Geldstrafe für Antifaschistin nach Protest gegen AfD

Solidarische Prozessbegleitung: Gruppenfoto vor dem Amtsgericht | Bild: OAT

Am 7. März 2025 fand vor dem Mannheimer Amtsgericht ein Prozess statt, der schon im Vorfeld von den zuständigen Behörden offensichtlich politisch inszeniert wurde und auf Einschüchterung angelegt war. Die angeklagte Aktivistin sah sich wegen ihrer Teilnahme an Protesten gegen eine AfD-Veranstaltung mit vollkommen überzogenen Vorwürfen konfrontiert, und der Prozess fand unter absurden Sicherheitsvorkehrungen statt.

Konkret ging es um die antifaschistischen Proteste, die sich am 14. September 2024 gegen einen Propaganda-Ausflug der AfD auf dem Freizeitschiff „MS Kurpfalz“ richteten. Am Auftaktort der rechten Veranstaltung hatte sich eine Gruppe von Gegendemonstrant*innen formiert, die sich mit einem Transparent und Parolen am Neckarufer und auf der Kurpfalzbrücke aufhielten. Die eingesetzten Polizeikräfte gingen mit brutaler Gewalt gegen die Aktivist*innen vor, mehrere Protestierende wurden massiv misshandelt und eine Antifaschistin festgenommen.

Vor einigen Wochen erhielt sie die Ladung zum Prozess: Vorgeworfen wurden ihr tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall sowie versuchte gefährliche Körperverletzung – beides Taten, auf die Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten stehen. Umso grotesker wirkte der banale Ablauf der Ereignisse, den die Anklageschrift festhielt: Angeblich soll die Demonstrantin im Getümmel ihre Fahne in Richtung eines eingesetzten Beamten bewegt haben, jedoch ohne ihn zu berühren.

Damit war unübersehbar, dass die Staatsanwaltschaft hier ein einschüchterndes Exempel statuieren wollte, weshalb sich am 7. März dutzende solidarische Prozessbeobachter*innen vor dem Gerichtsgebäude versammelten. Als sich die Angeklagte und ihre Unterstützer*innen vor halb elf Richtung Eingang bewegten, wurden sie von Einsatzkräften aufgehalten: Weil vorab im Internet zur solidarischen Begleitung aufgerufen worden sei, seien erhöhte Sicherheitsvorkehrungen nötig, weshalb maximal acht Personen in den Prozesssaal dürften. Als Rechtsgrundlage verwiesen die Beamt*innen auf eine angebliche richterliche Anordnung.

Etwa vierzig Menschen mussten deshalb vor dem Amtsgericht warten und zogen zu einer Grünfläche unterhalb des Gerichtssaals, wo sie die Verhandlung mit Transparenten und Parolen begleiteten. Mit diesen solidarischen Zeichen stärkten sie der Angeklagten den Rücken und machten ihren Protest gegen das politisch motivierte Verfahren deutlich.

Währenddessen wurden die wenigen zugelassenen Beobachter*innen vor dem Saal einzeln schikanösen Kontrollen unterzogen: Sämtliche Taschen mussten entleert und die Oberbekleidung abgelegt werden, gefolgt von minutenlangem Abtasten. Trotz Protest wurden Frauen in Anwesenheit von aufmerksam beobachtenden männlichen Einsatzkräften abgetastet. Auch die Angeklagte musste sich dieser Prozedur unterziehen.

Da die Kontrolle pro Person rund fünf Minuten dauerte, verzögerte sich der Prozessbeginn um mehr als eine Stunde. Die Richterin konnte die verhängten Sicherheitsvorkehrungen nicht nachvollziehen, zeigte sich über die ausufernden Kontrollen verwundert und erhöhte die Zahl der zugelassenen Beobachter*innen immerhin auf fünfzehn. Dennoch waren die beiden Bänke im Gerichtssaal bei Weitem nicht gefüllt, und das Publikum wurde durch eine Plexiglasscheibe vom Geschehen getrennt.

Erst nach 11.30 Uhr konnte die Verhandlung schließlich beginnen. Drei Zeugen der Bruchsaler Einsatzpolizei schilderten, wie die Einsatzkräfte die Demonstrant*innen zurückgedrängt hatten, und erklärten, die Angeklagte habe in dem Gedränge zweimal mit der Fahne in Richtung eines Beamten geschlagen. Der Richterin erschien die ganze Situation allerdings wenig plausibel, weshalb sie mehrfach nachfragte, ob es sich nicht einfach um ein übliches Fahnenschwenken gehandelt habe.

Bei den folgenden Plädoyers forderte die Staatsanwältin das vollkommen überzogene Strafmaß einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung. Anschließend legte der Verteidiger dar, dass es sich nicht um versuchte Körperverletzung – schon gar nicht um gefährliche – handle und dass bei dem tätlichen Angriff auch kein besonders schwerer Fall gegeben sei. Für die bisher nicht verurteilte Angeklagte sei deshalb die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststrafe bei einfachem tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte anzuwenden, also 90 Tagessätze.

Die Pause bis zur Urteilsverkündung verbrachten die Angeklagte und Prozessbeobachter*innen in höchster Anspannung. Kurz nach 13 Uhr gab die Richterin das Urteil bekannt: Sie schloss sich in weiten Teilen der Argumentation des Verteidigers an und sah weder die versuchte Körperverletzung verwirklicht noch die besondere Schwere des Falls. Wegen einfachen tätlichen Angriffs verhängte sie deshalb 150 Tagessätze. Vor dem Amtsgericht nahmen die Unterstützer*innen die Angeklagte mit Erleichterung und Jubel in Empfang.

Auch wenn das Urteil weit unter der befürchteten Bewährungsstrafe zurückbleibt, stellen diese Vorstrafe und die damit verbundenen Kosten eine schwere Belastung dar. Ganz offensichtlich sollten mit dem gesamten Verfahren Aktivist*innen davon abgeschreckt werden, sich an antifaschistischen Protesten zu beteiligen.

Damit reiht es sich in eine ganze Entwicklung von schikanösen und verschärften Repressalien gegen linke und antifaschistische Demonstrationen ein, die elementare Grundrechte infrage stellen.

Rote Hilfe OG Heidelberg/Mannheim




Geldstrafe gegen Heidelberger Demoanmelder: Ist das noch Rechtsprechung oder nur noch Schikane?

Die Demo „Winter is coming – Zeit Feuer zu machen“ am 09.10.2022 in Heidelberg | Bild: AIHD

Der Anmelder einer Demonstration wurde vom Amtsgericht Heidelberg zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Vorwurf: Er soll nicht ausreichend auf die Teilnehmenden eingewirkt haben, die Auflagen der Versammlungsbehörde einzuhalten. Wir sprachen mit ihm über die Hintergründe des Verfahrens. (cki)

KIM: Um welche Demo ging es, wie lautete der Vorwurf und wie hat das Gericht geurteilt?

Es ging um die Demo „Winter is coming – Zeit Feuer zu machen“ am 09.10.22 die sich gegen die angekündigten Kürzungen im Sozialbereich aufgrund der diversen Krisen richtete. Mir wurde konkret eine „abweichende Durchführung von Versammlungen“ nach §§25 Nr. 2, 15 VersG vorgeworfen, weil ich die Auflagen nicht ausreichend umgesetzt hätte. Im Strafbefehl standen 60 Tagessätze, die Staatsanwaltschaft hat im Prozess sogar 70 gefordert, das Gericht hat dann auf 40 Tagessätze geurteilt.

KIM: Wie wurden die Vorwürfe im einzelnen von der Staatsanwaltschaft geschildert?

Größtenteils ging es um Vermummung und verknotete Transparente. Dabei haben sie sich insbesondere auf die Aussagen des Einsatzleiters S. und dessen Führungsassistent J. gestützt. Demnach hätte ich mich immer erst nach nachdrücklicher Aufforderung und Drohungen um die Einhaltung der Auflagen gekümmert bzw. sie teilweise gar nicht umgesetzt. Auch die Anzahl der Ordner:innen, hoch gehaltene Transparente und natürlich ein gezündeter Rauchtopf waren Thema.

KIM: Kannst du ein Beispiel nennen?

Die Demo wurde quasi direkt am Startpunkt schon wegen dem Vorwurf der Vermummung gestoppt. Sie konnte erst weiter gehen, als ich mich mit dem Einsatzleiter darauf einigen konnte, dass die Polizei das Filmen einstellt, wenn dafür bei einzelnen Teilnehmenden mehr Gesichtspartien sichtbar werden.

KIM: Von Vermummung stand nichts in den Auflagen, trotzdem wurde dir vorgeworfen, dass das einzelne Teilnehmer*innen gemacht haben?

Schon vor Beginn der Demo hatte ich darüber eine Diskussion mit der Polizei. Interessanterweise ist die Richterin hierauf bezogen der Argumentation meines Anwalts gefolgt: Der hatte darauf hingewiesen, dass Vermummung eine Straftat ist und Anmelder weder die Funktion, noch die Berechtigung haben, Straftaten zu vereiteln. Ich wäre ja auch nicht verantwortlich, wenn es zu Diebstählen auf der Demo gekommen wäre. Verlangt kann von mir nur werden, das einzuhalten, was mir aus Gründen der Sicherheit oder Gefahrenabwehr vom Ordnungsamt ausreichend begründet auferlegt wurde, weshalb sie mein Recht auf Versammlungsfreiheit beschränken. Und was ohnehin verboten ist, muss nicht erwähnt werden und fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

Spannend ist außerdem die Corona Politik: Wenn Vermummung verboten ist und eine Mund-Nasen-Abdeckung eine Vermummung darstellt, hätten sämtliche Ordnungsämter in der Coronazeit zu Straftaten aufgerufen bzw. sie verpflichtend gemacht. Daher musste also vorher festgestellt werden, dass eine FFP2 Maske keine Vermummung darstellt. Vermutlich war das auch der Grund, wieso der Absatz zu Vermummung aus den Standard-Auflagen gestrichen wurde. Bei darauf folgenden Versammlungen, die ich angemeldet hatte, wurde dann wieder darauf Bezug genommen und festgestellt, dass Augen und Stirnpartie noch erkennbar sein müssen, damit es keine Vermummung darstellt. Somit waren dort Menschen vermummter als teilweise auf der Winter is coming Demo, aber entsprachen dort voll den Auflagen

Generell würde es eigentlich lohnen, öfters gegen Auflagen zu klagen, weil diese meistens nicht haltbar sind.

Das Gericht hat sich dann aber darauf bezogen, dass ich je 20 Teilnehmenden ein:e Ordner:in hätte stellen müssen und bei 130 Teilnehmenden nach Polizeizählung nur 5 gestellt hatte. Außerdem hätte ich nicht verhindert, dass Transparente so hoch gehalten wurden, dass die Menschen dahinter nur eingeschränkt sichtbar waren. Also Dinge, die von der Polizei nur nebenbei und quasi noch on top zu meinen anderen Vergehen erwähnt wurden. Die Begründung ist noch nicht raus, aber vermutlich ließe sich das leicht kippen. Letztlich ist es ja auch irgendwie einfach albern. Angesichts der absolut gesehen niedrigen Strafe lohnt sich aber leider der Aufwand nicht.

KIM: Wer hat dich beim Prozess unterstützt und wie ist eure Einschätzung im Nachhinein?

Support habe ich von solidarischen Menschen bekommen. Das Urteil ist nun nach einem akzeptierten Strafbefehl schon das zweite, wegen dem ein Anmelder im Nachhinein aufgrund geringfügiger Vergehen verurteilt wurde. Es ist wichtig, dass wir uns davon nicht einschüchtern lassen und weiterhin Prozesse deswegen zu führen. Ansonsten führt es dazu, dass sich viele Menschen nicht mehr trauen werden, Versammlungen anzumelden. Die Polizei versucht offensichtlich die Anmeldung einer Versammlung mit der realen Gefahr einer Strafanzeige zu konnotieren. Wenn eine Verurteilung berufliche oder private Probleme mit sich bringen kann, stellt dieses Verfahren der Polizei einen massiven Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar. Denn dann wäre eine kollektive Meinungsäußerung nicht mehr angstfrei möglich. Wir müssen als linke Szene solidarisch dagegen zusammen stehen und Hilfe im Vorfeld und im Nachgang von Versammlungen organisieren. Das passiert ja ohnehin schon, daher glaube ich aktuell noch nicht, dass die Einschüchterungen Früchte tragen.

KIM: Dann gab es da noch einen kuriosen weiteren Vorfall im Gericht. Kannst du berichten, was da passiert ist?

Der Sachbearbeiter des Staatsschutz Herr K. war der erste Zeuge im Prozess. Nach Ende seiner Befragung und während der Befragung des zweiten Zeugens kam er mit weiteren Staatsschutzbeamten wieder in den Gerichtssaal und forderte einen Zuschauer mit Namen auf, mit ihm zu kommen und all sein Zeug mitzunehmen. Da ca ein Dutzend Zuschauer:innen dabei waren, sind natürlich die meisten hinterher und haben mitbekommen, dass der Genosse für eine Wohnungsdurchsuchung abgeholt wurde. Entsprechend war es möglich, bei seiner Wohnung Support zu organisieren. K. vom Staatsschutz wollte dann versuchen, eine unabhängige Zeugin, was ein Anrecht jedes und jeder Betroffenen bei einer Hausdurchsuchung ist, nicht zu zu lassen, weil diese ja vorher mit ihm im Gerichtssaal gesessen hätte. Glücklicherweise kannte die Genossin die Rechtslage und ließ sich nicht vom aggressiven Auftreten K.s verunsichern. Die Androhung einer Fortsetzungsfeststellungsklage ließ den Polizisten schließlich einsehen, dass er mit seiner Rechtsverdrehung nicht durch kommt.

Es gab nicht mal einen schriftlichen Durchsuchungsbefehl sondern nur den Hinweis auf die mündliche Zusage eines Gerichts. Es ging scheinbar um eine Sachbeschädigung und zusätzlich zu technischen Geräten wurden auch Kleidungsstücke mitgenommen. Dabei haben die Polizisten immer wieder versucht ihren rechtlichen Rahmen zu übertreten und bspw. mehrere Orte gleichzeitig zu durchsuchen oder voyeuristisch private Notizbücher zu lesen.

Hier ist offensichtlich, dass die Inszenierung der Polizei deutlich wichtiger war, als das Auffinden von Beweisstücken. Zwar ist im Nachgang bewusst geworden, dass mehrere Beamte im Gericht auffällig die solidarischen Besucher:innen beobachtet hatten, aber der Betroffene war ja niemand, der plötzlich neu erkannt worden wäre, sondern wurde im Gegenteil ja gleich mit Namen angesprochen und hatte außerdem auch schon in anderen Fällen Kontakt mit den Repressionsbehörden.

