Streiflichter auf die Aktivitäten der LI.PAR.Tie.-Fraktion Mitte Mai
Die Gemeinderatswahl am 9. Juni naht. Da mag sich manche Leser:in fragen, was wo die LI.PAR.Tie.-Fraktion sich engagiert, welche Themen sie bearbeitet und in den Gemeinderat einbringt. Darüber hat KIM immer wieder berichtet. Im Folgenden dokumentieren wir gerne noch einmal eine kleine Auswahl dieser Themen, willkürlich aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 14.5. und der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) vom 16. Mai herausgegriffen. Selbstverständlich bildet das nur einen Ausschnitt ab, woran die Fraktion arbeitet. Die teilweise bundesweit beachteten Initiativen der Tierschutzpartei innerhalb der LI.PAR.Tie. sind beispielsweise in dieser Zufallsauswahl nicht enthalten. Dennoch ergibt sich ein interessanter Überblick. Tangiert werden die Bereiche Energiewende, Inklusion, Verkehrswende, Stadt-, insbesondere City-Planung, soziale Wohnungswirtschaft und Demokratieentwicklung.
Für Leser:innen, die nicht so sehr mit dem Geschäftsablauf des Gemeinderats und seiner Ausschüsse vertraut sind, sei angemerkt, dass alle von den Fraktionen eingebrachten Anträge zunächst im Gemeinderat aufgerufen und dann gleich an die jeweiligen Fachausschüsse zur Vorberatung oder auch Entscheidung verwiesen werden. Das ist bei den betrachteten Anträgen häufig der AUT, allerdings nicht der AUT vom 16.5.; schließlich gibt es 14 Tage Vorlauf für die Einladung mit Tagesordnung. Auch wird vom Oberbürgermeister, der die Tagesordnungen (wenn auch nicht einfach willkürlich) festlegt, ein Antrag nicht gleich in die nächst-mögliche Ausschusssitzung verwiesen.
Es ist damit zu rechnen, dass sich vor der Gemeinderatswahl „nicht mehr viel tut“. Ein weiteres Argument dafür, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Mannheimer Gemeinderat nach Möglichkeit nicht grundlegend verändern oder gar umkehren sollten. Die Wählerinnen und Wähler haben jetzt erst mal das Wort bzw. die Stimmen.
(tht)
Sicherung des Einzelhandel-Standortes P1: Kaufhof-Immobilie ankaufen! (A096)
Der Gemeinderat möge beschließen:
- Die Verwaltung tritt in Kaufverhandlungen mit der Immobilieneigentümerin der Kaufhof-Filiale in P1 (Signa-Gruppe), um das Gebäude vollständig zu erwerben und somit in kommunales Eigentum zu überführen. Der Erwerb könnte durch die GBG oder MWSP durchgeführt werden. Weiterhin prüft die Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten, der Stadt Mannheim das Vorkaufsrecht für das Kaufhof-Gebäude in P1 am Paradeplatz zu sichern, und nutzt, falls rechtlich möglich, dieses Recht.
- Die Verwaltung entwickelt ein Konzept, um durch weitere Nutzung dieser Schlüssel-Immobilie den Einzelhandels-Standort Innenstadt zu schützen und zu stärken. Hierzu werden auch Gespräche mit der Kaufhof-Filiale Mannheim (Geschäftsführung der Einzelhandelsfiliale) geführt, um einen Weiterbetrieb zu unterstützen.
- Das Kaufhof-Parkhaus in C2 wird als solches entweder durch Erwerb durch die Stadt Mannheim oder vertragliche Vereinbarungen dauerhaft abgesichert.
