Erneute Kandel-Demo: Redner mit NPD-Bezügen und die Folgen

Am 12.09.20 veranstaltete das männerdominierte sogenannte Frauenbündnis Kandel e.V. eine Kundgebung zum Thema Meinungsfreiheit. Nach Polizeiangaben vor Ort nahmen weniger als 70 Personen teil. Der Gegenprotest, maßgeblich vom Bündnis „Kandel gegen Rechts“, organisiert zählte in der Spitze bis zu 100 Personen.

Pikant für den gemeinnützigen Verein „Frauenbündnis Kandel“ (FBK): Nicht nur Redner mit NPD-Bezügen wurden eingeladen, sondern auch die Türen sperrangelweit offengehalten für Vertreter der rechtsextremen Kameradschaftsszene und der IB (Identitäre Bewegung), sowie für Corona-Rebellen und weitere illustre Gestalten. 

 

Kandel gegen Rechts (KgR) mobilisierte zum Gegenprotest unter dem Motto „Wir zeigen Gesicht“

KgR hatte alle Fraktionen im Kandler Stadtrat eingeladen, um mit Redebeiträgen eine Anfang 2020 verabschiedete Resolution „gegen Rechtsextremismus“ mit Taten zu unterstützen. Sprich mit Redebeiträgen. Die CDU sagte gleich ab. Die für eine(n) RednerIn der FDP vorgesehene Sprechmöglichkeit verstrich ungenutzt. Sämtliche RednerInnen unterstrichen in ihren Wortbeiträgen die Wichtigkeit des Gegenprotest auf der einen, wie auf der anderen Seite den hohen Stellenwert des gesellschaftlichen Zusammenhaltens und der Vielfältigkeit der Stadtgemeinschaft. Harsche Kritik wurde laut, indem ein Redner davon sprach, dass „bezahlte, herangekarrte Redner des FBK Kandel bewußt Schaden zufügen wollen“.

KgR zog Bilanz:

„Lokalpolitik positioniert sich beim Gegenprotest von „Kandel gegen Rechts“

Am heutigen Samstag fanden sich rund 100 Menschen in Kandel zusammen, um gemeinsam auf der Kundgebung des Bündnisses „Kandel gegen Rechts“ Flagge zu zeigen gegen rechte Hetze.

Unter den vielen neuen Gesichtern waren auch einige Mandatsträger aus dem Kandeler Stadtrat.

Die Veranstaltung wurde durch die in Kandel und Umgebung bekannte Band „Hans Hruschka & Freunde“ unter großem Applaus musikalisch begleitet.

Fast alle Parteien zeigen Gesicht

Unter dem bereits im August erfolgreich gestarteten Kampagnen-Motto „Wir zeigen Gesicht“ luden die Veranstalter*innen der Kundgebung die Vorsitzenden aus den Stadtratsfraktionen dazu ein, im Sinne der jüngst verabschiedeten Resolution gegen Rechtsextremismus im Stadtrat ein öffentliches Statement abzugeben.

Benjamin Engelhardt, Kreisvorsitzender von Die LINKE, Markus Jäger-Hott, Fraktionsvorsitzender SPD, Stadtrat Nico de Zorzi von der Partei Die PARTEI sowie Ulrike Regner, stellvertretende Fraktionssprecherin von Bündnis 90/Die GRÜNEN und Ludwig Pfanger als Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergruppe folgten dieser Einladung und nutzten die Gelegenheit, sich zu positionieren.

Sie fanden teilweise deutliche Worte in Richtung des rechtsextremen sogenannten „Frauenbündnis Kandel“ und sendeten ein klares Zeichen der Solidarität an alle anwesenden Demokrat*innen und Antifaschist*innen, die Monat für Monat Gesicht zeigen gegen rechte Hetze und ließen keinen Zweifel daran, dass das rechtsextreme sogenannte Frauenbündnis in Kandel nicht willkommen ist.

Auch die übrigen zwei Fraktionen im Stadtrat bezogen Position: FDP und CDU zogen es vor, sich nicht öffentlich hör- und sichtbar gegen menschenverachtende Hetze zu äußern – die CDU lehnte bereits im Vorfeld die Einladung von KgR schriftlich ab.

Die Resolution – ein Wendepunkt für Kandel?

„Die jetzt verabschiedete fraktionsübergreifende Resolution der örtlichen Mandatsträger ließ lange auf sich warten – viel zu lange!“ so eine Sprecherin von KgR. Erst knapp drei Jahre nach Beginn der rechten Umtriebe in der Stadt wurde diese nun auf den Weg gebracht und verabschiedet. KgR dazu: „Wir begrüßen grundsätzlich jede Form des Widerstandes gegen Rechts!“ Es stünde aber auch die Frage im Raum, was diese Resolution letzten Endes wert sei. „Das wird sich zeigen“ so KgR. Den Start bewerte man als holprig und begründet dies damit, dass bis heute nicht alle Mitglieder der Stadtratsfraktionen die Resolution unterschrieben haben. „Gewählte Mandatsträger sollten vorangehen“, so ein Sprecher des Bündnisses. Es gehe auch darum, Einigkeit in dieser Sache zu demonstrieren. Kopfschüttelnd geht man mit der örtlichen CDU und der FDP hart ins Gericht. Die Verwässerung einer möglichen Signalwirkung des Papiers durch das Verhalten der Vertreter der sogenannten „bürgerlichen Mitte“ passe allerdings zu deren seit Beginn der Kandel-Demos an den Tag gelegten Blockadehaltung.

„Wir sind doch die, die seit fast 1000 Tagen regelmäßig gegen die da drüben auf der Straße stehen“ so KgR. „Eine Haltung, wie sie in der Resolution formuliert wird, wirkt auf uns nicht gerade glaubwürdig, wenn sich nach öffentlichkeitswirksamem Tamtam nebst Fototermin mit dem CDU-Bürgermeister Niedermeier keinen Millimeter inhaltlich bewegt wird. Und das, obwohl man das rechtsextreme sogenannte Frauenbündnis Kandel in der Resolution explizit als ‚nicht erwünscht’ erwähnt“ betont die Sprecherin. Enttäuscht sei man darüber schon irgendwo gewesen, überrascht waren die Aktivist*innen von KgR letztlich jedoch nicht.

Widerstand gegen Rechts braucht Rückgrat

Unsere Tür steht jedem offen“ erklärt KgR. „Aber der Ball liegt nicht mehr bei uns. Wir haben unsere Einladung ausgesprochen.“ Mit Lippenbekenntnissen und schönen Urkunden komme man nicht gegen Rassist*innen an, ist sich KgR sicher. Kandel sei mittlerweile bundesweit dafür bekannt, wie es mit Demokratiefeinden umgeht – Durch Aussitzen-Wollen lädt man sich die rechten Brandstifter Monat für Monat ein. 2021 gehe es bereits ins vierte Jahr. „Die Rechten werden dann auch wieder durch die Straßen von Kandel laufen, denn die Baustelle in der Rheinstraße hat sich bald erledigt. So weit hätte es nie kommen müssen.“ Dazu brauche es jedoch Rückgrat und einen aufrichtigen Schulterschluss aller demokratischen Kräfte vor Ort. Es käme darauf an, aktiv und sichtbar zu sein. Blanker Aktivismus helfe dagegen nicht. „Resolutionen ohne aktives Handeln gehören in die Kategorie „Wahlkampfgeplänkel“. Aber wir alle haben nächstes Jahr auch wieder die Möglichkeit, unsere Wahl zu treffen!“

Spendenaktion stößt auf breiten Zuspruch

Mit dem Verlauf der Demo zeigte man sich bei KgR grundsätzlich zufrieden. Sicherlich habe die Teilnehmerzahl noch Luft nach oben, man werde jedoch konsequent den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen und gibt sich optimistisch. Ein weiterer großer Erfolg war wie bei der letzten Kundgebung die Spendenaktion. Dieses Mal konnten während der Demo € 240,- für Moria (Flüchtlingshilfe, Anm. d. Red.) eingesammelt werden.“ 

Frauenbündnis-Redner mit NPD-Bezügen kritisieren Corona-Schutzmaßnahmen / Corona-Auflagen wurden zunächst ignoriert

Als Zeichen der anhaltenden Rechtsradikalisierung des FBK kann gewertet werden, dass erneut Redner eingeladen wurden und Teilnehmer gerne gesehen waren, die eindeutige Bezüge zum rechtsextremen Spektrum aufwiesen.

