“Wer hat Angst vorm linken Mann?” Kommentar zum Urteil gegen Michael Csaszkóczy
Was wir heute im Saal 6 des Amtsgerichts in Heidelberg erlebten war eine 6-stündige Zurschaustellung staatlicher Willkür. Ein Prozess, der wie eine Maßnahme abgehandelt wurde, unterstrichen und unterstützt durch den unbedingten Unwillen vom Programm, durch abweichende Zeugenaussagen z.B., abzuweichen.
Die phantasievolle Urteilsbegründung war ein Abwatschen für alles „linke“, und links ist ziemlich viel, so wissen wir seit heute. Eine Verurteilung von dem Wesentlichen, was ein Demokrat in diesen Zeiten fühlt und tut und auch für das, was der Demokrat in Zukunft tun wird.
Fokussiert auf die Person Michael Csaszkóczy, dem heute wahrhaft magische Eigenschaften zugesagt wurden. Er könne seine meist jungen Eiferer für seine links gesinnte Doktrin mehr oder weniger wortlos lenken um beispielsweise die politische Veranstaltung seiner ideologischen Gegner stören. Das zur Neutralität verpflichtete Gericht verwandte den Begriff „Rädelsführer“, belegte damit das nicht Vorhandensein seiner Neutralität. Ihm wurde Intelligenz und ein enormes rhetorisches Talent bescheinigt, dies macht ihn zum führenden Kopf der linken Bewegung in Heidelberg.
Was die einseitige Anhörung von Zeugen – keine weiteren Zeugen wurden zugelassen – andeutete, fand schließlich in einem Schuldspruch sein Ende.
Für eine Steinigung braucht man keine sechs Stunden. Auch muss man keine 14 (!!) kampfausgerüsteten Polizeibeamt*innen im und im direkten Umfeld von Saal 6 postieren um zu zeigen dass jede Gegenwehr (vor der man sich scheinbar sehr fürchtete, in Anbetracht dessen dass Herr C. seine magischen linken Kräfte hätte wirken lassen können) so zwecklos ist, wie die Gegenrede im Verhandlungssaal drinnen. Das Ergebnis ist ein absurd begründeter Schuldspruch wegen Hausfriedensbruch und eine Strafe von 20 Tagessätzen.
Der Fisch stinkt weiterhin vom Kopf her – Ein Urteil im Namen „des Volkes“ war das nicht.
(Text und Bild: dk)