Sprecher der Kurfürstlich-Kurpfälzischen Antifa binnen einer Woche zweimal vor Gericht – Rekordverdächtig
Am 12.11.19 wurde am Amtsgericht Kandel der Anklagevorwurf „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ (AZ: 1Cs7126Js1508/18) und wenige Tage später am 14.11.19 eine Anklage am Amtsgericht Speyer wegen Verstößen gegen §22 und §33 KUG (Kunsturhebergesetz) verhandelt. Im ersten Fall in Kandel erfolgte ein Freispruch mangels Beweise. In Speyer wurde das Verfahren auf Antrag des Gerichts und der Staatsanwaltschaft ohne Auflagen eingestellt.
Hagenbach (Südpfalz): AfD lädt zum öffentlichen Bürgerdialog ein – Einlass erhalten nur handverlesene Gäste
Holger Heim, Sprecher der Kurfürstlich-Kurpfälzischen Antifa (KKA) und weitere AntifaschistInnen beabsichtigten im Oktober 2018 konstruktiv und kritisch an diesem Bürgerdialog teilzunehmen. Der Einlass zu der Veranstaltung wurde dieser Personengruppe verwehrt. Daraufhin wurde eine Spontankundgebung bei den Polizeikräften vor Ort angemeldet, welche auch in räumlicher Distanz zum AfD-Veranstaltungsort genehmigt wurde. Wer letztendlich Strafanzeige gestellt hatte, blieb auch vor Gericht ungeklärt. Vermutlich hatte auch in diesem Fall die Ordnungsbehörde in Germersheim im Nachgang eine wesentliche und erneut unrühmliche Rolle hierbei gespielt.
Die vor Gericht geladenen Zeugen der Anklage, ein Polizeikommissar aus Landau und die Leiterin der Ordnungsbehörde Germersheim konnten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in ihren Einlassungen nicht belegen. Der Polizeibeamte sagte aus, dass er die Geschehnisse am 26.10.18 nur von seinem Schreibtisch in Landau aus telefonisch verfolgt hat. Die „Unordnungshüterin“ aus Germersheim sagte, dass ihre Behörde an Freitagen nur bis maximal 14 Uhr erreichbar ist. Nach 17:30 Uhr, als Herr Heim die Spontankundgebung in Hagenbach angemeldet hat, war ihre Behörde keinesfalls mehr erreichbar. Ergo war die Anmeldung bei den Polizeikräften vor Ort rechtskonform.
Als Zeugin der Verteidigung bestätigte Dörte Keller(*), die zuvor getätigten Aussagen des Angeklagten Heim, der einem Bußgeldbescheid über € 1.200,- widersprochen hatte.
Der vorsitzende Richter zog nunmehr in Erwägung das Verfahren einzustellen. Dieser Vorschlag gefiel dem aus anderen Verfahren bereits bekannten Vertreter der Staatsanwaltschaft gar nicht. Dieser wollte im Prozess feststellen lassen, ob unabhängig von der Sache Hagenbach, eventuell noch weitere Dinge Herrn Heim zur Last gelegt werden könnten, um ein Strafmaß ansetzen zu können. Diesem abwegigen Ansinnen erteilten Verteidigung und Gericht eine klare Absage.
Nach einer kurzen Prozessunterbrechung beantragte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer einen Freispruch des Angeklagten. Diesem Antrag schlossen sich Verteidigung und Gericht an. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.
„Tanzbärchen“ geht gar nicht, meinte ein AfD-Stadtrat und klagt vor Gericht
Gegen die Bezeichnung „Tanzbärchen“ genannt zu werden klagte in Speyer vor Gericht, KIM-Informationen zufolge nach, Michael Faber. Dieser hatte sich daran gestört, dass die KKA dies bei Facebook so behauptet hat. Vor Gericht konnte der Beweis nicht erbracht werden, dass Holger Heim, als Sprecher der KKA, dies in dieser Form so bei Facebook publiziert hatte.
