Berufsverbot-Betroffene bleiben dran an Rehabilitierung – Kretschmann sitzt aus
Berufsverbot-Betroffene bleiben dran an Rehabilitierung
Ergebnisse des Heidelberger Forschungsprojekts vorgelegt – Kretschmann zur Stellungnahme gezwungen
Berichte in Rundfunk und Fernsehen, bundesweit über 90 Presseartikel und 70 Veranstaltungen – die Bilanz um den 50. Jahrestag des sogenannten „Radikalenerlasses“ am 28. Januar fällt für die Betroffenen positiv aus. Nie zuvor war das Interesse der Öffentlichkeit an den grundrechtswidrigen Berufsverboten größer. In Berlin führten die bundesweiten Initiativen vom 17. bis 19. Mai zentrale Aktionstage durch, die im Januar aufgrund der Pandemie verschoben wurden.
Am 20.5. wurden auch die Ergebnisse eines von August 2018 bis Ende 2021 durchgeführten Forschungsprojekts an der Universität Heidelberg zum „Radikalen“- bzw. „Schiess“-Erlass in Baden-Württemberg in Buchform veröffentlicht. (Letzterer war eine verschärfte Form des Erlasses, benannt nach dem damaligen Innenminister Karl Schiess, aufgrund seiner Nazi-Vergangenheit auch als „Hakenkreuz-Karle“ bekannt.)
11 Autorinnen und Autoren arbeiten im Buch auf 684 Seiten den Erlass und seine Auswirkungen wissenschaftlich auf. Sie stellen ihm ein „insgesamt schlechtes Zeugnis aus“ („Stuttgarter Zeitung“, 14.07.2022). Die baden-württembergische „Initiativgruppe gegen ‘Radikalenerlass’ und Berufsverbote“ hat kurz nach Erscheinen der Studie am 25. Mai in einer achtseitigen Zusammenfassung und öffentlichen Stellungnahme erklärt:
„Die Beiträge, speziell die Ausführungen zur Nichteinhaltung der IAO/ILO-Bestimmungen … belegen eindrücklich die Auffassung der Betroffenen, dass die Maßnahmen im Zuge des ‘Radikalenerlasses’ kollektives Unrecht darstellten. … Durch die Ergebnisse des Forschungsprojekts wird die Berechtigung der Forderungen der Initiativgruppe eindrucksvoll bestätigt. Sie erwartet daher von der baden-württembergischen Landesregierung und dem Landtag, dass alle Betroffenen schnell vollumfänglich rehabilitiert und entschädigt werden.“
Während der berüchtigten „Regelanfragen“ gab es von 2.10.1973 bis 31.12.1990 im „Ländle“ nach Angaben des Innenministeriums 695.674 (!) Anfragen beim sogenannten „Verfassungsschutz“ (ein Fünftel aller Bespitzelungen bundesweit). Davon wurden 1.927 als „Erkenntnisfälle“ behandelt (nicht mit eingeschlossen „Wiederholungsfälle“). 222 hätten zu Ablehnungen im öffentlichen Dienst und 66 zu Entlassungen geführt (Forschungs-Studie, S. 170). Die Dunkelziffer bei den offiziell 288 Berufsverboten (zu 97 Prozent gegen Linke) ist allerdings hoch. Im Stuttgarter Staatsarchiv schlummern rund 3.000 „personelle Akten“. Und Betroffene in der Rhein-Neckar-Region haben anhand eigener Recherchen nachgewiesen, dass es allein hier mindestens 176 Berufsverbots-Fälle gab, namentlich oder durch Unterlagen belegt (118 davon in Heidelberg, 32 in Mannheim und 26 im Umland).
Für die Landesregierung blockt Ministerpräsident Kretschmann die Forderungen der Betroffenen nach Rehabilitierung und Entschädigung seit 2012 mit der Begründung ab, erst müsse eine „wissenschaftliche Aufarbeitung aller Berufsverbote“ erfolgen – so der Regierungschef noch im Januar in einer ARD-Dokumentation. 2016 hat er einen „Runden Tisch“ von Grünen- und SPD-Landtags-Abgeordneten mit 13 Betroffenen abbrechen lassen. Und nur durch Zufall erfuhr die Initiativgruppe Ende 2018, dass vier Monate zuvor das Forschungsprojekt an der Uni Heidelberg eingerichtet wurde, vom Wissenschaftsministerium mit 338.000 Euro finanziert.
