Betriebsratswahl aufgrund Gesetzesverstößen unwirksam – Lamy verliert vor Gericht gegen IG Metall

Arbeitsplatz- und Entgelt-“Garantien“ fragwürdig

Am 16.10.2018 hat das Arbeitsgericht Heidelberg das erwartete Urteil gefällt und die Wahlanfech­tung durch die IG Metall (siehe KIM, 5.10.) per Beschluss bestätigt. Laut IG Metall hat die Ge­schäftsführung bei der Betriebs­ratswahl im März Wahlbeeinflus­sung betrieben und der Wahlvor­stand 24 Fehler gemacht. Das Gericht hat drei Verstöße herausgenommen und seinen Beschluss dar­auf gestützt: Der Wahlvorstand habe es im Wahl­ausschreiben versäumt, die erforderliche Zahl von Stützunterschrif­ten zu nennen; eine der drei Lis­ten habe auch zu wenig Unterschriften enthalten; und der Wahlvor­stand habe Langzeitkranke und Beschäftigte in Elternzeit ange­schrieben, obwohl diese das nicht verlangt hatten. Dies habe das Wahlergebnis beeinflussen können. Auch habe die IG Metall ihr Anfechtungsrecht nicht rechtsmissbräuchlich wahrgenommen, wie von der Geschäftsfüh­rung behauptet.

 Die Wahl bei dem Hei­delberger Schreibgerätehersteller ist aufgrund dieser Verstöße gegen das Betriebsver­fassungsgesetz und die Wahlordnung unwirksam und muss wiederholt werden. Während Firmen gewöhnlich die „schrift­liche Urteilsbegründung abwarten“, hat die Geschäftsführung die Rhein-Neckar-Zeitung und den Mannhei­mer Morgen schon eine Woche vorher zu Pressegesprächen gela­den und bereits vor dem Urteil „Berufung“ angekündigt (RNZ, MM, 12.10.) Laut RNZ vom 17.10. legt sie nun Beschwerde ein und „geht davon aus, dass auch der Betriebsrat Berufung einle­gen wird“. Nach der Devise: Zeit gewinnen, damit der Betriebsrat im Amt bleibt, bis zur Rechts­kraft.

Gegen Gewerkschaften habe man als Geschäftsführung „überhaupt nichts“. Die IG Metall habe aber einen „äußerst aggressiven Wahlkampf“ geführt, mit „wiederholt falschen Unterstellungen“, behauptet die Geschäftsführung weiterhin (nach MM). Ansonsten ging es in dem halbseitigen RNZ-Artikel und 2/3-seitigen MM-Interview mit reißerischen Überschriften auf der Titelseite („Keine be­triebsbedingten Kündigungen in den nächsten zehn Jahren“) dar­um: Nach illegaler Betriebsrats­wahl, Entlas­sung eines Betriebsrats­mitglieds und Aus­stieg aus der Tarifbindung ist Imagepfle­ge of­fensichtlich dringend. Auch bundesweit („finanz­nachrichten.de“) ließ man am glei­chen Tag verbrei­ten: Man habe „im August mit dem Be­triebsrat eine zehnjährige Stand­ort- und Jobgarantie verein­bart. In die­sem Zeit­raum seien keine betriebsbe­dingten Kündigungen mög­lich“. Am 21.8. war dies schon in ei­ner „Mitarbeiterversammlung“ und „Haus­mitteilung“ an alle Beschäf­tigten verkündet worden, un­mittelbar nachdem gegenüber der IG Metall der Ausstieg aus der Tarif­bindung erklärt worden war.

 Aktuell gehe es laut Geschäftsführung nur darum, zusätzlich zu den über 50 be­reits „beende­ten“ Leiharbeitern auch die restli­chen 48 „kontinu­ierlich zu­rückzufahren“. Nachdem 2016/17 Re­kord-Umsatzrenditen von 23 und 30 Prozent gerne mitge­nommen wur­den, soll nun auf einmal „nachhal­tiges Wachstum“ angesagt sein. Man wol­le „zurück zu den alten Werten eines Familienunterneh­mens und stärker Wert auf das Wort Familie legen“ (RNZ). Nicht weniger peinlich: „Wir tragen für unsere Mitarbeiter in Heidelberg Verantwortung. Lamy wird nie Teile der Produktion verlagern – selbst wenn wir dadurch mehr Gewinn machen könnten“ (MM). Denn schon die jetzigen Renditen sind in Indus­triekapital-Kreisen in Deutschland ohnehin ein­malig und bewegen sich in SAP-Sphä­ren, sogar weit über Porsche. 2016/17 verzeichnete Lamy über 60 Millionen Euro „Jahresüber­schuss“. Gerade mal „etwa zehn Millionen Euro für neue Maschinen und neue Handar­beitsplätze“ sollen 2019 von diesen Pro­fiten für Investitionen „eingeplant“ sein.

Mit „Premium“- und „hippen Lifestyle“-Produkten gegen „schrumpfende Märkte“?

 Tatsächlicher Grund der behaupteten „nachhaltigen Entwicklung“ statt „schnellem Wachstum“ dürf­te sein: Seit der „Beendi­gung“ des vorigen Geschäfts­führers im Frühjahr gibt es deutliche Auf­tragsrückgänge, weitere dro­hen angesichts schrumpfender Märkte. In den letzten 18 Jahren hat Lamy jährlich im Schnitt 220 Schreibwarengeschäfte als Partner verloren. Hektisch werden inzwi­schen über die Presse Werbe­kampagnen gestartet: „Auch in Amerika will Lamy wieder präsenter wer­den, um die dortige Er­folglosigkeit zu beenden. Dazu werde im Spätherbst am New Yorker Broad­way eine aufwendig ge­staltete Filiale eröffnet: Wir werden dort unsere Produkte bestmöglich in Szene setzen. Der La­my-Stift soll weltweit als Lifestyle-Produkt genauso selbstverständlich da­zugehören wie das hippe Smartphone“ („Han­delsblatt“-Magazin, 12.10.) Die „neue Strategie“ soll künftig mehr auf Nischen­produkte zielen: „Wir setzen verstärkt auf das Premium-Segment mit hoch­wertigen, handgefertig­ten Schreibgeräten“ (MM). Dieser Bereich ist allerdings längst von an­deren Konkurrenten besetzt – wobei sich die Zahl von Kunden, die an die 350 Euro für solch einen Füllfeder­halter ausgeben können, ohnehin in Grenzen hält.

Was taugen die der Belegschaft gemachten „Garantien“?

 „Die Mitarbeiter müssen sich keine Sorgen machen. Es ist uns wichtig, dass jeder, der eingestellt wird, auch hier in Rente gehen kann“ (RNZ) – weiter kann man sich kaum aus dem Fenster lehnen. Und die Beruhigungspille über den Mannheimer Morgen lautet: „Für die Mitarbeiter ändert sich gar nichts“. Tat­sächlich sind alle 14 Tarifverträge gekündigt. Und damit müssten bei „wirtschaftlichen Problemen“ die Beschäftigten nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist nur individuell „über­zeugt“ wer­den, per Einzelarbeitsvertrag rechtlich auf Leis­tungen zu verzich­ten. Wenn absehbar für die 355 Stamm­beschäftigten (davon 300 in der Produkti­on) nach Mei­nung der Geschäftsführung „nicht mehr ge­nug Ar­beit da“ sein sollte, könnte die wacklige „Betriebsver­einbarung“ („zehn Jahre keine betriebs­bedingten Kündigungen“) schnell Makula­tur werden – natür­lich „nur, um Schlimme­res zu verhin­dern“. Ohnehin sind bei solchen „Standort- und Arbeitsplatzsicherungs-Vereinbarun­gen“ stets Formulierungen üblich wie „es sei denn, es treten unvorhergesehene, wirtschaftliche Pro­bleme“ auf.

