Gute Nachricht aus dem Speckgürtel – Schwetzingen gründet kommunale Wohnungsbaugesellschaft
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen (ca. 21.560 Einw.) hat am 19. Juli den Beschluss gefasst, eine eigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Zur Erläuterung heißt es in der Verwaltungsvorlage: „Die Stadt Schwetzingen hat bereits heute rund 350 eigene kommunale Wohnungen, die zu günstigen Konditionen vermietet werden. Dieser Bestand soll weiter erhöht werden, indem an verschiedenen geeigneten Stellen im Stadtgebiet neue Wohnungen geschaffen werden. Dies soll zeitnah geschehen, u. A. auf dem Pfaudler-Areal und am Alten Messeplatz auf dem früheren Gelände der Spargelgenossenschaft.“
Bereits 2016 sollte im Zusammenhang mit der anstehenden Konversion von US- Militärgelände eine städtische Entwicklungs- und Wohnbaugesellschaft gründet werden. Die Verhandlungen mit der BIMA ziehen sich jedoch immer noch hin, so dass jetzt die Konversion ehemaliger Gewerbeflächen in den Fokus genommen wird. Zu einem späteren Zeitpunkt soll entschieden werden, ob die 350 Kommunal-Wohnungen in die neue Gesellschaft überführt werden.
Der Schwetzinger Beschluss ist auch für Mannheim bedeutsam, handelt es sich doch um eine typische „Speckgürtel“-Kommune, die sich jetzt auf den Weg macht, nachhaltig günstige Wohnungen zu erstellen. Bisher ist der Rhein-Neckar-Kreis, zu dem Schwetzingen gehört, eher dafür bekannt, Menschen mit geringem Einkommen und finanziellen Problemen m.o.w. sanft Richtung Großstadt, d.h. besonders Richtung Mannheim ziehen zu lassen und mit einer besonders rigiden Hartz-IV-Handhabung diesen Prozess zu befördern. In Mannheim überlegte man deshalb schon, ob die GBG nicht im Gegenzug im Rhein-Neckar-Kreis preisgünstige Wohnungen errichten solle. Die zu gründende Wohnungsbaugesellschaft soll vollständig von der Stadt Schwetzingen kontrolliert werden. In der Verwaltungsvorlage heißt es dazu:
„Durch die gesellschaftsrechtliche Konstruktion der Wohnbaugesellschaft wird sichergestellt, dass der dortige Wohnungsbestand unter gesicherten kommunalen Bedingungen verwaltet und entwickelt wird. Die Mieter der kommunalen Wohnungen können sicher sein, dass ihre Interessen über die Stadt Schwetzingen weiterhin gewahrt bleiben. Die grundlegenden Entscheidungen – vor allem über die Miethöhe und die Schaffung neuen Wohnraums – werden weiterhin dem Gemeinderat als Hauptorgan obliegen. In den Gesellschaftsverträgen wird durch entsprechende Regelungen sichergestellt sein, dass die Stadt Schwetzingen als Alleingesellschafterin die grundlegenden kommunalpolitischen Entscheidungen trifft. Daneben wird es einen Aufsichtsrat geben, in dem neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem auch Vertreter des Gemeinderats sitzen.“
In Schwetzingen leben derzeit etwa 3% der Bevölkerung in kommunalen Wohnungen, in Mannheim ca. 11% bei der GBG. Die Stadt Schwetzingen steht finanziell im Übrigen sehr gut da: Die Rücklagen übertreffen die Schulden um mehr als das Doppelte.
tht