ProMinent in Heidelberg: Geschäftsleitung will ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden entlassen
Betrifft BR-Mobbing
Hierzu veröffentlichen wir eine Mitteilung des Komitees „Solidarität gegen BR-Mobbing!“ aus Mannheim:
Schon seit mehreren Jahren wird bei ProMinent Heidelberg der aktive IGM-Betriebsrat (BR) bekämpft. Von besonderer Bedeutung ist dieses Treiben, weil der Präsident des wichtigsten deutschen Kapitalverbandes BDA, R. Dulger, Miteigentümer und Mitglied der Geschäftsleitung (GL) ist.
In den letzten Monaten hat die GL im Vorfeld der BR-Wahlen ihre Angriffe planmäßig verschärft. Offensichtlich will sie massive Verlagerungen von Arbeitsplätzen in das Ausland durchführen und sieht einen funktionsfähigen BR dabei als Hindernis und als Profitbremse an.
Gerichtliche Anfechtung von BR-Entscheidungen, Verleumdungskampagnen gegen den BR in der Belegschaft (“unkooperativ”, “zu teuer”, “gefährdet Arbeitsplätze”, “blockiert notwendige Unternehmensentscheidungen”, “schadet der Firma in der Öffentlichkeit” …), finanzielle Angebote an aktive BR für das Aufgeben ihres Mandats und das Verlassen der Firma, Kündigungsandrohungen gegen den BRV und seinen Stellvertreter während einer Einigungsstellensitzung zum Gesundheitsschutz (!) in Anwesenheit von drei externen Juristen, die Gründung einer firmengesteuerten gelben Liste “Pro ProMinent”, Einschüchterung von IGM-Kandidatinnen für die BR-Wahlen, Beschädigung und Entfernen von Wahlaushängen der IGM-Liste, massiver Druck von leitenden Angestellten auf Beschäftigte “richtig” zu wählen – die Aufzählung der gesetzeswidrigen Machenschaften der GL und ihrer Handlager ist lang und sie wird immer länger.
Bei den BR-Wahlen am 5. April 2022 “siegte” die gelbe Liste trotz intensivster Schützenhilfe durch das Management dennoch nur mit ganzen 6 Stimmen vor der IGM-Liste. Es ist offensichtlich, dass das Wahlergebnis durch Verstöße beeinflusst worden ist, die im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden können.
In einem solchen Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Gericht die Ungültigkeit der Betriebsratswahl feststellt. Allerdings müssen dazu drei wahlberechtigte Betriebsangehörige oder die zuständige Gewerkschaft die Wahl auch anfechten.
Wie zu befürchten war, führte die Geschäftsleitung nach den Betriebsratswahlen ihr Mobbing konsequent fort. Am 13. April 2022 überreichte sie dem BR einen “Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen und fristlosen, verhaltensbedingten Kündigung” des bisherigen BR-Vorsitzenden. Eine ernstzunehmende Begründung hierfür gibt es offenbar nicht. Deswegen hat das noch amtierende BR-Gremium diesem Antrag widersprochen. Es ist aber zu befürchten, dass die GL und ihre Handlanger sich dadurch nicht abhalten lassen werden, noch aggressiver ihr “Recht des Stärkeren” durchzusetzen.
Alle, die solche Vorgehensweisen nicht akzeptieren wollen und können, sind aufgerufen, verstärkt Solidarität mit dem betroffenen Kollegen zu organisieren.