Vorwurf: Laute Parolen, Banner und Fahnen – Interview mit dem Solikreis Marktplatz

Die Situation, die in den Prozessen verhandelt wird: Die Polizei stoppte am Rande des Marktplatzes eine Gruppe von ca 40 Personen, die gegen die rechte Kundgebung der „Jungen Alternative“ demonstrierte | KIM-Archivbild 

Am Landgericht Mannheim hat ein Prozess wegen Landfriedensbruch begonnen. In zweiter Instanz werden Vorgänge am Rande einer Veranstaltung der ehemaligen AfD Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) auf dem Mannheimer Marktplatz verhandelt. Diese hatte 2024 für „Remigration“ demonstriert, nachdem ein Islamist einen Polizisten niedergestochen hatte. Bei den Gegenprotesten wurden ca 40 Personen verhaftet. Der Vorwurf: Landfriedensbruch. 

KIM: Könnt ihr euch kurz vorstellen? 

Wir sind Betroffene der Anklagen und solidarische Menschen, die die Vorbereitung auf die Prozesse unterstützen und die solidarische Prozessbegleitung organisieren. 

KIM: Aktuell laufen dutzende Verfahren gegen Antifaschist*innen in Mannheim, der sog. Marktplatz-Komplex. Worum geht es da?

Es geht dabei um den Gegenprotest gegen die Mahnwache „Remigration hätte diese Tat verhindert“, die hier auf dem Marktplatz von der Jungen Alternative am 2. Juni 2024 durchgeführt wurde. Damals hatte zwei Tage vorher ein Islamist den rassistischen Hetzer Michael Stürzenberger auf dem Marktplatz mit einem Messer angegriffen; während dieses Angriffs wurde ein Polizist, der eingegriffen hat, von dem Islamisten schwer verletzt. Das nahm die JA als Anlass, um diesen Anschlag für ihre menschenverachtende Propaganda zu missbrauchen.
Eine Gruppe Antifaschist*innen kam aus Richtung der Alten Feuerwache zum Marktplatz. Sie wollten lautstark deutlich machen, dass sie eine solche Veranstaltung in Mannheim nicht akzeptieren. Sie waren noch nicht richtig am Marktplatz angekommen, da setzte die Polizei unverhältnismäßige Gewalt ein, um sie aufzuhalten. Die Demonstrierenden wurden mit Schlagstöcken und Pfefferspray angegriffen und über Stunden in der Hitze eingekesselt, während die Polizei gleichzeitig versuchte, Teilnehmende der stillen antifaschistischen Gegendemonstration oder Passant*innen daran zu hindern, ihre Solidarität mit den Eingekesselten auszudrücken. Wasser oder Snacks mussten über die Polizist*innen hinweg in den Kessel geworfen werden. Auch eine parlamentarische Beobachterin war an diesem Tag anwesend, Gökay Akbulut, MdB Die Linke, und unterstützte die Eingekesselten. Schlussendlich wurden aber alle festgenommen und auf die Hauptwache gebracht, wo sie verhört und teilweise erkennungsdienstlich behandelt wurden.

KIM: Was konkret wird den Antifaschist*innen vorgeworfen?

Der konkrete Vorwurf ist bei den meisten Angeklagten „Landfriedensbruch“, einigen werden auch andere Dinge wie „Widerstand“, „Vermummung“ oder „Beleidigung“ vorgeworfen. Sie sollen angeblich versucht haben, gewaltsam den Marktplatz zu stürmen, um mutmaßlich die Kundgebung der JA zu stören. Der eigentliche „Hauptvorwurf“ ist, die Gruppe habe sich mit lauten Parolen, Fahnen und umschlossen von Bannern zügig auf den Marktplatz zubewegt; dabei sei ein Rauchtopf gezündet worden. Parolen, Fahnen und Banner sind typisch für Versammlungen; strafbar als Landfriedensbruch ist das keineswegs. Die Konstruktion der Staatsanwaltschaft ist mehr als abenteuerlich. 

