Löbel scheitert erneut auch vor Gericht

Lang, lang ist’s her. Löbel unter Rechtfertigungsdruck. Jetzt diskutiert nicht einmal mehr das Gericht mit ihm.
Wen es noch interessiert: Nikolas Löbel hat es am 25.8.21 vom Amtsgericht per Urteil bescheinigt bekommen: Sein fieser Versuch, einen Mieter durch fristlose Kündigung aus seinem Sanierungsobjekt Käfertaler Straße 89 herauszuwerfen, wurde als nicht rechtens bewertet. Der Mieter hat mit seiner Kündigungsschutzklage fast auf ganzer Linie Recht bekommen.
Löbels Behauptung, der Mieter habe ihn mehrmals beleidigt, konnte nach Auffassung des Gerichts nicht bewiesen werden und wäre auch teilweise gar nicht geeignet, eine fristlose Kündigung zu begründen. Außerdem habe es Löbel versäumt, zunächst den Mieter abzumahnen. Eine solche Abmahnung hätte aber ohnehin keinen Bestand gehabt. Das Gericht stellte fest, dass das Mietverhältnis zwischen Löbel und Mieter fortbestehe.
Da Löbel die Wohnung zum doppelten Preis an eine Studierenden-WG vermietet hat, kann der ursprüngliche Mieter zwar nun nicht direkt wieder in die Wohnung einziehen, in der er fast 40 Jahre gelebt hatte. Aber das Gericht untersagte es Löbel, die Wohnung im Falle des Auszugs einzelner oder aller jetzigen Mieter anderweitig zu vermieten, so lange der nun bestätigte Vertrag mit dem ursprünglichen Mieter fortbestehe. Löbel muss stattdessen den Kläger über derartige Veränderungen informieren, damit der Mieter schnellstmöglich seinen Rechtsanspruch auf Wiedereinzug per Zwangsvollstreckung durchsetzen kann.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass Löbel durch den eigenmächtigen Austausch des Schlosses in der Wohnungstür in rechtswidriger Weise „in den höchstpersönlichen und besonders geschützten Lebensbereich des Klägers eingegriffen“ habe. Er habe damit gegen Art. 13 GG über die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen.
Eine außergerichtliche Einigung auf Basis eines Abfindungsangebots von 5.000 Euro war nicht zustande gekommen. Das Gericht gab dem Kläger auch darin Recht, dass er einen Anspruch auf Schadensersatz habe für allen materiellen und ideellen Schaden, der durch den Entzug der Wohnung für den Mieter entstanden sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien haben die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Landgericht Berufung einzulegen.
Der Flurschaden, den der von der Mehrheit seiner Parteifreund*innen noch vor Monaten umjubelte Jungstar, Selbstdarsteller und Spezialist für Werbegags für die CDU – auch bundesweit – angerichtet hat, ist enorm. Sein Nachfolger als Direktkandidat, der pensionierte Hafendirektor Roland Hörner, hat nun die denkbar beste Qualifikation für diese aussichtslose Position: Er ist erst seit seiner Nominierung Mitglied dieser CDU und kann wenigstens sagen: Mein Name ist Hörner – ich weiß von nichts. Er will u.a. für mehr Lärmschutz in Mannheim eintreten. Primär natürlich vor dem zu erwartenden nächtlichen Lärm der Güterzüge auf der künftigen Transversale Rotterdam – Genua. Sicher aber auch vor dem Nachhall des Löbel-Lärms.
Thomas Trüper