbstverwaltung noch intakt. Aber die Verluste, etwa 300.000 Vertriebene und 12.000 Tote und 24.000 Verletzte, sind natürlich enorm.

Gegenstand der Diskussion war natürlich die Frage, wie es in dieser Situation nun weitergeht. Welche Konflikt- und Interessenlinien gibt es in diesem komplexen Bereich? Welche positiven lösungsorientierten Ansätze kann es geben? Die Antworten und Informationen sind aber kaum über das herausgegangen, was die gut informierte Zuhörerschaft schon gewusst hat.

Einige Handlungsempfehlungen kann man aus dieser Veranstaltung mitnehmen. Die deutschen Waffenlieferungen an die Türkei und die informative Zusammenarbeit der deutschen Aufklärungsflugzeuge AWACS mit der Türkei müssen umgehend beendetet werden. Die kurdische Selbstverwaltung von Rojava ist an allen internationalen politischen Gesprächen über eine politische Lösung zu beteiligen.

Und last but not least wurde die Frage gestellt, ob Mannheim nicht wie andere Städte auch eine Partnerschaft mit einer Stadt oder Region in Rojava eingehen sollte.

 

(Bericht: Roland Schuster / Fotos: Emrah Durkal)




Versammlungsrecht: Stadt Mannheim stand als Beklagte vor Gericht und unterliegt

Im April 2017 hätte eine angemeldete Demonstration in Mannheim stattfinden sollen. Diese wurde von der Verwaltung per Verbotsverfügung untersagt. Die Anmelderin der Demonstration reichte daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ein (AZ 1 K 9981/17). Diese wurde am 27.05.19 öffentlich verhandelt. Vertreter der Stadt und des Polizeipräsidiums Mannheim gaben am Verhandlungstag kein gutes Bild ab. Im am 29.05.19 mündlich verkündeten Urteil stellt das Gericht fest, dass die Stadt Mannheim rechtswidrig gehandelt hatte.

 

Rückblende

Für den 08.04.17 hatte ein Bündnis eine Demonstration in Mannheim mit dem Titel „Staatsterrorismus stoppen! Weg mit dem Verbot der PKK!“ angemeldet. Dieses Bündnis bestand aus der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) organisiert in der Interventionistischen Linke (iL), Linksjugend Mannheim, der  Interventionistischen Linke Rhein-Neckar (iL Rhein-Neckar) und Ciwanên Azad Rhein-Neckar. In einer Pressemitteilung der AIHD wurde am 22.05.19 mit Bezug auf den anstehenden Gerichtsprozess in Karlsruhe vermeldet:

„Nachdem die beiden ursprünglich angesetzten Verhandlungstermine verschoben wurden, verhandelt das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun am 27. Mai 2019 über die Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots, das die Stadt Mannheim im April 2017 verhängt hatte.

