Mannheim/Brühl: Anwerbeversuche durch den Verfassungsschutz

Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hat Anwerbeversuche bei politischen Aktivist*innen in der Region durchgeführt. Das berichtet die Rote Hilfe in einer Pressemitteilung. In Mannheim und Brühl soll es in den letzten Monaten Versuche gegeben haben, Personen aus der linken Szene als Informant*innen zu gewinnen.

Gescheiterte Anwerbeversuche in Mannheim und Brühl

In Mannheim wurde im Stadtteil Jungbusch ein junger Mensch angesprochen, der sich in sozialen Bewegungen engagiert. Ein Mann mittleren Alters soll direkt vor seiner Tür gestanden haben, zu einem Zeitpunkt, als er gerade alleine war. Er habe wegen seiner politischen Aktivitäten mit ihm reden wollen. Der angesprochene beendete das Gespräch jedoch sofort.

In Brühl wurde bereits letzten Herbst ein Antifaschist beim Gassigehen mit seinem Hund von einem mutmaßlichem Verfassungsschutz-Mitarbeiter angesprochen. Man kenne ihn aus Worms, seine Identität sei dort am 6. Juni 2020 festgestellt worden. Damals hatte es zahlreiche Ingewahrsamnahmen von Menschen gegeben, die sich einer Nazi-Demo in den Weg gestellt hatten (KIM Berichtete). Der Geheimdienstmitarbeiter soll Informationen über „gewaltbereite Demonstrant*innen“ angefragt und sogar Hilfe beim Studium angeboten haben. Auch diese Zusammenarbeit sei abgelehnt worden.

Dass es weitere Anwerbeversuche gegeben habe könnte, ist nicht unwahrscheinlich. Wenn solche Gespräche erfolgreich verlaufen, müssen die zukünftigen Spitzel natürlich über ihre Tätigkeit stillschweigen bewahren. Erkenntnisse über die Praxis der Geheimdienste gab es immer wieder im Rahmen von Gerichtsverfahren und parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Der Geheimdienst selbst erteilt dazu keinerlei Auskünfte.

Kontinuität der Geheimdienste

Während im Kalten Krieg die DDR ihre „Stasi“ in Stellung brachte und das politische und private Leben von Oppositionellen durchleuchtete, wurde in der BRD der „Verfassungsschutz“ aufgebaut. Auch dieser Geheimdienst sammelt Informationen aus dem privaten und politischen Umfeld von Aktivist*innen. Die Spitzel werden V-Leute genannt. Während über die Arbeit der nicht mehr existenten „Stasi“ viel bekannt ist, agiert der „Verfassungsschutz“ immer noch weitgehend unbekannt.

Einen guten Einblick in dessen Arbeit und die Bedeutung eines Systems der Bespitzelung, gibt die gerade erschienene ARD Reportage „Geschichte im Ersten: Jagd auf Verfassungsfeinde“. Beim „Radikalenerlass“ in den 70er und 80er Jahren, der hunderte Berufsverbote für Lehrer*innen und andere Staatsbedienstete nach sich zog, kam dem „Verfassungsschutz“ eine besondere Bedeutung zu. Auch heute gibt es noch Regelanfragen beim Verfassungsschutz, der anhand des Extremismusbegriffs politische Oppositionelle stigmatisiert. Im Film werden auch aktuelle Beispiele gezeigt.

Befürworter*innen des „Verfassungsschutz“ bezeichnen ihn als „Frühwarnsystem“ der Demokratie. Doch hier hat der Geheimdienst immer wieder versagt. So konnte er nicht die furchtbaren Anschläge vom Breitscheidplatz, von Hanau oder Halle verhindern und er war mit seinen V-Leuten jahrelang in die rassistische Mordserie des NSU verstrickt, ohne sie aufzuklären.

Für Aufklärung sorgt man besser mit demokratischen Mitteln. Investigative Recherchen von Journalist*innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen haben gezeigt, dass sie das bessere Frühwarnsystem sind und dabei ganz ohne Bespitzelung, Telefonüberwachung und Staatstrojaner auskommen. (cki)

 

Siehe dazu

Pressemitteilung der Roten Hilfe




Versammlungsrecht: Stadt Mannheim stand als Beklagte vor Gericht und unterliegt

Im April 2017 hätte eine angemeldete Demonstration in Mannheim stattfinden sollen. Diese wurde von der Verwaltung per Verbotsverfügung untersagt. Die Anmelderin der Demonstration reichte daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ein (AZ 1 K 9981/17). Diese wurde am 27.05.19 öffentlich verhandelt. Vertreter der Stadt und des Polizeipräsidiums Mannheim gaben am Verhandlungstag kein gutes Bild ab. Im am 29.05.19 mündlich verkündeten Urteil stellt das Gericht fest, dass die Stadt Mannheim rechtswidrig gehandelt hatte.