Noch weniger wert sind die in der ominösen Ver­einbarung „garan­tierten zehn Jahre Entgelterhö­hungen wie in der Me­tallindustrie“. Denn mit Be­triebsräten können Tarife gar nicht verein­bart wer­den. Dies geht laut Ta­rifvertrags- und Betriebsver­fassungsgesetz nur mit Gewerkschaften. Der Be­legschaft ist zu wünschen, dass sie auf sol­che „Ga­rantien“ nicht an­gewiesen sein wird. Die IG Me­tall hat im September alle Mitglieder angeschrieben und ihnen Un­terstützung angeboten.

mho




Firma wird fristlos gekündigtes Betriebsratsmitglied mit hoher Abfindung los

Arbeitsbedingungen der Lamy-Beschäftigten nach Ausstieg aus der Tarif – bindung unsicher

Das bei der Firma Lamy in Heidelberg Anfang August außerordentlich gekündigte Betriebsratsmitglied (siehe Kommunalinfo, 06.09.2018) hat nach mehreren Anwalts- und Gesprächsterminen in der ersten September-Woche einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, mit hoher Abfindung. Dies wurde in der Ortsvorstands-Sitzung der IG Metall Mitte September bekannt und am 19.09. auch in der Rhein-Neckar-Zeitung, im Mannheimer Morgen und vom SWR-Radio unter Bezugnahme auf eine Pressemitteilung des Arbeitsgerichts berichtet. Die Betriebsratswahl-Beeinflussung durch die Geschäftsführung, fristlose Entlassung aus fadenscheinigen Gründen und Kündigung aller Tarifverträge sorgen seit August bundesweit für Empörung.
 
Die von der Geschäftsführung betriebene Spaltung in der Belegschaft und im Betriebsrat sei der zeit so stark, dass dem betroffenen Betriebsratsmitglied (ehemaliger Vorsitzender des Gremiums) laut IG Metall eine Rückkehr in den Betrieb nicht mehr möglich erschienen sei. Die „Bedingungen seien denkbar schlecht gewesen“, so der Betroffene laut SWR. Mitte August hatten 126 Beschäftigte (etwa ein Drittel der Belegschaft) einen „Offenen Brief“ an die IG Metall unterschrieben, diese solle ihre „aggressive und unfaire Kampagne gegen unsere Firma sofort stoppen, wir stehen hinter unserer Geschäftsführung“. Wochen zuvor waren schon Teile der Belegschaft zu einem ähnlichen Schreiben genötigt worden. Zudem hatte sich die Betriebsratsmehrheit im August auch zu einem Ausschlussverfahren aus dem Betriebsrat gegen das entlassene Mitglied hergegeben und vor Gericht ein Beschlussverfahren eingereicht. In der Aufhebungsvereinbarung mit dem ehemaligen Betriebsratsmitglied wurde „Stillschweigen“ vereinbart. Die gezahlte Abfindung bewegt sich aber offenbar in einer Höhe, durch welche die Verluste infolge sechs Jahren Entgeltausfällen bis zur Rente, Arbeitslosengeld, Sperre, fehlenden Rentensteigerungen und Rentenabschlägen (hochgerechnet aufdie durchschnittlich noch erwartbaren Lebensjahre), Besteuerung der Abfindung und eigener Krankenversicherung netto weit mehr als ausgeglichen sind. Es sei „wohl verdammt viel Geld geflossen“, wird IG Metall-Sekretär Türker Baloglu in der RNZ zitiert. Die Kündigungsschutzklage, die auch laut Äußerungen des Gerichts mit hoher Wahrscheinlichkeit positiv ausgegangen wäre, wurde zurückgezogen.
 
Wahlanfechtungs-Klage der IG Metall-am 25.09. vor dem Arbeitsgericht verhandelt
 
Die Geschäftsführung hatte die Wahlbeeinflussung, fristlose Entlassung und Tarifvertragskündigung als „wilde Spekulationen“ und „haltlose Vorwürfen“ bezeichnet. Inzwischen spricht sie zynisch von „Missverständnissen“ (nach RNZ,07.09.) Für die Firma, die in den letzten Jahren ‚zig Millionen Euro Gewinne und bundesweit einmalige, über 30-prozentige Umsatzrenditen verzeichnete, spielen sechsstellige Summen derzeit keine Rolle. Aus Sicht betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretung der Belegschaft stellt die jetzige Situation einen schweren Schlag dar. Aufgrund der Hetze durch die Geschäftsführung hat es in den letzten Wochen auch Austritte aus der IG Metall gegeben. Ein Termin zwischen Geschäftsführung und IG Metall Mitte September zu der im August erfolgten Kündigung aller 14 Tarifverträge durch die Geschäftsführung sowie der Wahlanfechtungs-Klage aufgrund drastischer Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz ist ohne Ergebnis verlaufen. Die Firma blieb beim Ausstieg aus
der Tarifbindung. In der Delegiertenversammlung der IG Metall Heidelberg am 25.09. wurde festgestellt: Man werde mit Unternehmen, die aus dem Tarifvertrag aussteigen, keine Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten. Die Aufträge bei Lamy (Füllhalter-Jubiläumsgeschenke) müssten daher von der IG Metall beendet werden. Im Zuge dieser Entwicklungen war der Arbeitsgerichtstermin zur Anfechtung der Betriebsratswahl zwischenzeitlich etwas in den Hintergrund getreten. Nach Einflussnahme durch die Geschäftsführung und eindeutigen Fehlern des Wahlvorstands hatten bei der Wahl im März zwei gegnerische, zur Geschäftsführung tendierende Listen zusammen einen Sitz mehr als die Liste der IG Metall erhalten und stellen seither auch die Vorsitzenden. Die Verhandlung am 25.09. dauerte zweieinhalb Stunden, die Hälfte davon Unterbrechungen. Schon zu Beginn stellten die Anwältin der Geschäftsführung und ein für die Betriebsratsmehrheit anwesender zweiter Anwalt einen Antrag auf Befangenheit gegen die Beisitzerin für die Arbeitnehmerseite, wegen Mitgliedschaft in der IG Metall. Nach fast einer Stunde lehnte das Gericht in kurzzeitig geänderter Besetzung den Antrag ab.
 
