Heraus zum 28. Februar! Kommunen am Limit – Große Demo gegen die Unterfinanzierung unserer Stadt
Ein wachsendes Bündnis von Gewerkschaften, Freien Wohlfahrtsverbänden, KDA und demokratischen Initiativen und Vereinen der Zivilgesellschaft ruft zu einer Demonstration auf, um der Unterfinanzierung der Stadt Mannheim und der meisten anderen Städte entgegenzutreten.
In der Erkenntnis, dass es am Ende auf Gesetzesänderungen ankommen wird, ergriff ver.di Mannheim die Initiative, die bereits auf Landesebene vollzogene Gründung einer Bewegung gegen die Unterfinanzierung der Kommunen und der daraus resultierenden „Spar-Haushalte“ (Demonstration am 9.11.25 in Stuttgart) auch örtlich zu verankern und voranzubringen. Ein erster Schritt soll jetzt die Demo am 28.2. in Mannheim sein. Am 19.2. erklärten Vertreter:innen bei einem Pressegespräch die Motivation und Ziele des Bündnisses.
Worum geht es ?
Wie auch im Kommunalinfo schon mehrfach berichtet, hat der Mannheimer Gemeinderat einen drastischen Sparhaushalt Ende 2024 für die Jahre 2025 und 2026 verabschiedet. Es waren Einbrüche bei der Gewerbesteuer und Ausgabensteigerungen durch zuwachsende Aufgaben (wie z.B. der Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder und der Ausbau der Kita-Versorgung) absehbar und haushaltstechnisch zu verarbeiten. Die Einnahmen deckten nicht mehr die Ausgaben und schließlich war am Ende des Planungszeitraums 2028 mit einer negativen Liquidität von einer halben Milliarde Euro zu rechnen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe, welches über die Einhaltung der Hausgesetze zu wachen hat, machte bei der Genehmigung des Doppelhaushalts schwerwiegende Auflagen einschließlich einer drastischen Reduzierung der Investitionsausgaben:
Die Stadt Mannheim wird aufgefordert, bis Ende 2028 dafür zu sorgen, dass statt der o.g. negativen Liquidität (auf deutsch: „Zahlungsunfähigkeit“) wieder die gesetzliche Liquiditätsreserve von ca. 30 Mio. Euro erwirtschaftet wird.
Folge dieser Auflagen ist der Nachtragshaushalt 2025/2026. Er enthält Sparmaßnahmen der Verwaltung selbst, und er benennt auch einen Teil der sozialen Grausamkeiten konkret (z.B. Kita-Gebühren, Erhöhung der Eintrittspreise etc.). Ansonsten aber enthält er pauschale Prozentsätze (2 bis 5%) der eigentlich geplanten Ausgaben, die eingespart werden sollen. Die weiteren Grausamkeiten sind im Moment noch darin eingepackt. Ergebnis soll eine Verbesserung der Liquidität um etwa die Hälfte sein. Der Rest für die folgenden zwei Jahre ist noch nicht definiert.
Die Umsetzung der Auflagen trifft die „untere“ Hälfte der Gesellschaft
In dem Pressegespräch verdeutlichten die Veranstalter zunächst, wie sehr gerade die unteren Schichten der Gesellschaft von der Sparpolitik betroffen sind.
Dies gilt beispielsweise für alleinerziehende Mütter aufgrund der erhöhten Kita-Gebühren (von deren ursprünglich beschlossen schrittweisen Abschaffung ganz zu schweigen), oder z.B. die Erhöhung der Park-Eintrittspreise. Die hehren Ziele des Leitbildes 2030 werden nach Ansicht des Verdi-Frauenbündnisses im Mark getroffen. „So geht es nicht weiter“ stellt Anna Barbara Dell fest. Dabei ist alles erst der Anfang.
Alexander Manz, Vorstand der AWO, spricht als Vertreter der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände, die teilweise von kommunalen Fördermaßnahmen leben, die als „freiwillige Leistungen“ verbucht werden. Er macht deutlich, in welcher Breite der Gesellschaft sich finanzielle Kürzungen und daraus folgende Leistungseinschränkungen auswirken werden: Die Verbände betreiben in Mannheim 250 Einrichtungen mit 6.500 Mitarbeitenden, die jährlich 175.000 Menschen in unterschiedlicher Weise betreuen und unterstützen. Viele der wahrgenommenen Aufgaben sind eigentlich kommunale Pflichtaufgaben, die aufgrund des Subsidiaritätsprinzips auf freie Träger übertragen wurden. Der Unterstützungsbedarf in der alternden Gesellschaft nehme zu. Bei gleichzeitiger Mittelkürzung sei der bisherige Leistungsumfang nicht mehr zu halten.
