Illegaler Protest gegen Impfaktion mündet in Angriff auf Pressefotografen (mit Fotogalerie)

In Speyer/Rhein fand am heutigen Nachmittag, 09.07.2021, ab 14 Uhr eine Impfaktion am Hans-Purrmann-Gymnasium statt. Die 500 Termine für SchülerInnen ab 12 Jahren für die Erstimpfung waren nach Bekanntgabe rasch vergeben. Impfgegner aus der Querdenker – und rechtsextremen Szene machten seit Tagen in einschlägig dafür bekannten Telegram-Kanälen mobil, um gegen die Impfaktion zu demonstrieren. Einige der „friedliebenden“ Querdenker und Impfgegner schien die Arbeit eines freien Fotoreporters derart zu stören, dass drei männliche Personen diesen angriffen.

 

Die Basis und Wählergruppe Schneider Hand in Hand

Interessierte BeobachterInnen müssen sich fragen, was die Querdenker-Partei Die Basis mit der stramm rechts-nationalen Wählergruppe Schneider in Speyer zu tun hat. Genauer gefragt: „Weshalb unterstützte Stadtrat Schneider den heutigen Protest gegen eine im Grunde sinnvolle Impfaktion?“ Die Speyerer-AfD-Prominenz suchte man heute vergeblich. Benjamin Haupt (Stadtrat AfD Speyer) hatte zumindest einen Aufruf zum Gegenprotest bei Facebook mit einem „Like“ kommentiert.

Rund 30 DemonstrantInnen aus nah und fern versammelten sich, unangemeldet und damit illegal ab 13 Uhr vor dem Gymnasium. Mit dabei auch Wolfgang Greulich (alias Wolfgang Tiefgang) als Querdenker-Videostreamer aus Baden-Württemberg. Möglichweise kam sogar personelle Unterstützung von Querdenken (QD) in Darmstadt. Diese wurde zuvor in einem Telegram-Kanal zugesichert. QD-Speyer scheint so ziemlich am Ende zu sein. In eigenen Telegram-Kanälen sucht man seit dieser Woche verzweifelt nach Personen, die dieses sinnfreie Projekt weiterführen wollen.

Angriff auf die Pressefreiheit und Auflösung der illegalen Versammlung

Ein freier Pressefotograf wurde von drei männlichen Personen auf äußerst agressive Weise angegriffen und dabei verletzt. Seine Sehbrille wurde durch einen Schlag mit einem Taschenschirm ins Gesicht beschädigt, wie das KIM im Nachgang erfuhr. Der Geschädigte und die drei Schläger erhielten Platzverweise.

Das Polizeipräsidium Ludwigshafen teilt hierzu in einer Pressemitteilung lapidar mit (Zitat):

„Vor der Auflösung der Versammlung war es zu einer Körperverletzung zwischen einem Versammlungsteilnehmer und einem außenstehenden Passanten gekommen, da dieser die Versammlungsteilnehmerinnen und – teilnehmer fotografierte.“

Nach KIM-Informationen haben sich die Streitparteien gegenseitig wegen verschiedener möglicher Delikte polizeilich angezeigt. Einer der Angreifer kommt dem Berichterstatter bekannt vor. Dieser fiel ihm bereits im Oktober 2020 bei einer „Querdenker“-Kundgebung in Ludwigshafen aufgrund seiner rhetorischen Agressivität auf.

Die Polizei berichtet weiter:

„Letztlich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet, da eine bislang unbekannte Person die Heckscheibe eines Streifenwagens einschlug und einen Reifen platt stach. Zeugen, die Hinweise zur Täterin bzw. zum Täter geben können, werden gebeten, sich unter der Tel. 06232/137-0 oder per Email (pispeyer@polizei.rlp.de) bei der Polizei Speyer zu melden.“

Über eine Stunde konnten die Protestierenden illegal ihre Versammlung abhalten und dies unter den Augen der OB Stefanie Seiler (SPD), des KVD und der Polizei. Augenscheinlich vollkommen unvorbereitet traf es die Ordnungskräfte, was sie vor der Schule erwarten würde. Auf KIM-Anfrage vor Ort, kurz vor 13 Uhr, sagte ein Mitarbeiter des KVD, dass man keine Kenntnisse über einen Protest hätte. Mit größerer Verspätung trafen weitere Polizeikräfte am Ort des Geschehens ein. Erst nach dem Angriff auf einen Presseverteter wurde die rechtswidrige Zusammenrottung durch die Ordnungsbehörde Speyer aufgelöst.