Obwohl der Text der Studie seit März Presse und Politik vorliegt (Ministerin Theresia Bauer verfasste für das Buch auch ein „Geleitwort“), erhielten die Betroffenen auf ihre öffentliche Erklärung vom 25. Mai und ein zusätzliches Schreiben Anfang Juni an Kretschmann von dort keine Antwort. Bewegung in die Auseinandersetzung brachten Presseartikel von Heribert Prantl („Süddeutsche Zeitung“, 26.6.), Andreas Müller („Stuttgarter Zeitung“, 1. und 14.7.) und „Kontext“ (Stuttgarter Wochenzeitung, 6.7.) Sie konfrontierten Kretschmann damit, die Studie liege nun seit Wochen vor, er brauche keine Aufarbeitung abzuwarten. Sie zitierten auch aus einem Schreiben der baden-württembergischen Gewerkschafts-Vorsitzenden Kai Burmeister (DGB), Monika Stein (GEW) und Martin Gross (ver.di) vom 30.6. an den Ministerpräsidenten: Die Berufsverbote seien laut veröffentlichter Studie nachweislich „Unrecht“; es sei nun „an der Zeit für eine Rehabilitierung und materielle Entschädigung durch die Landesregierung“.
Kretschmanns Antwort vom 1.7. (StZ): „Wir werten die Ergebnisse der Studie derzeit aus. Aufbauend darauf werde ich entscheiden, wie wir weiter mit diesem Thema umgehen.“ Am 14.7. legte er laut der Zeitung „genervt“ und „unwirsch“ nach: „Er habe gerade sehr, sehr große Probleme zu lösen, Stichwort Gaskrise, seine Zeit und die der Ministerien sei begrenzt. Nur weil irgendein Bericht zu einem Thema vorliegt, das seit zehn Jahren ausgewälzt wird, könne er die drängenden Fragen nicht hintanstellen. … Die (Betroffenen) hatten schon lange Geduld. Und jetzt müssen sie sich halt noch mal gedulden.“
Im Forschungsbuch werden beispielhaft 85 Fälle beschrieben, ausführlich oder auch nur erwähnt, einige mit vollem Namen (bei Interviews), andere aus Datenschutzgründen mit abgekürztem Nachnamen. Ein Viertel der 85 Betroffenen stammt aus dem Rhein-Neckar-Raum. Kretschmann fabuliert bis heute von der „Prüfung jedes Einzelfalls“. Das würde, wie leicht auszurechnen ist, bei 1.927 bzw. 3.000 Fällen Jahrzehnte dauern – was die „Stuttgarter Zeitung“ in einer Zwischenüberschrift zurecht so kommentiert: „Setzt das Land auf die ‘biologische Lösung’“? (Online-Ausgabe 13.7.)
Antrag im Gemeinderat Heidelberg mit Aufforderung an die Landesregierung
In Heidelberg, wo es allein an der PH rund 50 Berufsverbote gab, haben sieben Betroffene Mitte Juni auch verschiedene Fraktionen und Einzelmitglieder im Gemeinderat angeschrieben: Mit der Bitte um Unterstützung in Form einer Entschließung und Aufforderung des Gemeinderats an die Landesregierung und den Landtag, den Forderungen nach Rehabilitierung und Entschädigung nachzukommen.
Ein entsprechender Antrag (siehe unten) wurde von Grünen, Die Linke, Bunte Linke, GAL und „Heidelberg in Bewegung“ am 20. Juli in das Gremium eingebracht (zusammen 24 von 49 Stimmen). Die SPD mit sieben Sitzen hat den Antrag als Fraktion nicht mitgetragen, einige Gemeinderäte haben aber erklärt, ihn unterstützen zu wollen. Der Einzelstadtrat von Die Partei hat sich bisher nicht geäußert. Am 8.11. soll der Antrag in der nächsten Sitzung des „Ausschusses für Soziales und Chancengleichheit“ beraten werden, am 10.11. im Gemeinderat.
Nachdem von 2012 bis 2021 vier Landesparlamente Beschlüsse gefasst haben, scheinen nun auch Kretschmann, Regierung und Landtag um eine Entscheidung schwer herum zu kommen. Die Betroffenen-Initiative hat erneut klargestellt: Sie will uneingeschränkte politische Rehabilitierung und Entschädigung. Eine bloße Entschuldigung reicht nicht aus, erst recht nicht „Entschuldigungen nur individuell“ – wie es Kretschmann zuletzt vorschwebte. Es geht um Wiedergutmachung kollektiven Unrechts.