Zum Hintergrund:
Für den 10. April 2017 hatte ein Bündnis kurdischer und kurdistansolidarischer Gruppen aus der Rhein-Neckar-Region in Mannheim eine Demonstration unter dem Titel „Staatsterrorismus stoppen! Weg mit
dem Verbot der PKK!“ angemeldet. Der Protest sollte sich gegen die Verfolgung von oppositionellen und kurdischen Gruppen in der Türkei und gegen die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung in der BRD richten, in deren Zentrum das 1993 verhängte Verbot der PKK steht. Der Zug sollte die Forderungen nach einem Ende der Repressalien in der Mannheimer Innenstadt sichtbar machen. Nachdem mit dem Ordnungsamt der Stadt Mannheim in einem ersten Kooperationsgespräch geringfügige Routenänderungen aufgrund von Baustellen abgesprochen worden waren, vollzog die Behörde wenige Tage vor der Demonstration plötzlich eine 180-Grad-Wende und verbot die Demonstration komplett.
Zur Begründung wurden ausschließlich Gemeinplätze bemüht, darunter ein angeblich angestiegenes „Aktions- und Aggressionsniveau der gewaltbereiten Linksextremisten“ sowie ein pauschal unterstelltes „bei den jungen Kurden vorhandenes Gewaltpotenzial“. Als Belege führte die Stadt Mannheim mehrere kurdische Versammlungen an, bei denen es – häufig provoziert durch türkische Rechte – zu Konflikten gekommen sein sollte. Außerdem verwies die Ordnungsbehörde auf das wenige Tage zuvor
verschärfte Verbot praktisch aller Kennzeichen kurdischer Organisationen, darunter auch zahlreicher völlig legal arbeitender Vereine; man erwarte Verstöße gegen diese neue Regelung. Da angesichts der brutalen Verfolgungen in der Türkei nach dem „Putschversuch“ im Sommer 2016 die Emotionalisierung bei diesem Thema besonders hoch sei, könne eine Demonstration dazu nicht stattfinden.
Die einzigen Punkte, die die Stadt Mannheim mit direktem Bezug auf die angemeldete Demonstration vorbrachte, waren ein Facebook-Post im Vorfeld, das ein Foto von vermummten Teilnehmern einer
1.-Mai-Demonstration in Istanbul zeigte, sowie ein Mobilisierungs-Video, in dem verbotene Symbole und Graffiti zu sehen waren.  Eine konkrete Gefahr durch die angemeldete Demonstration zeigte die
Versammlungsbehörde nicht auf. Die pauschalen Unterstellungen von denkbaren Straftaten und die inkriminierten Facebook-Veröffentlichungen sind als Begründung für die Aufhebung eines zentralen Grundrechts wie der Versammlungsfreiheit absolut untauglich. Das will die Anmelderin mit
ihrer Klage gerichtlich festgestellt wissen.
Die Verhandlung findet am Montag, 27. Mai 2019 um 11.30 Uhr im
Sitzungssaal 1 des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Nördliche
Hildapromenade 1, Erdgeschoss) statt.“

Anmerkung der Redaktion: Tatsächlich angemeldet war die Demo für den 08. April 2017.
KIM hatte berichtet https://kommunalinfo-mannheim.de/2017/04/04/wir-sind-nicht-unbedingt-geschockt-weil-wir-von-der-doppelmoral-wissen-interview-mit-der-kurdischen-jugend-ciwanen-azad/

Der Gerichtsprozess beginnt mit einem Paukenschlag 

Drei Berufsrichter, unter dem Vorsitz von Herrn Vogel, und zwei ehrenamtliche Richter bot das Verwaltungsgericht am Verhandlungstag auf. Für die Beklagte fanden sich Frau Aumüller (Stadt Mannheim; Fachbereich Sicherheit und Ordnung) und Polizeidirektor B. Bühler (Polizeipräsidium Mannheim) ein. Die Anmelderin und somit Klägerin, Silke Makowski, mit Rechtsbeistand RA Heiming waren ebenso vor Gericht vertreten. Die Verhandlung wurde von Zuschauern begleitet.

Gleich zu Beginn stellte Frau Aumüller den Antrag die Klage abzuweisen. Der Vorsitzende stellte dieses Ansinnen zurück und wollte zuerst in die Beweisaufnahme eintreten.

Kooperationsgespräche und Verbotsverfügung 

Im Vorfeld der für den 08.04.17 angemeldeten Demonstration fand am 21.03. ein erstes Kooperationsgespräch statt. Was als übliche Praxis betrachtet werden kann. Laut den Einlassungen der Prozessbeteiligten vor Gericht, verlief dieses zielorientiert und zeigte Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten, was z.B. die Demo-Route anging. Es war davon auszugehen, dass die Veranstaltung unter Auflagen stattfinden kann.

Total überraschend für die Anmelderin kam eine Einladung zu einem zweiten Kooperationsgespräch am 31.03.17, welches eher unüblich ist.

Dort wurde der Anmelderin klar gemacht, dass eine Demo unter keinen Umständen genehmigt werden wird. Maximal eine stationäre Kundgebung in Mannheim – unter strengen Auflagen – und mit starkem Polizeiaufgebot (inklusive Wasserwerfer). Die beklagte Partei im Prozess widersprach dieser Darstellung und berief sich auf die Verbotsverfügung (liegt dieser Redaktion vor).

Der Vorsitzende stellte fest, dass man an dieser Stelle nicht weiterkommen würde, da Aussage gegen Aussage stehen würde, und stieg tiefer in die Beweisaufnahme ein.

Die Motivation der Behörden die Veranstaltung zu untersagen wurde infrage gestellt / Welche Rolle spielten dabei Erkenntnisse von Verfassungs- und Staatsschutzbehörden? 

