Der Fall CDU und der Fall Mannheimer Liste im Zusammenhang mit der Kandidatur von Ralf Eisenhauer (SPD) als Baudezernent

CDU und ML klingeln sehr laut bei der GBG und behaupten einen „Fall Eisenhauer“, den es nicht gibt. Das laute Klingeln soll den „Fall Löbel“ übertönen. (Bild: KIM)

Das Löbel-Team – ein Leuchtturm von „Integrität“, „Edelmut“ und „Selbstlosigkeit“ hat es schon wieder getan

Man war ja schon gespannt, welche Retourkutsche Löbel gegen die mehr als berechtigte Kritik an seinem Verhalten als Immobilienunternehmer gegenüber der GBG starten würde. Die Kandidatur eines SPD-Mannes als Baudezernent schien da bestens geeignet. Schnell konstruierte die CDU unter Beihilfe der ML einen „Fall Eisenhauer“, der nie ein „Fall“ war. Grundlage ist ein anonymes Schreiben, das an die Fraktionsgeschäftsstellen des Gemeinderats und an die Presse ging, inkl. Bildzeitung. Darin geht es um die Vermietung eines ursprünglich von der GBG zum Verkauf vorgesehenen Hauses im Centro Verde an Ralf Eisenhauer 2012 und dann um seinen Umzug in eine GBG-Wohnung in der Carl-Benz-Straße Ende 2019. Fragen stellen kann man immer, mit der Frage gleich Unterstellungen zu verbinden und denen gleich News-Charakter zu verleihen, lässt eher Rückschlüsse auf die Geisteswelt der Fragenden zu.

Die „Frage“ ist, ob das 2012 bezogene Haus extra zu Gunsten von Eisenhauer wieder aus dem Verkaufsprozess rausgezogen wurde, und ob es dann nicht auch andere Bewerber*innen gegeben habe und natürlich immer auch, ob die Miete nicht extra für Eisenhauer vergünstigt wurde. Letzteres wird auch hinsichtlich der 3-Zimmer-Wohnung in der Carl-Benz-Straße in den Raum gestellt. Die Unterstellungen also: Vorteilsgewährung für Eisenhauer, was einer Veruntreuung gegenüber der GBG Mannheim GmbH gleichkäme, sowie Vorteilsnahme durch Eisenhauer.

Stadtrat Eisenhauer hat leider erst nach sechs Tagen in einer mail an alle Mitglieder des Gemeinderats sowie an den OB und die Dezernent*innen sowohl den zeitlichen Ablauf der Anmietung des Hauses (verbunden mit einigen sehr persönlichen Angaben) wie der Wohnung und die jeweils vereinbarten Kaltmieten dargelegt. Der zeitliche Ablauf wurde zuvor schon von der GBG veröffentlicht, um den Verdacht der Manipulation beim Nicht-Verkauf des Hauses aus der Welt zu schaffen. Das Haus war schlicht deswegen zur Vermietung freigegeben, weil ein Interessent die mutmaßlich deutlich über eine halbe Million Euro dann wohl doch nicht ausgeben konnte oder wollte. Die Miete ist für die Verhältnisse von 2012 als „gehoben“ und dem Wert des Hauses angemessen zu bezeichnen. Dass Eisenhauer dann nach dem Umzug in eine viel kleinere Neubauwohnung nur mäßig weniger Miete zahlen musste dokumentiert die stattgefundene Mietpreisexplosion, die auch die GBG in diesem Marktsektor mitvollzog, u.a. aufgrund der erheblich gestiegenen Baukostsen (etwa 5% pro Jahr).

