Bezirksbeiräte: Verweigerte Selbstbestimmung hilft der AfD

Der Gemeinderat beruft die Bezirksbeirät*innen. Ob auch Gemeinderät*innen bei den nicht-öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte anwesend sein sollten, war Thema eines Antrags der LTK. | Bild: KIM Archiv
Die Verwaltung und die große Mehrheit des Mannheimer Gemeinderats verhindern einen größeren Schutzraum für nichtöffentliche Sitzungen der Bezirksbeiräte (BBR) in den 17 Bezirken der Stadt. Das ist ein Beleg für die Geringschätzung des Gremiums, das als anerkannte Vertretung der Stadtteile dem Selbstverständnis basisdemokratischer Mitbestimmung näher als jede andere öffentliche Institution kommt. Ausgerechnet der Fraktion LTK (Die Linke, Tierschutzpartei und Klimaliste), die mehr Schutz für die BBR beantragt hat, wird von anderen Fraktionen mangelndes Demokratieverständnis vorgeworfen. Ganz offensichtlich rechnen diese die BBR nicht zu den Instanzen der parlamentarischen Demokratie.
Stadtteilgremien ohne Mitbestimmungsrecht
Zur Übersicht: In den 17 Stadtbezirken gibt es als Verbindungsglied zwischen Bürgerschaft und Gemeinderat die Bezirksbeiräte. Diese umfassen jeweils zwölf Mitglieder und werden nach Kommunalwahlen parallel zum Gemeinderat besetzt. Ihre Zusammensetzung ergibt sich aus den Stimmergebnissen im jeweiligen Bezirk. Berücksichtigt werden Parteien bzw. Wählervereinigungen, die es in den Gemeinderat geschafft haben. Die einzelnen Mitglieder der Bezirksbeiräte werden jedoch nicht gewählt, sondern von ihren Parteien vorgeschlagen und nach Vorprüfung durch die Verwaltung vom Gemeinderat ernannt.
So viel zu den formalen Rahmenbedingungen. Dass die BBR-Mitglieder weder direkt noch über Listen gewählt, sondern ernannt werden, hat mit ihrer Funktion zu tun. Ein Bezirksbeirat kann nichts entscheiden. Das Recht der BBR-Mitglieder beschränkt sich darauf, nach Absprache im Gremium Fragen und Vorschläge an die Verwaltung zu richten sowie ein kleines Budget für ehrenamtliche Leistungen im Bezirk zu vergeben.
Die AfD will wissen, was intern besprochen wird
Jeder öffentlichen BBR-Sitzung geht eine nichtöffentliche vorbereitende Sitzung voraus, in der die BBR-Mitglieder unter sich sind. Mit im Raum sind üblicherweise nur die Sitzungsleitung, die in Person eine:r Dezernent:in oder Stadträt:in vom Oberbürgermeister bestimmt wird, sowie die bzw. der jeweilige Bürgerdienstleiter:in für Protokoll und Organisatorisches. Nach der Geschäftsordnung für die Bezirksbeiräte der Stadt Mannheim dürfen aber auch Mitglieder des Gemeinderats dabei sein. Das ist allerdings nicht üblich und in der Regel auch nicht erwünscht, weil das die offene und nicht zwingend an den Parteilinien orientierte Aussprache zwischen den BBR-Mitgliedern hemmt.
Nun ist es aber so, dass vor allem die AfD die Strategie entwickelt hat, in Form von Stadträten (und selten auch -rätin) ihre Nase in die nichtöffentlichen BBR-Sitzungen zu stecken, um zu kontrollieren, was da im ansonsten geschützten Raum besprochen wird. Wie der Fraktion LTK zugetragen wurde, hat das für einige BBR-Mitglieder in verschiedenen Bezirken durchaus einen bedrohlichen Charakter. Dadurch sind die Diskussionen nicht mehr so unbefangen, wie sie sein sollten. Der Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozess wird ein Stück weit ausgebremst. Das hat auch Einfluss auf die öffentlichen BBR-Sitzungen, in denen viele Anliegen in den einzelnen Stadtteilen besprochen werden.
Fast alle Fraktionen verweigern Selbstbestimmungsrecht
Deshalb hat die Fraktion LTK im Gemeinderat einen Antrag gestellt, die Geschäftsordnung für die Mannheimer Bezirksbeiräte dahingehend zu ändern, dass in nichtöffentlichen BBR-Sitzungen auf Wunsch mindestens eines BBR-Mitglieds Stadträtinnen und Stadträte die Sitzung verlassen müssen (A423/2025). Als am 29. Januar im Hauptausschuss des Gemeinderats der Antrag besprochen wurde, hagelte es gegen Stadtrat Dennis Ulas (Die Linke), der den Antrag vorstellte, wüste Unterstellungen, unter anderem auch von den Grünen, die sich ja selbst in nostalgischer Erinnerung als die Erfinder der Basisdemokratie verklären. Hauptvorwurf: Wenn die Stadträt:innen aus den BBR-Sitzungen ausgeschlossen werden könnten, wäre das ein antidemokratischer Akt. Niemand außer Ulas kam auf die Idee, dass die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechtes der 17 Bezirksbeiräte erst recht einen undemokratischen Akt darstellt. Aber Moment, BBR sind ja kein Bestandteil der Demokratie …
So treten alle Fraktionen im Gemeinderat außer LTK (und vielleicht SPD, deren Haltung möglicherweise weniger eindeutig ist, als es im Hauptausschuss den Anschein hatte) die ohnehin extrem geringen Rechte der BBR-Mitglieder als zarte Pflänzchen basisdemokratischer Ansätze mit Füßen. Die rechten Kräfte rund um die AfD wird es freuen.
PS: Das zumindest fragwürdige Demokratieverständnis von CDU, SPD und Grünen hat sich in Hessen und NRW entlarvt, wo sie für Kommunalwahlen gemeinsam die Sitzverteilung nach d’Hondt beschlossen hatten, das massiv kleinere Parteien benachteiligt. Begründung war die angeblich zu große Zersplitterung der Gemeinderäte. In beiden Bundesländern wurde die Regelung gerichtlich gekippt. Für Baden-Württemberg strebt die CDU trotzdem die Einführung des d’Hondt-Verfahrens bei Kommunalwahlen an. Ob SPD und Grüne wieder dabei sind?
Fraktion LTK
Die Linke | Tierschutzpartei | Klimaliste