Sie hätten also auch einfach morgens um 6 vor der Tür stehen können, aber haben lieber einen Weg gewählt, der es ermöglichen kann, dass vor ihrer Ankunft an der Wohnung schon vorbereitete Menschen in der Wohnung sind. Wichtiger war also eindeutig die Einschüchterung und vielleicht auch zu beobachten wer danach mit wem schreibt und spricht. Die Szene hat sehr geschlossen auf die Hausdurchsuchung reagiert. Somit können wir glücklicherweise sagen, dass ihre Rechnung nicht aufgegangen ist.

KIM: Würdest du wieder eine Demo anmelden?

Ich wusste seit der Demo schon, dass ich angezeigt werde und habe auch nach Erhalt des Strafbefehls eine Hand voll weiterer Versammlungen angemeldet. Natürlich werde ich bei Bedarf jeder Zeit auch noch andere Demos anmelden.




Razzia und Festnahme eines linken Aktivisten in Mannheim

Rote Hilfe e.V. verurteilt die Festnahme von Grup Yorum Sympathisanten Hasan Unutan

Wir veröffentlichen hier zwei Artikel über Repressionsmaßnahmen gegen kurdische und türkische Menschen in Deutschland. Zunächst wird die Pressemitteilung der Roten Hilfe dokumentiert. Sie berichtet über die Festnahme von Hasan C. aus Mannheim. Dann dokumentieren wir einen Artikel der Tageszeitung Junge Welt, der über diesen Fall und über zwei weitere Fälle berichtet. (KIM)

Am 9. Februar fand in Mannheim eine Razzia in der Wohnung des linken Aktivisten und Grup Yorum Sympathisanten Hasan Unutan statt.

Er wurde im Zuge der Durchsuchung festgenommen.

Ihm wird die Mitgliedschaft in der in der BRD verbotenen linken Partei DHKP-C vorgeworfen. Er soll nach §129b Mitglied in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ sein.

Als vermeintlicher Beleg gelten nach Angaben von Angehörigen die Organisation von Konzerten der populären linken Band Grup Yorum, Zahlungen auf das Konto der politischen Gefangenen Özgül Emre und weiterer Gefangenen, die Teilnahme an Demonstrationen und Beerdigungen sowie sein Profilbild auf der Social Media Plattform Facebook, das ein Konterfei von Özgül Emre zeigt.

Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:

Diese erneute Festnahme eines Aktivisten zeigt einmal mehr den Verfolgungswillen der hiesigen Repressionsbehörden gegen die linke Opposition im Auftrag des rechten AKP-MHP Regimes. Doch auf die Anklagebank gehört Präsident Erdogan und seine Herrschafts-Clique, die nichts unversucht lassen, um die linke Exil-Opposition zum Verstummen zu bringen. Einmal mehr wird ein linker Aktivist für völlig legale Tätigkeiten wie die Organisation von Grup Yorum Konzerten eingesperrt. Dies passiert in einem Land, dass sich die Meinungs- und Kunstfreiheit bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Fahne schreibt. Wir verurteilen die Festnahme und die fortgesetzte Komplizenschaft zwischen der Bundesanwaltschaft und den türkischen Repressionsorganen. Wir fordern die sofortige Freilassung von Hasan Unutan und rufen alle linken Kräfte zum Protest gegen diesen Akt der massiven Repression auf.“

Ergänzung der Redaktion

Wir verweisen auf einen Artikel der Tageszeitung Junge Welt vom 11.02.2023. https://www.jungewelt.de/artikel/444660.repression-gegen-linke-terrorkeule-gegen-revolution%C3%A4re.html?sstr=unutan In dem Artikel Terrorkeule gegen Revolutionäre“ berichtete sie ebenfalls über die Festnahme des  Grup-Yorum-Unterstützers. Sie berichtet außerdem über ein Verfahren gegen einen vermeintlichen Jugendverantwortlichen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist am Oberlandesgericht Stuttgart. Das Gericht sprach den 23jährigen Merdan K. der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach dem Strafrechtsparagraphen 129 b im Urteil am 10.02.2023 für schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Zudem wurde am 09.02.2023 begann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein als Antiterrorprozess deklariertes Verfahren gegen einen 55jährigen. Er soll von 2004 bis 2019 DHKP-C-Mitglied in Nordrhein-Westfalen gewesen sein und soll als deren Gebietsverantwortlicher im Raum Dortmund die Zeitschrift der DHKP-C vertrieben sowie Spenden gesammelt und an die Zentrale in der Türkei weitergeleitet haben.




Wozu Polizei?

Einheiten der Polizei Baden-Württemberg bei einer Demonstration | Archivbild: KIM

Anfang November erinnerten in Mannheim eine Demonstration und eine Mahnwache daran, dass ein halbes Jahr zuvor ein Mensch durch Polizeigewalt getötet wurde. Wenige Tage danach begann in Ludwigshafen mit einem symbolischen Spatenstich der Neubau des Polizeipräsidiums Rheinpfalz. Landesinnenminister und Bürgermeisterin sind stolz auf das derzeit größte und mit 12 Stockwerken höchste Bauprojekt des Landes Rheinland-Pfalz, für das derzeit 117 Mio. Euro veranschlagt sind. Anfang Dezember kündigt Mannheims Dezernent für Ordnung und Sicherheit Christian Specht (CDU) an, dass noch im Dezember 25.000 zufällig ausgewählte Bürger online zu ihrem Sicherheitsempfinden befragt werden sollen. Zur anstehenden Debatte soll hier ein Beitrag geleistet werden mit der Frage: „Wozu genau brauchen wir die Polizei?“

„Der Skandal fängt an, wenn die Polizei ihm ein Ende bereitet.“ Diese Worte von Karl Kraus wurden im vergangenen Jahr wieder auf bittere Weise bestätigt. Im August allein starben in Deutschland vier Menschen innerhalb von sechs Tagen bei Polizeieinsätzen. Übermäßige Gewalt und Todesfälle durch Polizeieinsätze sorgten 2022 gehäuft für Schlagzeilen und Debatten. Es sind bestimmte Menschen, deren Leben dadurch besonders gefährdet ist, bestimmte Situationen, in denen sich die Gewalt häuft sowie bestimmte von Polizist*innen entwickelte Annahmen, die in diesen Situationen zu Eskalationen führen. Begünstigt wird illegale Polizeigewalt aber auch dadurch, dass nur in den seltenen Fällen, in denen sie durch Aufnahmen unabweisbar belegt ist, jemand zur Rechenschaft gezogen wird. Sie wird zudem systematisch dadurch aufrechterhalten, dass sich Politiker*innen fast des gesamten politischen Spektrums auch in krassesten Fällen so lange wie möglich schützend vor die Täter stellen. Und sowieso ist zu fragen, ob nicht die gesellschaftliche Funktion, die Geschichte und die Kultur der Polizei untrennbar damit verbunden sind, dass sich – nicht immer, aber immer wieder – exzessive Polizeigewalt ereignet.

Wen es wo und warum trifft

In einer Studie in Niedersachsen gaben 58 Prozent der befragten Polizeibeamtinnen und -beamten an, dass sie schon einmal einen illegalen Übergriff durch Kolleg*innen beobachtet hätten oder selbst daran beteiligt waren. „Wenn ich jetzt nicht … (fixiere / fessle / schlage / schieße usw.), dann … (nehmen die mich nicht mehr ernst / stehe ich vor Kollegen schlecht da / scheitert der Einsatz / machen die mit mir, was sie wollen / eskaliert die Situation usw.)“ Vor allem Ängste vor Eskalation und Autoritätsverlust scheinen Polizeigewalt auszulösen. Beides beinhaltet eine absurde Tragik insofern, als die eingesetzte Gewalt exakt das bewirkt, was mit ihr verhindert werden soll.

Wenn Polizeibeamt*innen im Dienst unangemessene Gewalt anwenden, erfüllt dies den Straftatbestand der Körperverletzung im Amt. Trotz intensiver Bemühungen, entsprechende Ereignisse zu verbergen, werden mit unschöner Regelmäßigkeit einige von ihnen öffentlich bekannt, was dann auch großes öffentliches Interesse auf sich zieht, aber bisher erstaunlich wenig empirische Forschung bewirkte. So liegen zu der bedeutsamen Frage, wie groß das Dunkelfeld dieser Delikte ist, noch kaum Erkenntnisse vor. Wer wird zum Opfer und in welchen Situationen? Welche situativen Dynamiken begünstigen übermäßige Polizeigewalt? Wie erleben Opfer diese Situationen und wie werden sie aufgearbeitet? Mit diesen offenen Fragen beschäftigt sich seit März 2018 das Projekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (KVIAPOL) der Ruhr-Universität Bochum unter der Leitung von Tobias Singelnstein. Im Herbst 2019 und 2020 wurden Zwischenberichte veröffentlicht, ein Abschlussbericht soll 2023 erscheinen.

Besonders gewaltbelastete Situationen sind Großeinsätze wie Fußballspiele und Demonstrationen sowie Streitigkeiten, Schlägereien und die Kontrolle ‚verdächtiger Personen‘. Auch hier versuchte die Studie, die Perspektive der Betroffenen zu erfassen. Tatsächlich gaben etwa 80 Prozent der ca. 3.400 Befragten an, Polizeigewalt während einer Großveranstaltung erlebt zu haben, 42 Prozent bei einer Demonstration, 13 Prozent bei einer anderen politischen Aktion wie einer Blockade oder Besetzung und 25 Prozent bei einem Fußballspiel oder einer anderen Großveranstaltung. Dabei fiel auf, dass die Hälfte von ihnen angab, der Grund für die Auseinandersetzung mit der Polizei sei ihnen gar nicht ersichtlich gewesen oder die Polizei sei eigentlich nicht gegen sie, sondern gegen andere Personen vorgegangen.

Die Straftat ‚Körperverletzung im Amt‘

Der Weg von einer sogenannten Straftat bis zu deren Verurteilung beginnt damit, dass die Rechtsverstöße polizeibekannt werden. Dies geschieht zu 90 Prozent durch Anzeigen von Betroffenen, nur zu 10 Prozent durch polizeiliche Ermittlungen oder Beobachtungen. Dann wird entschieden, ob Ermittlungen aufgenommen werden, die drittens zu Ergebnissen führen oder aber eingestellt werden. Der vierte Schritt ist, ob die Anklage zu einer Verurteilung führt oder nicht. Das Ausmaß, in welchem durch diese Prozedur Fälle ausgesiebt werden, weist bei verschiedenen Delikten enorme Unterschiede auf. In der breiten Öffentlichkeit sind die entsprechenden Zahlen kaum bekannt, obwohl sie entscheidend sind für potentielle und tatsächliche Opfer von Straftaten und für die Frage, wie effektiv das deutsche Strafverfolgungssystem überhaupt ist. Zum Anzeigeverhalten gibt es in Deutschland seit den 1970er Jahren viel Forschung, die aber Körperverletzung im Amt weitgehend aussparte, weshalb die Bochumer Studie nun versucht, auch diese Lücke zu schließen. Bei Polizeigewalt unterbleiben Anzeigen hauptsächlich, weil sie für aussichtslos gehalten werden, weil das Polizistenwort mehr gilt oder weil die Beschuldigten nicht identifiziert werden können. Und es werden Gegenreaktionen befürchtet, z.B. dass die Polizei selbst Anzeige stellt. Unter den Opfern übermäßiger Polizeigewalt äußerten 81 Prozent Furcht vor einer Gegenanzeige. Der Chef der Gewerkschaftspolizei Oliver Malchow kommentierte 2019, möglicherweise werde von ihnen oft keine Anzeige erstattet, um eigenes Fehlverhalten zu verdecken. Dieser Äußerung mag es an Logik mangeln, nicht aber an Selbstbewusstsein. Bei Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt eine Gegenanzeige zu stellen ist tatsächlich eher Regel als Ausnahme. Wenn die Polizeiliche Kriminalstatistik mehr Angriffe auf Polizisten und mehr Widerstand gegen die Staatsgewalt ausweist, so ist dies zumindest zum Teil Folge dieser Gegenanzeigen und bezeugt insofern nicht Angriffe gegen, sondern durch Polizisten. Gegen den 16-jährigen Mouhamed Lamine Dramé, der in Dortmund von Schüssen aus einem Polizei-Maschinengewehr durchlöchert wurde, fertigte die Polizei noch nach seinem Tod eine Anzeige wegen Bedrohung. Ermittlungen belegten jedoch, dass er sich nicht im geringsten bedrohlich verhalten hatte. Auch in der Fachdiskussion ist umstritten, ob Gewalt gegen Polizeibeamte tatsächlich zugenommen hat. Die KriminologInnen Thomas Görgen und Daniela Hund weisen darauf hin, dass es sich bei den Statistiken „um von der Polizei im Kontext einer fortdauernden politischen Debatte hervorgebrachte Daten handelt.“

Falls Opfer sich dennoch dazu entschließen, Anzeige zu stellen und diese aufgenommen wird (viele Berichte besagen, dass Polizeistellen sich weigern, solche Anzeigen aufzunehmen), führen die Ermittlungen nur in 2 Prozent der Fälle zu einer Anklage. Bei anderen Delikten beträgt diese Quote durchschnittlich 24 Prozent. Die Dunkelziffer bei illegaler Polizeigewalt wurde von der KVIAPOL-Studie „sehr vorsichtig“ auf 1:5 geschätzt. Danach gäbe es in Deutschland nicht, wie amtliche Statistiken angeben, ca. 2.000 Verdachtsfälle illegaler Polizeigewalt, sondern 12.000. Nur bei jedem fünften angezeigten Fall kommt es zu einer Anklage und nur in einem Prozent zu einer Verurteilung. Dies sind fast ausschließlich Fälle, in denen eindeutige Filmaufnahmen vorliegen. Zusammengenommen bedeutet dies, dass nur einer von 600 Fällen illegaler Polizeigewalt eine Verurteilung nach sich zieht. Dieser eine Fall ist die Ausnahme, die die Regel bestätigt, dass Polizeigewalt folgenlos bleibt.

Als diese Zahlen im September 2019 bekannt werden, meint der damalige Chef der Gewerkschaft der Polizei Oliver Malchow, ein Systemfehler sei durch sie „nicht erkennbar“. Man muss es neidlos zugeben: Der Mann hat Nerven!

Auch 2022 wurde offensichtlich: Das Risiko, zum Opfer von Polizeigewalt zu werden, ist besonders hoch für diejenigen, die arm oder gar obdachlos sind, psychisch krank oder belastet, einen Migrationshintergrund haben oder eine dunkle Hautfarbe. Im September diesen Jahres wurde die deutsche Polizei wieder einmal mit harten Worten von der Anti-Rassismus-Kommission des Europarates gerügt wegen Untätigkeit gegen Racial Profiling (der Bewertung von Personen und entsprechendes Agieren aufgrund von Stereotypen und äußerlichen Merkmalen wie etwa ethnische Zugehörigkeit, Religion oder nationale Herkunft). Schon 2019 war beanstandet worden, dass Personenkontrollen auf der Grundlage von Social Profiling durchgeführt werden. Die damalige Empfehlung, Gegenmaßnahmen zu entwickeln, sei – so die Kommission – nicht umgesetzt worden. Es wird in Deutschland noch nicht einmal statistisch erfasst, wer polizeilich kontrolliert wird. Obwohl unter den mutmaßlichen Opfern der Körperverletzung im Amt der (Hellfeld-)Anteil nicht deutscher Personen mit 25 Prozent mehr als doppelt so hoch ist wie ihr Bevölkerungsanteil von 12 Prozent.