Die IG Metall und ihr Rechtsanwalt hatten per Schriftsatz in 24 (!) Punkten eindeutige Verstöße gegen die Wahlvorschriften nachgewiesen. So wurden nur neun statt 11 Betriebsratsmitglieder gewählt, obwohl die Beschäftigtenzahl unstrittig über 400 lag. Und eine der drei Listen hatte nicht genügend Stützunterschriften. Dem konnte die Gegenseite nichts entgegensetzen, musste Verstöße sogar teilweise selbst einräumen. Einziges „Argument“: Die IG Metall habe die Anfechtung erst eingereicht, als ihre Liste die Wahl verloren habe; dies sei Rechtsmissbrauch. Tatsächlich hatte IG Metall-Sekretär Baloglu schon in einer Betriebsratssitzung im Frühjahr ausdrücklich auf die Fehler aufmerksam gemacht und gebeten, den Wahlvorstand zu einer Neuansetzung des Wahlausschreibens aufzufordern. Die IG Metall sieht auch
im Verlauf des Verhandlungstermins eine Bestätigung, dass das Arbeitsgericht zu keiner anderen Entscheidung als der Rechtmäßigkeit der Wahlanfechtung kommen könne, mit der Folge Neuwahl. Das Gericht hat die Urteilsverkündung auf 16.10. um 11.30 Uhr festgesetzt.
 
Beschäftigte und IG Metall werden um tarifliche Rechte kämpfen müssen
 
Die IG Metall sieht inzwischen ihr Hauptaugenmerk darin zu versuchen, in der Belegschaft in naher Zukunft wieder Einigkeit und Geschlossenheit zu erreichen. Ziel ist, Beschäftigung, Entgelt- und Ar
beitsbedingungen weiter tariflich zusichern. Mit dem Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“), Urlaubsabkommen und Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (Kündigungsfrist jeweils zum 30.09.18) gelten ab kommender Woche die ersten drei Tarifverträge als ausgelaufen. Der Manteltarifvertrag und der Tarifvertrag Entgelte laufen zum 30.11.18 und 31.03.19 aus.
Die Geschäftsführung hat, um die Belegschaft zu beruhigen und Unmut vorzubeugen, am 21.08. in einer „Mitarbeiterversammlung“ und mit einer „Hausmitteilung“ an alle Beschäftigten vorgebaut: „Uns ist es besonders wichtig zu betonen, dass der Austritt zu keinerlei Einschnitten für Sie führen wird. Die Inhalte der bestehenden tariflichen Regelungen bleiben erhalten. Wir erwarten, dass in der kommenden Zeit jetzt noch massiver versucht wird Sie zu verunsichern. Daher geben wir Ihnen, den Mitarbeitern, die heute bei Lamy direkt beschäftigt sind, zehn Jahre Beschäftigungssicherung – wie bisher im Tarifvertrag geregelt. Außerdem sichern wir die prozentuale Erhöhung der Entgelttabelle – mindestens wie sie in der Metallindustrie flächendeckend gilt – für die nächsten 10 Jahre zu.“
Dass dies im Zweifel wenig bis nichts wert ist, könnte sich vielleicht schon in naher Zukunft erweisen. Seit dem überraschenden Rausschmiss des alten Geschäftsführers Anfang Juni nach 12 Jahren (Handelsblatt: „Genaue Gründe nicht bekannt“) sind bereits spürbare Auftragsrückgänge zu verzeichnen. Erste mögliche personelle Maßnahmen sind in der „Hausmitteilung“ der Geschäftsfüh
rung bereits angedeutet, wenn dort von den „direkt bei Lamy Beschäftigten“ gesprochen wird. Denn nach wie vor ist im Betrieb noch eine größere Zahl von Leiharbeitern, die wohl bei „Beendigungen“
zuerst dran glauben müssten. Aber auch zu Forderungen an die Stammbelegschaft, per Einzelarbeitsvertrag auf Leistungen zu verzichten, dürfte es bei drastischeren Auftrags- und Ertragseinbrüchen nicht weit sein, um die Firma „vor Schlimmerem zu bewahren“.

Die IG Metall hat Anfang September alle Mitglieder bei Lamy angeschrieben: „Zunächst gelten die Tarifverträge trotz der Kündigung verbindlich weiter, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, die tariflichen Reglungen einzuhalten. Dies gilt nach dem Tarifvertragsgesetz so lange, bis der Tarifvertrag durch eine andere Abmachung ersetzt wird. Dies wäre der Fall, wenn Du selbst einen neuen Arbeitsvertrag mit neuen Bedingungen vereinbarst oder wir einen neuen Tarifvertrag mit der Firma Lamy abschließen.“ Das Schreiben endet: „Unsere Empfehlung: Sollte die Firma Lamy mit Dir einen neuen Arbeitsvertrag oder einen Zusatz zu Deinem Arbeitsvertrag vereinbaren wollen, nutze unsere Rechtssprechstunde in der Geschäftsstelle. Lass uns gemeinsam Deinen neuen Vertrag prüfen, bevor Du diesen unter
schreibst.“ Seit Mitte August werden bei Lamy auch vorgeschriebene Formbriefe zum Austritt aus der IG Metall lanciert und verteilt, in die nur noch Adresse, Datum und Mitgliedsnummer einzutragen sind. Im Hinblick darauf hat die IG Metall in dem betreffenden Mitglieder-Anschreiben hinzugefügt: „Für Beschäftigte, die zum Kündigungszeitpunkt der Tarifverträge nicht Mitglied der IG Metall sind, gelten die tariflichen Regelungen nicht zwingend. Dies ist unabhängig davon, ob sie nicht Mitglied waren oder ihre Mitgliedschaft beendet haben. Der Arbeitgeber muss sich gegenüber diesen Beschäftigten nicht mehr an die Tarifverträge halten.“ Sollte es zu Verschlechterungen kommen, wäre es wohl mit einigen Schwierigkeiten verbunden, die Tarifbedingungen zu halten und zurückzuholen.
 
mho



Vorwurf Wahlbeeinflussung und Betriebsrats-Mobbing bei Lamy in Heidelberg IG Metall hat Wahl angefochten und geht gegen Betriebsrats-Entlassung vor – Geschäftsführung kündigt Tarifverträge und Tarifbindung

Beim Schreibgeräte-Hersteller Lamy haben sich im Juli/August die Vorkommnisse überschlagen: Ende Juli hatte die IG Metall Heidelberg die im März 2018 durchgeführte Betriebsratswahl vor dem Arbeitsgericht angefochten. Grund: Eine „Vielzahl verschiedener gravierender Verstöße“ (Mannheimer Morgen, 03.08.) gegen das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung bei Ablauf und Durchführung der Wahl. Anfang August kündigte die Geschäftsführung daraufhin das Betriebsratsmitglied Jürgen Böhm (bis zur Wahl Vorsitzender) außerordentlich, fristlos und verwies ihn per Hausverbot des Betriebes. Die derzeitige Mehrheitsfraktion im Betriebsrat leitete Mitte August ein gerichtliches Beschlussverfahren zum Ausschluss des Betriebsratsmitglieds aus dem Gremium ein. Am 21.08. hat die Geschäftsführung in einem Schreiben an die IG Metall weiter eskaliert: „Sämtliche bestehenden (14) Tarifverträge nebst Zusatzabreden (wurden) unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum nächst möglichen Termin“ gekündigt und der Ausstieg aus der Tarifbindung erklärt.