Die absichtsvolle Vermischung zweier Geschäftsfelder der GBG und ihrer Regeln

Die ganze künstliche Aufregung basiert neben der faktischen Unhaltbarkeit der Unterstellungen auch auf einer seitens CDU und ML mutwilligen betriebenen Vermischung zweier Geschäftszweige der GBG. Über die Existenz des zweiten Geschäftszweiges kann man dabei natürlich grundsätzlich sehr wohl unterschiedlicher Meinung sein. 98,24% der Wohnfläche im Mietbereich lagen im Geschäftsjahr 2018 in der Preisklasse bis 8,00 EUR/m², der Rest darüber. Nur 0,49% lagen im gehobenen Bereich über 10,00 EUR/m². (Das war jedoch vor Vermietung der Neubausiedlung Main-Kinzig-Carl-Benz-Straße.) Die Bedeutung des Baus und der Vermarktung von Eigentumswohnungen / Einfamilienhäusern mag man daran ermessen, dass von 2016 bis 2019 genau 100 Einheiten verkauft wurden. Dieser minimale „Luxus-Anteil“ der GBG liegt außerhalb des strategischen Kernauftrags der GBG. Man kann argumentieren, dass die GBG diesen profitablen Bereich lieber Bilfinger und Berger überlassen sollte. Aber letztlich stärkt dieser Bereich die Finanzkraft der GBG.

Um auf die Wohnungsvergabe an Ralf Eisenhauer zurückzukommen: Er hatte sich als Ingenieur nie um eine preisgünstige Wohnung beworben. Für diese Wohnungen gibt es in der Regel über 2.000 unversorgte Interessent*innen, weswegen es ein in den letzten Jahren deutlich verschärftes Vergabe-Regelwerk und die Compliance gibt. Eisenhauer hat sich um Wohnraum im „Luxus“-Segment beworben. Von der „Zuschusterung“ einer (preisgünstigen) Wohnung der GBG kann also nicht die Rede sein. Nach Angaben der GBG war 2012 der einzige damalige Kaufinteressent für das Einfamilienhaus zurückgetreten; eine* weitere* Interessent*in gab es nicht. Das Haus ging in die Vermietung, die im Falle des Nichtverkaufs auf Centro Verde von vornherein als Option vorgesehen war. Hier kam Eisenhauer zum Zug. Selbst wenn übrigens die GBG Eisenhauer anderen Mietbewerbern vorgezogen haben sollte, wäre dies in diesem Preissektor als Personalbindungsmaßnahme im durchaus knappen Ingenieurs-Arbeitsmarkt legitim gewesen

Es ist vollkommen abwegig, die beiden Vermietungsfälle GBG/Eisenhauer mit dem Löbel-Skandal zu vergleichen, wie es die ML in ihrem am 6.10., dem Tag der letzten Gemeinderatssitzung, eingereichten Prüfantrag getan hat. Er trägt die Überschrift: „Vermengung von Privat- und Geschäftsinteresse und politischem Mandat“ (A314/2020). Die GBG sei in die Schlagzeilen geraten, nun erwarte die Öffentlichkeit umfassende Aufklärung. In der Antragsbegründung wird sodann ein kompletter Artikel von der Homepage der Mannheimer SPD (spdma.de) zum Löbel-Skandal abgedruckt. Auch die CDU reichte einen Prüfantrag mit 13 Fragen ein: „Aufklärung im Fall Eisenhauer“ (A332/2020). „Die CDU geht grundsätzlich, so auch hier, zunächst von der Unschuldsvermutung aller Beteiligten aus“, heißt es in der Antragsbegründung. Klingt nach Strafprozess.

ML und CDU haben es nötig

Wer sofort Schlimmes vermutet und unterstellt, verfügt entweder über Kenntnis mehrerer vorangegangener Fälle, oder er geht von eigenen Verhaltensmustern aus, die er auch anderen unterstellt.

Fragen zum Themenkreis Persönliches Interesse / politisches Mandat:

„Fall 1:“

Der Löbel-Skandal: Entmietung eines Wohnhauses mit Hilfe von GBG-Drehscheibenwohnungen. Keine Fragen mehr.

„Fall“ 2:

Bei der Kommunalwahl 2004 wird Roland Weiß für die SPD in den Gemeinderat gewählt. Beruflich ist der Rettungssanitäter Geschäftsführer des Arbeitersamariterbundes (ASB) in Mannheim. Dieses Arbeitsverhältnis endet am 30.06.2011 unsanft durch fristlose Kündigung, die später in einen arbeitsrechtlichen Vergleich mündet. Weiß war bei der Landtagswahl März 2011 zunächst Landtagskandidat der SPD, wurde dann jedoch aufgrund der unaufgeklärten Vorwürfe gegen ihn zurückgezogen, worauf er aus der SPD aus- und als Einzelkandidat antrat. Als Stadtrat wechselte er zum 1. Mai 2012 zur Stadtratsgruppierung der konservativen Mannheimer Liste. Diese erlangte dadurch Fraktionsstatus. Weiß kam auf diese Weise wieder zu einem festen Job: Er wurde hauptamtlicher Fraktionsgeschäftsführer. Fragen?