Polizei-Tsunami

Racial profiling und systematische Diskriminierung marginalisierter Menschen führen zu der Frage, wie verbreitet antidemokratisches, nationalsozialistisches, rechtsextremes Gedankengut in der deutschen Polizei ist. Ab Herbst 2019, besonders dann 2020 gelangten entsprechende Berichte verstärkt in die Öffentlichkeit. Thomas Feltes war bis 2019 siebzehn Jahre lang an der Ruhr-Universität Bochum Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft. Außerdem war er bis 2002 Rektor der Hochschule für Polizei in Baden-Württemberg. Die Berichte des Jahres 2020 über Rassismus und Rechtsextremismus in der deutschen Polizei, die Verbreitung von Inhalten, die NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) als „hochgradig fremdenfeindlich und menschenverachtend“ bezeichnete, brachen nach den Worten von Feltes über die Polizei herein „wie ein Tsunami“. Nach seiner Beobachtung lösen sie eine typische Abfolge von Reaktionen aus, die an die Stadien einer Traumaverarbeitung erinnern: Die erste Reaktion sei schweigende Betroffenheit, dem folge das Bemühen um eine „Einzelfallhypothese“, im nächsten Schritt werde Unverständnis und massive Reaktanz gegenüber den “pauschalisierten Vorwürfen“ gezeigt, bevor sich schlussendlich ein „vorsichtiges Problembewusstsein“ einstelle. Otto Diederichs hingegen vom ‚Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit‘ CILIP wundert sich weniger. Derartige Fälle habe es immer gegeben, rechtsradikale Einstellungen seien nur weniger in die Öffentlichkeit getragen und wenn doch, vom Korpsgeist gedeckt worden. Das sei auch in einer traditionell konservativen und streng konservativ geführten Institution nicht sonderlich überraschend. Entsprechende Ereignisse kämen nur deshalb verstärkt in die Öffentlichkeit, weil die rechtsextreme Szene selbstbewusster geworden sei und weil neue digitale Techniken vorhanden sind.

Der Einschätzung, übermäßige Polizeigewalt sei systembedingt, wird häufig entgegengehalten, man dürfe nicht alle Polizist*innen über einen Kamm scheren, die Fehler einzelner nicht verallgemeinern. Aber eine ernstzunehmende Polizeikritik tut das auch nicht. Auch bei der Polizei gibt es solche und solche. Polizeikritik auf einer persönlichen Ebene zu pauschalisieren, ist falsch und ethisch fragwürdig. Es darf jedoch weder geleugnet noch relativiert werden: Sowohl rechtswidrige Polizeigewalt als auch rechtsextreme Tendenzen besitzen beunruhigende Ausmaße. Im Dezember 2020 veröffentlicht die taz eine aus 26 Vorkommnissen bestehende Liste rassistischer Verdachtsfälle des Jahres. Eine Auswahl: Im April 2020 werden in Bayern 67 Polizisten suspendiert, in 25 Fällen wird Anklage erhoben, unter anderem wegen der Zugehörigkeit zu ‚Reichsbürgern‘ und wegen des Besitzes von Drogen und Kinderpornografie. Im September werden in Nordrhein-Westfalen 31 Polizisten ermittelt, die in Chatgruppen rassistisch gehetzt haben sollen. 200 Beamt*innen durchsuchen 34 Polizeidienststellen und Privatwohnungen. Der NRW-Verfassungsschutz spricht von „Hardcore-Rechtsextremisten-Material“. Ebenfalls im September wird in Mecklenburg-Vorpommern gegen 17 Beamt*innen wegen rechtsextremer Chatnachrichten ermittelt. Im Oktober wird bekannt, dass mehr als 25 Berliner Polizist*innen sich in einer rechtsextremen Chatgruppe vernetzt haben. Ein Vorgesetzter war informiert, wollte aber nicht wissen, was in der Gruppe geteilt wurde. In Bielefeld werden ebenfalls im Oktober der Arbeitsplatz und die Wohnung eines Hauptkommissars durchsucht, der rechtsextremes Material mit 50 Polizist*innen geteilt haben soll. Im November werden in Berlin 20 rechtsextreme Polizist*innen suspendiert, die in Chatgruppen gegen Flüchtlinge gehetzt hatten. Bis Dezember hat sich in Nordrhein-Westfalen die Zahl der rechtsextremen Verdachtsfälle auf nunmehr 200 Beamt*innen ausgeweitet. Innenminister Reul (CDU) versendet 5.000 großformatige Kalender mit Auszügen aus dem Grundgesetz an alle Polizeidienststellen im Land.

Obwohl diese Auswahl nur die Spitze des Eisberges zeigen kann, beinhaltet sie 410 einschlägige Ermittlungen, und die Kette reißt seitdem nicht ab. Jüngstes Beispiel: Durch reinen Zufall flog im November eine rechtsextreme Polizei-Chatgruppe in Rheinland-Pfalz auf, die schon vor vier Jahren damit begonnen hatte, nationalsozialistische, rassistische, behindertenfeindliche und frauenfeindliche Inhalte zu teilen. Zunächst war gegen vier Beamte ermittelt worden, inzwischen richten sich die Ermittlungen gegen mehr als 50 Beschuldigte. Übliche Reaktion der Politik besteht ist die Doppeltaktik, einerseits das Problem zu verharmlosen, andererseits das eigene Handeln als entschlossen und energisch darzustellen. Landesinnenminister Michael Ebling dazu in der ‚Rheinpfalz‘ vom 11.11.22 entsprechend: „Es wird mit harter Kante reagiert.“ Sowie: „Es gibt keine Hinweise auf ein strukturelles, rechtsextremistisches Problem in der Landespolizei.“ (Man beachte das Datum!)

Was Daniel Loick und Vanessa E. Thompson am 24.9.22 in ‚Zeit online‘ zur Polizeigewalt schreiben, trifft auch auf die Thematik des Rechtsextremismus zu: „Die Strategie, diese Fälle lediglich als Einzelfälle zu deklarieren, ist selbst Teil dieser Gewalt.“

Wozu überhaupt Polizei?

Die Etats der Polizeien wachsen, es gibt immer mehr immer besser bewaffnete Polizistinnen und Polizisten. Kaum bekannt ist aber, dass die Kriminalitätsraten gar nicht steigen. Außer bei Internet- und Drogendelikten sinken sie vor allem bei der Gewaltkriminalität in allen westlichen Gesellschaften. Und dies seit dem Mittelalter bis zur Gegenwart, mit Ausnahme einer kurzen Periode Ende der 1950er bis Anfang der 1990er Jahre. Nach Ansicht des Polizeiwissenschaftlers Rafael Behr gibt es Interessengruppen, die etwas davon haben, zu sagen, dass die Gewalt steige. Es sind die Erosion sozialer Strukturen und Beziehungen in der Tauschwerte-Gesellschaft, die neoliberale Zertrümmerung des Wohlfahrtsstaates und die multiplen Systemkrisen, die dazu führen, dass die Polizei immer mehr Aufgaben zugewiesen bekommt, vor allem in repressiven Bereichen. Es darf nicht übersehen werden, dass die bei der Polizei Beschäftigten hierdurch zunehmend belastet sind und auch verheizt werden. Die Suizidrate in der Polizei ist nach Gewerkschaftsangaben doppelt so hoch wie in der Bevölkerung, und nicht nur aus Deutschland kommen Berichte, dass in den Polizeien die berufliche Unzufriedenheit explosionsartig zunimmt. Dabei gerät die präventive Polizeiarbeit, mit der das staatliche Sicherheitsversprechen verbunden ist, unter die Räder.

2021 wurden in Deutschland etwa 5 Millionen Straftaten bekannt und registriert (ohne Staatsschutz- und Straßenverkehrsdelikte), zehn Jahre vorher waren es noch ca. 6 Millionen und 2001 sogar 6,4 Millionen. Dies sind die häufigsten:

  • 1,5 Mio. Diebstähle (Laden-, Fahrrad-, Taschen-, Wohnungseinbruch- und Kfz-Diebstähle)
  • 1 Mio. Vermögens- und Fälschungsdelikte (Betrug, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Veruntreuung)
  • 740.000 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Raub, Stalking)
  • 550.000 Sachbeschädigungen
  • 360.000 Rauschgiftdelikte
  • 235.000 Beleidigungen
  • 158.000 Widerstände gegen/tätliche Angriffe auf die Staatsgewalt/Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
  • 107.000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung) (Anteil an allen Straftaten 2,1 %)

Eine niedrige Anzeigequote trägt nach herrschender Auffassung dazu bei, dass Täter ungeschoren und Opfer ungeschützt bleiben. „Besser es wird einem nichts gestohlen. Dann hat man wenigstens keine Scherereien mit der Polizei.“ Diese kluge Erkenntnis von Karl Kraus ist wohl Grund dafür, dass Diebstähle von geringwertigen Gegenständen nur selten angezeigt werden. Trotzdem sind Diebstähle nicht nur das absolut am häufigsten angezeigte Delikt, laut Dunkelfeldforschung ist bei hochwertigen Gegenständen (besonders bei Autodiebstählen und Wohnungseinbrüchen) auch die Anzeigequote besonders hoch. Der Grund: Bevor sie Schadensersatz leisten, verlangen Versicherungen, dass Anzeige erstattet wird. Gleichwohl zählen Diebstähle zu den Delikten mit niedrigen Aufklärungsquoten. (Die höchste Aufklärungsquote haben mit 98,9 Prozent Straftaten gegen das Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsgesetz.) Bei Diebstahl unter erschwerenden Umständen beträgt sie etwa 15 Prozent, ohne erschwerende Umstände etwa 40 Prozent. Das laut Statistik häufigste Delikt kann also, obwohl es auch häufig angezeigt wird, in der großen Mehrzahl der Fälle begangen werden, ohne Folgen befürchten zu müssen.

Praktisch überhaupt keine derartigen Sorgen müssen sich diejenigen machen, die andere vergewaltigen, sexuell nötigen oder sexuell übergriffig sind. Bis vor kurzem wurde die Anzeigenquote bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf 5 – 15 Prozent geschätzt. Eine aktuelle BKA-Studie ergab nun aber, dass sie nur 1 Prozent beträgt. Zusätzlich ist die Verurteilungsrate stark gesunken von über 20 Prozent in den 1990er Jahren auf derzeit etwa 7,5 Prozent. Die Polizei verkündet stolz: „Aufklärungsquote bei Vergewaltigungen 85,4 Prozent!“ Die Zahlen zeigen aber: Weniger als eine von tausend Straftaten (0,075 Prozent) gegen die sexuelle Selbstbestimmung führt zu einer Verurteilung. Dazu kommt: nur 10 Prozent der Ermittlungsergebnisse stammen von der Polizei, 90 Prozent liefern Opfer und Zeugen. Das bedeutet: In weniger als einem von zehntausend Fällen führen polizeiliche Bemühungen zur Verurteilung eines Sexualstraftäters. Und schließlich: Noch niemand konnte bisher eine abschreckende, präventive Wirkung dieser Urteile, also einen Schutz der Menschen durch sie belegen. Das Thema sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Kinder (zwei Drittel der Opfer sind Kinder) belegt wie kein anderes, dass das bestehende System der Strafverfolgung beseitigt werden muss. Und ersetzt werden muss durch andere Systeme, die wirklich Schutz und Sicherheit hervorbringen.

Bei anderen Deliktbereichen sind die Verhältnisse ähnlich. Die enorm aufwendige Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität etwa, deren Hauptziel ja ist, Rauschgift vom Markt zu nehmen, um die Menschen zu schützen, konnte bisher immer nur vorübergehende, leichte Preiserhöhungen des „Stoffs“ bewirken. Wieder andere Delikte wie Schutzgelderpressung oder Menschenhandel werden gar nicht erst angezeigt.

Polizei und Gefängnisse abschaffen?

Verurteilungen sollen die Bevölkerung durch ihre abschreckende Wirkung schützen, sowohl verurteilte Täter als auch potentielle andere Täterinnen und Täter davon abhalten, Straftaten zu begehen. Der schwedische Kriminologe Nils Christie bemerkte einmal, kriminelles Verhalten würde durch Strafen etwa so gebremst wie eine Lokomotive durch eine Sommerprise. Dass Strafe die schlechteste aller Möglichkeiten ist, um schädigendes Verhalten zu reduzieren, wurde in der Psychologie und der Pädagogik schon vor mehr als hundert Jahren festgestellt und im Bereich des Strafrechts immer wieder empirisch belegt. Strafverschärfungen, Strafmilderungen, Amnestien füllen oder leeren die Gefängnisse, beeinflussen aber Kriminalitätsraten wenn überhaupt nur kurzfristig. Durch drakonische Strafen gelingt es den USA, gleich zwei Rekorde aufzustellen: Sie nehmen in der Welt den ersten Platz ein sowohl in Bezug auf die absolute Zahl der Gefängnisinsassen als auch auf deren prozentualen Anteil an der Bevölkerung. Über zwei Millionen Menschen sitzen in den USA in Gefängnissen, auf 100.000 Menschen kommen 629 Gefangene (in Deutschland 71). Zusätzlich vier Millionen haben eine Bewährungsstrafe. In den USA sind mehr Menschen im Gefängnis als in China, obwohl China mehr als viermal so viele Einwohner hat. In Deutschland beträgt die Rückfallrate bei Straftaten etwa ein Drittel. Sie steigt mit der Härte von Strafen und nimmt deutlich ab mit deren Aussetzung. Auch Sozialtherapien und Täter-Opfer-Ausgleiche können Rückfallquoten deutlich senken.

Der Mord an George Floyd im Sommer 2020 löste die größte politische Bewegung in der Geschichte der USA aus, die sich in allen Kontinenten ausbreitete, zu einer der größten Sozialbewegungen und zu der größten antirassistischen Bewegung aller Zeiten wurde. Die Bewegung stellte Forderungen auf und setzte sie in einigen Fällen auch durch, der Polizei die Mittel zu entziehen (Defund the police), um mit ihnen in den Bereichen Wohnen, Bildung, soziale Unterstützung und Gesundheitsversorgung soziale Gerechtigkeit herzustellen.

Unter dem Begriff des Abolitionismus entwickelten sich Ansätze, die forderten, Polizei, Gefängnisse und andere staatliche Gewaltinstitutionen zurückzubauen bzw. abzuschaffen. In Deutschland greifen Protestaktionen gegen Polizeigewalt diese Vorstellungen häufig auf. Daniel Loick und Vanessa E. Thompson gaben hierzu jetzt die erste deutschsprachige Textsammlung heraus. Sie enthält auch eine Fülle von Beispielen dafür, wie Aufgaben der Sicherheit und Konfliktregelung erfolgreich und gewaltlos von anderen gesellschaftlichen Strukturen wahrgenommen wurden und werden. Soziale Räume, in denen sich Kontakte, Austausch und vor allem Vertrauen entwickeln können, spielen in diesen alternativen Konzepten eine große Rolle.