KIM: Inzwischen liefen schon mehrere Prozesse vor dem Amtsgericht. Wie lief das ab? 

Die Prozesse vor dem Amtsgericht wurden mit untypisch hohen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt: So wurden bei den meisten Prozessen bisher die Ausweise der Personen, die als Zuschauer*innen in den Saal wollten, kontrolliert, alle wurden komplett durchsucht, auch wurde dabei einigen Personen der Zutritt nicht gestattet. Die Prozesse wurden meist auch ursprünglich in eher kleine Gerichtssäle gelegt, obwohl nach den ersten Prozessen hätte klar sein müssen, dass meist so viele Zuschauer*innen und Unterstützer*innen da sind, dass ein kleiner Saal nicht ausreichend ist. Auf Antrag der jeweiligen Anwält*innen musste der Prozess dann jeweils in einen größeren Saal verlegt werden. Während der Prozesse kommt es durch die Polizist*innen immer wieder zu widersprüchlichen Aussagen. Polizist*innen, die in mehreren Prozessen aussagen, ändern plötzlich ihre Aussagen.

Die AfD und deren Jugendorganisation JA hatten 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz für „Remigration“ demonstriert | KIM-Archivbild 

KIM: Das klingt ja nach einer oft gewagten Konstruktion. Wie reagierte das Gericht darauf? Gab es Verurteilungen? 

Das Amtsgericht ist bisher bei fast allen Prozessen der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat die Strafbefehle bestätigt oder sogar verschärft; die widersprüchlichen Zeugenaussagen oder die haarsträubende Argumentation von Staatsanwaltschaft und Polizei werden dabei meist ignoriert. Alle Anwält*innen sahen die Aussagen der Polizeizeug*innen in starkem Widerspruch zu den Beweisvideos der Polizei. Auch dieser Widerspruch war für das Gericht offensichtlich nicht relevant.

Die Urteile sind dabei unverhältnismäßig: Schon beim Vorwurf des Landfriedensbruchs werden häufig 50 bis 70 Tagessätze à 35 € bis hin zu 60 € verhängt. Bei Personen, denen mehr vorgeworfen wird, wurde mit der Anzahl Tagessätze so hoch gegangen, dass diese, falls das Urteil rechtskräftig wird, vorbestraft sind, weil es über 90 Tagessätze sind. 

KIM: Am 20. Oktober 2026 fand der erste Berufungsprozess statt. Wurde der Prozess begleitet? Gab es wieder so extreme Vorkontrollen? 

Ja, der Prozess wurde begleitet. Schon ab 8.15 Uhr fanden sich die ersten Unterstützer*innen vor dem Landgericht ein, die Stimmung war zwar angespannt, aber gut. Ein Genosse brachte Brezeln für alle mit, und man unterhielt sich mit den Anwesenden über das, was auf uns zukommen würde. Auch die Anwält*innen waren schon da. Kurz vor 9 Uhr machten wir uns auf den Weg nach drinnen, wo allerdings viele von uns die ersten Minuten des Prozesses verpassten: Durch die extremen Vorkontrollen, wie zweimaliges Entleeren der Taschen und Abtasten am ganzen Körper – teilweise wurden auch Hemdkrägen, Hosenaufschläge oder BH-Verschlüsse sehr genau untersucht – sowie das Scannen der Ausweise und das Durchleuchten von Jacken und Taschen, der Einlass sehr verzögerte. 

KIM: Wieder wurden Zeug*innen geladen und Videos gesichtet. Was fiel dabei auf? 

