Löbel wegen Entmietung vor dem Amtsgericht Mannheim. Hat Löbel gelogen?
Mieter verklagt Löbel und will Wiedereinzug

Nikolas Löbel (r.) und sein Anwalt Josef Piontek, neben seiner beruflichen Tätigkeit auch Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verbands Mannheim
Am Dienstag, 26. Juli, fand im Amtsgericht Mannheim eine öffentliche Verhandlung statt. Ein Mieter klagte gegen die fristlose Kündigung seiner Wohnung in einem Haus in der Neckarstadt-Ost in der Käfertaler Str. 89. Das besondere an der Sache ist, Viermieter und Besitzer des Hauses ist der ehemalige Mannheimer Bundestagsabgeordnete der CDU Nikolas Löbel. Löbel hat zwar zweimal im Entmietungsprozess gegen den Mieter sowohl beim Amtsgericht als auch beim Landgericht Mannheim verloren. Mit der fristlosen Kündigung wegen angeblicher Beleidigung wollte Löbel nach Ansicht des Klägers den Mieter endgültig loswerden. Das Verhältnis zum Mieter sei laut Löbel zerrüttet und es sei ihm nicht länger zuzumuten am Mietverhältnis festzuhalten. (die strittigen Äußerungen von Löbel, siehe unten)
Zur Chronologie der Ereignisse schreibt das Amtsgericht:
„Am 27.01.2020 zog der Kläger (Mieter) auf Veranlassung des Beklagten (Vermieter) für die Dauer von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten in eine Ersatzwohnung. Ihm sei vom Beklagten zugesagt worden, er könne nach Beendigung der Sanierungsarbeiten wieder zurück in seine alte Wohnung in Mannheim. Am 29.01.2020 kündigte der Vermieter jedoch fristlos das Mietverhältnis über die alte Wohnung. Als Grund für die fristlose Kündigung gab er an, der Kläger habe sich in einer herabwürdigenden Art und Weise bei anderen über ihn geäußert, unter anderem gegenüber dem Vater des Beklagten. Die Äußerungen sollen so ehrverletzend gewesen sein, dass der Vermieter diese zum Anlass genommen habe, dem Kläger fristlos zu kündigen.
Der beklagte Vermieter vermietete die Wohnung nach Beendigung der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an neue Mieter. Der alte Mieter (Kläger) konnte seither nicht mehr in seine alte Wohnung zurückkehren. Der Kläger wirft dem beklagten Vermieter vor, er habe ihn loswerden wollen. Die Sanierungsarbeiten habe der Vermieter zum Anlass genommen ihn aus der Wohnung zu bekommen. Er habe nie vorgehabt ihm die Wohnung nach Beendigung der Sanierungsarbeiten zurückzugeben. (Pressemitteilung des Amtsgericht Mannheim vom 20-07-2021)
Um welche Beleidigungen soll es sich gehandelt haben?

Seit Mai 2019 im Besitz von Nicolas Löbel: Haus in der Käfertaler Str. 89 in MA-Neckarstadt/Ost
Am besagten 5. Dezember 2019 befanden sich Beschäftigte der Firma „Löbel Heizung und Sanitär“ im Haus Käfertalerstr. 89. Die Firma mit Sitz in MA-Seckenheim wird von Löbels Vater, Peter Löbel, geführt. Wegen eines Wasserschadens wurde die Wasserversorgung abgestellt ohne vorher die Mieter zu informieren. Der Mieter soll im Gespräch laut Löbel jun. in einem Wortwechsel gegenüber einem Beschäftigten und gegenüber dem Inhaber der Firma geäußert haben, dass Herr Löbel jun. „moralisch und geistig nicht in der Lage sei, ein solches Haus zu führen“. Herr Löbel jun. habe ein Persönlichkeitsproblem, als Vermieter sei er „moralisch, fachlich und charakterlich vollkommen ungeeignet“. Er sei ein „unfähiger Geselle“ und ein „Jungspund, dem es an den nötigen Manieren fehle“.
Ist das Beleidigung? Wahrscheinlich würde eine große Mehrheit diese Nikolas Löbel zugeordneten Charaktereigenschaften sofort unterschreiben.
Die Frage vor Gericht war jedoch zunächst: Hat der Mieter das überhaupt gesagt? Drei der Zeugen, Mitarbeiter der Fa. Löbel, konnten die behaupteten Aussagen nicht bestätigen. Einzig Herr Löbel Senior konnte die Aussagen laut Richterin „vage“ bestätigen.
Damit wird der Tatbestand der Beleidigung wohl kaum bestätigt werden können.
Hat Löbel die Unwahrheit gesagt?
Herr Löbel Junior hat zwar die Beleidigungen nicht selbst gehört, er ist aber nach seinen Angaben sofort von Löbel Senior informiert worden. Mit seinem Vater habe er sich daraufhin zusammengesetzt, die Beleidigungen aufgeschrieben und schriftlich dokumentiert. In einer früheren eidesstattlichen Erklärung hat Löbel allerdings behauptet, erst Ende Januar 2020, also sieben Wochen später von dem Vorgang erfahren zu haben. Das ist insofern wichtig, da Löbel hiermit begründet hat, warum er erst so spät die fristlose Kündigung nach sieben Wochen Verzug ausgesprochen habe.
Da gibt es jetzt zwei Aussagen von Herrn Löbel, die nur einen Schluss zu lassen: Entweder die eidesstattliche Erklärung ist falsch oder er hat bei der Verhandlung beim Amtsgericht Mannheim am 26.07.2021 gelogen? Der Anwalt des Klägers, Rechtsanwalt Sauer, machte vor Gericht auf diesen eklatanten Widerspruch aufmerksam. Vor Gericht wollten sich hierzu weder Löbel noch sein Anwalt, Piontek, äußern.

Richterin Waltraut Bag
Wie geht es weiter vor Gericht?
Der Mieter klagt auf das Recht, in seine alte Wohnung, in der er jahrzehntelang gewohnt hat, wieder einzuziehen. Wenn es nicht die alte Wohnung ist, die inzwischen an Studenten als WG vermietet ist, so könnte es zumindest einer der zwei Wohnungen im selben Haus sein, die Löbel über das Portal AirBnB vermietet hat. Ein entsprechendes Angebot lehnt Löbel allerdings ab.
Die als Gütetermin anberaumte Sitzung am 26.7. hat zu keinem gütlichen Vergleich geführt. Richterin Waltraut Bag hat dem Kläger und der Beklagten eine Frist bis zum 16. August für eine Stellungnahme zur Beweisaufnahme gegeben. Am 25. August will Richterin Bag ein Urteil in dieser Sache fällen.
Meinung:
Löbel ist als „unfairer und unverschämter Vermieter“ schon mehrmals auch gerichtlich in die Schranken verwiesen worden. Genutzt hat das dem Mieter bisher allerdings nichts. Das sollte diesmal anders sein. Die falsche eidesstaatliche Erklärung bzw. die Lüge vor Gericht sollte man Löbel nicht durchgehen lassen. „Lügen haben kurze Beine“, sollte auch für den ehemaligen Bundestagsabgeordneten gelten.
Roland Schuster (Bilder: Christian Ratz und scr)