Mit dem ehemaligen NPD-Mitglied und derzeitigen YouTuber Carsten Jahn und dem Ex-AfD-Mitglied und pfälzischen Landtagsabgeordneten Jens Ahnemüller seien an dieser Stelle zwei Protagonisten genannt. Das AfD-nahe Portal „Digitale Patrioten“ zum Beispiel lässt kein gutes Haar an Carsten Jahn und wirft diesem im Juni 2020 vor ein Millionenerbe zu verschweigen und gleichzeitig bei seinen Anhängern weiter um Spenden zu betteln. Als führender, wenn nicht alleiniger, Wirrkopf, führt Jahn die Initiative „Team Heimat“ an. Jens Ahnemüller wurde Ende 2019 nach einem Parteienausschlußverfahren aus der AfD geworfen. Selbst dem Bundesschiedsgericht der rechtsextremen AfD schien die Personalie Ahnemüller zur Belastung geworden zu sein, nachdem investigative Journalisten dessen Kontakte u.a. zur NPD offengelegt hatten. Auch Vertreter der Kameradschaftsszene und Anhänger der Identitären Bewegung, vom Verfassungsschutz beobachtet, sah man gerne. Alles kein Problem für den gemeinnützigen Verein FBK. Kein Problem mit dem rechten Rand hatte auch der der AfD nahestehende und rechte Polit-Aktivist Gerold Keefer aus Bad Bergzabern. Dieser wurde von der Polizei mit erhobenen Händen aus der Versammlung geführt. Vermutlich weil auch er gegen Versammlungsauflagen verstossen hatte. Denn zu Beginn der Versammlung rechts verstießen die Teilnehmer mehrheitlich gegen die Corona-Auflagen. Eine Lautsprecherdurchsage der Polizei, bei der Teile der Versammlungsauflagen verlesen wurden (z.B. Abstandsregelung, Tragen eines Nasen-/Mundschutz), quittierten die Teilnehmer mit Pfiffen, Buhrufen und beleidigenden Äußerungen gegen die Polizei. Die Polizei kündigte Kontrollen gemeinsam mit der Ordnungsbehörde an. Bei weiteren Verstössen, könnten Bußgelder verhängt werden, so die Durchsage weiter. Die Kontrollen fanden dann auch statt, nachdem Teilnehmer trotz Appell des Versammlungsleiters weiterhin gegen die Corona-Auflagen verstiessen. Einige Personen zeigten Atteste vor. Bei der Versammlung links sah die Polizei keinen Anlass an die Versammlungsauflagen erinnern zu müssen.

Zweck des Vereins FBK ist laut Satzung die Förderung der öffentlichen Bildung, der öffentlichen Gesundheitspflege, Tierschutz, regionale Lebensmittelproduktion und schonende Ressourcen, ökologischer Land- und Gartenbau, Pflege von Brauchtum und Volkstanz, Jugendpflege durch sinnvolle Freizeitgestaltung etc.. Der Öffentlichkeit sind keine Betätigungen des Vereins gemäß Satzung bekannt. Durch die Gemeinnützigkeit gilt der Verein als steuerbegünstigt.

Einer Firmenauskunft zufolge, die KIM vorliegt, ist der Verein „wirtschaftsaktiv“ und wird von Creditreform der Branche „Interessenvertretungen und Vereinigungen“ zugeordnet, analog der Zuordnung durch das statistische Bundesamt (hier dem Wirtschaftszweig WZ2008).

 

Kinderschutzthema deplaziert und zweckmissbraucht

Aktivisten, die sich dem Kindeswohl verschrieben haben traten in faschingsähnlichem Outfit auf. In der Annahme, dass ihr Anliegen zur Kundgebung des FBK an diesem Tag passen würde. Man scheint sich zu kennen. Mit Neli Heiliger, ehemals bei Tour 41 e.V. in Karlsruhe aktiv, und Jürgen N. aus Pforzheim traten zwei illustre Personen auf den Plan. Günter N. ist in seiner Heimatstadt kein Unbekannter. Ganz im Gegenteil: Aufgrund seines Aktionismus ist er dort mehr als umstritten. Neli Heiliger, die Sympathien für den vom FBK aus Kandel weggelobten Marco Kurz hegt, knüpfte bereits 2018 Kontakte zu Myriam Kern (ex-AfD-Stadträtin in Landau). Myriam Kern gehört zur Führungsriege der AfD-Initiative „Kandel ist überall“. Dieser AfD-gesteuerten Initiative, zu der auch Nicole Hoechst, Christiane Christen und Christina Baum zählen, ist es auch zu „verdanken“, daß Kandel zum bundesweiten Aufzugsort von Rechtsextremisten wurde.

 

Die Folgen: Aufruf nach Landau

Die FBK-Rednerin Christa G. lud die Teilnehmer der rechten Versammlung dazu ein noch am selben Abend nach Landau zu kommen. Grund schien wohl das Protestcamp „Moria Mahnwache“ dort zu sein. Junge Menschen hatten dort schon seit einiger Zeit ein Protestcamp in der Innenstadt errichtet, um auf die menschenunwürdigen Bedingungen Geflüchteter an europäischen Außengrenzen hinzuweisen und um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass auch Landau sich zur „sicheren Hafenstadt“ erklärt hatte. Nach Informationen des KIM sind etwa 20 Vertreter des FBK mit Fahnen ab 19 Uhr auf dem Marktplatz erschienen um die Leute der Moria-Mahnwache zu provozieren. Bei der herbeigeeilten Polizei soll seitens FBK eine Spontanversammlung angemeldet worden sein. Diese wurde um 20:30 Uhr beendet und FBK sei unverrichteter Dinge „abgezogen“.

 

Weitere Bilder des Tages

 

(Bericht: Rick de la Fuerte mit Material von Kandel gegen Rechts und des Pfalz Express (Artikel vom 21.01.19) / Fotos: Rick de la Fuerte)




Kommentar: Rechtsradikales Frauenbündnis Kandel am Ende? Dessen Führer macht sich vom Acker

(Archivbild Kandel)

Mit dem Outing des rechtsextremen Egomanen Marco Kurz am heutigen Tage, dass er nicht mehr als Agitator, des mannigfaltig in Verruf geratenen sogenannten Frauenbündnis Kandel e.V., fungieren wird ist vieles über diese Bewegungsszene gesagt. Viele Fragen bleiben aktuell unbeantwortet.

 

 

Ab Januar 2018 aktiv und jetzt scheintot

Marco Kurz schafft sich, nach der gescheiterten Marsch 2017-Initiative, wieder ins rechte Licht indem der den „Trauermarsch“ in Kandel anführt.

Infolgedessen reihen sich zahlreiche Aufläufe von Rechtsextremisten, Reichsbürgern und AfD-Anhängern in der Südpfalz ein. Diese unsägliche Situation dauert bis heute an.

Der gemeinnützige Verein „Frauenbündnis Kandel“ entsteht in Folge.

Genauer betrachtet, hat das sogenannte Frauenbündnis Kandel e.V., ihren bisherigen Führer bereits vor dem Aufzug in Herxheim am 07.12.19 abserviert.

Bereits im Vorfeld des 07.12.19 hatten sich Marco Kurz und Konsorten z.B. bei VK vollständig bei ihrer Fangemeinde abgemeldet und in Telegram-Kanälen divergierende Nachrichten verbreitet.

(Archivbild Kandel)

Es kann sich dabei um eine notwendige Maßnahme des geschäftsführenden Vereins-Vorstands (Frauenbündnis Kandel) handeln, sich derem bisherigem Lautsprecher Marco Kurz zu entledigen. Der Verein ist bislang, der Vereinssatzung nach, nicht öffentlich gemeinnützig in Erscheinung getreten. Zuständige Finanzämter überprüfen für gewöhnlich die Gemeinnützigkeit von Vereinen in regelmäßigen Abständen.

(Quelle: Marco Kurz Telegram Kanal)

 

(Kommentar/Fotos: Christian Ratz und KIM)

 




Sprecher der Kurfürstlich-Kurpfälzischen Antifa binnen einer Woche zweimal vor Gericht – Rekordverdächtig

Holger Heim (KKA) und UnterstützerInnen nach dem Freispruch in Kandel

Am 12.11.19 wurde am Amtsgericht Kandel der Anklagevorwurf „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ (AZ: 1Cs7126Js1508/18) und wenige Tage später am 14.11.19 eine Anklage am Amtsgericht Speyer wegen Verstößen gegen §22 und §33 KUG (Kunsturhebergesetz) verhandelt. Im ersten Fall in Kandel erfolgte ein Freispruch mangels Beweise. In Speyer wurde das Verfahren auf Antrag des Gerichts und der Staatsanwaltschaft ohne Auflagen eingestellt.

 

Hagenbach (Südpfalz): AfD lädt zum öffentlichen Bürgerdialog ein – Einlass erhalten nur handverlesene Gäste

Holger Heim, Sprecher der Kurfürstlich-Kurpfälzischen Antifa (KKA) und weitere AntifaschistInnen beabsichtigten im Oktober 2018 konstruktiv und kritisch an diesem Bürgerdialog teilzunehmen. Der Einlass zu der Veranstaltung wurde dieser Personengruppe verwehrt. Daraufhin wurde eine Spontankundgebung bei den Polizeikräften vor Ort angemeldet, welche auch in räumlicher Distanz zum AfD-Veranstaltungsort genehmigt wurde. Wer letztendlich Strafanzeige gestellt hatte, blieb auch vor Gericht ungeklärt. Vermutlich hatte auch in diesem Fall die Ordnungsbehörde in Germersheim im Nachgang eine wesentliche und erneut unrühmliche Rolle hierbei gespielt.

Die vor Gericht geladenen Zeugen der Anklage, ein Polizeikommissar aus Landau und die Leiterin der Ordnungsbehörde Germersheim konnten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in ihren Einlassungen nicht belegen. Der Polizeibeamte sagte aus, dass er die Geschehnisse am 26.10.18 nur von seinem Schreibtisch in Landau aus telefonisch verfolgt hat. Die „Unordnungshüterin“ aus Germersheim sagte, dass ihre Behörde an Freitagen nur bis maximal 14 Uhr erreichbar ist. Nach 17:30 Uhr, als Herr Heim die Spontankundgebung in Hagenbach angemeldet hat, war ihre Behörde keinesfalls mehr erreichbar. Ergo war die Anmeldung bei den Polizeikräften vor Ort rechtskonform.