(Bericht und Fotos: c.r.)

Weiterführender Link:

https://kommunalinfo-mannheim.de/2020/10/11/corona-rebellen-erstmals-in-ludwigshafen-aktiv-unverantwortliche-eltern-und-querdenker-hand-in-hand-mit-rechtsextremisten/

Dieser Bericht wurde am 11.07.21 um 17:20 bearbeitet: Im Ursprungstext wurde Wolfgang Greulich als Paytriot bezeichnet. Dies ist unrichtig. Richtig bleibt, dass Greulich (IT-Unternehmer mit Verbindungen zu einem Waffenhandelsunternehmen in Heidelberg) auf diversen Internetplattformen für die Querdenkerszene Präsenz zeigt.




Eröffnung des AfD-Bürgerbüros in Ludwigshafen stiess auf starke Ablehnung

Die AfD in Ludwigshafen hatte sich die beworbene Eröffnung des neuen Bürgerbüros am 10.03.20 sicherlich anders vorgestellt. Nicht damit gerechnet hatte die rechtsradikale Partei damit, dass ihr Vorhaben auf deutliche Ablehnung stoßen würde. Etwa 70-80 Personen demonstrierten spontan und friedlich gegen das Vorhaben und brachten damit ihren Unmut über die Partei auf die Straße. Genauer gesagt direkt vor die Eingangstür des Bürgerbüros. Somit war die geplante Eröffnungsfeier ein klarer Misserfolg für die weiter heftig unter Kritik stehende Partei. Der massive Polizeieinsatz war dem gegebenen Anlass nach weit überzogen und nicht nachvollziehbar.

Die AfD ist keine demokratische Partei

Gegen 19 Uhr versammelten sich zunächst nur recht wenige AntifaschistInnen vor dem Bürgerbüro in der Ludwigsstraße 20, um mit ihrem Protest die Ablehnung der Partei kundzutun. Binnen kurzer Zeit kamen weitere PassantInnen hinzu, um sich ebenfalls spontan an der Aktion zu beteiligen. Am Ende waren es rund 70-80 Protestierende.

In verschiedenen Redebeiträgen wurde die Rechtsauslegerpartei scharf kritisiert. Das Offene Antifaschistische Treffen (OAT) Mannheim schreibt dazu (Zitat):

„Die Redebeiträge aus der Gruppe heraus zeigten an mehreren Beispielen, dass die AfD programmatisch keine Partei für die sozial Schwachen und Ausgegrenzten ist, als die sie sich gern darstellt. Eher im Gegenteil dient sie in großen Teilen finanziellen Interessen und bedient sich in sämtlichen Themenfeldern einer neoliberalen Ideologie, welche weitestgehend auf rassistischen Grundannahmen beruht und letztlich in Kombination mit einem autoritären Herrschaftsverständnis zur Gefahr für uns alle wird.

Eine Partei, die verschiedene gesellschaftliche Gruppen gegeneinander ausspielt, versucht auszugrenzen und dabei den Rassismus in unserer Gesellschaft bewusst anfacht, liefert damit den ideologischen Hintergrund für Alltagsrassismus bis hin zu rechtem Terror wie in Hanau oder Halle. Mitten in Ludwigshafen, einer Stadt mit großer Vielfalt an Menschen jeglicher Herkunftsgeschichten, aber auch offensichtlicher sozialer Ungleichheit, wirkt ein Bürgerbüro der AfD als Hohn gegen alle, die sich für ein soziales Miteinander und gesellschaftlichen Fortschritt einsetzen. Auch deshalb zeigten sich viele Passant*innen solidarisch mit der Aktion der Antifaschist*innen.“ Und weiter.

