Strenge Covid19-Pandemie-Regelungen gelten auch für die Silvester-Nacht / Politik appelliert an die Vernunft und die Solidarität der Bevölkerung / Impfzentrum Ludwigshafen will Betrieb am 11.01.2021 starten
Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierungen erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.
Die Einsatzkräfte z.B. des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.
Das Einhalten der Regelungen in der Silvesternacht wird durch den jeweils zuständigen städtischen Ordnungsdienst und die Polizei kontrolliert werden, nicht nur in Ludwigshafen, sondern auch in Mannheim, Speyer und Frankenthal. Im Rheinpfalz-Kreis wird sich die Vorgehensweise nicht wesentlich von denen der genannten Städte unterscheiden.
Der Appel der Stadtspitzen lautet: Vernunft zu bewahren und Solidarität zu praktizieren. In erster Linie Solidarität mit dem Personal in Krankenhäusern und bei Rettungsdiensten. Diese agieren insbesondere im Intensivbereich bereits am Limit. Schwere Verletzungen durch Silvesterfeuerwerksunfälle würden die Krankenhauskapazitäten und das Personal zusätzlich belasten.
Guter Start mobiler Impfteams in Ludwigshafen / Impfzentrum in der Walzmühle könnte am 11.01.2021 starten / Terminvergaben
Die städtische Impfkoordinatorin Ramona List berichtet, dass seit dem vergangenen Wochenende bis dato in drei Pflegeeinrichtungen BewohnerInnen und Personal geimpft werden konnten. Heute kommt eine weitere Pflegeeinrichtung hinzu; übermorgen eine weitere. Die Impfbereitschaft wird als durchwachsen bezeichnet. Konkrete Zahlenangaben konnten keine gemacht werden. Nennenswerte Nebenwirkungen durch die bereits erfolgten Impfungen scheinen nicht aufgetreten zu sein. In einem Fall wurden Klumpenbildungen im aufbereiteten Impfstoff vor Verabreichung festgestellt. Diese Impfdosen wurden separiert und nicht verimpft. Die Ursache lag in der zentralen Zubereitung und wurde abgestellt. Impfteams und ImpfpkoordinatorInnen tauschen sich regelmäßig über die täglich gesammelten Erfahrungen aus. Das Angebot privater und qualifizierter Organisationen, die Aufklärung zur COVID-Impfung anbieten, könnte ab Januar 2021 in weiteren Pflegeeinrichtungen realisiert werden.
Etwas später, als erwartet, könnte das Impfzentrum in der Walzmühle starten. Nämlich am 11. Januar 2021.
OB Jutta Steinruck (SPD) weist darauf hin, dass die Stadt Ludwigshafen keinen Einfluss auf die Terminvergabe hat. Anfragen aus der Bevölkerung wegen Terminvereinbarungen seien deshalb durch die Stadtverwaltung nicht beantwortbar. Die Terminvergabe erfolgt zentral über die bundesweite Terminvergabemöglichkeit telefonisch oder mittels Onlineformular im Internet. Oder in Rheinland-Pfalz zusätzlich noch telefonisch und online hier:
https://corona.rlp.de/de/themen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/
Silvester 2020 kann privat teuer werden: Euro 1.000, – Bußgeld ist bei Verstößen gegen die geltenden Pandemiebeschränkungen rasch erreicht
Martin Graf (Ordnungsamt) in Ludwigshafen hat es bei der heutigen Medienweb-Konferenz vorgerechnet:
„Illegales Abbrennen von Feuerwerksköpern schlägt mit € 500,- zu Buche. Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen (21 – 5 Uhr), das fehlende Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, da kommt rasch eine höhere Bußgeldsumme zustande“.
Sämtliche Einsatzkräfte würden an Silvester und bis in die frühen Morgenstunden am Neujahrstag im Stadtgebiet Ludwigshafen „breit aufgestellte“ Präsenz zeigen. Die Feuerwehr wird auch kontrollieren, ob es Verstöße gibt. Denn es ist, auch unter Pandemiebeschränkungen, nicht grundsätzlich erlaubt, auf „privatem“ Grund Feuerwerk zu zünden. GrundstückseigentümerInnen ist dieses auf deren Grund und Boden erlaubt. Für MieterInnen gilt: Im Zweifelsfall kein Feuerwerk vom Balkon oder aus Wohnungszimmern zu zünden. Möglicherweise würden sich solche Personen allein schon beim Neigen über z.B. das Balkongeländer auf öffentlichem Raum befinden und sich damit einem Bußgeld aussetzen.
Corona-Inzidenzwert für Ludwigshafen liegt bei trügerischen 182
Der statistische und offizielle Wert 182, der für eine Entwarnung auch noch zu hoch wäre, der einen Rückgang der Infektionsfälle anzudeuten scheint, ist falsch. Das Gesundheitsamt hat mit den Folgen eines Softwareupdates zu kämpfen. Die effektiv gemeldeten Werte müssen in naher Zukunft nachgemeldet werden. Gut zur Kontrolle geeignet ist das Aufkommen im städtischen Infektionszentrum. Dort werden ungebrochen viele Menschen positiv auf das Sars-CoV2-Virus getestet. Und die Menschen kommen zum freiwilligen Testen nicht nur aus Ludwigshafen, sondern auch aus Mannheim und dem Rheinpfalz-Kreis.
Weitere KIM-Berichterstattung zum Thema:
(Bericht und Fotos: Christian Ratz; mit Material der Städte Mannheim und Ludwigshafen)