Zwangsversteigerungen auf Turley: Kontrolliert in den Kontrollverlust? (Kommentar)

 

Die Auseinandersetzung der MWSP mit dem ehemaligen „Ankerinvestor“ auf Turley, Tom Bock, ist vollkommen verfahren. Er hat nach fünf Jahren durchaus erfolgreicher Entwicklungstätigkeit alles, was noch nicht fertig war, stehen und liegen gelassen. Er machte sich einfach vom Acker, wahrscheinlich weil er schon damals finanziell auf dem letzten Loch blies. Und er verletzte den Kaufvertrag, nach dem er längst hätte liefern müssen. Die MWSP hat deshalb nach endlosen Gesprächen oder Gesprächsversuchen mit dem „genialen Meister“ 2019 die erste Reißleine gezogen: Aufkündigung des Kaufvertrags mit Tom Bock und Eintrag dieses Umstandes in das Grundbuch. Das hieße dann Rückabwicklung: Rückerstattung des Kaufpreises an Bock und Herausgabe der Immobilien an die MWSP. Stattdessen, wie zu erwarten, gerichtliche Auseinandersetzungen. Ganz simpel ist dieVertragsrückabwicklung auch nicht, denn Bock hat ja an den unvollendeten Werken trotzdem einiges investiert, wofür er entschädigt werden müsste – ein weiterer Stoff für endlosen Geschichten: Wie ist das Halbfertige zu bewerten?

Zwischenzeitlich wurde am 16.10.2020 über die Dachgesellschaft der verschiedenen auf Turley vertetenen GmbHs (je Haus eine eigene GmbH), die SoHo Turley Development GmbH mit Sitz in der Kapelle auf Turley, das Insolvenzverfahren eröffnet (2 IN 1295/20). Damit ist Tom Bock nicht mehr Herr über sein Vermögen auf Turley, sondern der/die Insolvenzverwalter:in.
Insolvenzverwalter haben unter gerichtlicher Aufsicht die Aufgabe, die Ansprüche der Gläubiger zu sichern und die Insolvenzmasse zu schützen. Dazu gehört als erstes der Versuch, Immobilien zu verkaufen versuchen, damit Geld reinkommt.

Wer sind die Gläubiger? Meist Banken, die zur Besicherung der von ihnen gewährten Darlehen ebenfalls ins Grundbuch eingetragen sind. Wie ist die Rangfolge zwischen dem MWSP-Eintrag, dass die Grundstücke eigentlich gar nicht mehr Tom Bock gehören, und den Hypothekeneinträgen der Bank(en)? Potenziell ein neues juristisches Schachtfeld?

Nun haben aber die Banken als Gläubiger das Recht, ihre Ansprüche aus dem Hypothekenvertrag per Zwangsversteigerung durchzusetzen, auch gegen den Willen des Insolvenzverwalters. Genau dies ist jetzt geschehen: Mindestens einer der Gläubiger hat nun seinerseits die Reißleine gezogen und bei Gericht die Zwangsversteigerung beantragt. Der Mannheimer Morgen meldet am 27.9., dieser Gläubiger sei die Sparkasse Rhein-Neckar Nord.

Der Verwaltungsratsvorsitzende dieser Sparkasse ist der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. Er ist auch der Aufsichtsratsvorsitzende der MWSP GmbH. Die MWSP müsste eigentlich ihre Grundstücke zurückhaben wollen, um darüber die Kontrolle zurückzubekommen und endlich das Halbfertige fertigstellen, u.a. vor allem die Parkierungsmöglichkeit für die ganzen schon verkauften aber noch nicht bestehenden Stellplätze. Die Sparkasse ihrerseits kann keinen verfaulenden Kredit dulden. Der OB ist in gewisser Weise der Herr der Reißleinen, aber ist er auch der Herr des Verfahrens? Wohl nicht. Eine Versteigerung ist für jede Überraschung gut.

Durch die Hintertür könnte ja durchaus ein Problembär hereinspazieren. Mal wieder jemand mit sehr, sehr viel Geld, der auf Turley ein paar Mio. Euro vergraben will. Sicher – er muss sich an die Bebauungspläne und die Baugenehmigungen halten, ggf. den Denkmalschutz achten; und man kann ja miteinander reden. Auf den Baufeldern IV und V ist man ja mit Fortoon immerhin zu relativ besseren Lösungen gekommen, als sie Tom Bock im Sinn hatte. Aber sicher ist das natürlich keineswegs.

Von solchen Hoffnungen lässt sich zumindest die MWSP leiten: Sie wird im Mannheimer Morgen zitiert: Sie habe „‚das klare Ziel, die vollständige Entwicklung von Turley zügig voranzutreiben‘, wie ein Sprecher erklärt. Dazu gehöre auch, ‚mit möglichen neuen Käufern in gegenseitigem Interesse als Partner gemeinsam die Weiterentwicklung des Areals voranzutreiben‘. Ob die MWSP bei der Versteigerung selbst mitbietet, dazu will der Sprecher – mit Blick auf das Wesen einer Versteigerung – nichts sagen. ‚Wir werden die Zwangsversteigerung sicherlich intensiv beobachten.‘“ (MM 27.9.2022)

Die Sparkasse erklärt, sie habe zwei Jahre lang intensiv aber erfolglos versucht, eine allen Seiten nützende Lösung auf dem Verhandlungswege zu erzielen. „Doch es gibt Schwierigkeiten hinsichtlich der Vorstellungen zwischen einigen der Beteiligten, die diesen Prozess derart erschwert haben, dass leider keine Lösung gefunden wurde.“ (MM 27.09.2022). Insofern hat nun auch sie die Reißleine gezogen. Wenn nicht sie, hätten andere Gläubiger mglw. so gehandelt.

Fragen und Review

Nun stellt sich allen Ernstes die Frage: Hätte nicht spätestens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens seitens der MWSP mglw. im direkten Kontakt mit den anderen Gläubigern eine Lösung im Sinne der Rückgewinnung der Kontrolle über die Liegenschaften gesucht werden können? Und da schließt sich die zweite Frage an: Bestand daran überhaupt ein Interesse? Oder gilt auch hier das Prinzip: Hauptsache so schnell wie möglich irgendwelche Investoren finden?

Nach 10 Jahren Entwicklung auf Turley wäre die Chance gewesen, eine Überprüfung der einstigen Entscheidungen vorzunehmen: Muss denn z.B. wirklich die Tiefgarage gebaut werden? Tut es nicht vielleicht auch eine Parkpalette auf der Baulücke an der Grenadierstraße? Sie würde mit Sicherheit preisgünstiger ausfallen und kein Betonmonster mit hohen Betriebskosten werden? Auch könnte nochmal über die Reithalle nachgedacht werden, evtl. sogar über den Einbau von größeren Familienwohnungen? Ebenso über das halbfertige Langzeithotel gleich rechts neben der Einfahrt?

Turley braucht nicht mehr Schnickschnack, sondern mehr Gemeinwohlorientierung, wann immer sich ein Entscheidungsfenster öffnet!

Thomas Trüper