Die Richter des Verwaltungsgerichts wollten wissen, ab welchem Zeitpunkt bestimmte Verdachtsmomente bestanden, die Veranstaltung zu verbieten und ob es hierfür schriftliche Belege gäbe, die sich nicht in der Gerichtsakte befinden. Zudem wurde gefragt, ob es bei der Anmelderin Zweifel gibt, als Versammlungsleiterin zu fungieren.

Die erste Frage des Vorsitzenden, ob der Stadt Mannheim der damals neue Erlass des Bundesinnenministerium (erweitertes Verbot bzgl., Zeigen pro-kurdischer Symbole/Vereinsgesetz) bekannt gewesen sei, konnte Frau Aumüller nicht beantworten. RA Heiming sagte, dass dieser Erlass Thema des ersten Kooperationsgesprächs war und entsprechende Unterlagen verteilt wurden.

Polizeidirektor B. Bühler führte an, dass ein Mobilisierungsvideo, illegal geklebte Plakate und Graffitis zusammen mit Erkenntnissen der Verfassungs- und Staatsschutzbehörden das Verbot gerechtfertigt haben.

Die Rechtfertigung der beklagten Partei fußte auf der Annahme, die öffentliche Ordnung und die Unversehrtheit für Leib und Leben, unbedingt gesichert wissen zu wollen. „Provokationen den Demoteilnehmern“ gegenüber wollte man Vorhalt gebieten, gewaltbereite Linksautonome wollte man nicht sehen in Mannheim.

Das Gericht wollte wissen, ob Bühler schriftliche Belege für die Einschätzungen seitens Verfassungsschutz/Staatsschutz vorlegen könne. Dies wurde von ihm verneint. „Wurde nur mündlich übermittelt“ (sinngemäß).

Nachgefragt wurde seitens des Gerichts auch, ob die beklagte Partei Protokolle über die Kooperationsgespräche gefertigt hat. Dies konnte nur für das erste Gespräch am 21.03.17 bestätigt werden. Was das zweite Gespräch angeht, wurde vermeldet, dass es eine behördeninterne E-Mail-Korrespondenz gibt, die allerdings datiert ist, knapp 6 Monate nach der Verbotsverfügung. Ein Protokoll, wie beim ersten Gespräch, würde nicht existieren.

In puncto der Anmelderin wollte das Gericht wissen, ob es Bedenken gäbe was die Qualifikation angeht. Die beklagte Partei, sagte dass es keine Gründe gab und gibt Frau Makowski nicht als geeignete Anmelderin oder Versammlungsleiterin anzuerkennen.

Das Gericht wollte auch von der beklagten Partei wissen, welche Erkenntnisse zum Gefahrenpotenzial zählen, um die Verbotsverfügung zu begründen:

Angeführt wurde von Frau Aumüller, dass die Mannheimer Innenstadt überwiegend von Migranten mit türkisch-nationalem Gedankengut bewohnt wird. Der Vorsitzende fasste nach und fragte, wie sich dies begründen lies? Aumüller (sinngemäß) „Rund um den Marktplatz gibt viele türkische Lokale und Geschäfte“

Herr Bühler sagte, dass Erkenntnisse der Verfassungs- und Staatsschutzbehörden einen Beitrag geliefert hätten. Ursprünglich waren diese Behörden davon ausgegangen, dass etwa 150 „bekannte Linksautonome“ mit einer latenten Gewaltbereitschaft an der Demo teilnehmen könnten. Eine weitere Analyse hätte ergeben, dass der Personenkreis auf 100 Personen eingeschränkt werden kann. Exemplarisch wurde im Prozess das Facebook-Nutzerprofil eines Ali H. (Identität der Redaktion bekannt) bemüht. Dieser habe den Aufruf zur Demo mit persönlichen Kommentaren gespickt in seinem Facebook-Profil geteilt.