  Über eine einstweilige Verfügung zur sofortigen Weiterbeschäftigung des entlassenen Kollegen hat das Arbeitsgericht am 24.08. verhandelt. Drei Tage danach hat die IG Metall die Geschäftsführung zum „direkten Dialog“ aufgefordert, um die Streitpunkte Wahlanfechtung, Kündigung der Tarifverträge und Auflösung der Zusammenarbeit aus der Welt zu schaffen. Die Firma habe sich laut IG Metall kurz darauf auch bereit erklärt, hierfür einen Termin vorzuschlagen. Erste Gespräche sollen in der ersten September-Woche vorgesehen sein. Auch die Anwälte wollen sich erneut treffen, nachdem ein Termin am 28.08. erfolglos blieb. Gleichzeitig hat das entlassene Betriebsratsmitglied „zur Vermeidung von Zeitdruck“ den Antrag auf einstweilige Verfügung zur sofortigen Weiterbeschäftigung zurückgezogen. Das hierzu auf 31.08. festgesetzte Gerichtsurteil entfiel. Der Kammertermin zur Anfechtung der Betriebsratswahl ist vom Gericht auf 25.09.18 angesetzt. Die zunächst auf 18.09.18 festgelegte Verhandlung zum Beschlussverfahren (Ausschluss des Betriebsratsmitglieds aus dem Gremium) wurde auf 28.09. verschoben. Die Verhandlung der Klage gegen die Kündigung ist auf 19.11. terminiert.

 „Über Geld reden wir nicht“

Am Gerichtstermin betreffend einstweilige Verfügung zur Weiterbeschäftigung haben am 24.08. im übervollen Saal und auf den Gängen rund 60 Unterstützerinnen und Unterstützer von Jürgen Böhm teilgenommen. Auch aus Mannheim waren Vertreter der Initiative gegen Betriebsrats-Mobbing mit entsprechenden T-Shirts gekommen. Die Anwältin der Firma sprach von „völlig zerstörtem Vertrauen“ gegenüber dem gekündigten Betriebsratsmitglied, in offensichtlicher Absicht, das Arbeitsverhältnis gerichtlich unter Abfindung auflösen zu lassen. Der Anwalt des Metallers lehnte dies kategorisch ab: „Über Geld reden wir nicht.“ Im Beisein von Presse und SWR-Fernsehen hat das Gericht erklärt, man sei „nicht sicher, ob ein Eilverfahren der richtige Weg“ sei und den Vorschlag eines „Gütegerichtsverfahrens mit Mediation“ gemacht. Während die Firmenanwältin dies „gerne der Geschäftsführung übermittelt hätte“, wurde der Vorschlag vom Rechtsanwalt des Betriebsratsmitglieds abgelehnt, weil dies bis zu zehn Wochen dauere. Darauf hat das Gericht nach knapp zwei Stunden den Beteiligten eine einwöchige Frist für gütliche Vergleichsgespräche gesetzt, ansonsten werde am 31.08. ein Urteil ergehen. In der Verhandlung hatte das Gericht aber angedeutet, eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren sei nur möglich, wenn die Kündigung „völlig offensichtlich“ und „für jeden erkennbar unbegründet“ sei. Es handele sich hier jedoch um einen nicht gänzlich geklärten Vorgang.

Betriebsratswahl-Anfechtung – einmaliger Vorgang

Dass Beschäftigte oder die IG Metall sich zu einer Wahlanfechtung gezwungen sehen, daran kann sich in den letzten Jahrzehnten in Heidelberg niemand erinnern. Laut IG Metall lag die Zahl der Wahlberechtigten bei Lamy zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens über 400, so dass 11 Betriebsratsmitglieder zu wählen waren. Der Wahlvorstand habe jedoch gesetzwidrig eine große Zahl der rund 100 zu der Zeit beschäftigten Leiharbeiter und befristet Beschäftigten nicht als Wahlberechtigte anerkannt und nur neun Betriebsratsmitglieder wählen lassen. Weiter wies eine der drei eingereichten Listen nicht die notwendige Zahl von Unterstützungsunterschriften auf, und es nahmen auch Personen an der Wahl teil, die nicht wahlberechtigt waren. Darüber hinaus sollen bei der Auszählung gültige Stimmen als ungültig gewertet worden sein.

Bewerbern einer Liste waren nach IG Metall-Angaben vor der Wahl von Führungskräften des Unternehmens außerdem besondere Vorteile gewährt worden: „Sie durften zum Beispiel Dienstgeräte während der Arbeitszeit für ihren Wahlkampf nutzen“ (nach Rhein-Neckar-Zeitung, 02.08.) und „Flugblätter auf Firmenpapier drucken“ (MM, 16.08.) Die Kandidaten der IG Metall-Liste seien dagegen in ihren Aktivitäten behindert worden und durften während der Arbeitszeit keine Infoblätter verteilen. Damit habe die Firma in den Wahlkampf eingegriffen, ihre Neutralitätspflicht verletzt, Manipulation betrieben und gegen demokratische Standards verstoßen, so die IG Metall. Wenn dem IG Metall-Antrag am 25.09. vom Gericht stattgegeben wird, muss die Wahl wiederholt werden.

IG Metall: Betriebsrats-Kündigung „ungeheurer Angriff“

Das gekündigte Betriebsratsmitglied Jürgen Böhm ist 58 Jahre alt und arbeitet seit 24 Jahren bei Lamy. Er war 20 Jahre Mitglied im Betriebsrat, jahrelang stellvertretender Vorsitzender und zuletzt bis Frühjahr 2018 vier Jahre Vorsitzender. Auch im IG Metall-Ortsvorstand ist er schon viele Jahre. Für die IG Metall handelt es sich um eine „fristlose Kündigung eines unbequemen Betriebsratskollegen aus völlig fadenscheinigen Gründen“. Laut IG Metall-Sekretär Türker Baloglu soll Jürgen Böhm in einer Besprechung, die schon über ein halbes Jahr her ist, angeblich „die Unwahrheit gesagt“ haben. Wenn überhaupt, sind „Kündigungen aus wichtigem Grund“ laut Gesetz nur möglich, wenn sie „innerhalb zwei Wochen nach Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen“ erfolgen. Der MM vom 16.08. schreibt: „Damals habe der Personalleiter den Betriebsratschef aufgefordert, auf einen Kollegen einzuwirken, der Ärger mit seinem Vorgesetzten hatte. Der Betriebsratschef habe dem Kollegen stattdessen einen Anwalt empfohlen – dem Personalleiter gegenüber später aber schriftlich behauptet, er habe versucht, den Kollegen im Sinne der Firma umzustimmen.“

Nach Einschätzung der IG Metall hat die Geschäftsführung ab Anfang August auf totale Eskalation gesetzt: „Der Umgang des neuen Geschäftsführers gegenüber den Beschäftigten und Gewerkschaftern im Besonderen ist ein Skandal“ (RNZ, 09.08.) Erst werde in die Betriebsratswahl eingegriffen, dann der ehemalige Betriebsratsvorsitzende gemobbt und schließlich offensichtlich falsch außerordentlich gekündigt. Der Kollege habe sich gegenüber dem Unternehmen stets loyal verhalten. Der neue Umgang sei besonders ungerechtfertigt, da die Beschäftigten gegenüber der Firma in wirtschaftlich schwierigen Zeiten durch Entgeltverzicht großes Entgegenkommen gezeigt hätten.