(Michael Kohler)

 

Hinweis der Redaktion: In einer ersten Version des Beitrags hatten wir geschrieben, Prof. Thomas Feltes sei bis 2020 Rektor der Polizeihochschule Baden-Württemberg gewesen. Er war dies allerdings „nur“ bis 2002. Wir danken für die freundliche Kenntnisnahme des Artikels und bitten um Nachsicht für die versehentlich falsche Angabe.




„Super Recogniser“ – Super Polizist*innen, die alles und jede*n erkennen?

In einer Presseerklärung verkündete das Polizeirevier Mannheim/Heidelberg am 21.04.2022, dass das Pilotprojekt „Super Recogniser“ erfolgreich abgeschlossen wurde, und attestierte 52 Cops „überdurchschnittliche Fähigkeiten im Bereich der Gesichtserkennung“. Die Beamt*innen hätten sich die Bezeichnung verdient, da sie in mehreren Tests eine höhere Begabung beim Einprägen und Wiedererkennen von Gesichtern bewiesen hätten. Fast alle Landespolizeien in Deutschland setzen diese ein und arbeiten an der medialen Darstellung der angeblichen Spezialkräfte. Nach Stand der Forschung ist die höhere Begabung zum (Wieder-)Erkennen eine angeborene und nicht erlernbare Fähigkeit, über die lediglich ein bis zwei Prozent der Gesamtbevölkerung verfügen sollen. Doch was verspricht sich die Polizei von diesem Projekt?

Der war’s, ganz sicher! … Oder der!

Das Revier Mannheim/Heidelberg berichtet, dass bei den Ermittlungen zu den angeblichen Krawallen auf der Neckarwiese in Heidelberg im Sommer 2021 bereits „Super Recogniser“ eingesetzt wurden; ähnliches wird aus Stuttgart berichtet. Aus Bayern werden schon seit 2018 Meldungen zu ihnen verbreitet, hier ist vor allem das Oktoberfest ein Anwendungs- und Testfeld. Viele Verdächtige und Gesuchte sollen deutschlandweit bereits mithilfe der angeblich talentierten Beamt*innen überführt oder verhaftet worden sein. Auf der Ausstellungsmesse „Maimarkt“ Anfang Mai 2022 war das Revier Mannheim/Heidelberg mit mehreren Ständen vertreten, von denen einer allein für die Bewerbung des Super-Recogniser-Programms reserviert war. Kürzlich legte das Revier nach und verkündete einen weiteren Fahndungserfolg durch einen Super-Cop [1], bei dem ein „geschulter“ Beamter eine gesuchte Person erkannte und deren Verhaftung herbeiführte. Die Polizei betonte bisher, dass Aussagen der Super-Cops nicht direkt zu Festnahmen führen könnten, sondern nur Ermittlungshinweise liefern [2]. Dass letztlich Hinweise zu Festnahmen führen, zeigt, wie schwammig diese Formulierung ist. Aussagen von Cops werden schon jetzt in politischen Prozessen, egal wie oft sie sich selbst und den Fakten widersprechen, dankend angenommen, um Aktivist*innen mit Repression zu überziehen. Erinnert sei hier an Ella, die, nachdem Videoaufnahmen sämtliche Lügen der Cops widerlegt hatten, trotzdem hinter Gittern landete [3], und auch an Jan, der für das angebliche „Anschreien“ von Polizist*innen in den Knast geschickt wurde, obwohl er an besagtem Tag laut Zeug*innen – die keine Cops waren – gar nicht vor Ort war [4]. Ein Ziel des Projektes ist daher langfristig die weitere Legitimation von Bullen-Aussagen vor Gericht. Damit einher geht eine weitere Möglichkeit, das vorübergehende Festsetzen von Menschen zu legitimieren. Wenn Cops mit Super-Recognising-Diagnose Leute erkannt haben wollen, ist das für eine*n Richter*in ein weiterer Grund, ihnen zu glauben. Basierend auf bisherigen und laufenden Prozessen ist auch zu erwarten, dass nicht zwangsläufig nachgefragt wird, von wo Uniformierte ihre messerscharfen Beobachtungen gemacht haben, geschweige denn, ob sie überhaupt vor Ort waren.

Wenn die Kamera nicht reicht

Die „Super Recogniser“ müssen als weiteres Ermittlungswerkzeug der Repressionsbehörden betrachtet werden. So wie das Pfefferspray nicht die Schusswaffe ersetzt, werden auch die „Super Recogniser“ keine Kameras ersetzen, sondern als zusätzliches Mittel dienen. Diesbezüglich sind Szenarios vorstellbar, bei denen die Staatsanwaltschaft mit großem Ermittlungsdrang nach einer kämpferischen Demonstration zwar keine „sachdienlichen“ Videoaufnahmen einer Person hat, dafür aber auf Aussagen von eingesetzten Super-Beamt*innen zurückgreifen kann. Diese Praxis wird zwar schon jetzt angewandt, sie würde Aussagen aber weitere Glaubwürdigkeit zusprechen: denn dann hat nicht nur irgendeine*r Beamte*r angeblich jemanden (etwas tun) gesehen, sondern ein „Super Recogniser“. Letztlich ist auch davon auszugehen, dass die von deutschen Behörden genutzten Gesichtserkennungssoftwares teuer und unzureichend sind und relativ einfach (beispielsweise durch Masken o. ä.) umgangen werden können. International gab es immer wieder Kritik an Gesichtserkennungssoftware, da sie fehleranfällig ist, in die Privatsphäre eingreift und Rassismus reproduziert [5]. Viele der Kritikpunkte treffen eigentlich auch bei „Super Recognisern“ zu. Im Erkennen von Gesichtern scheint die Technik menschlichen Fähigkeiten noch hinterherzuhinken; möglicherweise ist dies jedoch nicht immer zwangsläufig ein Nachteil, da ein Mensch eher dazu gebracht werden kann, ein bestimmtes Ergebnis zu produzieren, wenn dies z. B. vom Vorgesetzten erwünscht ist. Einen zunehmend wichtigen Teil spielen dabei die immer stärker vernetzten Datenbanken der Polizeien sowie die extrem ausgebaute Überwachung des öffentlichen Raumes durch Videokameras, auf die sich die Behörden Zugriff verschaffen können. Das Recht, nicht gefilmt zu werden, existiert im städtischen Raum praktisch nicht. Wichtig ist auch, die tatsächlichen und begrenzten wissenschaftlichen Kenntnisse hinter dem Projekt zu beachten und sie öffentlich zu diskutieren:

Empirie, Zahlen und was sie eigentlich aussagen

Während zu Gesichts(wieder)erkennung und Augenzeug*innengedächtnis schon länger geforscht wird, sind „Super Recogniser“ als Forschungsfeld noch relativ jung. Erste Erkenntnisse dazu kamen 2009 von der University of Greenwich in London, dessen psychologische Forschungsgruppe seither eng mit der Londoner Polizei zusammenarbeitet. Treibende Kraft ist dabei der Forscher Josh Davis, der mittlerweile fast ausschließlich zu „Super Recognisern“ forscht und publiziert. In England werden Super-Recogniser auch schon seit längerem eingesetzt: bei den Londoner Cops gibt es seit 2011 eine eigene Super-Recogniser-Einheit. Bisher nimmt man an, dass die Fähigkeit, Gesichter wiederzuerkennen, nicht trainierbar ist. Gerade hinsichtlich des Namens muss aber Folgendes beachtet werden: Super-Recogniser befinden sich mit ihren Fähigkeiten am oberen Ende eines Kontinuums – sie haben also keine übermenschlichen Kräfte, sondern genetisch bedingt ein stärker ausgeprägtes Gedächtnis für Gesichter als ein Großteil der Bevölkerung. Um Super-Recogniser zu finden, wurde an der Londoner Universität eine Testbatterie (eine Reihe an gekoppelten Tests) entwickelt, die verschiedene Aspekte der Gesichtswiedererkennung überprüft. Nur wer in allen Tests überdurchschnittlich gut abschneidet (besser als 98 % der Gesamtbevölkerung), gilt laut der universitären Definition als Super-Recogniser. Völlig intransparent bleibt dabei jedoch, wie die Repressionsbehörden vorgehen, um Super-Recogniser in den eigenen Reihen zu entdecken. Zwar gibt das Revier Mannheim/Heidelberg an, mit der University of Greenwich kooperiert zu haben, ob aber tatsächlich die gesamte Testbatterie durchgeführt wurde, bleibt offen. In der Praxis werden wohl tatsächlich teilweise lediglich Tests eingesetzt, bei denen zwischen „Sehen“ und „Wiedererkennen“ nur sehr kurze Zeitintervalle (ein paar Minuten) liegen. Das ist besonders problematisch, da sich empirisch zeigt, dass auch bei Super-Recognisern die Wiedererkennungsleistung mit längeren Zeitintervallen stark abnimmt. Doch auch bei diesen kurzen Zeitintervallen haben Super-Recogniser nicht das Über-Gedächtnis, das die Bullen gerne bewerben möchten. In einer Studie aus dem Jahr 2020 haben Super-Recogniser selbst beim kürzesten Zeitintervall lediglich 67 % der Personen korrekt wiedererkannt und von 44 % richtigerweise angegeben, dass sie sie nicht wiedererkennen [6]. Das ist zwar eine bessere Leistung als bei einem Großteil der Gesamtbevölkerung, aber wirklich verlässlich sind Aussagen von Super-Recognisern offensichtlich nicht.

Theorie und (rassistische) Praxis

Ein weiteres Problem: Das Bild-Material, das zur Diagnose von Super-Recognisern verwendet wird, zeigt zu einem Großteil Gesichter von weißen Männern; in der rassistisch geprägten polizeilichen Praxis werden aber verstärkt migrantisierte Menschen kontrolliert und von den Cops „überführt“. Bei der Gesichtserkennung spielt hierbei das psychologische Phänomen des „Own-Race-Bias“ [7] eine wichtige Rolle: es besagt, dass Gesichter mit einer ähnlichen Hautfarbe wie der eigenen besser wiedererkannt werden als solche mit deutlich unterschiedlicher Hautfarbe. Hinzu kommt, dass in der polizeilichen Praxis – also bei Einsätzen, Kontrollen etc. – davon auszugehen ist, dass es extrem viele Störvariablen gibt, die die Wiedererkennungsleistung verschlechtern, die in den Tests aber nicht kontrolliert werden können. Die verwendeten Super-Recogniser-Tests sind also für die praktische Arbeit der Bullen eigentlich ungeeignet.

Fazit

Wie bei den meisten „Projekten“ der Repressionsbehörden ist auch bei den „Super Recognisern“ davon auszugehen, dass das Programm, wenn es sich als tauglich (für den Staat) erwiesen hat, schrittweise flächendeckend ausgeweitet wird. In seiner Anwendung steht es in einer relativ frühen Phase, was auch an der medialen Strategie der Cops erkennbar ist. Zahlreiche Erfolgsmeldungen und Informationsangebote (wie der spielerisch gestaltete Stand auf dem Maimarkt-Gelände) sollen der Bevölkerung das Ermittlungswerkzeug näherbringen und gleichzeitig Akzeptanz schaffen. Bei unseren Recherchen sind wir auch auf Radio- und Fernsehbeiträge gestoßen, die inhaltlich übereinstimmen. Wir halten es für wichtig, den Bullen bei der Erprobung und Bewerbung neuer und noch nicht im Einsatz befindlicher Ermittlungs- und Repressionswerkzeuge auf die Finger zu schauen. Wir haben dargelegt, wie „Super Recogniser“ den Cops weitere Legitimation verschaffen sollen – ob bei Aussagen vor Gericht oder im täglichen Streifeneinsatz. Auch wenn wir in nächster Zeit nicht damit rechnen, ist es durchaus vorstellbar, dass bei einer Ausweitung des Programms irgendwann die ersten Super-Recogniser gezielt im politischen Kontext eingesetzt werden. Der Praxis, sich tolle Namen für schlechte Dinge einfallen zu lassen, bleiben die Bullen jedenfalls treu: wer vorher einfach nur dumm geglotzt hat, ist jetzt Super-Recogniser.

Antifaschistische Initiative Heidelberg/Interventionistische Linke (AIHD/IL) – dieser Beitrag erschien zuerst in der Ausgabe 4/2022 der Rote Hilfe Zeitung

[1] https://www.rnz.de/region/regionalticker/polizeiberichte_artikel,-heidelberg-erste-erfolge-der-super-recogniser-_arid,890704.html
[2] https://www.pressreader.com/germany/graenzbote/20210722/281487869371156
[3] https://wald-statt-asphalt.net/ella-up1-wird-zu-2-jahren-und-3-monaten-haft-verurteilt/
[4] https://fda-ifa.org/freiheit-fuer-jan-demo-16-10-2021-nuernberg/
[5] https://www.rnd.de/digital/rassismus-per-software-darum-ist-gesichtserkennung-in-der-praxis-problematisch-T7V2JXGEAZCNTDIGCLYO4IXX7E.html
[6] Davis, J. P., Bretfelean, L. D., Belanova, E., Thompson, T. (2020). Super-recognisers: Face Recognition Performance After Variable Delay Intervals. Applied Cognitive Psychology, 34, 1350-1368
[7] Wir lehnen das Konstrukt „Rasse“ strikt ab und sind uns bewusst, dass in psychologischer wie auch jeder anderen Forschung Rassismus reproduziert wird.




GKM-Blockade: Solidemo nach Urteil gegen Klimaaktivisten [Videobeitrag und Bildergalerie]

Nachdem das Amtsgericht Mannheim den Aktivisten Locke zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, demonstrierten am Abend rund 80 Unterstützer*innen aus der Klimabewegung. Locke hatte im Sommer 2020 ein Kohleförderband des Großkraftwerk Mannheim (GKM) blockiert und war von einem Sondereinsatzkommando der Polizei festgenommen worden.

Im Interview begründet Locke seine Aktion und erklärt, warum die Mittel der parlamentarischen Demokratie nicht ausreichen, um die Klimakrise aufzuhalten. Michael Dandl von der Roten Hilfe ordnet das Urteil in die Politik der grün-schwarzen Landesregierung ein. (cki)
Ein Bericht zum Prozesstag folgt.

Videobeitrag bei Youtube: https://youtu.be/Ra5GdbODj6A

Bildergalerie

(Bilder: if)




18. März – Internationaler Tag der politischen Gefangenen (mit Fotogalerien)

Heidelberg/Stuttgart – Auch am vergangenen Samstag gab es noch Veranstaltungen zum Gedenktag in der BRD. KIM dokumentiert das Geschehen am 20.03.2021 in Heidelberg und Stuttgart. In der Unistadt Heidelberg nahmen rund 50 Personen an der Kundgebung auf dem Marktplatz teil. Knapp 1.500 TeilnehmerInnen zählte die dezentrale Demo in Stuttgart.

