Nachtrag Cannabisverbotszonenkarte: Rechtliche Fragen und hohe Bußgelder

In einem ersten Beitrag haben wir ausführlich über die Veröffentlichung einer sogenannten Cannabiskonsumverbotszonenkarte der Stadt Mannheim berichtet. Nun liefern wir Infos zu den Bußgeldern nach und schreiben, warum es auch Kritik an der Karte gibt.

Die Online-Karte der Stadt Mannheim, die über das Geoportal veröffentlicht wurde, markiert im Stadtgebiet Konsumverbotszonen, in denen man nach § 5 Konsumcannabisgesetz nicht in der Öffentlichkeit kiffen darf. Das sind vor allem Bereiche in der Nähe von Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen sowie tagsüber in Fußgängerzonen. Gleich auf den ersten Blick sieht man, dass fast die gesamte Innenstadt als Verbotszone markiert ist.

Hohe Bußgelder

Während es in einigen Bundesländern landesweit gültige Bußgeldkataloge gibt, hat Baden-Württemberg eine solche Regelung bislang nicht. Die Höhe der Bußgelder bei einem Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz bestimmt daher die Stadt Mannheim selbst.

Ein Bußgeldkatalog ist nicht veröffentlicht. Auf Nachfrage teilt die Stadt mit, dass der Konsum in den Verbotszonen bisher mit 300 Euro geahndet wurde. Wird in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen gekifft, werden sogar 1000 Euro fällig. Die Stadt Mannheim schreibt dazu, dass sie „großen Wert auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen“ legt. Dieses hohe Bußgeld sei bislang aber erst zwei mal verhängt worden.

Auch die Anzahl der geahndeten Verstöße in den Verbotszonen sind mit bisher 20 Fällen recht überschaubar.

Auschnitt der Cannabiskonsumverbotszonenkarte der Stadt Mannheim | Screenshot Stadt Mannheim

Rechtliche Fragen bei der Verbotszonenkarte

Mit Veröffentlichung der Cannabiskonsumverbotszonenkarte durch die Stadt Mannheim, erreichte uns eine Diskussion, die auch schon mit Veröffentlichung der sogenannten Bubatzkarte entstand. Die (nicht-behördliche) Bubatzkarte funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip und zeigt Verbotszonen nach § 5 Konsumcannabisgesetz in ganz Deutschland an.

Doch sind diese Zonen korrekt? Auf den Karten werden Bereiche im Radius von 100 Meter rund um Schulen, Kitas, Spielplätze etc definiert. So kommt es, dass fast die gesamte Mannheimer Innenstadt zur Verbotszone wird.

Doch das Gesetz sagt etwas anderes: In „Sichtweite“ dieser Einrichtungen ist es verboten und nicht im Umkreis von 100 Metern. Die Entfernung schränkt im Gesetz die maximale Definition der Sichtweite ein. Es heißt wörtlich: „eine Sichtweite [ist] bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der […] genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Eine logische Interpretation des Gesetzes wäre demnach, dass eine Sichtweite auch im Abstand von 20 Metern zu einer Einrichtung nicht mehr besteht, wenn die Sicht durch eine Mauer, eine Wand oder ein dichtes Gebüsch versperrt ist.

Insofern ist die Verbotszonenkarte zumindest irreführend, denn der große Bereich, der als Verbotszone markiert ist, müsste eigentlich Hinweiszone genannt werden: Achtung, hier könnte man sich möglicherweise in Sichtweite einer Einrichtung für Kinder befinden.

Formal ist die Stadt Mannheim korrekt vorgegangen, denn sie weist im “Kleingedruckten”, also in der Erläuterung zur Karte, ausdrücklich auf die Interpretierbarkeit hin. Die Karte zeige „potentielle Cannabiskonsum-verbote“ und sei „eine wichtige Orientierungshilfe für Bürger*innen, Konsument*innen, Vollzugsbeamt*innen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen. Sie hat aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Aufgrund allgemeiner und situationsbedingter Verbotsregeln, bedarf es im Zweifelsfall immer einer Einzelfallprüfung.“

Kiffer*innen, wie auch Polizei und Ordnungsamt sollten sich nicht von der Karte verwirren lassen und immer im Einzelfall prüfen, ob tatsächlich Kinder und deren Einrichtungen in sichtbarer Nähe sind. Ein besserer Platz für einen Joint wird sich dann auf jeden Fall schnell finden lassen. (cki)

Beitragsbild: Elsa Olofsson CC BY 2.0

Siehe auch

Cannabiskonsumverbotszonen in Mannheim – Kiffen darf man (vielleicht) am Wasserturm, am Alten Messplatz und auf dem Friedhof