 

Rückblende

Für den 08.04.17 hatte ein Bündnis eine Demonstration in Mannheim mit dem Titel „Staatsterrorismus stoppen! Weg mit dem Verbot der PKK!“ angemeldet. Dieses Bündnis bestand aus der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) organisiert in der Interventionistischen Linke (iL), Linksjugend Mannheim, der  Interventionistischen Linke Rhein-Neckar (iL Rhein-Neckar) und Ciwanên Azad Rhein-Neckar. In einer Pressemitteilung der AIHD wurde am 22.05.19 mit Bezug auf den anstehenden Gerichtsprozess in Karlsruhe vermeldet:

„Nachdem die beiden ursprünglich angesetzten Verhandlungstermine verschoben wurden, verhandelt das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun am 27. Mai 2019 über die Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots, das die Stadt Mannheim im April 2017 verhängt hatte.

Zum Hintergrund:
Für den 10. April 2017 hatte ein Bündnis kurdischer und kurdistansolidarischer Gruppen aus der Rhein-Neckar-Region in Mannheim eine Demonstration unter dem Titel „Staatsterrorismus stoppen! Weg mit
dem Verbot der PKK!“ angemeldet. Der Protest sollte sich gegen die Verfolgung von oppositionellen und kurdischen Gruppen in der Türkei und gegen die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung in der BRD richten, in deren Zentrum das 1993 verhängte Verbot der PKK steht. Der Zug sollte die Forderungen nach einem Ende der Repressalien in der Mannheimer Innenstadt sichtbar machen. Nachdem mit dem Ordnungsamt der Stadt Mannheim in einem ersten Kooperationsgespräch geringfügige Routenänderungen aufgrund von Baustellen abgesprochen worden waren, vollzog die Behörde wenige Tage vor der Demonstration plötzlich eine 180-Grad-Wende und verbot die Demonstration komplett.
Zur Begründung wurden ausschließlich Gemeinplätze bemüht, darunter ein angeblich angestiegenes „Aktions- und Aggressionsniveau der gewaltbereiten Linksextremisten“ sowie ein pauschal unterstelltes „bei den jungen Kurden vorhandenes Gewaltpotenzial“. Als Belege führte die Stadt Mannheim mehrere kurdische Versammlungen an, bei denen es – häufig provoziert durch türkische Rechte – zu Konflikten gekommen sein sollte. Außerdem verwies die Ordnungsbehörde auf das wenige Tage zuvor
verschärfte Verbot praktisch aller Kennzeichen kurdischer Organisationen, darunter auch zahlreicher völlig legal arbeitender Vereine; man erwarte Verstöße gegen diese neue Regelung. Da angesichts der brutalen Verfolgungen in der Türkei nach dem „Putschversuch“ im Sommer 2016 die Emotionalisierung bei diesem Thema besonders hoch sei, könne eine Demonstration dazu nicht stattfinden.
Die einzigen Punkte, die die Stadt Mannheim mit direktem Bezug auf die angemeldete Demonstration vorbrachte, waren ein Facebook-Post im Vorfeld, das ein Foto von vermummten Teilnehmern einer
1.-Mai-Demonstration in Istanbul zeigte, sowie ein Mobilisierungs-Video, in dem verbotene Symbole und Graffiti zu sehen waren.  Eine konkrete Gefahr durch die angemeldete Demonstration zeigte die
Versammlungsbehörde nicht auf. Die pauschalen Unterstellungen von denkbaren Straftaten und die inkriminierten Facebook-Veröffentlichungen sind als Begründung für die Aufhebung eines zentralen Grundrechts wie der Versammlungsfreiheit absolut untauglich. Das will die Anmelderin mit
ihrer Klage gerichtlich festgestellt wissen.
Die Verhandlung findet am Montag, 27. Mai 2019 um 11.30 Uhr im
Sitzungssaal 1 des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Nördliche
Hildapromenade 1, Erdgeschoss) statt.“

Anmerkung der Redaktion: Tatsächlich angemeldet war die Demo für den 08. April 2017.
KIM hatte berichtet https://kommunalinfo-mannheim.de/2017/04/04/wir-sind-nicht-unbedingt-geschockt-weil-wir-von-der-doppelmoral-wissen-interview-mit-der-kurdischen-jugend-ciwanen-azad/

Der Gerichtsprozess beginnt mit einem Paukenschlag 

Drei Berufsrichter, unter dem Vorsitz von Herrn Vogel, und zwei ehrenamtliche Richter bot das Verwaltungsgericht am Verhandlungstag auf. Für die Beklagte fanden sich Frau Aumüller (Stadt Mannheim; Fachbereich Sicherheit und Ordnung) und Polizeidirektor B. Bühler (Polizeipräsidium Mannheim) ein. Die Anmelderin und somit Klägerin, Silke Makowski, mit Rechtsbeistand RA Heiming waren ebenso vor Gericht vertreten. Die Verhandlung wurde von Zuschauern begleitet.