Hansi Weber von den Naturfreunden mit umfangreicher Erfahrung aus dem Verdi-Bereich hebt darauf ab, dass die breite ehrenamtliche Arbeit auf den Gebieten Sport, Förderung von Kindern und Mitarbeit im Stadtjugendring, Förderung des Naturverständnisses und Umweltbewusstseins als Teil der Daseinsvorsorge gesehen werden müsse. Dazu gehört auch der Betrieb des Naturfreunde-Stadtheims, das vielen Initiativen Raum gibt.
Soziale Rendite von Investitionen (Social Return on Invest – SROI)
Vom Aus bedroht ist das Antidiskriminierungsbüro (ADB), wenn die Stadt die Zuschüsse kürzt, weil das Land seine Förderung paritätisch gestaltet und dann parallel kürzt. Statt acht jetzt nur noch vier Stellen bei deutlicher Zunahme der Beratungsfälle – da ist eine weitere Kürzung nicht mehr verkraftbar. Dabei ist das Mannheimer ADB das am meisten frequentierte Büro seiner Art in Baden-Württemberg.
Der Leiter des ADB, Jeasuthan Nageswaran, hebt besonders auf den SROI ab. Beispielsweise führt Mobbing an Schulen bei Betroffenen nicht selten zum Schulabbruch. Klar, dass solche „Karrieren“ am Ende auf öffentliche Hilfe angewiesen sind – lang und teuer.
Ebenso können Diskriminierungen jeder Art, wenn sie nicht z.B. durch das ADB aufgelöst werden, zu Erkrankungen führen. Die Arbeit des ADB lohnt sich auch im rein fiskalischen Sinne.
Gleiches gilt für die Arbeit des Drogenvereins, dessen Geschäftsführer Philipp Gerber ebenfalls für das Bündnis Kommunen am Limit wirbt. Eine große Gefahr besteht darin, dass durch finanzielle Kürzungen Einrichtungen am Ende ganz verschwinden, weil sie mit der Restfinanzierung einfach nicht aufrechterhalten werden können. Damit wird der solidarische Zusammenhalt innerhalb der Gesellschaft massiv bedroht, wie auch das Vertrauen in die Demokratie.
Kommunalpolitisch sitzen all die Einrichtungen und Initiativen in einer Falle
Wer bei knappster kommunaler Kasse auf kommunale Unterstützung für seine „freiwillige Leistung“ angewiesen ist, sitzt regelrecht in einer politischen Falle: Alle am Bündnis beteiligten sind sich einig: Das Heil der eigenen Einrichtung durch Sparvorschläge gegen Andere nach dem St.-Florians-Prinzip zu retten versuchen läuft auf Kannibalisierung und somit Zerstörung der notwendigen Solidarität hinaus. Das Gegenteil muss gemacht werden: Alexander Manz kündigt eine Ansprache auch der Akteur:innen in Kunst, Kultur und Sport an. Auch für sie alle ist die Lage bedrohlich. Eine Priorisierung der sozialen Bedarfe vor denen z.B. der Kunst führt am Ende zum Kampf Jeder gegen Jeden. Und: „Klein, Klein“ bringt nichts, ist Philipp Gerber überzeugt. Es bedarf großer und grundsätzlicher Änderungen.
Auch für demokratische Gemeinderatsmitglieder ist die Lage abscheulich, denn sie können nur Sparpakete vom Einen zum Anderen schieben oder „mit dem Rasenmäher“ zur Sache gehen. Die Sprecher:innen des Bündnisses legen ausgesprochenen Wert auf die Feststellung dass sich ihr Agieren keineswegs gegen den Gemeinderat richtet, den sie vielmehr als Partner sehen.
Welche politischen Hebel sieht das Bündnis?