Begründung:

Galeria Kaufhof am Paradeplatz. Eine strategisch wichtige Immobilien für die ganze City. (Bild KIM-Archiv)
Die von der Eigentümergesellschaft GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH beschlossene Schließung der Kaufhof-Filiale in P1 ist ein harter Schlag für die Beschäftigten und für den Einzelhandel in der gesamten Innenstadt. Traditionell ist ein Kaufhaus in zentraler Innenstadtlage ein Anker für den gesamten Einzelhandel in der Umgebung. Der Verlust des letzten Kaufhauses in der Innenstadt von Mannheim gefährdet somit die Bedeutung des gesamten Standortes als eines der umsatzstärksten Oberzentren in Deutschland. Deshalb muss die Stadt dringend handeln und neben weiteren Maßnahmen zur Attraktivierung der Innenstadt und Einzelhandelsstandorte rund um Planken, Breite Straße, Fressgasse und Kunststraße die Nutzung der Schlüsselimmobilie in P1 absichern. Dabei darf sie sich nicht auf Appelle, Hoffnungen und eine scheinbare Marktlogik verlassen. Schließlich sind auch die vermutlich überhöhten Mietpreise der Immobilieneigentümerin Signa-Gruppe mitverantwortlich für die Situation der Warenkauskette. Das Wachstum der Hotelbettenkapazitäten der letzten Jahre weit über die Nachfrage hinaus belegt, dass die Renditeerwartungen mancher Investoren weder dem Marktgeschehen noch den wirtschaftlichen und stadtplanerischen Zielen der Stadt Mannheim entsprechen müssen. Vermittlungen seitens der Stadtspitze an einen neuen privaten Immobilieninvestor, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt Mannheim vom 27.04.2024 angedeutet ist, sind nicht zielführend und nicht nachhaltig.
Die Stadt ist gefordert, aktiv in das Marktgeschehen einzugreifen und dadurch sowohl ihre Interessen als auch die Interessen der Gewerbetreibenden zu schützen. Das kann am besten gelingen, wenn sie sich den unmittelbaren Zugriff auf die komplette Immobilie P1 sichert. Andere Städte, u.a. Hanau, Leverkusen, Lübeck und Neuss, haben die Kaufhof-/Karstadt-Immobilien selbst erworben, weitere Städte prüfen ebenfalls den Erwerb der Großkaufhaus-Immobilien. Diesen Beispielen muss Mannheim folgen.
Eine unkontrollierte Entwicklung und endgültige Schließung des Warenhauses am Paradeplatz kann zu Umsatzverlagerungen ins Umland und in den Online-Handel und damit auch zu weiteren Arbeitsplatzverlusten in der Mannheimer Innenstadt führen. Indem die Immobilie in P1 in kommunales Eigentum übergeht, kann möglicherweise auch der Weiterbetrieb der Filiale ermöglicht werden und somit die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Davon wird die gesamte Mannheimer Innenstadt profitieren.
Ergebnis: Antrag in Ausschuss für Umwelt und Technik verwiesen
Teilregionalplan Windenergie: Windenergiegebiete auf Mannheimer Gemarkung ausweisen (A116/2024)
Antrag zu TOP 4 in der Sitzung des AUT am 16.05.2024
Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadt Mannheim setzt sich in ihrer Stellungnahme zur 1. Offenlage des Teilregionalplans Windenergie dafür ein, dass die im FNP Windenergie und in der Analyse des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim vorgesehenen bzw. geeigneten Flächen für Windenergie außerhalb des Käfertaler Waldes weiterhin als solche im Teilregionalplan Windenergie vorgesehen werden. Dabei sollen explizit auch Teilflächen von unter 20 ha und für weniger als 3 Windkraftanlagen berücksichtigt werden.
Die Flächen nördlich der A6 und westlich der B44 sowie auf der Friesenheimer Insel entlang des Rheins sind gemäß V597/2017 und Analyse des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim von 2023 prinzipiell möglich für Windenergieanlagen. Dass sich Windenergie auch auf Mannheimer Gemarkung „lohnt“, zeigt der EB Stadtentwässerung, der das Mannheimer Klärwerk bei Sandhofen mit einer Windkraftanlage ausstatten wird. In dessen Umgebung wären weitere Windkraftanlagen möglich. Jede Kilowattstunde erzeugter Strom aus erneuerbaren Energiequellen ist ein Beitrag zum Klimaschutz.