Gleich zu Beginn stellte Frau Aumüller den Antrag die Klage abzuweisen. Der Vorsitzende stellte dieses Ansinnen zurück und wollte zuerst in die Beweisaufnahme eintreten.

Kooperationsgespräche und Verbotsverfügung 

Im Vorfeld der für den 08.04.17 angemeldeten Demonstration fand am 21.03. ein erstes Kooperationsgespräch statt. Was als übliche Praxis betrachtet werden kann. Laut den Einlassungen der Prozessbeteiligten vor Gericht, verlief dieses zielorientiert und zeigte Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten, was z.B. die Demo-Route anging. Es war davon auszugehen, dass die Veranstaltung unter Auflagen stattfinden kann.

Total überraschend für die Anmelderin kam eine Einladung zu einem zweiten Kooperationsgespräch am 31.03.17, welches eher unüblich ist.

Dort wurde der Anmelderin klar gemacht, dass eine Demo unter keinen Umständen genehmigt werden wird. Maximal eine stationäre Kundgebung in Mannheim – unter strengen Auflagen – und mit starkem Polizeiaufgebot (inklusive Wasserwerfer). Die beklagte Partei im Prozess widersprach dieser Darstellung und berief sich auf die Verbotsverfügung (liegt dieser Redaktion vor).

Der Vorsitzende stellte fest, dass man an dieser Stelle nicht weiterkommen würde, da Aussage gegen Aussage stehen würde, und stieg tiefer in die Beweisaufnahme ein.

Die Motivation der Behörden die Veranstaltung zu untersagen wurde infrage gestellt / Welche Rolle spielten dabei Erkenntnisse von Verfassungs- und Staatsschutzbehörden? 

Die Richter des Verwaltungsgerichts wollten wissen, ab welchem Zeitpunkt bestimmte Verdachtsmomente bestanden, die Veranstaltung zu verbieten und ob es hierfür schriftliche Belege gäbe, die sich nicht in der Gerichtsakte befinden. Zudem wurde gefragt, ob es bei der Anmelderin Zweifel gibt, als Versammlungsleiterin zu fungieren.

Die erste Frage des Vorsitzenden, ob der Stadt Mannheim der damals neue Erlass des Bundesinnenministerium (erweitertes Verbot bzgl., Zeigen pro-kurdischer Symbole/Vereinsgesetz) bekannt gewesen sei, konnte Frau Aumüller nicht beantworten. RA Heiming sagte, dass dieser Erlass Thema des ersten Kooperationsgesprächs war und entsprechende Unterlagen verteilt wurden.

Polizeidirektor B. Bühler führte an, dass ein Mobilisierungsvideo, illegal geklebte Plakate und Graffitis zusammen mit Erkenntnissen der Verfassungs- und Staatsschutzbehörden das Verbot gerechtfertigt haben.

Die Rechtfertigung der beklagten Partei fußte auf der Annahme, die öffentliche Ordnung und die Unversehrtheit für Leib und Leben, unbedingt gesichert wissen zu wollen. „Provokationen den Demoteilnehmern“ gegenüber wollte man Vorhalt gebieten, gewaltbereite Linksautonome wollte man nicht sehen in Mannheim.

Das Gericht wollte wissen, ob Bühler schriftliche Belege für die Einschätzungen seitens Verfassungsschutz/Staatsschutz vorlegen könne. Dies wurde von ihm verneint. „Wurde nur mündlich übermittelt“ (sinngemäß).

Nachgefragt wurde seitens des Gerichts auch, ob die beklagte Partei Protokolle über die Kooperationsgespräche gefertigt hat. Dies konnte nur für das erste Gespräch am 21.03.17 bestätigt werden. Was das zweite Gespräch angeht, wurde vermeldet, dass es eine behördeninterne E-Mail-Korrespondenz gibt, die allerdings datiert ist, knapp 6 Monate nach der Verbotsverfügung. Ein Protokoll, wie beim ersten Gespräch, würde nicht existieren.

In puncto der Anmelderin wollte das Gericht wissen, ob es Bedenken gäbe was die Qualifikation angeht. Die beklagte Partei, sagte dass es keine Gründe gab und gibt Frau Makowski nicht als geeignete Anmelderin oder Versammlungsleiterin anzuerkennen.