Die IG Metall sieht in den Vorgängen einen „ungeheuerlicher Angriff auf die gesetzlichen und gewerkschaftlichen Rechte der Beschäftigten im Betrieb“. Geschäftsführer Utsch greife mit seinem Verhalten nicht nur den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden an, sondern schade der Belegschaft und letztlich der Marke Lamy. Offensichtlich habe die Geschäftsführung verhindern wollen, dass Kollege Böhm bei einer Neuwahl wieder in den Betriebsrat gewählt werde. Dass sich eine Mehrheit des Betriebsrats einem Kollegen gegenüber nicht solidarisch gezeigt habe, darüber sei die IG Metall „verärgert“: „Das macht man nicht.“

Die Unternehmensführung zeigte sich Anfang August gegenüber der Presse „überrascht“: Die Betriebsratswahl sei „nicht zu beanstanden“, alles sei „mit rechten Dingen zugegangen“. Man habe „die Wahl nicht beeinflusst“. Ebenso habe die Kündigung des Betriebsratsmitglieds „nichts mit der Wahlanfechtung zu tun“, es gebe „wirksame Gründe“. Auch der Betriebsrat habe der Kündigung zugestimmt. Das sei ein „Beleg“ dafür, dass ein „wichtiger Grund“ vorliege, wird eine Sprecherin des Unternehmens von der RNZ zitiert.

  Die Firma in Heidelberg-Wieblingen ist bis heute Familienbetrieb, gegründet 1930 von C. Josef Lamy.

  Nach 12 Jahren hat Miteigentümerin Vera Lamy Anfang Juni 2018 in einer Presseerklärung überraschend mitgeteilt, man habe sich von Geschäftsführer Rösner „aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über die strategische Ausrichtung“ getrennt. Auch mit der Digitalisierung sei man nicht schnell genug voran gekommen, heißt es offiziell. Selbst das „Handelsblatt“ kommentierte am 04.07. vielsagend: „Rösner hatte Lamy zurück zu alter Größe verholfen. Die genauen Gründe für die Veränderung an der Firmenspitze des Füllerherstellers sind nicht bekannt.“ Die neue Unternehmensführung besteht aus einem „Führungsteam“ mit Beate Oblau, Thomas Trapp und Geschäftsführer Peter Dan Utsch. Besonders letzterer, seit zehn Jahren im Betrieb, gilt laut IG Metall im Verbund mit Personalchef Volker Schirle (seit zwei Jahren bei Lamy) als Hardliner und Gewerkschaftsgegner.

„Wir haben in der jüngsten Zeit bereits vieles auf den Weg gebracht. Ein wichtiges Anliegen der neuen Geschäftsführung ist auch die Unternehmenskultur. Gemeinsam wollen die drei Geschäftsführer das Wir-Gefühl, das im Familienunternehmen Lamy stets eine große Rolle spielte, wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Das ist ganz im Sinne der Familie Lamy, die nach wie vor Inhaber des Unternehmens ist“ (zitiert nach lifePR/Lamy Shop GmbH). Vorauseilende Verteidigungshaltung und der Versuch der Belegschafts-Einbindung waren ebenso wenig zu überhören wie Andeutungen möglicher Verlagerungen oder sogar einer Unternehmensveräußerung, die als Gerüchte immer wieder mal im Betrieb umgingen.

Immer neue Spaltungsversuche durch die Geschäftsführung

Tatsächlich hat es die neue Geschäftsführung in wenigen Wochen geschafft, dass das Image des fast 90jährigen, renommierten Traditionsunternehmens nicht nur in der Region angeschlagen ist. In der Belegschaft ist nach den drastischen Maßnahmen der letzten Wochen Verunsicherung spürbar. Die Geschäftsführer haben am Tag der Kündigung sämtlicher 14 im Betrieb geltender Tarifverträge (mit Fristen zum 30.11.18 bis 31.12.19) eine „Mitarbeiterversammlung“ einberufen und die Belegschaft darüber in Kenntnis gesetzt.

Seit Anfang August hat die Geschäftsführung zu immer neuen Spaltungsmanövern gegriffen. Zuletzt gingen im Betrieb sogar Vordrucke für Gewerkschaftsaustritte um, in die nur noch Name und Unterschrift einzutragen sind. Bei der IG Metall sind allerdings nur wenige eingegangen. In der RNZ vom 18./19.08. war bereits aus einem „Offenen Brief“ an den IG Metall-Bevollmächtigen Mirko Geiger zitiert worden, unterzeichnet von einem Drittel der Beschäftigten: Die „aggressive und unfaire Kampagne gegen unsere Firma und die neue Geschäftsführung (sei) sofort zu stoppen“. Laut IG Metall war dies nicht der erste Brief dieser Art mit „erzwungenen Unterschriften“. In dem Brief heißt es weiter, vor allem Geschäftsführer Utsch sei „jeden Tag für die Menschen in der Fertigung da“. Man stehe auch hinter der Betriebsrats-Mehrheit. IG Metall-Sekretär Türker Baloglu stellt dagegen laut RNZ dazu fest: „Schon vor einigen Wochen, als die IG Metall die Betriebsratswahl angefochten hat, habe es einen solchen Brief gegeben, Damals hätten Beschäftigte bei der IG Metall angerufen und sich entschuldigt, dass sie den Brief unterschrieben haben – sie wollten nicht unter Beobachtung der Firma stehen, wenn sie nicht unterschreiben. Baloglu fordert Lamy-Geschäftsführer Utsch auf, diese ‚miesen Tricks‘ zu unterlassen und keinen Druck auf die Beschäftigten auszuüben“.

Solidarität mit dem entlassenen Betriebsrats-Kollegen – Sofortige Wiedereinstellung!

Der Richter hat am 24.08. zur Kündigung vorab ausgeführt: Die Hürden für eine fristlose Entlassung eines Betriebsratsmitglieds, zudem auch laut Tarifvertrag aufgrund Alterssicherung nicht mehr ordentlich kündbar und darüberhinaus ohne vorherige Abmahnung seien im Allgemeinen sehr hoch. Die IG Metall sieht darin „eindeutige Signale“ und geht davon aus, dass Jürgen Böhm den Kündigungschutzprozess gewinnt. Der Lamy-Sprecher wird dagegen vom Mannheimer Morgen auch am 31.08. weiterhin zitiert: „Wir haben unseren Standpunkt mehrfach deutlich gemacht.“ Ob die Eigentümerfamilie oder der Lamy-Beirat die um sich schlagende neue Geschäftsführung mittlerweile etwas zurückgepfiffen haben oder noch zurückpfeifen, um eine weitere Zuspitzung zu vermeiden, wird sich zeigen.