Alle Sprecher:innen des Bündnisses teilen eine wichtige Analyse, aus der sie eine gemeinsame Forderung formulieren: Der permanente Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip muss ein Ende haben. „Wer bestellt, zahlt!“ Dies forderte gleich zu Beginn Sabine Leber-Hoischen von verdi.Dieser Grundsatz wird von Seiten des Bundes auch nach der Föderalismusreform 2006 nicht eingehalten. Seither besteht ein Verbot der direkten finanziellen Unterstützung der Kommunen im Zusammenhang mit dem „Durchgriffsverbot“ für den Bund. Transfers vom Bund dürfen nur über die Länder geleistet werden. Die sind autonom in der Verwendung ihrer Mittel.
Ein weiterer Hebel könnte selbstverständlich die Forderung nach einer Reform des Erbschaftssteuer- und Vermögenssteuergesetzes sein, eine Rückverteilung des Reichtums der Gesellschaft aus der Hand Weniger in die Öffentliche Hand. Der Bundesverband der AWO beispielsweise vertritt diese Forderung, worauf Alexander Manz hinweist. Jedoch gibt es im gegenwärtigen Stadium des Bündnisses Bedenken, dass Forderungen in diese Richtung nicht für alle Bündnispartner anschlussfähig sind. Hier gibt es noch viel Diskussionsbedarf.
Auch eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs zugunsten der Kommunen, und das heißt deutliche Vergrößerung der Ausgleichsmasse, ist ein Hebel, über den gesprochen werden muss.
Wie soll es weiter gehen?
„Das Bündnis ist noch jung!“ Den schon nicht mehr ganz aktuellen Mitgliederstamm kann man nebenstehendem Aufruf zur Demo am 28. Februar entnehmen. Der Stadtjugendring sei inzwischen auch dabei (noch nicht auf dem Plakat). Die Industriegewerkschaften fehlen noch.
Vollständig klar ist: Ohne grundlegende Verbesserung der Finanzierung der Kommunen werden die Städte veröden und vor allem die auf kollektive Einrichtungen („öffentliche Schwimmbäder statt Pools“) angewiesenen Teile der Bevölkerung in ein schlechteres, verarmtes Leben gestoßen. Welche Folgen allein die Erosion der ohnehin labilen Bildungsgerechtigkeit für die gesamte Gesellschaft und die Wirtschaft haben werden, steht außer Frage. Auch die Ausbremsung der kommunalen Investitionstätigkeit in Infrastruktur, Schulen, Kitas und Klimawende wäre verheerend. Die Kommunen benötigen dringend eine grundsätzliche Stärkung ihrer Finanzkraft.
Dass dies nicht von heute auf morgen geschieht ist anzunehmen. Aber dass dies eine starke Einwirkung der Kommunen und ihrer Bewohner:innen auf die Ebenen von Ländern und Bund voraussetzt, steht außer Frage. Insofern ist das „Bündnis KOMMUNEN am Limit“ bitter notwendig. Mit der kommenden Landtagswahl allein ist es nicht getan.
Heraus zum 28. Februar!
Thomas Trüper
Hintergründe
(A) Stellungnahmen des Regierungspräsidiums zur Zulässigkeit des Doppelhaushalts
Auszug aus dem Genehmigungschreiben der Regierungspräsidentin vom 10.01.2025 zur
Haushaltssatzung der Stadt Mannheim für die Haushaltsjahre 2025/2026
https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/politik/gemeinderat/haushalt-202526 S.7ff
(…)
Auflagen
„Dabei wird erwartet, dass sich die Stadt insbesondere auf nachhaltig wirkende, strukturelle Maßnahmen konzentriert und in der Reihenfolge vorgeht, die sich aus der unterschiedlichen Wertigkeit der kommunalen Aufgaben und aus den grundlegenden gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorschriften ergibt (z. B. § 78 Abs. 2 GemO). Das bedeutet, dass zunächst die nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Subventionen und andere freiwillige Leistungen abzubauen und danach der Standard bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben auf das unbedingt Notwendige hin zu untersuchen ist. In diesem Zusammenhang ist der personelle und sächliche Aufwand kritisch zu durchleuchten. In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, wie weit die Stadt bei den Entgelten für ihre Tätigkeit an die rechtlich zulässigen Obergrenzen herangehen sollte, ehe zuletzt weitere steuerliche Korrekturen in Betracht kommen.
