Für Mannheim kein Vorranggebiet zur Windkraftnutzung mehr ausgewiesen. Windräder und Demokratie
Verbandsversammlung Rhein-Neckar beschließt 2. Offenlage des Teilregionalplans Windenergie.

Verbandsversammlung Region Rhein-Neckar am 15.12.25 beschließt 2. Offenlage des Teilregionalplans Windenergie. Die Versammlung besteht aus 23 (Ober-)Bürgermeister:innen und Landräten sowie aus 78 von den Land- und Gemeinderatsgremien gewählten Personen.
Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) im Dreiländereck Hessen / Rheinland-Pfalz / Baden-Württemberg ist zuständig für die Regionalplanung. Als solcher wurde er von den Landesregierungen beauftragt, den Teilregionalplan Windenergie fortzuschreiben – ein in der Bevölkerung traditionell sehr kontrovers und emotional diskutiertes Thema. Erforderlich wurde die Fortschreibung besonders durch das Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) vom 20. Juli 2022. Seither wird an dem Teilregionalplan gearbeitet. Der Bund verlangt generell 2% der Fläche der BRD als Windnutzungsgebiet, die dann auf die Bundesländer heruntergebrochen wurden. So muss Baden-Württemberg 1,1 % der Landesfläche bis Ende 2027 ausweisen und bis Ende 2032 mindestens 2,2%. Die Regionalverbände müssen liefern. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG) Baden-Württemberg den Regionen mindestens 1,8% der Regionsfläche bis 2025 zur Aufgabe gemacht.
Es folgte ein sehr aufwändiges Verfahren zur Ermittlung der Angebotsflächen für Windkraftnutzung, Start Juli 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung. Es geht in dem ganzen Verfahren nicht um Anlagenplanung, sondern eben nur um die Definition von Angebotsflächen. Kriterienkataloge zur Ermittlung der Flächenkulissen beschloss die Versammlung im März 2023. Danach gab es Informationsveranstaltungen mit den Stadt- und Landkreisen. Im Dezember wurde die 1. Offenlage der Teilregionalplanentwürfe beschlossen.
Lt. Presseerklärung des Verbandes folgte „eine außergewöhnlich breite Beteiligung in Verbindung mit einem herausfordernden Zeitplan: Mehr als 4.000 Stellungnahmen aus Kommunalverwaltungen, Fachbehörden, anerkannten Naturschutzverbänden und der Bevölkerung sind in den vergangenen Monaten eingegangen. Sie haben zu deutlichen Anpassungen geführt – sowohl in der Abgrenzung einzelner Vorranggebiete als auch in der fachlichen Bewertung.“ In der Vorlage für die Verbandsversammlung am 15.12.25 zum Beschluss über die Offenlage des überarbeiteten 2. Planentwurfs heißt es: „Im Rahmen der ersten Offenlage wurden insgesamt rd. 11.500 Einzeleinwendungen von 1.856 privaten Stellungnehmenden und 230 Trägern Öffentlicher Belange abgewogen. Eingegangen sind insgesamt rund 4.000 Stellungnahmen.“ Zu diesen Stellungnahmen hat die Verbandsverwaltung Abwägungsvorschläge erarbeitet, zwischenzeitliche Änderungen der Datengrundlagen eingearbeitet und den Kriterienkatalog ergänzt, nachdem der Fachbeitrag Artenschutz des Landes Rheinland-Pfalz erst verspätet eingetroffen sei.
Mannheim jetzt ohne Vorranggebiet
Die Gelegenheit zu Stellungnahmen nach der ersten Offenlage nutzte mglw auch die Mannheimer Bürgerinitiative „Energiewende mit Vernunft Mannheim“ von Andras Kostarellos, die sich vehement gegen Windräder ausspricht. Im ersten Planentwurf waren für Mannheim zwei Vorranggebiete für Windräder ausgewiesen: Im Käfertaler Wald längs der A61 und auf der Friesenheimer Insel. Die beiden ursprünglichen Flächenoptionen für Windräder wurden aus dem Regionalteilplan herausgenommen, da sie ein zu schlechtes Windprofil hätten. Insgesamt wurden nach der 1. Offenlage von den 80 Flächen 19 Flächen nicht weiterverfolgt, 6 Flächen wurden unverändert und 55 Flächen modifiziert weiterverfolgt, so dass jetzt in der Region noch 65 Vorrangflächen ausgewiesen sind. Durch die 2. Offenlage, die nur noch Stellungnahmen zu den Änderungen gegenüber der 1. Planung zulässt, kann sich das Bild nochmals ändern.