Während die Berufsverbot-Betroffenen bis heute um Rehabilitierung kämpfen, sind nach 50 Jahren inzwischen bereits neue „Radikalenerlasse“ in Arbeit – unter dem Vorwand, gegen Rechte im Öffentlichen Dienst vorgehen zu wollen. Vorreiter ist Brandenburg. Dort liegt bereits ein Gesetzentwurf („Verfassungstreue-Check“) vor. In seiner „Begründung“ ist er in weiten Teilen eine wörtliche Kopie des Schiess-Erlasses von 1973. Die bundesweiten Initiativen konnten durch Veröffentlichungen und Aktionen wie eine Mahnwache am 18.5. vor dem Potsdamer Landtag die Verabschiedung bisher verzögern, aber nicht verhindern. Nach der Sommerpause soll der Entwurf in den Landtag und beschlossen werden. In einer Veranstaltung des DGB Baden-Württemberg am 6. Juli in Stuttgart („Berufsverbote gestern, heute und morgen“) wurde eine Resolution an Landesregierung und Landtag in Brandenburg verabschiedet:
„Die Teilnehmenden wenden sich an die Landesregierung und den Landtag von Brandenburg …, den Gesetzentwurf zum sogenannten ‘Verfassungstreue-Check’ zurückzuziehen. … Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat 1987 festgestellt, dass die Berufsverbote ein Verstoß gegen Kernnormen des Arbeitsrechts waren. Der Entwurf in Brandenburg und die darin enthaltene Regelanfrage beim Inlandsgeheimdienst stellen eine verschärfte Neuauflage des (Radikalen)-Erlasses in Gesetzesform dar und würden damit ebenfalls völkerrechtliche Bestimmungen verletzen. Rechtsextremes und faschistisches Gedankengut sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Um extreme Rechte vom Öffentlichen Dienst fernzuhalten bzw. zu entfernen, reicht die konsequente Anwendung von Strafrecht, Grundgesetz und Disziplinarrecht. Eines neuen ‘Radikalengesetzes’ bedarf es dazu nicht.“
Forschungs-Studie Uni Heidelberg zum „Radikalenerlass“ (Zitate):
„Vielmehr war ein unverhältnismäßig großer bürokratischer Aufwand getrieben worden, der sich letztlich vor allem auf die falschen Kandidaten und Kandidatinnen im öffentlichen Dienst richtete – junge Menschen, die zwar ausgeprägt politisch dachten und handelten, aber im Grunde keine ‘Feinde’ der Verfassung oder gar der Demokratie waren. So bleibt letzten Endes mit dem Diktum Helmut Schmidts aus dem Jahr 1978 zu konstatieren, dass mit dem Landesregierungsbeschluss über die ‘Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst’ aus dem Jahr 1973 ebenso wie mit dem zuvor verabschiedeten ‘Radikalenerlass’ mit ‘Kanonen auf Spatzen’ geschossen wurde. … Die Frage jedoch, ob die Betroffenen ihre Forderungen in naher Zukunft eingelöst wissen können, das zu entscheiden, ist freilich nicht die Aufgabe der Wissenschaft, sondern vor allem eine des politischen Wollens“ (Mirjam Schnorr: „Fazit“ in „Der Schiess-Erlass als Preis der Freiheit“, S. 192/193).
„Die Bundesregierung lehnte die Feststellungen und Empfehlungen des Berichts (der ILO) ab …, sie sehe … keinen Anlass, von ihrer Rechtsposition abzugehen; sie habe jedoch auch darauf verzichtet, den IGH (Internationaler Gerichtshof) anzurufen. … Dass die Bundesregierung in der Folge nicht, wie in solch einem Fall eigentlich vorgesehen, vor den IGH gezogen ist, stellte eine Missachtung der Verfahrensordnung der IAO dar, besonders, nachdem der Verwaltungsrat den Bericht des Untersuchungsausschuss in der Sitzung vom 28. Mai 1987 ohne weitere Diskussion angenommen hatte (S. 286/287). … Die Empfehlungen der ILO, stellen ‘verbindliche Handlungsanweisungen’ dar, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, und die Praxis der Nichteinstellung in den öffentlichen Dienst war … ‘von Anfang an (ex tunc) als rechtswidrig einzustufen, soweit sie mit der ILO-Konvention Nr.111 im Sinne der Empfehlungen des ILO-Untersuchungsausschusses nicht übereinstimmt“. … Daraufhin wurde die Bundesrepublik Deutschland von der IAO gerügt“ (Leander Michael: „Die Internationale Arbeitsorganisation, IAO“, S.289).
„Weil es sich … im wesentlichen um den Ausdruck politischer Meinungen, nicht um Betätigung gegen die Sicherheit des Staates im Sinne des Artikel 4 des Übereinkommens handelte, waren Einschränkungen von Grundrechten nach Artikel 4 des Übereinkommens Nr. 111 der ILO zu verurteilen (Wilfried Knauer in „Der ‘Radikalenerlass’ in Niedersachsen 1972 bis 1990 – Möglichkeiten und Grenzen eines Aufarbeitungsprojekts“, S. 475, RN 12).
(Aus „Verfassungsfeinde im Land? Der ‘Radikalenerlass’ von 1972 in der Geschichte Baden-Württembergs und der Bundesrepublik“, Forschungsprojekt an der Universität Heidelberg zum „Radikalen“- und „Schiess-Erlass“, 2018 bis 2021)
(MH)
A n t r a g N r . : 0081 / 2022 / A N
Gemeinsamer TOP-Antrag der Fraktionen und Gruppierungen B‘90/Die Grünen, DIE LINKE; GAL, Bunte Linke, HiB
Heidelberg, 05.07.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die nächste Sitzung des Gemeinderates stellen wir gemäß § 18 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt
aufzunehmen:
Entschließung zum sogenannten „Radikalenerlass“ beziehungsweise Berufsverboten
Am 28. Januar 2022 jährte sich zum 50. Mal der sogenannte „Radikalenerlass“. Er wurde 1972 von der Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Titel „Grundsätze zur Frage verfassungsfeindlicher Kräfte im Öffentlichen Dienst“ beschlossen. In der Folgezeit wurden etwa 11.000 Berufsverbots- und 2.200 Disziplinarverfahren eingeleitet und offiziell 1.256 Bewerber:innen nicht eingestellt sowie 265 Beamte entlassen. Auch für über 100 Betroffene, die in Heidelberg studiert, gelebt und gearbeitet haben, hatte der Erlass schwerwiegende Folgen.
Im Vorfeld des 50. Jahrestages des Erlasses hat 2021 eine Vielzahl von Persönlichkeiten aus Politik, Gewerkschaften, Wissenschaft und Kultur gemeinsam einen Aufruf unterzeichnet: den
Radikalenerlass generell offiziell aufzuheben, alle Betroffenen vollumfänglich zu rehabilitieren und zu entschädigen und die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten.
Entschließung:
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg schließt sich dem ausdrücklich an und fordert die baden-württembergische Landesregierung und den Landtag auf, den Forderungen der
Betroffenen nach Rehabilitierung und Entschädigung sowie Aufarbeitung und Entschuldigung nachzukommen.
Begründung:
Der sogenannte „Radikalenerlass“ hat der Demokratie und dem gesellschaftlichen Klima in der Bundesrepublik schweren Schaden zugefügt. Einige Menschen wurden in ihrer Existenz bedroht.
Eine offene, tolerante, demokratische Gesellschaft braucht den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte. Nach nunmehr 50 Jahren ist es an der Zeit, das Kapitel Berufsverbote endgültig
abzuschließen.
Die Praxis der Berufsverbote wurde 1987 von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO beziehungsweise ILO) und 1995 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als
Unrecht verurteilt. Von 2012 bis 2021 haben die Landesparlamente von Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Berlin Beschlüsse zur Aufarbeitung gefasst, gegenüber den Betroffenen kollektiv
Entschuldigungen ausgesprochen bzw. Rehabilitierung zugesagt und zum Teil auch Entschädigungen angekündigt.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (in einer ARD-Dokumentation im Januar) und Innenminister Thomas Strobl (in einem Antwortschreiben im Februar auf eine SPD-Landtagsanfrage) haben zuletzt erklärt, den Abschluss eines an der Universität Heidelberg laufenden Forschungsprojekts zum „Radikalen- und Schiess-Erlass“ abwarten zu wollen.
Die Ergebnisse dieser von 2018 bis 2021 mit finanzieller Unterstützung des Wissenschaftsministeriums durchgeführten Studie liegen seit Mai in Buchform vor. Sie bestätigen:
damals wurde politisch „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“ (Seite 193). Insbesondere sei auch rechtlich „die Praxis von Anfang an als rechtswidrig einzustufen“, weil sie „mit der ILO-Konvention Nummer 111 nicht übereinstimmt“ (Seite 289). Viele der damals Betroffenen spüren die Auswirkungen der Berufsverbote durch Kürzungen bei ihren Ruhegehältern oder sogar
Altersarmut bis heute. Ihre materiellen Nachteile müssen ausgeglichen werden.
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