Mit der Ausweisung von Windenergiegebieten auf Mannheimer Gemarkung soll die Stadt Mannheim einen Beitrag leisten zur Erfüllung des Flächenbeitragswerts von 1,8 %, welcher nicht erst zum Stichtag 31.12.2032, sondern gem. KlimaG BW bereits zum 30.09.2025 erreicht werden soll. Dadurch sollte die Stadt verhindern, dass in Mannheim überall im Außenbereich Windenergieanlagen privilegiert zuzulassen sind („Super-Privilegierung“ von Windenergieanlagen).
Ergebnis: Mehrheitlich abgelehnt
Blindenleitsystem zum und im Technischen Rathaus nachrüsten (A106/2024)
Der Gemeinderat möge beschließen: Die Zuwegung im öffentlichen Raum zum Haupteingang des Technischen Rathaus wird mit einem taktilen Leitsystem nachgerüstet. Auch im Technischen Rathaus wird ein Blindenleitsystem zu den Orten mit der größten Publikumsfrequenz nach aktuellen DIN-Normen nachgerüstet. Dies erfolgt unter Einbeziehung entsprechender Blinden- und Behindertenverbände.
Begründung:
Die Blindenleitsysteme im Umfeld des Technischen Rathaus enden kurz vor dessen Haupteingang. Innerhalb des Technischen Rathaus ist ebenfalls kein Blindenleitsystem vorhanden, was die Orientierung für sehbehinderte Menschen enorm erschwert. Eine Barrierefreiheit im Sinne selbstständiger Fortbewegung ohne fremde Hilfe ist somit nicht gegeben.
Dieser Missstand in einem neu errichteten öffentlichen Gebäude mit Bürgerdiensten muss schnellstmöglich beseitigt werden. Die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude – auch für sehbehinderte Menschen – ist ein wichtiger Beitrag zur inklusiven Stadt Mannheim und zur Teilhabe aller Bewohner*innen.
Ergebnis: Antrag in Ausschuss für Umwelt und Technik verwiesen
Radschnellweg Heidelberg-Mannheim barrierefrei und vorrangig gegenüber dem KFZ-Verkehr realisieren! (A107/2024)
Der Gemeinderat möge beschließen: Der Radschnellweg Heidelberg-Mannheim wird auf Mannheimer Stadtgebiet ohne Barrieren und Hindernisse angelegt, die zugunsten des KFZ-Verkehrs den Verkehrsfluss auf dem Radschnellweg abbremsen. Dies gilt auch für Zufahrten zu Vereins-, Firmen- und Privatgrundstücken, konkret an der Querung der Straße In der Anlage zur Zufahrt Parkplatz MHC und Gaststätte Glashaus.
Begründung:
Im Mannheimer Morgen vom 02.05.2024 wird beschrieben, dass auf Drängen des Hockeyclubs MHC e.V. auf der Straße Am Neckarkanal die Verkehrsführung des Radschnellwegs Heidelberg-Mannheim dahingehend geändert wurde, dass die Zufahrt zum Parkplatz des Restaurants Glashaus dauerhaft gewährleistet wird. Zu diesem Zweck werden auf dem Radschnellweg – Zitat: – „vor und nach der Querungsstelle überdies Pfosten aufgestellt, um ,eine Entschleunigung der Radfahrer‘ zu erreichen“. Das heißt, ein Radschnellweg, der klar definiert zur zügigen und weitgehend querungsfreien Fortbewegung per Fahrrad angelegt und zu diesem Zweck mit mehreren Millionen Euro Landesmitteln gefördert wird, wird zugunsten einer PKW-Zufahrt für Besucher*innen einer Sporteinrichtung und eines gastronomischen Betriebs ausgebremst. Das widerspricht ganz klar dem Zweck eines Radschnellwegs und ist völlig inakzeptabel.
Nach der Fehlplanung des Radschnellwegs Mannheim-Weinheim im Übergang Unterführung Feudenheimer Straße zur Straße Neckarplatt, bei der ebenfalls der Radverkehr klar gegenüber dem KFZ-Verkehr benachteiligt wird und damit Fördermittel nicht ihrem Zweck entsprechend eingesetzt wurden, ist dies die nächste Zweckentfremdung zu Ungunsten des Radverkehrs.
Die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung für diese verkehrspolitischen Schildbürger-streiche müssen einsehen, dass Fördermittel für mehr Radverkehr nicht dazu dienen dürfen, den bequemen Fortbestand des Autoverkehrs zu sichern.