Erst auf Nachfrage des Gerichts reichte die Stadt Mannheim, vor dem Prozesstag, eine Liste nach, die das Gefahrenpotenzial für die Demo am 08.04.17 aus Sicht der Behörden beschreibt:

(Beispiele)

  • 2012: Kurdisches Kulturfestival in Mannheim -> Verwaltungsgericht sagte bei der Verhandlung, dass eine Kulturveranstaltung auf einer Liegenschaft der Stadt Mannheim (Maimarktgelände) sich schlecht eignet, was das Datum und die Art der Veranstaltung angeht
  • 2015: Demo des Bündnisses „Mannheim gegen Rechts“ (gegen PEGIDA im Rhein-Neckar-Raum) -> Gericht stellte infrage, ob der Vergleich im Kontext mit der Klage steht
  • Diverse weitere pro-kurdische Demonstrationen im Rhein-Neckar-Raum ab 2016 (z.B, Solidemos für Rojava, Afrin und Marsch nach Strassburg) -> Gericht konnte spontan keinen Bezug zur angemeldeten Demo (08.04.17) herstellen

Mobi-Video: Polizeidirektor sieht Gespenster 

Vor Gericht wurde ein seinerzeit, vor der geplanten Demonstration, verbreitetes Mobilisierungsvideo mehrfach abgespielt. Dies erfolgte im Rahmen der Beweisaufnahme.

Bühler glaubte in dem Video-Clip einen (gewaltbereiten) Schattenboxer zu sehen und jugendliche, kurdische AktivisitInnen, die den „Wolfsgruß“ zeigen. Plus weiterer strafrelevanter Tatbestände.

Richtig ist, dass in diesem Clip verbotene Symbole gemäß aktueller Rechtsprechung (in einem geschlossenen Raum) durch die Veröffentlichung 2017 gezeigt wurden (z.B. das Konterfei von Abdullah Öcalan).

Der Vorsitzende stellte fest; dass es untypisch ist, dass kurdische Aktivisten den „Wolfsgruß“ zeigen, da dieser allgemein der rechtsextremen Gruppierung der „Grauen Wölfe“ zuzurechnen sei.

Das vermeintliche „Schattenboxen“ im Video wurde vor Gericht aufgeklärt: „Eine Hand trägt Kleister auf“ (um danach ein Plakat anzubringen).

Das Gericht fragte B. Bühler, ob gegen den Urheber des Video Ermittlungen erfolgten und ob Textpassagen in die deutsche Sprache übersetzt worden seien.

Bühler (sinngemäß): „Ermittlungen seien damals eingeleitet worden. Resultate würde er nicht kennen. Und es wurden, seines Wissens nach, keine Übersetzungsversuche unternommen“.

RA Heiming, als Vertreter der Klägerin, sagte hierzu (sinngemäß): „Zuerst wurde in deutscher Sprache musikalisch vorgetragen „Hoch lebe die internationale Solidarität“ und des Weiteren in kurdischer Sprache eine Sympathiebekundung für Abdullah Öcalan.“

Gericht zieht ein Fazit und kündigt Urteil an 

Das Gericht wies den Antrag der Stadt Mannheim auf Abweisung der Klage zurück. Begründet hat dies der vorsitzende Richter Vogel mit der fundamentalen Bedeutung des Artikel 8 im Grundgesetz (Versammlungsfreiheit): Nicht schlüssig seien dem Gericht die Beweggründe für die Verbotsverfügung. Diverse Gerichtsurteile bzgl. Artikel 8 GG würden existieren, die teilweise eine weite Auslegung und Interpretation in der Rechtsprechung aufweisen. Das Gericht wird sich mit der Urteilsfindung intensiv beschäftigen.

Ein mündliches Urteil wurde für den 29.05.19 angekündigt.

Das Urteil und seine Auswirkungen

Am 29.05.19 sprach das Gericht das mündliche Urteil und stellt darin fest, dass die Stadt Mannheim mit der Verbotsverfügung rechtswidrig gehandelt hatte. Die Stadt Mannheim muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen. Die schriftliche Begründung des Urteils wurde für Juni 2019 avisiert.

Als Konsequenz wird wohl davon auszugehen sein, dass die Stadt Mannheim (Fachbereich Sicherheit und Ordnung) und die zuständigen Stellen im Polizeipräsidium Mannheim künftig bei gleich oder ähnlich gelagerten Fällen gesetzeskonform im Sinne des Grundgesetzes entscheiden werden.