Das Gericht wollte auch von der beklagten Partei wissen, welche Erkenntnisse zum Gefahrenpotenzial zählen, um die Verbotsverfügung zu begründen:

Angeführt wurde von Frau Aumüller, dass die Mannheimer Innenstadt überwiegend von Migranten mit türkisch-nationalem Gedankengut bewohnt wird. Der Vorsitzende fasste nach und fragte, wie sich dies begründen lies? Aumüller (sinngemäß) „Rund um den Marktplatz gibt viele türkische Lokale und Geschäfte“

Herr Bühler sagte, dass Erkenntnisse der Verfassungs- und Staatsschutzbehörden einen Beitrag geliefert hätten. Ursprünglich waren diese Behörden davon ausgegangen, dass etwa 150 „bekannte Linksautonome“ mit einer latenten Gewaltbereitschaft an der Demo teilnehmen könnten. Eine weitere Analyse hätte ergeben, dass der Personenkreis auf 100 Personen eingeschränkt werden kann. Exemplarisch wurde im Prozess das Facebook-Nutzerprofil eines Ali H. (Identität der Redaktion bekannt) bemüht. Dieser habe den Aufruf zur Demo mit persönlichen Kommentaren gespickt in seinem Facebook-Profil geteilt.

Erst auf Nachfrage des Gerichts reichte die Stadt Mannheim, vor dem Prozesstag, eine Liste nach, die das Gefahrenpotenzial für die Demo am 08.04.17 aus Sicht der Behörden beschreibt:

(Beispiele)

  • 2012: Kurdisches Kulturfestival in Mannheim -> Verwaltungsgericht sagte bei der Verhandlung, dass eine Kulturveranstaltung auf einer Liegenschaft der Stadt Mannheim (Maimarktgelände) sich schlecht eignet, was das Datum und die Art der Veranstaltung angeht
  • 2015: Demo des Bündnisses „Mannheim gegen Rechts“ (gegen PEGIDA im Rhein-Neckar-Raum) -> Gericht stellte infrage, ob der Vergleich im Kontext mit der Klage steht
  • Diverse weitere pro-kurdische Demonstrationen im Rhein-Neckar-Raum ab 2016 (z.B, Solidemos für Rojava, Afrin und Marsch nach Strassburg) -> Gericht konnte spontan keinen Bezug zur angemeldeten Demo (08.04.17) herstellen

Mobi-Video: Polizeidirektor sieht Gespenster 

Vor Gericht wurde ein seinerzeit, vor der geplanten Demonstration, verbreitetes Mobilisierungsvideo mehrfach abgespielt. Dies erfolgte im Rahmen der Beweisaufnahme.

Bühler glaubte in dem Video-Clip einen (gewaltbereiten) Schattenboxer zu sehen und jugendliche, kurdische AktivisitInnen, die den „Wolfsgruß“ zeigen. Plus weiterer strafrelevanter Tatbestände.

Richtig ist, dass in diesem Clip verbotene Symbole gemäß aktueller Rechtsprechung (in einem geschlossenen Raum) durch die Veröffentlichung 2017 gezeigt wurden (z.B. das Konterfei von Abdullah Öcalan).

Der Vorsitzende stellte fest; dass es untypisch ist, dass kurdische Aktivisten den „Wolfsgruß“ zeigen, da dieser allgemein der rechtsextremen Gruppierung der „Grauen Wölfe“ zuzurechnen sei.

Das vermeintliche „Schattenboxen“ im Video wurde vor Gericht aufgeklärt: „Eine Hand trägt Kleister auf“ (um danach ein Plakat anzubringen).

Das Gericht fragte B. Bühler, ob gegen den Urheber des Video Ermittlungen erfolgten und ob Textpassagen in die deutsche Sprache übersetzt worden seien.

Bühler (sinngemäß): „Ermittlungen seien damals eingeleitet worden. Resultate würde er nicht kennen. Und es wurden, seines Wissens nach, keine Übersetzungsversuche unternommen“.

RA Heiming, als Vertreter der Klägerin, sagte hierzu (sinngemäß): „Zuerst wurde in deutscher Sprache musikalisch vorgetragen „Hoch lebe die internationale Solidarität“ und des Weiteren in kurdischer Sprache eine Sympathiebekundung für Abdullah Öcalan.“

Gericht zieht ein Fazit und kündigt Urteil an 

Das Gericht wies den Antrag der Stadt Mannheim auf Abweisung der Klage zurück. Begründet hat dies der vorsitzende Richter Vogel mit der fundamentalen Bedeutung des Artikel 8 im Grundgesetz (Versammlungsfreiheit): Nicht schlüssig seien dem Gericht die Beweggründe für die Verbotsverfügung. Diverse Gerichtsurteile bzgl. Artikel 8 GG würden existieren, die teilweise eine weite Auslegung und Interpretation in der Rechtsprechung aufweisen. Das Gericht wird sich mit der Urteilsfindung intensiv beschäftigen.

Ein mündliches Urteil wurde für den 29.05.19 angekündigt.

