Für Mannheim kein Vorranggebiet zur Windkraftnutzung mehr ausgewiesen
Verbandsversammlung Rhein-Neckar beschließt 2. Offenlage des Teilregionalplans Windenergie.
Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) im Dreiländereck Hessen / Rheinland-Pfalz / Baden-Württemberg ist zuständig für die Regionalplanung. Als solcher wurde er von den Landesregierungen beauftragt, den Teilregionalplan Windenergie fortzuschreiben – ein in der Bevölkerung traditionell sehr kontrovers und emotional diskutiertes Thema. Erforderlich wurde die Fortschreibung besonders durch das Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) vom 20. Juli 2022. Seither wird an dem Teilregionalplan gearbeitet. Der Bund verlangt generell 2% der Fläche der BRD als Windnutzungsgebiet, die dann auf die Bundesländer heruntergebrochen wurden. So muss Baden-Württemberg 1,1 % der Landesfläche bis Ende 2027 ausweisen und bis Ende 2032 mindestens 2,2%. Die Regionalverbände müssen liefern. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG) Baden-Württemberg den Regionen mindestens 1,8% der Regionsfläche bis 2025 zur Aufgabe gemacht.
Es folgte ein sehr aufwändiges Verfahren zur Ermittlung der Angebotsflächen für Windkraftnutzung, Start Juli 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung. Es geht in dem ganzen Verfahren nicht um Anlagenplanung, sondern eben nur um die Definition von Angebotsflächen. Kriterienkataloge zur Ermittlung der Flächenkulissen beschloss die Versammlung im März 2023. Danach gab es Informationsveranstaltungen mit den Stadt- und Landkreisen. Im Dezember wurde die 1. Offenlage der Teilregionalplanentwürfe beschlossen.
Lt. Presseerklärung des Verbandes folgte „eine außergewöhnlich breite Beteiligung in Verbindung mit einem herausfordernden Zeitplan: Mehr als 4.000 Stellungnahmen aus Kommunalverwaltungen, Fachbehörden, anerkannten Naturschutzverbänden und der Bevölkerung sind in den vergangenen Monaten eingegangen. Sie haben zu deutlichen Anpassungen geführt – sowohl in der Abgrenzung einzelner Vorranggebiete als auch in der fachlichen Bewertung.“ In der Vorlage für die Verbandsversammlung am 15.12.25 zum Beschluss über die Offenlage des überarbeiteten 2. Planentwurfs heißt es: „Im Rahmen der ersten Offenlage wurden insgesamt rd. 11.500 Einzeleinwendungen von 1.856 privaten Stellungnehmenden und 230 Trägern Öffentlicher Belange abgewogen. Eingegangen sind insgesamt rund 4.000 Stellungnahmen.“ Zu diesen Stellungnahmen hat die Verbandsverwaltung Abwägungsvorschläge erarbeitet, zwischenzeitliche Änderungen der Datengrundlagen eingearbeitet und den Kriterienkatalog ergänzt, nachdem der Fachbeitrag Artenschutz des Landes Rheinland-Pfalz erst verspätet eingetroffen sei.
Mannheim jetzt ohne Vorranggebiet
Die Gelegenheit zu Stellungnahmen nach der ersten Offenlage nutzte mglw auch die Mannheimer Bürgerinitiative „Energiewende mit Vernunft Mannheim“ von Andras Kostarellos, die sich vehement gegen Windräder ausspricht. Im ersten Planentwurf waren für Mannheim zwei Vorranggebiete für Windräder ausgewiesen: Im Käfertaler Wald längs der A61 und auf der Friesenheimer Insel. Die beiden ursprünglichen Flächenoptionen für Windräder wurden aus dem Regionalteilplan herausgenommen, da sie ein zu schlechtes Windprofil hätten. Insgesamt wurden nach der 1. Offenlage von den 80 Flächen 19 Flächen nicht weiterverfolgt, 6 Flächen wurden unverändert und 55 Flächen modifiziert weiterverfolgt, so dass jetzt in der Region noch 65 Vorrangflächen ausgewiesen sind. Durch die 2. Offenlage, die nur noch Stellungnahmen zu den Änderungen gegenüber der 1. Planung zulässt, kann sich das Bild nochmals ändern.
Die 2. Offenlage und das 2. Beteiligungsverfahren beginnen am 3. Februar 2026.
Insgesamt kann man den Planungsverfahren nicht absprechen, dass sie Raum für demokratische Beteiligung bieten und damit die Planungsergebnisse verbessern. Die neuen „Beschleunigungsgesetze“ diverser Art haben die Beteiligungsfristen verkürzt, was zweifellos zweischneidig ist.
Thomas Trüper | Quelle: https://www.mrn-news.de/2025/12/15/mannheim-verbandsversammlung-beschliesst-zweite-offenlage-des-teilregionalplans-windenergie-615635/ und Vorlage VO-VV/2025/050 https://session.vrrn.de/bur/si0057.asp?__ksinr=182 Bild: MRN/Landry