 

 

Heidelberg: „Linke und antifaschistische AktivistInnen in Baden-Württemberg massiv unter Druck staatlicher Organe“ 

Auf Initiative der Ortsgruppe der Roten Hilfe Heidelberg/Mannheim fand am vergangenen Samstagvormittag eine Kundgebung auf dem Heidelberger Marktplatz statt. An der einstündigen Veranstaltung nahmen in der Spitze rund 50 Personen teil. Im Fokus der Aktion stand unter anderem das Schicksal politischer Häftlinge in der BRD.

Neben Grußworten wurden auch „Nachrichten aus dem Knast“ rezitiert.

KIM dokumentiert in Auszügen aus den Redebeiträgen (es gilt das gesprochene Wort):

Kurdische Gefangene 

Mit derzeit zehn Personen, die wegen ihres politischen Engagements in Untersuchungs- oder Strafhaft sitzen, bilden die kurdischen Aktivisten die größte Gruppe der politischen Gefangenen in der BRD.

Ihre Namen sind 

Yilmaz ACIL, Hüseyin AÇAR, Gökmen ÇAKIL, Mustafa ÇELIK, Salih KARAASLAN, Agit KULU, Veysel SATILMIŞ, Özkan TAŞ, Mazhar TURAN, Mustafa TUZAK 

Ihnen allen wird Unterstützung und Mitgliedschaft in der PKK, der Arbeiterpartei Kurdistans vorgeworfen. Diese kurdische Partei wird in der BRD als „ausländische terroristische Vereinigung“ nach § 129b kriminalisiert. Konkret vorgeworfen werden den zehn Betroffenen ausschließlich legale politische Tätigkeiten wie das Organisieren von Veranstaltungen, Busfahrten zu Demonstrationen und Newroz-Feiern und ähnliche Arbeit in den kurdischen Kulturvereinen.

Stellvertretend für diese zehn Politiker verlesen wir Ausschnitte aus einer Erklärung von Gökmen Çakıl: 

Das PKK-Verbot, welches am 26. November 1993 in Kraft trat, führte zu dieser Situation. Das Rechtssystem ist die letzte Festung, die die Gesellschaft und das Individuum vor der Ungerechtigkeit schützt. Denn demokratische und unabhängige Rechtssysteme sind an unveränderbare Prinzipien wie Gerechtigkeit, Gewissen und Moral gebunden. Das ist jedenfalls, was ich weiß und glaube. Dem können Sie auch Tugenden wie Gleichheit und Menschenrechte hinzufügen.

Alle Aktivitäten, die ich durchgeführt habe, wurden entsprechend der europäischen Gesetze vollzogen. Es sind demokratische Aktivitäten, die Deutschland nicht schaden. Leider habe ich gesehen, dass solche Aktivitäten in Deutschland strafrechtlich sanktioniert werden. Die gleichen Aktivitäten werden in der Schweiz oder in Belgien nicht sanktioniert.

Aus diesem Grunde bin ich aus eigenem Willen, in die Schweiz und in die dortige kurdische Gesellschaft gegangen. Ich wollte gegen Erdoğan und dschihadistische Banden neben meinem Volk stehen. Ich bin also nirgendwohin geflohen, da ich mich ohnehin häufig in Deutschland aufgehalten habe.

Die Situation, die ich erlebt habe, hat mit den Umständen zu tun, die dem Volk zugemutet werden, dessen Teil ich bin. Es ist wirklich verletzend. Wenn man nach einem Terroristen suchen möchte, wenn man jemanden des Terrorismus bezichtigen möchte, dann sollte es nicht das unterdrückte kurdische Volk sein, sondern die türkischen, persischen und arabischen Regime, die dem kurdischen Volk seit zig Jahren Grausamkeiten antun. Dass ich in Haft bleibe, wird ausschließlich das Erdoğan-Regime erfreuen.“

Ella

„Die Klimaaktivistin wurde am 26. November 2020 bei den Protesten im Dannenröder Wald verhaftet und sitzt seither in der Frankfurter JVA Preungesheim. Weil sie ihren Klarnamen nicht angibt, ist sie als „Unbekannte Person 1“ oder unter dem Pseudonym Ella bekannt.

In einem Brief schreibt sie: 

Ich bin wütend über die Vorwürfe gegen mich – Unterdrückung fühlt sich schrecklich an –, nur weil ich diese Bedürfnisse verteidige, die ein wesentlicher Teil von uns selbst sind. Und ich bin erschrocken angesichts der gesellschaftlichen Illusion von Gerechtigkeit, die auf einem von Angst angetriebenen System von Belohnung und Bestrafung beruht. Ist es wirklich das, was die Welt im Großen und Ganzen noch will? Wann wachen wir auf zu dem, was wahre Lebensqualität gibt?

Aber es liegt an uns, zuerst unsere Überzeugungen, unsere Gedanken, Worte und Handlungen zu überprüfen und festzustellen, ob sie mit dem übereinstimmen, was wir wirklich wollen. Es liegt an uns, diejenigen zu konfrontieren und zu hinterfragen, die die Erfüllung unserer Grundbedürfnisse verhindern, und es liegt an uns, die Risiken einzugehen, die mit der Erfüllung dieser Bedürfnisse verbunden sind.

Meine Gedanken und absolut besten Wünsche gehen an all diejenigen, die lieben und kämpfen. Diejenigen, die über das Dreiecksschema von Opfer, Bösewicht*in und Held*in hinausgehen und diejenigen, die Win-Win-Szenarien schaffen, die alle auf den Weg zum Glück bringen. Wenn wir uns daran erinnern, dass diese toxischen Projekte immer noch zusammenbrechen können, dass der Wald immer noch nachwachsen kann, kann „One struggle, one fight – Danni, Herri, Mauli bleibt!“ tatsächlich wahr werden.“

Dy

Seit letztem Frühsommer überziehen die Repressionsorgane die antifaschistische Szene in Baden-Württemberg – hauptsächlich im Raum Stuttgart – mit einer massiven Repressionswelle. Anlass ist eine körperliche Auseinandersetzung mit Nazis am 16. Mai 2020. Bei einer Großrazzia am 2. Juli wurde der Stuttgarter Antifaschist Jo verhaftet, am 4. November sein Genosse Dy; beide wurden in der berüchtigten JVA Stuttgart-Stammheim eingesperrt. Der Prozess soll am 14. April 2021 beginnen. Während der Haftbefehl gegen Jo im Januar außer Vollzug gesetzt wurde, ist Dy weiter in Haft und wurde vor wenigen Wochen in die JVA Tübingen verlegt.

Die ersten Tage in der JVA Stammheim beschrieb Jo im August 2020 eindrücklich in einem Brief:

„Während der sechs Wochen, die ich nun schon hinter Gittern verbringe, habe ich gelernt, dass Knast viel mehr ist, als nur eingesperrt zu sein.

Es sind die ersten Wochen, in denen man keine Möglichkeit hat, sich bei Familie und Freunden zu melden, bis einem – wenn man Glück hat – eine Sozialarbeiterin eine Briefmarke zusteckt.

Es ist die Tatsache, dass man das Geschirr nur mit kaltem Wasser und bis zum ersten Einkauf – falls man bis dahin Geld hat – auch ohne Spülmittel abwaschen kann.

Es ist die Anstaltskleidung, die schon aus Prinzip nie passt.

Es ist die Matratze, die viel zu dünn ist und von der man schnell Rückenschmerzen bekommt.

Und vor allem ist es das ewige Warten auf alles: Egal ob Briefe von draußen, Anträge auf Gespräche mit Ärzten, einen Arbeitsplatz, Anwaltstreffen oder Skype-Gespräche mit der Familie; alles braucht seine Zeit – manchmal sogar wochenlang.

Hier im Gefängnis durfte ich aber auch das Beste erfahren, was wir als linke Bewegung zu bieten haben: die uneingeschränkte Solidarität.

Es gibt einem unendlich viel Kraft, wenn man die vielen Nachrichten von GenossInnen aus ganz Deutschland liest und die vielen Bilder von Solidaritätsaktionen sieht. Diese Solidarität ist das, was unsere Bewegung zusammenhält und sie stark genug macht, jedwede Art der Repression und jegliche Rückschläge zu überstehen und gestärkt daraus hervorzugehen.

Daran müssen wir festhalten und auch weiterhin konsequent für eine bessere Zukunft kämpfen.“

Verlesen wurde das Grußwort des Bundesvorstandes der Roten Hilfe e.V. zum 18. März 2021:

„Liebe Genoss*innen, liebe Freund*innen,

die dringend notwendige praktische Solidarität mit den politischen Gefangenen ist so alt wie die Geschichte der sozialen Kämpfe. Auch die Rote Hilfe kann auf eine lange Geschichte zurückblicken: In wenigen Tagen jährt sich die Entstehung der Solidaritätsgruppen unter dem Namen „Rote Hilfe“ zum 100. Mal, denn im April 1921 wurden überall Rote-Hilfe-Komitees gegründet.

 Anfang 1923 dann erklärte die Dachorganisation „Internationale Rote Hilfe“ den 18. März zum Internationalen Tag der politischen Gefangenen.

Das Datum war nicht zufällig gewählt: An diesem Tag wurde von sozialistischen Organisationen weltweit an die Pariser Kommune erinnert, die am 18. März 1871 – vor genau 150 Jahren – ausgerufen worden war und einen zentralen Bezugspunkt der Arbeiter*innenbewegung darstellte.“

https://www.rote-hilfe.de/news/bundesvorstand/1127-grusswort-des-bundesvorstandes-der-roten-hilfe-e-v-zum-18-maerz-2021

Von der Antifaschistischen Initiative Heidelberg kam dieses Grußwort:

„Liebe Genoss*innen und Freund*innen,

das Rechtssystem der bürgerlichen Gesellschaft gilt als aufklärerisch und als Garant für Gleichheit und Demokratie. Dies scheint auch zu stimmen, da wir doch vor Gericht alle gleich seien sollen.
Diese angebliche Gleichheit der Individuen vor Gericht ist jedoch trügerisch. Die gesamte Gesellschaft ist durchzogen von Widersprüchen, von patriarchalen und rassistischen Spaltungen, von unvereinbaren Klassengegensätzen mit dem Potenzial, das soziale Gefüge zu sprengen. Diese Verhältnisse müssen zwangsläufig von einem legalen und politischen Überbau stabilisiert werden: dem Bürgerlichen Staat mit seiner Klassenjustiz.
Das Privateigentum ist rechtlich kodiert; und damit ist die Ausbeutung der Arbeiter*innenklasse legalisiert. Welche*r das Kapital bekämpft, sieht sich deshalb mit der Klassenjustiz konfrontiert. „Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“
Die Ausbeutung des globalen Südens und das Abschieberegime stehen ebenfalls auf legalem Grund. Welche*r dies bekämpft, sieht sich mit der Klassenjustiz konfrontiert.


Nazis dürfen sich legal organisieren und hinter einem Zerrbild der Meinungsfreiheit verschanzen, terroristische Netzwerke wie der NSU werden durch Quellenschutz gedeckt und nur halbherzig ausgehoben. Die Polizei, welche Gleichheit und Demokratie angeblich schützen soll, entlarvt sich als Hort und Komplize des faschistischen Terrors. Immer wieder werden rechte Netzwerke in den Sicherheitsbehörden aufgedeckt, dennoch wartet man vergeblich auf die kleinsten strukturellen Reformen. Stattdessen reden die Parteien der so genannten Mitte der AfD den Mund und fordern – hier beispielsweise sozialdemokratisch verantwortet – Verbote antifaschistischer Strukturen in Niedersachsen oder entziehen der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit.
Welche*r also den Faschismus bekämpft, steht der Klassenjustiz unversöhnlich gegenüber und kann sich nicht auf den Staat verlassen.
Das heißt, dass wir als Bewegung das große Ganze nicht aus den Augen verlieren dürfen, dass wir kompromisslos und unabhängig handeln müssen.“

 https://aihd.noblogs.org/post/2021/03/20/1984/

Die Solidaritätsgruppe für in Griechenland inhaftierte politische Gefangene sagt:

„In Solidarität mit dem politischen Gefangenen Dimítris Koufontínas, der sich vom 8. Januar bis zum 14. März 2021 (65 Tage) in Hungerstreik aus Protest gegen seine schikanöse Behandlung, die an Rache angrenzt, seitens der griechischen Regierung befand, gingen in den vergangenen Wochen Tausende Unterstützer*innen auf die Straße. Der Staat reagierte mit brutaler Härte und verhaftete hunderte Demonstrant*innen, die sich nun mit unterschiedlichsten Vorwürfen konfrontiert sind. Dazu zählen Behinderung von Behörden- und Amtshandlungen, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, vor allem aber Verstoß gegen die rigiden Corona-Maßnahmen, die auch das Grundrecht auf Versammlungesfreiheit beschneiden und nun von den Behörden gezielt benutzt werden, um missliebige Meinungen und linke und anarchistische Bewegungen zu unterdrücken. Allein bei zwei Protestzügen wurden alle Teilnehmer, nahezu 190 Menschen, verhaftet, und auch bei größeren Demonstrationen in Athen und in anderen Großstädten wie Thessaloníki werden Dutzende bis Hunderte festgenommen.“

https://fytili.noblogs.org/

Weitere Bilder aus Heidelberg

 

Stuttgart: AfD-nahe Scheingewerkschaft „Zentrum Automobil“ 

Aus Anlass des jährlichen Tages der politischen Gefangenen am 18.03. fand am Samstag den 20.03.2021 auch in Stuttgart eine überregionale Demonstration unter dem Motto „Konsequent Antifaschistisch – Freiheit für alle politischen Gefangenen“ statt, zu der unter anderen auch das Offene Antifaschistische Treffen Mannheim mobilisiert hatte.

Bereits zur Auftaktkundgebung versammelten sich über tausend Menschen, um im Anschluss in einer kämpferischen Demonstration durch die Innenstadt zu ziehen. Auch auf mehreren Zwischenkundgebungen, unter anderem auch vor dem Gebäude des Landgerichts Stuttgart, wurde auf die Schicksale politischer Gefangener aufmerksam gemacht und lautstark deren Freilassung gefordert. Hierbei wurden vor allem die Namen der Antifaschist‘*innen Dy und Lina immer wieder genannt, welche sich derzeit in Untersuchungshaft befinden. Dy wird beschuldigt im Frühjahr 2020 am Angriff auf einen Nazi der AfD-nahen Scheingewerkschaft „Zentrum Automobil“ beteiligt gewesen zu sein und wurde mehrere Wochen danach im Rahmen mehrerer Hausdurchsuchungen festgenommen.

