Ende der Kurzarbeit bei GE ab Mitte Februar
Betriebsrat von GE Power Mannheim kündigt Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit am Standort/ Geschäftsgrundlage für Beanspruchung von Beitragsgeldern nicht mehr gegeben/ Aufforderung zu Gesprächen über Auslastung
PM IG Metall Mannheim – Der Betriebsrat der General Electric Power AG in Mannheim-Käfertal hat in seiner Sitzung am 26. Januar beschlossen, die Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit vom 21. August vergangenen Jahres 2015 zum 15. Februar 2016 zu kündigen. Die Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die auf Initiative des Betriebsrates abgeschlossen wurde, sollte dazu dienen, bestehende Auslastungsprobleme aus konjunkturellen Gründen, sowie die Beschäftigungssituation der Fabrik im Zusammenhang mit der geplanten GE Akquisition zu überbrücken und Arbeitsplätze zu erhalten.
Aufgrund von Abbauplänen Begründung hinfällig
Die Arbeitnehmervertreter sehen aktuell keine weitere Grundlage für die Fortführung der Kurzarbeit. Mit Bekanntgabe der beabsichtigten Schließung der Produktion und dem Abbau von 1.066 Arbeitsplätzen am Standort Mannheim sei die bisherige Begründung hinfällig. Die Beschäftigten in der Produktion am Standort Mannheim haben seit letztem Herbst erhebliche Lohneinbußen in Kauf genommen, die teilweise durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen werden. Für Beschäftigte in Kurzarbeit werden Beitragsgelder der Sozialversicherung beansprucht.
Die IG Metall Mannheim unterstützt den Beschluss des Betriebsrats mit Nachdruck: “Die Entscheidung ist folgerichtig. Aus unserer Sicht kann und darf das Instrument der Kurzarbeit bei GE in Mannheim nicht länger genutzt werden. Durch die Abbau- und Schließungspläne von GE sind die Grundlagen für Kurzarbeit nach dem Sozialgesetzbuch III sind mehr gegeben. Eine Fortführung wäre nicht zuletzt zu Lasten der Beitragszahler”, kommentiert Reinhold Götz, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Mannheim den gestrigen Beschluss.
Betriebsrat und IG Metall fordern daher das GE-Management auf, seiner Verantwortung als Arbeitgeber nachzukommen und Aufträge in der Produktion zu akquirieren. Zu konstruktiven Gesprächen mit dem Management zur Auslastung der Fabrik sei man weiter bereit.
Anmerkung der KIM-Redaktion: Die Arbeitsagentur ist der Argumentation des Betriebsrats gefolgt und sieht die Voraussetzungen von Kurzarbeit bei GE Mannheim nicht mehr als gegeben an. Man darf gespannt sein, wie die Geschäftsleitung reagiert.