Als Zeugin der Verteidigung bestätigte Dörte Keller(*), die zuvor getätigten Aussagen des Angeklagten Heim, der einem Bußgeldbescheid über € 1.200,- widersprochen hatte.

Der vorsitzende Richter zog nunmehr in Erwägung das Verfahren einzustellen. Dieser Vorschlag gefiel dem aus anderen Verfahren bereits bekannten Vertreter der Staatsanwaltschaft gar nicht. Dieser wollte im Prozess feststellen lassen, ob unabhängig von der Sache Hagenbach, eventuell noch weitere Dinge Herrn Heim zur Last gelegt werden könnten, um ein Strafmaß ansetzen zu können. Diesem abwegigen Ansinnen erteilten Verteidigung und Gericht eine klare Absage.

Nach einer kurzen Prozessunterbrechung beantragte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer einen Freispruch des Angeklagten. Diesem Antrag schlossen sich Verteidigung und Gericht an. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

„Tanzbärchen“ geht gar nicht, meinte ein AfD-Stadtrat und klagt vor Gericht

Gegen die Bezeichnung „Tanzbärchen“ genannt zu werden klagte in Speyer vor Gericht, KIM-Informationen zufolge nach, Michael Faber. Dieser hatte sich daran gestört, dass die KKA dies bei Facebook so behauptet hat. Vor Gericht konnte der Beweis nicht erbracht werden, dass Holger Heim, als Sprecher der KKA, dies in dieser Form so bei Facebook publiziert hatte.

Bekannt ist Beobachtern der rechtsextremen Szene in der Südpfalz, dass Faber im Jahr 2018 eine integrale Rolle beim sogenannten Frauenbündnis Kandel mit ihrem Anführer Marco Kurz und bei der AfD-gesteuerten Initiative „Kandel ist überall“ gespielt hat. Ferner bezeichnet sich der Kläger bei Facebook in seinem Nutzerprofil selbst als „Tanzbär“. Faber hat sich aus seiner aktiven Rolle beim migrationsfeindlichen Frauenbündnis erst im Rahmen seines Kommunalwahlkampfes 2019 für die AfD zurückgezogen. Im Mai diesen Jahres wurde der AfD-Kandidat Faber in den Stadtrat Germersheim gewählt.

Michael Faber, als Handyfilmer, im Mai 2018 in Germersheim (Archivbild)

In einer Pressemitteilung vom 14.11.19 der KKA ist zu lesen (es gilt das geschriebene Wort):

„Weiterer juristischer Erfolg für KKA-Sprecher

Nachdem Heim bereits am Dienstag vor dem Amtsgericht Kandel einen durchschlagenden Erfolg gegenüber der Versammlungsbehörde Germersheim erzielt hatte, wurde heute beim Amtsgericht Speyer ein weiterer juristischer Erfolg erzielt.

Verhandelt wurde eine Anklage wegen §33 KUG.
Ein früherer Protagonist des sogenannten „Frauenbündnis Kandel“ und Mitglied der AfD Germersheim hatte Heim wegen des Verstoßes gegen §22 KUG angezeigt.
Durch das Amtsgericht Speyer wurde Heim ein Strafbefehl in Höhe von 600€ zugesandt, wogegen dieser Einspruch einlegte.
Dies führte zu der heutigen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Speyer.
Konkret wurde Heim vorgeworfen, in drei Fällen ein Portraitfoto des „Geschädigten“ auf der Facebook-Seite von KKA gepostet zu haben.
Heim bestritt, die fraglichen Beiträge gepostet zu haben und er könne auch nicht mehr nachvollziehen, wer aus dem Redaktionsteam die beanstandeten Beiträge gepostet habe.

Als Zeuge der Anklage waren ein Polizeibeamter, sowie der „Geschädigte“ geladen.

Auf Nachfrage des Gerichtes konnte der Polizist keine Angaben dazu machen, wer die Beiträge gepostet hatte. Die „Polizeiermittlung“ erschöpfte sich in der bildlichen Sicherung der beanstandeten Beiträge.

Der „Geschädigte“, welcher eine angebrochene Radlerflasche sichtbar in seiner Jackentasche trug, konnte neben verwirrenden Aussagen keine Beweise für seine Anschuldigungen gegenüber Heim vorlegen.
Er subsummierte mehrere gegen seine Person gerichtete Beitrag auf verschiedenen Facebookseiten allesamt unter „die Antifa“, bzw. KKA und machte Heim als Verantwortlichen aus.
Insbesondere schien er sich über die Bezeichnung „Tanzbärchen“ aufzuregen und fühlte sich hiermit der Lächerlichkeit preisgegeben.
Auch verschiedene Vorfälle in Wiesbaden und in Germersheim nutzte er, um sich in der Opferrolle zu suhlen.
Auf konkrete Nachfrage des Angeklagten, ob er sich auf seinem Facebookprofil selbst den Spitznamen „Tanzbär“ gegeben habe, musste der „Geschädigte“ einräumen, dass dies den Tatsachen entspreche, was bei dem Richter nach unserem Eindruck zu einem zumindest angedeuteten Lächeln geführt hat.

Eine vom Angeklagten benannte Zeugin aus unserem Team sagte gleichlautend mit der Aussage des Angeklagten, dass KKA von mehreren Personen betrieben und mit Content befüllt werde.

Einem Vorschlag des Staatsanwaltes weitere Ermittlungen durchzuführen, um Beweise für ein möglicherweise rechtswidriges Verhalten Heims in weiteren Fällen zu erhalten, wurde von Heim, der sich selbst vertrat, zurückgewiesen. Angeklagt seien drei konkrete Fälle, eine Ausweitung auf weitere mögliche Fälle sei Aufgrund der Anklage nicht gegeben.
Der Richter schloss sich dem Widerspruch an und sagte, weitere Ermittlungen seien „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“.

Der Richter schlug letztendlich vor, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen, dem sich Staatsanwaltschaft und der Beklagte anschlossen.“

(*)Name von der Redaktion geändert

 (Bericht und Fotos: Christian Ratz)




Kandel-Demos: Staatsanwaltschaft geht K.O. / Prozess gegen Studenten eingestellt

Prozessauftakt am 03.09.19 am Amtsgericht Kandel (Archivbild)

 Am vierten Verhandlungstag, dem 11.10.19, wurde der Prozess am Amtsgericht Kandel gegen einen Studenten nach §153a StPo eingestellt. Die Niederlage der Staatsanwaltschaft hatte sich bereits am dritten Prozesstag angedeutet. 

 

 

 

In Runde vier erleidet Staatsanwaltschaft herbe Niederlage

Bereits am 01.10. hatte sich abgezeichnet, dass die Beweisaufnahme und -führung in der Verhandlung die Anklagevorwürfe nicht erhärten.

KIM hatte berichtet: https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/10/01/kandel-demos-intermezzo-und-schlagabtausch-bei-gericht-prozess-geht-in-die-vierte-runde-weiterer-prozess-bahnt-sich-an/

Der vierte Prozesstag begann mit der Vorführung eines weiteren „Beweis“-Video. Dieses Filmdokument wurde in der Berichterstattung der Beobachter News über den Vorfall im Frühjahr 2018 am Bahnhof Wörth verwendet.

Link zum Video auf YouTube:

Was das Video, welches bis dato mehr als 32.000 Aufrufe verzeichnet, nicht zeigt, sind die Vorwürfe aus der Anklageschrift. Daher erscheint es verwunderlich, weshalb die Staatsanwaltschaft dieses Video in die Beweisaufnahme einfließen ließ.

Was das Video jedoch deutlich zeigt ist die Tatsache, dass Polizeibeamte am 07.04.18 Gewalt gegen Mitreisende anwandten.

Geladen waren als Zeugen an diesem Tag zwei weitere Polizeibeamte. Zum einen der Beamte, der am 01.10. unentschuldigt gefehlt hatte. Bei diesem handelte es sich um den verantwortlichen Einsatzleiter am Bahnhof Wörth. Der zweite Polizeizeuge wurde nicht mehr gehört.

Der Einsatzleiter sagte aus, wie er den Einsatztag in Erinnerung hatte. Er und seine Polizeimannschaften hatten den Befehl gehabt in Wörth eine Regionalbahn zu besteigen, um eine Gruppe jugendlicher DemonstrantInnen nach Kandel zu begleiten. Der Befehl wäre vom Polizei-Hundertschaft Führer in Kandel gekommen. Ziel der Maßnahme sei es gewesen die Demo-Gruppe zu schützen und gleichzeitig ein Aufeinandertreffen mit Teilnehmern des rechten Spektrums während der Fahrt bzw. beim Eintreffen in Kandel zu verhindern. Ausschlaggebend sei zum einen gewesen, dass in Kandel offenbar zu geringe Polizeikräfte am Bahnhof stationiert waren und zum anderen ein Vorfall am Bahnhof Karlsruhe, bei dem möglicherweise von Personen aus der Gruppe der Demonstranten einer politisch andersdenkenden Person eine Schärpe (studentische Burschenschaft; Anm. d. Red.) entwendet wurde.

