Strafbefehl gegen Löbel: 90 Tagessätze

Ex-MdB Nikolas Löbel | Bildmontage: Neckarstadtblog.de

Gegen Nikolas Löbel wurde eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verhängt. Kommunalinfo berichtete in mehreren Artikeln (u.a. 1 | 2 | 3 | 4 | 5). Im folgenden Text dokumentieren wir die im Neckarstadtblog veröffentlichte Auskunft der Staatanwaltschaft Mannheim (red)

Die Auskunft der Staatsanwaltschaft im Wortlaut:

Das Strafverfahren gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel ist durch Antrag auf Erlass eines am 17.05.2022 rechtskräftig gewordenen Strafbefehls beim Amtsgericht Mannheim abgeschlossen.

Gegenstand des Strafbefehls ist insbesondere der Vorwurf der Untreue in zwei tatmehrheitlichen Fällen und der Falschen Versicherung an Eides Statt gemäß §§ 266 Abs. 1, 25 Abs. 2, 156, 53 StGB.

Insoweit ergaben die Ermittlungen, dass der frühere Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel sich zweier Vergehen der Untreue in Zusammenhang mit zwei Mietverträgen der Geschäftsstelle des CDU-Kreisverbandes Mannheim sowie eines Vergehens der Falschen Versicherung an Eides Statt in Zusammenhang mit einer Mietrechtsstreitigkeit schuldig gemacht hat.

Die Schadenssummen der Vergehen der Untreue betragen 8.400,00 € sowie 2.850,00 €. Bezüglich der letztgenannten Schadenssumme ist eine Wiedergutmachung erfolgt.

Gegen Nikolas Löbel wurde eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verhängt. Die Einzelstrafen betragen 50 Tagessätze, 30 Tagessätze sowie betreffend den Vorwurf der Falschen Versicherung an Eides Statt 30 Tagessätze.

Für den aus Rechtsgründen nicht dargestellten Vorwurf wurde eine Einzelstrafe von 20 Tagessätzen verhängt.

Der Selbstanzeige einer Person im Zusammenhang mit dem CDU-Kreisverband Mannheim wurde keine Folge gegeben. Das Verfahren wurde gemäß § 152 Abs. 2 StPO durch Verfügung vom 04.04.2022 eingestellt.

Ein Ermittlungsverfahren gegen eine weitere Person im Zusammenhang mit dem Kreisverband Mannheim ist noch anhängig und wird voraussichtlich zeitnah abgeschlossen. Dieses Ermittlungsverfahren wird nicht gegen einen Rechtsanwalt oder Mandatsträger geführt.




Löbel wegen Entmietung vor dem Amtsgericht Mannheim. Hat Löbel gelogen?

Mieter verklagt Löbel und will Wiedereinzug

Nikolas Löbel (r.) und sein Anwalt Josef Piontek, neben seiner beruflichen Tätigkeit auch Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verbands Mannheim

Am Dienstag, 26. Juli, fand im Amtsgericht Mannheim eine öffentliche Verhandlung statt. Ein Mieter klagte gegen die fristlose Kündigung seiner Wohnung in einem Haus in der Neckarstadt-Ost in der Käfertaler Str. 89. Das besondere an der Sache ist, Viermieter und Besitzer des Hauses ist der ehemalige Mannheimer Bundestagsabgeordnete der CDU Nikolas Löbel. Löbel hat zwar zweimal im Entmietungsprozess gegen den Mieter sowohl beim Amtsgericht als auch beim Landgericht Mannheim verloren. Mit der fristlosen Kündigung wegen angeblicher Beleidigung wollte Löbel nach Ansicht des Klägers den Mieter endgültig loswerden. Das Verhältnis zum Mieter sei laut Löbel zerrüttet und es sei ihm nicht länger zuzumuten am Mietverhältnis festzuhalten. (die strittigen Äußerungen von Löbel, siehe unten) 

Zur Chronologie der Ereignisse schreibt das Amtsgericht:

 „Am 27.01.2020 zog der Kläger (Mieter) auf Veranlassung des Beklagten (Vermieter) für die Dauer von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten in eine Ersatzwohnung. Ihm sei vom Beklagten zugesagt worden, er könne nach Beendigung der Sanierungsarbeiten wieder zurück in seine alte Wohnung in Mannheim. Am 29.01.2020 kündigte der Vermieter jedoch fristlos das Mietverhältnis über die alte Wohnung. Als Grund für die fristlose Kündigung gab er an, der Kläger habe sich in einer herabwürdigenden Art und Weise bei anderen über ihn geäußert, unter anderem gegenüber dem Vater des Beklagten. Die Äußerungen sollen so ehrverletzend gewesen sein, dass der Vermieter diese zum Anlass genommen habe, dem Kläger fristlos zu kündigen.

Der beklagte Vermieter vermietete die Wohnung nach Beendigung der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an neue Mieter. Der alte Mieter (Kläger) konnte seither nicht mehr in seine alte Wohnung zurückkehren. Der Kläger wirft dem beklagten Vermieter vor, er habe ihn loswerden wollen. Die Sanierungsarbeiten habe der Vermieter zum Anlass genommen ihn aus der Wohnung zu bekommen. Er habe nie vorgehabt ihm die Wohnung nach Beendigung der Sanierungsarbeiten zurückzugeben. (Pressemitteilung des Amtsgericht Mannheim vom 20-07-2021)

Um welche Beleidigungen soll es sich gehandelt haben?

Seit Mai 2019 im Besitz von Nicolas Löbel: Haus in der Käfertaler Str. 89 in MA-Neckarstadt/Ost

Am besagten 5. Dezember 2019 befanden sich Beschäftigte der Firma „Löbel Heizung und Sanitär“ im Haus Käfertalerstr. 89. Die Firma mit Sitz in MA-Seckenheim wird von Löbels Vater, Peter Löbel, geführt. Wegen eines Wasserschadens wurde die Wasserversorgung abgestellt ohne vorher die Mieter zu informieren. Der Mieter soll im Gespräch laut Löbel jun. in einem Wortwechsel gegenüber einem Beschäftigten und gegenüber dem Inhaber der Firma geäußert haben, dass Herr Löbel jun. „moralisch und geistig nicht in der Lage sei, ein solches Haus zu führen“. Herr Löbel jun. habe ein Persönlichkeitsproblem, als Vermieter sei er „moralisch, fachlich und charakterlich vollkommen ungeeignet“. Er sei ein „unfähiger Geselle“ und ein „Jungspund, dem es an den nötigen Manieren fehle“.

Ist das Beleidigung? Wahrscheinlich würde eine große Mehrheit diese Nikolas Löbel zugeordneten Charaktereigenschaften sofort unterschreiben.

Die Frage vor Gericht war jedoch zunächst: Hat der Mieter das überhaupt gesagt? Drei der Zeugen, Mitarbeiter der Fa. Löbel, konnten die behaupteten Aussagen nicht bestätigen. Einzig Herr Löbel Senior konnte die Aussagen laut Richterin „vage“ bestätigen.

Damit wird der Tatbestand der Beleidigung wohl kaum bestätigt werden können.

Hat Löbel die Unwahrheit gesagt?