 

(Bericht und Fotos: Christian Ratz)




Kurdischer Friedensmarsch auf dem Weg von Mannheim nach Strasbourg – Eklat! Polizei beendet gewaltsam kurdischen Friedensmarsch in Karlsruhe

Auftakt des Friedensmarsch in Mannheim

Noch am Sonntag, 10. Februar versammelten sich auf dem Vorplatz des Mannheimer Hauptbahnhofs ca. 200 kurdische Menschen und darüber hinaus einige Unterstützer*innen für einen Marsch für „Freiheit für alle politischen Gefangenen, Gesundheit für Abdullah Öcalan“ und für eine politische und friedliche Lösung des Kriegs der Türkei.  Der Friedensmarsch sollte in sieben Etappen über Schwetzingen, Bruchsal, Karlsruhe, Rastatt, Bühl, Kehl am nächsten Samstag Strasbourg erreichen.

Laut Polizeiangaben verlief der Marsch an den ersten beiden Tagen friedlich und ohne größere Vorkommnisse. Die Zahl der Marschierer habe etwa 100 betragen. Die Zahl der begleitenden Polizisten war mit über 100 mindestens ebenso hoch. Mit den Polizeiautos und Wannen waren die Marschierer*innen  regelrecht eingekesselt.

 

 

Allerdings ist der Friedensmarsch von Anfang an durch strikte Auflagen belastet. An das sehr weitgehende Verbot kurdischer Fahnen und Symbole, denen ein PKK-Bezug unterstellt wird, hat man sich inzwischen gewöhnt. Ebenso an das Verbot des Bildes von Abdullah Öcalan, wenn das Bild auf gelbem Hintergrund gezeigt wird. Mit der Farbe Gelb wird angeblich ein PKK-Berzug hergestellt, da Gelb und Grün die Farben der PKK sei. Diesmal ist erstmals generell das Zeigen des Bildes von Öcalan verboten – auch auf neutralem Hintergrund.  Außerdem ist das Parolenrufen mächtig reglementiert.

Die Reglementierungen durch die Verbot sind so eingreifend, dass sie immer wieder Anlaß zum polizeilichen Eingreifen bieten. Am Sonntag achten die Ordner des Veranstalters bzgl. Fahnen, Symbole und Bilder genau auf die Umsetzung der verordneten Auflagen.

Der Friedensmarsch in Hockenheim

Am Ende der dritten Etappe am Dienstag, 12. Februar, kommt es am Ortseingang von Karlsruhe in Höhe des Fächerbades zum Eklat. Mehrmals sollen Parolen mit PKK-Bezug wie „Biji Serok Apo“ (Es lebe Öcalan)  gerufen worden sein.  Außerdem soll des öfteren ein presserechtlich nicht gezeichnetes Flugblatt verteilt worden sein. Die Versammlungsbehörde in Mannheim, die verantwortlich für die Genehmigung war, verbot daraufhin gegen 16.45 Uhr den Friedensmarsch. Die Polizei begann die Demonstrant*innen einzukesseln, um die Personalien festzustellen. Hierbei sei es zum Gerangel gekommen. Der Friedensmarsch wurde von der Polizei gewaltsam aufgelöst.

Hintergründe und Facts:

  • In Strasbourg, der Stadt des Europaparlaments und des Europäischen Gerichtshofs, befinden sich 14 kurdische Aktivisten seit Wochen im Hungerstreik. In der Türkei sind über 300 politische Gefangene, zum Teil seit Monaten im Hungerstreik; Leyla Güven, die Abgeordnete der HDP, sogar schon seit dem 8. November. Die Forderungen richten sich alle gegen die unerträglichen Haftbedingungen und für eine politische Lösung des türkisch/kurdischen Krieges.
  • Der Friedensmarsch 2019 besteht aus drei Marschsäulen. Luxemburg, Basel und Mannheim sind der Ausgangspunkt für drei Friedensmärsche, die sich dann in Strasbourg vereinen sollen. In Luxemburg, Frankreich und der Schweiz, durch die die anderen Friedensmärsche gehen, gibt es keine Schwierigkeiten mit der Einhaltung von Auflagen. Es gibt dort allerdings auch kein so rigoroses Verbotssystem wie in Deutschland.
  • Am Morgen des 12. Februar, dem Tag des Verbots des Friedensmarsches, wurde bekannt, dass Bundesinnenmister Seehofer den „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ sowie die „MIR Multimedia GmbH“ verboten hat und deren Produktions- und Vertriebsräume in Nordrhein-Westfalen und Hannover durchsuchen und beschlagnahmen ließ. Angeblich würde der Geschäftsbetrieb „der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK“ dienen. Seehofer sagte laut Mitteilung seines Ministeriums: „Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen“. Es ist schwer, nicht einen Zusammenhang der zunehmenden Repressionen zu erkennen. Wurde der Friedensmarsch deshalb verboten?
  • Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat Deutschland wiederholt aufgefordert, einen entschlosseneren Kampf gegen die PKK zu führen. Er bezeichnet die PKK als Terrororganisation. Die Türkei habe auch Auslieferungsanträge gestellt, sagte Erdogan im vergangenen Herbst nach einem Staatsbesuch in Deutschland. Kurdische Politiker werfen der Bundesregierung vor, der Türkei ein Geschenk anläßlich der Münchner Sicherheitskonferenz am nächsten Wochenende überreichen zu wollen. Sind die Kurd*innen wieder einmal das Opfer?

