Anfrage der LINKEN im Mannheimer Gemeinderat: Warteliste von nicht erfüllten Mietnachfragen bei der GBG
Die Verwaltung gibt dem Gemeinderat Auskunft zu folgenden Fragestellen:
- Wie viele Anfragen auf Versorgung mit einer Mietwohnung liegen bei der GBG aktuell vor, die nicht bedient werden können. Wie viele sind Anfragen von Versorgten wegen des Wunsches, eine für sie geeignetere Wohnung zu erhalten (Wohnungstausch) und wie viele der Anfragen wurden von Nichtversorgten gestellt?
- Wie viele Anfragen wurden in 2015 und dem 1. Hj. 2016 abgelehnt, weil die Bewerberinnen und Bewerber zum jeweiligen Zeitpunkt noch keine zwei Jahre in Mannheim ansässig waren?
- Wie viele Anfragen wurden in dem genannten Zeitraum abgelehnt, weil die Bewerberinnen und Bewerber nicht den Bonitätsanforderungen entsprachen?
- Wie viele Anfragen von Transferleistungsbeziehenden wurden im genannten Zeitraum abgelehnt?
- Wie viele Alleinerziehenden-Haushalte konnten in dem Zeitraum nicht versorgt werden?
- Wie viele Anfragen nach barrierefreien /-armen Wohnungen konnten nicht bedient werden?
- Wie viele junge Familien mussten abgewiesen werden?
- Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an allen Anfragenden, die nicht versorgt werden konnten, wie hoch der Anteil von Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
- Wie hoch ist die Nachfrage nach Mietwohnungen der GBG im Bereich der 7% Wohnungen oberhalb des Mietspiegel-Niveaus, die im o.g. Zeitraum nicht befriedigt werden konnte?
- Wie viele Fälle von Wohnungstausch führten dazu, dass Einpersonenhaushalte ihre mittlerweile zu große Wohnung freimachen und eine kleinere Wohnung beziehen konnten?
- Auf welche Stadtteile beziehen sich die im o.g. Zeitraum nicht befriedigten Anfragen?
Begründung:
Die jährlichen Berichte zum Siedlungsmonitoring geben zwar darüber Auskunft, wie der GBG-Wohnungsbestand zusammengesetzt und genutzt ist, sie erläutern die Strategie der Stadt Mannheim und der GBG bei der Bewirtschaftung und Vergabe des Wohnungsbestandes. Sie geben jedoch nicht Auskunft über den in der Stadt bestehenden und bei der GBG angemeldeten Wohnraumbedarf, der nicht befriedigt werden konnten. Solche Informationen sind jedoch sehr wichtig, um die Bedarfslage wenigstens in dem von der GBG adressierten Mietwohnungsmarktbereich quantifizieren zu können. Hierfür ist die Analyse der „Warteliste“ bzw. der in einem bestimmten Zeitraum nicht befriedigten Mietnachfragen ein wichtiges Instrument.
Antrag im Bürgerinformationssystem als PDF (A142/2016)