Stadt Mannheim plant Umsetzung des Landesglücksspielgesetzes 50 von 55 Spielhallen sollen geschlossen werden
Das, was von einigen politischen Akteuren, so auch von der LINKEN und der SPD in der Neckarstadt-West, schon seit längerem gefordert wird, will die Stadt Mannheim nun umsetzen. Durch die Anwendung des Landesglücksspielgesetzes sollen möglicherweise 50 von 55 Spielhallen in der Stadt geschlossen werden.
Das Landesglücksspielgesetz war bereits vor fünf Jahren verabschiedet worden. Aber erst jetzt, zum 1. Juli dieses Jahres, ist eine Übergangsregelung ausgelaufen. Das Gesetz verlangt, dass Spielhallen – also Lokale, in denen mehr als drei Geldspielgeräte stehen – eine neue Erlaubnis bei der Kommune beantragen müssen. Das Besondere dabei: Es schreibt unter anderem vor, dass Spielhallen nicht nur mindestens 500 Meter Luftlinie von Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sein müssen. Sondern zudem, dass zwischen den einzelnen Betrieben eine solche Distanz liegen muss. Laut Auskunft der Stadt sind fast alle Spielhallen von der Abstandsregelung betroffen. Das Gesetz lässt aber auch Härtefallanträge zu. Die sind zum Beispiel dann möglich, wenn Investitionen der Hallenbetreiber noch nicht abgeschrieben, also refinanziert, sind. In anderen Bundesländern gelten ähnliche neue Gesetze.
Als Spielhallen im gesetzlichen Sinne gelten nur Spielhallen, wenn mehr als drei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt sind. Viele Lokalitäten, die für den Laien Spielhallen sein mögen, sind aber gesetzlich gesehen keine Spielhallen. Ein Beispiel: Eine Lokalität mit fünf Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit (z.B. sogenannte Ballerspiele) und drei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist in diesem Sinne keine Spielhalle.
Die Spielhallenbetreiber, allen voran das Unternehmen Casino Merkur, das allein 20 Spielhallen in Mannheim betreibt, laufen dagegen Sturm. Sie fordern für sich die Anwendung der Härtefallklausel und drohen mit Klage.
Das Gesetz bietet anscheinend ähnlich wie das Prostituiertenschutzgesetz einige rechtliche Angriffsflächen. Bürgermeister Specht befürchtet deshalb wie viele seiner Kollegen in anderen Städten eine Klagewelle.
Die Politische Kräfte in Mannheim sollten die Stadt dabei unterstützen, gegen die Flut der Spielhallen vorzugehen. Das Gesetz ist von der Absicht her gut gemeint, aber von seiner Ausführung handwerklich schlecht und was seine Wirkung angeht, nicht weitgehend genug, z.B. was die Definition der Spielhallen betrifft. Die 35 Wettbüros in Mannheim, eine andere Plage, sind durch das Landesglücksspielgesetz erst gar nicht berührt. Damit das Landesglücksspielgesetz am Ende nicht ein stumpfes Schwert ist, wäre das Gesetz eventuell nachzubessern.
Die klagenden Spielhallenbetreiber werden sich auf geltendes EU- und Bundesrecht und das Grundrecht der freien Berufswahl und der unternehmerischen Freiheit beziehen. Hier wären die politischen Parteien gefordert, eventuell auch auf EU- und Bundesebene gesetzlich initiativ zu werden.
Roland Schuster