  Bei Jürgen Böhm und der IG Metall sind seit Anfang August nicht nur aus Heidelberger und Mannheimer Betrieben viele Solidaritätsschreiben eingegangen. Auch in Leserbriefen an die örtliche und regionale Presse wurde die sofortige Wiedereinstellung des entlassenen Interessenvertreters gefordert. Am 13.08. hat die IG Metall auch bundesweit über das Gewerkschafts- und Betriebsrats-Mobbing bei Lamy informiert („Lamy setzt den Tintenkiller an“). Überregionale Organe wie die „junge Welt“ („Lamy versucht Betriebsrat zu ‚löschen’“), „work watch“ („Lamy: Bossing, Union Busting beim Füllerkönig“) oder „labournet“ haben dies ebenfalls aufgegriffen. Am 17.08. hat das SWR-Radio ein im Internet aufzurufendes Interview mit Jürgen Böhm und Türker Baloglu gesendet. Bei der IG Metall Heidelberg sind, falls erforderlich, für die Zeit nach den Sommerferien anlässlich der Arbeitsgerichts-Verhandlung zur Anfechtung der Betriebsratswahl am 25.09 weitere Aktionen vorgesehen, auch in der Öffentlichkeit.

mho




Vorwurf Wahlbeeinflussung und Betriebsrats-Mobbing bei Lamy in Heidelberg

IG Metall ficht Wahl an und geht gegen Entlassung ei­nes Betriebsrats-Mit­glieds vor – Geschäftsführung kündigt alle Tarifverträge

Beim Schreibgeräte-Hersteller Lamy wurde die im März 2018 durchgeführte Betriebsrats­wahl vor dem Arbeits­gericht ange­fochten. Dies gab die IG Metall Heidelberg Ende Juli be­kannt. Grund: Eine „Vielzahl verschiedener gravierender Verstöße“ (Mannheimer Morgen, 03.08.18) gegen das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlord­nung bei Ablauf und Durch­führung der Wahl. Da die Güteverhandlung keine Einigung brachte, hat das Ge­richt einen Kammertermin auf 25.09.18 angesetzt. Wenn dem IG Metall-Antrag stattgegeben wird, muss die Wahl wiederholt werden. Kurz nach der Wahlanfechtung hat die Lamy-Geschäfts­führung Anfang August ein Betriebs­ratsmitglied (bis zur Wahl Vorsitzender) außeror­dentlich gekün­digt und des Betriebes verwiesen. Der Kollege klagt gegen die fristlose Entlas­sung. Au­ßerdem ist gerichtlich seine Weiterbeschäfti­gung per einstweiliger Verfü­gung bean­tragt, worüber am 24.08.18 erstmals verhandelt wird. In der Rhein-Neckar-Zeitung vom 18./19.08.18 wird aus einem „Offenen Brief an die IG Metall“ zitiert (unterzeichnet von knapp ei­nem Drittel der Beschäftig­ten), die „aggressive und unfaire Kampagne gegen unsere Firma und die neue Ge­schäftsführung sofort zu stop­pen“. Laut IG Metall ist dies nicht der erste Brief dieser Art mit „erzwungenen Un­terschriften“. Die derzeitige Mehrheits­fraktion im Be­triebsrat hat sich Mitte August auch dazu hergegeben und vor Gericht ein Beschluss­verfahren zum Ausschluss des ge­kündigten Betriebs­ratsmitglieds ein­geleitet. Die Güteverhandlung in diesem vierten Prozess findet laut „SWR Aktuell“ am 05.09.18 statt. Am 21.08.18 hat die Geschäftsführung zuletzt in ei­nem Schreiben an die IG Metall eine weitere Eskalation vollzogen und „sämtliche bestehenden Tarifverträge nebst Zusatzabreden unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum nächst möglichen Termin“ gekündigt.

Dass Beschäftigte oder die IG Metall sich zu einer Wahlanfechtung gezwungen sehen, daran kann sich in den letzten Jahrzehnten in Heidelberg niemand erinnern. Laut IG Metall lag die Zahl der Wahlberechtigten bei Lamy zum Zeit­punkt des Wahlausschreibens über 400, so dass 11 Betriebs­ratsmitglieder zu wählen waren. Der Wahlvorstand habe je­doch gesetzwidrig eine große Zahl der rund 100 zu der Zeit beschäftigten Leiharbeiter und befristet Beschäftigten nicht als Wahlberech­tigte an­erkannt und nur neun Betriebsrats­mitglieder wählen lassen. Weiter wies eine der drei eingereich­ten Listen nicht die notwendige Zahl von Unterstützungsunterschriften auf, und es nah­men auch Personen an der Wahl teil, die nicht wahlberechtigt waren. Darüber hinaus sollen bei der Aus­zählung gültige Stimmen als ungültig gewertet worden sein.

Bewerbern einer Liste waren nach IG Metall-Angaben vor der Wahl von Führungskräften des Un­ternehmens außer­dem besondere Vorteile gewährt worden: „Sie durften zum Beispiel Dienstgeräte während der Arbeitszeit für ihren Wahlkampf nutzen“ (nach Rhein-Neckar-Zeitung, 02.08.18) und „Flugblätter auf Firmenpapier drucken“ (Mannhei­mer Morgen, 16.08.18). Die Kandi­daten der IG Metall-Liste seien dagegen in ihren Aktivitä­ten behindert worden und durf­ten wäh­rend der Arbeitszeit keine Infoblätter verteilen. Damit habe die Firma in den Wahlkampf eingegrif­fen, ihre Neutralitäts­pflicht ver­letzt, Ma­nipulation betrieben und gegen demokratische Standards verstoßen, so die IG Metall.

Das gekündigte Betriebsratsmitglied Jürgen Böhm ist 58 Jahre alt, arbeitet seit 25 Jahren bei Lamy, war jahrelang stellvertreten­der Be­triebsratsvorsitzender und zuletzt bis Frühjahr 2018 vier Jahre Vorsitzender. Auch im IG Me­tall-Ortsvorstand ist er schon viele Jahre Mitglied. Für die IG Metall han­delt es sich um eine „fristlose Kündigung eines un­bequemen Betriebs­ratskollegen aus völlig fadenscheinigen Grün­den“. Laut IG Metall-Sekretär Türker Baloglu soll er in einer Bespre­chung, die schon über ein halbes Jahr her ist, angeblich „die Unwahrheit gesagt“ haben. Wenn überhaupt, sind „Kündigungen aus wichtigem Grund“ laut Gesetz nur möglich, wenn sie „innerhalb zwei Wochen nach Kenntnis der für die Kündi­gung maßgebenden Tatsa­chen“ erfolgen. Der Mannheimer Morgen vom 16.08.18 schreibt dazu: „Da­mals habe der Personalleiter den Betriebsratschef aufgefordert, auf einen Kollegen einzuwirken, der Ärger mit seinem Vorgesetzten hatte. Der Be­triebsratschef habe dem Kollegen stattdessen einen Anwalt empfohlen – dem Per­sonalleiter gegenüber später aber schriftlich behauptet, er habe versucht, den Kollegen im Sinne der Firma umzustim­men.“

Nach Einschätzung der IG Metall setzt die Geschäfts­führung auf totale Eskalation: „Der Umgang des neuen Ge­schäftsführers gegenüber den Beschäftig­ten und Gewerkschaftern im Beson­deren ist ein Skandal“ (RNZ, 09.08.18). Erst werde in die Be­triebsratswahl ein­gegriffen, dann der ehemalige Betriebsratsvorsitzende gemobbt und schließlich offensichtlich falsch außerordentlich gekündigt. Der Kollege habe sich gegenüber dem Unterneh­men stets loyal verhal­ten. Der neue Um­gang sei be­sonders ungerechtfertigt, da die Be­schäftigten gegenüber der Firma in wirtschaftlich schwierigen Zeiten durch Entgeltverzicht großes Entgegenkommen gezeigt hätten.