„Fall 3“:

Der grüne Stadtrat Wolfgang Raufelder (MdL) verstarb am 28.11. 2016. Nachrücker ist Thomas Hornung. Der war hauptberuflich Pressesprecher der grünen Landtagsfraktion, das Arbeitsverhältnis gestaltet sich jedoch problematisch. Am 24.9.2017 wird Nikolas Löbel als Direktkandidat ohne Absicherung auf der Landesliste in den Bundestag gewählt. Zum 30.9.endet das Arbeitsverhältnis von Hornung in der grünen Landtagsfraktion. Löbel stellt ihn als Leiter seines MdB-Büros in Berlin ein. Am 17.10.2017 wechselt Hornung von der Grünen- in die CDU-Gemeinderatsfraktion und verändert die knappen Mehrheitsverhältnisse grundlegend. Dem Mannheimer Morgen gegenüber teilt er mit, er sei schon länger mit seinem Freund Löbel in Kontakt gestanden – von zwei Jahren ist die Rede. Fragen?

Eigentlich braucht man die zwei alten Geschichten nicht wieder aufwärmen. Aber die selbsternannten Leuchtturmwärter der absoluten Integrität, der Selbstlosigkeit und des Edelmuts, die jetzt versuchen, einen integren Bewerber um ein Dezernentenamt so hinzustellen, wie sie selber sind, provozieren das Gedächtnis für die gelungene Vermischung von persönlichen politischen Schritten als Mandatsträger und Verfolgung privater wirtschaftlicher Vorteile.

Es täte allen Beteiligten und dem Ansehen von Kommunalpolitik ganz allgemein gut, wenn die selbsternannten Leuchtturmwärter einmal etwas ganz Neues wagen würden: In sich zu gehen.

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE, Fraktionsvorsitzender LI.PAR.Tie.




Immobilienunternehmer Löbel MdB im Lichte des Compliance-Berichts der GBG

Nikolas Löbel am 26.09.18 in Berlin im Deutschen Bundestag. Er sollte auch mal IN den Spiegel gucken, wenn er noch kann. / Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net) CC-BY-SA-3.0

In der Causa Löbel / GBG hat die Wohnungsbaugesellschaft jetzt die Ergebnisse ihrer Compliance-Untersuchung veröffentlicht. Wer das nüchterne Papier (wir zitieren dazu im Folgenden aus der Pressemitteilung vom 25.09.2020) nüchtern liest, kann sich ein erstaunlich gutes Bild über die Vorgänge, das Geschäftsgebaren und die Persönlichkeit von Löbel machen, obwohl dieser mit keinem Wort in der Erklärung erwähnt wird. Der Hauptstadt-Büroleiter von MdB, Stadtrat und Immobilienunternehmer Nikolas Löbel, sein Stadtratskollege Thomas Hornung, hat nicht nüchtern gelesen. Sonst hätt er nicht z.B. in der RNZ vom 25.09. triumphiert: „Der GBG-Bericht bestätigt unmissverständlich, dass Nikolas Löbel sich jederzeit korrekt verhalten hat. Die Vorwürfe gegen ihn erweisen sich daher als haltlose Unterstellungen.“

Zwei unbestrittene Voraussetzungen müssen nochmals in Erinnerung gerufen werden: 1. Löbel präsentierte sich in vergangenen Wahlkämpfen als ein Politiker, der sich für preisgünstiges Wohnen einsetzen werde. Das meinte er natürlich politisch. Da seine Politik aber auf private Bauunternehmer*innen wie z.B. ihn setzt, die möglichst so viele Wohnungen bauen sollen, bis am Ende durch ein Überangebot die Mietpreise endlich sinken, darf man sein politisches Versprechen auch an seinem privatunternehmerischem  Handeln bemessen. 2. Löbel hatte Schwierigkeiten, die letzten zwei Mieter in seinem kernzusanierenden Haus für die Dauer der Arbeiten, am besten endgültig, in einer Ersatzwohnung unterzubringen, mindestens aber für ein halbes Jahr.

