Protest und Leistungsklage gegen das Land Baden-Württemberg
Skandalöse Zustände in Flüchtlingsunterkunft in Mannheim
Schickt Protestbriefe an das Regierungspräsidium Karlsruhe!
Ein Aufruf von Aktion Bleiberecht Freiburg an kommunale Politiker.innen, politische und humanitäre Gruppen, an Gewerkschaften und Flüchtlingsinitiativen in Mannheim und Baden-Württemberg. Unterstützt die Geflüchteten in der Benjamin Franklin Village (BFV).
Tragt zu einer schnellstmöglichen Beendigung der diskriminierenden Lebensverhältnisse im BFV in Mannheim bei!
Aktion Bleiberecht unterstützt aktuell eine Familie, die beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Leistungsklage gegen die prekären Lebensbedingungen und die unangemessene /wahllose Überwachung eingereicht hat. Die Klage richtet sich gegen das Land Baden-Württemberg.
Jede Person hat ein Recht auf Rechte. Dieses Recht wird jedoch nicht immer und nicht jedem gewährt. In den letzten Jahren wurden die Aufenthaltsrechte von Geflüchteten zunehmend eingeschränkt. Dies zeigt sich insbesondere in der Bundeserstaufnahmestelle (BEA) Mannheim. Den fatalen Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen muss widersprochen werden. Menschen werden entmündigt und bevormundet. Nach der neuen Gesetzgebung trifft es Asylantragsteller.innen aus so genannten ’sicheren Herkunftsländern‘, Asylfolgeantragsteller.innen, Menschen ohne Identitätspapiere und bald auch Personen, denen man eine ‚geringe Bleiberechtsperspektive‘ unterstellt. Ein Leben in so prekären Umständen birgt zudem ein hohes Konfliktpotential unter den Bewohner.innen.
Bewohner.innen vom BFV haben uns gegenüber eine umfassende Kritik an den Lebensbedingungen in der Unterkunft geäußert. Eine beauftragte Security kontrolliert die Personalien und durchsucht Taschen. Einzelne Personen werden gescannt, die An- bzw. Abwesenheit wird erfasst – auch von Besucher.innen. Wer sich als Bewohner.in bei der Security beim Verlassen des Geländes nicht abmeldet, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Die Wohnungs- und Zimmertüren haben keine Schlösser und sind nicht abschließbar. Eine Intim- und Privatsphäre ist kaum möglich. Es sind keine abschließbaren Schränke vorhanden, um Wertsachen unterzubringen. Da Kühlschränke nicht erlaubt sind, können Lebensmittel nicht gekühlt werden. Fernseher sind nicht erlaubt. Sämtliche Elektrogeräte, vom Haartrockner bis zur Kochplatte, sind verboten. Infolge der Bestimmungen kommt es zu regelmäßigen Zimmerdurchsuchungen. Bei der Essensverteilung mittags und abends wird die Anwesenheit überprüft. Dadurch können umfassende Bewegungsprofile erstellt werden.
Um die Gesamtsituation in der BEA Mannheim zu erfassen und zu verändern, braucht es jetzt einen fairen Austausch mit den Bewohner.innen des Sammellagers. Es bedarf Beteiligungsmöglichkeiten, ein Mitsprache-und Entscheidungsrecht bei Themen, von denen sie persönlich betroffen sind. Hierfür wäre die Einrichtung einer neutralen Beschwerdestelle vonnöten. Dort können Bewohner.innen Kritik äußern, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Wir stützen unsere Forderungen auf die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg. Demzufolge ist die Gemeinde dem Wohl ihrer Einwohner verpflichtet. Hierzu zählen auch die Einwohner der BEA, wenngleich der Betreiber der Massenunterkunft das Land Baden-Württemberg ist. So kann auch das Gemeindeparlament in Mannheim auf die beschriebenen Lebensverhältnisse zum Wohl und im Interesse der Einwohner in der BEA-Mannheim Einfluss nehmen.
Mit dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe möchte die Familie, wie auch Aktion Bleiberecht Freiburg rechtliche Klärung über die Zulässigkeit beschriebener Verhältnisse erreichen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung. Unterzeichnet den Aufruf. Nehmt Kontakt mit uns auf.
Protestbriefe /-erklärungen an:
- Regierungspräsidium Karlsruhe
- Abteilung 9, Flüchtlingsangelegenheiten… Referate 91 -93
- Felsstraße 2
- 76185 Karlsruhe
Bitte eine Kopie des Protestbriefes schicken an:
- Aktion Bleiberecht Freiburg
- 12
- 79098 Freiburg
- aktionbleiberecht.de
- info@aktionbleiberecht.de
- https://www.facebook.com/aktionbleiberecht/