Die AfD und ihr Problem mit der Presse
Rassismus, Antisemitismus und Sexismus am Arbeitsplatz.
Einem AfD (Alternative für Deutschland) -Stadtratsmitglied und Bewerber um ein Direktmandat für den Bundestag in einer baden-württembergischen Großstadt wird von einem Informanten vorgeworfen sich am Arbeitsplatz ausländer- und judenfeindlich geäußert, sowie sich weiblichen Kollegen gegenüber anzüglich und sexuell aufdringlich verhalten zu haben. Außerdem soll er während der Arbeitszeit mit einem anderen Kollegen in der Firma eine Schlägerei begonnen haben.
Solche schwerwiegenden und weitreichenden Informationen, auch wenn sie noch so detailliert geschildert wurden, kann man nicht ungeprüft für die Berichterstattung verwenden. Zur gewissenhaften und professionellen Arbeit eines jeden Journalisten gehört es u.a. angebotene Informationen zu verifizieren und bei Bedarf eigene Recherchen anzustellen. Insbesondere wenn es sich um derart schwerwiegende Anschuldigen handelt, die eine Person des öffentlichen Lebens betreffen.
Der Journalist erstellte daher zwei formelle Presseanfragen und bat sowohl den AfD-Politiker, als auch dessen Arbeitgeber, binnen einer gesetzten Frist, um Stellungnahme. Es wurde der Hinweis gegeben, dass die Fragen im Rahmen einer Recherche für eine geplante Berichterstattung gestellt werden.
Der Firmeninhaber und Geschäftsführer, eines mittelständischen Unternehmens im verarbeitenden Gewerbe, antwortete bereits am Folgetag. Allerdings sehr ausweichend und unkonkret. Einige Fragen wurden überhaupt nicht beantwortet. Es wurde nachgefragt, ob bitte noch die nicht beantwortenden Fragen beantwortet werden könnten. Hierauf erfolgte bis zur gesetzten Frist keine Reaktion mehr seitens des Arbeitgebers.
Der AfD-Politiker antwortete gar nicht. An seiner Stelle reagierte dessen Rechtsanwalt am Folgetag. Er verlangte, dass der Journalist sich zu legitimieren hätte, denn lapidare Anfragen per E-Mail könne man nicht so einfach beantworten. Der Journalist belegte seine Legitimierung durch das Zusenden eines Fotos von seinem Presseausweis. Der Rechtsanwalt stellte eine Stellungnahme bis zur gesetzten Frist in Aussicht.
Fünfzehn Minuten vor Fristablauf sandte der Rechtsanwalt dem Journalisten eine strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu, verbunden mit der Aufforderung diese bis zum 22.09.17 unterschrieben zurück zu schicken. Ansonsten würde man beim zuständigen Amtsgericht Unterlassungsklage gegen den Journalisten einreichen. Eine explizite Stellungnahme zur Presseanfrage erfolgte nicht.
Da fragte sich der Journalist, was das solle – eine Unterlassungserklärung wegen Fragen im Rahmen einer Recherche? Hat der AfD-Politiker etwas zu verbergen, weil an den durch den Informanten erhobenen Vorwürfen etwas dran ist? Und will er den großen Skandal in den Medien mit allen Mitteln vor dem Wahltag am 24.09.17 verhindern, der seine Chancen auf einen gut dotierten Abgeordnetenposten im 19. Bundestag eventuell negativ beeinflussen würde.
Und diese Partei wirbt u.a. mit dem Motto „Mut zur Wahrheit“. Davon scheint der AfD-Politiker selbst recht wenig zu halten bzw. fordert dies möglicherweise nur von anderen.
Der Journalist ließ sich anwaltlich beraten und teilte dann dem AfD-Rechtsanwalt, den man als Fananwalt für Hooligans und Ultras bezeichnen könnte, mit, dass er der Journalist keinerlei Veranlassung sieht die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
Dies ist ein weiteres Beispiel, wie die AfD mit der Presse versucht umzugehen. Alles was nicht passend ist wird ignoriert oder es wird der Versuch, wie in diesem Fall, unternommen repressiv und drohend gegen die Pressefreiheit vorzugehen.
Auch scheint die Anwendung körperlicher Gewalt zur Verhinderung der Pressefreiheit für die AfD legitim zu sein. Dies musste der Journalist bereits am eigenen Leib erfahren, als er bei einem Außeneinsatz mit offen getragenem Presseausweis von drei Parteisympathisanten angegriffen wurde, während ein AfD-Abgeordneter im Stuttgarter Landtag keine 20 Meter entfernt steht und den Angriff seelenruhig beobachtet ohne einzuschreiten. Im Anschluss mit diesem Skandal konfrontiert meint der Abgeordnete der blauen Partei nichts gesehen oder beobachtet zu haben. Eine glatte Lüge, aber der einfachste Weg sich aus der Verantwortung zu stehlen und durch Nichtstun Druck auf einen Pressevertreter, mit dem er eigentlich zum Interview verabredet war, auszuüben.
(Rick de la Fuerte)