Hier setzt nun die Rekonstruktion der Vorgänge durch die Compliance-Beauftragte der GBG und der beauftragten externen Rechtsanwaltskanzlei ein: „Im November  2019 wurde eine externe Anfrage nach Gästewohnungen an die GBG gestellt.“

Nüchtern gefragt: Wie kommt ein „ganz normaler Bürger“ und Bauunternehmer mit seinen Entmietungs-Schwierigkeiten auf die Idee, ausgerechnet „Gästewohnungen“ einer kommunalen und daher gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugesellschaft in den Blick zu nehmen? Das Internet habe ihn da hingeführt. Dazu muss derjenige mindestens wissen, dass es bei der GBG „Gäste“-Wohnungen gibt. Über das Stichwort „Ferienwohnung“ kommt man da nicht weit. Wollte der Unternehmer nun tatsächlich „Gäste“ empfangen vielleicht für eine große Familienfeier, so dass er gleich zwei Wohnungen brauchte? Für sechs Monate? Das passt gar nicht. Aber man kann ja mal als Stadtrat, MdB und ehemaliges Aufsichtsratsmitglied genau dieser Wohnungsbaugesellschaft fragen. Fragen kostet nichts – außer am Ende den guten (?) Ruf. Ein Mangel des Compliance-Berichts ist, dass er nicht darüber Auskunft gibt, wie häufig es vorkommt, dass ein*e Interessent*in gleich zwei Wohnungen und das für ein halbes Jahr ordert. Vielleicht hat ja genau diese mögliche Singularität dazu beigetragen, dass es anschließend massive Probleme gab.

Gästewohnungen der GBG

Die GBG hält acht Gästewohnungen or, unterschiedlicher Größe und über die Stadt verteilt. Vom Grundgedanken her als Serviceangebot für die eigenen Mieterinnen und Mieter, deren Wohnungen ja i.d.R. begrenzt Raum haben für Gäste. Und offensichtlich damit die Gästewohnungen auch möglichst gut ausgelastet sind, werden sie ggf. auch an Externe vermietet.

Die GBG bewirbt diese Wohnungen in ihrem Internetauftritt so: „Anreisen, einziehen und entspannt das Familienfest genießen oder in wohnlicher Atmosphäre die Dienstreise nach Mannheim erleben – das ist das Ziel, das wir für Sie erreichen möchten. Diese Leistung steht nicht ausschließlich GBG-Mietern zur Verfügung, sondern kann von jedem genutzt werden.“

Seit vier Jahren bringt die GBG ihre acht Wohnungen sogar bundesweit in einen Pool von voll möblierten Gästewohnungen ein, den ca. 50 Wohnungsunternehmen und Genossenschaften auf Initiative einer Wohnungsgenossenschaft in Strausberg bereithalten:  „Nutzen Sie die günstigen Angebote des Mieter-Urlaubskatalogs ‚Urlaub-Spezial‘. Distribution an Mieter und Mitglieder von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften deutschlandweit“.

Es zeichnet Herrn Löbel aus, dass er für seine zwei Mietparteien eine so schöne Unterbringungsmöglichkeit ausgesucht hat, auf die er als Stadtrat und Ex-Aufsichtsratsmitglied rein zufällig gestoßen ist. Wer allerdings seine lieben Gäste gleich für 6 Monate empfangen möchte, riskiert, dass nicht der ganze Zeitraum frei ist. So stellt der Compliance-Bericht fest: „ Dem Anfrager wurde mitgeteilt, dass es für den angefragten Zeitraum keine Gästewohnungen mehr gibt“.