(Bericht und Fotos: Roland Schuster)

 




Ostermarsch Rhein-Neckar 2018 (mit Bildergalerie)

Unter dem Motto „Abrüsten statt aufrüsten! Fluchtursachen beseitigen – Kriege beenden“ veranstalteten das Friedensbündnis Heidelberg und das Friedensplenum Mannheim am 31.03. den diesjährigen Ostermarsch durch Heidelberg. Zahlreiche Organisationen und Initiativen schlossen sich dem Aufruf an. Knapp 1000 Personen, mehr als von den Veranstaltern erwartet, nahmen teil.

 

 

 

Auftaktkundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz

Mehrere hundert TeilnehmerInnen wurden von Renate Wanie (Heidelberger Friedensratschlag) zum Ostermarsch Rhein-Neckar kurz nach 12 Uhr begrüßt. Es folgten Ansprachen und Grußworte von Thomas Wenzel (DGB Heidelberg/Rhein-Neckar), Joachim Guilliard (Friedensbündnis Heidelberg) und Roland Schuster (Friedensplenum Mannheim). Themen, die angesprochen wurden waren Abrüstung, Fluchtursachen und das Coleman-Areal in Mannheim. Bernd Köhler aus Mannheim sorgte für die musikalische Begleitung. Gegen 13 Uhr setzten sich die nunmehr knapp 1000 Ostermarsch-Teilnehmer in Bewegung. Unter Polizeischutz ging es zunächst über die Kurfürstenanlage und Bergheimer Straße zur Zwischenkundgebung in der Rohrbacher Straße.

Rüstungsdivestment

Vor der Commerzbank-Filiale in der Rohrbacher Straße sprach Renate Wanie bei der Zwischenkundgebung kritische Worte über die Rüstungsfinanzierung und über Möglichkeiten wie man diese, wenn schon nicht beenden, dann jedoch aber erschweren könnte. Musikalisch gestaltete auch hier Bernd Köhler das Programm.

Quer durch die Innenstadt zum Universitätsplatz

Nach der Zwischenkundgebung ging es über den Bismarckplatz, die Hauptstraße zum Uniplatz, wo die Abschlusskundgebung stattfand. Farbenfroh und laut zogen die Ostermaschierer die Fußgängerzone entlang. Dies unter großer Beachtung vieler Menschen, die noch die letzten Ostereinkäufe erledigten, oder Touristen, die Heidelberg aus anderen Gründen besuchten.

Kurz nachdem der Marsch den Uniplatz erreicht hatte eröffnete der Frankfurter Musiker Ernesto Schwarz das Musikprogramm.

Reden wurden gehalten von Arnulf Weiler-Lorentz (Heidelberger Stadtrat Bunte-Linke), Irem Gözüacik (DIDF Mannheim und Initiative „Nein zum Krieg. Solidarität mit Afrin!“), Kerim (NAV-DEM) und Stephan Brues (Friedensbündnis Heidelberg). Die Themen in den Ansprachen reichten von Atomwaffenpolitik, dem türkischen Angriffskrieg in Nordsyrien bis hin zu Überlegungen wie man Sicherheit neu denken könnte.

