Haus&Grund dreht am Rad: Verband fordert sofort neuen Mietspiegel
Der Haus- und Grundbesitzerverband läuft Sturm gegen die Einbeziehung von GBG-Wohnungen in die Durchschnittserhebung der „örtlichen Vergleichsmiete“. Hier zu sehen GBG-Wohnungen im Herzogenried, deren Versorgungsschächte und Bäder gerade saniert wurden oder werden. (Bild: KIM.)
Der Vermieter-Interessenverband Haus & Grund Mannheim hat sich am 7.10. in einem erneuten Brief an den OB, den Baudezernenten Quast und alle Mitglieder des Gemeinderats gewandt. Zentraler Punkt: „Wir halten es für unumgänglich, dass nicht erst im kommenden Jahr ein neuer qualifizierter Mietspiegel erstellt wird, der dann Ende 2020 in Kraft treten würde. (…) An diesem Prozess wollen wir mitwirken und erklären unsere Bereitschaft, umgehend in die Erstellungsvorbereitungen einzutreten. (…) Dabei könnte man auch für die juristisch nicht geklärte Frage der Einbeziehung der Mieten der GBG in den Mietspiegel eine Kompromisslösung finden.“
Zur Erinnerung: H&G hat den Mannheimer qualifizierten Mietspiegel juristisch angegriffen. (Kommunalinfo berichtete). In einem gerichtlichen Verfahren will der Verband prüfen lassen, ob der Mietspiegel den erforderlichen wissenschaftlichen Kriterien entspricht. H&G ist der Meinung, dass dem nicht so sei. Insbesondere regt sich der Verband darüber auf, dass die etwa 15.000 nicht mietpreisgebundenen Wohnungen der GBG in der statistischen Durchschnittsbildung Berücksichtigung finden. Er hat dazu einen Gutachter vorgeschlagen, den das Gericht mittlerweile trotz Befangenheitsantrag des Mietervereins zugelassen hat.
Die Argumentationslinie lautet dabei, die GBG habe Wohnungen auf dem Markt, die unter folgende Bestimmung fallen: „Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist.“ (§558 Abs. 2 BGB). Wohnungen mit Förderzusage sind Sozialwohnungen, die sowieso in der Stichprobenerhebung außen vor sind. Dass die GBG mit ihren Wohnungen unter den Durchschnittsmieten liegen und trotzdem nicht „gefördert“ sind, will H&G nicht in den Kopf. GBG-Mietpreise unterliegen einer normalen betriebswirtschaftlichen Rechnung, jedoch ohne große Marge. Nicht Rendite ist bei der GBG das Ziel der Preisberechnung, sondern Erhalt der Wirtschaftskraft im Hinblick auf Instandhaltung, Modernisierung und Wohnungsneubau.
Dreist ist es, das Urteil in dem angestrengten Verfahren gar nicht erst abzuwarten, sondern von der Stadt vor Ablauf der gesetzlichen Geltungsdauer der örtlichen Vergleichsmiete die sofortige Aufhebung des Mietspiegels zu verlangen und dann noch dienstfertig die „Mithilfe“ bei der Neuerstellung anzubieten. Die Mitarbeit eines Interessenverbandes an der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels entspricht mit Sicherheit nicht den „anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“, die §558d BGB verlangt. Und ein Teppichmarkt, auf dem eine „Kompromisslösung“ zu finden wäre, ist dieses Verfahren auch nicht. Eher sieht es danach aus, dass der H&G-Verband inzwischen etwas kalte Füße bekommt, obwohl er erstmal seinen Gutachter durchgesetzt hat.
Auch sieht es danach aus, dass der Verband mit seinem juristischen Aktionismus die Mitglieder-Werbetrommel rührt, weil er es nötig hat. Seine 6.000 Mitglieder, die nach eigenen Angaben überwiegend Kleinvermieter sind, werden sich aber vielleicht auch fragen, was das Ganze soll. Denn – da ist dem Verband sicher Recht zu geben: „Gerade Kleinvermieter wie es die ganz große Mehrheit unserer Mitglieder sind, gehen sehr verantwortungsvoll mit ihrem vermieteten Eigentum um. Sie erhöhen die Miete oft jahrelang nicht und wenn doch, dann erst bei einem Mieterwechsel. Und auch dann oft nur moderat.“ Warum dann im Namen dieser Kleinvermieter dieser Angriff auf den Mannheimer Mietspiegel? Es ist schon schlimm genug, dass der Mietspiegel von Gesetzes wegen ein Mieterhöhungsspiegel ist. Er bildet ja keineswegs den statistischen Durchschnittspreis vergleichbarer Wohnungen ab, sondern den Durchschnittspreis derjenigen Mieten, die „in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen [Modernisierung] geändert worden sind.“ Das kann nur und muss aber auf Bundesebene geändert werden. Sollte es dazu irgendwann einmal kommen, würde man sicher wieder von H&G hören.
Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE, Fraktionsvorsitzendr LI.PAR.Tie