Warum eine barrierefrei umgebaute Haltestelle Duale Hochschule nicht barrierefrei wird

Die Bahn-Haltestelle Duale Hochschule ist aktuell nicht barrierefrei erreichbar | Bild: KIM

Für Bäume und Barrierefreiheit!  

Kürzlich erging der Planfeststellungsbeschluss zum barrierefreien Ausbau des ÖPNV-Haltepunktes Duale Hochschule in Neuostheim. Doch was gut klingt, sorgt für viel Unmut bei den Ortsgruppen des Bund für Umwelt und Naturschutz, des Radfahrerverband ADFC und bei der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar.

Im Zuge der Sanierungsarbeiten soll der Bahnübergang Feudenheimer Fähre, der zum Gelände des ehemaligen Campingplatzes am Neckar führt, an die Haltestelle verlegt werden. Direkt neben der Haltestelle verläuft der vielbefahrende Neckartalradweg im Naturschutzgebiet, wo 23 Bäume gefällt werden sollen. „Die Verlegung des Bahnübergangs ins Naturschutzgebiet führt dazu, dass viele Anforderungen der Barrierefreiheit wegen des großen Platzbedarfs für den Kfz-Verkehr nicht erfüllt werden können“, erläutert Wolfgang Schuy, Vorstand beim BUND Mannheim.

Die AG Barrierefreiheit und der ADFC bemängeln, dass der Neckartalradweg, der künftig auch Zubringer für den neuen Bahnübergang wird, mit Rasengittersteinen verbreitert werden soll, um größeren Fahrzeugen auszuweichen zu können. „Das ist gefährlich bis unmöglich“, erklärt Robert Hofmann, Sprecher des ADFC Kreisgruppe Mannheim. Für Rollstuhlfahrende und sehbehinderte Menschen ergeben sich noch weitere Probleme. Auf dem neuen Bahnübergang werden Radfahrende und Fußgänger nicht getrennt geführt, was die AG Barrierefreiheit aus Sicherheitsgründen insbesondere für Querungsstellen aber gefordert hatte.

Auch die Aufstellfläche vor der neuen Ampel, die anstelle des Fußgängerstegs über die Seckenheimer Straße eingerichtet wird, wird viel zu klein, vor allem wenn sich zu Stoßzeiten eine Straßenbahn mit Studierenden der Dualen Hochschule leert. Dies wurde im Verfahren sogar vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung bemängelt. „Zudem werden die Haltestellen für den Schienenersatzverkehr 5 cm zu niedrig gebaut, so dass Fahrgäste mit Rollstuhl oder Rollator nicht selbstständig ebenerdig einsteigen können, was aber im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz § 3 Absatz 2 gefordert wird.“ ergänzt Heinrich Schaudt, Vorstand der AG Barrierefreiheit. „Wir wundern uns zudem, dass die Planungen nicht frühzeitig mit Vertretern der Betroffenen abgestimmt wurden“, ergänzt Schaudt. Selbst die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Stadt Mannheim wurde nicht aktiv eingebunden. Dabei ist ihre Zustimmung Voraussetzung, um Fördermittel des Landes für einen barrierefreien Ausbau von Haltestellen zu erhalten.

Im Verfahren wurde von der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft angeführt, dass eine Anbindung des Neckartalradwegs an die Haltestelle ohne Verlegung des Bahnübergangs unzulässig sei. Die zitierten Paragraphen haben sich im Nachgang aber alle als unzutreffend erwiesen. Es drängt sich die Frage auf, ob hier mit Mitteln der Barrierefreiheit vor allem ein sanierungsbedürftiger Bahnübergang verlegt werden soll, noch dazu in ein Naturschutzgebiet, wundern sich die beteiligten Verbände.

Zudem ist die Maßnahme von Seiten der Stadt Mannheim noch nicht ausfinanziert. Es fehlen noch rund 1,1 Millionen Euro, die im Haushalt 2027 beschlossen werden sollen. Die Verbände appellieren an den Gemeinderat, dies noch einmal gründlich zu prüfen.

Gemeinsame Pressemitteilung von ADFC, AG Barrierefreiheit, BUND und Umweltforum 

 

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