Provozierter Regelverstoß von GBG-Mitarbeitenden

Nun passiert das, wovon die GBG schließlich feststellt, „dass bei der Vermietung gegen geltende Regeln  der  GBG  verstoßen worden  ist.: Dem Anfrager wurde mitgeteilt, „dass ihm allerdings Drehscheibenwohnungen angeboten werden könnten.“ Dies hätte nach den internen Regeln der GBG nicht geschehen dürfen: Weder sind diese Wohnungen für Externe bestimmt, noch war der Mitarbeiter, an den die Anfrage gerichtet war, befugt, überhaupt Mitverträge zu unterzeichnen. Die Verträge wurden auch nicht im elektronischen System erfasst. Einen Preisnachlass gab es nicht:

„Der Bericht geht davon aus, dass die betreffenden Personen mit ihrem Verhalten der GBG nicht schaden wollten. Es wird nun eine interne Entscheidung über personalrechtliche Konsequenzen geben.“

Mithin gibt es keine Anzeichen einer Bestechung. Bleibt nur übereifrige und vielleicht naive Beflissenheit gegenüber der nachfragenden Person, die ja stadtweit keine Unbekannte ist.

„Die Zusicherung der dauerhaften Anmietung einer GBG-Wohnung durch GBG-Mitarbeiter ist nach den Erkenntnissen der Compliance-Prüfung nicht zu belegen. Die befragten Mitarbeiter konnten sich daran nicht erinnern, schließen eigene Zusagen aber aus.“

Löbel und sein Stadtratskollegen und Rechtsanwalt Claudius Kranz haben bisher auch kein Schriftstück vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass es hier ein echtes Angebot gegeben habe. Mindestens Kranz als aktives Aufsichtsratsmitglied hätte ja auch wissen müssen, dass das, was er dem ungefügigen Mieter in einem Anwaltssschreiben in Aussicht stellte, den Vergabeprinzipien und –Verfahren der GBG fundamental entgegenlaufen würde. Wenn dem so ist, dann ist die Mitteilung von Rechtsanwalt Kranz schlicht und einfach erfunden gewesen mit dem Vorsatz, den Mieter, der ja in seine alte Wohnung zurück wollte, mit falschen Hoffnungen übers Ohr zu hauen, während man zeitgleich seine eigentliche Wohnung weitervermietet.

„Eine Bewertung des Verhaltens Dritter nimmt der Compliance-Bericht nicht vor. Der Bericht kann sich allein mit dem Verhalten von Mitarbeitern der GBG befassen.“  Man enthält sich also korrekterweise eines Kommentars über Löbels Einstellung und Handlungsweise, was interessierten und politischen Öffentlichkeit vorbehalten bleibt..

„Das Compliance-Verfahren wurde aufgrund der internen Regelungen des Unternehmens in Gang gesetzt. Zu keinem Zeitpunkt vor oder während der Prüfung und der Erstellung des Berichts gab es in diesem Zusammenhang politische Einflussnahme.“ So viel zu der „links-grünen Kampagne“ gegen Löbel. Allerdings zeigt sich positiv, dass die GBG inzwischen über eine robuste Compliance verfügt.

„Die Geschäftsführung der GBG hat sich nach der nun erfolgten Aufarbeitung dieses Falls auf Empfehlung des Compliance-Berichts entschlossen, die Compliance-Richtlinien des Unternehmens zu ergänzen. Damit sollen künftig mögliche ähnliche Verdachtsfälle verhindert und vor allen Dingen die Mitarbeiter*innen geschützt werden. Es ist vorgesehen, dass künftig alle Anfragen von Personen, die auch Amtsträger und/oder Aufsichtsratsmitglieder sind, immer über den Geschäftsführer oder in Vertretung die Prokuristen der GBG laufen müssen.“

Mit dieser Schlussfolgerung formuliert die GBG-Geschäftsführung, wie sich Herr Löbel von sich aus korrekt hätte verhalten müssen, wenn er schon einen solch abstrusen Wunsch an die GBG hat. Eigentlich eine Selbstverständichkeit, die den Aufsichtsratsmitgliedern auch schon längst nahegebracht wurde, die nun aber nochmals zu Papier gebracht werden soll. Und es geht auch um den Schutz für die Mitarbeiter*innen, die vor der Ansprache durch „Amtsträger“ geschützt werden müssen, welche faktisch schon allein durch ihre Position Durchsetzungsmacht ausstrahlen, selbst wenn es um unsittliche und regelwidrige Wünsche geht. Das ist wichtig, damit die Mitarbeiter*innen nicht täglich beten müssen: „Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen“.