„Der schwarze Block sei meist jungen Alters“, so der Zeuge sinngemäß. Dieser Ausspruch sorgte unter den etwa 20, den Angeklagten solidarisch unterstützenden, ProzessbeobachterInnen hörbar für Erheiterung.

Er habe seinen MitarbeiterInnen am Bahnhof Wörth den Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock verboten. Dies habe er mit Rücksicht auf die vielen Jugendlichen und aus Gründen der Deeskalation so entschieden.

In seinen Einlassungen sagte der Zeuge auch, dass 16 Personen, nach der Identitätsfeststellung, ein Platzverweis für die Bahnhöfe Wörth und Kandel ausgesprochen wurde. Diese Personen seien dann mit der S5 nach Karlsruhe zurückgefahren. Die übrigen Personen aus der Gruppe der Demonstranten hätten daraufhin kein Interesse mehr an einer Weiterfahrt nach Kandel gehabt.

Der Angeklagte sei ihm persönlich aus Wörth nicht bekannt, so der Zeuge weiter.

Staatsanwalt rudert zurück und macht überraschendes Angebot

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte sich bislang kategorisch gegen eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPo (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen), wie von der Strafverteidigung mehrfach vorgeschlagen, gewehrt und auf der Anklage nach § 113 und 114 StGB (Widerstand gegen und Angriff auf Vollstreckungsbeamte), welche mit einer Haftstrafe ab 3 Monaten strafrechtlich geahndet werden, gepocht.

Um so erstaunlicher war es, dass der Staatsanwalt nun selbst den Vorschlag machte den Prozess unter Auflagen einzustellen. Den anderen Polizeizeugen wollte er nicht mehr vernommen sehen. Damit wurde auch zunächst auf das Halten der Plädoyers verzichtet.

Strafverteidigung und Gericht waren sichtlich erstaunt über diesen Vorschlag. Dieser war jedoch aufgrund der vorgetragenen Beweisführung unausweichlich.

Der Strafverteidiger konterte damit, dass er sogar einen Freispruch für seinen Mandanten für möglich sieht. Hierzu müsste die Beweisführung jedoch gezielt weitergeführt werden. Die Vorwürfe „Widerstand“ und „Angriff“ seien in keiner Weise in der Verhandlung bis hierhin bewiesen worden.

Nach einer kurzen Verhandlungspause fragte der Strafverteidiger den vorsitzenden Richter und den Staatsanwalt, wie denn die Auflagen aussehen würden, falls sein Mandant und er der Einstellung zustimmen würden?

Der ursprüngliche Strafbefehl lautete über eine Geldbuße von € 2.400,- . Der Staatsanwalt schlug eine Geldauflage in Höhe von € 1.200,- vor, welche binnen 6 Monaten in Raten zu zahlen seien. Diesem Vorschlag schloss sich der Vorsitzende an. Nach kurzer Beratung stimmten auch Verteidigung und Angeklagter zu.

Der Betrag ist an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen, so der Richter in seiner Verkündung. Sollte der Student die Summe nicht binnen 6 Monaten zahlen können, dann wäre eine Fristverlängerung um weitere 3 Monate möglich. Die Verfahrenskosten zahlt die Staatskasse.

(Bericht und Foto: Christian Ratz / Video: Redaktion Beobachter News)




Landau: Starker antifaschistischer Protest beim Aufzug des rechten „Frauenbündnis Kandel“ (mit Fotogalerie)

Seitdem in Kandel Großbaustellen bestehen und dort keine Aufzüge mehr, wie im Jahr 2018, stattfinden können, hat sich der Fokus des rechtsradikalen „Frauenbündnis“ im Wesentlichen auf Landau gerichtet. Bereits mehrfach in diesem Jahr gingen Menschen in der südpfälzischen Universitätsstadt gegen die Aufzüge der von vielen BeobachterInnen als neo-faschistisch und migrationsfeindlich, Pegida-ähnlichen, Gruppierung klassifiziert auf die Straßen. So auch am 05.10.19 unter dem Motto „Solidarität, statt Hetze“. Angemeldet wurde der Gegenprotest von der Linksjugend solid Landau/Südliche Weinstraße. Viele kamen und zeigten entschieden und deutlich, dass das Frauenbündnis auch weiterhin in Landau nicht willkommen ist.

„Antifa auf dem Abstellgleis“, so der Frauenbündnis-Führer 

Wer genau gemeint und wo stehen solle, sagte der Verführer des sogenannten Frauenbündnis, Marco Kurz, bei der Auftaktkundgebung in der Ostbahnstraße nicht. Julia, selbstbekennende Sängerin des aktiven Widerstands, unterstellte in ihrer Rede der „Antifa“ anti-feministische Wesenszüge. Diese würde sich nicht für die Rechte von unterdrückten Migrantinnen einsetzen. Als Zeichen der Unterdrückung von Muslimas nannte sie „Kopftuch, Burka und Niqab“. Zu hören waren daraufhin, aus der Hooligan- und Nazi-Szene bekannte, „Ahu-ahu-ahu“- und „Widerstand“-Rufe.

Kritik wurde auch an Klimaaktivisten geübt. Diese würden die von der Bundesregierung initiierte Masseneinwanderung nicht integrierbarer Gewalttäter unterstützen. „Alle kämen nach Europa“, so Kurz bei einer Zwischenkundgebung. Kurz lies auch eine „Volkszählung“ durchführen, speziell für die Tageszeitung Die Rheinpfalz, wie er sagte. Nach seiner Zählung nahmen am Aufzug seines rechten Frauenbündnis 130 besorgte Wutbürger teil. Aufgerundet von Kurz auf „gute 150 Teilnehmer“. Quittiert wurde die Zählung, man hatte es nicht anders erwartet, mit „Lügenpresse“-Rufen. Die Polizei nannte später „in der Spitze (ebenfalls) 150 Teilnehmer“. Realistisch betrachtet waren es eher nur rund 80 Personen.

Alle zusammen gegen den Faschismus 

An der Gegenprotestveranstaltung nahmen etwa 100 Personen teil. „In der Spitze 120 Teilnehmer“, vermeldete hingegen die Polizeidirektion Landau in einer Pressemitteilung am Samstagabend. 

Isa (*) von der Linksjugend Worms warnte in ihrer Rede vor Leuten wie Marco Kurz. „…Faschisten wie Marco Kurz würden von den Missständen in der Gesellschaft profitieren und den Reichen dienen. Durch ihren Populismus versuchen Menschen mit rechter Gesinnung einfache Antworten auf diverse Krisen zu liefern. Die Schuldfrage drücken sie an Flüchtlinge ab, um uns zu spalten. Doch Schuld an unserer Not sind nicht ethnische Minderheiten. Deshalb müssen wir alle zusammenstehen. Gegen den Kapitalismus sowie Faschismus und für Solidarität.“ (Zitat Ende)

Hingewiesen wurde auf den sogenannten „Tag der deutschen Zukunft“ (TddZ), der am 06.06.2020 in Worms stattfinden soll. Bei diesen alljährlich, in unterschiedlichen Städten, stattfindenden TddZ-Veranstaltungen handelt es sich um die mit größten Nazi-Aufzüge im Bundesgebiet. Kommendes Jahr findet der TddZ, der bislang immer von massiven Gegenprotesten begleitet wurde (z.B. 2016 in Dortmund, 2017 in Durlach, 2018 in Goslar und 2019 in Chemnitz) wohl zum ersten Mal in Rheinland-Pfalz statt. Gruppen und Organisationen, die sich an der Planung des Gegenprotest beteiligen möchten, können sich an die Linksjugend Worms wenden.

„Ich würde mich freuen, am 06.06.2020 ganz viele von euch wiederzusehen. Denn die Zukunft gehört uns und sie ist antifaschistisch! Hoch die internationale Solidarität!“, ergänzte Isa ihre Rede.

„ Wir schicken solidarische Grüße an das antirassistische Netzwerk Baden-Württemberg, deren Aktionstag rund um den Abschiebeknast in Pforzheim heute stattfindet. Weil in Deutschland Menschen unrechtmäßig inhaftiert und dann abgeschoben werden, in Länder in denen Sie von Krieg, Hunger, Verfolgung und Folter bedroht sind. Danke an das antirassistische Netzwerk für euere großartige und wichtige Arbeit.

Solidarische Grüße auch an die Menschen, die heute besonders in Norddeutschland gegen Kohle und für Klimaschutz kämpfen. In Hamburg, Flensburg und Salzgitter werden heute Kraftwerke, Bahngleise, Zufahrtswege und sogar ein Schiff blockiert. Wir stehen hinter den Menschen, die – trotz Gefährdung Ihrer Gesundheit und unter massiver polizeilicher Repression – dort aushalten.

Grüße auch an die Menschen, die heute in Berlin gegen Neo-Nazis auf die Straße gehen und klare Kante zeigen.

Und natürlich schicken wir auch unsere herzlichen Glückwünsche nach Hamburg. Die rote Flora hat gestern ihren 30. Geburtstag gefeiert.“, so Doro (*) von Kandel gegen Rechts bei einer Zwischenkundgebung.

