Fraktion LI.PAR.Tie. für ein Verbot der Hubertusjagd

Die Fraktion LI.PAR.Tie., ein Zusammenschluss der LINKEN, Die PARTEI und Tierschutzpartei im Gemeinderat, fordert das Verbot aller Formen der Treibjagd sowie der Hubertusjagd, die alljährlich um den Namenstag des heiligen Hubertus am 3. November herum stattfindet.

Für das Stadtgebiet Mannheim hat die Fraktion einen Verbotsantrag im Gemeinderat gestellt. Anlass war die Veranstaltung des Reitvereins Friedrichsfeld zusammen mit dem Schleppjagdclub am 7. November. Dort folgte der Hubertusmesse, einem Gottesdienst zu Ehren der Jagd auf dem Reiterhof in Friedrichsfeld, eine Schleppjagd auf Pferden unter Einsatz einer Jagdhundemeute durch den Dossenwald.

Der Mannheimer Morgen gab seinem Artikel vom 10.11.2021 über diese Veranstaltung die Überschrift: „Großer Spaß für Mensch und Tier“ Der tierschutzpolitische Sprecher der Fraktion, Stadtrat Andreas Parmentier (Tierschutzpartei), sieht aus ethischen Gründen in einer Jagd überhaupt keinen „großen Spaß für Mensch und Tier“ – ganz im Gegenteil. Aus unerfindlichen Gründen mag die Hubertusjagd vielleicht Spaß für die Jägerinnen und Jäger bedeutet haben, aber sicherlich nicht für die eingesetzten Pferde und das aufgescheuchte Wild. Und dass die Schleppjagd den gestressten Jagdhunden großen Spaß macht, darf ebenfalls bezweifelt werden.

Die Reaktionen der Jagdfans ließen nach Bekanntwerden des Verbotsantrags nicht lange auf sich warten. Auf Facebook kamen teils wüste Beschimpfungen und immer wieder der Vorwurf der Ahnungslosigkeit, ohne jedoch die Verbotsforderung sachlich zu entkräften. Andreas Parmentier wurde im Käfertaler Wald sogar angerempelt und beleidigt. Dazu rief der Täter die Parole: „Es lebe die Jagd!“

Warum die Kirche den Hubertustag immer noch als Jagdtag feiert, ist für Parmentier in der heutigen Zeit unverständlich und nicht mehr vertretbar. Der Hubertustag bezieht sich auf den heiligen Hubertus, der gemäß der Legende die Jagd aufgab, nachdem er beim Jagen einem Hirsch mit einem leuchtenden Kreuz zwischen dem Geweih begegnet war. Der Sinn der Hubertuslegende ist doch, dass der Mensch in Einklang und Frieden mit der Natur und den Tieren leben soll. Er sollte nicht der Jäger, sondern der Beschützer und Freund der Tiere sein. Wie heißt es dazu passend in der Bibel bei Markus 16,15 : „Gehet hinaus in den Wald und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen.“ Damit ist zweifelsfrei nicht das Jagen gemeint.

Die Hubertusjagd, eine Traditionsveranstaltung ohne Tradition, die erst in den 1950er Jahren in Deutschland aufkam, bietet auch keinen Nutzen für Flora und Fauna. Tiere, Wald und Flur werden heutzutage vielfältig geschützt. Es ist an der Zeit, sie auch vor der Hubertusjagd, einer martialischen Spaßveranstaltung einer kleinen, privilegierten Community, zu schützen.

 




LI.PAR.Tie. fordert öffentliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Noch immer sind Abtreibungen vom Gesetzgeber stark reglementiert und ein sehr kontrovers diskutiertes Thema in der Gesellschaft. Das wurde auch durch die Lesung aus dem „Tagebuch einer Abtreibungsärztin” im November letzten Jahres im Jugendkulturzentrum forum belegt: Die durch eine Verurteilung nach § 219a bekanntgewordene Gießener Medizinerin Kristina Hänel las vor mehr als 250 Zuhörerinnen und Zuhörern (KIM berichtete).

Der Paragraph 219a Strafgesetzbuch stellt „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ unter Strafe. Da hier der Begriff der „Werbung“ sehr weit gefasst ist, macht es der Gesetzgeber Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, fast unmöglich, Mädchen und Frauen bei einer ungewollten Schwangerschaft über dieses Angebot zu informieren. Diese Informationen sind auch kein vorgeschriebener Bestandteil des Beratungsgesprächs als zwingende Voraussetzung für einen legalen Abbruch gemäß § 218a.

Jedoch sind nach § 219a Absatz 4 Informationen über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht strafbar, wenn sie auf Informationen einer Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle oder einer Ärztekammer über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen.

Die Fraktion Li.PAR.Tie. hat deshalb auf Initiative der Stadträtin Lea Schöllkopf (Die PARTEI) einen Antrag im Gemeinderat gestellt, dass die Stadt Mannheim auf ihrer Internetseite www.mannheim.de Informationen über Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, direkt oder verlinkt auf eine Landes-Information und leicht auffindbar bereitstellt.

Die Notwendigkeit und das Recht, Informationen zu diesem Thema anzubieten, wird auch von fachlicher Seite bestätigt. So fordert der Berufsverband der Frauenärzte e.V. in Bezug auf den § 219a: „Sachgerechte medizinische Information darf nicht unter Strafe stehen.“

Unter anderem die Städte Berlin und Hamburg sowie Hannover mit Link auf eine Informationsseite des Landes Niedersachsen haben entsprechende Informationen auf ihren städtischen Onlineauftritten platziert.

Die Fraktion LI.PAR.Tie. hofft nun auf eine Mehrheit im Gemeinderat, damit Mädchen und Frauen aufgrund fehlender Informationen nicht mehr lebensgefährliche Abtreibungsmethoden anwenden. Dazu Lea Schöllkopf in gewohnter Die-PARTEI-Polemik: „Die dafür beliebten Kleiderbügel sollten nur noch dem Aufhängen von Kleidern dienen!“