BASF: Ablenkungsmanöver

(Im MM nicht veröffentlichter Leserbrief)

Spätestens am Tag nach der Explosion müsste der BASF klar gewesen sein, dass nicht -wie zuerst angegeben- Ethylen- und Propylenleitungen explodiert sind. Denn es wurden an den BASF-Werkstoren erhöhte Werte von Benzol und Toluol gemessen. Wer im Chemieunterricht der Oberstufe aufgepassst hat, weiss, dass diese beiden aromatischen Verbindungen nicht bei der Verbrennung von Ethylen oder Propylen entstehen, sondern Spaltprodukte des Steamcrackens von Rohbenzin sind. Es musste also eine andere Leitung betroffen gewesen sein. Das spätere Eingeständnis, dass es eine Leitung mit einem Budatien-Gemisch war, weist in die Steamcracker-Richtung.

Aus dem Kraftwerksbau ist mir bekannt, dass ein Fremdarbeiter bei einer Reparatur nicht einfach eine Rohrleitung auftrennen darf. Vorher wird vom Betreiber die Leitung ausgesucht und die Schnitt- oder Reparaturstellen auf der Leitung markiert. Alles wird photographisch und schriftlich dokumentiert. Dann erfolgt eine Arbeitseinweisung. Erst danach erfolgt die Freigabe der Trennarbeit durch den Betreiber. Oft hängt an der betreffenden Stelle der Leitung auch der Freigabeschein. Normalerweise ist der Betreiber auch dabei, wenn der erste Arbeitsgang erfolgt, weil geschaut wird, ob die Fremdfirma mit dem richtigen Werkzeug zugange ist und die Sicherheitsvorschriften einhält.

Da die BASF kein Kraftwerk sondern ein Chemiebetrieb ist, weiß ich, dass alle Leitungen beschriftet und die Sicherheitsanforderungen noch höher als oben geschildert sind. Deshalb halte ich es für völlig abwegig, den Eindruck zu erwecken, der Fremdarbeiter habe die Leitungen vertauscht. Das ist für mich ein reines Ablenkungsmanöver. Meiner Ansicht nach geht es hier um mangelnde Aufsicht des Betreibers.

Joachim Schubert