„Aus der Gewissheit heraus, dass von der gesamten Aktion ein starkes und kämpferisches Signal an die Öffentlichkeit und gegen die AfD ausging, haben die Teilnehmer*innen die Veranstaltung nach interner Absprache selbstbestimmt aufgelöst.“

Die Tageszeitung Die Rheinpfalz übernahm am 11.03.20, unrecherchiert, eine Pressemitteilung der AfD, in der der Landtagsabgeordnete Timo Böhme mit den Worten zitiert wird „Bei dem Versuch, das Büro zu verlassen, wurde ich von der Antifa daran gehindert. Hier lag eine klare Nötigung vor.“ Unerwähnt lässt die AfD, dass der Landtagsabgeordnete selbst körperliche Gewalt gegen Demonstranten einsetzte, wie eine Augenzeugin berichtet. Auch seine Beschwerde wegen „Nötigung“ sei von der Polizei abgewiesen worden. Timo Böhme soll von Beamten den Hinweis erhalten haben, so die Augenzeugin weiter, dass sein Verhalten als versuchte Körperverletzung geahndet werden könnte. Ebenfalls nicht erwähnt wird von der AfD die Tatsache, dass einer ihrer Anhänger mit brachialem Körpereinsatz versuchte sich seinen Weg durch die Kette der Protestierenden zu bahnen und von Polizeikräften zurückgedrängt werden musste.

Der Antifa Report Pfalz berichtet heute, 12.03.20, auf Twitter, dass sich die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) beim Bundestreffen am vergangenen Wochenende in Ludwigshafen  klar von der AfD distanzierte: „AfD-Positionen sind unchristlich und menschenverachtend“.

Antifa Report Pfalz auf Twitter

Kontroverse Diskussion über Bürgerbüro – Wie rechtsextrem ist die AfD in Ludwigshafen?

Politisch interessierte Kreise in Ludwigshafen fragen sich, wie das Bürgerbüro finanziert wird. Diese Frage wird auch in AfD-nahen Internetforen kontrovers diskutiert. Es scheint der Verdacht zu bestehen, dass Steuergelder durch die AfD-Fraktion im Ludwigshafener Stadtrat möglicherweise rechtswidrig zur Finanzierung des Bürgerbüros verwendet werden könnten. Ebenfalls mit Sorge erfüllt es viele Menschen, dass das Bürgerbüro zum Anziehungspunkt für Rechtsextremisten wird. Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Stadtrat, Pascal Bähr, ist auch gleichzeitig Funktionär der Jungen Alternative in Rheinland-Pfalz. Die Junge Alternative wird seit 2019 vom Verfassungsschutz beobachtet. Begründet worden war die Entscheidung der Behörde damit, dass der Verdacht extremistischer Bestrebungen (bspw. Zusammenarbeit mit der Identitären Bewegung) erwiesen ist. Gegen die Beobachtung, auch die des ultra-nationalistischen Höcke-Flügels, hat die Bundes-AfD im Januar 2020 Klage eingereicht. KIM hat bereits mehrfach über das gemeinsame Auftreten der Jungen Alternative im Rhein-Neckar-Raum mit Vertretern der NPD und der Identitären Bewegung berichtet.

Stadtrat Ralf Senck scheint kein Problem mit Sympathiebekundungen der griechischen, neo-faschistischen Partei Chrysi Avgi („Goldene Morgenröte“) zu haben. Seit über einem Jahr lässt er das Parteisymbol unkommentiert in seinem Facebookprofil stehen. Die Nazipartei aus Griechenland ist auch in Deutschland seit rund 15 Jahren aktiv. Bekannt sind u.a. Kooperationen mit der verfassungsfeindlichen NPD und dem inzwischen verbotenen Netzwerk „Blood and Honour“.

Eine weitere Frage, die in Ludwigshafen diskutiert wird, lautet: Wie kam es zu dem Mietverhältnis? Einer Recherche zufolge könnte es sich bei dem Vermieter um Hans-Peter D. handeln, der in der Ludwigsstraße 20 unter derselben Anschrift wohnt, wo das Bürgerbüro angesiedelt ist. Hans-Peter D. kommentiert u.a. in einschlägig rechtslastigen Internetblogs. Seine Kommentare legen den Schluss nahe, dass er der AfD zumindest zugewandt ist.

