Prozess gegen den Lehrer Michael Csaszkóczy: Richterin ist Schwiegertochter des AfD-Bundestagsabgeordneten Albrecht Glaser
Richterin mit AfD-Kontakten bekommt Prozess gegen Antifaschisten zugeschustert
In einem aufsehenerregenden und höchst umstrittenen Urteil hatte Richterin Dr. Julia Glaser den Heidelberger Lehrer Michael Csaszkóczy zu 20 Tagessätzen verurteilt. Anlass war eine Anzeige des stellvertretenden baden-württembergischen AfD-Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Klos wegen „Hausfriedensbruchs“. Bei einer öffentlichen Versammlung in öffentlichen Räumen (wie es die umstrittene AfD-Veranstaltung in der Heidelberger Stadtbücherei zweifellos war) seien zwar grundsätzlich auch alle GegnerInnen der AfD zuzulassen. Csaszkóczy aber habe in diesem Fall den Schutz von Art.8 GG (Versammlungsfreiheit) verwirkt, weil er als „Rädelsführer der gesamten Heidelberger Linken“ anzusehen sei.
Das Kultusministerium, das Michael Csaszkóczy wegen seines antifaschistischen Engagements bereits in den Jahren 2003-2007 Berufsverbot erteilt hatte und dafür vom VGH Mannheim wegen Grundrechtsverletzungen verurteilt wurde, schickte laut RNZ-Bericht einen Beobachter zum Prozess, um mögliche erneute Disziplinarmaßnahmen zu prüfen.
Im Nachhinein stellt sich nun heraus: Richterin Glaser ist die Schwiegertochter des wiederholt durch besonders rassistische Tiraden bekanntgewordenen AfD-Bundestagsabgeordneten und Gründungsmitglieds der Partei, Albrecht Glaser. Dieser ist Alter Herr der Heidelberger Burschenschaft Allemannia und machte im vergangenen Jahr Schlagzeilen, als er wegen seiner rassistischen Ausfälle dreimal bei der Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten abgelehnt wurde.
Auch nach dem Prozess versuchte die Familie der Richterin öffentlich im Fall Csaszkóczy Einfluss zu nehmen. So schrieb ihre Mutter, Brigitte Sundmacher, einen Leserinnenbrief an die RNZ, in dem sie sich über eine angeblich „tendenziöse“ Berichterstattung der Presse beschwert. Der Brief enthält juristische Detailfragen und Fachbegriffe, die zumindest die Mitarbeit einer Juristin beim Verfassen nahelegen.
Besonders brisant ist die offensichtliche Befangenheit der Richterin, weil sie in einem mehr als fragwürdigen Verfahren nur fünf Tage vor Beginn des Prozesses mit dem Fall betraut wurde. Möglich wurde dies mit einer amtsinternen Umverteilung, in der ihr ausgerechnet und explizit die „anhängigen Verfahren, deren Nachnamen mit dem Buchstaben C beginnen“ zugeteilt wurden. Die Anzahl dieser Verfahren dürfte sich im Fall Michael Csaszkóczy fast ausschließlich auf ihn beschränken, was die vorgeschriebene Begründung einer angeblichen Arbeitsentlastung vollends grotesk wirken lässt. Das grundgesetzliche verbriefte Recht auf einen vorher bestimmten gesetzlichen Richter wurde damit ausgehebelt. Die deshalb gleich zu Anfang des Prozesses eingebrachte Besetzungsrüge wurde von Richterin Glaser ohne weitere Begründung abgelehnt, ebenso die Ladung sämtlicher möglicher Entlastungszeugen.
Wir fordern vom Amtsgericht Heidelberg die Aufklärung folgender Fragen:
Warum hat sich Richterin Glaser nicht wegen ihrer engen familiären Bindung zu einem AfD Bundespolitiker nicht für befangen erklärt und selbst nach einer Besetzungsrüge auf ihrer Zuständigkeit für den Fall beharrt?
Warum hat das Amtsgericht, obwohl es über diese familiäre Verbindung informiert gewesen sein muss, diesen Fall ausgerechnet Richterin Glaser zugeteilt?
Wie rechtfertigt das Amtsgericht überhaupt diese offensichtliche Umgehung des Rechts auf einen gesetzlich bestimmten Richter?
Wie bewertet das Amtsgericht die Tatsache, dass eine Richterin ihre eigenen Prozesse von ihrer engsten Familie öffentlichkeitswirksam begleiten lässt?
(Antifaschistische Initiative Heidelberg, organisiert in der Interventionistischen Linken)