Das Urteil und seine Auswirkungen

Am 29.05.19 sprach das Gericht das mündliche Urteil und stellt darin fest, dass die Stadt Mannheim mit der Verbotsverfügung rechtswidrig gehandelt hatte. Die Stadt Mannheim muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen. Die schriftliche Begründung des Urteils wurde für Juni 2019 avisiert.

Als Konsequenz wird wohl davon auszugehen sein, dass die Stadt Mannheim (Fachbereich Sicherheit und Ordnung) und die zuständigen Stellen im Polizeipräsidium Mannheim künftig bei gleich oder ähnlich gelagerten Fällen gesetzeskonform im Sinne des Grundgesetzes entscheiden werden.

 

(Bericht und Fotos: Christian Ratz)




Setzt Kretschmann auf „biologische Lösung“?

Ein Viertel der 400 im „Ländle“ von Berufsverbot Betroffenen kam aus dem Rhein-Neckar-Raum. Abendakademie Mannheim zeigt Ausstellung „Vergesse­ne Geschichte“.

Die Berufsverbote-Wanderausstellung wird in Zusammenarbeit mit DGB Nordbaden und IG Metall Mannheim bis 7. Mai an der Abendakademie gezeigt. Rund 90 kamen am 20. März zur Eröffnungsveranstaltung, darunter der Mannhei­mer SPD-Landtagsabgeordnete Boris Weirauch und zwei Vertreterinnen eines Forschungsteams an der Uni Heidelberg zum Radikalenerlass.

Nach der Eröffnung durch die Akademie-Abteilungsleiterin und DGB-Regionsgeschäftsführer Lars Treusch hielt Rechtsanwalt Klaus Dam­mann (Hamburg) das Hauptreferat. Er war 1987 am Überprüfungs­verfahren der Internationa­len Arbeitsorgani­sation (ILO) und 1995 am Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßbourg be­teiligt. Danach stellten die Berufsverbote eine unzulässige Diskriminierung in Beruf und Beschäftigung dar und verstie­ßen ge­gen die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Lehrerin Dorothea Vogt musste damals wieder­eingestellt und ihr eine Entschädigung von 223.000 DM gezahlt werden. In der Folgezeit hat das Bundesverfassungsge­richt die Ent­scheidung einfach ignoriert und keine weiteren Verfahren ange­nommen. Dammann hat dies 1999 in der Zeitschrift „Os­sietzky“ mit „taube, stumme Verfassungsrichter“ kommentiert.

Für die baden-württembergische „Initiativgruppe 40 Radikalenerlass“ berichtete in Mannheim Martin Hornung über die Betroffenen im Rhein-Neckar-Raum, anhand von 12 na­mentlichen Bei­spielen. Michael Csaszkoczy erläuterte die Aus­stellung, Bernd Köhler trug ein Lied vor, das er vor 40 Jahren einem Betroffenen gewidmet hatte. In der Region wurden in den 70er Jahren rund 100 Berufsverbote verhängt. Hin­zu kam 2004 die vier Jahre dauernde Nichteinstellung des anti­faschistischen Leh­rers Csaszkóczy.

Eine der ersten Entlassungen war 1973 die eines Religionslehrers am Weinheimer Gymnasium. Er hatte Zustände ange­prangert wie an einer 11. Klasse in Frankfurt: Schüler hatten sich auf Be­fehl des Lehrers ans Fenster stellen müs­sen, weil die Sonnenjalousie klemmte, er aber im Schatten sitzen wollte. In Heidelberg demonstrierten 850 Menschen gegen die Entlas­sung eines Gym­nasiallehrers, der gemaßregelte Schüler unterstützt hatte. 1976 organi­sierte ein Aktionskomi­tee ei­nen Sonderzug, mit dem aus Mannheim, Heidelberg und Umgebung 1.000 zur landes­weiten De­monstration in Stuttgart ge­fahren sind.

„Berufsverbote-Hochburg“ war die Pädagogische Hochschule (PH) Heidelberg. Bei den meisten der dort rund 50 abge­lehnten Lehrerinnen und Lehrer erfolgte dies mit der Begründung Kandidatur für linke Hochschulgrup­pen; aber auch Teilnahme an einer Demonstration gegen Fahr­preiserhöhungen oder wie bei Hornung die bloße Unter­schrift unter eine Protesterklärung gegen den „Schieß-Erlass“ (ba­den-württembergische Variante des Ministerpräsiden­tenerlasses von 1972, benannt nach dem da­maligen CDU-Innenminister Karl Schieß, unter den Nazis als „Haken­kreuz-Karle“ bekannt).

