Auch in Mannheim: „Afrin-Proteste“ nicht genehmigt außer am Freitag, 16. März
Gemäß der bundesweiten innenpolitischen Linie sind mehrere von KurdInnen angemeldete Solidaritätskundgebungen auch in Mannheim nicht genehmigt worden. Die Veranstaltungen am 12., 13., 15. und 16. März in der Mannheimer Innenstadt wurden nicht genehmigt. Hauptsächliches Argument ist, dass den Veranstaltungen generell eine Nähe zur PKK unterstellt wird und von daher unter das sogenannte PKK-Verbot fallen würden.
Einzig erlaubt ist zur Zeit eine von dem Kurdischen Gemeinschaftszentrum angemeldete Kundgebung am Freitag, 16. März, um 17.00 Uhr am Nationaltheater Mannheim. Aber auch diese Veranstaltung ist mit hohen Auflagen bzgl. Fahnen, Symbole und erlaubte Rede versehen. Obwohl das Anliegen ein ausschließlich friedliches ist, ist mit starker Präsenz der Polizei zu rechnen. Eine gute Beteiligung von Menschen außerhalb des kurdischen Spektrums wäre als Zeichen der Solidarität ein sehr gutes Zeichen.
Roland Schuster