Polizeieinsatz und Pressefreiheit

Aus welchen Gründen die Polizei mit einem Großaufgebot (ca. 50 BeamtInnen) unter teilweisem Einsatz von Blaulicht und Sirene anrückte, den Platz vor dem Bürgerbüro für PassantInnen sperrte und einen Teilbereich der Ludwigsstraße für den Verkehr abriegelte, wird das Geheimnis der Behörde bleiben. Eine polizeiliche Pressemitteilung zu dem Einsatz am Dienstagabend sucht man bis dato vergebens. Scheinbar deswegen, weil die Protestaktion völlig legal und ohne besondere Vorkommnisse, abgesehen vom rabiaten Verhalten zweier AfD-Leute, ablief.

Ebenso unverständlich waren die fruchtlosen Versuche von fünf BeamtInnen den Berichterstatter dazu zu bewegen seinen Einsatzort zu verlassen. Der Berichterstatter war als Journalist zu erkennen und konnte sich mit einem Presseausweis legitimieren. Grotesk war der letzte Versuch eines Uniformierten, den Berichterstatter in eine sinnfreie Diskussion verwickeln zu wollen, mit dem Ziel diesen davon zu überzeugen, dass dieser auch 20-30 Meter entfernt vom Ort des Geschehens seine Arbeit machen könne. In der heutigen Zeit wäre zu erwarten, dass polizeiliche Einsatzkräfte zumindest über die Grundzüge des Presserechts Bescheid wissen.

Versammlungsrecht – der Versuch einer Einordnung

Vollkommen verständnislos für und unwissend über das Versammlungsrecht äußern sich die AfD und deren Anhänger im Nachgang an die Protestaktion. Richtig scheint zu sein, dass diese Form der Versammlung offenbar nicht vorab angemeldet worden war. Dies war nach allgemeiner Einschätzung auch nicht notwendig. Vom Versammlungsrecht gedeckt und geschützt sind auch Sofort- und Eilversammlungen. Juristische Laien könnten den Spontanprotest also irgendwo zwischen „sofort notwendig und eilig“ im Kontext mit der Einweihung des AfD-Bürgerbüros, mit nur etwa 20 TeilnehmerInnen, einordnen.

 

(Bericht mit weiterem Material und Fotos: Rick de la Fuerte)




Verstoß gegen das Vermummungsverbot? – Gericht stellt Verfahren ein

Amtsgericht Kandel (Archivbild)

Vor dem Amtsgericht Kandel wurde am 13.06.19 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in öffentlicher Sitzung verhandelt. Im September 2018 soll ein junger Antifaschist gemeinsam mit weiteren Beteiligten am Rande eines Aufzugs des rechten „Frauenbündnis Kandel“ gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben. Gegen einen Bußgeldbescheid hatte der Beteiligte Einspruch eingelegt.

 

 

Rückblende

Seit Januar 2018 wird die südpfälzische Kleinstadt, nach der Ermordung einer Jugendlichen Ende Dezember 2017, durch einen inzwischen rechtskräftig verurteilten Asylantragsteller, von Protagonisten aus dem extrem rechten Spektrum für deren Zwecke als Projektionsplattform missbraucht. KIM berichtete mehrfach aus Kandel.

Im September 2018 fanden zwei Aufzüge des rechten, Reichsbürger nahestehenden „Frauenbündnis Kandel“ statt. Im Prozess ging es um den Aufzug der „Follower“ um Marco Kurz am 01.09.18. Bei dieser Gelegenheit hatte sich eine zahlenmäßig überschaubare Gruppierung von Personen mit antifaschistischer Gesinnung der Aufzugsroute des von M. Kurz geführten Frauenbündnis genähert. Polizeibehörden und Ordnungsamt Germersheim vermuteten einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot und brachten dies zur Anzeige.