2012, anlässlich 40 Jahren Radikalenerlass, haben 269 Betroffene eine Erklärung veröf­fentlicht: „End­lich Aufarbeitung, Rehabilitierung, Beendigung der Bespitzelung und Entschä­digung.“ Knapp ein Zehntel war aus dem Rhein-Ne­ckar-Raum, drei von ihnen sind bereits verstor­ben. Bundesweit waren die Betroffenen überwiegend gezwun­gen, die Berufs- und Le­bensperspektive zu wechseln. Vielen wurde die Existenz vernichtet. Einige wanderten aus oder begingen Suizid.

Die Ausstellung wurde seit 2015 in fast 50 Städten gezeigt, 2017 in Heidelberg zum ers­ten Mal an einer PH. Studentin­nen führten dort im Rahmen eines Seminars Interviews mit Zeitzeugen durch (zu sehen auf YouTube https://www.youtube.com/channel/UCFPYMXG6-pLzcfAPSa-0blg ), Das Materi­al fand Eingang in Ex­amensarbeiten und wurde 2018 in einer PH-Schriftenreihe in 60 Seiten aufgearbeitet. Das Studieren­denparlament unter­stützte die Betroffenen und ihre Forderungen in einer Resolution an den Landtag.

In Bremen und Niedersachsen (130 Betroffene) konnten 2014 und 2016 Beschlüsse der Landespar­lamente für Rehabili­tierung erreicht werden. In Hamburg hat der Senat 2018 zumindest „Bedauern“ ausgesprochen und „Aufarb­eitung“ zu­gesagt. In Baden-Württemberg wird die Initiativgruppe seit sechs Jahren ausgebremst, hauptsächlich durch den Grünen-Minis­terpräsidenten Kretschmann (1975 als KBW-Mitglied zeitweilig selbst von Berufsver­bot betroffen). 2016 hat er vor der Landtagswahl einen „Runden Tisch“ von zwei Grü­nen- und einer SPD-Abgeordneten mit Betroffenen vor ei­nem Antrag im Landtag platzen lassen, obwohl er be­reits 2012 schriftlich „wissenschaftliche Aufarbeitung“ zugesagt hatte.

Am „Tag der Menschenrechte“ im Dezember hat die Initiativgruppe auf dem Stuttgarter Schlossplatz ihre drit­te Kund­gebung durchgeführt. Zwei Wochen zuvor hatte sie über eine Anfrage der SPD-Landtagsfrak­tion zufällig erfah­ren, dass seit August 2018 an der Uni Heidelberg ein dreijähriges Forschungsprojekt läuft: „Verfassungs­feinde im Land? Baden-Württem­berg, ’68 und der Radikalenerlass, 1968 bis 2018.“

Die Betroffenen waren darüber nicht informiert. Staatsministerin Schopper (Grüne) legte in einer Stellungnahme auch Wert auf die Feststellung: „Das Projekt wurde weder vom Ministerpräsidenten noch von der Lan­desregierung in Auftrag ge­geben.“ Man begrüße das Vorhaben jedoch, das Wissenschaftsminis­terium habe 248.000 Euro Fördermittel zur Verfü­gung ge­stellt.

Die Initiativgruppe hat sich selbst an das Forschungs-Team gewandt und erhielt die Mitteilung, auch Betroffene würden als Zeitzeugen gehört. Unabhängig davon bleibt die Gruppe bei der Ableh­nung des offensichtlichen Plans der Landesre­gierung, wenn überhaupt, erst nach der Land­tagswahl (Frühjahr 2021) und dem Monate später endenden Projekt mögli­cherweise über ihre Forderungen zu sprechen. Schon vor drei Jahren hat die Initiati­ve der Landesregierung 27 Fäl­le von Betroffenen mit Armutsrenten oder dras­tischen Ren­tenkürzungen übergeben. Die Meisten sind 70 Jahre und älter. Die Vermutung liegt nahe, dass die Landesregierung auf die „biologi­sche Lösung“ setzt.

Ein Beispiel ist Reinhard Gebhardt aus Mannheim. Er hat nach dem PH-Examen und Berufsverbot ab 1979 bei ARB-Kraftanlagen Heidelberg als Schweißer gearbeitet, bis die Firma nach 17 Jah­ren geschlossen wurde. Danach musste er sich zwei Jahrzehnte mit prekären Jobs, Arbeitslosigkeit und zuletzt Hartz IV durchschlagen. 2012 erhielt er den Ren­tenbescheid: 583 Euro brutto, etwa die Hälfte der „Standardrente“ (45 Versiche­rungsjahre bei Durch­schnittsverdienst). Bei einer Le­benserwartung von im Schnitt 78 Jahren entspricht dies einem Ren­tenverlust von über 150.000 Euro.