Herr Löbel Junior hat zwar die Beleidigungen nicht selbst gehört, er ist aber nach seinen Angaben sofort von Löbel Senior informiert worden. Mit seinem Vater habe er sich daraufhin zusammengesetzt, die Beleidigungen aufgeschrieben und schriftlich dokumentiert. In einer früheren eidesstattlichen Erklärung hat Löbel allerdings behauptet, erst Ende Januar 2020, also sieben Wochen später von dem Vorgang erfahren zu haben. Das ist insofern wichtig, da Löbel hiermit begründet hat, warum er erst so spät die fristlose Kündigung nach sieben Wochen Verzug ausgesprochen habe.

Da gibt es jetzt zwei Aussagen von Herrn Löbel, die nur einen Schluss zu lassen: Entweder die eidesstattliche Erklärung ist falsch oder er hat bei der Verhandlung beim Amtsgericht Mannheim am 26.07.2021 gelogen? Der Anwalt des Klägers, Rechtsanwalt Sauer, machte vor Gericht auf diesen eklatanten Widerspruch aufmerksam. Vor Gericht wollten sich hierzu weder Löbel noch sein Anwalt, Piontek, äußern.

Richterin Waltraut Bag

Wie geht es weiter vor Gericht?

Der Mieter klagt auf das Recht, in seine alte Wohnung, in der er jahrzehntelang gewohnt hat, wieder einzuziehen. Wenn es nicht die alte Wohnung ist, die inzwischen an Studenten als WG vermietet ist, so könnte es zumindest einer der zwei Wohnungen im selben Haus sein, die Löbel über das Portal AirBnB vermietet hat. Ein entsprechendes Angebot lehnt Löbel allerdings ab.

Die als Gütetermin anberaumte Sitzung am 26.7. hat zu keinem gütlichen Vergleich geführt. Richterin Waltraut Bag hat dem Kläger und der Beklagten eine Frist bis zum 16. August für eine Stellungnahme zur Beweisaufnahme gegeben. Am 25. August will Richterin Bag ein Urteil in dieser Sache fällen.

Meinung:

Löbel ist als „unfairer und unverschämter Vermieter“ schon mehrmals auch gerichtlich in die Schranken verwiesen worden. Genutzt hat das dem Mieter bisher allerdings nichts. Das sollte diesmal anders sein. Die falsche eidesstaatliche Erklärung bzw. die Lüge vor Gericht sollte man Löbel nicht durchgehen lassen. „Lügen haben kurze Beine“, sollte auch für den ehemaligen Bundestagsabgeordneten gelten.

Roland Schuster (Bilder: Christian Ratz und scr)




AfD-Landtagskandidat als Zeremonienmeister der Bundeswehr beim Abschied der Pflegeheim-Sodat*innen. Zivilschutz-Korps statt Bundeswehr!

„Wir wollten Sie nicht einfach so aus dem Dienst entlassen, sondern eine würdige Verabschiedung“ sagte der AfD-Oberstleutnant d.R Heinrich Koch in seiner Funktion als Leiter des Kreisverbindungskommandos Mannheim und organisierte – wenn schon keinen Zapfenstreich, so doch – ein Zeremoniell zu abendlicher Stunde bei Fackelschein, eine kleine Wacht am Rhein. Koch war zu diesem Zeitpunkt Landtagskandidat der AfD in Mannheim-Süd. 2019 stand er bei der Gemeinderatswahl in Mannheim auf Platz 11 der Liste der AfD. (So viel zum Thema Rechtsradikale in der Bundeswehr.)

Peter Ragge vom Mannheimer Morgen berichtet: „‘Stillgestanden!‘, ‚Augen rechts!‘, Augen geradeaus!‘ schallten die Kommandos der Kontingentführerin im Range eines Hauptfeldwebels über das Rheinufer, wo Fahnen von Deutschland, Baden-Württemberg, Mannheim und Bayern wehten. Sie meldete den Abschied von 44 Männern und Frauen mit dem Edelweiß an der Bergmütze, die seit Februar in den Alten- und Pflegeheimen Besucher, Bewohner und Mitarbeiter auf das Coronavirus testeten.“ (MM 9.3.21).

Für die Stadt erschienen zum militärischen Mummenschanz nicht der OB (er ließ 44 Dankesschreiben übergeben), nicht Gesundheitsdezernent Grunert, sondern Erster Bürgermeister Specht, in dessen Ressort Sicherheit und Zivilmilitärische Zusammenarbeit gehören. Er hat auch eine unüberhörbare Affinität zum uniformierten Einsatz der Soldat*innen im Mannheimer Zivilleben: „Mannheim hat ja seit Jahren keine Bundeswehreinheiten mehr, da sind Sie im Stadtgebiet schon aufgefallen.“ (MM)

Und das war ja aus Sicht der Bundeswehr auch Sinn des Einsatzes. Es musste wie bundesweit auf jeden Fall ein „Amtshilfe“-Einsatz im „Feldanzug“ sein. Akzeptanzpflege für Soldat*innen, die man sonst im Fernsehen nur im nicht sehr beliebten Afghanistan- oder Afrika-Einsatz in ihrem Camoufage-Drillich sieht. Die Aufnahme in den Heimen sei sehr positiv gewesen. „Manche ältere Leute seien überrascht gewesen, plötzlich Militäruniformen in den Heimen zu sehen,“ berichteten lt. MM die bayerischen Gebirgsjäger*innen. Das mag sicher für manche Hochbetagte, die den letzten Weltkrieg überlebt hatten, ein besonderes déjà-vu gewesen sein. Oberstleutnant d.R. Koch wies im Übrigen darauf hin, dass es für die Gebirgsjäger*innen dann gleich weiter nach Afghanistan und Mali gehe.

Wenn inzwischen viel und zu Recht über den Missbrauch der Pandemie für ganz andere Interessen gesprochen wird, so ist in diesem Bundeswehr-Amtshilfeeinsatz und besonders in seiner Ausgestaltung ein wesentlicher Punkt getroffen: Akzeptanzpflege für’s Militär als Freund und Helfer. Warum tragen Soldatinnen und Soldaten im Innendienst des Verteidigungsministeriums den Dienstanzug und im zivilen Einsatz in Altenheimen und Kommunalverwaltungen den Feldanzug? Warum werden sie nicht überhaupt in Zivil losgeschickt? Die Zentralvorschrift A1-2630/0-9804  „Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ lässt sogar beide Möglichkeiten offen.

Dieses Idyll zeigt den „Feldanzug“ (inkl. Wetterjacke) des Heeres. Die Bundeswehr ließ bundesweit ihre Soldat*innen in Gesundheitsämtern und, Pflegeheimen und Testzentren in eben diesem Kostüm antreten. (Quelle: Bundeswehr, „Bekleidung und Uniformen der Bundeswehr“)

Dies ist der „Dienstanzug I“ des Heeres. „Im Dienst kann der Dienstanzug auch ohne Jacke getragen werden“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zivilschutz-Korps statt Bundeswehr!

Wenn es um das spannungsreiche Verhältnis zwischen Grundrechten und Pandemiebekämpfungsmaßnahmen geht, dann geht es eben auch um das Thema des Militäreinsatzes im Inneren. Hier stellt sich die Frage: Warum unterhält die Bundesrepublik kein Stehendes Zivilschutz-Korps? Dazu findet sich bei Wikipedia folgende aufschlussreiche Erklärung:

„Das Zivilschutzkorps (ZSK) war eine geplante hauptamtliche Zivilschutzorganisation in der Bundesrepublik Deutschland, deren Einrichtung mit der Verabschiedung des „Gesetzes über das Zivilschutzkorps“ vom 12. August 1965 vorgesehen war. Aufgrund von haushaltspolitischen Beschränkungen wurde das Gesetz jedoch durch das im Dezember des gleichen Jahres beschlossene Haushaltssicherungsgesetz zunächst zeitlich befristet suspendiert. Durch das zwei Jahre später am 21. Dezember 1967 verabschiedete Finanzänderungsgesetz wurde die Befristung ausgesetzt, Bemühungen um eine Aufhebung der Suspendierung scheiterten in den folgenden Jahren aufgrund von finanziellen Erwägungen. Dadurch kam es bei der Umsetzung des Zivilschutzkorpsgesetzes lediglich zur Einrichtung von Aufstellungsstäben, die eigentlichen Einheiten des ZSK bestanden hingegen zu keinem Zeitpunkt. Durch die Neuordnung der Zuständigkeiten und Strukturen im Bereich des Zivilschutzes, die sich aus dem 1968 beschlossenen „Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes“ (Anm.d.V.: also durch die Notstandsgesetze) ergab, entfiel die Einrichtung des Zivilschutzkorps endgültig.“

 

Hamburg rief anlässlich der Sturmflutkatastrophe 1962 unter Helmut Schmidt letztlich illegal nach der Bundeswehr, um der Katastrophe Herr zu werden. Aus dieser juristischen Notlage leitete sich die Reform des Art. 35 GG ab, die seit den Notstandsgesetzen lautet: „[2] Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.“ (Art. 35 Abs. 2, Satz 2). Vorher war der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ausdrücklich verboten – ein guter Grundsatz.

Wer da meint, das THW sei doch ein Stehendes Zivilschutzcorps, irrt. Ständig besteht das THW nur aus einer ministeriellen (Innenministerium) und den regionalen Führungsstrukturen. Die helfenden Hände werden jeweils als Ehrenamtliche (wie bei der Freiwilligen Feuerwehr) gerufen. Die Zahl der Einsatzkräfte beträgt ca. 63.000 Frauen und Männer.

Im Zivileinsatz der Bundeswehr sind in Verbindung mit Covid-19 ca. 30.000 Soldat*innen im Einsatz. Sie wurden von 331 der insgesamt über 400 Stadt- und Landkreise angefordert, also fast fächendeckend – was diesem Einsatz einen bisher einzigartigen Charakter verleiht. In den ganzen Diskussionen über notwendige Konsequenzen dieser wahrscheinlich leider nicht letzten Pandemie wird das Thema Zivilschutz im nicht-militärischen Kontext neu anzugehen sein: Wir brauchen einen wirklich zivilen Zivilschutz. Die dadurch entlastete Bundeswehr könnte durchaus entsprechend schrumpfen (Finanzierungsvorschlag). Allein schon die Klimawandel-Folgen geben genug Anlass für derartige Überlegungen.

Die SPD sollte ihre in der 1. Großen Koalition getroffene Entscheidung für die Notstandgesetze überprüfen. CDU und AfD sind hierfür sicherlich nicht zu begeistern. Ein ordentlicher Staat, der sich international nicht die Butter vom Brot stehlen lassen möchte wohl aber umgekehrt, braucht eben eine ordentliche und akzeptierte Bundeswehr.

Deswegen hat der einstige Mannheimer Bundestagsabgeordnete Löbel (man erinnert sich) auf linke Kritik an den Uniformen im zivilen Einsatz der Bundeswehr gleich ein passendes sharepic in Umlauf gesetzt. Löbel stürzte leider nur aufgrund seiner Selbstbedienungsmentalität, nicht aufgrund seiner reaktionären Ansichten.

Thomas Trüper

 

 

 
   

 




CDU versucht Löbels Skandale wegzujubeln – politisch bleibt sie in der rechten Ecke

Die Wirtschaft stützt Löbel auch in der Not. Die Plakataufstellung erfolgte wenige Tage vor der Wahlversammlung. (Bild: KIM)

Die Mannheimer CDU hat nun also ihren Direktkandidaten für den Bundestag gewählt. Für Außenstehende und Menschen, die von einem MdB ein gewisses Maß an Anstand und Orientierung an irgendwelchen Werten, kurz an Seriosität erwarten, war die erneute Nominierung von Niklas Löbel dann doch überraschend. Insbesondere war es das Ergebnis von 83,9%.

Durchgestartet aus dem Sumpf

Vorausgegangen war bekanntlich eine Serie von Skandalen: Kauf eines Mehrfamilienhauses in schlechtem Zustand aber mit billigen Mieten, Entmietung, fristlose Kündigung des letzten im Wege stehenden Mieters, Neuvermietung zu Höchstpreisen – im Wahlkampf hatte er plakatiert er werde für preisgünstigen Wohnraum für Familien kämpfen. Währenddessen die unsägliche Anmietung von GBG-Drehscheibenwohnungen, um die beiden letztverbliebenen Mieter schnell aus dem Haus zu bekommen. Das Amtsgericht bescheinigt ihm, bei der Wiedervermietung vorsätzlich und sehenden Auges gegen bestehendes Recht verstoßen zu haben. Dann die öffentliche Unterstellung, der designierte Baudezernent Eisenhauer müsse ja wohl als bisheriger Mitarbeiter der GBG bei der Anmietung einer GBG-Wohnung bevorteilt worden sein – Korruptionsvorwurf also gegen die von ihm eben missbrauchte GBG, in deren Aufsichtsrat er mal saß. Schließlich die intransparente Anmietung von MdB-, Partei- und privaten Geschäftsräumen unter einem Dach, mit All-in-One-Schreibtisch für den Immobilienunternehmer, MdB, Stadtrat und örtlichen Parteivorsitzenden Löbel. Für diesen Skandal-Cocktail gab es ordentlich Gegenwind aus Parteien, Öffentlichkeit und der örtlichen Presse. Auch aus der Mannheimer CDU gibt es spektakuläre Kritik an diesen Machenschaften, verbunden mit Klagen über autokratisches Agieren in der Partei: Der stellvertretende Kreisvorsitzende Chris Rihm, einstimmig von der CDU für den Mannheimer Norden aufgestellter Landtagskandidat, und das Kreisvorstandsmitglied Andreas Pitz, Jurist und zehn Jahre lang als Richter tätig, treten eine Woche vor der Nominierungsversammlung nach Einblick in die Bücher der Kreisgeschäftsstelle mit sofortiger Wirkung von ihren Ämtern zurück. Und dann tritt plötzlich auch noch Dr. Maike-Tjarda Müller als Gegenkandidatin für die Nominierung als Bundestagskandidatin gegen Löbel an. Sie habe sich dazu entschlossen, weil sie von zahlreichen CDU-Mitgliedern in dieser Richtung angesprochen worden sei. Das skandalöse und undemokratische Verhalten von Löbel sei nicht mehr hinnehmbar, besonders seine selbstherrliche Personalpolitik. Die CDU in Mannheim brauche (erneut) einen Neustart.

Der Wille zur Macht und ein alter Löbel-Trick mit den „Lernkurven“

Sie sollte grandios scheitern. Egon Jüttner, der langjährige Vorgänger Löbels im Bundestag, schlug Müller offiziell vor. Er hatte schon bei der ersten Kandidatur von Löbel 2017 öffentlich geäußert, diese Person sei für das Amt keineswegs geeignet. Niemand ergriff auf der Wahlversammlung Wort für Frau Müller, dagegen 20 Leute für Löbel. Unter ihnen die gesamte Politprominenz der CDU in Mannheim inkl. Bürgermeister Specht (sein Kollege Bürgermeister Grötsch war ausgebremst als Versammlungsleiter) und Fraktionsvorsitzendem Stadtrat Claudius Kranz. Auch der ehemalige Kinikumsgeschäftsführer und spätere Vorstandsvorsitzende der Röhn-Klinikum AG Wolfgang Pföhler meldete sich laut Presse zu Wort.

Man hätte vermuten können, dass die „ehrbaren Kaufleute“ und Jurist*innen, seriöses Bürgertum und vielleicht sogar einige Christenmenschen und der sozialen Marktwirtschaft verpflichtete Leute innerhalb der CDU sich nach den erneuten Skandalen geschüttelt und tatsächlich einen Neuanfang unterstütz hätten (die „Froschkönig“-Affaire von 2006, in deren Gefolge der gesamte Kreisvorstand zurücktrat ist ja noch in Erinnerung). Aber nein! Am Ende stehen fast alle hinter Löbel und heben diesen eigentlich nur vom Streben nach persönlichem Erfolg angetriebenen Unternehmer-Politiker erneut auf den Schild.

Löbel hatte drei Tage zuvor in einer Pressekonferenz und diversen Interviews und dann auf der Wahlversammlung den Demütigen gegeben. „Es gab viel Kritik an mir in den letzten Wochen. Ich habe eine dramatische Lernkurve durchgemacht. Heute habe ich bei einem Pressegespräch reinen Tisch gemacht und morgen werbe ich um neues Vertrauen,“ schreibt er auf facebook., wie der fröhliche Sünder, der zwischen Bordell und Beichtstuhl pendelt. „Wir als CDU haben viel Vertrauen verspielt“, bekennt er auf der Pressekonferenz (MM 22.10.2020) Das Wort „spielen“ ist dabei vielleicht gar nicht aus der Luft gegriffen. „Und die Situation haben wir uns selbst zuzuschreiben“ (RNZ 26.10.2020) „Wen er mit ‚wir‘ meint, sagt er nicht“, merkt die RNZ dazu an. „Ich habe meinen politischen Instinkt vermissen lassen“, wird er dort weiter zitiert. Das heißt ja, die Sachen waren richtig, nur die Taktik falsch. „Löbel changiert zwischen dem Eingeständnis, Fehler gemacht zu haben, und Rechtfertigungserklärungen“, beobachtet die RNZ richtig.

Ein Dejà-vu: „Ende April 2014 wurde Löbel erneut im Amt des JU-Landesvorsitzenden bestätigt. Beim Parteitag in Backnang (Rems-Murr-Kreis) hatten 174 Delegierte für ihn und 57 gegen ihn gestimmt. Gegenkandidaten gab es diesmal nicht. Nach der Wahl hatte er versichert. „Ich habe gelernt, an mir zu arbeiten.“ Zuvor war der gesamte Bezirk Südbaden unter Protest aus der JU ausgetreten, drei Landesvorstands-Mitglieder hatten ihren Rücktritt erklärt. (Stuttgarter Zeitung 28.4.2014). „Das ist nicht die Art und Weise, wie sich die Mitglieder der Jungen Union Südbaden politische Arbeit vorstellen.“ Bei der strittigen Frage, wen Baden-Württemberg als stv. JU-Bundesvorsitzenden entsenden wolle, lehnte Löbel den von den Südbadener*innen vorgeschlagenen Kandidaten mit den Worten ab: „Er müsse aufpassen, ‚dass er nicht zu viele Ämter‘ anhäufe“ (!).

2016: Die RNZ berichtet am 8.7. über die erste Kandidatur Löbels zum Direktkandidaten für den Bundestag: „Er hat inzwischen ein dickes Fell, der 30-jährige Mannheimer CDU-Kreisvorsitzende Nikolas Löbel. Auch wenn es ihn immer noch wurmt, als ‚Karrierist‘ bezeichnet zu werden. Der designierte Bundestagskandidat der Union spricht lieber von seiner Berufung zum Politiker. Der Weg zum seriösen Spitzenmann mit politischen Perspektiven war allerdings keineswegs geradlinig.

Es gab Zeiten, da wollte der Senkrechtstarter, der schon mit 23 Jahren zum Stadtrat avancierte, mit dem Kopf durch die Wand. Auf Kosten seines Jurastudiums peilte er vor fünf Jahren ein Landtagsmandat an – erfolglos. Eine bittere Erfahrung, aber sie sei nicht umsonst gewesen, betont er. „Man darf Fehler machen, wenn man daraus lernt“, sagt er.

2017 grätschte dann Jüttner mit seiner vernichtenden Einschätzung Löbels mitten in den Bundestagswahlkampf. Er konfrontierte ihn mit der Beschuldigung, er habe als JU-Vorsitzender zwei baden-württembergische MdB, u.a. Jüttner, zum Verstoß gegen das Parteienfinanzierungsgesetz aufgefordert (verdeckte Finanzierung einer Mitarbeiterstelle für die JU durch die MdB – Löbel bestritt dies und sprach von der Übernahme einer gesplitteten Halbtagsstelle durch die JU). (Stuttgarter Zeitung 5.9.2017)

Löbel soll’s richten – die CDU in Mannheim ist in traurigem Zustand. Wofür stehen Nikolas Löbel und Maike-Tjarda Müller politisch?

Dass gestandene Leute über die Allüren Löbels scheinbar mühelos hinwegsehen und sich hinter ihm versammeln, mag einen triftigen Grund haben: Die CDU leidet unter ihrer lokalen Machtlosigkeit. Grün-Rot-Rot ist der Erzfeind. Der OB ist SPD, nur zwei von fünf Dezernet*innen kommen aus der CDU. Im Landtag hat sie kein Mandat, nur im Bundestag ihren Löbel. Und der alte Kohl war ja schließlich auch nicht zimperlich.

Die örtliche Wirtschaft stützt Löbel ebenfalls. Auf dem Höhepunkt der negativen Presseberichterstattung wird ein Plakat gedruckt und noch schnell vor der Wahlversammlung aufgestellt: „Expertengespräch“ – nein, nicht über Webex, sondern über „Corona und die wirtschaftlichen Folgen“, mit den beiden Wirtchaftspräsidenten Prof. Dr. Achim Wambach (ZEW) und Manfred Schnabel (IHK Rhein-Neckar). Das Ganze im Rahmen einer Video-Konferenz über Webex – nicht besonders öffentlich. Hauptsache das Plakat mit dem weitsichtigen Wirtschaftsfachmann Löbel steht in der Stadt.

Und wofür steht Löbel nun eigentlich politisch, wenn man durch das Strampeln um die eigene Karriere hindurch sieht?

In der Wohnungspolitik steht er für die Ablehnung jeglicher Restriktionen und Steuerungsinstrumente für preiswertes Wohnen außer der Wirkung von „Angebot und Nachfrage“ – so verteidigte er ja anfangs auch sein Immobilienprojekt. Der Markt muss es richten.

Ein Wunder, dass er da nicht auf dem wirtschaftsliberalen Friedrich Merz als Parteivorsitzendem steht, der sich neuerdings als „Outlaw“ von Teilen der CDU-Führung sieht. Aber Merz war in Berlin nicht greifbar zum Anbandeln. Jens Spahn, der junge weithin anerkannte Politiker schon. Ihn unterstützt Löbel in der Parteivorsitz- und Kanzlerfrage.

2015 fiel Löbel auf dem Landestag der JU dadurch auf, dass er vehement für ein Aufnahmestop für Geflüchtete eintrat. „50 Prozent der Menschen seien keine Flüchtlinge, sondern wollten Teil des deutschen Wohlstands werden.“ (Stimme.de 10.10.2015) Die angereisten Bundespoltiker der CDU widersprachen ihm. Dazu passt, dass er im Januar die Demonstration „Mannheim sagt JA“, an der sich 10.000 Menschen beteiligten, kritisierte und dafür auch Widerspruch aus der eigenen Partei erntete. Im OB-Wahlkampf 2015 zauberte er für seine Partei den Horber OB Peter Rosenberg als Gegenkandidat zu Peter Kurz aus dem Hut. Dass Rosenberger seinen Wahlkampf völlig losgelöst von der örtlichen CDU führte und sich als engagierter Flüchtlingsfreund präsentierte, störte Löbel nicht. Dass mit diesem Wahlkampf wie schon zuvor mit dem OB-Kandidaten Wellenreuter die CDU-Parteifinanzen völlig aus dem Ruder liefen, störte ihn ebenfalls nicht. Nach heftigem Widerstand musste er die Finanzen offenlegen.

Die Position der Mannheimer CDU-Fraktion zur Buga 2023 kippte er durch eine Mitgliederbefragung in Mannheim – hier einmal ganz basisdemokratisch. Stadtplanerisch landete er einen großen Presse-Coup durch Veröffentlichung einer von der CDU in Auftrag gegebenen Studie zum Thema „Neue Innenstadt“ mit einigen Änderungsvorschlägen zur Verkehrsplanung. Hier war der Hype allerdings offensichtlich wichtiger als die tatsächliche Position. Im Wesentlichen blockt die CDU weiterhin entschiedene Schritte hin zu einer Verkehrswende.

Statt Sozialpolitik gießkannenartige „Familien“-Politik – damit steht Löbel voll und ganz in der Tradition der Mannheimer CDU, ebenso bei Law-and-Order. Ansonsten ist Programmatik nicht seine Stärke. Im Zweifelsfall immer die reaktionärere Alternative bei politischen Fragen. Soziale Marktwirtschaft, Arbeitnehmer*innenrechte, Überwindung sozialer Spaltung: Fehlanzeige. Dafür Unflätigkeiten in Gender-Angelegenheiten: „Ich bin die bessere Frau für Berlin“ fällt ihm zu seiner Gegenkandidatin Müller ein. Dass ein Versammlungsteilnehmer die Gegenkandidatin als „lahmende Ackergaulstute“ (RNZ) beleidigt, veranlasst Löbel nicht zum Einschreiten.

Und die Gegenkandidatin Müller? Sie kritisiert Löbel fast ausschließlich wegen seiner Skandalgeschichten, und wegen seines autokratischen Führungsstils, dem sie selber als Bezirksbeirätin zum Opfer gefallen war. Und sie kritisiert Löbel wegen seiner Spahn-Anhängerschaft. Sie hält Friedrich Merz für den Geeigneten.

Gar keinen Dissens gibt es bei Law-and-Order oder bei der Abwehr von Geflüchteten. Hierzu teilt sie auf facebook einen Beitrag aus dem ultrarechten Blog „Die Freie Welt“, einem Produkt des von-Storch-Clans. Auch Hans-Georg Maassen darf nicht fehlen. Das können die sympathischen Seiten wie Tier- und Naturschutz und viel Musikbegeisterung nicht aufwiegen. Ein absolut trauriges Bild! Löbels Gegenkandidatin ist eine begeisterte Anhängerin der AfD-affinen Werteunion.

Facit: Die CDU in Mannheim stützt sich auf einen karrierebesessenen jungen Konservativen. Sie verfügt offenkundig über keinen eher sozial eingestellten Flügel, der Ideen für die Entwicklung einer urbanen Gesellschaft in einem Einwanderungsland hat und der in der Lage ist, sich vernehmbar zu machen. Die CDU kann kein Mannheim. Gemeinwohlorientierung ist von dieser hör- und sichtbaren CDU nicht zu erwarten. Inzwischen hat am 28.10. denn auch Chris Rihm seinen  Austritt aus der CDU-Fraktion im Gemeinderat und den Rücktritt als Landtagskandidat bekannt gegeben.

Thomas Trüper




Der Fall CDU und der Fall Mannheimer Liste im Zusammenhang mit der Kandidatur von Ralf Eisenhauer (SPD) als Baudezernent

CDU und ML klingeln sehr laut bei der GBG und behaupten einen „Fall Eisenhauer“, den es nicht gibt. Das laute Klingeln soll den „Fall Löbel“ übertönen. (Bild: KIM)

Das Löbel-Team – ein Leuchtturm von „Integrität“, „Edelmut“ und „Selbstlosigkeit“ hat es schon wieder getan

Man war ja schon gespannt, welche Retourkutsche Löbel gegen die mehr als berechtigte Kritik an seinem Verhalten als Immobilienunternehmer gegenüber der GBG starten würde. Die Kandidatur eines SPD-Mannes als Baudezernent schien da bestens geeignet. Schnell konstruierte die CDU unter Beihilfe der ML einen „Fall Eisenhauer“, der nie ein „Fall“ war. Grundlage ist ein anonymes Schreiben, das an die Fraktionsgeschäftsstellen des Gemeinderats und an die Presse ging, inkl. Bildzeitung. Darin geht es um die Vermietung eines ursprünglich von der GBG zum Verkauf vorgesehenen Hauses im Centro Verde an Ralf Eisenhauer 2012 und dann um seinen Umzug in eine GBG-Wohnung in der Carl-Benz-Straße Ende 2019. Fragen stellen kann man immer, mit der Frage gleich Unterstellungen zu verbinden und denen gleich News-Charakter zu verleihen, lässt eher Rückschlüsse auf die Geisteswelt der Fragenden zu.

Die „Frage“ ist, ob das 2012 bezogene Haus extra zu Gunsten von Eisenhauer wieder aus dem Verkaufsprozess rausgezogen wurde, und ob es dann nicht auch andere Bewerber*innen gegeben habe und natürlich immer auch, ob die Miete nicht extra für Eisenhauer vergünstigt wurde. Letzteres wird auch hinsichtlich der 3-Zimmer-Wohnung in der Carl-Benz-Straße in den Raum gestellt. Die Unterstellungen also: Vorteilsgewährung für Eisenhauer, was einer Veruntreuung gegenüber der GBG Mannheim GmbH gleichkäme, sowie Vorteilsnahme durch Eisenhauer.

Stadtrat Eisenhauer hat leider erst nach sechs Tagen in einer mail an alle Mitglieder des Gemeinderats sowie an den OB und die Dezernent*innen sowohl den zeitlichen Ablauf der Anmietung des Hauses (verbunden mit einigen sehr persönlichen Angaben) wie der Wohnung und die jeweils vereinbarten Kaltmieten dargelegt. Der zeitliche Ablauf wurde zuvor schon von der GBG veröffentlicht, um den Verdacht der Manipulation beim Nicht-Verkauf des Hauses aus der Welt zu schaffen. Das Haus war schlicht deswegen zur Vermietung freigegeben, weil ein Interessent die mutmaßlich deutlich über eine halbe Million Euro dann wohl doch nicht ausgeben konnte oder wollte. Die Miete ist für die Verhältnisse von 2012 als „gehoben“ und dem Wert des Hauses angemessen zu bezeichnen. Dass Eisenhauer dann nach dem Umzug in eine viel kleinere Neubauwohnung nur mäßig weniger Miete zahlen musste dokumentiert die stattgefundene Mietpreisexplosion, die auch die GBG in diesem Marktsektor mitvollzog, u.a. aufgrund der erheblich gestiegenen Baukostsen (etwa 5% pro Jahr).

Die absichtsvolle Vermischung zweier Geschäftsfelder der GBG und ihrer Regeln

Die ganze künstliche Aufregung basiert neben der faktischen Unhaltbarkeit der Unterstellungen auch auf einer seitens CDU und ML mutwilligen betriebenen Vermischung zweier Geschäftszweige der GBG. Über die Existenz des zweiten Geschäftszweiges kann man dabei natürlich grundsätzlich sehr wohl unterschiedlicher Meinung sein. 98,24% der Wohnfläche im Mietbereich lagen im Geschäftsjahr 2018 in der Preisklasse bis 8,00 EUR/m², der Rest darüber. Nur 0,49% lagen im gehobenen Bereich über 10,00 EUR/m². (Das war jedoch vor Vermietung der Neubausiedlung Main-Kinzig-Carl-Benz-Straße.) Die Bedeutung des Baus und der Vermarktung von Eigentumswohnungen / Einfamilienhäusern mag man daran ermessen, dass von 2016 bis 2019 genau 100 Einheiten verkauft wurden. Dieser minimale „Luxus-Anteil“ der GBG liegt außerhalb des strategischen Kernauftrags der GBG. Man kann argumentieren, dass die GBG diesen profitablen Bereich lieber Bilfinger und Berger überlassen sollte. Aber letztlich stärkt dieser Bereich die Finanzkraft der GBG.

Um auf die Wohnungsvergabe an Ralf Eisenhauer zurückzukommen: Er hatte sich als Ingenieur nie um eine preisgünstige Wohnung beworben. Für diese Wohnungen gibt es in der Regel über 2.000 unversorgte Interessent*innen, weswegen es ein in den letzten Jahren deutlich verschärftes Vergabe-Regelwerk und die Compliance gibt. Eisenhauer hat sich um Wohnraum im „Luxus“-Segment beworben. Von der „Zuschusterung“ einer (preisgünstigen) Wohnung der GBG kann also nicht die Rede sein. Nach Angaben der GBG war 2012 der einzige damalige Kaufinteressent für das Einfamilienhaus zurückgetreten; eine* weitere* Interessent*in gab es nicht. Das Haus ging in die Vermietung, die im Falle des Nichtverkaufs auf Centro Verde von vornherein als Option vorgesehen war. Hier kam Eisenhauer zum Zug. Selbst wenn übrigens die GBG Eisenhauer anderen Mietbewerbern vorgezogen haben sollte, wäre dies in diesem Preissektor als Personalbindungsmaßnahme im durchaus knappen Ingenieurs-Arbeitsmarkt legitim gewesen

Es ist vollkommen abwegig, die beiden Vermietungsfälle GBG/Eisenhauer mit dem Löbel-Skandal zu vergleichen, wie es die ML in ihrem am 6.10., dem Tag der letzten Gemeinderatssitzung, eingereichten Prüfantrag getan hat. Er trägt die Überschrift: „Vermengung von Privat- und Geschäftsinteresse und politischem Mandat“ (A314/2020). Die GBG sei in die Schlagzeilen geraten, nun erwarte die Öffentlichkeit umfassende Aufklärung. In der Antragsbegründung wird sodann ein kompletter Artikel von der Homepage der Mannheimer SPD (spdma.de) zum Löbel-Skandal abgedruckt. Auch die CDU reichte einen Prüfantrag mit 13 Fragen ein: „Aufklärung im Fall Eisenhauer“ (A332/2020). „Die CDU geht grundsätzlich, so auch hier, zunächst von der Unschuldsvermutung aller Beteiligten aus“, heißt es in der Antragsbegründung. Klingt nach Strafprozess.

ML und CDU haben es nötig

Wer sofort Schlimmes vermutet und unterstellt, verfügt entweder über Kenntnis mehrerer vorangegangener Fälle, oder er geht von eigenen Verhaltensmustern aus, die er auch anderen unterstellt.

Fragen zum Themenkreis Persönliches Interesse / politisches Mandat:

„Fall 1:“

Der Löbel-Skandal: Entmietung eines Wohnhauses mit Hilfe von GBG-Drehscheibenwohnungen. Keine Fragen mehr.

„Fall“ 2:

Bei der Kommunalwahl 2004 wird Roland Weiß für die SPD in den Gemeinderat gewählt. Beruflich ist der Rettungssanitäter Geschäftsführer des Arbeitersamariterbundes (ASB) in Mannheim. Dieses Arbeitsverhältnis endet am 30.06.2011 unsanft durch fristlose Kündigung, die später in einen arbeitsrechtlichen Vergleich mündet. Weiß war bei der Landtagswahl März 2011 zunächst Landtagskandidat der SPD, wurde dann jedoch aufgrund der unaufgeklärten Vorwürfe gegen ihn zurückgezogen, worauf er aus der SPD aus- und als Einzelkandidat antrat. Als Stadtrat wechselte er zum 1. Mai 2012 zur Stadtratsgruppierung der konservativen Mannheimer Liste. Diese erlangte dadurch Fraktionsstatus. Weiß kam auf diese Weise wieder zu einem festen Job: Er wurde hauptamtlicher Fraktionsgeschäftsführer. Fragen?

„Fall 3“:

Der grüne Stadtrat Wolfgang Raufelder (MdL) verstarb am 28.11. 2016. Nachrücker ist Thomas Hornung. Der war hauptberuflich Pressesprecher der grünen Landtagsfraktion, das Arbeitsverhältnis gestaltet sich jedoch problematisch. Am 24.9.2017 wird Nikolas Löbel als Direktkandidat ohne Absicherung auf der Landesliste in den Bundestag gewählt. Zum 30.9.endet das Arbeitsverhältnis von Hornung in der grünen Landtagsfraktion. Löbel stellt ihn als Leiter seines MdB-Büros in Berlin ein. Am 17.10.2017 wechselt Hornung von der Grünen- in die CDU-Gemeinderatsfraktion und verändert die knappen Mehrheitsverhältnisse grundlegend. Dem Mannheimer Morgen gegenüber teilt er mit, er sei schon länger mit seinem Freund Löbel in Kontakt gestanden – von zwei Jahren ist die Rede. Fragen?

Eigentlich braucht man die zwei alten Geschichten nicht wieder aufwärmen. Aber die selbsternannten Leuchtturmwärter der absoluten Integrität, der Selbstlosigkeit und des Edelmuts, die jetzt versuchen, einen integren Bewerber um ein Dezernentenamt so hinzustellen, wie sie selber sind, provozieren das Gedächtnis für die gelungene Vermischung von persönlichen politischen Schritten als Mandatsträger und Verfolgung privater wirtschaftlicher Vorteile.

Es täte allen Beteiligten und dem Ansehen von Kommunalpolitik ganz allgemein gut, wenn die selbsternannten Leuchtturmwärter einmal etwas ganz Neues wagen würden: In sich zu gehen.

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE, Fraktionsvorsitzender LI.PAR.Tie.




Immobilienunternehmer Löbel MdB im Lichte des Compliance-Berichts der GBG

Nikolas Löbel am 26.09.18 in Berlin im Deutschen Bundestag. Er sollte auch mal IN den Spiegel gucken, wenn er noch kann. / Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net) CC-BY-SA-3.0

In der Causa Löbel / GBG hat die Wohnungsbaugesellschaft jetzt die Ergebnisse ihrer Compliance-Untersuchung veröffentlicht. Wer das nüchterne Papier (wir zitieren dazu im Folgenden aus der Pressemitteilung vom 25.09.2020) nüchtern liest, kann sich ein erstaunlich gutes Bild über die Vorgänge, das Geschäftsgebaren und die Persönlichkeit von Löbel machen, obwohl dieser mit keinem Wort in der Erklärung erwähnt wird. Der Hauptstadt-Büroleiter von MdB, Stadtrat und Immobilienunternehmer Nikolas Löbel, sein Stadtratskollege Thomas Hornung, hat nicht nüchtern gelesen. Sonst hätt er nicht z.B. in der RNZ vom 25.09. triumphiert: „Der GBG-Bericht bestätigt unmissverständlich, dass Nikolas Löbel sich jederzeit korrekt verhalten hat. Die Vorwürfe gegen ihn erweisen sich daher als haltlose Unterstellungen.“

Zwei unbestrittene Voraussetzungen müssen nochmals in Erinnerung gerufen werden: 1. Löbel präsentierte sich in vergangenen Wahlkämpfen als ein Politiker, der sich für preisgünstiges Wohnen einsetzen werde. Das meinte er natürlich politisch. Da seine Politik aber auf private Bauunternehmer*innen wie z.B. ihn setzt, die möglichst so viele Wohnungen bauen sollen, bis am Ende durch ein Überangebot die Mietpreise endlich sinken, darf man sein politisches Versprechen auch an seinem privatunternehmerischem  Handeln bemessen. 2. Löbel hatte Schwierigkeiten, die letzten zwei Mieter in seinem kernzusanierenden Haus für die Dauer der Arbeiten, am besten endgültig, in einer Ersatzwohnung unterzubringen, mindestens aber für ein halbes Jahr.

Hier setzt nun die Rekonstruktion der Vorgänge durch die Compliance-Beauftragte der GBG und der beauftragten externen Rechtsanwaltskanzlei ein: „Im November  2019 wurde eine externe Anfrage nach Gästewohnungen an die GBG gestellt.“

Nüchtern gefragt: Wie kommt ein „ganz normaler Bürger“ und Bauunternehmer mit seinen Entmietungs-Schwierigkeiten auf die Idee, ausgerechnet „Gästewohnungen“ einer kommunalen und daher gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugesellschaft in den Blick zu nehmen? Das Internet habe ihn da hingeführt. Dazu muss derjenige mindestens wissen, dass es bei der GBG „Gäste“-Wohnungen gibt. Über das Stichwort „Ferienwohnung“ kommt man da nicht weit. Wollte der Unternehmer nun tatsächlich „Gäste“ empfangen vielleicht für eine große Familienfeier, so dass er gleich zwei Wohnungen brauchte? Für sechs Monate? Das passt gar nicht. Aber man kann ja mal als Stadtrat, MdB und ehemaliges Aufsichtsratsmitglied genau dieser Wohnungsbaugesellschaft fragen. Fragen kostet nichts – außer am Ende den guten (?) Ruf. Ein Mangel des Compliance-Berichts ist, dass er nicht darüber Auskunft gibt, wie häufig es vorkommt, dass ein*e Interessent*in gleich zwei Wohnungen und das für ein halbes Jahr ordert. Vielleicht hat ja genau diese mögliche Singularität dazu beigetragen, dass es anschließend massive Probleme gab.

Gästewohnungen der GBG

Die GBG hält acht Gästewohnungen or, unterschiedlicher Größe und über die Stadt verteilt. Vom Grundgedanken her als Serviceangebot für die eigenen Mieterinnen und Mieter, deren Wohnungen ja i.d.R. begrenzt Raum haben für Gäste. Und offensichtlich damit die Gästewohnungen auch möglichst gut ausgelastet sind, werden sie ggf. auch an Externe vermietet.

Die GBG bewirbt diese Wohnungen in ihrem Internetauftritt so: „Anreisen, einziehen und entspannt das Familienfest genießen oder in wohnlicher Atmosphäre die Dienstreise nach Mannheim erleben – das ist das Ziel, das wir für Sie erreichen möchten. Diese Leistung steht nicht ausschließlich GBG-Mietern zur Verfügung, sondern kann von jedem genutzt werden.“

Seit vier Jahren bringt die GBG ihre acht Wohnungen sogar bundesweit in einen Pool von voll möblierten Gästewohnungen ein, den ca. 50 Wohnungsunternehmen und Genossenschaften auf Initiative einer Wohnungsgenossenschaft in Strausberg bereithalten:  „Nutzen Sie die günstigen Angebote des Mieter-Urlaubskatalogs ‚Urlaub-Spezial‘. Distribution an Mieter und Mitglieder von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften deutschlandweit“.

Es zeichnet Herrn Löbel aus, dass er für seine zwei Mietparteien eine so schöne Unterbringungsmöglichkeit ausgesucht hat, auf die er als Stadtrat und Ex-Aufsichtsratsmitglied rein zufällig gestoßen ist. Wer allerdings seine lieben Gäste gleich für 6 Monate empfangen möchte, riskiert, dass nicht der ganze Zeitraum frei ist. So stellt der Compliance-Bericht fest: „ Dem Anfrager wurde mitgeteilt, dass es für den angefragten Zeitraum keine Gästewohnungen mehr gibt“.

Provozierter Regelverstoß von GBG-Mitarbeitenden

Nun passiert das, wovon die GBG schließlich feststellt, „dass bei der Vermietung gegen geltende Regeln  der  GBG  verstoßen worden  ist.: Dem Anfrager wurde mitgeteilt, „dass ihm allerdings Drehscheibenwohnungen angeboten werden könnten.“ Dies hätte nach den internen Regeln der GBG nicht geschehen dürfen: Weder sind diese Wohnungen für Externe bestimmt, noch war der Mitarbeiter, an den die Anfrage gerichtet war, befugt, überhaupt Mitverträge zu unterzeichnen. Die Verträge wurden auch nicht im elektronischen System erfasst. Einen Preisnachlass gab es nicht:

„Der Bericht geht davon aus, dass die betreffenden Personen mit ihrem Verhalten der GBG nicht schaden wollten. Es wird nun eine interne Entscheidung über personalrechtliche Konsequenzen geben.“

Mithin gibt es keine Anzeichen einer Bestechung. Bleibt nur übereifrige und vielleicht naive Beflissenheit gegenüber der nachfragenden Person, die ja stadtweit keine Unbekannte ist.