Auch die Leipziger Antifaschistin Lina sitzt wegen der Anschuldigung am Angriff auf einen Neonazi beteiligt gewesen zu sein in Untersuchungshaft. Diese Festnahmen und weitere repressive Maßnahmen gegen AntifaschistInnen und linke Strukturen, wie offene Observationen, Hausdurchsuchungen oder ZeugInnen- Anhörungen, werden von den OrganisatorInnen als „Angriff auf die gesamte Bewegung“ gewertet, weswegen die Veranstaltung auch als übergreifende und solidarische Demonstration geplant und von verschiedenen Organisationen, wie zum Beispiel auch der Rote Hilfe e.V. oder dem VVN-BdA unterstützt wurde. Von den OrganisatorInnen und auch vielen Teilnehmenden wurde die Demonstration als großer Erfolg bewertet, da mit der hohen Anzahl angereister AntifaschistInnen und der öffentlichkeitswirksamen gewählten Demoroute eine große Aufmerksamkeit für die genannten Anliegen erzeugt werden konnte.

Weitere Bilder aus Stuttgart

(Bericht: c.r. und d.b. / Fotos: c.r. und Antifa Report Pfalz)

 




Wer die Macht hat, hat das Recht. Der Lichtmeile-Prozess und der § 113 StGB

Am Anfang der Geschichte steht die neue, softwaregestützte Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Mannheim | Symbolbild

Die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse am Abend des Stadtteilfestes Lichtmeile 2018 ist beendet. Zwei Personen wurden per Strafbefehl verurteilt, einer wegen Beleidigung, der andere wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Gegen vier Polizeibeamte gab es Anzeigen wegen Körperverletzung. Keiner wurde verurteilt. Ihre Verfahren wurden alle eingestellt.

Aus rechtlicher Sicht ist die Sache nun abgeschlossen. Doch wer die Hoffnung auf Gerechtigkeit oder Wahrheit hatte, der wurde von den herrschenden Verhältnissen zurück auf den Boden der Realität geholt.

Rückblick: Was war bei der Lichtmeile 2018 geschehen? Am Rande des Stadtteilfestes in der Neckarstadt fand eine Demonstration gegen die gerade gestartete polizeiliche Videoüberwachung des öffentlichen Raums statt. Danach kam es zu zwei Festnahmen, Polizeigewalt und einem Tumult (KIM berichtete). Eigentlich hatte das gar nichts mehr mit der Demo zu tun. Eigentlich.

Denn tatsächlich war die Demonstration und der damit zusammenhängende Polizeieinsatz Auslöser der ganzen Misere, die dem Abend ein hässliches Ende bescherte. Dabei hätte es ganz entspannt bleiben können: ein buntes Stadtteilfest, eine friedliche Demo und ein beinahe ruhiger Polizeieinsatz. Aber eben nur beinahe.

Die vermeidbare Eskalation

Demonstrationszug über das Stadtteilfest Lichtmeile | Archivbild

Aus dem Ruder lief der Polizeieinsatz erst nach der Demo. Zunächst begleiteten zwei Streifenwagenbesatzungen den Demonstrationszug durch die Mittelstraße bis zu seiner Auflösung am Neumarkt. Die zu diesem Zeitpunkt vier Polizeibeamt*innen liefen danach durch die Menschenmenge und suchten nach Verantwortlichen. Dabei fühlten sie sich durch die Aussage des Passanten M. beleidigt, der so etwas gesagt haben soll, wie „Die von der Polizei sind ja nicht die Hellsten“. Laut Einschätzung der Polizisten B. und L. war das eine Straftat: Beleidigung.

M. wurde mitgenommen und in einen Streifenwagen auf die Rückbank gesetzt. Auch bis hier: alles entspannt. Der festgenommene M. kooperierte und ließ sich ohne Widerstand abführen. Die Menschenmenge war verwundert, aber ruhig.

Die Polizisten B. und L., letzterer noch in der Ausbildung, gingen zurück zum Neumarkt. M., der auf dem Rücksitz des Polizeifahrzeugs warten musste, dauerte es wohl zu lange. Er schnappte sich das Mikrofon und über die Lautsprecheranlage des Streifenwagens fragte er, warum er denn eigentlich hier sei, was er denn getan habe. Schallendes Gelächter von den umstehenden Personen, darunter die mutmaßlichen Teilnehmer*innen der Demonstration und viele Besucher*innen der Lichtmeile, die einem Konzert auf dem Neumarkt lauschten.

Für die Polizisten B. und L. war dies nun offenbar eine höchst peinliche Situation. Sie rannten zurück zum Streifenwagen, wo M. mit dem Mikrofon auf der Rückbank hantierte. Und genau hier nahm das Elend seinen Lauf.

Polizeigewalt und Solidarität

Erste Festnahme am Neumarkt | Archivbild

Die Polizisten B. und L. stiegen ins Polizeifahrzeug und „kümmerten“ sich um den Festgenommenen auf der Rückbank. Was genau dort geschah, konnten die umstehenden Passant*innen zwar nicht so genau durch die Rückscheibe sehen. Umso deutlicher hörten sie die Schmerzensschreie von M. „Hört auf, ihr brecht mir das Genick“ konnten einige der Umstehenden deutlich verstehen. Polizist B. wird später vor Gericht aussagen, dass M. fixiert wurde und er „quer über ihm“ gelegen habe.

Vielen reichte es nun. Ganz offensichtlich lief hier gerade ein Polizeieinsatz aus dem Ruder, denn der Festgenommene war vielleicht frech, aber sicher nicht gewalttätig. Ihn so zu malträtieren, das ging vielen zu weit. Es bildete sich eine Traube um das Polizeifahrzeug. Viele riefen „Hört auf“, zückten ihre Handys, filmten das Geschehen und fragten in Richtung Rückbank: „Alles in Ordnung bei dir?“. Es war ein von der Polizei so gefürchteter Solidarisierungseffekt.

Für die Polizisten B. und L. wurde es ungemütlich und einer der beiden fuhr den Wagen los, blieb jedoch nach wenigen Metern wieder stehen – diesmal mitten in einer anderen Menschenmenge vor dem Alten Volksbad, wo ein DJ an der Straßenecke auflegte. Warum er dort anhielt, war vielen unklar. Später im Prozess kam heraus, dass sein Kollege bei geöffneter Fahrzeugtür mit dem halben Körper heraus hing und über die Straße schleifte.

„Überall waren Kameras“

Zweite Festnahme vor dem Alten Volksbad | Archivbild

Viele vom Neumarkt waren die wenigen Meter hinterher gekommen. Einige mischten sich weiter ein und wollten wissen, was auf der Rückbank los ist. Andere filmten den Polizeieinsatz. Auch vom Alten Volksbad kamen Interessierte dazu und zückten ihre Smartphones. Für die Polizei schien es immer ungemütlicher zu werden. Doch es kam Verstärkung.

Der Einsatzzug Mannheim, der bei größeren Einsätzen zur Unterstützung gerufen werden kann, traf am Alten Volksbad ein und die Situation wurde zunehmend chaotischer – für alle Anwesenden. Es wurden Personalien kontrolliert, es gab Diskussionen an allen Ecken, manche leise, andere umso lauter und überall waren Smartphones und Kameras, wie einer der Polizisten später in seiner Zeugenaussage vorwurfsvoll schilderte.

Diese wurden dann auch zum Anlass der zweiten Festnahme. Ein weiterer Mann wurde aufgefordert, sich auszuweisen. Als er nachfragte warum – es ging um Filmaufnahmen mit dem Smartphone – kam es direkt zum Zugriff. Wieder waren es die beiden Polizisten B. und L., die körperlich wurden und die Festnahme mit Gewalt durchführten. Sie zerrten die Person in ein nahe gelegenes Wettbüro, um aus der Menschenmenge heraus zu kommen.

Was dann geschah, blieb jenen verborgen, die draußen bleiben mussten. Beamte des Einsatzzugs versperrten die Eingänge. Auch Journalist*innen wurde der Zutritt verwehrt. Die Berichterstattung muss daher an dieser Stelle unterbrochen werden.

Im Namen des Volkes: Es war Widerstand

Weiter geht es mit dem Resultat. Vom Wettbüro aus wurde die Person mit Verletzungen im Gesicht abgeführt und zur Polizeiwache gebracht. Was immer im Wettbüro geschehen sein mag, es führte letztlich zur einer Verurteilung wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung.

Die Polizisten B. und L. machten hierzu vor Gericht klare Aussagen. Sie seien von ihm zwar nicht direkt verletzt und auch nicht geschlagen worden. Er habe aber versucht, zu schlagen und bei dem ganzen Vorgang haben sich beide jeweils an einem Finger verletzt. Weniger eindeutig waren die zwei Zeugen, die sich zufällig im Wettbüro aufhielten, ein Gast und ein Mitarbeiter. Ihnen war die Aussage vor Gericht sichtlich unangenehm. Der Mitarbeiter konnte sich kaum erinnern, wusste nur, dass es nicht kooperativ zuging. Außerdem gebe es keine Aufzeichnung der Überwachungskamera von diesem Tag. Auch der Gast konnte sich kaum an die genauen Ereignisse erinnern, kennt aber einen der beiden Polizisten. Ein Freund aus Kindertagen.

Der Beschuldigte sah das erwartungsgemäß anders, letztlich zählten aber die Aussagen der Polizisten. Das Gerichtsverfahren wurde nach dem ersten Verhandlungstag nicht weiter fortgesetzt. Der Beschuldigte zog seinen Einspruch zurück, akzeptierte den Strafbefehl und gestand damit juristisch eine „Schuld“ ein. Er nannte persönliche Gründe für die Entscheidung, da der Ausgang des Prozesses alle andere als klar gewesen sei.

Haarsträubend ist allerdings der Strafbefehl in seiner Formulierung des Tatvorwurfs. Wer vor Ort war, kann darüber nur den Kopf schütteln. Da ist von Flucht in die Menschenmenge zu lesen, von „kraftvollen Versuchen“, sich von einer Wand wegzudrücken, von der Gefahr einer „gewaltsamen Befreiung“ durch eine aufgebrachte Menge und schließlich dann die vermeintlichen Angriffe, bei denen sich die beiden Polizisten je einen Finger verletzt haben sollen, allerdings erst außerhalb der Beobachtung durch die aufgebrachten Menge, also hinter den verschlossenen Türen des Wettbüros. Der Vorwurf im Strafbefehl lautet gar, der Beschuldigte habe vorsätzlich zwei Personen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt. Eine entsprechende Handlung wird aber gar nicht beschrieben. Vielmehr wird dem Beschuldigten vorgeworfen, die Verletzungen der Polizisten billigend in Kauf genommen zu haben. Das heißt, die Polizisten haben sich ihre Verletzungen (einer am kleinen Finger, der andere am Mittelfinger, „Dienstunfähigkeit trat nicht ein“) bei diesem rabiaten Einsatz möglicherweise auch selbst zugefügt.

Wer dabei war und das liest, bekommt ein Lehrstück darüber, wie leicht es für Polizist*innen ist, ihre Version der Geschehnisse in ein rechtskräftiges Urteil gießen zu lassen. Es gab durchaus Zeugenaussagen, welche die Geschehnisse völlig anders schilderten. Nur wurde denen keine Beachtung geschenkt.

Zwei Formen der Videoüberwachung: Links überwacht der Staat die Bürger, rechts die Bürger den Staat | Montage: KIM

Zwei Welten prallten aufeinander

Zwei Geldstrafen im niedrigen Bereich, leichte Verletzungen, dazu die Verfahrenseinstellungen bei den Polizisten – ist dieser Fall es überhaupt wert, soviel Aufmerksamkeit zu bekommen? Wo doch in Mannheim beinahe wöchentlich schwere Gewaltverbrechen und Verurteilungen mit langen Haftstrafen die Justiz beschäftigen…?

Die Causa Lichtmeile hat ihre Bedeutung nicht in der Schwere der juristischen Schuld. Eigentlich zeigt sie nur Alltagsgeschehen, einen üblichen Vorgang bei der Arbeit des Sicherheitsapparates. Genau darin liegt aber die Relevanz der Betrachtung.

Der Fall zeigt, wo etwas falsch läuft – zumindest aus linker Perspektive. Denn der Fall polarisiert und macht zwei Fronten auf.

Da ist einmal der Sicherheitsapparat des Staates, zu dem die Polizei mit ihrer Videoüberwachung, aber auch die Staatsanwaltschaft und das Gericht gehören. Dann sind da auf der anderen Seite kritische, unbequeme Bürger, die erst gegen den Sicherheitsapparat (hier die Videoüberwachung) demonstrieren und später auch noch gegen Polizeigewalt protestieren.

Es geht um „Videoüberwachung“ im erweiterten Sinne. Auf der einen Seite die Polizei, die durch das neue Modell rund um die Uhr und anlasslos die Bürger auf öffentlichen Plätzen überwacht. Auf der anderen Seite Bürger, die anlassbezogen gewalttätiges Verhalten bei einem Polizeieinsatz mit ihren Videokameras (den Smartphones) dokumentieren – beides im Übrigen grundsätzlich legal, aber in Details rechtlich hoch umstritten.

Die zwei Pole lassen sich auch politisch einordnen. Hier die Vertreter*innen des Sicherheitsapparates, die Verfechter einer autoritären Demokratie, in denen der Staat die volle Kontrolle über seine Bürger behalten will. Sie selbst würden es vielleicht „wehrhafte Demokratie“ nennen. Dort die Demonstrant*innen für eine freiheitliche Demokratie, eine Gesellschaft, die sich vom Staat nicht kontrollieren lassen will, die den Schutz des Bürgers vor der Allmacht der Staatsgewalt zum Ziel haben.

Im Sinne der allgemeinen Gleichbehandlung: § 113 StGB gehört abgeschafft

Zum Modell der autoritären Demokratie gehört es, dass Vertreter*innen des Staates (hier die Polizeibeamten) eine größere Glaubhaftigkeit zugestanden wird und diese zudem einen besonderen rechtlichen Schutz genießen. Zwei Privilegien, die der gemeine Bürger nicht hat. Der juristische Ausgang war also abzusehen, denn mit konventionellen Mitteln kann der Bürger nicht gegen den Staat gewinnen. Bei widersprüchlichen Aussagen wird denen des staatlichen Vertreters geglaubt. Die Gerichte sind zwar unabhängige Behörden, aber fundamentaler Bestandteil des staatlichen Sicherheitsapparates.

So kommt es, dass es selbst bei offensichtlich unrechtmäßigen Fällen von Polizeigewalt fast nie zu einer Verurteilung der Gewalttäter*innen kommt. Im Jahr 2017 wurden von 2177 Ermittlungsverfahren 91% der Fälle eingestellt. Nur 2% führten zu einer Anklage oder gar einem Strafbefehl. (Quelle: ARD-Magazin Monitor vom 16.11.2018).