Die 2. Offenlage und das 2. Beteiligungsverfahren beginnen am 3. Februar 2026.
Insgesamt kann man den Planungsverfahren nicht absprechen, dass sie Raum für demokratische Beteiligung bieten und damit die Planungsergebnisse verbessern. Die neuen „Beschleunigungsgesetze“ diverser Art haben die Beteiligungsfristen verkürzt, was zweifellos zweischneidig ist.
Thomas Trüper | Quelle: https://www.mrn-news.de/2025/12/15/mannheim-verbandsversammlung-beschliesst-zweite-offenlage-des-teilregionalplans-windenergie-615635/ und Vorlage VO-VV/2025/050 https://session.vrrn.de/bur/si0057.asp?__ksinr=182 Bild: MRN/Landry
Mehr Demokratie e.V. prognostiziert: 2026 wird es kaum noch Windkraft-Bürgerentscheide geben
2025 war in Baden-Württemberg das Jahr der Windkraft-Bürgerentscheide. Von insgesamt 29 durchgeführten Bürgerentscheiden zu verschiedenen Themen betrafen 16 die Standorte von Windkraftanlagen. In 69 % der Fälle (11 von 16) konnten sich die Gegner der Windkraft-Projekte dabei nicht durchsetzen, bei einer im Regelfall hohen durchschnittlichen Abstimmungsbeteiligung von durchschnittlich 55 %. Die letzten beiden Windkraft-Bürgerentscheide dieses Jahres fanden am Sonntag (14.12.) in Bruchsal und Eschelbronn statt. Beide gingen zugunsten der Windkraft-Projekte aus. Insgesamt zeigt dies die nach wie vor überwiegend positive Grundstimmung in der Bevölkerung gegenüber der Windenergie.
„Die Welle der Windkraft-Bürgerentscheide ist jetzt vorbei“, sagt Edgar Wunder von der Beratungsstelle Bürgerbegehren von Mehr Demokratie e.V. in Stuttgart. Unter den derzeit 23 laufenden Bürgerbegehren landesweit sei kein einziges mehr zur Windkraft. Weil Bürgerentscheide fast immer mit langem Vorlauf durch Bürgerbegehren entstehen, stehe schon jetzt fest: 2026 wird es deutlich weniger Windkraft-Bürgerentscheide geben als im zurückliegenden Jahr.
Ausgelöst wurde die Welle 2025 durch zahlreiche neue Windenergie-Vorranggebiete, die die Regionalverbände ausgewiesen hatten. Dadurch war die Zahl der beantragten Windkraft-Anlagen im ersten Halbjahr 2025 etwa zwanzig Mal so hoch wie in den beiden Halbjahren zuvor. Die Zahl der Windkraft-Bürgerscheide hat sich von 2024 auf 2025 allerdings nicht verzwanzigfacht, sondern nur verdoppelt (von 8 auf 16). Dies bedeutet: Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei einem geplanten Windkraft-Projekt zu einem Bürgerentscheid kommt, hat sich im Jahr 2025 deutlich verringert, auf nur noch ein Zehntel des Wertes des Vorjahres.
Die hohe Zahl der Windkraft-Bürgerentscheide im zurückliegenden Jahr war eine erfreuliche Entwicklung, meint Edgar Wunder: „Die Energiewende ist ein zentrales politisches Thema. Hier müssen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar mitbestimmen können. Das unterscheidet eine lebendige Demokratie von einem obrigkeitsstaatlichen System“, so Wunder.
Die letzten „Nachzügler“ der Welle der Windkraft-Bürgerentscheide wird es am Tag der Landtagswahl (8. März) geben. Elf Gemeinden koppeln dann Bürgerentscheide zu verschiedenen Themen mit der Wahl, darunter vier zu Windkraft-Projekten. Danach wird das Thema in der Bürgerentscheids-Statistik an Bedeutung verlieren.
Dr. Edgar Wunder, Landesvorstandssprecher, Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg















