Tarifeinigung bei den Heidelberger Werkstätten der Lebenshilfe Heidelberg
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Lebenshilfe Heidelberg und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft am 20. Juni 2016 geeinigt. Demnach tritt in den Heidelberger Werkstätten ein Haus-Tarifvertrag ab 1. Januar 2016 in Kraft. Wie schon in der Vergangenheit wird der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes angewendet. Die Tarifparteien verständigten sich zudem auf zusätzliche Regelungen in einem „vernünftigen Kompromiss“, so die gemeinsame Bewertung von Silke Hansen, ver.di-Verhandlungsführerin und Thomas Diehl, Vorstand der Lebenshilfe Heidelberg.
Demzufolge erhalten Beschäftigte, was sie bisher hatten, wenn sie schon bis zum 31. Dezember 2015 beschäftigt waren, denn die bisherigen Regelungen bleiben für sie unverändert wirksam durch eine Besitzstands- und Vertrauensschutzregelung.
Ab 1. Januar 2016 neu eingestellte Beschäftigte erhalten vom ersten Tag an eine gestaffelte Prämie. Auch beim Urlaub stellen sich neueingestellte Beschäftigte der Heidelberger Werkstätten gut, weil sie gestaffelt 2 zusätzliche Urlaubstage erhalten, den ersten nach 2 Jahren und den zweiten Urlaubstag nach 9 Jahren bei den Heidelberger Werkstätten.
Für alle Beschäftigten gleichermaßen gilt eine innovative Gesundheitsschutzregelung, die in einer Modellphase vom 1. September 2016 bis Ende 2019 mit Leben erfüllt werden soll. Eine paritätisch besetzte betriebliche Kommission entscheidet dann Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, wenn Ereignisse eintreten, die personelle Unterstützung oder Entlastung erforderlich machen, zum Beispiel bei empfindlicher Mehrbelastung oder Abwesenheitszeiten von Personal. Wird das Modell ein Erfolg, wollen die Tarifparteien 2019 über eine Verlängerung verhandeln. Von der Gesundheitsschutzregelung werden auch positive Auswirkungen auf die Mitarbeitenden mit Behinderung erwartet.