Auch diese Zahlen lassen sich unterschiedlich interpretieren. Die Vertreter*innen des Sicherheitsapparates werden sagen, das zeige doch nur, dass an den Vorwürfen gegen die Polizei nichts dran sei. Die Vertreter*innen der Bürgerrechte werden behaupten, dass die Justiz in solchen Fällen tendenziell ungerecht urteilt. Doch ganz so beliebig ist die Faktenlage nicht. Der Lehrstuhl für Kriminologie in der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum führt zur Zeit eine systematische Untersuchung zum Thema „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ durch. In einem ersten Zwischenbericht, der dieser Tage erschien, stellen die Wissenschaftler*innen fest, dass es eine große Dunkelziffer und eine auffallend hohe Einstellungs- sowie eine besonders niedrige Anklagequote gibt. Dabei trug ein großer Teil der Opfer erhebliche Verletzungen und psychische Folgen davon. Am häufigsten geschieht Kviapol, so lautet die Abkürzung von „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“, gemäß der Studie bei politischen Demonstrationen.

Die größte Unterstützung der Polizist*innen bleibt der Widerstandsparagraf § 113 StGB. Dieser Straftatbestand ist für die Beschuldigten kaum widerlegbar. Ob man sich aus Reflex – passiv – gegen den Schlag eines Polizisten geschützt hat oder ob die Handlung aktiver Widerstand war? Wer kann so etwas beweisen? Praktisch jeder Anzeige gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung folgt eine Gegenanzeige wegen Widerstand. In den allermeisten Fällen folgen die Gerichte dann der Argumentationslinie der beteiligten Polizist*innen. Sie sind automatisch Zeugen und nie alleine, haben stets eine Kollegin oder einen Kollegen, der die Aussage bestätigen kann.

Damit nicht genug. Der Widerstandsparagraf wurde vor kurzem sogar noch verschärft. Einfaches Schubsen ohne Verletzungen, juristisch eigentlich als Bagatellhandlung einzuordnen, soll bereits eine Haftstrafe nach sich ziehen können. Die Verschärfung geht auf eine massive Öffentlichkeitskampagne der Polizeigewerkschaften zurück. Politisch wurde die Gesetzesinitiative damit begründet, Polizist*innen besser vor Übergriffen zu schützen.

Dabei waren die Fallzahlen entsprechender Delikte in den Jahren vor der Gesetzesinitiative (2008 bis 2015) tendenziell rückläufig (Quelle: beck-community). Polizeigewerkschafter*innen und Politiker*innen von CDU und SPD haben aber gebetsmühlenartig von einer Zunahme der Gewalt gegen Polizist*innen gesprochen. „Die Zahl der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte steigt. Polizisten werden alltäglich brutal attackiert“ erklärte der damalige Justizminister Heiko Maaß.

Der empirische Grund war zwar hinfällig, doch die Privilegien der Polizei wurden trotzdem weiter ausgebaut. Bürgerrechtler*innen erklären, dass das konventionelle Strafrecht über Paragrafen, wie denen zur Körperverletzung oder zur Nötigung, bereits ausreichenden Schutz für Polizeibeamt*innen biete, so wie für jeden „normalen Menschen“ eben auch. Der Widerstandsparagraf führt dagegen zu einem Individualprivileg einer bestimmten Berufsgruppe. Im Zuge einer allgemeinen Gleichbehandlung – auch andere Berufsgruppen sind besonderen Gefahren ausgesetzt – ist das nicht zu rechtfertigen. Und aus liberaldemokratischer Perspektive ist es höchst bedenklich, denn das Ungleichverhältnis von Staat und Bürger driftet immer weiter auseinander.

Eine andere Welt wäre möglich

Wie hätte die ganze Sache ausgehen können, wenn es keinen § 113 StGB geben würde? Stellen wir uns vor, die Aufarbeitung der Causa Lichtmeile wäre gar nicht juristisch erfolgt. Die Beteiligten hätten sich wie „ganz normale Leute“ zusammen gesetzt und die Vorfälle nachbesprochen. Mit dabei vielleicht auch der Revierleiter und ein Organisator der Demonstration, der sich wegen der fehlenden juristischen Verfolgung aus der Anonymität heraus getraut hätte. Da säßen dann vielleicht alle um einen Tisch herum und würden den Abend noch einmal Revue passieren lassen. Die Polizisten B. und L. würden vielleicht ein paar handwerkliche Fehler eingestehen, sich dafür entschuldigen, dass ihnen die Sicherung durchgebrannt ist und dass sie etwas zu schnell gewalttätig wurden. Beschuldigter Nummer 1 würde vielleicht sagen: „Sorry für meine vorlaute Klappe. Ich hätte ja bedenken müssen, dass ihr euch davon beleidigt fühlt.“ Beschuldigter Nummer 2 hätte vielleicht erklärt: „Die Schürfwunden am Kopf und die Verhaftung haben sich zwar schlecht angefühlt, aber wenn ihr euch entschuldigt und eure Fehler einräumt – Schwamm drüber. Letztlich ist ja nichts Schlimmes passiert.“ Dann würde es vielleicht den ein oder anderen Vorschlag geben, wie man es in Zukunft besser machen könnte, wie Stadtteilfest, Demonstration und Polizeieinsatz friedlicher und gefahrloser für alle ablaufen könnten und schon wäre ein Lernprozess in Gang gesetzt.

Soweit die Fiktion. Die Realität sieht bekanntermaßen anders aus. Hier zeigt sich auch, dass die Justiz tatsächliche Aufarbeitung und Dialog zwischen den Konfliktparteien unmöglich macht. Ein offenes Gespräch der Prozessbeteiligten – undenkbar. Jeder sagte nur das, was der jeweilige Anwalt geraten hatte. In der Sache gab es keine Aufarbeitung, zumindest nicht öffentlich. Der Prozess hat allenfalls klargestellt, wie die gesellschaftlichen Herrschaftsverhältnisse zementiert sind. Bis auf weiteres bleibt es dabei: Wer die Macht hat, bekommt auch das Recht.

Auf eine Anfrage des Neckarstadtblog zur rückblickenden Betrachtung des Einsatzes antwortete die Polizei: „Über im Rahmen einer Nachbereitung besprochene einsatztaktische Vorgehensweisen der Polizei wird keine Auskunft gegeben.“ Hinter den Kulissen gab es in der zugeknöpften Behörde sicherlich einige Diskussionen. Das konnte man an der einen oder andere Stelle zwischen den Zeilen herauslesen und -hören. Über den Inhalt können wir aber nur spekulieren.

(cki)

 

Weitere Artikel zum Thema im Kommunalinfo

“Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte”: Einspruch zurückgezogen – Strafbefehl akzeptiert

Lichtmeile: Polizeiübergriffe nach friedlicher Demo gegen Kameraüberwachung

Die Kontrolle funktioniert: Stadt und Polizei sind zufrieden mit den ersten Monaten der Videoüberwachung

Der Angriff des Postfaktischen

Videoüberwachung im Bezirksbeirat: Kritische Fragen, ausweichende Antworten

Videoüberwachung in Mannheim: Mit Videokameras ein „Grundrecht auf subjektives Sicherheitsgefühl“ durchsetzen?

Überwachungskameras am Alten Messplatz montiert
 

 

 




Deutsche Repressionsbehörden erweitern Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden

Am 10. Februar 2019 startete der jährliche Lange Marsch (Meşa Dirêj) kurdischer und internationalistischer Aktivist*innen von Mannheim nach Straßburg.

Das Ziel der Teilnehmenden ist auch dieses Jahr die europaweite Großdemonstration in Straßburg für die Freiheit von Abdullah Öcalan, welche am 16. Februar erreicht werden sollte.

Bereits vor Beginn des Langen Marsches sprach die örtliche Polizei in Mannheim ein Verbot des Abbildes von Abdullah Öcalan aus. Dieses Verbot richtete sich auch gegen die Westen, die von den Teilnehmenden des Marsches getragen werden sollten, da sich darauf das Abbild Öcalans befand. Die Teilnehmenden ließen sich von der Maßnahme nicht provozieren, drehten ihre Westen um und hielten sich an die vereinbarten Auflagen. Im weiteren Verlauf des ersten Tages wurde anschließend mehrfach durch Polizeidurchsagen kundgetan, dass die Parole „Bijî Serok Apo“ (Lang lebe unser Vorsitzender Apo) verboten sei. Dieses Verbot – gestützt auf keinerlei rechtlichen Grundlage – diente am dritten Tag (13. Februar) zur Legitimation eines brutalen Polizeiübergriffes auf alle Teilnehmenden des Langen Marsches.

Schon im Vorfeld zeigte sich die Polizei in Karlsruhe desinteressiert an einer konfliktfreien Fortsetzung des langen Marsches und versuchte auch währenddessen, die Menge durch mehrfache Unterbrechungen und neue Verbote einzuschüchtern und zu provozieren.

Am dritten Tag äußerte die Polizei gegen 16:40 Uhr, dass sie eine kurze Pause einlegen müssten, um wartenden Autoverkehr vorbeizulassen. Die Jugendlichen folgten der Anweisung, wurden jedoch plötzlich auf engstem Raum eingekesselt.
Dieser Angriff erwies sich als geplant, denn innerhalb weniger Sekunden vermehrte sich die Zahl der Polizeiwagen und der Polizisten. Auch ein Polizeihubschrauber kreiste plötzlich über dem Stadtbezirk.

In den darauffolgenden Minuten wurden die Teilnehmenden des Marsches nach und nach gewaltsam und tumultartig aus der gebildeten Menschenkette innerhalb des Kessels gezerrt und zur Ausweiskontrolle geführt. Die meisten Aktivist*innen wurden dabei festgenommen, verprügelt und vorsätzlich verletzt.

Am brutalsten ging die Polizei in Karlsruhe dabei gegen einen jungen Aktivisten vor, der sich bereits im Kessel als Epileptiker zu erkennen gab. Trotz der Aufklärung über seine Krankheit und der Forderung, den Aktivisten aufgrund von körperlicher Untauglichkeit aus dem Kessel zu lassen, wurde der Aktivist rausgezerrt und bis zur Bewusstlosigkeit geprügelt. Dabei verpassten ihm die Beamten mehrfach Tritte und Schläge gegen den Kopf, bis dieser ohnmächtig umfiel und im Krankenhaus behandelt werden musste. Der Zustand des Aktivisten wurde in den ersten Momenten als lebensgefährlich eingestuft. Ein Radiologe stellte im Nachhinein ernsthafte Schwellungen im Gehirn fest.
Einer weiteren Aktivistin wurde bei der gewaltsamen Festnahme durch die Polizei am dritten Tag des Marsches die Nase gebrochen.

Durch die geplante Prügelattacke seitens der deutschen Polizei wurden am dritten Tag des langen Marsches mehrere Teilnehmende verletzt. Zeitgleich sprachen die Behörden ein Verbot für den langen Marsch aus und erklärten eine angemeldete und friedliche Demonstration für illegal und kriminell. Den Attacken zum Trotze wendeten die eingekesselten Aktivist*innen ihre Westen auf links und ließen das Abbild A.bdullah Ö_calans erscheinen.

Noch am Morgen des 13. Februar nahm die Polizei auf Anweisung des Innenministers Horst Seehofer eine Razzia im kurdischen Mezopotamien-Verlag und beim kurdischen Musikvertrieb MIR Multimedia GmbH vor. Dabei wurde vor allem sämtliches Material beschlagnahmt, welches sich mit der kurdischen Sprache und Kultur befasst. Wenige Stunden später dann der gewaltsame Angriff auf den langen Marsch kurdischer Jugendlicher. Eine Verknüpfung zwischen beiden Angriffen liegt damit zweifellos vor!

Mit allen Mitteln wurde auch dieses Jahr versucht, den langen Marsch der kurdischen Jugend nach Straßburg zu manipulieren und anschließend zu verhindern. Als Grundlage dienten willkürliche Vorwände der deutschen Repressionsbehörden.
Die Teilnehmenden ließen sich allerdings keinesfalls einschüchtern und gaben am Abend des 13. Februar bekannt, dass sie ihre Demonstration fortsetzen und sich dem langen Marsch der Internationalist*innen in Metz anschließen. Von dort aus werden alle Teilnehmenden gemeinsam weiter nach Straßburg marschieren.

Aber auch dabei blieb es nicht: Der vollbesetzte Bus nach Metz wurde kurz nach dem Erreichen der französischen Grenze von der Polizei angehalten und kontrolliert. Dabei wurden besonders Aktivist*innen mit Aufenthaltstitel einer speziellen Kontrolle unterzogen und erst nach Feststellung der Personalien wieder in den Bus gelassen.
Die Teilnehmenden des langen Marsches kündigten am 13. Februar an, gerichtlich gegen die brutalen Polizeimaßnahmen vorzugehen und sich nicht einschüchtern zu lassen.

Worauf stützt die Bundesregierung ihre aggressive Repressionspolitik gegen Kurdinnen und Kurden?

Die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden in Deutschland hat einen langjährigen und politisch tief verwurzelten Hintergrund. Die Beziehungen der Bundesregierung zur Türkei sind daher weder neu noch unerklärlich:
Beide Staaten teilen seit jener Zeit den gemeinsamen ideologischen Standpunkt des Nationalismus und Faschismus, welcher zur Unterdrückung, Assimilation und Vertreibung von Minderheiten führt. In der Türkei sind es besonders die Kurdinnen und Kurden, welche schon immer für ihre Freiheit und Selbstbestimmung zu kämpfen hatten und sowohl im Nahen und Mittleren Osten als auch in der Diaspora starken Repressionen ausgesetzt sind.

Seit Jahrzehnten stehen kurdische Institutionen sowie politische und kulturelle Aktivitäten in Deutschland im Visier der Behörden. Personen, die sich mit Kurdinnen und Kurden solidarisieren, werden ebenfalls von der Kriminalisierungspolitik erfasst. Gegen unzählige Privatpersonen laufen derzeit Strafverfahren aufgrund von Besitz und Zeigen von Fahnen.

Zum Hintergrund des Flaggenverbots:

Das durch den ehemaligen Innenminister De Maiziere in Umlauf gebrachte intensivierte Flaggenverbot von kurdischen Organisationen, Verteidigungseinheiten und Gruppierungen, war eine direkte Antwort auf die Forderungen Erdogans, kurdischen Aktivismus in Deutschland zu bekämpfen und damit zusammenhängend Angriffe auf Kurd*innen, antifaschistische, antikapitalistische und feministische Strukturen zu legitimieren.
Infolgedessen wurden bisher etliche Demonstrationen aufgelöst und massiv durch die Polizei angegriffen. Es kam zu hunderten von Anzeigen, Kesselungen, Verhaftungen und gewaltsamen Übergriffen auf Demonstrierende.
Ebenfalls reihten sich in den vergangenen 2 Jahren zahlreiche Polizeirazzien in kurdischen Einrichtungen mitsamt massiver Beschädigung der Inneneinrichtung und Hausdurchsuchungen politischer Aktivist*innen aneinander.
Die in Deutschland immer weiter zunehmende Kriminalisierung von Kurd*innen und ihrer Organisationen sowie Symbole ist gestützt auf einer systematischen Vernichtungspolitik, die besonders von der Türkei und ihren Bündnispartnern getragen wird. Demnach leistet die Bundesregierung den Forderungen der Türkei unter der faschistischen Herrschaft Erdogans bedingungslosen Gehorsam.

