Verstoß gegen das Vermummungsverbot? – Gericht stellt Verfahren ein

Amtsgericht Kandel (Archivbild)

Vor dem Amtsgericht Kandel wurde am 13.06.19 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in öffentlicher Sitzung verhandelt. Im September 2018 soll ein junger Antifaschist gemeinsam mit weiteren Beteiligten am Rande eines Aufzugs des rechten „Frauenbündnis Kandel“ gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben. Gegen einen Bußgeldbescheid hatte der Beteiligte Einspruch eingelegt.

 

 

Rückblende

Seit Januar 2018 wird die südpfälzische Kleinstadt, nach der Ermordung einer Jugendlichen Ende Dezember 2017, durch einen inzwischen rechtskräftig verurteilten Asylantragsteller, von Protagonisten aus dem extrem rechten Spektrum für deren Zwecke als Projektionsplattform missbraucht. KIM berichtete mehrfach aus Kandel.

Im September 2018 fanden zwei Aufzüge des rechten, Reichsbürger nahestehenden „Frauenbündnis Kandel“ statt. Im Prozess ging es um den Aufzug der „Follower“ um Marco Kurz am 01.09.18. Bei dieser Gelegenheit hatte sich eine zahlenmäßig überschaubare Gruppierung von Personen mit antifaschistischer Gesinnung der Aufzugsroute des von M. Kurz geführten Frauenbündnis genähert. Polizeibehörden und Ordnungsamt Germersheim vermuteten einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot und brachten dies zur Anzeige.

Anzeigen und Bußgeldbescheide – Polizei und Ordnungsbehörde können keine Belege vorweisen – Staatsanwaltschaft empfiehlt Einstellung

 Neben dem Beschuldigten Patrick Lechner (*) wurden noch weitere Beteiligte von den Behörden angezeigt. Einige dieser Personen scheinen wohl Bußgeldbescheide in Höhe von Euro 300,- akzeptiert zu haben. Andere wiederum warten noch auf ihre Verhandlungstermine vor dem Amtsgericht Kandel.

Der vom Gericht, unter Vorsitz des Richters Zwick, aufgerufene Zeuge war der PHK Dieter Scharf (*) vom Polizeipräsidium Ludwigshafen. Er war auch der einzige Zeuge, der Einlassungen für die schuldzuweisenden Parteien vor Gericht machte.

Der Zeuge sagte (sinngemäß), dass er am 01.09.18 als Einsatzleiter einer mobilen polizeilichen Eingreifgruppe in Kandel eingesetzt war. „Eingreifgruppen würden oft erst sehr kurzfristig zusammengestellt. Er soll nicht alle PolizeibeamtInnen in seinem Team vorher persönlich gekannt haben.“ Zu Lasten des Betroffenen vor Gericht, sagte der Beamte, dass der „Angeklagte“ durch seine verbalen Äußerungen und seine Vermummung in den Fokus der Polizeiarbeit geriet. Ergänzend fügte der Zeuge hinzu, dass an diesem Tag in seinem Einsatzgebiet keine polizeilichen Foto- und Videografen verfügbar gewesen sind. Richter Zwick machte unmissverständlich klar, dass es sich bei Patrick Lechner um keinen Angeklagten, sondern um einen Verfahrensbeteiligten handelt.

Der Vorsitzende Richter fragte nach: „Wie der Vorwurf der Vermummung zu belegen sei?“ Der Zeuge (sinngemäß): „Ich habe keine Erinnerung mehr, ob der Beteiligte vermummt war oder Gegenstände (bei der Identitätsfestellung), die geeignet sein könnten gegen das Vermummungsverbot zu verstoßen, bei sich trug.

„Sonnenbrillen und Hoody“ verstoßen nicht gegen das Vermummungsverbot

Vor Gericht vorgetragen wurden Protokolle von Polizeibeamten, die sich im Team von PHK Scharf befanden. Aus diesen Protokolleinträgen konnten keine Beweise erbracht werden, die gegen den Beteiligten sprechen. Im Vorfeld schon hatte die zuständige Staatsanwaltschaft empfohlen das Verfahren einzustellen. Der vorsitzende Richter stellte fest, dass das Tragen einer Sonnenbrille und eines Kapuzenpullovers schlecht geeignet seien, um gegen das Vermummungsverbot zu verstoßen. Daraufhin entschied das Gericht das Verfahren gegen den Beteiligten einzustellen, da der Tatvorwurf nicht erbracht wurde. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

Quo vadis?

Der Rechtsanwalt von Patrick Lechner sagte im Nachgang an die Verhandlung (sinngemäß): „Die Entscheidung des Gerichts war richtig und erfolgte begründet“. Auf Nachfrage sagte der Jurist: „Von dieser Gerichtsentscheidung geht eine Signalwirkung aus, welche Einfluss auf die noch anderen Prozesse in gleicher Sache haben wird.“

Es wird, was die antifaschistischen Kandel-Demos angeht, noch weitere Gerichtsverhandlungen geben.

Die nächste am 25.06.19 vor dem Amtsgericht Kandel: Gegendemonstranten, die per Zug im Sommer 2018 nach Kandel aus Richtung Karlsruhe anreisen wollten, wurden abrupt am Bahnhof Wörth gestoppt und über Stunden von Polizeikräften festgehalten.

Des Weiteren sollen sich in diesem Jahr noch zwei Beklagte wegen vermeintlicher „Böllerwürfe“ auf Polizeibeamte in Kandel vor Gericht verantworten müssen.