 

Die wesentlichen Themen und Forderungen des Ostermarsch Rhein-Neckar 2018 zusammengefasst:

  • Für Frieden im Nahen Osten – gegen deutsche Kriegsbeteiligung
  • Türkei: Keine Unterstützung der repressiven Innen- und aggressiven Außenpolitik
  • Deutsche Bundeswehrauslandseinsätze beenden, für eine friedliche Außenpolitik
  • Grenzen öffnen für hilfesuchende Menschen – Grenzen schließen für Waffen
  • Abrüsten statt Verdoppelung der Militärausgaben – zivile Produktion statt Rüstung
  • Für eine Welt ohne Massenvernichtungswaffen
  • Coleman-Areal für militärische Nutzung schließen – von unserer Region geht Krieg aus

 

Erwähnung fanden auch die nächste Kundgebung von „Nein zum Krieg. Solidarität mit Afrin!“ am 14.4. ab 13 Uhr in Mannheim (Start im Ehrenhof des Schlosses), „Frieden geht! Staffellauf gegen Rüstungsexporte“ u.a. am 24./25.5. in Heidelberg und Mannheim, sowie vom 23.6. bis 1.7. die Aktionen von „Stopp Airbase Ramstein 2018“ (u.a. Kundgebung und Großdemo am 30.6.).

 

(Bericht: Christian Ratz / Fotos: John Brambach, Uwe April und Christian Ratz)

Weitere Bilder des Tages:

 

 




Kurdische Kundgebungen in Mannheim: „Solidarität mit Efrin“

 Kurden*Innen aus dem Rhein-Neckar-Raum riefen vergangene Woche an vier Tagen zu Kundgebungen am Mannheimer Hauptbahnhof auf, um gegen die türkische Militäroffensive in Nordsyrien zu demonstrieren, die ausschließlich gegen die dort lebende Bevölkerung und kurdische Kampfverbände, die von den Regierungen in den USA und Deutschland unterstützt werden, gerichtet ist. Rund 80 Personen nahmen an der Kundgebung am 24.01. teil. Die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) aus Mannheim zählte zu den Rednerinnen. Die Ansprachen wurden zum überwiegenden Teil in deutscher Sprache gehalten.

Deutliche Kritik an die Adressen der türkischen und deutschen Regierungen

Eine Rednerin des Exekutivkomitees der PYD Partei – NAV-DEM Mannheim, kritisierte mit scharfen Worten das Vorgehen türkischer Streitkräfte in Nordsyrien. „Seit Jahren wird die Stadt Efrin zuerst vom syrischen Militär und nun durch die Streitkräfte der Türkei bombardiert“. Ein Großteil der Bevölkerung ist geflohen. Aktuell sollen sich in der Stadt zu den verbliebenen Einwohnern noch rund 500.000 syrische Binnenflüchtlinge aufhalten. Efrin wurde als das kurdische Vietnam bezeichnet. Tagtäglich wächst die Zahl der Opfer unter der Zivilbevölkerung, wie verschiedene Medien berichten. Die deutsche Bundesregierung wurde dafür kritisiert das „Terrorregime von Erdogan“ mit Leopard-Panzern beliefert zu haben, die im aktuellen Konflikt zum Einsatz kommen.

Appelliert wurde an die internationale Staatengemeinschaft und die UNO nicht länger mehr schweigend zuzuschauen, sondern der Militäragression ein Ende zu bereiten.

Andere Redner mahnten dazu sich daran zu erinnern, welche Verdienste kurdische Kampfverbände der YPJ und YPG bei der Befreiung der Städte Mosul und al-Raqqa und damit im Kampf gegen IS errungen hätten. Unverständnis wurde darüber geäußert, dass die Regierungen in Washington und Berlin dem militärischen Treiben tatenlos zusehen würde, obschon beide Regierungen die kurdischen Kämpfer*Innen in der Vergangenheit militärisch und logistisch unterstützt hätten.

„Afrin – Afrin“-Rufe wurden begleitet von Musik laut.

Grenzenlose Solidarität

 In ihrer Rede versicherte Gökay Akbulut den Kurden in Mannheim, in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa die unbegrenzte Solidarität ihrer Partei, Die Linke, im Kampf um Freiheit und Autonomie.

Sie bekräftigte die bereits schon zuvor geäußerte Kritik an der militärischen Intervention der türkischen Regierung.