Die vorliegende Einschüchterungspolitik hat nun eine neue Dimension angenommen:

Mit dem Verbot des langen Marsches in Karlsruhe, haben sich die deutschen Behörden erneut zum Handlanger des türkischen Staates gemacht. Dass der körperliche Übergriff der Polizei auf kurdische Demonstrierende unmittelbar nach der Razzia in zwei kurdischen Verlagen stattfand, bestätigt, dass die deutschen Behörden auf Wunsch Ankaras agieren und die anhaltenden Repressionen gegen die kurdische Bevölkerung in Deutschland systematisch verstärken werden.
Auch die Entscheidung, einen Buchverlag zu verbieten und tausende Bücher zu beschlagnahmen, lässt Erinnerungen an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte wach werden. Die Verlage brachten Bücher über kurdische Geschichte und Sprache heraus und nun werden durch die Verbote die kulturellen Rechte der kurdischen Minderheit in Deutschland mit Füßen getreten.

Mit diesem Vorgehen in Deutschland soll nun auch das Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit der Kurd*innen beschnitten werden.Solche Verhältnisse kannte man bisher nur aus der Türkei.

Politisch motivierte Angriff zu Zeiten wie diese:
Während die Bundesregierung weiterhin über Verfassungswidrigkeiten, Flaggen-, Demo- und Parolenverbote diskutiert und Kurdinnen und Kurden politisch verfolgt, wird der IS im Nahen und Mittleren Osten derzeit militärisch vollständig eliminiert. Die Reste der Extremistenmiliz sind nur noch auf einem etwa einen Quadratkilometer großen Gebiet eingeschlossen und werden derzeit bei der Offensive von der kurdisch-angeführten QSD (SDF) scharf ins Visier genommen.

Und nun – während kurdische Kämpferinnen und Kämpfer in Syrien gegen das letzte Widerstandsnest des IS vorrücken, hat Innenminister Horst Seehofer kurdische Verlage in Deutschland verboten. Die Bundesregierung stellt somit wieder eindrucksvoll unter Beweis , dass sie ihre Interessenspolitik mit der Türkei über die Grundrechte von in Deutschland lebenden Kurd*innen stellt. Dass diejenigen kriminalisiert werden, die für einen alternativen Weg im Nahen und Mittleren Osten einstehen, nämlich für Basisdemokratie, Geschlechterbefreiung und ein pluralistisches Zusammenleben und gleichzeitig eine weltweit greifende Gefahr wie den IS niederschlagen, zeigt zudem dramatische Parallelen zu Erdogans Unterdrückungspolitik.

Die gesamte Weltöffentlichkeit sieht seit Jahren den Erfolg der YPG, YPJ und PKK gegen den sogenannten Islamischen Staat. Der Dank dafür? Kriminalisierung, systematische Repression und politische Verfolgung!

Die aktuellen Angriffe des deutschen Staates fallen zudem in dieselbe Zeit, wie die Hungerstreikaktionen von über 350 Menschen gegen die Isolationsbedingungen Öcalans. Und genau dies macht deutlich, dass der deutsche Staat gegenüber den Kurd*innen dieselbe Politik verfolgt wie der türkische Staat.

Aktive Kriegspartnerschaft, Demonstrationsverbote und der Kampf der BRD gegen das Abbild Öcalans:

Dass die Kriminalisierung von kurdischen Bewegungen, Parteien, Flaggen, Persönlichkeiten und Aktivist*innen radikal voranschreitet und dass zunehmend regierungskritische Stimmen verboten werden, zeigt eine offensichtliche Legitimation der seit Jahrzehnten andauernden Menschenrechtsverletzungen in der Türkei!
Der türkische Staat versucht seit Jahrzehnten die kurdische Identität und die kurdische Kultur auszulöschen. Die kurdische Sprache und Musik werden verboten und verfolgt. Nun hat die Bundesregierung sich mit der Razzia und dem Verbot zu einer Fortsetzung dieser menschenverachtenden Politik auf deutschem Boden entschieden.
Auch aktuell stellt die BRD ihre schmutzigen Deals mit dem faschistischen AKP-Regime deutlich unter Beweis und steht der Türkei als aktiver Kriegspartner zur Seite.

Wir erinnern:
Deutsche Unternehmen sind in Afrin Kriegspartei und Teil eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gewesen! Selbst nach dem Einmarsch türkischer Truppen in Afrin Ende Januar 2018, hat die BRD Rüstungslieferungen in Millionenhöhe an den Terrorpartner Türkei genehmigt. Allein in den ersten fünfeinhalb Wochen der türkischen Operation „Olivenzweig“ wurden 20 Exportgenehmigungen für deutsche Rüstungsgüter im Wert von 4,4 Millionen Euro erteilt. Neben Waffen wie Gewehre, Panzer, Mörsergranaten oder Raketen, wurden der Türkei für ihren völkerrechtswidrigen Einmarsch auch militärische Fahrzeuge und andere deutsche Rüstungsgüter zur Verfügung gestellt.
Demnach führte die BRD gemeinsam mit der Türkei und ihren radikalislamistischen Verbündeten des IS, der FSA und Al-Qaida erneut einen blutigen Krieg in kurdischen Regionen und schlug hierzulande stattfindende Demonstrationen mit Gewalt nieder.
Wenn deutsche Panzer über die syrische Grenze rollen, mit deutschen Gewehren die Zivilbevölkerung und Kämpfer*innen massakriert werden, türkische Soldaten mordend und vergewaltigend durch die Stadt ziehen und gleichzeitig deutsche Geheimdienste und Repressionsbehörden nichts Besseres zu tun haben, als jeglichen Widerstand dagegen zu verfolgen, Flaggen zu verbieten, Demonstrationen niederzuschlagen, Vereine zu stürmen und kurdische Aktivist*innen und Politiker*innen zu verhaften, dann ist die Rede von faschistischer Gewalt!

Und da muss allen klar sein, dass der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf Afrin und ein ziviles Massaker nur durch die tatkräftige deutsche Unterstützung Realität werden konnte. Besonders die SPD und CDU sprachen der AKP Mut für diese kriegerische Eskalation zu. Bis heute schweigt die Bundesregierung zum gemeinschaftlichen Angriffskrieg mit der Türkei auf Afrin und kriminalisiert weiterhin die kurdische Seite.
Jedem sollte bewusst sein, dass in diesen Kriegen vor allem deutsche Waffen zum Einsatz kommen und die Türkei mit ihrem Krieg in Rojava radikalislamistische Gruppen wie den IS, die Al-Nusra, FSA und Al-Qaida in Syrien wieder stärkt und die Selbstverwaltung der kurdischen Bevölkerung ins Visier nimmt und systematische Massaker vornimmt.

Mit diesen von der Türkei gesteuerten Maßnahmen gegenüber linken KurdInnen in Deutschland, macht sich die BRD zum ewigen Handlanger von Erdogan!
Aus diesem Grund sehen wir die gesamte deutsche Öffentlichkeit in der Verantwortung für die Besatzerangriffe der Türkei auf Rojava!

All diese Art von Kriminalisierungen sollen Kurd*innen und Solidarisierende gefährlich erscheinen lassen und eine Entsolidarisierung und Marginalisierung herbeiführen. Ein zunehmend angstbesetztes Klima wird dazu genutzt, um die Repressionsmöglichkeiten weiter auszubauen und durch gezielte Provokation ein Bild eines aggressiven Mobs zu erzeugen. Hiermit soll eine Legitimation für ein generelles Verbot und gewaltsames Vorgehen gegen die Kurd*innen in Form von Prügelattacken, Verhaftungen und Pfefferspray-Einsätzen geschaffen werden.
Diese Interessenpolitik Deutschlands bewerten wir als eine kaltblütige und gefährliche Legitimation der jahrzehntelangen Menschenrechtsverletzungen in Kurdistan.
Und deshalb muss Solidarität nun praktisch werden!

Erdogans gezielter Krieg gegen ethnische, politische und religiöse Minderheiten in der Türkei ist eine systematische Menschenjagd und richtet sich gegen uns alle!
Und da genügt bloßes Meckern nicht – es ist positioniertes Handeln und ein aufklärender Einblick hinter die Fassaden des herrschenden Systems und die von Parteien wie der CDU, SPD und AFD gefragt.
Wir verurteilen diese Interessenpolitik und die tobenden Übergriffe auf Schärfste, fordern die sofortige Beendigung der deutsch-türkischen Kooperation und das Ende der Kriminalisierung kurdischer Aktivist*innen!

Wir äußern noch weitere unzählige Male:

Wir lassen uns durch die voranschreitende Repressionspolitik weder verbieten noch davon abhalten, weiterhin die Stimmen aller Kämpfenden an die Öffentilichkeit zu tragen!
Daher rufen wir alle solidarischen Kräfte dazu auf, kommenden Samstag mit uns gemeinsam an der Großdemonstration in Straßburg teilzunehmen und ein Zeichen gegen Unterdrückung, Faschismus und Krieg zu setzen!

Lasst uns besonders zu diesen Zeiten des kritischen Hungerstreiks und den Aufständen in allen Teilen Kurdistans gemeinsam auf die Straßen und die Forderungen der Widerstandleistenden in die Öffentlichkeit tragen!

Wir schließen uns den Forderungen der Hungerstreikenden zweifellos an:
Freiheit für Öcalan, Frieden in Kurdistan!

YXK – Verband der Studierenden aus Kurdistan
JXK – Studierende Frauen aus Kurdistan




Kurdischer Friedensmarsch auf dem Weg von Mannheim nach Strasbourg – Eklat! Polizei beendet gewaltsam kurdischen Friedensmarsch in Karlsruhe

Auftakt des Friedensmarsch in Mannheim

Noch am Sonntag, 10. Februar versammelten sich auf dem Vorplatz des Mannheimer Hauptbahnhofs ca. 200 kurdische Menschen und darüber hinaus einige Unterstützer*innen für einen Marsch für „Freiheit für alle politischen Gefangenen, Gesundheit für Abdullah Öcalan“ und für eine politische und friedliche Lösung des Kriegs der Türkei.  Der Friedensmarsch sollte in sieben Etappen über Schwetzingen, Bruchsal, Karlsruhe, Rastatt, Bühl, Kehl am nächsten Samstag Strasbourg erreichen.

Laut Polizeiangaben verlief der Marsch an den ersten beiden Tagen friedlich und ohne größere Vorkommnisse. Die Zahl der Marschierer habe etwa 100 betragen. Die Zahl der begleitenden Polizisten war mit über 100 mindestens ebenso hoch. Mit den Polizeiautos und Wannen waren die Marschierer*innen  regelrecht eingekesselt.

 

 

Allerdings ist der Friedensmarsch von Anfang an durch strikte Auflagen belastet. An das sehr weitgehende Verbot kurdischer Fahnen und Symbole, denen ein PKK-Bezug unterstellt wird, hat man sich inzwischen gewöhnt. Ebenso an das Verbot des Bildes von Abdullah Öcalan, wenn das Bild auf gelbem Hintergrund gezeigt wird. Mit der Farbe Gelb wird angeblich ein PKK-Berzug hergestellt, da Gelb und Grün die Farben der PKK sei. Diesmal ist erstmals generell das Zeigen des Bildes von Öcalan verboten – auch auf neutralem Hintergrund.  Außerdem ist das Parolenrufen mächtig reglementiert.

Die Reglementierungen durch die Verbot sind so eingreifend, dass sie immer wieder Anlaß zum polizeilichen Eingreifen bieten. Am Sonntag achten die Ordner des Veranstalters bzgl. Fahnen, Symbole und Bilder genau auf die Umsetzung der verordneten Auflagen.

Der Friedensmarsch in Hockenheim

Am Ende der dritten Etappe am Dienstag, 12. Februar, kommt es am Ortseingang von Karlsruhe in Höhe des Fächerbades zum Eklat. Mehrmals sollen Parolen mit PKK-Bezug wie „Biji Serok Apo“ (Es lebe Öcalan)  gerufen worden sein.  Außerdem soll des öfteren ein presserechtlich nicht gezeichnetes Flugblatt verteilt worden sein. Die Versammlungsbehörde in Mannheim, die verantwortlich für die Genehmigung war, verbot daraufhin gegen 16.45 Uhr den Friedensmarsch. Die Polizei begann die Demonstrant*innen einzukesseln, um die Personalien festzustellen. Hierbei sei es zum Gerangel gekommen. Der Friedensmarsch wurde von der Polizei gewaltsam aufgelöst.

Hintergründe und Facts:

  • In Strasbourg, der Stadt des Europaparlaments und des Europäischen Gerichtshofs, befinden sich 14 kurdische Aktivisten seit Wochen im Hungerstreik. In der Türkei sind über 300 politische Gefangene, zum Teil seit Monaten im Hungerstreik; Leyla Güven, die Abgeordnete der HDP, sogar schon seit dem 8. November. Die Forderungen richten sich alle gegen die unerträglichen Haftbedingungen und für eine politische Lösung des türkisch/kurdischen Krieges.
  • Der Friedensmarsch 2019 besteht aus drei Marschsäulen. Luxemburg, Basel und Mannheim sind der Ausgangspunkt für drei Friedensmärsche, die sich dann in Strasbourg vereinen sollen. In Luxemburg, Frankreich und der Schweiz, durch die die anderen Friedensmärsche gehen, gibt es keine Schwierigkeiten mit der Einhaltung von Auflagen. Es gibt dort allerdings auch kein so rigoroses Verbotssystem wie in Deutschland.
  • Am Morgen des 12. Februar, dem Tag des Verbots des Friedensmarsches, wurde bekannt, dass Bundesinnenmister Seehofer den „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ sowie die „MIR Multimedia GmbH“ verboten hat und deren Produktions- und Vertriebsräume in Nordrhein-Westfalen und Hannover durchsuchen und beschlagnahmen ließ. Angeblich würde der Geschäftsbetrieb „der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK“ dienen. Seehofer sagte laut Mitteilung seines Ministeriums: „Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen“. Es ist schwer, nicht einen Zusammenhang der zunehmenden Repressionen zu erkennen. Wurde der Friedensmarsch deshalb verboten?
  • Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat Deutschland wiederholt aufgefordert, einen entschlosseneren Kampf gegen die PKK zu führen. Er bezeichnet die PKK als Terrororganisation. Die Türkei habe auch Auslieferungsanträge gestellt, sagte Erdogan im vergangenen Herbst nach einem Staatsbesuch in Deutschland. Kurdische Politiker werfen der Bundesregierung vor, der Türkei ein Geschenk anläßlich der Münchner Sicherheitskonferenz am nächsten Wochenende überreichen zu wollen. Sind die Kurd*innen wieder einmal das Opfer?

(Bericht und Fotos: Roland Schuster)