Körperverletzung durch Parolen rufen?
In Heidelberg haben Antifaschist*innen in den Wochen vor der Bundestagswahl konsequent gegen Infostände der AfD auf dem zentralen Bismarckplatz demonstriert. Die rechte Partei hatte für große Empörung gesorgt, als sie dort sogenannte “Abschiebetickets” an mutmaßliche Migrant*innen verteilte. Das soll Angst verbreiten – eine geschichtsträchtige Methode, denn schon die NSDAP verteilte in den 1930er Jahren “Freifahrtkarten nach Jerusalem” an Jüd*innen in Deutschland.
Die Antifaschist*innen umringten die blauen Wahlkampfstände mit Transparenten, riefen Parolen und verteilten Flugblätter. Zwischendrin zahlreiche Polizist*innen, die den antifaschistischen Widerstand zurück drängten.
Das Offene Antifaschistische Treffen (OAT) Heidelberg, dass zu den Protesten mobilisiert hatte, berichtet von massiver Gewalt gegen den Protest. Mehrere Menschen seien geschlagen und getreten, ein Genosse brutal zu Boden gebracht worden. Vier Beamt*innen hätten auf ihm gekniet und ihn auf den Boden gedrückt.
Nun versuche die Polizei den Protest im Nachhinein zu kriminalisieren und habe den Genossen wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand angezeigt, berichtet das OAT. Das absurde: Die Körperverletzung soll er begangen haben, in dem er laute Parolen durch ein Megafon gerufen habe. Polizist*innen hätten später über Ohrenschmerzen geklagt.
Das OAT ruft nun zu Solidarität mit dem Genossen auf: “Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle”. Wir sind gespannt, ob der Fall vor Gericht landet. (cki)
Bilder: OAT Heidelberg