Mark (*) vom Verein für Toleranz und Menschlichkeit Südpfalz sagte bei der Abschlusskundgebung: „…Das selbsternannte Frauenbündnis Kandel mit seinem neofaschistischen Marco-Kurz-Führer-Kult hat jeglichen Bezug zur Menschlichkeit verloren. Sie pochen auf die Unterschiede zwischen sich und den Hilfesuchenden, die nach Europa kommen. Sie kategorisieren und pauschalisieren. So entsteht überhaupt erst ein Gefühl von „Wir und die anderen“. „Bist du ein Mensch, so fühle meine Not.“ Nehmt euch Goethe, einen deutschen Dichter, zu Herzen, wenn ihr wieder mal nur an euch und eure eigenen Nöte denkt und es auf ein einfaches Feindbild zu projizieren versucht. Schaut mal über euren Tellerrand, statt alle vorzuverurteilen. Wo ist eure Menschlichkeit? … Und wir, die wir hier gemeinsam stehen? Uns eint die Menschlichkeit. Der Wille, Hass und Hetze nicht hinzunehmen. Unser Mitgefühl für alle Opfer der verfehlten Politik und jegliche gruppenbezogene Gewalt. Die Menschlichkeit eint uns mehr, als Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Sozialstatus, Alter oder Nationalität es könnten. Solange Hetzer in faschistoider Manier durch die Straßen ziehen und die Gesellschaft zu vergiften versuchen, solange Menschen aufgrund äußerer Merkmale diskriminiert werden und solange die Politik sich nicht dessen annimmt und ihre Verantwortung anerkennt, ja, solange werden Menschen wie wir auf der Straße stehen und die Stimme erheben. Alle zusammen für Toleranz und Menschlichkeit. Alle zusammen für ein lebenswertes Leben für alle.
Alle zusammen gegen den Faschismus!“ (Zitat Ende)

Bannerverbot wegen weniger Zentimeter 

Keinerlei Toleranz liesen die Vertreter der Ordnungsbehörde bei Bannern zweier Unterstützergruppen beim Gegenprotest walten.

Nur wenige Zentimeter waren ausschlaggebend dafür, dass diese Banner nicht gezeigt werden durften. Berufen hat man sich auf den Auflagenbescheid, indem wohl die Maße von Bannern festgelegt worden waren. Dies war offenbar von den Anmeldern so akzeptiert worden.

Weshalb man die Verwaltungsauflage derart überbürokratisch penibel und durch Nachmessen akribisch genau durchsetzte, blieb ein Rätsel. Toleranz und gesunder Menschenverstand hätte den Vertretern der Ordnungsbehörde in dieser Situation sicherlich Sympathien entgegengebracht. So wurde allerdings genau das Gegenteil erreicht. Und da war noch die Sache mit der Frau, den drei Heranwachsenden und dem Hund. Die Menschen durften am Gegenprotest teilnehmen. Die Vertreter der Ordnungsbehörde befanden, dass der Hund ausgeschlossen wird. Wird wohl auch irgendwo in den Versammlungsauflagen gestanden haben.

Strafanzeige wirft Fragen auf 

Gegen 16:25 Uhr war an der Kreuzung Martin-Luther-Straße und Ostring die Aufnahme einer Strafanzeige durch Polizeibeamte zu beobachten. Dies geschah wenige Minuten nachdem sowohl das Frauenbündnis als auch die GegendemonstrantInnen diese Stelle passiert hatten und sich auf dem Weg zu ihren ursprünglichen Kundgebungsorten in der Ostbahnstraße bzw. in der Nähe des Schwanenweihers befanden.

Der unmittelbar danach vor Ort befragte polizeiliche Einsatzleiter verfügte über keine Informationen zu diesem Vorfall. Auf telefonische Rückfrage sagte ein Pressesprecher der Polizeidirektion Landau diesem Reporter sinngemäß: „Anzeige sei von einer Teilnehmerin des Frauenbündnis gegen einen Teilnehmer des Linksjugend-Protests erstattet worden.“ Grund: Beleidigung durch zeigen des ausgestreckten Mittelfingers. So war es später auch in der Pressemitteilung der Polizei Landau nachzulesen und, dass „die strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet wurden.“

Eine schriftliche Anfrage dieses Reporters bei der Linksjugend Landau zu dem Vorfall blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet.

 

(*) = Namen von der Redaktion geändert

 

(Bericht und Fotos: Christian Ratz) 

Fotogalerie:




Kandel-Demos: Erneut steht Antifaschist vor Gericht – Kaum Aufklärung am ersten Verhandlungstag (mit Fotogalerie)

Am 03.09.19 wurde der Einspruch eines 24-jährigen Studenten aus Karlsruhe gegen einen Strafbefehl vor dem Amtsgericht Kandel verhandelt. Ihm wird zum Vorwurf gemacht „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Angriff auf Vollstreckungsbeamte“. Die Straftat soll der Angeklagte am 07.04.18 am Bahnhof Wörth (Pfalz) begangen haben. An diesem Tag fanden in Kandel verschiedene Demonstrationen gegen den Aufzug rechter Gruppen u.a. „Kandel ist überall“ (AfD) und des sogenannten „Frauenbündnis Kandel“ statt. Bei der Anreise nach Kandel wurde eine Regionalbahn aus Karlsruhe kommend in Wörth von Polizeikräften aufgehalten und Bahngäste an der Weiterfahrt gehindert. Der heutige Prozesstag endete mit vielen Fragezeichen und der Bekanntgabe eines Fortsetzungstermins. (AZ: 1CS7150 Js11750/18)

Rückblende

Über das Demogeschehen in Kandel 2018 berichtete KIM regelmäßig und mehrfach. So auch am 07. April des vergangenen Jahres. Was den Vorfall am Bahnhof Wörth angeht berichtete die Redaktion der Beobachter News (BN) umfänglich.

In einem Online-Artikel der BN vom 22.07.19 ist zu lesen:

Vermummt und gewaltbereit

Obwohl nach Berichten die Zugfahrt friedlich verlief und der Zug nahezu überfüllt war, drängten vermummte und behelmte Beamte – auch unter Anwendung von Gewalt – hinein. Danach wurden laut Berichten alle Fahrgäste von den Polizisten durchsucht, ihre Personalien aufgenommen und gefilmt. Insgesamt wurde der Zug drei Stunden im Bahnhof festgehalten, sodass die DemonstrantInnen nicht mehr an den Kundgebungen in Kandel teilnehmen konnten und ihnen so ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verwehrt wurde. …“

Link zum vollständigen Bericht:

http://www.beobachternews.de/2019/07/22/polizei-wird-gewalttaetig-antifaschist-verurteilt/ 

Die BN veröffentlichten auch Videoaufnahmen, die die Geschehnisse damals dokumentierten. Diese Filmdokumente könnten nun in die Beweisaufnahme in diesem Prozess einfließen, da sie augenscheinlich bereits der Polizei für die Beweissicherung dienten.

Soli-Kundgebung und erster Prozesstag

Kurz vor 8:30 Uhr heute Morgen trafen etwa 20 ProzessbesucherInnen mit einer Regionalbahn aus Karlsruhe kommend in Kandel am Bahnhof ein. Dort wurden sie schon von Polizeibeamten erwartet. Eine Kundgebung, die ursprünglich vor dem Amtsgericht Kandel hätte stattfinden sollen, aber von der zuständigen Ordnungsbehörde in Germersheim verboten wurde, war für den Bereich vor der Gemeindeverwaltung Kandel erlaubt worden.

Dort versammelten sich dann rund 30 Menschen friedlich, auch mit Unterstützung von „Kandel gegen Rechts“, unter streng-freundlicher und vergleichsweise massiver Beobachtung durch Polizei und Ordnungsbehörde Germersheim. Die Behörde war vertreten durch ihre Leiterin Frau Grimm, die zusammen mit Kollegen auch an der Verhandlung teilnahm.

Nachdem ein Infostand aufgebaut worden war, konnte nach Begrüßung durch den Versammlungsleiter eine Solidaritätsrede gehalten werden. In dieser bezog sich der Sprecher auf die Geschehnisse am 07.04.18 und appellierte an die Anwesenden den Beschuldigten bei Gericht zu unterstützen. Am Stand angeboten wurden diverse Infomaterialen und eine Fotodokumentation über den Vorfall in Wörth. Interessierte Pressevertreter bekamen ein knapp 40-seitiges Dossier ausgehändigt, welches KIM vorliegt. Nachdem die Kundgebung beendet wurde, machten sich die AntifaschistInnen auf den Weg zum Amtsgericht.

Für den KIM-Reporter war es keine Überraschung, dass die am Prozess interessierten Menschen dort bereits von Polizeikräften und den Vertretern der Ordnungsbehörde Germersheim erwartet wurden.

Es fand eine strenge Einlasskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgericht Kandel statt. Leibesvisitationen inklusive. Das Verbot irgendwelche Taschen oder Rucksäcke in den Sitzungssaal mitzubringen, wurden von einem Justiz-Mitarbeiter verlautbart. „Nur 25 Personen“, war die Teilnahme am Prozess möglich. Die Ordnungsbehörde Germersheim hatte eine eigene für sie reservierte Stuhlreihe. Auf den drei Plätzen, die für Pressevertreter vorgesehen waren, war noch ein Sitzplatz vakant.