Bespitzelungen linker Oppositioneller wie Michael Csaszkóczy durch den sich „Verfassungsschutz“ nennenden Inlands­geheimdienst laufen bis heute weiter. Im Herbst 2018 wurde der Lehrer nach einer Anzeige der AfD in einem bizarren Prozess wegen angeblichem „Hausfriedensbruch“ in erster Instanz zu 1.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Nachdem das Oberschulamt „disziplinarische Maßnahmen“ ankündigte, haben die Heidelberger Vorsitzenden von DGB, GEW, ver.­di und IG Metall öffentlich Csaszkóczys Freispruch gefordert und erklärt: „Wir fordern die Landesregierung vor­sorglich auf, keine erneuten Maßnahmen oder gar ein zweites Berufsverbot gegen den Lehrer zu erlassen.“

Im Zuge sich verschärfender staatlicher Repressionsmaßnahmen hat Innenminister Seehofer vor fünf Wochen auch eine Neuauflage des Radikalenerlasses ins Spiel ge­bracht. Wenn die Presse berichtete, dann überwiegend blauäugig oder be­wusst irrefüh­rend: In erster Linie sei dies gegen rechts, insbe­sondere die AfD gerichtet. Tatsächlich waren extrem Rech­te und Nazis von Berufsverbot nur in 0,4 Prozent der Fälle be­troffen. Wollte man sie aus dem Öffentlichen Dienst fern­halten, müssten nur das Strafrecht und der antifa­schistische Auftrag in Artikel 139 Grundgesetz angewendet werden.

Nachdem in den 70er Jahren noch Ausschlüsse vollzogen worden waren, haben sich die Gewerkschaftstage von GEW, ver.di und IG Metall seit 2012 in Beschlüssen den Forderun­gen nach Ent­schuldigung, Re­habilitierung und Entschädi­gung angeschlossen. Diese für die Betroffenen wichtige Unterstützung hat der IG Me­tall-Vorstand vor kurzem bekräf­tigt und in der Vorberei­tung des Gewerkschaftstages im Oktober im Umset­zungsvermerk zum Beschluss von 2015 er­klärt: „Das öffentlic­he Interesse an dem Thema Be­rufsverbote wird durch die große Reso­nanz der Aus­stellung unterstri­chen, die in vielen Gewerkschaftshäusern gezeigt wurde. Ba­den-Württemberg ist kon­krete Fort­schritte in der Aufarbei­tung schuldig geblieben. In Anbetracht der Aktuali­tät und der nur langsa­men Auf­arbeitung in Deutsch­land wer­den die DGB-Gewerkschaften ihr Engagement auf­recht er­halten.“

 

Von Martin Hor­nung




Katja Kipping und Bernd Riexinger begrüßten Neumitglieder

Im vierten Quartal 2017 hatten die Parteivorsitzenden der Linken, Katja Kipping und Bernd Riexinger, neu in die Partei eingetretene Mitglieder, modern und zeitgemäss, zu Online-Telefonkonferenzen eingeladen, um diese zu begüßen. Anliegen der Neumitglieder konnten in die Diskussion eingebracht werden. Wir berichten nach von einer Telefonkonferenz am 14.12.17, bei der auch Pressevertreter zugelassen waren.

 

Die Themen am 14.12.17 in der Tele-Konferenz mit Bernd Riexinger waren:

1) AfD im Bundestag / Kampagne gegen Rechtsnationalisten / Aufstehen gegen Rassismus

2) Verfassungsschutz / BND und die Überwachung von Bundestagsabgeordneten am Beispiel von Gökay Akbulut

3) Pflegenotstand / Mieten und Wohnen / Frieden und Militarismus / Wirtschaftspolitik und Gewerkschaftsarbeit, und weitere gesellschaftlich relevante Themen wie z.B. ökologische Verkehrspolitik.

 

Glühende Diskussionen unter den Teilnehmer*Innen – Bernd Riexinger bezieht selten klare Stellung

Ad 1) „Die AfD sei im gegenwärtigen Bundestag isoliert“, so Bernd Riexinger. Die aktuelle Stunde am 13.12.17 zum Thema Linksextremismus wurde für die AfD zum Fiasko, führte er weiter aus. Erkannt wurde, nach seinen Worten, dass die AfD bundes- und europaweit in extrem-rechtsnationalen Bereichen aktiv ist und mit Gruppierungen in diesem Spektrum bestens vernetzt ist. Die Linke will mit einer „Kampagne gegen Rechtsnationalisten“ in 2018 darauf antworten. Und damit auch eine Antwort darauf geben, weshalb Anhänger der „Querfront“ (Verschwörungstheoretiker) keinen Platz mehr haben sollten in der eigenen Partei. Die Linke unterstützt das Bündnis „Aufstehehen gegen Rassismus“ ohne Einschränkungen; als Partei wirbt man aber auch für eigenen  Angebote zur Weiterbildung, um Menschen fit zu machen gegen Hass- und Hetzparolen aus rechten Milieus.

