Felina-Areal in der Neckarstadt-Ost: Investor kündigt Mietern

Erste Kündigungen durch den Investor des Felina-Areals in der Neckarstadt-Ost

Was ist bisher passiert?

Felina-Areal – Außenansicht

Der Investor und Projektentwickler Cube Real Estate (im folgenden Text auch Investor oder Vermieter genannt) mit Hauptsitz in Leverkusen hat bekanntlich im Oktober/November 2021 die rund 8.500 m² große Liegenschaft der ehemaligen Felina-Werke in Mannheim von einem Kreis privater Investoren gekauft. Das Areal ist entlang der Lange Rötterstraße, Pozzi-, Holzbauer- und Melchiorstraße gelegen und war der ehemalige Produktions- und Verwaltungsstandort des Textilunternehmens Felina.

Cube Real Estate hat in einer Pressemitteilung vom 03.11.2021 angekündigt, „innerhalb der nächsten vier bis fünf Jahre die Umnutzung in ein urbanes Stadtquartier mit Wohn- und Gewerbenutzung“ umzusetzen.

„Enge Abstimmung mit den Bestandsmietern und der Stadt Mannheim“?

Die rund 25.000 m ² Mietfläche umfassenden Bestandsbauten werden vor allem gewerblich genutzt. Zu den Mietern gehören unter anderem die Stadt Mannheim mit dem Jugendamt und einer Theaterakademie, Felina mit Verwaltungseinheiten sowie einem Outlet-Store, der Lebensmitteleinzelhändler Rewe und der Textilhändler NKD. Cube Real Estate hat damals angekündigt sich „eng mit den Bestandsmietern und der Stadt Mannheim ab(zu-)stimmen“.

Im Gestaltungsbeirat der Stadt Mannheim wurden die grundsätzlichen Planungen von Cube Real Estate dargestellt. Auf eine Anfrage der Gemeinderatsfraktion Li.PART.Tie zur baulichen Entwicklung des Felina-Areals betonte die Stadtverwaltung am 27.05.2022 nochmals, dass die Nutzungen und Interessen der bisherigen Mieter laut Investor gewahrt werden sollten. In einer zitierten Antwort von Cube Real Estate, ist zwar von möglichen Kündigungen von Mietverträgen die Rede, aber nur um die Kündigungszeiten zu „synchronisieren“ und „Auffang- und Anschlussverträge bis zum Start der tatsächlichen Maßnahme abzuschließen“.  Wer mag da Schlechtes denken?

Erste Kündigungen

Außer den großen gibt es ein knappes Dutzend kleine Mieter. Einigen dieser kleinen Mietern hat der neue Vermieter Ende Mai 2022 Kündigungsschreiben mit unterschiedlichen Kündigungsfristen zugesandt. Es hat im Vorfeld keinerlei Gespräche oder Ankündigungen gegeben. Wo bleibt da die behauptete „enge Abstimmung“? Die Mieter wollen aber offensichtlich nicht so schnell das Handtuch schmeißen, wie das der Vermieter wohl gerne hätte. Rausschmeißen geht nämlich nach Wohnungsmietrecht nicht so einfach wie bei Gewerbemietrecht. Werden hier Gesetze missachtet?

Wo bleibt die Stadt Mannheim?

Felina-Areal – Hofansicht

Bisher ist rein äußerlich nicht viel auf dem Felina-Areal passiert. Aber natürlich gibt es mit Hochdruck betriebene Planungen, die bis 2026 umgesetzt sein sollen. Ab Mitte 2023 sollen mit den ersten baulichen Maßnahmen begonnen werden. Die Stadt als größte Mieterin muss ein ureigenes Interesse daran haben, dass die Entwicklung des Areals rechtskonform und sauber abläuft. Die Kündigungen der Wohnungen passen da nicht ins Bild. Wo und was ist da schiefgelaufen? Man kann erwarten, dass die Stadt hier schnell Einfluss nimmt.

Im Kommunalinfo haben wir am 25. November 2021 geschrieben: „Für die Stadt stellt sich die Frage, inwieweit sie Einfluss nehmen kann auf die die Entwicklung des für den Stadtteil äußerst bedeutsamen Standorts. Es muss geprüft werden, ob ähnlich wie bei der Veräußerung des BBC/Alstom-Geländes in MA-Käfertal eine Änderung des Bebauungsplans vorliegt. Das könnte dann z.B. auch die Anwendung des 12-Punkte-Programms Wohnen Programms Wohnen (Sozialquote!) zur Folge haben.“

Bisher ist hier von der Stadt nichts passiert. Sie hat offensichtlich keine Handlungsmöglichkeit erkannt. Da die Neckarstadt-Ost ein Wohn- und Gewerbe-Mischgebiet ist, wird kein neues Baurecht geschaffen und bedarf es keines Bebauungsplans. Soweit so richtig.

Sektoraler Bebauungsplan

Ich verweise hier auf die Möglichkeiten, die das neue Baulandmobilisierungsgesetz von 2021 geschaffen hat. Mit dem Sektoralen Bebauungsplan nach §9 Abs. 2d BauGB hat der Gesetzgeber bewusst den Kommunen die Möglichkeit gegeben, auf die Innenentwicklung der Städte Einfluss zu nehmen. Die Stadt München z.B. hat vom Sektoralen Bebauungsplan Gebrauch gemacht. Die Risiken einer Klage vor Verwaltungsgerichten sind natürlich immer geben, siehe das laufende Klageverfahren gegen die Stadt Mannheim wegen der Ausübung des Vorkaufsrechts in Neuhermsheim. Aber die Stadt sollte diesen Weg ernsthaft in Erwägung ziehen.

Der Investor Cube Real Estate hat zwar angekündigt, „weiteres Potenzial für Wohnraum zu schaffen“, „keine Eigentumswohnungen zu schaffen“ und „prüft“, „einen Teil geförderten Wohnraum zu realisieren“. „Soziale Komponenten im Projekt“ hätten „einen besonders hohen Stellenwert“.  Sind diese Aussagen ernst gemeint oder hat hier jemand Kreide gegessen? Tatsache ist zumindest, dass sie im Zweifelsfall wenig bis gar nichts wert sind.

Die Stadt Mannheim ist deshalb gut beraten, wenn sie sich mit schönen Aussagen allein nicht zufrieden gibt und genauer hinsieht.

Streichung des TOP Felina-Areal von der Sitzung des BBR

Die Bürger haben ein Anrecht auf Transparenz und Information. In der zitierten Antwort bietet Cube Real Estate an, „öffentlich zu informieren, z.B. das Projekt nach der Sommerpause auf Wunsch im BBR vorzustellen“. Der Bezirksbeirat Neckarstadt-Ost hat für die öffentliche Sitzung im Oktober 2022 die Umgestaltung des Felina-Areals auf die Tagesordnung gesetzt. Die Verwaltung mit dem OB an der Spitze hat diesen Punkt ohne Begründung von der Tagesordnung genommen. Ich will an dieser Stelle nicht spekulieren, warum die Verwaltung so gehandelt hat. Aber durchkommen sollte sie damit nicht.

Roland Schuster