Verlesung der Anklageschrift – Beweisführung – weiterer Verhandlungstermin

Der unerfahren wirkende Vertreter der Staatsanwaltschaft ratterte die
Anklageschrift – ohne Punkt und Komma – binnen kürzester Zeit runter. Vorwurf, wie schon eingangs in diesem Bericht genannt „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Angriff auf Vollstreckungsbeamte“. Und dann kam noch was wegen §114 StGB (NB: tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte; Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahre). Dieser Paragraf sollte noch eine wesentliche Rolle an diesem Tag spielen.

Der Angeklagte Marcus Schuster(*) verlas vor Gericht eine persönliche Erklärung, in der sinngemäß sagte, dass „er heute in Kandel stellvertretend für 250 Personen hier steht. Für alle die Personen, die am 07.04.19 in Wörth durch Polizeikräfte darin gehindert wurden, sich an Protesten gegen den Aufzug rechter Gruppen in Kandel zu beteiligen. Vom Protest abgehalten wurden gegen AfD, NPD, Identitäre Bewegung und Reichsbürgern. Damit verhindert wurde, rassistischen – migrationsfeindlichen Aufzügen Paroli zu bieten.“ Den konkreten Vorfall in Wörth skizzierte er „als Angriff von Polizeikräften gegen die linke Bewegung, die sich Rechtsextremisten in den Weg stellen wollte“.

Der vorsitzende Richter wollte diese Rede gerne zu den Verhandlungsakten nehmen. Dies wurde vom Angeklagten und seinem Strafverteidiger verneint.

Der einzige von der Staatsanwaltschaft benannte Zeuge, der vor Gericht geladen wurde, war ein Polizeibeamter.

Dieser sagte sinngemäß aus, dass „er am 07.04.18 in Kandel im Einsatz war. Sein Einsatzzug ist nach Order eines Polizeikommandanten nach Wörth verlegt worden. Dort sollte seine Polizeieinheit einen Zug aus Karlsruhe nach Kandel besteigen. Begründet dadurch, dass etwa 30-60 Bahnreisende in Karlsruhe am Bahnhof auf „Menschen mit anderer politischer Einstellung“ getroffen seien und dass es dabei zu einem Diebstahl gekommen wäre.“

Der Beamte sagte aus, dass er (und weitere Polizeikräfte) von einigen Bahnreisenden am Betreten des Zugs durch Schlagen mit Fahnenstangen, Fußtritten und Ellenbogeneinsätzen gehindert wurde. Durchsagen des Lokführers und Ansprachen seitens der Polizei, die Zugänge zum Zug frei zu geben, seien an seiner Einsatzstelle auf dem Bahnsteig keine Folge geleistet worden. Auch einem verbal durch den Leiter des polizeilichen Einsatzzugs ausgesprochener Platzverweis gegenüber aller Bahnreisenden auf dem Weg zur Kandel-Demo „Ihre Kundgebung ist beendet. Sie erhalten ein Platzverbot.“, sollen die Zugreisenden nicht gefolgt sein.

Auf Nachfragen des Gerichts und der Strafverteidigung konnte der Zeuge seine Aussagen was die zeitlichen Abläufe angeht am Wörther Bahnhof nicht präzisieren. In der verlesenen Anklageschrift steht, dass der Angeklagte zwischen 13:00 und 13:15 Uhr festgenommen wurde. Der Polizeibeamte sagte vor Gericht, dass der Zugriff zwischen 15 und 16 Uhr passiert sein könnte.

Auf die Frage der Verteidigung, ob der Zeuge den Angeklagten im Gerichtssaal erkennt, antwortet dieser mit „Ja“. Nachfrage der Verteidigung: „Welche Kleidung und welches Schuhwerk trug mein Mandant am 07.04.18?“. Zeuge: „Daran habe ich keine Erinnerung.“.

Der einzige Zeuge der Anklagebehörden sagte weiter aus, „dass er getreten worden sei und einen schmerzhaften Ellenbogendruck an der unteren rechten Rippe“ gespürt habe. Der Vorsitzende fragt nach (sinngemäß): „Trugen sie Schutzkleidung und waren sie danach dienstunfähig?“. Der Zeuge: „Nein, ich trug normale Uniform, ohne besonderen Zusatzschutz…keine Verletzungen, die zur Dienstunfähigkeit geführt hatten.“

Der Strafverteidiger fragt den Zeugen, ob es Foto- oder Videoaufnahmen der Polizei gäbe, die seine Einlassungen vor Gericht untermauern könnten. Dieser antwortet (sinngemäß): „Es existiert ein Polizeivideo und er habe rund eine Woche nach dem Einsatz dienstlich bedingt auch YouTube-Videos vom 07.04.18 gesehen und mit Kollegen untersucht, um Identitäten von Personen zu verifizieren“.

Zum großen Erstaunen des Gerichts, der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft befindet sich dieses Bildmaterial nicht in der Gerichtsakte.

Die Verteidigung regt darauf hin an, weitere Aufklärung zu betreiben – „Wer soll wann, wo gewesen sein und was getan haben?“ – oder den Prozess nach §StPO 153 einzustellen.

Das Gericht unterbricht die Verhandlung für 10 Minuten, um Recherchen zu betreiben.

Nach der Unterbrechung erklärt der Vertreter der Staatsanwaltschaft, dass er keiner Einstellung nach §153 (NB: Strafprozessordnung: Absehen von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit) zustimmen könne, da er den eingangs in der Anklageschrift genannten § 114 StGB stehen hat. Die Videobeweise interessieren auch ihn.

Der Vorsitzende sagte (sinngemäß), dass nach seiner Recherche und Einschätzung im laufenden Prozess Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetz gewahrt sei. Polizeibeamte sind seiner Auffassung nach Bürger in Uniform, die jederzeit z.B. wie in diesem Fall Züge unbehindert betreten und verlassen müssen können, ohne weitere Hintergründe ins Feld führen zu müssen“.

Nun fragte die Verteidigung die Staatsanwaltschaft, ob, um Zeit und Kosten zu sparen, eine Einstellung nach §153a der StPO (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen) eine Idee wäre. Der Staatsanwalt meinte, dass er zuerst die gesicherten Videobeweise sehen wolle und erst danach über die vorgetragene Idee eine Entscheidung fällen kann.

Fortführung

Vom Gericht wurde bestimmt, dass der Prozess am 10.09.19 um 13:30 Uhr am Amtsgericht Kandel fortgeführt wird.

(*) Name von der Redaktion geändert

Alle Bilder des Tages:

(Bericht: Christian Ratz / Bilder: Christian Ratz und KIM-Archiv)




Kandel-Demos: Demonstrant siegt vor Gericht gegen Kreisverwaltung Germersheim

Gegenproteste am 01.09.18 in Kandel (Archivbild)

Am Freitag, 16.08.2019, wurde vor dem Amtsgericht Germersheim der Einspruch des 48-jährigen Andreas Mayer (*) gegen einen von der Kreisverwaltung Germersheim erstellten Bußgeldbescheid in deutlich dreistelliger Höhe verhandelt. Mayer, einem Mitglied des Bündnisses KANDEL GEGEN RECHTS, wurde ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1a bei einer Demonstration des stramm rechten und der Reichsbürgerszene nahestehenden sogenannten „Frauenbündnis Kandel“ am 01.09.2018 vorgeworfen.

Konkret soll er im September 2018 im Rahmen der Proteste gegen den Aufmarsch des „Frauenbündnisses Kandel“ zusammen mit weiteren Personen „sich mit normalen Bekleidungsgegenständen (Schal, Kapuzen) und Sonnenbrillen)“ vermummt haben und diese angebliche Vermummung auf Aufforderung der Polizei „nur widerwillig“ entfernt haben.

Gegen den Bußgeldbescheid legte der Beschuldigte Einspruch ein, so dass es nun zur Verhandlung kam. Der Verteidiger von Mayer machte von Anfang an klar, dass es die vorgeworfene Vermummung mittels Kapuze nicht gegeben habe Zudem läge kein Verstoß gegen das Vermummungsverbot vor. Dieser läge nach allgemeiner Rechtsauffassung nur vor, wenn man sich zwecks Verhinderung der Feststellung der Identität vermummen würde. Da sich die Gruppe um Mayer quasi unmittelbar nach Betreten der Demonstrationsroute des sog. „Frauenbündnisses Kandel“ in einer polizeilichen Maßnahme befunden habe und so eine Identifizierung bereits erfolgt war, wäre diese Vermummungsabsicht nicht gegeben gewesen. Zudem hätte sein Mandant sich „mit offenem Visier“, sprich: mit Nennung des Namens, bei den Polizisten und den Vertretern der Versammlungsbehörde vorgestellt, da er versucht hatte, eine Spontanversammlung anzumelden.

Dieser Sichtweise schloss sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft an. Er bezeichnete eine Vermummung mit dem ausschließlichen Ziel, nicht von Mitgliedern des Aufmarsches des  „Frauenbündnisses Kandel“ erkannt und fotografiert zu werden, sogar als legitim, zumal Bilder der Gegendemonstranten bereits auf einschlägigen Internetseiten im Umfeld des rechten „Frauenbündnisses Kandel“ publiziert worden seien.

