Kurdenmarsch für die Freiheit für Öcalan führt auch über MA/LU – Öcalan-Bilderverbot vor Gericht

Kurdischer Friedensmarsch im Jahr 2019 auf dem Weg von Mannheim nach Strasbourg – Eklat! Polizei beendet gewaltsam den Friedensmarsch in Karlsruhe nach Auseinandersetzung um einige Öcalan-Bilder
Justiz- und Politposse um Öcalan-Bilder
Langer Marsch „Freiheit für Öcalan – Schluss mit der Isolationshaft!“
6. bis 11. Februar von Frankfurt nach Saarbrücken über Mannheim/Ludwigshafen
12. Februar Demonstration in Strasbourg
Civaka Azad – Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e.V. hat einen „Langen Marsch – Freiheit für Öcalan – Schluss mit der Isolationshaft!“ wie in den letzten Jahren auch für dieses Jahr angemeldet. Der Marsch mit ca. 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer soll per pedes in Tagesetappen vom 6. Bis 11. Februar von Frankfurt nach Saarbrücken zurückgelegt werden. Die Aktion soll am Samstag 12. Februar mit einer großen Demonstration in Strasbourg, dem Sitz wichtiger europäischer Institutionen wie dem Europäischen Gerichtshof oder dem europäischen Parlament, abgeschlossen werden.
Teiletappe Mannheim/Ludwigshafen
Die dritte Teiletappe führt am Dienstag 8. Februar von Weinheim (8.30 Uhr Schlossplatz) nach Mannheim (Ankunft ca. 16.30 Uhr am Goetheplatz beim Nationaltheater). Die vierte Teiletappe geht am Mittwoch 9. Februar von Ludwigshafen (8.30 Uhr Rathausplatz) nach Bad Dürkheim (ca. 16.30 Uhr Bahnhof).
Öcalan-Bilder verboten
Im Prinzip absurd: Obwohl der Marsch als Thema die Person Öcalan hat, ist die bildnerische Darstellung dieser Person verboten. So sehen es zumindest die Ordnungsbehörden von Frankfurt, Darmstadt, Weinheim, Mannheim und Ludwigshafen. Einzig Saarbrücken und Saarland handhaben dies anders. Das Verbot beruht auf einer willkürlichen Auslegung des sog. PPK-Betätigungsverbot von 1993. Gerichte und Behörden neigen zu einer repressiven Auslegung dieses umstrittenen Gesetzes, aber es gibt auch wichtige Unterschiede. So kommt das Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 09.10.2020 zu dem Ergebnis: „Bei Veranstaltungen und Versammlungen, die ohne Zusammenhang zu PKK-nahen Aktivitäten allein die persönliche Situation des Gefangenen Öcalan zum Gegenstand der öffentlichen Meinungsbildung machen, ist es nicht in jedem Fall verboten, Bilder seiner Person zu zeigen. Insoweit spielt das Versammlungsthema eine zentrale Rolle.“
In der Überschrift dieses Artikels ist die Auseinandersetzung um die Öcalan-Bilder etwas verniedlichend als Justiz- und Politposse bezeichnet. Dabei hat die Sache einen sehr ernsten Hintergrund. Zur Überwachung des Verbots wird für die ca. 150 Teilnehmer ein polizeiliches Aufgebot bereit gehalten, das nicht viel kleiner als die Teilnehmerzahl ist.
Kein Mensch kann diese unsinnige Logik des sog. PKK-Verbots nachvollziehen und kann dieses Verbot der Öcalan-Bilder verstehen. Die Veranstalter und die Polizei als Exekutive vor Ort werden hiermit vor eine möglicherweise konfliktträchtige Aufgabe gestellt. Sie müssen qua Amt das Verbot durchsetzen.
Die Veranstalter haben angekündigt, gegen das Bilder-Verbot Rechtsmittel einzulegen. Da die Zeit drängt, wird wohl eine einstweilige gerichtliche Verfügung angestrebt. Es ist zu hoffen, dass die Veranstalter damit durchkommen.
(scr)