Akbulut teilte mit, dass es diese Woche auf Antrag der Linksfraktion eine aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag zum Thema Türkei geben wird.

 

(Bericht und Bilder von Christian Ratz)

 

Weitere Bilder des Tages:




Kommentar – Das kurdische Flaggenverbot, der DGB, und die Ausladung des kurdischen Vereins

Die diesjährige Mai-Demonstration und Mai-Kundgebung waren ein Erfolg (siehe Artikel). Und trotzdem gab es großes Ärgernis, über das man nicht einfach hinweg gehen sollte.

In einer Pressemitteilung, über die auch der Mannheimer Morgen berichtete, und in einem bei der Mai-Kundgebung des DGB verteilten Flugblatt wenden sich das kurdische Gemeinschaftszentrum Mannheim/Ludwigshafen und einige andere kurdische und linke türkische Organisationen gegen die Haltung des Mannheimer DGB.

Entgegen den Vorjahren wurde dem kurdischen Verein in diesem Jahr auf dem Marktplatz, dem Kundgebungsplatz der Maifeier, kein Platz für einen Imbiss-Stand zur Verfügung gestellt.

Begründet wurde das Vorgehen von Seiten der verantwortlichen Personen des DGB mit den Problemen, die Mitglieder des Vereins im letzten Jahr bereitet hätten. Drei Flaggen mit dem Konterfei des PKK-Führers Abdullah Öcalan sind damals während der Maidemo gezeigt worden. Der polizeiliche Einsatzleiter hat mit einem Einsatz gedroht und den Beginn der Demonstration um eine halbe Stunde verzögert. Am Imbiss-Stand war zeitweise ebenfalls eine Öcalan-Fahne zu sehen. Ein DGB-Ordner, der sich berufen sah, die polizeilichen Auflagen umzusetzen, verlangte das Abhängen der Fahne. Dies sei erst nach mehrmaligen Ermahnen und nur widerwillig geschehen.

Die entstandenen Probleme wurden und werden „den Kurden“ angehängt.

Schuld ist immer der Gärtner – sind also die Kurden auch Schuld?

Eigentlich mag es ja läppisch erscheinen, dass sich der Konflikt an einem Konterfei eines Mannes ergibt, der seit 1999  im Hochsicherheitstrakt gefangen gehalten wird. Warum darf man dieses Gesicht nicht zeigen?

Aber hier geht es um höhere Politik.

Es gibt das sog. PKK-Verbot seit 1993. Dieses „Betätigungsverbot“ für Anliegen der PKK schließt das Zeigen von mittlerweile 60 Fahnen und Symbolen des kurdischen Widerstands ein. Auch das Zeigen des Bildes von Öcalan fällt unter dies Verbot. Öcalan ist für viele, wahrscheinlich für die meisten, Kurden ein großes Symbol des Widerstandes. Am 2. März dieses Jahres wurde dieses Verbot nochmal verschärft und ausgeweitet. Kenner der Materie sagen zu Recht, dass dieses Verbot einem allgemeinen politischen Betätigungsverbot für Kurden gleichkommt.

Dieses Verbot ist skandalös, da es die bekanntermaßen undemokratische und kurdenfeindliche Politik der türkischen Staatspräsidenten Erdogan legitimiert.

Zur Durchsetzung des Flaggenverbots wurde, wie die polizeiliche Einsatzleitung unumwunden zugibt, ein großes Polizeiaufgebot von mindestens 12 Polizeitransportern bereitgehalten. Außerdem wollte die Polizei ein Zusammengehen von KurdInnen und Antifa verhindern. Da es für die Polizei zu keinen besonderen Zwischenfällen gekommen ist, war ein polizeilicher Einsatz nicht notwendig. Die kurdische Community hat im Vorfeld sehr darauf geachtet, dass keine Symbole gezeigt werden,  die als Provokation gesehen werden könnten.

Und was macht der DGB?

Im Flugblatt des kurdischen Vereins heißt es:

„Es ist die Aufgabe der Gewerkschaften, auch des DGBs, an der Seite der Unterdrückten zu sein. Es ist absolut unakzeptabel, wenn die Gewerkschaften die Logik der Unterdrücker-Staat folgen und sich genauso verhalten würden.“

 

Roland Schuster