KIM berichtete:

https://kommunalinfo-mannheim.de/2018/09/05/waehrend-bundesweit-tausende-von-buergern-und-buergerinnen-gegen-rechtsextreme-rechtsradikale-aufmaersche-auf-die-strasse-gehen-ist-kandel-weiter-im-tiefschlaf-mit-bildergalerie/

So forderten der Verteidiger von Andreas Mayer und der Vertreter der Staatsanwaltschaft einhellig eine Einstellung des Verfahrens (analog zu einem gleichgelagerten Fall, der bereits im Juni vor dem Amtsgericht Kandel eingestellt worden war). Die Richterin ging sogar noch einen Schritt weiter und stellte das Verfahren nicht ein, sondern fällte ein Urteil zu Gunsten von Mayer, in dem diesem bescheinigt wurde, nicht gegen das Versammlungsrecht verstoßen zu haben, so daß der Bußgeldbescheid der Kreisverwaltung Germersheim nicht rechtmäßig war. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Bemerkenswert waren einige Aussagen sowohl des Vertreters der Staatsanwaltschaft als auch der Richterin. So stutzte der Vertreter der Staatsanwaltschaft bei der Verlesung des Tatvorwurfs, denn dort war vom „bürgerlich-rechten Aufzug“ die Rede. Hier vertrat er die eindeutige Sichtweise, dass das  „Frauenbündnis Kandel“, sicher nicht bürgerlich, sondern klar rechts sei. Die Richterin wiederum begründete ihr Urteil (bzw. die nicht erfolgte Einstellung des Verfahrens) u.a. damit, dass sie ein Zeichen an die Kreisverwaltung Germersheim senden wolle. Sie habe schon mehrere Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit den Gegendemonstrationen gegen die rechten Aufmärsche in Kandel gesehen und keiner davon sei rechtlich haltbar gewesen. Zudem merkte sie an, dass, wenn man Sonnenbrillen oder Schals schon als Vermummungsgegenstände ansehen würde, sie sich selbst regelmäßig strafbar machen würde, da sie Beides häufig mit sich führen würde.

Andreas Mayer sagte nach dem Urteil, dass er „darin ein klares Signal gegen die von Polizei und Kreisverwaltung immer wieder versuchte Kriminalisierung des Protests gegen die rechtsextremen Aufmärsche in Kandel und Umgebung sähe. Mit dem Urteil wurde seiner Meinung nach klargestellt, dass die zuständigen Behörden willkürlich und rechtlich unzulässig gehandelt hätten“.

(*) Name von der Redaktion geändert

(Bericht: Christian Ratz mit Material einer Pressemitteilung)




Verstoß gegen das Vermummungsverbot? – Gericht stellt Verfahren ein

Amtsgericht Kandel (Archivbild)

Vor dem Amtsgericht Kandel wurde am 13.06.19 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in öffentlicher Sitzung verhandelt. Im September 2018 soll ein junger Antifaschist gemeinsam mit weiteren Beteiligten am Rande eines Aufzugs des rechten „Frauenbündnis Kandel“ gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben. Gegen einen Bußgeldbescheid hatte der Beteiligte Einspruch eingelegt.

 

 

Rückblende

Seit Januar 2018 wird die südpfälzische Kleinstadt, nach der Ermordung einer Jugendlichen Ende Dezember 2017, durch einen inzwischen rechtskräftig verurteilten Asylantragsteller, von Protagonisten aus dem extrem rechten Spektrum für deren Zwecke als Projektionsplattform missbraucht. KIM berichtete mehrfach aus Kandel.

Im September 2018 fanden zwei Aufzüge des rechten, Reichsbürger nahestehenden „Frauenbündnis Kandel“ statt. Im Prozess ging es um den Aufzug der „Follower“ um Marco Kurz am 01.09.18. Bei dieser Gelegenheit hatte sich eine zahlenmäßig überschaubare Gruppierung von Personen mit antifaschistischer Gesinnung der Aufzugsroute des von M. Kurz geführten Frauenbündnis genähert. Polizeibehörden und Ordnungsamt Germersheim vermuteten einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot und brachten dies zur Anzeige.

Anzeigen und Bußgeldbescheide – Polizei und Ordnungsbehörde können keine Belege vorweisen – Staatsanwaltschaft empfiehlt Einstellung

 Neben dem Beschuldigten Patrick Lechner (*) wurden noch weitere Beteiligte von den Behörden angezeigt. Einige dieser Personen scheinen wohl Bußgeldbescheide in Höhe von Euro 300,- akzeptiert zu haben. Andere wiederum warten noch auf ihre Verhandlungstermine vor dem Amtsgericht Kandel.

Der vom Gericht, unter Vorsitz des Richters Zwick, aufgerufene Zeuge war der PHK Dieter Scharf (*) vom Polizeipräsidium Ludwigshafen. Er war auch der einzige Zeuge, der Einlassungen für die schuldzuweisenden Parteien vor Gericht machte.

Der Zeuge sagte (sinngemäß), dass er am 01.09.18 als Einsatzleiter einer mobilen polizeilichen Eingreifgruppe in Kandel eingesetzt war. „Eingreifgruppen würden oft erst sehr kurzfristig zusammengestellt. Er soll nicht alle PolizeibeamtInnen in seinem Team vorher persönlich gekannt haben.“ Zu Lasten des Betroffenen vor Gericht, sagte der Beamte, dass der „Angeklagte“ durch seine verbalen Äußerungen und seine Vermummung in den Fokus der Polizeiarbeit geriet. Ergänzend fügte der Zeuge hinzu, dass an diesem Tag in seinem Einsatzgebiet keine polizeilichen Foto- und Videografen verfügbar gewesen sind. Richter Zwick machte unmissverständlich klar, dass es sich bei Patrick Lechner um keinen Angeklagten, sondern um einen Verfahrensbeteiligten handelt.

Der Vorsitzende Richter fragte nach: „Wie der Vorwurf der Vermummung zu belegen sei?“ Der Zeuge (sinngemäß): „Ich habe keine Erinnerung mehr, ob der Beteiligte vermummt war oder Gegenstände (bei der Identitätsfestellung), die geeignet sein könnten gegen das Vermummungsverbot zu verstoßen, bei sich trug.

„Sonnenbrillen und Hoody“ verstoßen nicht gegen das Vermummungsverbot

Vor Gericht vorgetragen wurden Protokolle von Polizeibeamten, die sich im Team von PHK Scharf befanden. Aus diesen Protokolleinträgen konnten keine Beweise erbracht werden, die gegen den Beteiligten sprechen. Im Vorfeld schon hatte die zuständige Staatsanwaltschaft empfohlen das Verfahren einzustellen. Der vorsitzende Richter stellte fest, dass das Tragen einer Sonnenbrille und eines Kapuzenpullovers schlecht geeignet seien, um gegen das Vermummungsverbot zu verstoßen. Daraufhin entschied das Gericht das Verfahren gegen den Beteiligten einzustellen, da der Tatvorwurf nicht erbracht wurde. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

Quo vadis?

Der Rechtsanwalt von Patrick Lechner sagte im Nachgang an die Verhandlung (sinngemäß): „Die Entscheidung des Gerichts war richtig und erfolgte begründet“. Auf Nachfrage sagte der Jurist: „Von dieser Gerichtsentscheidung geht eine Signalwirkung aus, welche Einfluss auf die noch anderen Prozesse in gleicher Sache haben wird.“

Es wird, was die antifaschistischen Kandel-Demos angeht, noch weitere Gerichtsverhandlungen geben.

Die nächste am 25.06.19 vor dem Amtsgericht Kandel: Gegendemonstranten, die per Zug im Sommer 2018 nach Kandel aus Richtung Karlsruhe anreisen wollten, wurden abrupt am Bahnhof Wörth gestoppt und über Stunden von Polizeikräften festgehalten.

Des Weiteren sollen sich in diesem Jahr noch zwei Beklagte wegen vermeintlicher „Böllerwürfe“ auf Polizeibeamte in Kandel vor Gericht verantworten müssen.

(* = Namen der Personen von der Redaktion geändert)

(Bericht und Fotos: Christian Ratz)




„Mittendrin und Bunt“-Festival wurde zum Besuchermagnet (mit Bildergalerie)

Am Pfingstwochenende fand in Kandel ein Musikfestival statt, welches alle Erwartungen übertraf. Ziel und Zweck des Veranstalters „Kandel gegen Rechts“ war es ein inklusives und interkulturelles Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot ging auf: am Samstag mit ca. 2.500 BesucherInnen und am Sonntag mit etwa 4.000 TeilnehmerInnen.

 

Rechtsextreme „wegbassen“

Verkürzt könnte man dies so darstellen; dies würde aber nicht gänzlich dem Sachverhalt entsprechen. Laut und deutlich wurden die fast zweidutzend  auftretenden Musiker und Künstler auf der Outdoor-Bühne vor und in der Bienwaldhalle. Diverse Kooperationspartner trugen dazu bei, dass die Veranstaltung zu einem für Kandler Verhältnisse Mega-Event wurde. Das Versprechen „Mittendrin und Bunt“ wurde von allen Akteuren umfänglich erfüllt. Ob Groß oder Klein, alle TeilnehmerInnen konnten aus dem breitgefächerten Angebot nach Belieben mitnehmen was individuell in der Priorität ganz oben stand.

Was hat Ostritz mit Kandel zu tun?