Die IG Metall sieht in den Vorgängen einen „ungeheuerlicher Angriff auf die gesetzlichen und gewerkschaft­lichen Rechte der Be­schäftigten im Betrieb“. Geschäftsführer Utsch greife mit sei­nem Verhalten nicht nur den ehemaligen Be­triebsratsvorsitzenden an, sondern schade der Beleg­schaft und letztlich der Marke Lamy. Offensichtlich wolle die Ge­schäftsführung verhindern, dass Kollege Böhm bei einer Neuwahl wieder in den Betriebsrat gewählt werde. Dass sich eine Mehrheit des Betriebsrats einem Kolle­gen ge­genüber nicht solidarisch gezeigt habe, darüber sei die IG Metall „ver­ärgert“: „Das macht man nicht.“

Lamy ist Marktführer mit extrem hohen Umsatz- und Gewinnsteigerungsraten

Die Unternehmensführung zeigte sich Anfang August gegenüber der Presse „überrascht“: Die Betriebsratswahl sei „nicht zu beanstan­den“, alles sei „mit rechten Dingen zugegangen“. Man habe „die Wahl nicht beeinflusst“. Ebenso habe die Kündigung des Betriebsratsmitglieds „nichts mit der Wahlanfechtung zu tun“, es gebe „wirksame Gründe“. Auch der Betriebsrat habe der Kündigung zugestimmt. Das sei ein „Beleg“ dafür, dass ein „wichtiger Grund“ vorliege, wird eine Sprecherin des Unternehmens von der RNZ zitiert.

Die Firma in Heidelberg-Wieblingen wurde 1930 von C. Josef Lamy gegründet und ist bis heute Fa­milienbetrieb. 1973 hat Sohn Manfred Lamy als Allein-Geschäftsführer das Unternehmen über­nommen. 2006 ist er in den neugegründeten Firmenbeirat gewech­selt. Seine Tochter Vera Lamy und ihr Bruder Markus Lamy halten seither in dritter Generation als Gesellschafter gemeinsam die Mehrheit in der GmbH. Als Ge­schäftsführer wurde vor 12 Jahren Bernhard Rösner be­stellt.

1994 konnte erstmals ein Umsatz von über 100 Millionen DM verzeichnet werden. 2005 lag er bei 48 Millionen Euro. Sechs Jahre später titelte die „Frankfurter Allgemeine“: „Lamy geht es gut, einfach nur gut.“ 2009 hatte Geschäftsführer Rösner in einem Inter­view mit dem „Handelsblatt“ erklärt: Man wolle sich weder im „Niedrigpreisseg­ment der asia­tischen Kon­kurrenz“ bewegen noch im „Lu­xussegment von Montblanc, Cleo und Montegrappa“ und sehe die eigene Nische als „Premium“. 2016 wurde die 100 Mil­lionen-Umsatzmarke in Euro übertroffen. Lamy ist in der BRD und Eu­ropa Marktführer und gilt welt­weit als „Designmarke“ und „Lifesty­leprodukt“. Im Re­kordjahr 2017 wur­den neun Mil­lionen Schreibgeräte herge­stellt und ein Umsatz von 130 Millionen Euro er­zielt, bei einem Ex­portanteil von 40 Pro­zent in über 60 Länder. Bis heute betont die Firma: „Nach wie vor wird bei uns alles in Deutsch­land produ­ziert.“ Laut „Han­delsblatt“ liege die Ferti­gungstiefe bei 90 Prozent.

Nachdem die Um­satzrendite bei Lamy laut Geschäftsbericht schon 2016 mit „über 30 Prozent“ (IG Metall) extrem hoch war, soll es 2017 sogar Richtung 40 Prozent gegangen sein. Mit derart exorbitanten Gewinnen hat das Produkti­onsunternehmen zuletzt zu den profitabels­ten in der deutschen Indus­trie gezählt. Die Umsatzverdoppelung in den letz­ten zehn Jahren wurde neben effizienteren Ab­läufen hauptsächlich durch extreme Produkti­vitätssteigerungen erreicht. Die Stammbelegschaft (2009 im Schnitt 320 Beschäftigte, 2017 rund 400) wurde nur gering­fügig erhöht. Von den jah­relangen Rekordpro­fiten kommt laut IG Metall bei den Beschäftig­ten aber „nur wenig an“. Auch der entlassene ehema­lige Betriebsratsvor­sitzende habe klar gesagt: Die Beschäftigten hätten das Unterneh­men in schlechten Zeiten gerettet; jetzt in guten Zeiten könne der Betrieb auch mal was für die Beschäftigten tun. Das habe der Geschäfts­führung anschei­nend nicht gepasst.

Der Organisationsgrad der IG Metall bei Lamy ist von rund 35 Prozent vor sechs Jahren einschließlich der auf Basis von Leiharbeit Beschäftigten bis 2017 auf über 50 Prozent ge­stiegen. Es gelten eigene Tarifverträge der „Füllhalterin­dustrie“, die von der IG Me­tall Heidelberg mit Lamy vereinbart werden. Auch die IG Metall zählt seit Jah­ren zu den Kun­den. 2018 hat sie jedoch ihre Auftragsorder halbiert. 2013 wurden zum Bei­spiel noch bundes­weit 30 000 Jubilä­umsgeschenke be­stellt. Für Mit­glieder mit 25- und 40-jähri­ger Gewerkschaftszugehörigkeit gab es Lamy-Schreib­geräte, mit eingraviertem IG Metall-Logo und Name des Mitglieds.

Nach 12 Jahren hat Miteigentümerin Vera Lamy Anfang Juni 2018 in einer Presseerklärung über­raschend mitgeteilt, man habe sich von Geschäftsführer Rösner „aufgrund unterschiedlicher Auffas­sungen über die strategische Ausrich­tung“ getrennt. So sei man auch mit der Di­gitalisierung nicht schnell genug voran gekommen, heißt es offiziell. Selbst das „Handelsblatt“ kommentiert dies am 04.07.18 vielsagend: „Rösner hatte Lamy zurück zu alter Größe verholfen. Die genau­en Gründe für die Veränderung an der Fir­menspitze des Füllerherstellers sind nicht be­kannt.“ Die neue Unterneh­mensführung besteht aus einem „Führungs­team“ mit Beate Oblau, Thomas Trapp und Geschäftsfüh­rer Peter Dan Utsch. Besonders letzterer, seit zehn Jahren im Betrieb, gilt im Verbund mit Personal­chef Volker Schirle (seit zwei Jahren bei Lamy) laut IG Metall als Hard­liner und Gewerkschaftsgegner.

Neue Geschäftsführung schießt aus allen Rohren gegen gewerkschaftliche Interessenvertretung – Unterneh­mens-Image angekratzt

Nachdem inzwischen die Beschäftigung einer größeren Zahl von Leiharbeitern beendet wurde, hat Lamy derzeit noch rund 380 Be­schäftigte. Im Unternehmen gibt es mittlerweile vermehrt Sorgen, die Eigen­tümerfamilie habe in der Ver­gangenheit den Betrieb zu sehr als „Geld­maschine“ gesehen und nicht aus­reichend durch entsprechende Investitionen auf zu­künftige Entwicklungen vorbereitet. Außer­dem sind nach ständigen Rekordjahren seit Frühsommer spürbare Auf­tragseinbrüche festzu­stellen, nicht zuletzt im Zuge der Ablösung des bisherigen Ge­schäftsführers.

