Arbeitsgericht: Lebenshilfe Bad Dürkheim muss gekündigten Neonazi weiter beschäftigen

Maik S. (Bildmitte) bei einer Querdenker-Veranstaltung im Oktober 2020 in Speyer/Rhein

Nach Informationen, die dem KIM vorliegen, ist die Lebenshilfe Bad Dürkheim in einem Arbeitsrechtsstreit vor Gericht unterlegen. Vorausgegangen war eine fristlose Kündigung des Mitarbeiters wegen neo-faschistischen Umtrieben in dessen Freizeit.

 

 

 

 

KIM hatte berichtet

https://kommunalinfo-mannheim.de/2020/06/29/lebenshilfe-bad-duerkheim-e-v-neo-nazi-vom-dienst-suspendiert

Mitarbeiterumkreis empört

Eine E-Mail, die dem KIM vorliegt, war an den Antifa-Report-Pfalz gerichtet. Dort steht geschrieben, dass man sich quasi schockiert fühlt, dass Maik S. erneut bei der Lebenshilfe in Bad Dürkheim beschäftigt sein soll.

Diese Empörung ist nachvollziebar. Sascha Wagner (ehemaliger NPD-Aktivist in Rheinland-Pfalz) hatte sich zum Prozessgeschehen bei Facebook geäußert:

Screenshot Sascha Wagner bei Facebook

Eine mit dem Sachverhalt vertraute Gewerkschafts-Quelle, die nicht namentlich genannt werden möchte, spricht dem KIM gegenüber davon, dass der Arbeitgeber im Rechtsstreit nach dem gesprochenen Urteil keine Rechtsmittel einlegen wird.

Dies könnte daran liegen, dass die Lebenshilfe nicht über die ausreichenden finanziellen Mittel verfügt, um den Rechtsstreit weiterzuführen oder dem Maik S. ein Abfindungsangebot unterbreiten zu können.

Fatale Lage – Neonazi kann weiter in einem inklusiven Betrieb beschäftigt werden

Nach Informationen der Lebenshilfe Bad Dürkheim waren dem zuständigen Arbeitsgericht die Kündigungsgründe nicht ausreichend. (Dieser Abschnitt wurde am 20.12.20 aus redaktionellen Gründen angepasst).

 

(Bericht und Fotos: Christian Ratz)