Auf den ersten Blick scheinbar gar nichts. Beide Orte trennen rund 700 Straßen Kilometer voneinder. Inhaltlich verfügen beide Orte über deutliche Schnittmengen, was Aufzüge aus dem extrem rechten Spektrum angeht. Die Menschen in Ostritz kämpfen gegen Neo-Nazi-Konzerte unter dem Label „Schild und Schwert“; in Kandel formierte sich eine Mehrheit gegen die Aufzüge des faschistoiden Vereins (e.V.) „Frauenbündnis Kandel“. Aus diesem Aufeinandertreffen könnte sich eine engere Zusammenarbeit entwickeln.

Syrischer Künstler stellt Arbeiten aus

Emad Al Sarem, kam Ende 2015, mit seiner Gattin, beide als Geflüchtete, nach Deutschland. Der studierte Innenarchitekt und schaffende Künstler sagt (sinngemäß): „Wir sind angekommen. Mit meinen künstlerischen Arbeiten versuche ich meine Geschichte, die Geschichte Syriens und die durch Krieg und Vertreibung eingeprägten Erfahrungen zu verarbeiten.“ Emad gibt nach eigenen Angaben Kunstkurse für Kinder und Senioren in der Südpfalz.

Rechtsextreme Beobachter?

Augenzeugen berichten davon, dass ein Ex-Mitglied des „Widerstand Kandel“ mit Thor-Steinar Shirt bekleidet von den vor Ort eingesetzten Security-Mitarbeitern einen Platzverweis erhielt. Des Weiteren scheint es nach Beobachtungen weiterer aufmerksamer Personen so zu sein, dass zumindest zwei bekannte Neo-Nazis, im Umfeld des Festivals gesichtet wurden.

Die Dicken Kinder füllen und rocken die Halle

Man kann die Landauer Combo „Die Dicken Kinder“ als Kultband bezeichnen. Am Pfingstsonntag trug die Band maßgeblich dazu bei, dass das zweitägige Festival einen grandiosen Abschluss finden wird.

  

 

 

Bildergalerie:

 

(Bericht und Fotos: Christian Ratz)




Demokratiefest in Neustadt bezog klare Stellung gegen die Vereinnahmung des „Hambacher Fest“ (mit Bildergalerie)

Am 08.06.19 nahmen etwa 300 Menschen am Demokratiefest auf dem Hetzelplatz in Neustadt (Weinstraße) teil, um klar zu machen, dass Rechtspopulisten in der Stadt erneut nicht willkommen waren. Der Finanzberater Prof. Otte hatte zum zweiten Mal in Folge zum „Neuen Hambacher Fest“ eingeladen. Otte gilt schlechthin als Brückenbauer zwischen der CDU-Werteunion und der AfD. Provokateure aus dem rechten Lager gaben Anlass zu Strafanzeigen. Das „Bündnis gegen Rechts“ in Neustadt bot gemeinsam mit Kooperationspartnern ein umfassendes Veranstaltungsprogramm an.

Prof. Otte und sein „Neues Hambacher Fest“

Nach 2018 rief der Finanzberater Otte aus Köln, dessen Lehrtätigkeit an der Hochschule Worms ruht, erneut „PatriotInnen“ dazu auf nach Hambach bzw. nach Neustadt an der Weinstraße zu kommen. Unter dem Motto, dass nur die Teilnehmer an seinen Treffen die Idee des Hambacher Fest von 1832 verkörperlichen könnten, lockte er erneut kostenpflichtig TeilnehmerInnen an. Diese kamen, wie im Vorjahr, fast ausnahmslos aus Reihen der AfD, der Jungen Alternative, der Identitären Bewegung und Menschen, die man auch schon zuvor in Kandel bei migrationsfeindlichen Aufzügen gesehen hatte und ansonsten als „PEGIDA“-nah bezeichnet werden können.

KIM berichtete: https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/06/05/buendnis-gegen-rechts-veranstaltet-demokratiefest-in-neustadt-weinstrasse/

Bereits am Vortag nahmen an der „Patrioten-Wanderung“, nach Angaben der Polizei und verschiedener Medien bis zu 600 Menschen teil. Darunter auch zahlreiche AfD-Mandatsträger im Mainzer Landtag.

Ein Problem bekam Max Otte im Vorfeld, um seine Wanderer in ein Weinlokal einzuladen. Informierte Gastronomen hatten entsprechende Reservierungsanfragen abgelehnt. Final gelang es dem Organisator doch seine Kundschaft auf ca. 5-6 Weinlokale in Neustadt und Umgebung zu verteilen.

Bei Otte’s Konferenz im Saalbau Neustadt sprachen u.a. der AfD-nahestehende Imad Karim aus Mannheim (Islamkritiker; ehemaliger TV-Produzent für öffentlich-rechtliche Fernsehsender, Filmemacher u.a. für die AfD, Betreiber der islamophoben Facebook-Gruppe „Deutschland Mon Amour“), Dr. Daniele Ganser aus der Schweiz (Verschwörungstheoretiker und Autor diverser rechtslastiger Artikel; seit Bekanntwerden seiner verbreiteten Ideologien mit einem Lehrverbot an Universitäten in der Schweiz belegt). Des weiteren Willy Wimmer (CDU), langjähriger MdB, und speziell seit Anfang 2018, laut verschiedener Quellen aktiv im Milieu von Verschwörungstheoretikern. Dabei auch als Autor beim rechtspopulistischen Querfront-Magazin Compact.

 

Demokratiefest wird von Provokateuren gestört

In Rage gebracht hat, nach bislang unbestätigten Informationen, ein AfD-Funktionär aus Baden-Württemberg ein Schild, welches beim Demokratiefest gezeigt wurde. Daraufhin habe dieser die Personen am Schild auf des Übelste beschimpft. Ein Streitschlichter soll von dem AfD’ler mit den Worten (sinngemäß): „Dann schlage ich dich tot“ bedacht worden sein. Der Mediator erstatte Strafanzeige bei den vor Ort im Einsatz befindlichen Polizeikräften.

Wenig später, so ein Sprecher des Bündnis gegen Rechts in Neustadt im Nachgang, haben Vertreter der Jungen Alternative und der Identitären Bewegung, an einem Infostand massiv verbal provoziert und Menschen dort körperlich angegangen. Auch dieser Angriff auf das friedfertige Demokratiefest sei mit einer Strafanzeige quittiert worden.

In einem SWR-TV-Beitrag ist Leon Stockmann (Junge Alternative BaWü) als Ordner bei der Patriotenwanderung von Prof. Otte im Einsatz zu sehen. Stockmann soll maßgeblich bei dem Überfall auf das Kulturzentrum „Ewwe longt`s“ im Januar 2019 in Mannheim beteiligt gewesen sein.

(Archivbild)

KIM berichtete: https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/01/19/angriff-der-identitaeren-bewegung-auf-eroeffnungsfeier-des-ewwe-longts-funktionaer-der-afd-jugend-mit-dabei-mit-video/

Ein weiterer Ordner bei Otte’s Wanderung soll, nach bislang noch nicht final bestätigten Angaben eines Beobachters, Matthias Schneider aus Speyer, gewesen sein. Die rechtslastige, von AfD-Sympathisanten und Republikanern unterstützte „Wählergruppe Schneider“, war bei den Kommunalwahlen am 26.05.19 in der Domstadt angetreten. Ein Mandat konnte diese Gruppierung im neugewählten Gemeinderat Speyer erringen.

Die Veranstalter des Demokratiefest punkten

Das Bündnis und die Kooperationspartner präsentierten ein vollumfängliches Veranstaltungsprogramm an.

Rüdiger Stein und Hans-Jürgen Hemmerling sprachen die Begrüßungsworte. Moderiert wurde die Veranstaltung von Vertretern des Autorennetzwerk „Textur“.

Eine Auswahl aus dem dargebotenen Programm:

Oliver Steinke las Texte von Tuchkolsky und Brecht

Usch Kiausch (Textur) sprach über Max Otte, die AfD und Europa

Florian Hofmann (Engagierte Jugend Neustadt) bezog Stellung zu Demokratiedefiziten der EU und unterbreitete Verbesserungsvorschläge

Martina Gemmar (Sängerin) begeisterte mit Liedern und Worten zu Themen wie „Pressefreiheit und Demokratie“.

Rundherum war das Demokratiefest für die Veranstalter erfolgreich. Auch die Besucher konnten viele neue Erkenntnisse gratis, im Vergleich zu den kostenpflichtigen Otte-Veranstaltungen, mitnehmen. Eines kann unter dem Strich stehen bleiben: Die Idee des Hambacher-Festes darf nicht von Populisten und weiteren radikalen Kräften aus dem rechten Spektrum vereinnahmt werden. Klare Stellung bezogen hat auch der Vorstand der Stiftung „Hambacher Schloss“ (sinngemäss): „Man möchte keine parteipolitische Einflußnahme, nachdem 2018 rund 25 Mitgliedsanträge, die eindeutig oder indirekt der AfD zuzurechnen seien, eingegangen seien.“ Einzig Prof. Max Otte (Vorsitzender des Kuratoriums der AfD-nahen Desiderius-Stiftung) klagt derzeit vor Gericht, was die Ablehnung seines Antrags angeht.

Alle Bilder des Tages:

 

 

 

 

 

(Bericht und Fotos: Christian Ratz)