Tarifabschluss in der M+E-Industrie – IG Metall: Beschäftigte erhalten deutlich mehr Geld
Tarifauseinandersetzung Metall- und Elektroindustrie: Einigung zwischen IG Metall und Südwestmetall
- Entgelte steigen ab 1. Juni 2023 um 5,2 Prozent, ab 1. Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent
- Steuerfreie Inflationsprämie in Höhe von 3000 Euro
- Zitzelsberger: “Die Kolleginnen und Kollegen bekommen nun endlich die dauerhafte prozentuale Entgelterhöhung, die ihnen zusteht”
- Knapp 300.000 Warnstreikende haben Abschluss erst ermöglicht
Die Tarifvertragsparteien in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie haben sich nach einem 11-stündigen Verhandlungsmarathon in der Nacht von Donnerstag auf Freitag auf einen Pilotabschluss geeinigt. Demnach steigen die Entgelte für die rund 1 Million Beschäftigten ab 1. Juni 2023 um 5,2 Prozent, ab dem 1. Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent. Zudem erhalten die Beschäftigten eine steuerfreie Inflationsprämie in Höhe von 3000 Euro. Diese wird in zwei Schritten ausbezahlt, 1500 Euro spätestens im Februar 2023, weitere 1500 Euro spätestens im Februar 2024. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2024.
Roman Zitzelsberger, Verhandlungsführer und IG Metall-Bezirksleiter, sagte nach dem Abschluss: “Wir haben hart gerungen und verhandelt, am Ende liegt aber ein akzeptabler Kompromiss auf dem Tisch. Die Kolleginnen und Kollegen bekommen nun endlich die dauerhafte prozentuale Entgelterhöhung, die ihnen zusteht.” Gemeinsam mit der Inflationsprämie entstehe ein Gesamtpaket, das helfe, die Belastungen abzufedern und die Kaufkraft zu stärken. Insbesondere die unteren Entgeltgruppen profitieren überproportional von dem Ergebnis. “Wir sind mit dem Ziel angetreten, die Tabellen deutlich und nachhaltig zu erhöhen. Das ist uns gelungen.”
Darüber hinaus haben sich die Tarifparteien auf ein Verfahren bei einem Energienotstand verständigt (sog. Energienotfallklausel) und eine Gesprächsverpflichtung zum Thema New Work unterzeichnet. Die Tarifvertragsparteien haben zudem vereinbart, nächstes Jahr eine Neuordnung der tariflichen, betrieblichen Altersversorgung vorzunehmen.
Möglich wurde der Abschluss erst durch den enormen Druck der Beschäftigten. Knapp 300.000 Metallerinnen und Metaller haben in den vergangenen drei Wochen die Forderung der IG Metall mit Warnstreiks, Frühschluss-Aktionen, Kundgebungen, Demozügen, Menschenketten und Autokorsos unterstützt, bundesweit waren es nahezu 900.000 Kolleginnen und Kollegen. An Aktionen vor Ablauf der Friedenspflicht hatten sich im September und Oktober bereits rund 66.000 Kolleginnen und Kollegen beteiligt. “Dafür ein herzliches Dankeschön, ohne diesen gigantischen Einsatz hätten sich die Arbeitgeber nicht bewegt”, so Zitzelsberger.
Am 29. November berät die Große Tarifkommission über das Tarifergebnis.
Der Tarifabschluss im Detail:
Entgelt:
- Die Entgelte steigen ab 1. Juni 2023 um 5,2 Prozent und ab 1. Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent.
- Um der Preissteigerung entgegenzuwirken, gibt es eine Inflationsprämie in Höhe von 3000 Euro. Diese wird in zwei Schritten ausbezahlt: 1500 Euro im Januar 2023, sowie weitere 1500 Euro im Januar 2024. Auszubildende erhalten 1100 Euro, 550 Euro im Januar 2023 und weitere 550 Euro im Januar 2024.
Differenzierung:
- Aus wirtschaftlichen Gründen kann der Zusatzbetrag um bis zu 6 Monate nach hinten verschoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Kennzahlen erfüllt sind.
- Die Betriebsparteien können per freiwilliger Betriebsvereinbarung die Auszahlung der Inflationsprämie zu anderen Zeitpunkten festlegen. Eine frühere Auszahlung ist jederzeit möglich. Es müssen jedoch mindestens 750 Euro im Januar 2023 ausbezahlt werden.
- Der Zusatzbetrag (ZUB), den es seit 2018 gibt, wird ab 1. Januar 2023 dauerhaft von 12,3 Prozent der EG 7 auf 18,5 Prozent der EG 7 erhöht, somit steigt er von knapp 400 Euro auf rund 600 Euro. Der Trafobaustein in Höhe von 18,4 Prozent des Monatsentgelts, der einmal jährlich im Februar ausbezahlt wird, bleibt bestehen. Die für 2023 geplante Erhöhung entfällt.
Weitere Vereinbarungen:
- Die Tarifparteien haben sich auf ein Verfahren bei einem Energienotstand verständigt (sog. Energienotfallklausel).
- Eine Gesprächsverpflichtung zum Thema New Work wurde unterzeichnet, um für die im Zuge der Transformation und Digitalisierung aufkommenden neuen Formen der Arbeitsorganisation eine tarifvertragliche Regelung zu finden. Es wurde vereinbart, dass zunächst die Bedürfnisse der Beschäftigten analysiert und ausgewertet werden müssen, um daraus Handlungsbedarfe abzuleiten.
IG Metall Baden-Württemberg, 18.11.2022