Bekannt ist Beobachtern der rechtsextremen Szene in der Südpfalz, dass Faber im Jahr 2018 eine integrale Rolle beim sogenannten Frauenbündnis Kandel mit ihrem Anführer Marco Kurz und bei der AfD-gesteuerten Initiative „Kandel ist überall“ gespielt hat. Ferner bezeichnet sich der Kläger bei Facebook in seinem Nutzerprofil selbst als „Tanzbär“. Faber hat sich aus seiner aktiven Rolle beim migrationsfeindlichen Frauenbündnis erst im Rahmen seines Kommunalwahlkampfes 2019 für die AfD zurückgezogen. Im Mai diesen Jahres wurde der AfD-Kandidat Faber in den Stadtrat Germersheim gewählt.
In einer Pressemitteilung vom 14.11.19 der KKA ist zu lesen (es gilt das geschriebene Wort):
„Weiterer juristischer Erfolg für KKA-Sprecher
Nachdem Heim bereits am Dienstag vor dem Amtsgericht Kandel einen durchschlagenden Erfolg gegenüber der Versammlungsbehörde Germersheim erzielt hatte, wurde heute beim Amtsgericht Speyer ein weiterer juristischer Erfolg erzielt.
Verhandelt wurde eine Anklage wegen §33 KUG.
Ein früherer Protagonist des sogenannten “Frauenbündnis Kandel” und Mitglied der AfD Germersheim hatte Heim wegen des Verstoßes gegen §22 KUG angezeigt.
Durch das Amtsgericht Speyer wurde Heim ein Strafbefehl in Höhe von 600€ zugesandt, wogegen dieser Einspruch einlegte.
Dies führte zu der heutigen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Speyer.
Konkret wurde Heim vorgeworfen, in drei Fällen ein Portraitfoto des “Geschädigten” auf der Facebook-Seite von KKA gepostet zu haben.
Heim bestritt, die fraglichen Beiträge gepostet zu haben und er könne auch nicht mehr nachvollziehen, wer aus dem Redaktionsteam die beanstandeten Beiträge gepostet habe.
Als Zeuge der Anklage waren ein Polizeibeamter, sowie der “Geschädigte” geladen.
Auf Nachfrage des Gerichtes konnte der Polizist keine Angaben dazu machen, wer die Beiträge gepostet hatte. Die “Polizeiermittlung” erschöpfte sich in der bildlichen Sicherung der beanstandeten Beiträge.
Der “Geschädigte”, welcher eine angebrochene Radlerflasche sichtbar in seiner Jackentasche trug, konnte neben verwirrenden Aussagen keine Beweise für seine Anschuldigungen gegenüber Heim vorlegen.
Er subsummierte mehrere gegen seine Person gerichtete Beitrag auf verschiedenen Facebookseiten allesamt unter “die Antifa”, bzw. KKA und machte Heim als Verantwortlichen aus.
Insbesondere schien er sich über die Bezeichnung “Tanzbärchen” aufzuregen und fühlte sich hiermit der Lächerlichkeit preisgegeben.
Auch verschiedene Vorfälle in Wiesbaden und in Germersheim nutzte er, um sich in der Opferrolle zu suhlen.
Auf konkrete Nachfrage des Angeklagten, ob er sich auf seinem Facebookprofil selbst den Spitznamen “Tanzbär” gegeben habe, musste der “Geschädigte” einräumen, dass dies den Tatsachen entspreche, was bei dem Richter nach unserem Eindruck zu einem zumindest angedeuteten Lächeln geführt hat.
Eine vom Angeklagten benannte Zeugin aus unserem Team sagte gleichlautend mit der Aussage des Angeklagten, dass KKA von mehreren Personen betrieben und mit Content befüllt werde.
Einem Vorschlag des Staatsanwaltes weitere Ermittlungen durchzuführen, um Beweise für ein möglicherweise rechtswidriges Verhalten Heims in weiteren Fällen zu erhalten, wurde von Heim, der sich selbst vertrat, zurückgewiesen. Angeklagt seien drei konkrete Fälle, eine Ausweitung auf weitere mögliche Fälle sei Aufgrund der Anklage nicht gegeben.
Der Richter schloss sich dem Widerspruch an und sagte, weitere Ermittlungen seien “mit Kanonen auf Spatzen geschossen”.
Der Richter schlug letztendlich vor, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen, dem sich Staatsanwaltschaft und der Beklagte anschlossen.“
(*)Name von der Redaktion geändert
(Bericht und Fotos: Christian Ratz)