Wir fordern, dass sowohl die Verbindung zwischen Neckarplatt und Unterführung Feudenheimer Straße wie auch die Planung für den Radschnellweg auf der Straße Am Neckarkanal zweckgemäß für den Radverkehr optimiert werden und der KFZ-Verkehr nur nachrangig berücksichtigt wird. Dies gilt selbstverständlich für alle Radschnellwege und Fahrrad-Vorrangrouten auf Mannheimer Stadtgebiet.
Ergebnis: In den Ausschuss für Umwelt und Technik verwiesen
Vorstellung des aktuellen Sachstands Collini-Neubebauung (A108/2024)
Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat den aktuellen Sachstand zum Abriss des Büro-Turms des Collini-Centers sowie der geplanten Neubebauung auf dem Collini-Areal vor.
Begründung:
Nachdem über Monate hinweg kein Fortschritt am Collini-Büroturm zu erkennen gewesen war, gab der Investor DWW aus Heidelberg Ende Januar bekannt, das geplante Bauprojekt wirtschaftlich zu überdenken. Daraufhin machte Stadtverwaltung klar, im Austausch mit dem Investor über die Fortführung des Projekts zu stehen. Weitere Monate später (Stand 12. Mai 2024) berichtet die Stadtverwaltung noch immer nicht über den aktuellen Sachstand.
Das Areal rund um das Collini-Center sollte nach einer Konzeptausschreibung baulich neu entwickelt werden. Es handelt sich hierbei um einen zu wichtigen Standort, um diesen nun möglicherweise über Jahre hinweg brachliegen zu lassen. Zudem benötigt Mannheim dringend mehr Wohnraum und v.a. preiswerten Wohnraum, der hier mittels der Sozialquote umgesetzt werden muss. Daher müssen der Gemeinderat und die Öffentlichkeit über den aktuellen Sachstand informiert werden.
Ergebnis: In den Hauptausschuss verwiesen
Ehrung von Elisabeth Selbert durch Benennung der B38a-Brücke über den Rangierbahnhof (A113/2024)
Der Gemeinderat möge beschließen: In Mannheim wird eine Brücke nach Elisabeth Selbert, eine der vier Mütter des Grundgesetzes, benannt. Vorzugsweise soll die Brücke der B38a über den Rangierbahnhof mit diesem Namen versehen werden.
Begründung:
Elisabeth Selbert, geboren 1896 und gestorben 1986, war eine Politikerin und Juristin. Als Mitglied des Parlamentarischen Rats 1948/1949 war sie eine der vier „Mütter“ des Grundgesetzes. Dass die Gleichberechtigung in den Grundrechteteil des Grundgesetzes aufgenommen worden ist, war größtenteils ihr Verdienst. Mit Unterstützung von Frauenrechtsorganisationen und anderen Abgeordneten des Parlamentarischen Rats konnte sie schlussendlich den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3 GG) durchsetzen. Infolgedessen entstand auch das Gleichberechtigungsgesetz, das 1957 verabschiedet wurde.
Zum 70. Grundgesetz-Jubiläum 2019 gab es im Rathaus eine Ausstellung über die vier Mütter des Grundgesetzes. Darin wurde die Leistung von Elisabeth Selbert deutlich gewürdigt.
Bisher hat Mannheim nur den „Vater“ des Grundgesetzes Carlo Schmid geehrt. Daher ist unseres Erachtens die Brücke der B38a über den Rangierbahnhof, die bisher keinen Namen trägt, geeignet, um sie nach Elisabeth Selbert zu benennen. Somit wären sowohl einer der „Väter“ als auch eine der „Mütter“ des Grundgesetzes entlang einer bedeutenden Straße geehrt. Im Jahr des 75. Jubiläums des Grundgesetzes wäre dies auch ein wichtiges Bekenntnis zur deutschen Verfassung.
Ergebnis: In den Ältestenrat verwiesen
– 24.05.24 Ergänzt um den Antrag A096/2024 zum Erwerb der Kaufhof-Immobilie durch die Stadt Mannheim –