Anzeigen und Bußgeldbescheide – Polizei und Ordnungsbehörde können keine Belege vorweisen – Staatsanwaltschaft empfiehlt Einstellung

 Neben dem Beschuldigten Patrick Lechner (*) wurden noch weitere Beteiligte von den Behörden angezeigt. Einige dieser Personen scheinen wohl Bußgeldbescheide in Höhe von Euro 300,- akzeptiert zu haben. Andere wiederum warten noch auf ihre Verhandlungstermine vor dem Amtsgericht Kandel.

Der vom Gericht, unter Vorsitz des Richters Zwick, aufgerufene Zeuge war der PHK Dieter Scharf (*) vom Polizeipräsidium Ludwigshafen. Er war auch der einzige Zeuge, der Einlassungen für die schuldzuweisenden Parteien vor Gericht machte.

Der Zeuge sagte (sinngemäß), dass er am 01.09.18 als Einsatzleiter einer mobilen polizeilichen Eingreifgruppe in Kandel eingesetzt war. „Eingreifgruppen würden oft erst sehr kurzfristig zusammengestellt. Er soll nicht alle PolizeibeamtInnen in seinem Team vorher persönlich gekannt haben.“ Zu Lasten des Betroffenen vor Gericht, sagte der Beamte, dass der „Angeklagte“ durch seine verbalen Äußerungen und seine Vermummung in den Fokus der Polizeiarbeit geriet. Ergänzend fügte der Zeuge hinzu, dass an diesem Tag in seinem Einsatzgebiet keine polizeilichen Foto- und Videografen verfügbar gewesen sind. Richter Zwick machte unmissverständlich klar, dass es sich bei Patrick Lechner um keinen Angeklagten, sondern um einen Verfahrensbeteiligten handelt.

Der Vorsitzende Richter fragte nach: „Wie der Vorwurf der Vermummung zu belegen sei?“ Der Zeuge (sinngemäß): „Ich habe keine Erinnerung mehr, ob der Beteiligte vermummt war oder Gegenstände (bei der Identitätsfestellung), die geeignet sein könnten gegen das Vermummungsverbot zu verstoßen, bei sich trug.

„Sonnenbrillen und Hoody“ verstoßen nicht gegen das Vermummungsverbot

Vor Gericht vorgetragen wurden Protokolle von Polizeibeamten, die sich im Team von PHK Scharf befanden. Aus diesen Protokolleinträgen konnten keine Beweise erbracht werden, die gegen den Beteiligten sprechen. Im Vorfeld schon hatte die zuständige Staatsanwaltschaft empfohlen das Verfahren einzustellen. Der vorsitzende Richter stellte fest, dass das Tragen einer Sonnenbrille und eines Kapuzenpullovers schlecht geeignet seien, um gegen das Vermummungsverbot zu verstoßen. Daraufhin entschied das Gericht das Verfahren gegen den Beteiligten einzustellen, da der Tatvorwurf nicht erbracht wurde. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

Quo vadis?

Der Rechtsanwalt von Patrick Lechner sagte im Nachgang an die Verhandlung (sinngemäß): „Die Entscheidung des Gerichts war richtig und erfolgte begründet“. Auf Nachfrage sagte der Jurist: „Von dieser Gerichtsentscheidung geht eine Signalwirkung aus, welche Einfluss auf die noch anderen Prozesse in gleicher Sache haben wird.“

Es wird, was die antifaschistischen Kandel-Demos angeht, noch weitere Gerichtsverhandlungen geben.

Die nächste am 25.06.19 vor dem Amtsgericht Kandel: Gegendemonstranten, die per Zug im Sommer 2018 nach Kandel aus Richtung Karlsruhe anreisen wollten, wurden abrupt am Bahnhof Wörth gestoppt und über Stunden von Polizeikräften festgehalten.

Des Weiteren sollen sich in diesem Jahr noch zwei Beklagte wegen vermeintlicher „Böllerwürfe“ auf Polizeibeamte in Kandel vor Gericht verantworten müssen.

(* = Namen der Personen von der Redaktion geändert)

(Bericht und Fotos: Christian Ratz)