Die jüngsten Vorkommnisse dürften eine Reaktion darauf sein und Vorbereitung auf mögli­che be­vorstehende Spar­maßnahmen und betriebli­che Auseinan­dersetzungen. Während der ehemalige Geschäftsfüh­rer als eher „sozialpartner­schaftlich“ eingeschätzt wur­de, mit dem es eine „re­spektvolle Zusammen­arbeit“ gege­ben habe, kommt die IG Metall in­zwischen zu dem Schluss: „Seit dem Abgang von Rösner als La­my-Chef ist der Umgang des Unternehmens bei Perso­nal- und Sozialfragen ’schlagartig umge­schlagen‘. Das ver­ängstigt die Mitarbei­ter“ (nach RNZ, 09.08.18).

Die Eigentümer und der in der Firma installierte Beirat machen sich unterdessen im Zusammenhang mit den jüngsten Entwicklungen Sor­gen um das Image der Unternehmens in der Öffentlich­keit. Anläss­lich der Ablösung des jahrelangen Geschäftsfüh­rers hatte der Vor­sitzende des Beirats, Andreas Dornbracht, noch Anfang Juni von „kontinuierlicher Weiterentwick­lung der Unternehmens­kultur“ ge­sprochen. Zwei Tage bevor die IG Metall mit dem Rausschmiss des Be­triebsratsmitglieds an die Öffentlichkeit ging, hat die neue Geschäfts­führung am 07.08.18 die Aussage des Bei­rats schnell nach gebetet und eine Pressemitteilung abgesetzt:

„Wir haben in der jüngsten Zeit bereits vieles auf den Weg gebracht. Ein wichtiges Anliegen der neuen Geschäftsfüh­rung ist auch die Unternehmenskultur. Gemeinsam wollen die drei Geschäfts­führer das Wir-Gefühl, das im Familien­unternehmen Lamy stets eine große Rolle spielte, wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Das ist ganz im Sinne der Familie Lamy, die nach wie vor Inha­ber des Unternehmens ist“ (zitiert nach lifePR/Lamy Shop GmbH). Vorauseilende Vertei­digungshaltung und der Versuch der Beleg­schafts-Einbindung waren ebenso wenig zu überhören wie leise Andeu­tungen möglicher Verlagerungen oder einer Unternehmensveräußerung, die als Ge­rüchte im­mer mal wieder im Betrieb umgingen.

Gegen Spaltungsversuche durch die Geschäftsführung

Tatsächlich hat es die neue Geschäftsführung in wenigen Monaten geschafft, dass das Image des fast 90jährigen, renom­mierten Tra­ditionsunternehmens nicht nur in der Region angeschlagen ist. In der Belegschaft ist nach den Vorfäl­len der letzten Monate Verunsicherung spürbar. Die Geschäftsführer haben am 21.08.18, Tag der Kündigung sämtlicher 14 im Betrieb geltenden Tarifverträge (mit Fristen vom 30.11.18 bis 31.12.19), eine „Mitarbeiterversammlung“ einberu­fen und die Belegschaft hiervon in Kenntnis gesetzt. Außerdem ließ man folgende Hausmitteilung an alle Beschäftigte ab:

„Über Wochen waren wir einer aggressiven Kampagne durch die IG Metall Heidelberg ausgesetzt, die nicht nur uns als Geschäftsführung, sondern auch den Betriebsrat und Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Familien belastet hat. Die Art und Weise der Kommunikation seitens Hr. Geiger und die schädigende Außendarstellung durch die IG Metall Heidelberg, die auf wilden Spekulationen und haltlosen Vorwürfen beruhte, waren für uns alle stellenweise unerträglich. Deshalb hat sich die Geschäftsführung einstimmig entschlossen, die Zusammenarbeit mit Hr. Geiger und der IG Metall Heidelberg zu beenden.“

Zur „Beruhigung“ der Beschäftigten endet die Hausmitteilung mit dem (nach Ablauf der Kündigungsfristen rechtlich völlig wertlosen) Versprechen: „Uns ist besonders wichtig, an dieser Stelle zu betonen, dass der Austritt zu keinerlei Einschnitten für Sie führen wird. Die Inhalte der bestehenden tariflichen Regelungen bleiben erhalten. Daher geben wir Ihnen, den Mitarbeitern, die heute bei Lamy direkt beschäftigt sind, zehn Jahre Beschäftigungssicherung – wie bisher im Tarifvertrag geregelt. Außerdem sichern wir die prozentuale Erhöhung der Entgelttabelle – mindestens wie sie in der Metallindustrie flächendeckend gilt – für die nächsten 10 Jahre zu.“ Mit rechtlich haltbarer Arbeitsplatzsicherung, wie sie im gekündigten „Tarifvertrag zur Zukunftssicherung“ bisher gewährt war, hat dies nichts zu tun.

Die Geschäftsführung greift zu ständig neuen Spaltungsmanövern. In dem erwähnten „Offenen Brief“, unterzeichnet von 126 Beschäftigten, heißt es, vor allem Geschäftsführer Utsch sei „jeden Tag für die Menschen in der Fertigung da“. Man stehe auch hinter der Betriebsrats-Mehrheit. IG Me­tall-Sekretär Türker Baloglu wird in der RNZ vom 18./19.08.18 zitiert: „Schon vor einigen Wochen, als die IG Metall die Betriebsratswahl angefochten hat, habe es einen solchen Brief gegeben, Damals hätten Beschäftigte bei der IG Me­tall angerufen und sich entschuldigt, dass sie den Brief unterschrie­ben haben – sie wollten nicht unter Beobachtung der Firma stehen, wenn sie nicht unterschreiben. Baloglu fordert La­my-Geschäftsführer Utsch auf, diese ‚miesen Tricks‘ zu unterlassen und keinen Druck auf die Be­schäftigten auszuüben.“

Solidarität mit dem entlassenen Betriebsrats-Kollegen!

Ob die Eigentümerfamilie oder der Bei­rat die um sich schlagende neue Ge­schäftsführung noch zurückpfeifen, um eine weitere Zuspitzung zu vermeiden, wird sich zeigen.Bei Jürgen Böhm und der IG Metall sind seit Anfang August vor al­lem aus Heidelberger und Mann­heimer Betrieben viele Solidaritätsschrei­ben einge­gangen. Auch in Leserbriefen an die örtliche Presse (RNZ, 18./19.08.18) wurde die sofortig­e Wiederein­stellung des entlassenen Interessenvertreters gefor­dert. Am 13.08.18 hat die IG Metall auch bundes­weit auf ihrer Internetseite über das Gewerkschafts- und Betriebsrats-Mob­bing bei Lamy in­formiert („Lamy setzt den Tintenkiller an“). Überregionale Presseorgane wie die „junge Welt“ („Lamy versucht Betriebsrat zu ‚löschen’“) ha­ben dies ebenfalls aufgegriffen. Am 17.08.18 hat der SWR ein im Internet aufzurufendes Interview mit Jürgen Böhm und Tür­ker Baloglu gesendet. Auch zur Verhandlung am 24.08.18 hat sich das SWR-Fernsehen angekündigt. Bei der IG Metall Heidelberg sind für die Zeit nach den Sommer­ferien anlässlich der Arbeits­gerichts-Verhandlung Ende September weitere Aktionen vorgesehen, auch in der Öf­fentlichkeit.

 

mho