(* = Namen der Personen von der Redaktion geändert)

(Bericht und Fotos: Christian Ratz)




Kurdischer Friedensmarsch auf dem Weg von Mannheim nach Strasbourg – Eklat! Polizei beendet gewaltsam kurdischen Friedensmarsch in Karlsruhe

Auftakt des Friedensmarsch in Mannheim

Noch am Sonntag, 10. Februar versammelten sich auf dem Vorplatz des Mannheimer Hauptbahnhofs ca. 200 kurdische Menschen und darüber hinaus einige Unterstützer*innen für einen Marsch für „Freiheit für alle politischen Gefangenen, Gesundheit für Abdullah Öcalan“ und für eine politische und friedliche Lösung des Kriegs der Türkei.  Der Friedensmarsch sollte in sieben Etappen über Schwetzingen, Bruchsal, Karlsruhe, Rastatt, Bühl, Kehl am nächsten Samstag Strasbourg erreichen.

Laut Polizeiangaben verlief der Marsch an den ersten beiden Tagen friedlich und ohne größere Vorkommnisse. Die Zahl der Marschierer habe etwa 100 betragen. Die Zahl der begleitenden Polizisten war mit über 100 mindestens ebenso hoch. Mit den Polizeiautos und Wannen waren die Marschierer*innen  regelrecht eingekesselt.

 

 

Allerdings ist der Friedensmarsch von Anfang an durch strikte Auflagen belastet. An das sehr weitgehende Verbot kurdischer Fahnen und Symbole, denen ein PKK-Bezug unterstellt wird, hat man sich inzwischen gewöhnt. Ebenso an das Verbot des Bildes von Abdullah Öcalan, wenn das Bild auf gelbem Hintergrund gezeigt wird. Mit der Farbe Gelb wird angeblich ein PKK-Berzug hergestellt, da Gelb und Grün die Farben der PKK sei. Diesmal ist erstmals generell das Zeigen des Bildes von Öcalan verboten – auch auf neutralem Hintergrund.  Außerdem ist das Parolenrufen mächtig reglementiert.

Die Reglementierungen durch die Verbot sind so eingreifend, dass sie immer wieder Anlaß zum polizeilichen Eingreifen bieten. Am Sonntag achten die Ordner des Veranstalters bzgl. Fahnen, Symbole und Bilder genau auf die Umsetzung der verordneten Auflagen.

Der Friedensmarsch in Hockenheim

Am Ende der dritten Etappe am Dienstag, 12. Februar, kommt es am Ortseingang von Karlsruhe in Höhe des Fächerbades zum Eklat. Mehrmals sollen Parolen mit PKK-Bezug wie „Biji Serok Apo“ (Es lebe Öcalan)  gerufen worden sein.  Außerdem soll des öfteren ein presserechtlich nicht gezeichnetes Flugblatt verteilt worden sein. Die Versammlungsbehörde in Mannheim, die verantwortlich für die Genehmigung war, verbot daraufhin gegen 16.45 Uhr den Friedensmarsch. Die Polizei begann die Demonstrant*innen einzukesseln, um die Personalien festzustellen. Hierbei sei es zum Gerangel gekommen. Der Friedensmarsch wurde von der Polizei gewaltsam aufgelöst.

Hintergründe und Facts:

  • In Strasbourg, der Stadt des Europaparlaments und des Europäischen Gerichtshofs, befinden sich 14 kurdische Aktivisten seit Wochen im Hungerstreik. In der Türkei sind über 300 politische Gefangene, zum Teil seit Monaten im Hungerstreik; Leyla Güven, die Abgeordnete der HDP, sogar schon seit dem 8. November. Die Forderungen richten sich alle gegen die unerträglichen Haftbedingungen und für eine politische Lösung des türkisch/kurdischen Krieges.
  • Der Friedensmarsch 2019 besteht aus drei Marschsäulen. Luxemburg, Basel und Mannheim sind der Ausgangspunkt für drei Friedensmärsche, die sich dann in Strasbourg vereinen sollen. In Luxemburg, Frankreich und der Schweiz, durch die die anderen Friedensmärsche gehen, gibt es keine Schwierigkeiten mit der Einhaltung von Auflagen. Es gibt dort allerdings auch kein so rigoroses Verbotssystem wie in Deutschland.
  • Am Morgen des 12. Februar, dem Tag des Verbots des Friedensmarsches, wurde bekannt, dass Bundesinnenmister Seehofer den „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ sowie die „MIR Multimedia GmbH“ verboten hat und deren Produktions- und Vertriebsräume in Nordrhein-Westfalen und Hannover durchsuchen und beschlagnahmen ließ. Angeblich würde der Geschäftsbetrieb „der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK“ dienen. Seehofer sagte laut Mitteilung seines Ministeriums: „Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen“. Es ist schwer, nicht einen Zusammenhang der zunehmenden Repressionen zu erkennen. Wurde der Friedensmarsch deshalb verboten?
  • Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat Deutschland wiederholt aufgefordert, einen entschlosseneren Kampf gegen die PKK zu führen. Er bezeichnet die PKK als Terrororganisation. Die Türkei habe auch Auslieferungsanträge gestellt, sagte Erdogan im vergangenen Herbst nach einem Staatsbesuch in Deutschland. Kurdische Politiker werfen der Bundesregierung vor, der Türkei ein Geschenk anläßlich der Münchner Sicherheitskonferenz am nächsten Wochenende überreichen zu wollen. Sind die Kurd*innen wieder einmal das Opfer?

(Bericht und Fotos: Roland Schuster)