Mannheimer Antifaschist in Karlsruhe Durlach zu Geldstrafe verurteilt
Am Amtsgericht Durlach wurde am 27.03.18 ein Mannheimer Antifaschist, der sich an den Protesten gegen den von der neonazistischen Partei „Die Rechte“ organisierten „Tag der deutschen Zukunft“ beteiligt hat, zu 40 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt. Laut Anklageschrift wurden dem Antifaschisten ein tätlicher Angriff auf einen Polizeibeamten, sowie Widerstandshandlungen zur Last gelegt. Vor Gericht war zumindest der Vorwurf des tätlichen Angriffs nicht von Bestand und wurde fallen gelassen. Im Gerichtssaal fand sich eine größere Gruppe solidarischer Prozessbeobachter*innen aus der Region ein.
Der sogenannte „Tag der deutschen Zukunft“ selbst war von Polizeigewalt, und wie sich im Laufe des Gerichtsverfahrens gezeigt hatte, von diffusen Rechtsauslegungen der Polizei gezeichnet. Die Polizei hinderte eine große Gruppe Antifaschist*innen am Zugang zu einer angemeldeten Kundgebung, weswegen es zu Rangeleien und schließlich zum Pfeffersprayeinsatz und teilweise massiver Gewalt gegen die Demonstrierenden kam. Wer den offensichtlich rechtswidrigen Polizeieinsatz angeordnet hatte, konnte im Rahmen der Verhandlung nicht umfassend geklärt werden. Die Polizisten verwiesen auf eine nicht näher definierte Einsatzleitung, welche den Befehl zur Aufstockung des Demonstrationszuges gegeben haben soll. Weitere Einlassungen zu den Ereignissen, wollte der geschädigte Polizeikommissar Wilhelm Otto „aus einsatztaktischen Gründen“ nicht machen.
Während der besagten Auseinandersetzung wurde der angeklagte Antifaschist unter Schlägen und Tritten seitens der Polizei aus der Demonstration herausgegriffen und festgenommen. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen erlitt der Antifaschist Prellungen, Schürfwunden und eine Gehirnerschütterung. Grund für die Verhaftung waren laut Aussage der drei geladenen Polizeizeugen Schläge auf die Hände eines Polizisten, welcher vor Gericht zugab, diese während des Geschehens nicht gespürt zu haben.
Die Aussagen der Polizisten und die Beweisführung der Staatsanwaltschaft waren insgesamt von Erinnerungslücken und nicht vorhandenen Beweisen gekennzeichnet. Ein von der Beweis- und Festnahme Einheit aus Erfurt angefertigtes Video, welches den Tathergang belegen sollte, war nicht auffindbar und keiner der drei geladenen Polizisten konnte genaue Angaben zum Tathergang machen. Es blieben lediglich Indizien und Mutmaßungen, welche letztlich dennoch zur Verurteilung führten.
Während des Prozesses verlas der Angeklagte eine eindrückliche Stellungnahme, welche sowohl aus persönlich-biographischen, als auch gesamtgesellschaftlichen Gründen die Notwendigkeit antifaschistischen Engagements verdeutlichte. Für den Angeklagten sind „antifaschistische Proteste keine Besonderheit, sondern sollten von allen Menschen, die es mit den Grundwerten einer friedlichen Demokratie halten, als notwendiger Akt gelebter Zivilcourage verstanden werden.“ Zusätzlich zur Stellungnahme konnte die Verteidigung ein entlastendes Video in den Prozess einbringen, welches eindrücklich die Gewaltanwendung durch die Polizisten dokumentierte. Die Verteidigung forderte aufgrund der dürftigen Beweislage einen Freispruch, während die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 15 Euro forderte. Der Richter, der sich durchaus kritisch gegenüber dem Polizeieinsatz äußerte, blieb mit 40 Tagessätzen unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
(hrb)