Auffällig war, dass die Aussagen der Zeugen, die am 20. Oktober aussagten – es waren ein Polizist aus Mannheim und drei Polizisten aus Göppingen – sehr ähnelten, fast schon zu sehr. Gerade die Aussagen der Polizisten aus Göppingen wirkten teilweise auswendig gelernt, was man vor allem auch daran merkte, dass sie sich anfangs sehr ähnlich waren und ein tadelloses Vorgehen der Polizei schilderten, während sie unter der Befragung durch die Verteidigung schnell weit auseinander gingen. Dabei kam es nicht nur Widersprüchen über die Vorgänge vor über zwei Jahren, sondern auch über das Verhalten in den letzten Monaten, als die Prozesse schon liefen. So wurden etwa unterschiedliche Angaben darüber gemacht, wie viel Kontakt zwischen den befragten Polizisten vorher herrschte.

Durch die Sichtung der Videos wurde deutlich, dass die Schilderungen der Polizisten, die ruhig und planvoll klangen, nicht mit dem übereinstimmten, was man auf den Videos sehen konnte. Übereinstimmend war von den Zeugen behauptet worden, dass sie die Gruppe zuerst verbal dazu aufgefordert hätten, stehen zu bleiben, danach leichten körperlichen Zwang durch Schieben, auch mit dem Schlagstock ausgeübt hätten, dann – als das die Gruppe nicht zum Stehen brachte – schließlich mit diesem zuschlugen, um schlussendlich, als die Gruppe der Gewalt immer noch nicht weichen wollte, Pfefferspray in den Block zu sprühen.

Auf den Videos war allerdings deutlich erkennbar, dass die Gewalt der Polizei, vor allem die Schläge, mit dem ersten Kontakt zu den Demonstrierenden begann. Auch Faustschläge und Tritte, die angeblich von den Demonstrierenden ausgingen, konnte man nicht feststellen, während man gleichzeitig sehr deutlich sehen konnte, dass die Polizei neben den Mehrzweckeinsatzstöcken auch Schläge und Tritte einsetzte. Die Aussage, dass die Polizei nur Pfefferspray eingesetzt hätte, um die hinteren Reihen davon abzuhalten, weiterhin nach vorne zu schieben, wurde durch das Video auch eindeutig widerlegt. 

Ein Solikreis hat sich gegründet, um die Angeklagten bei ihren Prozessen zu begleiten | Bild: Solikreis Marktplatz 

KIM: Weil eine Zeugin nicht erschien und es schon spät war, vertagte der Richter den Berufungsprozess. Am 10. November ist der Folgetermin. Was passiert bis dahin?

Bis dahin soll weiter öffentliche Aufmerksamkeit erregt werden. Im Vorlauf des Prozesses am 20. Oktober wurde bereits einiges an Öffentlichkeitsarbeit geleistet, etwa durch Videos oder Posts auf Social Media. Gleichzeitig war erneut eine freie Journalistin für den Mannheimer Morgen im Gerichtssaal dabei, die ebenfalls über den Prozess und das Konstrukt der „Marktplatzprozesse“ berichten wird. Gleichzeitig wollen wir natürlich weiterhin für die Solidarität mit den Angeklagten werben: Diese Menschen haben sich gegen rassistische Hetze in unserer Stadt gestellt und verdienen, dass wir sie unterstützen.

KIM: Um die Verfahren zu begleiten, hat sich ein Solidaritätskreis gegründet. Was tut er? 

Der Solikreis ist eine Gruppe von Menschen, die sich solidarisch an die Seite der Antifaschist*innen stellen, die am 2. Juni 2024 von der Polizei angegriffen wurden. Hierzu gehört die Zusammenarbeit mit diesen Menschen, die gemeinsame Vorbereitung auf die Prozesse, aber auch die Organisation von Unterstützung, Kundgebungen oder Solidaritätsveranstaltungen, wie etwa auf der Lichtmeile im Büro der Falken. Mit Prozessberichten und Aufrufen zur Prozessbegleitung informiert der Solikreis über die Entwicklungen und kommenden Termine. 

Vielen Dank für das Interview!

Interview: Silke Makowski