Kommentar – Das kurdische Flaggenverbot, der DGB, und die Ausladung des kurdischen Vereins
Die diesjährige Mai-Demonstration und Mai-Kundgebung waren ein Erfolg (siehe Artikel). Und trotzdem gab es großes Ärgernis, über das man nicht einfach hinweg gehen sollte.
In einer Pressemitteilung, über die auch der Mannheimer Morgen berichtete, und in einem bei der Mai-Kundgebung des DGB verteilten Flugblatt wenden sich das kurdische Gemeinschaftszentrum Mannheim/Ludwigshafen und einige andere kurdische und linke türkische Organisationen gegen die Haltung des Mannheimer DGB.
Entgegen den Vorjahren wurde dem kurdischen Verein in diesem Jahr auf dem Marktplatz, dem Kundgebungsplatz der Maifeier, kein Platz für einen Imbiss-Stand zur Verfügung gestellt.
Begründet wurde das Vorgehen von Seiten der verantwortlichen Personen des DGB mit den Problemen, die Mitglieder des Vereins im letzten Jahr bereitet hätten. Drei Flaggen mit dem Konterfei des PKK-Führers Abdullah Öcalan sind damals während der Maidemo gezeigt worden. Der polizeiliche Einsatzleiter hat mit einem Einsatz gedroht und den Beginn der Demonstration um eine halbe Stunde verzögert. Am Imbiss-Stand war zeitweise ebenfalls eine Öcalan-Fahne zu sehen. Ein DGB-Ordner, der sich berufen sah, die polizeilichen Auflagen umzusetzen, verlangte das Abhängen der Fahne. Dies sei erst nach mehrmaligen Ermahnen und nur widerwillig geschehen.
Die entstandenen Probleme wurden und werden „den Kurden“ angehängt.
Schuld ist immer der Gärtner – sind also die Kurden auch Schuld?
Eigentlich mag es ja läppisch erscheinen, dass sich der Konflikt an einem Konterfei eines Mannes ergibt, der seit 1999 im Hochsicherheitstrakt gefangen gehalten wird. Warum darf man dieses Gesicht nicht zeigen?
Aber hier geht es um höhere Politik.
Es gibt das sog. PKK-Verbot seit 1993. Dieses „Betätigungsverbot“ für Anliegen der PKK schließt das Zeigen von mittlerweile 60 Fahnen und Symbolen des kurdischen Widerstands ein. Auch das Zeigen des Bildes von Öcalan fällt unter dies Verbot. Öcalan ist für viele, wahrscheinlich für die meisten, Kurden ein großes Symbol des Widerstandes. Am 2. März dieses Jahres wurde dieses Verbot nochmal verschärft und ausgeweitet. Kenner der Materie sagen zu Recht, dass dieses Verbot einem allgemeinen politischen Betätigungsverbot für Kurden gleichkommt.
Dieses Verbot ist skandalös, da es die bekanntermaßen undemokratische und kurdenfeindliche Politik der türkischen Staatspräsidenten Erdogan legitimiert.
Zur Durchsetzung des Flaggenverbots wurde, wie die polizeiliche Einsatzleitung unumwunden zugibt, ein großes Polizeiaufgebot von mindestens 12 Polizeitransportern bereitgehalten. Außerdem wollte die Polizei ein Zusammengehen von KurdInnen und Antifa verhindern. Da es für die Polizei zu keinen besonderen Zwischenfällen gekommen ist, war ein polizeilicher Einsatz nicht notwendig. Die kurdische Community hat im Vorfeld sehr darauf geachtet, dass keine Symbole gezeigt werden, die als Provokation gesehen werden könnten.
Und was macht der DGB?
Im Flugblatt des kurdischen Vereins heißt es:
„Es ist die Aufgabe der Gewerkschaften, auch des DGBs, an der Seite der Unterdrückten zu sein. Es ist absolut unakzeptabel, wenn die Gewerkschaften die Logik der Unterdrücker-Staat folgen und sich genauso verhalten würden.“
Roland Schuster