Prozessauftakt mit Erklärung zur Sache
Am 31.10. um 09:15 wurde der Prozess gegen Alexander S. am Landgericht Mannheim eröffnet. Die Staatsanwaltschaft Mannheim wirft ihm vor am 03. März 2025 mit seinem PKW in die Fußgängerzone gefahren zu sein, um mehrere Menschen zu verletzen oder zu töten. Nachdem seine Fahrt durch einen Taxifahrer gestoppt wurde, habe er ihn mit einer Schreckschusswaffe bedroht. An diesem Tag wurden zwei Personen getötet und viele zum Teil schwer verletzt. Bundesweit hat man sich mit der „Todesfahrt“ beschäftigt.
Neben der Anklage wegen der Tötung zweier Menschen und der Verletzung weiterer, werden Alexander S. Verstöße gegen das Waffengesetz sowie Delikte wie Unfallflucht und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Bei der Verlesung der Anklage blickt Alexander S. stoisch auf die Staatsanwältin. Im Anschluss daran verliest der Verteidiger von Alexander S. eine Erklärung zur Sache. Darin bestreitet er den Tatablauf nicht und gibt an bereits am Samstag zuvor die Idee einer Amokfahrt gehabt zu haben, den er anschließend nicht mehr habe unterdrücken können. Eigentlich sei die Tat in Offenbach, dem Wohnort seines Vaters geplant gewesen, da eine bereits lang gehegte Wut auf sich und seinen Vater eine Rolle für die Idee gespielt haben soll. Suizidale Gedanken würden ihn bereits sehr lange begleiten, weshalb sein Plan gewesen sei durch die Tat ebenfalls zu sterben. Nachdem er am 03. März erst beim Friseur gewesen sei und sich eigentlich auf den Weg zum geplanten Ort machen wollte, sei ihm der Gedanke seinen Plan in Mannheim umzusetzen spontan gekommen, als er mit seinem Auto an der Zufahrt zu den Planken stand. Als Startsignal habe er das Lied „Feuer frei“ der Band Rammstein in seinen WhattsApp-Status eingefügt und sei dann in die Planken eingebogen. An die Fahrt selber könne er sich kaum mehr erinnern. Lediglich an Gefühle von Wut, Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit, die ihn in der Absicht zur Selbsttötung bestärkt haben. Die Erklärung endet damit, dass er von nun an keine weiteren Angaben mehr machen wolle. Auf die Nachfrage des vorsitzenden Richters bestätigt der Angeklagte, dass das Verlesene in seinem Sinne sei und als seine Aussage gewertet werden kann.
Im Anschluss daran erfolgte die Beweisaufnahme mit einem Zusammenschnitt mehrerer Aufnahmen von Überwachungskameras, angefangen am Hauptbahnhof Mannheim, bis hin zur Überwachung am Paradeplatz und aus einzelnen Geschäften heraus, deren Kameras auch Teile des Außenbereiches erfassen. Dadurch konnte der Verlauf der Fahrt minutiös nachverfolgt werden. Auf einigen Sequenzen ist zu sehen, wie Personen vor dem Fahrzeug ausweichen, aber auch wie Personen angefahren werden. Während der Vorführung herrschte Stille im Verhandlungssaal, der bis auf wenige Plätze in den Zuschauerreihen zu diesem Zeitpunkt voll besetzt war. Nach dieser Ansicht erfolgte eine erste Pause, welche die Presse für Interviews und Statements der Beteiligten im Vorraum des Landgerichtes nutzte. Auf die Nachfrage, ob politische Motive eine Rolle für die Tat gespielt haben könnten – Alexander S. war eine Zeit lang in rechten/neonazistischen Gruppen unterwegs – gab der Verteidiger des Angeklagten an, dass sich sein Mandant damals aus eigenem Interesse damit beschäftigt habe, dies für die Tat aber keine Rolle gespielt habe. Zum psychischen Zustand seines Mandanten äußerte er, dass Alexander S. schon öfter in psychologischer Behandlung gewesen sei und unterschiedliche Diagnosen vorliegen. Für die Einschätzung inwiefern seine Schuldfähigkeit dadurch vermindert oder gar ausgeschlossen sei, müsse das Gutachten des Sachverständigen abgewartet werden. Nachdem der Angeklagte die Tat bereits zugegeben habe, dürften sich die wesentlichen Fragen in den kommenden Prozesstagen vermutlich genau darum drehen. Ob sich auch die Motivlage von Alexander S. weiter aufklären lässt, hängt stark vom Interesse des Gerichtes ab, inwieweit die Beweisaufnahme über das objektive Tatgeschehen hinaus Hinweise geben kann.
Text: DeBe