Ad 2) Bernd Riexinger sagte sinngemäss: „Die Partei stellt sich klar hinter die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut aus Mannheim, dies auf Bundes- und Landesebene. Anstrengungen würdem unternommen werden um herauszufinden was Verfassungsschutz und BND (Bundesnachrichten Dienst) über Gökay Akbulut und andere Politiker an Daten gesammelt haben könnten und aus welchem Grund.“

Ad 3) Die bekannten Positionen wurden argumentativ von Bernd Riexinger vorgetragen und in Teilen nur unbefriedigend beantwortet.

Etwas deutlicher wurde es bei Tele-Konfrerenz alleine bei den Kernthemen „Hartz 4 und prekäre Beschäftigung“  (€1050,- ; möglicher Widerstand gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen und den Zwang jede Beschäftigung annehmen zu müssen), sowie beim Thema Friedenspolitik („Keine deutsche Beteiligung an militärischen Auslandseinsätzen; keine Rüstungsexporte“).

Weitere Themen der Tele-Konferenz:

  • Mieten und Wohnen muss für alle erschwinglich sein (Zitat Bernd Riexinger: „Warum nicht mal eine Besichtigung einer Luxuswohnung nach Neusarnierung machen und spannende Fragen stellen?“).
  • Energie- und Verkehr: „Dem grün-angestrichenen Kapitalismus“ muss widersprochen werden;  Energien müssen für Alle sozialpolitisch vertretbar verfügbar sein; ökologische Verkehrspolitik eingeschlossen.“
  • Pflegenotstand war auch ein sehr wichtiges Thema unter den Teilnehmer*Innen. Zu den gestellten Fragen versprach Bernd Riexinger Antworten nachzureichen, ebenso wie zu den anderen aus Zeitgründen nicht weiter behandelten Themen.

(Bericht und Foto Christian Ratz , und Stefanie Loos/Reuters, weiteres Foto)

 




Beobachtung von Gökay Akbulut sofort beenden!

DIE LINKE Baden-Württemberg fordert den Verfassungsschutz auf, die Beobachtung von Gökay Akbulut MdB aus Mannheim unverzüglich zu beenden.

In einem Artikel im Wochenmagazin Focus wurde heute berichtet, dass die Bundestagsabgeordnete für DIE LINKE aus Mannheim Gökay Akbulut, seit einigen Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Der Landesvorstand der Partei DIE LINKE. Baden-Württemberg weist die vom Verfassungsschutz erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Nicht nur sind die im Artikel geäußerten Vorwürfe unwahr, sondern sie kriminalisieren eine seit vielen Jahren engagierte Bürgerin und heute Abgeordnete für DIE LINKE.

Gökay Akbulut hat im Jahr 2012 das im Artikel angesprochenen Kurdischen Kulturfest nicht organisiert und verantwortet, sondern sie war dort als Dolmetscherin für Selahattin Demirtas, den mittlerweile inhaftierten Co-Vorsitzenden der kurdischen Partei HDP und sie war als Vermittlerin zwischen der Stadt Mannheim und den Veranstaltern auf dem Kulturfest zuständig. Sie hat bei Ausschreitungen im Zuge des Kulturfestes versucht, die angespannte Situation zu beruhigen. Sie hat im Nachgang mehrfach Ausschreitungen während der Veranstaltung bedauert und gleichzeitig – zu Recht – die Vorgehensweise der Polizeikräfte in Bezug auf das Fahnenverbot von Kurdischen Organisationen kritisiert.

Gökay Akbulut wird aufgrund Ihres Engagements für die Kurdinnen und Kurden von türkischen Nationalisten und Geheimdiensten seit Jahren bedroht und kriminalisiert. DIE LINKE. Baden-Württemberg fordert den Verfassungsschutz auf, die Beobachtung von Gökay Akbulut unverzüglich zu beenden.

Heidi Scharf, Landessprecherin für DIE LINKE. Baden-Württemberg erklärt im Namen des gesamten Landesvorstands: „Als Landesvorstand erklären wir uns mit der Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut solidarisch. Es ist bezeichnend, dass deutsche Verfassungsschutzämter sich zum Büttel des türkischen Diktators Erdogan und türkischer Geheimdienste machen. Gökay Akbulut wird seit Jahren von türkischen Nationalisten beobachtet, eingeschüchtert und bedroht. Statt Gökay Akbulut vor diesen Angriffen zu schützen, wird sie stattdessen von deutschen Polizeibehörden kriminalisiert. Hinzu kommt die Heuchelei der Bundespolitik, kurdische Vereine in Deutschland einerseits zu verbieten und andererseits in Syrien diese im Krieg gegen das Terrorregime Islamischer Staat zu unterstützen. Wir fordern den Verfassungsschutz auf, die Beobachtung von Gökay Akbulut unverzüglich zu beenden.“

(DIE LINKE Baden-Württemberg)