In diesen Konsolidierungsprozess sind auch die städtischen Eigenbetriebe miteinzubeziehen.“
Auszug aus dem Genehmigungschreiben der Regierungspräsidentin vom 05.11.2025 zur
Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Mannheim für die Haushaltsjahre 2025/2026
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2025-12/Nachtragshaushalt%202025_2026.pdf S.1ff
Auflagen
„(…) Die Stadt Mannheim bleibt aufgefordert, ihr begonnenes Haushaltskonsolidierungsprogramm durch weitere, nachhaltig wirkende Maßnahmen konsequent fortzusetzen, um die Ertragskraft des Ergebnishaushalts zu steigern, den Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts und die ordentliche Schuldentilgung in gesetzlich zulässiger Weise zu finanzieren und einen Beitrag zur Investitionsfinanzierung zu generieren. (…)
(2) Die eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen dürfen nur insoweit in Anspruch genommen werden, als sie zur Fortsetzung bereits begonnener Maßnahmen oder zur Erfüllung von Pflichtaufgaben zwingend notwendig sind. Verpflichtungen für neue Vorhaben, die dem freiwilligen Aufgabenbereich zuzuordnen sind, dürfen nicht eingegangen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der dargestellten Entwicklung der städtischen Liquidität von einer Genehmigung weiterer Kreditaufnahmen zur Investitionsfinanzierung in künftigen Haushaltsjahren zumindest so lange nicht ausgegangen werden kann, als die Stadt nicht in der Lage sein wird, ihren Schuldendienst vollständig zu erwirtschaften.
(…)
(4) Über die Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage beim Haushaltsvollzug und den Stand der umgesetzten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen bitten wir – beginnend mit dem 31.12.2025 – quartalsweise zu berichten.“
Aus der Begründung:
Die Liquiditätsplanung zeigt, dass die liquiden Eigenmittel bereits im laufenden Haushaltsjahr aufgezehrt sind. Die Zahlungsfähigkeit der Stadt kann somit nur über stetig steigende Kassenkredite sichergestellt werden. Im laufenden Haushaltsjahr müssen demzufolge bereits der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts und die Schuldentilgung vollständig sowie die investiven Auszahlungen teilweise in unzulässiger Weise über Kassenkredite gedeckt werden. Kassenkredite dienen indessen aus schließlich zur Aufrechterhaltung der Liquidität; sie sind keine haushaltsrechtlich zulässigen Deckungsmittel und können daher auch keine Dauerfinanzierungsfunktion im Haushalt übernehmen. Im Folgejahr soll der Ergebnishaushalt zwar wieder einen Zahlungsmittelüberschuss generieren. Dieser reicht jedoch nicht aus, um die Schuldentilgung vollständig zu decken.
(Hervorhebungen TT)
Kommentar: Dem Gemeinderat ist das Budgetrecht für Investitionen faktisch bereits genommen. Wie eine Aktiengesellschaft an der Börse wird die Verwaltung gezwungen, quartalsweise zu berichten. Die Bezeichnung „Mannheimer Zukunftshaushalt MZH²“ ist eine ins Gegenteil verkehrte Beschönigung der Lage.
(B) Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zum Konnexitätsprinzip vom 16.12.2025
Kein Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Kommunen
Berlin: (hib/BAL) Die Verankerung des Konnexitätsprinzips in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Kommunen wäre nach Ansicht der Bundesregierung „mit tiefgreifenden Eingriffen in das föderale Gesamtgefüge und die Eigenstaatlichkeit der Länder verbunden“. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/3157) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2440).
Dabei argumentiert die Bundesregierung, dass die Kommunen „staatsorganisationsrechtlich Teil der Länder“ seien. „Das Verhältnis der Länder zu ihren Kommunen unterscheidet sich dadurch erheblich von dem des Bundes zu den Ländern, die staatsorganisationsrechtlich über eine eigene Staatlichkeit verfügen.“
Ferner verweist sie darauf, dass es grundgesetzlich „ein striktes Durchgriffsverbot“ des Bundes auf die Kommunen gebe. Die Übertragung von Aufgaben erfolge nur über die Länder. Es obliege deshalb den Ländern, ihren Kommunen bei Mehrbelastungen „eine adäquate Finanzausstattung zu gewähren“.
(Hervorhebungen TT)
Kommentar: Es wird Zeit, dass Die Linke in den Landtag Baden-Württemberg einzieht und dort den Kampf um die Einhaltung des Konnexitätsprinzips aufnimmt.
Thomas Trüper