Die Beschuldigung der GBG-Führung durch Löbel und Hornung, sie habe ihre Geschäftsprozesse nicht im Griff, sie beschuldige Dritte und stelle ihre Mitarbeiter*innen bloß, ist so verquer wie das ganze Geschäftsgebaren von Immobilienunternehmer Löbel MdB. Er hat Mitarbeiter*innen  und den Ruf der GBG beschädigt.

Die von dem drangsalierten Mieter gegen Löbel angestrengten Gerichtsverfahren sind noch nicht zu Ende! Löbel und seine Adjutanten stehen auf dünnem Eis.

Thomas Trüper




Kommentar zur Personalie Thomas Hornung: Stimmenkauf – Kaufen und sich gerne kaufen lassen

Gemeinderat Mannheim (Foto: Thomas Tröster © Stadt Mannheim)

Man sollte vorsichtig sein mit solchen Aussagen. Aber das ist Stimmenkauf: Thomas Hornung, Nachrücker für den verstorbenen Wolfgang Raufelder in die Grünenfraktion des Mannheimer Gemeinderates, wechselt nach 10 Monaten ohne Vorwarnung in die CDU-Fraktion. Die gibt sich happy.

Hornung war seit 30.9. arbeitslos – er kündigte als Pressesprecher grünen Landtagsfraktion. Jetzt wird er im MdB-Büro von CDU-Jungstar Nikolas Löbel einen neuen Job bekommen. Angeblich in Berlin. Aber er behält sein Gemeinderatsmandat. Auf dass es tatsächlich mal wieder so scheint: „Die Politiker kennen nur das Eine: die persönliche Karriere“. Dieser Seitenwechsel empört zu Recht sehr viele Menschen. Er wirft aber auch ein Licht auf Nikolas Löbel, der mit solchen Aktionen offenbar keinerlei Problem hat. Sein Weg nach oben ist nicht mit Verlässlichkeit, Vertrauen und empathischer Positionierung gepflastert. Da hilft es auch nicht, wenn heute in der Pressekonferenz laut Mannheimer Morgen von langfristiger Planung und dem Wunsch nach Stärkung der politischen Mitte geredet wurde. Redlich geht anders. Die jetzige Erzählung legt allerdings ein langfristiges Komplott nahe, das erst mal das Ergebnis der Poker-Kandidatur von Löbel zum Bundestag abwarten musste.

Gemeinderat in neuer Zusammensetzung

Für den Gemeinderat heißt dies vor allem auch, dass die hauchdünne Mehrheit „links von rechts“ nun nicht einmal mehr mit der Stimme des SPD-Oberbürgermeisters zustande kommen kann. Der hier mitgerechnete „Vertreter der Familienpartei“, der auf dem Ticket der LINKEN gegen deren Willen in den Gemeinderat kam, war ohnehin schon kein verlässlicher Teil dieses „Blocks“. Zwar gibt es im Gemeinderat relativ selten solche Blockabstimmungen; wechselnde Mehrheiten und in vielen Sachfragen Einstimmigkeit oder große Mehrheiten sind vorherrschend.

Aber es gibt entscheidend wichtige politische Projekte, die nur blockhaft durchzusetzen waren: 12-Punkteprogramm Wohnen, diverse Umwelprojekte wie Radweg Bismarckstraße und viele soziale Entscheidungen (gerade in den Haushaltsberatungen) verdanken sich der hauchdünnen rot-rot-grünen Mehrheit, die nun durch die Privatentscheidung eines Stadtrates verloren ist. Die Menschen hatten einen anderen Gemeinderat gewählt.

Für die Grünen wird allerdings auch Eines deutlich: Das Grün-schwarze oder schwaz-grüne Kuscheln, das im baden-württembergischen Landtag sicherlich auch den Überläufer Hornung inspirierte, zehrt gewaltig an der alten grünen Substanz

(Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE)