Vermietungspraktiken von Löbel vor dem Amtsgericht Mannheim
Gekündigter Mieter klagt auf Wiedereinzug und Schadensersatz
Man erinnert sich:
Im Rahmen einer Generalsanierung eines zuvor von Nicolas Löbel gekauften Hauses in der Käfertaler Straße 89 in MA-Neckarstadt/Ost wurde ein Mieter einer 4-Zimmer-Wohnung gekündigt. Die Wohnung wurde danach zu wesentlich teureren Preisen als Studenten-WG vermietet. Andere Wohnungen wurden von Löbel sogar über das berüchtigte Online-Portal AirBnB vermietet.
Der Mannheimer EX-Bundestagsabgeordnete war in einem Rechtsstreit mit dem Mieter zweimal zuletzt in der Berufungsinstanz vor dem Mannheimer Landgericht unterlegen. Mit der Urteilsverkündung am 28. Oktober 2020 wurde wie schon die Vorinstanz festgestellt, dass Löbel in „verbotener Eigenmacht“ gehandelt und den Mieter unrechtens entmietet habe.
Löbel seinerseits hat durch die Wiedervermietung der Wohnung des gekündigten Mieters Fakten geschaffen. Außerdem kündigte er dem Mieter nun auch fristlos, da er von diesem beleidigt worden sei.
Worum geht es im neuen Verfahren?
Ist die fristlose Kündigung wegen Beleidigung rechtens oder nur vorgeschoben?
„Der Kläger (Mieter) wirft dem beklagten Vermieter vor, er habe ihn loswerden wollen. Die Sanierungsarbeiten habe der Vermieter zum Anlass genommen ihn aus der Wohnung zu bekommen. Er habe nie vorgehabt ihm die Wohnung nach Beendigung der Sanierungsarbeiten zurückzugeben.“, so das Amtsgericht in einer Pressemitteilung. Löbel hat zur Untermauerung seiner Behauptung vier Zeugen u.a. seinen Vater benannt.
Mieter will in seine Wohnung wieder zurück und will Schadenersatz
Anfang 2020 zog der Mieter aus der Wohnung in der Käfertaler Straße, um nach Beendigung der Sanierungsarbeiten wiedereinzuziehen. Das habe ihm Löbel so auch zugesagt. Durch den Einzug neuer Mieter wurden aber neue Fakten geschaffen.
Im neuen Verfahren will der Mieter feststellen lassen, dass das Mietverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde. Er klagt auf Schadenersatz für alle Schäden, die durch die Kündigung verursacht wurden. Außerdem will er die Möglichkeit des zumindest mittelfristigen Einzugs in die alte Wohnung erstreiten. Der Vermieter dürfe keine weiteren Mietverträge für die alte Wohnung abschließen. Der Vermieter müsse den Mieter informieren, wenn die aktuellen Mieter ausziehen.
Der Termin beim Amtsgericht findet Montag, den 26.07.2021, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 032, EG, Schloss, Westflügel statt.
Roland Schuster