„Die Zusicherung der dauerhaften Anmietung einer GBG-Wohnung durch GBG-Mitarbeiter ist nach den Erkenntnissen der Compliance-Prüfung nicht zu belegen. Die befragten Mitarbeiter konnten sich daran nicht erinnern, schließen eigene Zusagen aber aus.“

Löbel und sein Stadtratskollegen und Rechtsanwalt Claudius Kranz haben bisher auch kein Schriftstück vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass es hier ein echtes Angebot gegeben habe. Mindestens Kranz als aktives Aufsichtsratsmitglied hätte ja auch wissen müssen, dass das, was er dem ungefügigen Mieter in einem Anwaltssschreiben in Aussicht stellte, den Vergabeprinzipien und –Verfahren der GBG fundamental entgegenlaufen würde. Wenn dem so ist, dann ist die Mitteilung von Rechtsanwalt Kranz schlicht und einfach erfunden gewesen mit dem Vorsatz, den Mieter, der ja in seine alte Wohnung zurück wollte, mit falschen Hoffnungen übers Ohr zu hauen, während man zeitgleich seine eigentliche Wohnung weitervermietet.

„Eine Bewertung des Verhaltens Dritter nimmt der Compliance-Bericht nicht vor. Der Bericht kann sich allein mit dem Verhalten von Mitarbeitern der GBG befassen.“  Man enthält sich also korrekterweise eines Kommentars über Löbels Einstellung und Handlungsweise, was interessierten und politischen Öffentlichkeit vorbehalten bleibt..

„Das Compliance-Verfahren wurde aufgrund der internen Regelungen des Unternehmens in Gang gesetzt. Zu keinem Zeitpunkt vor oder während der Prüfung und der Erstellung des Berichts gab es in diesem Zusammenhang politische Einflussnahme.“ So viel zu der „links-grünen Kampagne“ gegen Löbel. Allerdings zeigt sich positiv, dass die GBG inzwischen über eine robuste Compliance verfügt.

„Die Geschäftsführung der GBG hat sich nach der nun erfolgten Aufarbeitung dieses Falls auf Empfehlung des Compliance-Berichts entschlossen, die Compliance-Richtlinien des Unternehmens zu ergänzen. Damit sollen künftig mögliche ähnliche Verdachtsfälle verhindert und vor allen Dingen die Mitarbeiter*innen geschützt werden. Es ist vorgesehen, dass künftig alle Anfragen von Personen, die auch Amtsträger und/oder Aufsichtsratsmitglieder sind, immer über den Geschäftsführer oder in Vertretung die Prokuristen der GBG laufen müssen.“

Mit dieser Schlussfolgerung formuliert die GBG-Geschäftsführung, wie sich Herr Löbel von sich aus korrekt hätte verhalten müssen, wenn er schon einen solch abstrusen Wunsch an die GBG hat. Eigentlich eine Selbstverständichkeit, die den Aufsichtsratsmitgliedern auch schon längst nahegebracht wurde, die nun aber nochmals zu Papier gebracht werden soll. Und es geht auch um den Schutz für die Mitarbeiter*innen, die vor der Ansprache durch „Amtsträger“ geschützt werden müssen, welche faktisch schon allein durch ihre Position Durchsetzungsmacht ausstrahlen, selbst wenn es um unsittliche und regelwidrige Wünsche geht. Das ist wichtig, damit die Mitarbeiter*innen nicht täglich beten müssen: „Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen“.

Die Beschuldigung der GBG-Führung durch Löbel und Hornung, sie habe ihre Geschäftsprozesse nicht im Griff, sie beschuldige Dritte und stelle ihre Mitarbeiter*innen bloß, ist so verquer wie das ganze Geschäftsgebaren von Immobilienunternehmer Löbel MdB. Er hat Mitarbeiter*innen  und den Ruf der GBG beschädigt.

Die von dem drangsalierten Mieter gegen Löbel angestrengten Gerichtsverfahren sind noch nicht zu Ende! Löbel und seine Adjutanten stehen auf dünnem Eis.

Thomas Trüper




Kommentar zur Personalie Thomas Hornung: Stimmenkauf – Kaufen und sich gerne kaufen lassen

Gemeinderat Mannheim (Foto: Thomas Tröster © Stadt Mannheim)

Man sollte vorsichtig sein mit solchen Aussagen. Aber das ist Stimmenkauf: Thomas Hornung, Nachrücker für den verstorbenen Wolfgang Raufelder in die Grünenfraktion des Mannheimer Gemeinderates, wechselt nach 10 Monaten ohne Vorwarnung in die CDU-Fraktion. Die gibt sich happy.

Hornung war seit 30.9. arbeitslos – er kündigte als Pressesprecher grünen Landtagsfraktion. Jetzt wird er im MdB-Büro von CDU-Jungstar Nikolas Löbel einen neuen Job bekommen. Angeblich in Berlin. Aber er behält sein Gemeinderatsmandat. Auf dass es tatsächlich mal wieder so scheint: „Die Politiker kennen nur das Eine: die persönliche Karriere“. Dieser Seitenwechsel empört zu Recht sehr viele Menschen. Er wirft aber auch ein Licht auf Nikolas Löbel, der mit solchen Aktionen offenbar keinerlei Problem hat. Sein Weg nach oben ist nicht mit Verlässlichkeit, Vertrauen und empathischer Positionierung gepflastert. Da hilft es auch nicht, wenn heute in der Pressekonferenz laut Mannheimer Morgen von langfristiger Planung und dem Wunsch nach Stärkung der politischen Mitte geredet wurde. Redlich geht anders. Die jetzige Erzählung legt allerdings ein langfristiges Komplott nahe, das erst mal das Ergebnis der Poker-Kandidatur von Löbel zum Bundestag abwarten musste.

Gemeinderat in neuer Zusammensetzung

Für den Gemeinderat heißt dies vor allem auch, dass die hauchdünne Mehrheit „links von rechts“ nun nicht einmal mehr mit der Stimme des SPD-Oberbürgermeisters zustande kommen kann. Der hier mitgerechnete „Vertreter der Familienpartei“, der auf dem Ticket der LINKEN gegen deren Willen in den Gemeinderat kam, war ohnehin schon kein verlässlicher Teil dieses „Blocks“. Zwar gibt es im Gemeinderat relativ selten solche Blockabstimmungen; wechselnde Mehrheiten und in vielen Sachfragen Einstimmigkeit oder große Mehrheiten sind vorherrschend.

Aber es gibt entscheidend wichtige politische Projekte, die nur blockhaft durchzusetzen waren: 12-Punkteprogramm Wohnen, diverse Umwelprojekte wie Radweg Bismarckstraße und viele soziale Entscheidungen (gerade in den Haushaltsberatungen) verdanken sich der hauchdünnen rot-rot-grünen Mehrheit, die nun durch die Privatentscheidung eines Stadtrates verloren ist. Die Menschen hatten einen anderen Gemeinderat gewählt.

Für die Grünen wird allerdings auch Eines deutlich: Das Grün-schwarze oder schwaz-grüne Kuscheln, das im baden-württembergischen Landtag sicherlich auch den Überläufer Hornung inspirierte, zehrt gewaltig an der alten grünen Substanz

(Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE)